wird.
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Tetzteren behaupteten bas Schlachtfeld. Bon den Zeichen erkannten sie bitten, entweder die Beschlußfaffung über die Reso-| wir können ihr nicht zumuthen, eine eben gethane Arbeit noch diejenige Maceo's und die eines Sohnes von Gomez. Maceo Iution auszusetzen, oder sie abzulehnen. Die Regelung einmal zu thun.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) war gefallen, sein Gefährte hatte sich laut eines vorgefundenen bes Versicherungs und Verlagsrechts ift ein bee Nach längerer Geschäftsordnungs Debatte entscheidet der Beitels felbft getödtet, weil es ihm nicht möglich war, die Leiche rechtigter Wunsch. Die Durchführung der Gesetzgebung auf Präsident v. Buol, daß er den Antrag v. Kardorff jetzt nicht seines Chefs zu bergen. Die Spanier erfüllte der Tod des diesem Gebiete ist bereits in Angriff genommen. Ein Theil der zur Abstimmung bringen wolle. befäbigiften und gefürchtetften Rebellenführers mit wilder Freude. übrigen Refolutionen geht über die Kompetenz des Reiches Abg. v. Salisch( t.) erklärt sich für Nummer 3, weil es Es muß sich bald zeigen, ob ihren Hoffnungen, der Aufstand hinaus. Ein großer Theil des Bergrechts ist polizeilicher, eine Anstandspflicht des Reiches sei, für seine Beamten einzuwürde nun in kürzester Zeit sein Ende finden, auch die Erfüllung bas Jagde und Fischereirecht ist gang überwiegend fis treten, wie jeder Geschäftsmann für seine Angestellten eintrete Und wann soll denn und das für eine Ehrenpflicht halte; ebenso erklärt er sich für talischer oder polizeilicher Natur. eigentlich die Justizverwaltung sich an diefe Aufgaben die Nummern 6 und 7, aber gegen die anderen Nummern. machen? Soll das baldthunlichst die nächste Generation be Staatssekretär Nieberding: Die Bemerkung von der Ehrendeuten, so wäre ja dagegen nichts einzuwenden; wollen Sie aber pflicht läßt die Meinung aufkommen, als ob diese Ehrenpflicht sagen, daß die Reichsverwaltung bereits jetzt die Vorarbeiten für das Reich nicht beftehe. Das ist nicht richtig. Das ins Auge faßt, da verlangen Sie von uns etwas Unmögliches. Reich haftet für seine Beamten, soweit die Reichsgesetze Die Leistungsfähigkeit unserer Beamten ist bereits bis zur es bestimmen, und wo folche reichsgesetzliche Vorschriften fehlen, äußersten Grenze gelangt. Wir sind vollständig außer soweit die landesgefeßlichen Bestimmungen es vocschreiben. Die Stande, in den nächsten Jahren der Regelung Kommission verlangt ja nur eine einheitliche Regelung. dieser Materien näher zu treten.( Beifall rechts.) Berichterstatter Schröder( frf. Bg.): Die Kommission hat ihre Resolution nicht in der ausgedehnten Weife aufgefaßt, wie der Staatssekretär dargelegt hat, sondern sie verlangt eine reichsgesetzliche Regelung natürlich so weit, als sie nicht bereits erfolgt ist, und soweit sie zur Kompetenz des Reichs gehört. Abg. v. Kardorff( Rp.) beantragt, die Resolution der Kommiffion zu überweisen.
144. Gigung vom 11. Dezember 1896. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Nieberding.
Die Geschäftsordnungs Rommission beantragt, das Gefuch des Pfarrers Heinrich Setty zu Mülhausen um Ertheilung der Genehmigung zur Erhebung der Privattlage, gegen den Abgeordneten ueb( Soz.) abzulehnen; das Haus beschließt dem gemäß.
