versicherte der Vortragende, ein Leben in verklärter Leiblich feit"(?) sein; aber der durch den Fall Satans und der bösen Engel verunreinigte(!) Himmel mußte erneuert werden. Die neue Erde können wir uns vorstellig machen nach Art des Paradieses, und daß alle Geschöpfe auch der Pflanzen- und Thierwelt noch viel herrlicher seien. Das Meer, welches etwas Schreckliches an sich habe, sei dann nicht mehr. Das himmlische Jerusalem sei das Herrlichste, was es gebe; es sei nicht blos ein Zeichen oder Bild, sondern wirklich und wesenhaft. Die Stadt befize fieben Vorzüge: erstens, sie ist ganz fleckenlos, ihr Licht gleicht dem Diamanten. Zweitens: Sie befist einen festen und ficheren Bau, Mauern, Engelwächter, Grundstein. Drittens: Sie befigt ebenmäßige Gestalt und Größe, wahrscheinlich liege fie auf einem sanft ansteigenden Berge, auf dessen Spize der Thron Gottes steht. Viertens: Sie besteht aus dem Rostbar ften, Diamant, Gold, Perlen, Edelsteinen. Fünftens: Sie ist heilig, bei ihr ist aller Genuß fatramentaler Genuß. Sechstens: Der Ertrag des gesammten Völkerlebens, sowie Rang. und Standesunterschiede dienen hier blos zur gegenseitigen Erquickung. Siebentens: Hier sei mehr als paradiesische Selig feit, vermittelt durch den Lebensstrom und die Lebensbäume.
So der Vortragende. Sollte dem geehrten Leser vielleicht etwas unklar sein, so möge er sich beruhigen und sich mit uns trösten, auch uns fehlt jedes Verständniß für solche Schilderung des Ueberfinnlichen durch recht grob finnliche Begriffe. Und die Wirkung und der Zweck dieser Vorträge? Will man vielleicht auf diese Weise Sozialdemokraten belehren? Der richtige Berliner wird Jedem, der ihm solche Dinge plausibel zu machen sucht, einfach und mit Recht sagen:„ Nu halt aber die Luft an!"
Der letzte Freitag war bekanntlich der lezte Termin, bis zu dem die Erneuerung der Lotterieloose für die nächste Ziehung durch den Spieler stattfinden mußte. In dieser Eigenschaft pflegt der Tag einem gewiffen Theile unseres Geschäftslebens feine Signatur zu geben, nämlich den Pfandleihern. Ein Pfandleiher in der Dresdenerstraße belieh im Laufe des Freitags in fünf Fällen Prähder, wobei ihm von den Darlehns nehmern mitgetheilt wurde, daß fie des entliehenen Geldes zur Erneuerung der Lotterie benöthigt seien. Der menschenfreundliche Geschäftsmann hatte kein ausreichendes Interesse an der näheren Prüfung dieser Angaben, weshalb dieselbe unterblieb; aber charakteristisch sind dieselben immerhin. In jedem Falle hat die Vermehrung der Lotterieloose das Gute, daß sie den geldbedürftigen Leuten, die noch in der glücklichen Lage sind, etwas versezen zu können, in der Zeit der Loose- Erneuerung einen plausiblen Vorwand für den Pump liefern.
Zwei ergötzliche Verdeutschungsversuche in Versen bringt die neueste Nummer der Zeitschrift des Allgemeinen deutschen Sprachvereins . Darüber, wie Sauce" zu übersetzen ist, sind sich die Gelehrten einstweilen selbst noch nicht einig, und so mögen unsere Leser nach eigenem Geschmack fich für das eine oder das andere der beiden launigen Gedichtchen entscheiden, welche hier folgen:
1. Auf dem deutschen Speisezettel Nimmermehr die sauce prunte! Fort mit diesem wälschen Bettel, Aber fort auch mit der Tunke! Salse heißt's fortan, nicht anders!
