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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 295.
Aus der Militärkommiffion.
Die fiebente Sigung der Militärtommission des Reichstags wurde gestern Vormittag um 11 Uhr eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte der Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff, daß er von den Kommissionsmit gliedern nach den Berichten der Presse in Bezug auf seine Aeußerung die Dispositionsurlauber betreffend mißverstanden worden sei. Er habe nicht gemeint, daß vom 1. April an alle Dispositionsurlauber entlassen werden sollten, sondern nur bei einigen bestimmt bezeichneten Truppentheilen.
Abg. v. Huene( Bentrum) hat einen Geseßentwurf eingebracht. Danach soll die Dauer des Gefeßes drei Jahre betragen, vom 1. April 1887 bis 31. März 1890; für die Infanterie statt der ge forderten 534, nur 518 Bataillone bewilligt werden. Außerdem soll ein Paragraph, betr. die Befreiung der Theologen vom Militärdienst, dem Gesetz angefügt werden. Der Antragsteller erklärt, daß er die Anträge nur in seinem Namen stelle, die Zentrumspartei babe sich über die selben noch nicht schlüssig gemacht. Die Tendenz des Antrages fei, eine Erhöhung der Heerespräsenzziffer zwar zu be willigen, besonders wolle er die Forderung für die technischen Waffen zugestehen, bei der Infanterie aber wolle er die neu geforderten 16 Bataillone zunächst nur auf 1 Jahr bewilligen. Der Kriegsminister erklärt den Antrag für unannehmbar. Die Forderungen der verbündeten Regierungen seien darauf berechnet, der ganzen Heeresformation eine bestimmte Festigkeit zu geben. Wenn man aus diesem Gefüge ein wesentliches Stud herausnehme, so sei der ganze Bau nicht viel nüße. Aber die Heeresreform habe auch schon im nächsten Jahre eine aktuelle Bedeutung. Wenn erhebliche Abstriche gemacht wür den, so schwebten in furzer Zeit schon alle Erfolge, welche man von der Vorlage erhoffe, in der Luft. Die verbündeten Regie rungen müßten auf der ftebenjährigen Dauer bestehen. Abg. b. Huene erklärte darauf, daß seine politischen Freunde im Wesentlichen auf seinen Anträgen im Interesse des Volles be= harren würden. Er habe heute die Zeitfrage noch nicht in die Debatte ziehen wollen, doch da es der Herr Minister gethan, so wolle er fich auch Das zu der Frage äußern. Parlament sei dem Volke gegenüber ebenso verantwortlich wie die Regierung. Wenn man so große Summen bewilligen solle, dürfe dies nur auf eine fürzere Zeitdauer geschehen, um die Wirkungen dieser Bewilligungen näher und öfter prüfen zu tönnen. Ausnahmsweise wolle das Zentrum auch die Vermehrung der Infanterie auf ein Jahr bewilligen. Abg. von Helldorff erwidert, daß durch diesen Vorschlag die ganze geplante Neuformation zerstört werde. Die einjährige Bewilli gung sei nicht geeignet, der Kriegsgefahr und der Boulangerfchen Aufrüstung entgegenzutreten. Durch Bewilligung der unveränderten Vorlage würde gerade der Parlamentarismus an Ansehen gewinnen. Abg. Richter ist der Ansicht, daß die Vorlegung dieses Gesetzes und die Rede des Grafen Moltke die Franzosen veranlassen würden, ihre Rüstungen zu beschleunigen. Je mehr bei uns auf Beschleunigung gedrängt wird, desto eifriger rüsten die Nachbarstaaten.