Dagegen wird entsprechend dem Antrage der Geschäftsordnungs- Kommission die Genehmigung zur Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Radwansti dem Wunsche des Abgeordneten gemäß ertheilt. 54
Es folgt die Berathung von Resolutionen, die zum Bürger- Abg. Spahn( 3.): Die heute geltend gemachten Bedenken lichen Gesenbuche gestellt waren, aber noch nicht erledigt sind. find bei der Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von den Die erste Resolution bezieht sich auf die Novelle zur Bivil verbündeten Regierungen nicht geltend gemacht. Die Frage der prozeß Ordnung, in der mehrere Punkte( Entmündigung, Berufsvereine und die anderen Fragen haben den Reichstag Rechtsfähigkeit der Vereine) geregelt werden sollen; wiederholentlich beschäftigt. Wenn in einzelnen Punkten die die zweite Resolution bezieht sich ebenfalls auf die Aenderung Kompetenz des Reiches nicht ausreichen sollte zur einheitlichen der Zivilprozeß- Ordnung, und zwar auf die schleunigere Regelung, so wird der Bundesrath und der Reichstag wohl nicht Beitreibung des Arbeitslohnes, die Einführung anfiehen, die Kompetenz des Reiches au erweitern. einer angemessenen Räumungsfrist und die Erweiterung des Die Flüsse und Ströme machen doch an der Grenze der EinzelKreises unpfändbarer Sachen. adftaaten nicht salt; einer reichsgefeßlichen Regelung stehen doch taum Bedenken entgegen. Ich bitte den Antrag von Kardorff
Beide Resolutionen werden angenommen.
Die dritte Resolution lautet: Es werde die Erwartung aus abzulehnen. gesprochen, daß
1. die Rechtsverhältnisse der Berufsvereine, 1192. die Verträge, durch welche jemand fich verpflichtet, einen Theil seiner geistigen und törperlichen Arbeitskraft für die häusliche Gemeinschaft, ein wirthschaftliches oder ein geswerbliches Unternehmen eines anderen gegen einen vereinbarten Lohn zu verwenden,
5. das Jagd- und Fischereirecht, 6. das Versicherungsrecht,
7. das Verlagsrecht,
8. das gesammte Wafferrecht mit Einschluß der Vorschriften über Bewässerung und Entwäfferung für das deutsche Reich balothunlichst einheitlich geregelt werden.
Staatssekretär Nieberding: Meine Stellung ist heute feine andere als im Sommer. Ich bin damals nicht tiefer in die Materie eingetreten, weil die Kommiffion das auch nicht gethan hat. Durch mein Schweigen habe ich meine Zustimmung zu den Refolutionen nicht gegeben.
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Abg. Fischbeck( frs. Bp.) hält eine Abstimmung schon heute für nothwendig. Redner wundert sich, daß gerade die Konservativen gegen die einheitliche Regelung des Wafferrechts find, da doch die Landwirthschaftsgesellschaft dafür eintrete.
Abg. Lerno( 3.) erklärt sich gegen die Nummern 4, 5 und 8, weil die landesrechtlichen Bestimmungen sich durchaus bewährt haben, und eine einheitliche Regelung nicht nothwendig ist.
Abg. v. Bennigfen( natl.): Da über die Nummern I und 2 bereits abgestimmt ist und wir uns jetzt in der Spezialberathung über Nummer 3 befinden, so kann ich auf die Berufsvereine mur noch kurz eingeben.
Präsident v. Buol: Der Redner befindet sich im Irrthum, Herr v. Guny hat mit unrecht behauptet, es wäre über 1 und 2 abgestimmt; es stehen vielmehr fämmtliche 8 Nummern der Resolution zur allgemeinen Berathung.