So will's Stephan und auch Sanders. 2. Tunke darf sich nicht mehr zeigen; Salse müßt hr sagen, schreiben.
In Viola, Baß und Geigen",
" 1
Soll allein noch Tunke bleiben.
3. Keine sauce à la diable
Soll entweih'n den deutschen Schnab'I!
Deutschem ausgepichtem Halse
Schaffe Reizung Teufelssalse!
Und nun der Gegner, welchem Salse" noch nicht deutsch genug
flingt:
1. Tunke also willst Du ächten!!
Doch ich muß mit Dir gleicht rechten Ueber diesen fühnen Spruch; Denn ganz anders steht's ich Buch.
2. Tunte tommt von tunfen, tauchen; Warum soll ich's nicht gebrauchen, Tunkend manchen leckren Bissen In die Tunke ein; mit Wissen.
3. Tunke laß' ich nicht verachten, Wenn auch manche drob wohl lachten, Ist ein treffend deutsches Wort: Drum mit wälscher Salse fort!
-
Der heilige Graal der Antisemiten. Der heilige Graal war nach einer alten Sage ein geheimnißvolles, kostbares Gefäß, dem Wanderkräfte zugeschrieben wurden. Dieselbe Rolle spielte bei den Antisemiten ein silberner Becher, den der D. A. B.( Deutscher Antisemiten- Bund), als er auf der Höhe seines Ruhmes stand, seinem Vorfißenden, Herrn Pickenbach, verehrte. Bei besonders feierlichen Gelegenheiten kam dieses Gefäß ans Tageslicht und verherrlichte die denkwürdigsten Stunden jener Epoche. Aber mit dem Antisemitismus ist leider auch die Herr= lichkeit seines heiligen Graal herabgesunken. Ein harter Ges richtsvollzieher hatte sich schon vor einiger Zeit seiner bemächtigt, und in vergangener Woche stand er zur gerichtlichen Auktion zugleich mit allerlei profanen Sachen. Die Trödler, christliche wie jüdische, boten darauf, als ob es nur ein gewöhnliches Geschirr wäre und, wie das Reichsblatt" hört, erstand ihn eine Tröblerin aus der Mauerstraße für 50 Mart. So vergeht alle Herrlichkeit der Welt!
=
Den Radfahrern, welche beim Magistrat wegen der Erlaubniß eingekommen waren, im Friedrichshain außer den Fahrwegen auch die breiten Fußgänger- Alleen mit Bizyklen und Tiizyllen befahren zu dürfen, ist dem Berliner Tagebl." zufolge, ein abschlägiger Bescheid geworden. Da der Friedrichsbain von ganzen Schaaren von fleinen Kindern besucht wird, erscheint das Radfahren auf den Fußwegen, seien sie auch noch so breit, allerdings recht bedenklich.
Fahrendes Bolt. Eine Abtheilung der vor einigen Tagen in Friedrichshagen bemerkten Bigeunerbande berührte gestern Berlin . Um die Mittagsstunde tamen vier Wägelchen die Prenzlauer Allee entlang und machten an der Ecke der Megerstraße Halt. Gerade war die Schule aus und eine Schaar flachstöpfiger Jungen und Mädchen sammelte fich bald um die Bägelchen und betrachtete die braunen Insaffen mit stummer Bewunderung. Welch' ein Schmutz und welch' eine Bettlers armuth! Vier erwachsene Männer mit Schlapphüten und Abbruzzen- Physiognomien standen neben den Pferden, mageren, abgetriebenen Mähren mit struppigem Fell, rothe, schmußige Decken über den Rücken. Den ersten Wagen, zu deffen Plane buntfarrirte Bettlaken verwendet zu sein schienen, zog ein melan cholischer, alter, auf einem Auge erblindeter Schimmel mit hohen Beinen, der aber trotzdem über die schnellste Gangart zu ver fügen vermochte. Die Bespannung der nächsten beiden Wagen machte ihm feine Konkurrenz, nur der letzte Wagen, vor den eines jener ausdauernden fleinen polnischen Pferde gespannt war, Tam eben so rasch vorwärts. In