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Abg. Freih. v. Stauffenberg( deutschfreis.) beantragt darauf den§ 2 dahin abzuändern, daß wie im Antrage des Bentrums statt 534 518 Bataillone Infanterie bewilligt werden.§ 2 foll ferner folgende Zufäße er= halten: Außerdem werden vom gleichen Tage an( 1. April 1877) bis zum 1. April 1890 15 Bataillone Infanterie formirt. Bis zur geseglichen Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Infanterie erfolgt die ordentliche Refruteneinstellung bei der felben im Januar, sofern nicht bei der Etatsfestsetzung ein früherer Einstellungstermin vereinbart wird. Die EinjährigFreiwilligen tommen auf die im§ 1 festgesezte Friedenspräsenz Stärke in Anrechnung." Der deutschfreisinige An Der deutschfreisinige Antrag will also ein Bataillon weniger bewil ligen als das Zentrum, und zwar das fächsische dagerbataillon. Das Bentrum will 16 Bataillone auf ein Jahr, die Freisinnigen nur 15 Batailone Infanterie aber auf drei Jahre bewilligen. Abg. Graf Behr( Reichspartei) bekämpft die Stauffenberg'ichen Anträge und besonders das Einrechnen der Einjährig Freiwilligen in die Präsenzſtärke. Beffer hätte man gethan, den ganzen§ 2 pure abzulehen Ebenso seien die Zentrumsanträge zu verwerfen, welche darauf ausgehen, den Parlamentarismus zu stärken. Ebenso bekämpft Freiher v. Malzahn die Anträge von Stauffenberg und v. Huene als schädlich. Der Kriegsminister betont nochmals, daß er niemals eine zweijährige Dienstzeit zugestehen würde. Ein derartiger Antrag würde mit aller ihm zu Gebote stehenden Kraft bekämpft werden. Der Antrag v. Stauffenberg sei unannehmbar. Wenn man aber die Einjährig Freiwilligen auf die Präsenzſtärke anrechnen wolle und die Präsenzstärke um die Bahl der Einjährig- Freiwilligen erhöhen wolle, so habe er dagegen nichts einzuwenden. Er verwahre fich dagegen, daß bei den gegenseitigen Aufrüstungen Deutschland vorangegangen und Frankreich dazu Veranlassung gegeben habe, das Gegentheil sei wahr. Nachdem sodann der Kriegsminister und Major v. Schlieben für die Nothwendigkeit des sächsischen Jägerbataillons eingetreten, wurde eine Pause
gemacht.
Nach der Pause vertheidigte Abg. Rickert die Anträge der freifinnigen Partei. Er wundere fich, daß diese von konfer vativer Seite so schroff zurückgewiesen würden, obgleich fie doch in allen Theilen der Regierungsvorlage sehr weit entgegen tämen.( Stimmt!) Wenn Graf Behr noch vor dem Kriegsminister die Abänderungsanträge für unannehmbar erklärt habe, so habe das wenig zu bedeuten. Das Volt tönne jegt bereits die schwere Last kaum mehr tragen. Wie wäre es mit einer progressiven Reichseinkommensteuer? Wenn diese eingeführt würde, dann würden auch die Konservativen nicht so leicht Militärausgaben bewilligen, wie jest. Die Ueberführung der dreijährigen in die zweijährige Dienstzeit tönne allerdings nur burch Gesetz festgestellt werden; aber die theoretische(!!!) Anerkennung derselben in dem deutschfreifinnigen Antrage halte er für nothwendig, wenn man immer weitere Erhöhungen verlange. Wenn die Regierung immer Vertrauen verlange, fo verlange Vertrauen der Regierung zum
er
von
Reichstage, tönne die Regierung das Vertrauen zu diesem Reichstage nicht haben, so mögen fie an das Volt appelliren. Abg. Windthorst bedauert, daß der Kriegsminister dem Antrage v. Huene gegenüber eine so streng ablehnende Haltung ein nehme. Für diese Anträge würde ich im Reichstage eine große Majorität finden. Die Regierung habe hier die Möglich feit, Alles an Geld und Alles an Mannschaften zu erhalten, was sie wünscht( Stimmt!), fie will aber nicht, sie beſtehe auf ihrem Schein lein Tag und fein Mann" folle von der Forde rung abgelaffen werden.
