anderen Morgen( Dienstag früh) um 7 Uhr 25 Minuten, fie bedurfte also 16 Stunden und 55 Minuten, wobei allerdings die Nachtzeit zu berücksichtigen ist. Ein durch dieselbe Be­förderungsanstalt bestellter gewöhnlicher Brief wurde am Dienstag Vormittag 8 Uhr 45 Minuten abgeliefert, und den Schluß bildete die Packetfahrtgesellschaft, welche den durch sie beförder­ten gewöhnlichen Brief erst am Dienstag Mittag in der Zeit von 1 Uhr bis 13 Uhr,( in welcher der gedachte Bericht­erstatter vom Hause abwesend war und den Brief bei seiner Rückkehr vorfand) zur Ablieferung brachte!

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Die Klagen der Ständeinhaber in den Markthallen über die schlechten Geschäfte mehren fich von Tag zu Tag; wer diese Thatsache bestreitet, kennt die Verhältnisse nicht. Die einzigen guten Tage find der Mittwoch und der Sonnabend und auch dann steht der Umsag in gar keinen Vergleich zu früher. Schon ein einziger Gang durch die Markthallen an den übrigen Wochentagen liefert untrügliche Beweise für den schlechten Geschäftsgang; hier und da sieht man die Waaren in den Ständen verdeckt und ohne Befizer, denn wie Anfragen uns belehrten halten fie es gar nicht der Mühe für werth, wegen des schlechten Geschäftes zu kommen. Und wie sehr sind nun erst jene fleineren Händler zu bedauern, welche auf den Kleinsten Verdienst angewiesen sind und in der jetzt scharfen Luft vom frühen Morgen bis zum späten Abend ausharren müssen. Und wie wird es nun gar erst im strengen Winter werden! Man muß die Klagen dieser armen Leute hören, um fich von ihrer Misère ein richtiges Urtheil bilden zu können. Es giebt Tage, wo Einzelne faum ein Handgeld erhalten. Sie hoffen alle, wenn das sog. Versuchsjahr vorüber ist, daß eine wesentliche Ermäßigung des Ständegeldes eintreten werde. Tritt eine solche nicht ein, so ist zu gewärtigen, daß im nächsten Jahre fich erhebliche Lücken in den Ständen der Markthallen geltend machen. Ehe die Marktleute sich gänzlich ruiniren, wollen sie lieber von dem Schauplatz ihrer jezigen Thätigkeit abtreten.

In der Geschäftswelt werden vielfach als Drucksachen offene Karten mit der Bezeichnung Postkarte" versendet, welchen auf der Rückseite Preisverzeichnisse oder sonstige ge= schäftliche Mittheilungen aufgedruckt sind. Die Beförderung derartiger Karten mit der Bezeichnung" Postkarte" darf zu dem für Drucksachen bestehenden billigeren Portosas nach einer früheren Bekanntmachung des Reichspostamtes nur einschließlich März nächsten Jahres erfolgen. Wir machen die interesfirten Kreise unserer Leser schon jetzt hierauf aufmerksam, da der be Gelegenheit vorstehende lebhafte Weihnachtsverkehr vielfach Gelegenheit bieten wird, etwaige größere Vorräthe solcher Karten zu ver­wenden.