diesem lezten Wagen faß eine uralte Matrone anscheinend die Stammmutter der Familie auf einem Bund Stroh, die im finsteren Mittelufter alle Aussicht gehabt hätte, als Here verbrannt zu werden. Zwei ihrer Entel oder Urentel waren die Wagenlenter, hübsche Burschen mit frausem, schwarzem Haar und ausgeprägten verschlagenen Gefichtszügen. Die übrigen Wagen füllte ein Ge mimmel von Köpfen, Armen und Beinen, die aus Betten, Lumpen, Stroh, Heu und Schmuß hervorragten. Da feßen Weiber, die höchst unbekümmert Säuglingen die Brust reichten, junge Burschen von zwölf Jahren mit Bigarrenstummein im Munde, halbwüchsige Mädchen, die ihre elfenbeinernen 3ähne und ihre über alle Beschreibung verwilderten Haare. zeigten, Kinder, die auf allen Vieren im Wagen zur Mutter
um
Frochen, um ein Stück Brot zu bekommen. Alle Männer batten filberne Dhrringe und die meisten an den Fingern Siegelringe, die zu dick waren und zu sehr glänzten, um als echt zu gelten; ebenso trugen die Frauen mit großer Wohlgefälligfeit werthlose Schmucksachen, Perlen und bunte Bänder. Schuhwerk und Kleidung war bei fast allen in bedauernswerthem Zustande, zerriffen, geflickt, wieder zerrissen und dabei die Vorliebe ihrer Befiger für schreiende Farben verrathend.- 3wischen den kleinen Germanen, zu denen sich auch Große gesellt hatten, und den Abkömmlingen eines versprengten Volkes von dunkler Herkunft entspann sich bald ein lebhafter Verkehr. Die fleinen Schulmädchen langten in ihre Taschen und zogen das übrig gebliebene Frückstücksbrot hervor, das gierig in Empfang genommen und verspeist wurde. Da nur die größeren Mitglieder der Bande bei dem kurzen Aufenthalt den Wagen verließen, so blieb den Kleineren nichts weiter übrig, als durch den Wagenplan ihre lachenden Köpfe und verlangenden Hände hervorzustrecken; oft waren sogar nur die Hände sichtbar. Ein Arbeiter, der hinzugekommen war, schenkte einem schwarzhaarigen Zigeunerburschen seine eben angebrannte Bigarre, Einige die ihn jener bittend angesehen hatte. gute Hausfrauen blieben in der Ferne stehen und schlugen Die Hände wegen des vielen Schmußes, der ihnen überall in den Wagen entgegenstarrte, über den Kopf zusam men. Schließlich erwies es sich, daß die braunen Heiden auch Liebhaber geistiger Genüsse seien. Von den Kindern hatten einige fromme Traftätlein gegen den Branntweinteufel", die fie wohl im Unterricht" von dem Herrn Pastor erhalten hatten, in den Händen. Im frommen Eifer reichte eines von ihnen die Schrift einem Sohne des verlorenen Volkes" hin, der sie bereitwillig entgegen nahm und zu studiren begann, nur schade, er hielt fie verkehrt, so daß die Buchstaben auf dem Kopf standen. Das Beispiel reizte, und bald waren die Traftätlein ebenso wie Das Beispiel reizte, und bald waren die Traftätlein ebenso wie die Schrippen und Stullen im Innern der Wagen verschwuns den. Inzwischen hatte der Anführer mit einem Schußund mann parlamentirt wohl die Erlaubniß erhalten, Denn bald die Prenzlauer Straße entlang zu fahren. rollten die Wägelchen den sanften Abhang der Prenzlauer Allee herab, gefolgt von dem Schwarm der Kinder, die im Dauerlauf nebenbereilten. In gleichmäßigen Schwankungen tanzte unter dem leßten Wagen das einzige Kochgeräth der ganzen Bande, ein fupferner Kessel, der an der Verbindungsare der beiden Hinterräder angebunden war.