Freitag, den 17. Dezember 1886.
feiner Anträge geleitet haben. Er verlange im allgemeinen einjährige Etatsberathung, aber das Zentrum gebe nach und wolle ausnahmsweise die Forderung für 3 Jahre. Er setze voraus, daß der nächste Reichstag ebenso verständig und patriotisch sei wie der jeßige. Deshalb solle man ihn nicht binden. Derselbe habe dann Gelegenheit die Situation von neuem zu prüfen und danach seine Entscheidung zu treffen. So. empfehle es fich aus militärtechnischen, besonders aber aus politischen Gründen. Die Regierung wiffe feine Erklärungen über die politische Lage abzugeben, deshalb empfehle fich für den Reichstag ein Provisorium; schon in der Bewilligung eines solchen Provisoriums liege ein großes Vertrauen für die Regierung. Wir bewilligen der Regierung jeden Mann und jeden Groschen, aber nicht länger als nothwendig. Abg. Nichter erklärt, der Standpunkt der deutschfreifinnigen Partei nähere sich dem des Zentrums. Derselbe unterscheide fich im Wesentlichen nur darin von den v. Huene'schen Vorschlägen, daß die Einjährig Freiwilligen in die Präsenzziffer eingeschlossen werden sollten und die zweijährige Dienstzeit in der Theorie(!!) eingeführt werde. Der Kriegsminister erklärt, daß er keine prinzipiellen Bedenken gegen die Abänderungsvorschläge habe, aber dem Maß derselben in diesem Falle fönne er nicht zustimmen, da die Vorlage selbst keinerlei Abstriche erdulden könne. Nachdem Abg. Marquardsen Namens der nationalliberalen Partei erflärt, daß diese gegen alle Amendements der Regierungsvorlage stimme, wurde die Debatte geschlossen.
Nunmehr kam es zur Abstimmung. Die Kommission ist vollzählig. Angenommen wurde der Antrag des Zentrums, anstatt 534 nur 518 Bataillone auf drei Jahre zu bewilligen, und zwar mit 16 gegen 12 Stimmen. Die freisinnigen Anträge wurden abgelehnt, bis auf den, welcher die Einstellung von 15 Bataillonen für drei Jahre ver langt, und welcher gegen 6 Stimmen angenommen wurde. Der also gestaltete§ 2 wurde mit großer Majorität, dann mit 16 gegen 12 Stimmen der§ 2 in der Fassung der Regierungsvorlage abgelehnt. Hierauf trat eine neue Pause ein, in welcher Anträge zum§ 1 formulirt werden sollten.
Bentrum und Freifinnige baben sich inzwischen dahin vers ständigt, das Gefeß so zu formuliren, daß der eben abgelehnte § 2 nun in den§ 1 einbezogen wird und nun nochmals zu sammen über die Anträge abgestimmt werden soll. Das Bens trum will mit den Deutschfreisinnigen nunmehr für die einjährige Bewilligung von 16 Bataillonen Infanterie stimmen, während die Freifinnigen den Widerstand gegen das sächsische Bataillon aufgeben.§ 1 will Abg. v. Huene nun folgender maßen formuliren: In Ansführung der Artikel 57, 59 und 60 der Reichsverfassung wird die Friedenspräsenzstärke des Heeres an Mannschaften für die Beit vom 1. April 1887 bis 31. März 1890 auf 441 200 Mann festgestellt. Für die Beit vom 1. April 1887 bis 31. März 1888 tann eine Erhöhung der Präsenzstärke bis auf 468 409 Mann eintreten. Die Einjährig Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. Außerdem können vom gleichen Tage an bis zum 31. März 1888 weitere 16 Bataillone for mirt werden." Im Uebrigen stimmt die Fassung v. Huene's mit der Regierungsvorlage überein. Die Konservativen beans tragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Der Kriegsminister erklärt abermals sowohl die Anträge des Bentrums wie die der Freifinnigen für unannehmbar. Die konservativen Anträge auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage werden darauf abgelehnt mit 16 gegen 12 Stimmen. Der Antrag v. Huene wird gegen 9 Stimmen verworfen. Darauf wird der Antrag Stauffenberg, welcher sich mit dem Sentrumsantrage deckt, jedoch statt 468 409 nur 450 000 Mann einstellt, mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen. Die Bedeutung des Antrages ist die, daß alle Radres angenommen sind, daß aber die Frie denspräsenz stärke um 18000 Mann gegen die Regierungsforderung verringert, die sieben fährige Dauer des Gefeges auf eine drei jährige und bei 16 Bataillonen auf eine ein jährige herabgesett wird.