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Es giebt in Berlin fünfundzwanzig bis dreißig täglich erscheinende Blätter und ungemein viele Wochenblätter, Organe für Sonder Intereffen, Fachzeitungen und Monats­schriften, von deren Eristenz das größere Publifum keine Ahnung hat. An der Spize marschiren eine Anzahl wissenschaftliche Blätter, Archive. Da giebt es ein Archiv für kirchliche Kunst", ein Archiv für flinische Chirurgie", ein Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten" und ein Archiv für pathologische Ana­tomie und Physiologie". Die Interessen der verschiedenen Systeme der Stenographie werden durch verschiedene Spezial­blätter vertreten. Die klassische Philologie hat eine besondere Zeitschrift, welche sich Hermes" nennt. Ueber ein halbes Dußend Theater Beitungen, fast alle von Theateragenturen herausgegeben, verseßen uns in die Welt der Koulissen und des holden Scheins. Auch die deutschen Militärmusiker haben ihre besondere Beitung. Der Klavierlehrer" nennt fich eine musikpädagogische Beitschrift. Die Jünger Jahn's fönnen fich auf die" Monatsschrift für das Turnwesen", außerdem noch auf das Nachrichtsblatt für den Berliner Turnrath" abonniren. Der Naturforscher" dient den Inter­effen der forschenden Wissenschaft. Der Taubstummenfreund" wird für jene Unglücklichen herausgegeben, denen Sprache und Gehör versagt geblieben ist. Die Unteroffizier- Beitung" dürfte mit außerordentlicher Strammheit redigirt werden. Eine Beit­schrift für Numismatik" wird von Profeffor Dr. von Seller herausgegeben. Handel und Gewerbe haben eine große Anzahl von besonderen Organen. Es seien hier nur genannt: All­gemeine Fleischer Beitung"," Allgemeine Tischler- Beitung", Berliner Markthallen Zeitung", Berliner Müller- Beitung", " Der deutsche Barbier und Friseur", Der deutsche Dachdecker" Deutsche Klempner- Beitung"," Deutsche Gerber- Zeitung", " Deutsche Hutmacher- Beitung"," Deutsche Uhrmacher- Beitung", " Die Konditor- Beitung"," Deutsche Seiler- Beitung"," Deutsche Schloffer Zeitung"," Deutsche Kürschner Zeitung", Deutsche Sattler- Beitung"( meist Organe der Innungen gleichen Namens), Die Ameise", Drgan des Gemert- Vereins der Porzellan- und Glasarbeiter, und Dampf", Drgan für die Interessen der Coiffüre" ist der Name einer Zeit­Dampf- Anlagen- Besitzer. Coiffüre" ist der Name einer Zeit­schrift für Kopfputz und Frisur. Der Geschäftsfreund" ist ein Offertenbatt für die gesammte Konfettions- Manufaktur und Textil- Branche. Die Küche" heißt das Fachorgan des Ver­bandes Deutscher Köche". La grande toilette des dames" propagirt die neuesten Einfälle der launischen Göttin Mode. Hat die deutsche Aristokratie ihr besonderes Offertenblatt, so be­figen die Herren Schornsteinfeger ihr ,, Organ für das Schornstein­fegerwesen". Der Rohrleger" schließt sich ihm an. Der Seifenfabritant" wird hoffentlich seinen Lesern nicht zu viel Schaum schlagen. bis" und" Taube" find Blätter der Thierschutzvereine. Die Taube" wird von einer adligen Dame redigirt.

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Kinder.