Des Räthsels Lösung. Hiefige Blätter wußten dieser Tage über das räthselhafte Verschwinden eines Reisenden zu berichten, welcher von einer Buchhandlungsfirma nach West preußen gesandt worden war. Der junge Mann hatte am 15. November aus Danzig das legte Lebenszeichen von fich ge= geben, seitdem fehlte von ihm jegliche Nachricht. Die Besorgniß feiner Anverwandten ist allerdings feine ganz ungerechtfertigte gewesen. Der Reisende ist nämlich, wie die" Danz. 3tg." meldet, in Marienwerder am 16. November unter dem Verdacht des Diebstahls verhaftet, vom Schöffengericht schuldig befunden und zu 14tägigem Gefängniß verurtheilt worden, welche Strafe er jezt verbüßt. Der Betreffende stand unter der Anklage, einer Kellnerin ein mit Geld gefülltes Portemonnaie entwendet zu haben. Das Portemonnaie wurde bei seiner Verhaftung bei ihm vorgefunden."
Dom
ihres Berufs ihnen obliegenden Pflichten der obigen Vergehen fich schuldig gemacht und schweres Unglück über verschiedene Familien gebracht. Wie erinnerlich, fuhr am obengenannten Tage der mit einer Grunewald heimfehrenden Gesellschaft von Herren, Damen und Kindern be frachtete Kremser des Fuhrherrn Morit mit einem Romann'schen Dampfwagen so bedenklich zusammen, dak zwei Personen, die am Weinbergsweg wohnhaft gewesene 44jährige Frau Weinberg und ein 5jähriges Kind, die Tochter des in der Fürstenbergerstraße wohnhaften Vergolders Micke, dabei tödtlich verlegt wurden und am Tage darauf verstarben, während andere Personen mehr oder weniger erheblich verlegt wurden; u. A. waren dem Vater des verunglückten Kindes sämmtliche Backenzähne eingeschlagen worden. Die Meinungen über die Person des oder der Urheber waren im Publikum bisher sehr getheilt und unterlagen verschiedener Auffassung; der auf gestern anberaumte Audienztermin sollte Klarheit darüber brin gen, welches Maß von Schuld beiden Angeklagten oder nur einem derselben beizumeffen ist. Dazu kam es gestern jedoch noc nicht; der Erfinder des Straßenbahnwagens war als Sachver ständiger nebst Anderen geladen, indessen nicht erschienen, um Auskunft zu geben über verschiedene zur Beurtheilung der Schuld des Einen oder des Andern nothwen Rechtsanwalt Sello, dig aufgeworfene technische Fragen. der Vertheidiger des angeklagten Maschinisten Fiet, machte den Einwand geltend, daß, entgegen den Ausführungen des Mitangeklagten Paaß, der Dampfwagen durchaus nicht im übermäßigen Tempo gefahren sei; durch den Zusammenstoß mit dem Kremser sei eine Feder am Steuerungsmechanismus des Dampfwagens zerbrochen und deshalb sei der Maschinist nicht im Stande gewesen, die Maschine zu stoppen. Paas hatte eingewendet, daß das Terrain, auf welchem der Zu sammenstoß stattfand, besonders zur Nachtzeit ungünstig für den Wagenverkehr sei. Dem Antrage des Staatsanwalts gemäß beschloß nun der Gerichtshof Vertagung der Verhandlung zu einem neuanzuberaumenden Termin, behufs Vernehmung der von den Vertheidigern bezw. von der Staatsanwaltschaft in Vorschlag gebrachten Sachverständigen und Zeugen.