Darauf wird die Sigung bis heute Vormittag 10 Uhr vertagt.
Kommunales.
Stadtverordneten- Versammlung.
Deffentliche Sigung vom 16. Dezember. Der Stadtverordneten Vorsteher Herr Dr. Stryd er öffnet die Sigung um 5% Uhr mit einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen. Von der Wittwe des Stadtv. Sippel ist ein Dankschreiben für die Beileidsbezeugung der Versammlung eingelaufen, vom welchem Renntniß genommen wird.
daß
Nach Eintritt in die Tagesordnung referirt Stadtv. Friederici Namens des Rechnungsausschusses über die Finalabschlüsse der Hauptkasse der städtischen Werte pro 1. April 1885/86, betreffend die Verwaltung des Zentral- Viehmarktes, des Zentral- Schlachthofes und der Fleischschau, betreffend die Verwaltung der Waffer- und Gaswerte und betreffend die Kaffenverwaltung. Die Versammlung genehmigt die einzelnen Anträge des Ausschusses, wonach 1. die Rechnung der Stadt Hauptkaffe pro 1. April 1881 82 dechargirt wird; 2. von dem Final- Abschluffe pro 1. April 1885 86 Renntniß ges nommen wird. Ferner beantragt den Ausschuß: " Die Versammlung ersucht den Magiftrat, anzuordnen, die Verwaltung der städtischen Gasanstalten fünftighin die zur Revision vorzulegenden Jabresrechnungen nach dem Etat lege, und daß zu diesem Zwecke neben der kaufmännischen Buchführung eine Buchführung nach administrativen Grund Buchführung eine Buchführung nach administrativen GrundBugleich nimmt die Versammlung säßen eingerichtet werde. Renntniß von dem Final- Abschluß der Hauptkasse der städtischen Werke pro 1. April 1885 86, betreffend die Verwaltung der städtischen Gasanstalten, und genehmigt die im genannten Rechnungsjahre vorgekommenen Etatsüberschreitungen in Höhe von 251 926,37 M., vorbehaltlich der sich bei der Rechnungsrevision etwa ergebenden Erinnerungen. Sie tritt den Anträgen des Ausschuffes für Rechnungsfachen bei und übersendet dem Magistrat Abschrift des Protokolls vom 7. Dezember 1886 zur Renntnißnahme und mit dem Ersuchen um Rüdäußerung auf die darin gestellten Anträge.
Gegen den ersten Theil des Ausschuß- Antrages macht der Stadtv. Jakobs geltend, daß bei der Verwaltung der Gasanstalt die kameraliffische Buchführung, die von dem Ausschuß verlangt wird, unmöglich sei und daß die kaufmännische Buch führung beibehalten werden müſſe.
Nach kurzer Debatte, in der betont wird, daß der Ausschuß neben der kaufmännischen die kameralistische Buchführung schuß neben der kaufmännischen die kameralistische Buchführung wünsche, wird der Antrag mit großer Majorität ange
nommen. Diese Worte würden im Reichstag
gefliffentlich tolportirt, als aus hohem Munde gefallen. Er laffe fich aber durch dergleichen nicht irritiren, er werde öffentlich die Gründe darlegen, welche das Zentrum bei Stellung
Die übrigen Anträge des Rechnungs- Ausschusses kalkulatorischer Natur werden dabattelos angenommen.