Abg. v. Bennigsen: Dann tann ich mich ja über die Berufsvereine noch auslaffen. Meine Freunde haben durchaus nichts dagegen, daß man sich der Resolution wegen der Berufs. vereine anschließt, umsomehr als es sich dabei feineswegs nur um fozialdemokratische Organisationen handelt, sondern es tommen auch andere Organisationen in betracht, die Max Hirsch 'schen Gewerkvereine und die evangelischen und katholischen Arbeiter vereine u. f. w. Es find also allgemein intereffirende Fragen hierbei im Spiele, deren Regelung durch Reichsgeses erwünscht ist. Abg. v. Kardorff( Rp.) hält dafür, daß die Rommission, Wir haben nur mit Rücksicht auf das Zustandekommen des die das Bürgerliche Gefehbuch berathen hat, noch besteht bis Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Erledigung dieser einzelnen 8. die Saftung des Reiches für den burch zur Erledigung der Resolutionen. Wenn das nicht der Fall sein Punkte verzichtet. Die reichsgefeßliche Regelung speziell des Reichsbeamte in Ausübung der Amtsfollte, so bittet er, zur Berathung eine besondere Kommission von Wafferrechtes müßte sich nach meiner persönlichen Meinung auf befugnisse verursachten Schaden für den 14 Mitgliedern einzusetzen. ganz bestimmte wichtige Punkte beschränken; sehr vieles Einzelne Fall, daß der Erfaz des Schadens von Abg. Frohme( Soz.): Mir verlangen nichts Unmögliches, könnte der Landesgesetzgebung und insbesondere der Verwaltung den Beamten nicht zu erlangen ist, sondern nur, was aus dem Begriff der Rechtseinheit, die im je nach den verschiedenen wirthschaftlichen Zuständen überlassen 4. bas Bergrecht, Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sein soll, hervorgeht. Der Herr werden. Ich möchte mich also dagegen verwahren, daß wir uns Staatssekretär nimmt zu unrecht an, wir wollten mit diesen in der Kommission für irgend eine schablonenmäßige Behandlung Resolutionen die Regierung auf einen Boden bringen, wo die der Dinge ausgesprochen baben. Nichts hat uns ferner gelegen reichsgefehlichen Kompetenzen nicht vorhanden sind. Nach meinem als das, und in diesem Sinne bitte ich Sie auch im Plenum die Dafürhalten ist der Boden der reichsgefeglichen Kompetens hier Refulution aufzufaffen und zu behandeln.( Beifall.) durchaus gegeben. Herr v. Karborff hätte der Versicherung nicht Staatssekretär Nieberding: Ich habe, um die Verant bedurft, daß er im Namen feines Fraktionsgenossen v. Stumm wortlichkeit der verbündeten Regierungen zu decken, erklärt, daß Abg. v. Kardorff( p.): Mein Freund v. Stumm hat mich spreche. Auch so hätten wir von vornherein gewußt, daß Herr in der nächsten Zeit diese Fragen nicht gelöst werden können gebeten, in feinem Namen eine Erklärung abzugeben über die v. Kardorff durchaus im Geiste des Herrn und ich habe ferner erklärt, daß in manchen Punkten die Res Refolution bezüglich der Berufsvereine. Wir sollen uns v. Stumm, im ergreattionären Geifte des Herrn folution über das hinausgeht, was zur Kompetenz des Reiches hier für eine Zukunftsmusit aussprechen; was in der Resolution v. Stumm sprach, den dieser schon so oft an den Tag gehört. gefordert wird, kann nur im Laufe eines fehr weiten Beitraumes gelegt hat. Die wahren Gründe, weshalb man auf jener Seite Abg. Stadthagen( Soz.): Ich bin Herrn v. Kardorff und erreicht werden, und vor solchen Refolutionen follte sich der ber Resolution nicht zuftimmen will, hat uns Herr v. Rardorff feinem Hintermann( Heiterkeit) dankbar, daß