+ Ein jugendlicher Ausreißer, den Großbritannien an Deutschland ausgeliefert hatte, stand gestern vor der dritten Straffammer des hiesigen Landgerichts 1. Im Frühjahr d. I nahm der Kaufmann S. Polke den dreizehn jährigen Laufburschen Heinrich Müller, einen hübschen Jungen mit aufgeweckten Zügen, in seine Dienste. Müller wohnte bei seinem Bruder, einem jungen Mann von achtzehn Der Jahren, der Buchhalter in der Deutschen Bant war. Aeltere gewann einen großen, unheilvollen Einfluß auf den Kleineren. Er ließ ihn an seinen vornehmen Paffionen theil nehmen, benugte ihn troß seiner Jugend als Vermittler in verschiedenen Liebesaffären, in die er, der faum Mannbare, bereits verwickelt war. Seine Gefühle galten hauptsächlich einem Fräulein Luise von Usedom, einem jungen Mädchen, das er zufällig fennen gelernt und verführt hatte. Allmälig wurde die Lage für den Buchhalter immer kritischer. Seine Geliebte fühlte sich Mutter und drängte ihn zur Flucht, um den Vorwürfen des elterlichen Hauses zu entgehen. Auch sonst war der Berliner Boden heiß unter den Füßen des achtzehn jährigen Helden geworden; seine Gläubiger, die er Ueberfluß hatte und die er durch nobles, flottes Auftreten, das seine Jahre nicht verrieth, zu täuschen verstanden, saßen ihm auf dem Halse. Um sich die Mittel zu weiteren Unternehmun gen zu verschaffen und um den Schauplaß seiner Thaten nach einem anderen Lande verlegen zu können, stiftete er seinen Bruder zu einem Betruge an, dessen Vorbedingungen er als Buchhalter einer Bank erwogen hatte. Heinrich Müller stabl seinem Prinzipal einen Chekzettel aus dem Chekbuche, stellte ihn auf 2000 m. aus, sette den Namen Heinrich Polke darunter und begab sich zur Deutschen Bank" damit, mit der sein Chef im Chefverkehr stand. Er wies den Bettel vor, wurde aber zu nächst zweimal abgewiesen, bis es ihm beim dritten Male glückte, die 2000 M. von einem etwas leichtgläubigen Raffires zu erhalten. Mit diesem Gelde begaben sich sein Bruder und er zunächst nach Rotterdam dann nach London Dorthin wurde auch die Braut, Fräulein v. Usedom , beordert. Der Bruder sette seinen Lebenswandel in London fort und brachte in fünf Wochen die 2000 M. durch. Nun wurden alle Drei obdachlos und von der Londoner Polizei auf gegriffen. Inzwischen war von dem Berliner Gericht ein Aus lieferungsantrag gegen die Gebrüder Müller eingelaufen. Herr Bolte war durch das Verschwinden des Laufburschen auf das Verschwinden des Chefzettels aufmerksam gemacht worden und seine Nachfrage bei der Bank ergab den Betrug. Der Schaden wurde in der Weise getragen, daß die Bank 1500 M und Herr Polfe 500 M. übernahm. Die Londoner Behörden lehnten indeß die Auslieferung des älteren Müller ab, da fie die Anstiftung des jüngeren Bruders durch ihn um so weniger für erwiesen anrahmen als Müller Heinrich So fie brüderlicher Liebe alle Schuld auf sich nahm. Bruder wurde zu er abgeschoben, sein während und seine Geliebte in London wieder auf freien Fuß gefegt wurden. Der junge Bursche machte gestern vor Gericht einen sehr intelligenten Eindruck, so daß man ihm das Ver ständniß für die Strafbarkeit seiner Handlungsweise zutraute Wie sehr er aber trotzdem unter dem Einfluß seines älteren Bruders gestanden, ging aus der an sich unbedeutenden Kleintg feit hervor, daß er sein haar wie der erste studentische Rennommir, Hecht" tadellos bis tief in den Naden hinein ge scheitelt trug. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Ge fängniß gegen ihn. Der Gerichtshof ſezte die Strafe auf 9 Monate Gefängniß fest, indem er in Anrechnung brachte, daß der Junge doch sehr unter dem Einflusse seines leider nicht ausgelieferten" älteren Bruders gestanden habe.