Bewegung der Bevölkerung Berlins nach den Ver­öffentlichungen des statistischen Amts der Stadt. Die fortge­schriebene Bevölkerungszahl betrug am 6. November inkl. der nachträglichen An- und Abmeldungen 1 357 172, hat sich dem nach gegen die Woche vorher um 1919 Seelen vermehrt. In der Woche vom 7. Nov. bis 13. Nov. wurden polizeilich ge­meldet 4265 zugezogene, 2566 fortgezogene Personen; standes­amtlich wurden 319 Chen geschlossen. Geboren wurden 849 Kinder, und zwar lebend: 425 männliche, 381 weibliche zusammen 806( darunter 87 außereheliche), todt 24 männ liche, 19 weibliche, zusammen 43( darunter 11 außereheliche) aufs Jahr berechnet, Die Lebendgeborenen, aufs bilden 30,9, die Todtgeborenen 1,6 pro Mille der Be völkerung, die außerehelich Geborenen 11,54 pet. aller in der Woche Geborenen, davon die bei den Lebendgeborenen 10,79, die bei den Todtgeborenen 25,58 pCt. In der fgl. Charitee und Entbindungs- Anstalt wurden 23 Kinder geboren. Gestorben ( ohne Todtgeborene) find 549, nämlich 294 männliche, 255 weib­liche Personen. Von diesen waren unter 1 Jahr alt 151( inkl 34 außereheliche), 1 bis 5 Jahre 80( infl. 8 außerheliche), 5 bis 10 Jahre 28, 10 bis 15 Jahre 10, 15 bis 20 Jahre 12, 20 bis 30 Jahre 32, 30 bis 40 Jahre 47, 40 bis 60 Jahre 90, 60 bis 80 Jahre 87, über 80 Jahre 12. Die Sterbefälle beim Alter von 0 bis 5 Jahren machen 42,08 pCt. sämmt­licher in dieser Woche Gestorbenen aus. Von den im Alter unter 1 Jahr gestorbenen Kindern starben 48 im ersten, 17 im zweiten, 24 im dritten, 9 im vierten, 10 im fünften, 13 im sechsten, 30 im fiebenten bis zwölften Lebensmonate; von denselben waren ernährt 30 mit Muttermilch, O mit Ammenmilch, 60 mit Thiermilch, 2 mit Milchsurrogaten, 34 mit gemischter Nahrung, von 27 war es unbekannt. Todes­ursachen waren besonders: Lungenschwindsucht( 72), Lungen­entzündung( 41), Bronchialfatarrh( 18), Kehlkopfentzündung ( 12), Krämpfe( 34), Gehirnschlag( 31), Gehirn- und Gehirn hautentzündung( 8), Krebs( 25), Altersschwäche( 17), Abzehrung Lebensschwäche( 26) ( 17) Masern( 7), Scharlach( 13), Diphtherie( 30), Typhus( 87), Diarrhöe( 14), Brechdurchfall( 8), an andern Krankheiten starben 173 und durch Selbstmord 5, davon durch Vergiftung 1, durch Er­Die schießen 0, durch Erhängen 4. durch Erstechen 0. Sterblichkeit der Woche auf das Jahr berechnet, kom­men durchschnittlich auf 1000 Bewohner in Berlin 21,1, in Breslau 29,7, in Frankfurt a. M. 14,1, in Röln 26,1, in Dresden 22,6, in München 30,6, in Bremen 22,0, in Stuttgart 16,1, in Wien 21,0, in Paris 22,3, in London 17,8, in Liverpool 23,8. In der Woche wurden dem Polizeipräft dium gemeldet als erkrankt an Typhus 27, an Masern 127, an Scharlach 80, an Diphtherie 200, an Pocken 3. In den 9 größeren Krankenhä sern wurden in der Berichtswoche 870 Kranke aufgenom men, davon litten an Masern 5, an Scharlach 13, an Diphtherie 52, an Typhus 13, an Roſe 5. Es starben 121 Personen oder 22,0 pet. aller in der Woche Gestorbenen; als Bestand ver­blieben 3646 Kranke.

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Polizei Bericht. Am 29. v. M., Abends nach 10 Uhr, entstand zwischen mehreren Schiffern, welche mit ihren Rähnen hinter dem Grundstück Mühlenstraße Nr. 66-68 angelegt hatten, eine Schlägerei, bei der sie sich der Bootshaken als Waffe bedienten. Hierbei wurden die Schiffer Fißner und Gräber nicht unerheblich am Kopf verlegt und legterer auch ins Waffer gestoßen, jedoch alsbald wieder herausgezogen. Am 30. v. M. stürzte sich eine Frau aus dem Fenster ihrer in der Dragoner­straße vier Treppen hoch belegenen Wohnung auf die Straße hinab und erlitt dadurch so schwere innere Verlegungen, daß fie mittelst Krantenwagens nach dem Krankenhause im Friedrichs­fie mittelst Krantenwagens nach dem Krankenhause im Friedrichs­ hain gebracht werden mußte. Geistesstörung scheint die Ver­anlaffung zur That gewesen zu sein. An demselben Tage Vormittags vergiftete sich eine Frau in ihrer Wohnung in der Königgrägerstraße mittelst Buckersäure. Als um dieselbe Zeit mehrere Zimmerleute auf dem Neubau der Markthalle in der Ackerstraße beschäftigt waren einen Balten fortzutragen, entfiel ihnen derselbe und traf den Zimmermann Bompliz mit solcher Wucht am Rücken, daß dieser einen Bruch der Wirbelsäule erlitt und nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden fiel in der Adalbertstraße mußte. Gegen Mittag der Bierfahrer Niemann von seinem Wagen die Straße hinab und erlitt dadurch so schwere äußere und innere Verlegungen, daß er die Hilfe der Sanitätswache in Anspruch nehmen mußte. Nachmittags entstand in dem Keller des Neubaues Leipzigerstr . 124 dadurch ein bedeutendes Feuer, daß der Maurerlehrling Hede, nachdem er aus einem größeren Behälter Gasäther abgefüllt hatte, einen vergoffenen Reft desselben anzündete und die entstandene Flamme auch die anderen Vorräthe in Brand ſette. Die Feuerwehr war in Thätigkeit. Als um dieselbe Zeit ein Mann am Petriplat den Straßendamm überschritt, fiel ihm von einem vorüberfahrenden Rollwagen des Berliner Spediteur- Vereins eine Kiste derartig auf den Fuß, daß er eine bedeutende Verlegung desselben erlitt und sich mittelst Droschte nach seiner Wohnung begeben mußte.

