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Ryborg und des Kuhfütterers Bielicke. Die beiden kaum 18jährigen Burschen, welche im Dorfe Hoppenrade dienten, hatten fich in der Dede des eintönigen Landlebens offenbar mit jenem Drobbrief nur einen Ult machen wollen, denn die Nach­forschungen der Behörden ergaben feinen festen Anhaltspunkt dafür, daß ihnen die vorher stattgehabten Brände im meilen­weiten Umkreise der Ortschaften zur Last zu legen seien. Durch die Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens( der Brandstiftung) hatten die beiden Schlingel fich jedoch der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht, eines Verbrechens, welches nach§ 127 R. St.-G.-B. mit Gefängniß bia zu einem Jahre bestraft werden kann. Dieserhalb hatten fich Ryborg und Bielicke am Dienstag vor der Straffammer des Landgerichts II zu verantworten. Ryborg gab die Thatsache zu, daß er den geständigermaßen von Bielicke geschriebenen Drohbrief in Gemeinschaft mit seinem mitangeklagten Genoffen verfaßt habe; dagegen aber erhob er den Einwand, daß das Schriftstück ihm bei einem gelegentlichen Besuch auf dem Schulz schen Gehöft daselbst aus der Tasche gefallen sei. Diese Ausrede erachtete der Gerichtshof als nicht stichhaltig, denn, so lautete der richterliche Ausspruch, es wäre doch ein merkwürdiges Zu sammentreffen, daß Kyborg den Drohbrief gerade auf dem Ge höft des in demselben erwähnten Schulz verloren hätte. Der Staatsanwalt hatte nur 1 Woche bezw. 1 Tag Gefängniß be antragt, dahingegen erachtete der Gerichtshof eine strengere Strafe am Blaze und demgemäß wurde Ryborg zu 14 Tagen Gefängniß und Bielicke wegen Beihilfe zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt.

Ein Unterbeamter der Reichspost, der frühere Hilfs poftbote Schirschin, stand am Dienstag vor der Straflammer des Landsgerichts II unter der Anklage, ihm amtlich anvertraute Briefe und eine Postkarte unterdrückt bezw. nicht den Em pfängern behändigt zu haben; ferner hatte sich Schirschin wegen begangener Unterschlagungen zu verantworten. Schirschin war vordem bei der Postanstalt zu Friedrichsfelde   angestellt; er hatte eines Tages die Bestellung der obenbezeichneten Briefschaften versäumt und dies fam zur Kenntniß des Vorstehers des qu. Postamtes. Demnächst waren die qu. Briefschaften Tags darauf bei einer von dem Postinspektor Schönhals in der Wohnung des Schirschin vorgenommenen Haussuchung vorgefunden und nachträglich befördert worden. Nach dieser Richtung hin nahm die Sache im Audienztermin einen für den Angeklagten gün­ftigen Verlauf; denn auf Grund der stattgehabten Beweis­aufnahme erachtete der Gerichtshof den Angeklagten der Unter­brückung amtlich anvertrauter Briefschaften für nichtschuldig und diesbezüglich ward auf Freisprechung erkannt. Der Angeklagte hatte jedoch, allerdings in nicht amtlicher Eigenschaft, von vers schiedenen ehemaligen Bekannten seines Vaters, eines früheren Gerichtsvollziehers, Geldbeträge in Empfang ge

gab im übrigen auf alle an fie gerichteten Fragen so präzise und scharfsinnige Antworten, daß der Gerichtshof die Frage nach der zurechnungsfähigkeit bejahte und daher die Ver­urtheilung eintreten ließ. Die Gutachten der medizinischen Sachverständigen, welche diese Frage verneinten, hatten die Richter nicht zu überzeugen vermocht. Unter anderem hatte der Gefängnißarzt Dr. Lewin fich dahin ausgesprochen, die Ange­klagte besige keine Einsicht für moralische Dinge; fie habe zwar Logit und Kombinationsgabe, aber fie sei eine moralische Idiotin und könne nicht unterscheiden, was gut und böse ist. Das Gericht war jedoch der Meinung, daß dieser psychische Mangel für die Frage der Surechnungsfähigkeit nicht in Bes tracht komme, denn das Benehmen der Angeklagten biete gar keinen Anhalt dafür, daß fie sich etwa über die kriminelle Strafbarkeit ihres Thuns nicht klar gewesen sei. Eigenthümlich, so heißt es im Urtheile weiter, war allerdings die reuelose Kälte, mit der die Angeklagte den ganzen Vorfall vortrug. Ein solcher Mangel jeglicher Gewissens regung und Reue wird zwar in der Theorie als Symptom des moralischen Frreseins( moral insanity) angesehen, dennoch muß das Vorhandensein des legteren hier bejaht werden, weil ein Mangel des Intellekts bei der Angeklagten nicht vorhanden ist. Die Revisionsschrift nun, vom Vertheidiger Dr. Friedmann verfaßt, rügte irrige Auffassung der Bestimmungen über die Burechnungsfähigkeit. Die Ausbildung des sittlichen Bewußt­feins bei der Angeklagten sei gar nicht in Betracht gezogen, obwohl dasselbe doch einen Theil der Zurechnungsfähigkeit bilde. Die Erklärung, die das Urtheil für die Reuelosigkeit der An­geklagten gebe, sei nicht stichhaltig. Ein fittliches Bewußtsein geklagten gebe, sei nicht stichhaltig. Ein sittliches Bewußtsein sei nicht dann schon vorhanden, wenn Jemand die Begriffe gut und böse auseinander zu halten versteht, sondern erst dann, wenn diese Fähigkeit zu dem das Wollen bestimmenden Triebe fich in Beziehung gesetzt hat, sodaß sie im Stande ist, auf die Entschließung der betreffenden Person Einfluß zu üben. Die bloße Kenntniß der fittlichen Grundsäße mache nicht das fitt liche Bewußtsein aus. Der Reichsanwalt erachtete die Revision nicht für begründet, indem er zunächst der Meinung war, daß der Gerichtshof, indem er abweichend von den Sachverstän digen das Nichtvorhandensein einer frauthaften Störung der Geistesthätigkeit annahm, sich feines Rechtsirrthums schuldig gemacht habe. Was aber die Erkenntniß der kriminellen Straf­barkeit betreffe, so habe damit das fittliche Pflichtbewußtsein gar nichts zu thun. Das Reichsgericht schloß sich den Ausführungen des Reichsanwaltes an und verwarf die Revision. In den Gründen wurde gesagt, daß es nach dem jezigen Stande der Gefeßgebung für die Frage der Zurechnungsfähigkeit auf die moralische Bildung nicht ankomme.