Ueber die Entlassung hilfsbedürftiger Geistestranker aus der Frrenanstalt zu Dalldorf mit Unterbringung derselben in Privatpflege haben bisher diverse Meinungsverschiedenheiten bestanden, welche nunmehr durch die Aufstellung folgender Grundsäge beseitigt worden find: 1. für Geistestrante, bei denen auch nach ihrer Entlassung aus der Frrenanstalt eine psychiatrische Aufsicht seitens der Anstalt nothwendig bleibt, hat die Armendirektion in keiner Weise zu sorgen, noch bei ihrer Entlaffung mitzuwirken. Sie bleiben vielmehr ungeachtet ihrer Entlaffung Objekte der Frrenpflege und find deshalb die Kosten ihrer ferneren Verpflegung und Behandlung auf den Etat der Frrenanstalt zu übernehmen. 2. Für Geistestranke, für welche nach ihrer Entlaffung aus der Frrenanstalt eine psychiatrische Aufficht nicht ferner erforderlich ist, übernimmt nach ihrer Ent laffung die Armendirektion die fernere Fürsorge und ist hinsichtlich der Unterbringung dieser Kranken in Privatpflege folgendes Verfahren inne zu halten: a) Sollten die Kranken zu ihren alimentationspflichtigen Angehörigen entlassen werden, so hat die Direktion der Frrenanstalt unter Beilegung eines ausführlichen Gutachtens über den Zustand und den Grad der Hilfsbedürftigkeit resp. Erwerbsfähigkeit des Kranken der Armendirektion Namen und Wohnung der Angehörigen anzugeben. Die Armendirektion verhandelt dann mit den betreffenden Ans gehörigen über das zu zahlende Kostgeld und ersucht nach Fest fegung desselben die Direktion der Frrenanstalt, den Kranken zu dem betreffenden Angehörigen zu entlassen und ihr den Entlassungstag behufs Anweisung des Roftgeldes mitzutheilen. b) Sollen die sub 2 bezeichneten Kranken zu fremden Personen in Pflege gegeben werden, hat die Direktion nachdem der Frrenanstalt, und über das die Pflegestelle sorgfältig geprüft zahlende Kostgeld unter verhandelt hat, Beilegung eines Gutachtens über den Grad der Erwerbsfähigkeit des Kranken und die Angemessenheit des geforderten Kostgeldes die Genehmigung der Armendirektion zur Uebergabe des Kranken in die ermittelte Pflegestelle einzuholen. Die Armen direktion behält sich vor, auch ihrerseits eine Prüfung der vor geschlagenen Pflegestelle vorzunehmen, und erst, nachdem sie die Genehmigung ertheilt hat, ist der Kranke in die Pflegestelle zu entlaffen und der Tag der Entlaffung der Gemeindedirektion mitzutheilen. mitzutheilen. Diese ertheilt dann sofort Ordre zur Zahlung des Kostgeldes, sei es durch die betreffende Armenkommission, sei es( wenn die Pflegestelle außerhalb Berlins fich befindet) durch Vermittelung der betreffenden Gemeindebehörde, und unterzieht sich jeder ferneren Kontrole der Pflegestelle und des Pfleglings. Hinsichtlich der der Jrrenanstalt zu Dalldorf durch die Polizei zugeführten Geistestranten bat das fönigliche Polizeipräsidium verfügt, daß vor jeder Entlassung eines der artigen Geisteskranken dem Polizeipräsidium Mittheilung zu machen ist.