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Gegen Abend gerieth in der Potsdamerstraße eine Frau, als sie unmittelbar vor einem Pferdebahnwagen noch über den Straßendamm laufen wollte, unter die Räder desselben und Am trug einen Bruch des rechten Unterschenkels davon. Abend verstarb plöglich in einem Restaurant in der Lützow­straße ein 71 Jahre alter Mann am Schlagfluß.- In der In der Nacht zum 1. b. M. fiel ein abdachloser Mann von der Burg­straße aus in die Spree, wurde aber wieder herausgezogen

Gerichts- Zeitung.

und mittelst Krankenwagens nach der Charitee gebracht. Die Biene auf dem Missionsfelde" nennt sich eine religiöse Beitung, deren Tendenz durch ihren Titel genugsam hervortritt. Die Flamme" ermuntert zur Feuerbestattung. Die Braut- Zeitung" und die hochzeits- Beitung Herzblättchen" müßten eigentlich von Gott Hymen gemeinschaftlich mit Amor redigirt werden. Die Freunde des Sports haben eine große Auswahl aller möglichen Drgane, von der Jägerzeitung St. Hubertus" bis zum Velosipedsport", und daß es dem Berliner nicht an humor fehlt, beweist" Luna", die Vierteljahrsschrift des Vereins urfideler Kahlköpfe."

Gegen die Schwindelausverkäufe, deren gemeinschädliches Treiben wir an dieser Stelle bereits mehrfach gekennzeichnet haben, geht die Polizei in den Provinzen in anerkennens­werther und energischer Weise vor. So hat in Brandenburg a. H. die Polizeiverwaltung folgendes fundgethan: Auch bei hiefigen Gewerbetreibenden ist die Wahrnehmung gemacht wor den, daß man durch Vorgeben eines Ausverkaufs, der durch die verschiedensten Mittel dem Publikum glaubhaft gemacht wird, dem Geschäfte Kunden zuzuführen sucht. Diejenigen Gewerbe­treibenden, welche solchem Verfahren fernstehen, bezeichnen das selbe in den meisten Fällen als ein auf Täuschung des Publis fums berechnetes. Wir haben deshalb Veranlassung genommen, derartige Geschäftsmanipulationen einer strengen Kontrole zu unterwerfen und in jedem Einzelfalle zu prüfen, ob die in den Anzeigen der Verkäufer in Aussicht gestellten Vortheile auch in ihrem vollen Umfange den Käufern gegenüber erfüllt werden, widrigenfalls der Thatbestand des Betruges und der Täuschung vorliegen würde. Mit Erfolg fönnen wir dem Mißstande aber nur dann entgegentreten, wenn dem angedeuteten Geschäfts­gebahren auch seitens des Publikums eine verschärfte Aufmerk­famkeit zugewendet wird, und deshalb richten wir an das Publikum das Ersuchen, unsere Verwaltung in der angedeuteten Hinsicht durch Mittheilung einzelner Fälle zu unterſtüßen."- Da jest während der Weihnachtszeit die unreellen Ausverkäufe auch in Berlin wie Pilze aus der Erde wachsen, wäre eine gleich scharfe Rontrole von Seiten der Polizei und des Publi­fums wohl angebracht. Es ist schon zu gewöhnlichen Zeiten recht unangenehm, wenn man hineingelegt" wird, zum Weih­nachtsfest jedoch, wo doch gewiß ein jeder mit gediegenen Sachen aufwarten will, ist ein Reinfall" noch viel peinlicher.