Die Erwerbung von Straßenland von den
3. Jahrg
Der
Grundstücken Staligerstraße 73/74, Köpenickerstraße 195 und Schlesischestr. 6 war vom Magistrat beantragt worden. zur Prüfung der Vorlage eingesetzte Ausschuß beantragt die Erwerbung des zum Bürgersteig erforderlichen Terrains von rund 44 Quadratmeter Flächeninhalt vor dem Grundstück Schlesischestraße 6 zum Preise Don 60 M. pro Quadratmeter und ebenso die Erwerbung der vor dem Grundstück Grundstück Köpenickerstr . 195 und Staligerstr. 73/74 zur Verbreiterung dieser Straßen und zu den Bürgersteigen erforderlichen Grundstücksfläche von 1307 Quadratmetern zum Preise von 75 M. pro Quadratmeter, in Summa also von 98 025 M. Die Versammlung erklärt sich mit diesen Anträgen einverstanden.
Die Festseßung einer neuen Baufluchtlinie für das Grundstück Königgräßerstraße 12 hatte der Magistrat beantragt. Der Antrag des zur Vorprüfung eingesetzten Ausschuffes verlangt die Ablehnung der Vorlage. So beschließt auch die Versammlung.
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Die Aufnahme einer von den Bauräthen Ende und Boedmann bebauungsfähig herzustellenden Parallel straße zur Stadtbahn zwischen der Straße Sigmundhof" und der Cuxhavenerstraße wird von den Unternehmern bean tragt. Stadtv. Weiß I beantragt, den Unternehmern die Herstellung der Gasleitungsanlagen zur Straßenbeleuchtung aufzu erlegen.
Stadtv. Langerhans macht gegen die Vorlage geltend, daß die projeftirte Straße, die nur 15 Meter breit werden solle, nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden fönne und wünscht die Verweisung der Vorlage an einen Ausschuß von 10 Mitgliedern.
Die Versammlung beschließt die Verweisung an einen Ausschuß.
Die bereits mitgetheilte Korrespondenz des Mar gistrats mit dem Polizeipräsidium über die neue Baupolizeiordnung giebt zu einer Debatte Anlaß.
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Stadto. Friedemann dankt dem Magistrat für die energische Vertretung der Intereffen der Stadt gegenüber dem Polizeipräsidium. Die geheimnisvolle Art, wie die neue Baupolizeiordnung vorbereitet werde, erinnere an Venedig , wo der verborgene hohe Rath Beschlüsse über Leben und Eigenthum der Einwohner getroffen habe. Die Korrespondenz ein Beichen, in welchen gesetzlichen gefeßlichen Buständen man lebe. Der Artikel 1X der Verfaffung, welche das Eigenthum der Bürger schüße, stehe auf dem Papier und könne durch jede Polizeiverordnung aufgehoben werden. Durch Defrete der Bolizei werde das Privateigenthum beschränkt, ja fogar zum Theil aufgehoben. Die kolosale Gewalt, welche die Polizei in Preußen über das Eigenthum habe, sei unwürdig eines Rechtsstaates. Eigenthumsbeschränkungen dürften nicht nach polizeilichem Gutachten, sondern nach Gesetz und Ortsftatut festgesezt werden.
Stadtv. Langerhans glaubt, daß der Magistrat beffer gethan hätte, sich mit der Stadtverordneten- Versammlung in Berbindung zu setzen.
Stadtv. Ir mer vermißt in der Nede des Stadt verordneten Friedemann den Nachweis, daß die Polizei den Rahmen Rahmen der augenblicklichen Gesetze überschritten habe; die Rede sei eine Deklamation gegen die bestehenden Gefeße, die in einem anderen Lokale", dem Abgeordneten haufe, am Blaze gewesen wäre. Polizeiangelegenheiten gehörten nicht zu Gemeindeangelegenheiten.