-
so
Polizeibericht. Am 10. d. M. früh fiel in der Linden straße eine unbekannte Frau plößlich besinnungslos zu Boden und mußte mittelst Droschke nach der Charitee gebracht werden. - Gegen Mittag wurde auf dem Dranienplaß ein Mann durch eine Equipage überfahren und am linken Oberschenkel verletzt. -Nachmittags erlitt auf dem Neubau Verlängerte Bosenerstraße 23 der Steinträger Bistow dadurch eine nicht unbeträchtliche Verlegung, daß von einem vorschriftswidrig hergestellten Schußdach zwei Negriegel herab und ihm auf den Kopf fielen. -Abends wurde auf dem Hofe des Grundstüds Krautstr. 6 ein obdachloser Arbeiter bewußtlos und aus einer Rovfwunde
nur
und
in
Der strafrechtliche Grundsay, daß Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden darf, fann febr leidt umgestoßen werden, wie aus dem nachstehend mitgetheilten Der Redakteur der Eberswalder 8tg Falle hervorgeht. Lemme hatte sich vor einiger Zeit vor der Straffammer Eberswalde wegen Beleidigung des Gymnasialdirektors Stein zu verantworten. Infolge der Behauptung des Staatsanwalts Meyer, daß der Beleidigte aus Aerger über den inkriminirten Artikel eine Blinddarmentzündung davongetragen hat, ist auf den Antrag des Vertheidigers, Rechtsanwalts Dr. Flatau aus Berlin , die Sache vertagt und ein neuer Termin auf den 5. Januar t. J. anberaumt worden. Zur großen Ueberraschung aller Betheiligten haben zu demselben auch zwei hervorragende Mitglieder des Gerichtshofs, der frühere Reichstagsabg. Amts gerichtsrath Schrötter und der Amtsgerichtsrath Ragel Bone ladungen als Zeugen erhalten, ohne daß außer dem laden den Staatsanwalt weder diesen Herren, noch den übrigen
blutend vorgefunden und mittelst Droschke nach der Charitee Betheiligten bekannt ist, was die neuen Zeugen in diesem Prek
-
gebracht. Er will sich die Verlegung durch einen Fall zuge zogen haben. Am Vormittag deffelben Tages fand Lucauerftraße 17 ein unbedeutendes Feuer statt. Es brannte Packstroh im Reller.
Gerichts- Zeitung.
Die Schreckenstatastrophe auf dem Geleise der Dampf straßenbahn Kurfürstendamm am Abend des 1. Auguſt d. J.
prozesse aussagen sollen oder könnten. Auf jeden Fall werden diese beiden Richter durch ihre Ladung als Zeugen unfähig, bet der Urtheilsfällung als Richter mitzuwirken, und es bedarf der Heranziehung zweier Hilfsrichter. Die Wirkung dieser Ladungen bringt den oben mitgetheilten Grundsatz zum Wanken, und der Angeklagte muß es sich wohl oder übel gefallen lassen, daß er durch Hilfsrichter abgeurtheilt wird, wiewohl die Institution der Hilfsrichter, die früher in Preußen bestand und so zahl reiche Angriffe erfahren hat, in der Reichsjustizgesetzgebung be Uebelstandes läßt sich entweder nur durch ein Resfript des Henn Justizministers an die Staatsanwaltschaften, sich der Ladung von Mitgliedern der erkennenden Gerichte zu enthalten, oder
welche unter Vernichtung von Menschenleben dem harmlosen seitigt worden ist. Eine Abhilfe dieses offenbar hervortretenden
-
Vergnügtsein einer Berliner Gesellschaft, dem Handwerkerstande angehörig, ein jähes Ziel gesezt sollte am Sonnabend der richterlichen Kognition unterbreitet werden, und zwar der Straf tammer des Landgerichts I . Wegen fahrlässiger Tödtung und wegen fahrlässiger Körperverlegung angeklagt, erschienen vor dem genannten Gerichtshofe: der Kutscher Paaz und der
durch die Gesetzgebung herbeiführen.
boten.) Leipzig , 9. Dezember. ( Amtsvergehen.) Der Gerichts Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdrud ver die Anklage vor, daß fie unter Vernachlässigung der vermöge Unterschlagung im Amte angeklagt, aber von der Straffamme Maschinist der Kurfürstendamm- Gesellschaft Fieß. Beiden wirft diener Franz Rachel vom Amtsgerichte in Barmen war der