Ein trauriges Pendant zu dem Verbrechen der 12 jäh­rigen Marie Schneider bildet eine Anklage, welche jetzt beim Berliner Landgericht II gegen zwei eben erst 12 Jahre alt ge­wordene Knaben, Söhne wohlhabender Grundbesizer aus der Umgebung Berlins , wegen schwerer Verbrechen gegen die Sitt lichkeit erhoben worden ist. Die That ist an zwei ca. 11 jäh­rigen Mädchen begangen, welche nach dem bisherigen Verlauf der Untersuchung als die Verführerinnen anzusehen sind. Die beiden in

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triebe mit einem zweiten Arbeiter am Krahn der Dampfmühle mir dem Aufbringen von Stückholz aus der Schute an das Land beschäftigt, von wo aus dasselbe dann auf Transport­wagen mittelst der vorhandenen Schienengeleise auf die Läger der Fabrik befördert wurde. Als M. und sein Kollege das Holz so weit gehoben hatten, daß sie es mit dem Krahn auf den bereit stehenden Transportwagen herunter laffen wollten, ließen beide Arbeiter irrthümlicherweise zu gleicher Zeit die Kurbeln des Krahns los und wurden dieselben von der Last, welche an der Krahnkette hing, in Schwung gesetzt. Das Ver­sehen bemerkend, wollte M. eine Kurbel stoppen, griff zu, ges rieth dabei mit der rechten Hand in ein Kammrad des Krahns und erlitt dadurch, obwohl er die Hand glücklicherweise noch rasch herausziehen konnte, eine heftige Quetschung des Zeige­fingers. Nach Ablauf der dreizehnten Krantenwoche beantragte der Verlegte bei dem Vorstand der Sektion III der Berufs­genossenschaft der chemischen Industrie die Gewährung der ihm nach dem Unfallversicherungsgefeß für die verminderte Erwerbs fähigkeit zukommenden Entschädigung. Durch die angestellten Ermittelungen erschien dem Vorstande der Berufsgenossenschaft auch erwiesen, daß hier ein Betriebsunfall im Sinne des Ges seges vorliegt, und gewährte dem Verletzten auf Grund§ 5 des Unfallversicherungsgesezes nach Maßgabe des früheren Jahresarbeitsverdienstes von 900 M. 20 pCt. von der vollen Rente, die auf 10 M. pro Monat festgesezt wurde. Die zuge sprochene Entschädigung erschien dem Verlegten aber mit Rückficht auf seine Einbuße an dem früheren Arbeitsverdienst als zu gering bemessen, weshalb er die schiedsgerichtliche Entscheidung angerufen und gleichzeitig beantragt hat, die ihm zugesprochene Rente auf 40 M. per Monat( 5 von 662, pCt. von dem früheren Arbeitsverdienste) zu erhöhen. Den höheren Ents schädigungsanspruch sucht der Berugskläger dadurch zu recht fertigen, daß er behauptet, daß die rechte Hand derartig vers lezt ist, daß er sie nur in beschränktem Maße zu gebrauchen vermag und auch in Folge dieses Umstandes seine Arbeit ver­loren hat. Dagegen beantragt die Berufsgenossenschaft die Abweisung der Berufung, da bei Berechnung der Rente das ärztliche Gutachten als Grundlage gedient hat, nach welchem die Erwerbsfähigkeit des Verletzten als auf 15 herabgemindert