N. Fr. Br.": Goldminen und Diamantengruben, neue Unter­nehmungen im Monde", die abenteuerlichsten Pläne und Pro­jekte finden wieder Liebhaber, sowie Abnehmer; Alles rennt, fauft und will so schnell wie nur möglich Geld, viel Geld ver­dienen. Der Schwindel der Umwandlung von Privatgeschäften in Aktiengesellschaften trieb selten noch so zahlreiche Blüthen, wie im gegenwärtigen Augenblice; Merikaner, amerikanische Eisenbahnaktien der unmöglichsten Gattung schnellen in die Höhe, als ob niemals noch eine Krisis in diesen Werthen statt­gefunden hätte. Doch für alle diese Gefahren hat man hier kaum ein Wort der Warnung, dagegen werden Spalten mit der Vorhersagung des Staatsbankerottes in Rußland   und mit dem Krach in Berlin   gefüllt. Wie auf vielen anderen Gebie ten, so steht auch auf diesem Felde die englische Presse den Splitter im fremden Auge weit rascher und deutlicher als den Ballen im eigenen Auge. Die Spekulation in einigen ameri tanischen Eisenbahnen ist taum anders denn als der reinst e Schwindel zu nennen; so gingen die Aktien einer Gesell­schaft von weniger als 10 Dollars auf 27 Dollars in die Höhe, ohne daß die Lage der Bahn sich in mindesten gebessert hätte; ja die Einnahmen verringerten sich frgar im Laufe des jeßigen Jahres. Aehnlich verhält es sich mit merikanischen Bonds, und Honduras   oder Costa- Rica   sollten doch nach den Erfah­rungen von 1875 faum mehr zu den entwicklungsfähigen Werth­papieren zählen." Ein recht charakteristisches Seitenstück zu diesem Freudentaumel der Börsenjobber bildet die unerträgliche Arbeitslosigkeit in den unteren Schichten( vergl. Großbritans nien). Sie tanzen auf einem Vulkan, möchte" man auch an­gesichts solcher Zustände ausrufen.

Zum Fabrifinspektorat. Bisher war im Gebiete der Stadt Lübeck   von der Anstellung eines besonderen Beamten zur Beaufsichtigung des Fabritwesens abgesehen worden. Wie der Lübecker   Senat jest dem Bundesrath mitgetheilt hat, ist es in Folge der Ausdehnung der Fabritthätigkeit für nothwendig erachtet worden, mit dem 1. Januar t. J. zur Aufsicht über die Ausführung der im Geseze vom 17. Juli 1878 gegebenen Be­stimmungen einen besonderen Beamten( Fabrikinspektor) anzus stellen.

Als höchst erfreulich bezeichnet das ,, Dresdener Journal" die Thatsache, daß im sächsischen Erzgebirge   seit Jahren in der dortigen Hauptindustriebranche, der Strumpfweberei und Strumpfmaschinenfabrikation, nicht eine so lebhafte Thätigkeit geherrscht hat, wie in der legten Zeit. So hat z. B. die große Woller'sche Strumpffabrit in Stollberg  , welche an 1200 Arbeiter beschäftigt, ihre Arbeitszeit um 1 Stunde bis Abends 8 Uhr verlängert, während sie noch vor kurzem zeitweilig nur bis 7 Uhr des Abends arbeiten ließ. Nicht minder lebhaft wird in den beiden größten Strumpfstuhlmaschinenfabriken von und Tränkner sonst beschäftigen. Das ist höchst erfreulich. Wir finden dies durchaus nicht. Eben hebt sich ein Industriezweig etwas, sofort regt sich die erhöhte Spekulation bei den Fabrikanten, welche in der verlängerten Arbeitszeit zum Ausdrud gelangt. Diese Verlängerung der Arbeitszeit führt bald schon zur Ueberproduktion, welche Lohnverminderung und Arbeiterentlaffungen zur Folge hat.