Stadtv. Meyer I macht auf die materiellen Angelegen heiten der Hausbefizer aufmerksam, die auf dem Spiele ständen. Es handle fich um die Frage, ob bei Gemeindeangelegenheiten nur der Magistrat oder auch die Stadtverordneten- Berfamm lung gehört werden müsse. Wenn dies auch nicht durch die Geseze geboten ſei, wäre es doch nüßlich gewesen, fich an die Stadtverordneten- Versammlung zu wenden. Eine Baupolizeiordnung für Berlin habe keinen Nußen, wenn nicht auch eine für die Vororte erlaffen werde. In Nixdorf sei eine Arbeiterstadt im Entstehen und nirgends merke man etwas von Baubeschränkungen. Er hoffe, daß die Worte, die heute hier gesprochen würden, an geeigneter Stelle gehört würden.
Stadtrath Voigt rechtfertigt das Verhalten des Magistrats in dieser Angelegenheit. Daß die Bauordnung auch für die Vororte erlaffen werden müsse, sei vom Magistrat für noth wendig erklärt worden; von den Staatsbehörden sei eine Gegenäußerung noch nicht erfolgt.
Stadtv. Dopp sieht in dem Verlangen der Versammlung, die neue Baupolizeiordnung noch einmal vorgelegt zu be kommen, nur das Bemühen, ihren Erlaß hinauszuschieben. Die Ausnüßung des Terräns in der inneren Stadt schädige die Gesundheit der Bevölkerung. Die Beschränkungen des Privat eigenthums durch die neue Bauordnung seien im Interesse der Allgemeinheit geboten.
Die Diskussion wird geschlossen.
Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wird die Vors lage durch Kenntnißnahme erledigt.
Die weiteren Vorlagen entbehren des öffentlichen Intereffes. Schluß 8 Uhr.
Es folgt eine nicht öffentliche Sigung.
Die nächste öffentliche Sigung wird auf Donnerstag, den 23. Dezember, festgesetzt.
In dem Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke, umfassend die Zeit vom 1. April 1885 bis 31. März 1886, wird mit besonderer Befriedigung tonstatirt, daß die in den vorhergehenden Sommern herrschende Waffers noth durch die gehobene Leistungsfähigkeit der Tegel - Charlotten burger Anlagen um 22 000 Rubikmeter pro 24 Stunden im Sommer 1885 nicht zu verzeichnen gewesen ist. Der Registri rung dieser Thatsache schließt sich jedoch die weniger erfreuliche Bemerkung an, daß diese Vergrößerungsarbeiten nicht genügend sind, um einen besonders steigenden Bedarf decken zu können. Die vorhandenen Anlagen dürften faum genügen, den Bedarf des Jahres 1888 zu befriedigen. Jedoch wird mit der Hers stellung der in diesem Jahre von der Stadtverordneten- Ber sammlung genehmigten Anlagen in Tegel und Charlottenburg die Möglichkeit der Entnahme von Waffer bis zur Grenze der zulässigen Inanspruchnahme des Wafferbeckens des Havelstroms oberhalb Spandau gegeben werden, so daß wir voraussichtlich aus der Zeit der Wafferkalamitäten beraus sind. Während weiter noch vor nicht langer Zeit die Urtheile über die Qualität des Waffers nicht besonders günstig lauteten, sind nach dem vorliegenden Berichte Monita in dieser Beziehung nicht mehr eingelaufen. Eigenthümlich ist, daß der Gesammtverbrauch an Waffer im Berichtsjahre, gegenüber demjenigen des Vorjahres, fich um 0,93 pet. vergrößtrt hat; das Jahr 1884 85 verzeichnet gegenüber 1883 84 einen mehrverbrauch von 6,06 pCt. Eine bestimmte Erklärung für diese Erscheinung wird nicht gegeben; ficherlich ist aber in der fühlen Witterung während des Sommers 1885 mit ein Grund für diesen Minderverbrauch zu erblicken. Auf den Kopf der Bevölkerung kommt ein täglicher Wasserver