bezeichnet wird. Die Berufung wird als unbegründet zurück gewiesen, da die zugesprochene Rente dem Schiedsgericht als angemessen erscheint. Der zweite Fall betrifft eine Bes rufung der Arbeiterin Sch. gegen einen Feststellungsbescheid des Vorstandes der Sektion III der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. Während ihrer Beschäftigung Düneburg der Pulverfabrik Rottweil- Hamburg in der an der Stanzmaschine in der Werkstätte, in welcher die Blechflaschenhälse verfertigt werden, kam die Berufungss Klägerin mit der linken Hand in die arbeitende Maschine, und wurden ihr zwischen dem Ober- und Unterstempel die drei Mittelfinger gequetscht. In Folge der erlittenen Verlegungen wurde die Entfernung mehrerer Fingerlieder nothwendig, und glaubte der behandelnde Arzt die Verlegte als Halbinvalide be zeichnen zu müssen. Nach Ablauf der dreizehnten Kranfenwoche erkannte der Vorstand der Berufsgenossenschaft, der die erlitte nen Verlegungen als die Folge eines Betriebsunfalles ansah, der Verlegten auf Grund§ 5 des Unfallversicherungsgefeßes 50 pCt. von 66% pCt. ihres mit 600 M. ermittelten früheren Jahresarbeitsverdienstes, mithin 16,70 M. monatlich als Rente zu. Gegen diesen Feststellungsbescheid hat die Verlegte durch den Rechtsanwalt Dr. Wehl die Berufung beim Schiedsgericht angemeldet. Der Anwalt der Berufungsklägerin machte geltend, daß nicht 600 M., sondern 750 M. als früherer Jahresarbeits verdienst anzunehmen seien, da der bisherige Lohn, und gewiß der etwa sich bei längerer Arbeitsdauer erhöhende, diefen Betrag erreicht. Auch könne die Verlegte nur noch eine Hand benutzen und als Handarbeiterin fast nichts mehr verdienen. Ebenso könne die Berufungsklägerin bei ihrem Bildungsgrad fich einem anderen Erwerbszweig nicht zuwenden und auch die in the Wohnorte Besenhorst allenfalls zu findende Landarbeit nicht verrichten. Es wird deshalb beantragt, der Verlegten eine Rente von 75 pCt. von der vollen Rente zuzubilligen. Die Berufsgenossenschaft beantragt auch in diesem Falle die toftens pflichtige Abweisung der Berufung, indem hervorgehoben wird, daß nur der frühere, nicht der etwa spätere Verdienst bei Bes rechnung der zu gewährenden Entschädigung nach dem Unfall versicherungsgesetz in Rechnung gezogen werden darf. Die Be hauptung der Verlegten, daß fie nach dem Unfall fast nichts mehr verdienen kann, kommt für's Erste nicht in Betracht, da speziell zu bemeffen ist, in wie weit der Verlegten die Fähig feit zur Uebernahme gewisser Arbeiten verblieben ist. Auch set fie bei Verrichtung von Arbeiten nicht lediglich auf die Benutzung nur einer Hand angewiesen, da nach dem ärztlichen Gutachten der Daumen und der kleine Finger vollständig unverlegt ge blieben sind, und somit die Verlegte zur theilweisen Benugung der verkrüppelten Hand fähig ist. Das Schiedsgericht weist auch diese Berufung als unbegründet zurück.