sie uns heute be Reichstag in Acht nehmen. Gewiß brängt die deutsche Nation nicht gefagt. Er hat nur geltend gemacht, man wiffe nicht, was ftätigt haben, was wir immer von ihnen behauptet haben, daß nach einer einheitlichen Gestaltung des deutschen nationalen unterbaldthunlichst" zu verstehen set: darunter tönne man auch fie nämlich keine Rechtseinheit, sondern nur eine Scheineinhet Rechts auf allen Gebieten, aber das in einer Resolution aus 60-70 Jahre verstehen. Im Sinne des Volkes ist es ganz wollen und dem Arbeiter namentlich die Rechtseinheit voraufprechen, ist absolut überflüssig und auch nicht unbedent felbstverständlich was unterbaldthunlichft" zu verstehen ist. enthalten wollen. Die Abgg. v. Stumm und v. Manteuffel lich, weil dadurch Gelegenheit zu Streitigkeiten innerhalb Was aber im Sinne des Voltes felbstverständlich ist, ist noch erklärten am 27. Juni 1896, sie würden gegen das ganze der einzelnen Parlamente der Eingelstaaten gegeben wird. lange nicht selbstverständlich für die reaktionären Parteien für Bürgerliche Gesetzbuch stimmen, wenn unser Antrag angenommen Das wollen wir vermeiden. Es sollen einheitlich geregelt werden sie ist es, daß alles, was in der Resolution gefordert wird, würde, der eine beffere Regelung der Lohnverhältnisse der Ardie Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, einen Theil seiner grundsätzlich nicht gewährt werden soll. beiter in Angriff nehmen wollte. Die Herren hatten schon geistigen oder förperlichen Arbeitskraft für die häusliche Gemein- Sie wollen z. B. die reichsgefeßliche Regelung des Ja gdihr Hers entdeckt, als sie sich gegen die Freßfreiheit der fchaft, ein wirthschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen rechts deshalb nicht, weil sie davon eine Beeinträchtigung Hasen ins Zeug warfen und den Hasen das Recht zu eines anderen gegen einen vereinbarten Lohn zu verwenden u. f. 1. Ihrer feudalen Sonderinteressen befürchten. Das zeigte sich ja sprachen, das Gut eines andern zu stehlen, und den Großjunker Es wäre ja eine sehr schöne Sache, wenn das reichsgefeßlich ge bei der Frage des Hasen- Schadenersages. Die Herren, welche für berechtigt hielten, den Hafen mitfammt dem gestohlenen Gut regelt werden könnte. Worläufig bestehen aber die Gesezgebungen behaupteten, im Intereffe des Ansehens der Nation müsse dieses zu verkaufen, was man fonft Eigenschaften des Hehlers nennt. der Einzelstaaten, und diese werden großentheils gar nicht geneigt große Gesetzgebungswert zu ftande gebracht werden, waren in( Sehr richtig! links.) Diefe ganze Materie ist außerordentlich fein, ihre Gefeßgebung aufzugeben. Ich für meinen Theil stimme dem Augenblicke nicht mehr dafür zu haben, als es sich darum langathmig in der Kommission besprochen worden, und nun, wo gegen die Resolution.( Beifall rechts.) handelte, für den Hasenschaden eine Erfaßpflicht einzuführen. es sich darum handelt, diefe paar Punkte weiter rechtseinheitlich Abg. Lieber( 8) fchlägt vor, über die Resolution im ganzen Ebenso hat Herr v. Stumm erklärt, wenn das Roalitions- au regeln, erklären sich die Herren für eine Einheit nur insoweit, und ihre einzelnen Theile die Generaldiskussion zu eröffnen. recht der Arbeiter darin sichergestellt würde, feien er als ihr eigenes Sonderinteresse dabei in Frage kommt, und wollen Abg. v. Bennigfen( natl.) ist hiermit einverstanden. und seine Freunde für das ganze Gesezbuch nicht