nommen mit dem Auftrage, dieſelben mit der Boſt an be Soziales und Arbeiterbewegung. Arbeiter langer, as four gearbeitet, welche ebenfalls ihre

stimmte Empfänger zu übermitteln; diese Aufträge hatte der Angeklagte nicht vollzogen, vielmehr die Geldbeträge bei seinen Bestellgängen unterwegs verkneipt. Der Gerichtshof bewilligte jedoch dem bisher unbescholtenen Angeklagten mildernde Um stände zu; das Urtheil lautete demgemäß auf nur 3 Monate Gefängniß. Der Staatsanwalt hatte 5 Monate Gefängniß be­antragt.

Reichsgerichts- Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig  , 14. Dezember. Die jugendliche Raubmörderin Marie Schneider in Berlin  , welche vom dortigen Landgericht I am 1. Oftober zu 8 Jahren Gefängniß verurtheilt worden ist, hatte fich bei dem Erkenntniß beruhigt, dagegen hatte ihr Vormund, der Weber Schneider, die Revision verfolgt, welche heute vor dem 11. Straffenat des Reichsgerichts zur Verhandlung fam. Wie den Lesern noch bekannt sein wird, hatte die erst wenig über 12 Jahre alte Angeklagte am 7. Juli d. J. einem 3jährigen Mädchen die goldenen Ohrringe unter Drohungen fortgenommen und dann das Kind, damit es den Raub nicht verrathe, aus dem Flurfenster des zweiten Obergeschosses ge worfen, sodaß es auf der Stelle verstarb. In der Haupt­verhandlung gab die Schneider zu, daß sie nach vorheriger Ueberlegung und mit Vorsatz das Kind getödtet habe und sie

Theater.

Donnerstag, den 16. Dezember.

Opernhaus. Donna Diana.

Schauspielhaus. Graf Waldemar.

Deutsches Theater  . Der schwarze Schleier. Kroll's Theater. Der Mikado.

Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. Der

Wizeadmiral.

Wallner- Theater. Die Sternschnuppe.

Bittoria- Theater. Viviana.

Oftend- Theater. Das neue Gebot.

Residenz- Theater. Georgette.

Harmonie zwischen Kapital und Arbeit. Nach dem Bericht des Arbeitsstatistikers von New- Yort gab es in diesem Staate in dem am 30. Oktober abschließenden Jahr nicht weni­ger als 1800 Streits gegen 300 im Vorjahr. Die Hars monie zwischen Rapital und Arbeit" fann nicht besser illustrirt werden, als durch diese Zahlen.

Elend und Arbeitslosigkeit unter den Arbeiterinnen New- Yorks  . In einer der fashionabelsten Kirchen New- Yorks  , der Fifth Avenue Church, sagte der Prediger Eaton fürzlich unter Anderem: Es giebt in dieser Stadt 125 000 alleinstehende Arbeiterinnen, die ganz und gar auf ihrer Hände Arbeit angewiesen find. Davon find 32 500 beschäftigungslos, 30 000 barben und 20 000 gehen jedes Jahr zu Grunde, weil sie darben. Sie müssen jeden Lohn annehmen, der ihnen geboten wird. Es giebt geübte Näherinnen, die Westen für 2 Cts.( 1 Cent etwa= 4 Pf.) das Stück machen. Von einer Frau weiß ich, daß fie bei 19 Stunden Arbeit nur 25 Cents täglich verdienen konnte. Aehnliche Mittheilungen fommen aus anderen Städten. Frauen machen Beinkleider für 12-25 Cents das Paar, Hem­den für 6-12 Cents das Stück und verdienen von 1 bis 3 Dollars per Woche."

Ueber den Börsentaumel in London   schreibt die Wiener

Soeben erschien

Heft 3

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Klagen wegen mangelnden Exportes liest man jetzt wieder vielfach in den den wirthschaftlichen Intereffen gewid meten Theilen der herrschenden Bourgeoispresse. Besonders ungünstig lauten die Nachrichten aus Brafilien, wohin der deutsche Erport fich ungemein langsam vermehrt, da die engs lische Konkurrenz dort den Markt beherrsche. Das Gesammt quantum des englischen Exports nach Brafilien sei derart groß, daß dagegen der deutsche Export gar nicht in Betracht komme. Und wie oft hat man die Kolonialschwärmer hören können, daß die deutschen Handelsverhältnisse in Brasilien   so große seien, daß sich dorthin deutsche Auswanderung sehr empfehle Nun entpuppt fich das auch als Humbug, den sich einige deutsch  Großhändler mit den Arbeitern erlaubt haben, um erst Konsumenten für deutsche Waaren in Brafilien sich zu schaffen. Es ist nur gut, daß die meisten Arbeiter in Deutschland   zu flug sind, um auf solchen kapitalistischen   Leim zu gehen.

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