in

Markthallen- Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufs- Vermittler, Berlin , den 1. Dezember 1886.

Geflügel. Preise unverändert mäßig wegen des milden nassen Wetters. Gänse unter dem Halse geschnitten, vollständig gerupft, Flügel und Füße auf den Rücken gebunden, nicht ge brüht und nicht gesengt, 8-10 Pfd. schwere 44-52

über

10-15 Pfd. 50-60 Pf., Fettgänse über 15 Pfd. schwer sehr rar und gut bezahlt 63 Bf. und mehr per Pid. Enten, Buten und Hühner sollen am Halse geschnitten sein. Der Kopf, die Flügel und Schwanzfedern werden nicht abgenom men. Junge Enten 1,50-2,50, fette Enten 46-50-60 f. per Pfund, über 10 Pfund schwere fette Puten 70-80 Pf. per Pfd., Hühner 0,55 bis 0,80 und 1,20-1,70 M., Tauben 30 bis 40 Pf., Poularden 4,50-8 M. Mageres Geflügel schwer verkäuflich. Lebende Gänse zum Mästen 2,00-3,00 M., lebende Enten 0,90-1,50 M. Auktion täglich im Bogen 4 um 6 Uhr

Nachmittags.

Fleisch. Nach Errichtung der Fleischschau in der Markt halle wird es möglich, den Verkauf von geschlachtetem Vieh hier zu vermitteln. Den Interessenten gebe ich gern jede nähere Auskunft. Der Fleischkommissionshandel in unserer Markthalle genommen sind, werden durch den Rechtsanwalt Dr. Rosenstock dürfte für viele Landwirlhe und Schlächter von weittragender

vertheidigt.

Ein Zeuge auf die Anklagebank gestellt. Der ,, Arbeiter" Karl Müller hatte sich am Abend des 27. Auguſt cr. durch Be läßigung einer jungen Dame eines groben Unfugs schuldig

Bedeutung sein.

Die Preise steigend.

Obst und Gemüse. Größere Zufuhren sehr erwünscht. Birnen 6,00 bis 8,50, Tafelbirnen 10-20, feinste Sorten 20-40 M., Aepfel 6,00-9,00 M., gemacht, und hatte ein anderer junger Mann den fraglichen Tafeläpfel 10-20 M., feinste Sorten 20-36 M., Wallnüffe

Vorfall mit angesehen. Da er sich aber weigerte, der beleis digten Dame seine Adresse anzugeben, veranlaßte diese einen herzugekommenen Schußmann, den Beugen behufs Feststellung seiner Persönlichkeit zur Wache zu sistiren. Dort wurde er als der Tischlergeselle Auer festgestellt. Wie erstaunte dieser aber, als er einige Beit darauf ein polizeiliches Strafmandat wegen groben Unfugs erhielt. Selbstverständlich erhob er Widerspruch, und im Termine vor der 94. Abtheilung des Berliner Schöffen gerichts wurde der vorstehende Thatbestand zur Feststellung gebracht. Auf den Antrag des Amtsanwalts wurde der ange­flagte Beuge nicht nur freigesprochen, sondern auch seine Ver­fäumnißkosten der Staatskaffe auferlegt.

Aus dem Schiedsgericht für Unfallversicherungssachen in Hamburg . In der am 30. November unter Vorsitz des Herrn Dr. jur. H. Steinthal stattgefundenen Sigung wurden

20-30 M. pr. 3tr. Böhmische Backpflaumen 10-13 M.

Magdeburger Sauerkraut 6-7 M. per Orhoft.

Weißfleischige Speisekartoffeln 3,00-3,60, rothe 2,80-3,00, blaue 2,80-3,20 per 100 Ro., groß Sellerie 7-10 M., flein 3-7 M., Meerrettig 7-12 M., Bwiebeln 4,50-6-8 M., Blumenkohl 30-40 M. pr. 100 Stück, Kohlrüben 1,50-2,00

per Zentner.

Eier 3,00 M. pr. Schock.

Butter. Tendenz flau. Preise unverändert. Ila. Qualität in größeren Posten vorhanden. Frische feinste Tafelbutter c. 120-125, feine Tafelbutter I. 110-118, II. 95-108 M., 111. fehlerhafte 85 bis 90. Landbutter I. 90-96, 1. 80 bis 85 M. Galizische und andere geringste Sorten 55-72

pr. 50 Ro.

zwei Berufungen gegen Entscheidungen der Sektion III. der zahlt. Emmenthaler 70-75, Schweizer I. 56-63, 11. 50-55,

Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie in Hamburg ver­handelt. Die erste Sache betrifft einen dem Arbeiter M. in dem Betriebe der Aktien- Gesellschaft für Farbholz- Fabrikate in der Billhörner- Kanalstraße zugestoßenen Betriebsunfall. Der Verlegte war am 19. Februar d. J. in dem genannten Be­

Käse. feiner Quadrat- Sahnenkäse knapp und gut be in. 42-48, Quadrat- Backstein 1. fett 22-30, 1. 12-18 M., Limburger I. 30-35, 11. 20-25, Rheinischer Holländer Käfe 45-58 M., echter Holländer 60-65 M., Edamer 1, 60-70, 11. 56-58 M. Größere Vorräthe von Schweizerkäse find z

begeben.

Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mar Schippel, für Vereine und Versammlungen F. Tußauer, für den übrigen Theil der Zeitung R. Gronheim, sämmtlich in Berlin .

Drud und Verlag von May Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.