zu die landesgefeßlichen Schranken gegen die Arbeiter aufrechterhalten. Abg. Hüpeben( chriftl. foz.): Einzelne Punkte der Refolution ha ben. Herr v. Kardorff irrt sich sehr, wenn er glaubt, daß die Resofind schon soweit gereift, daß man nicht mehr von Zukunfts- Ich erkenne dankbar an, was Herr Hüpeben über die lution in der Kommission nicht genügend vorbereitet ist. Die mufit sprechen kann, namentlich der Punkt Berufsvereine. Roalitions bestrebungen der Arbeiter und den Ham- Resolution bezüglich der Haftung der Beamten ging ursprünglich Hierfür sind bereits mehrfach bestimmte Anträge an das Haus burger Streit fagte. Sie( rechts) wollen die Koalitions- weiter. Es sollten für die Versehen der Beamten auch die gelangt. Die Regelung der Berufsvereine ist Hauptsächlich freiheit der Arbeiter überhaupt nicht; der Arbeiter soll sich der Kommunen und der Staat, nicht blos das Reich eintreten. An an dem Widerstand des Abgeordneten v. Stumm Willtür des Unternehmerthums unterwerfen; nach Herrn bem partikularen Jagd- und Fischereirecht wollen nur diejenigen gescheitert, er erklärte, wenn die Regierung in diesem v. Stumm hat er in den Arbeitsvertrag nicht hineingureden. festhalten, deren Landes Jagdrecht noch nach den feudalen Puntte nicht feststehe, werfe er die Flinte ins Korn und Die Hamburger Hafenarbeiter sind gewerkschaftlich völlig un Prinzipien gestaltet ist. Die feudal absolutistischen Zit spiele nicht mehr mit, und er hat den Sah aufgestellt, organisirt. Der Streit ist mit elementarer Gewalt aus den Ber - stände, bie im preußischen Jagd und Fischereirecht die Berufsvereine feien in erster Linie Rampfvereine. hältnissen heraus erwachsen. Kein Mensch hat ihn aufhalten ihren ideologischen Niederschlag gefunden haben, würden Ich konnte ihm damals nicht gleich widersprechen, weil mir fönnen. Die gewerkschaftlichen Organisationen haben sich wohl in dem auf grund des allgemeinen Wahlrechts ge= das Wort abgeschnitten wurde. Wir müssen alles thun, gehütet, die Arbeiter zu dem Streit zu ermuntern und die Schuld wählten Reichstag niemals gebilligt werden. Darum firäubt die Berufsvereine zu stärken und zu dafür, daß die Organisationen zu schwach gewesen sind, ihren guten man sich gegen die reichsgefeßliche Regelung. Eine Schablone träftigen. Woher kommt es denn, daß jetzt alle Parteien im Willen durchzusehen, tragen lediglich die Unternehmer und auch wünschen auch wir nicht; wir haben aber schon heute ReichsKampfe gegen die Sozialdemokratie rathlos dastehen?( Abbie Behörden. Die Hamburger Schifferheder und sonstigen gefeße, wo die wirthschaftlich verschiedenen Verhältnisse einzelner geordneter v. Rardorff: Stehen wir garnicht!) Die faifer- Unternehmer haben Roalitionen gefchloffen, Gegenden berücksichtigt find. Die Nothwendigkeit einer reichslichen Erlasse vom Februar 1890 sagen: Die Regierung wünscht, welche ausgesprochenermaßen darauf abzielen, gesetzlichen Regelung des Versicherungs- und Berlagsrechts wird daß die Arbeiter ihre geordnete Vertretung haben. Ich bitte die Arbeiterorganisationen zu vernichten und es auch Herr v. Kardorff nicht ernstlich bestreiten können. Er dringend, diese Resolution anzunehmen. Den wirthschaftlichen ein für alle Mal auszuschließen, daß die Unternehmer in die wendet sich nur gegen die Regelung der Rechtsverhältnisse der Kampf werden Sie doch nicht aus der Welt schaffen. Wir müssen Lage kommen, mit diesen Organisationen zu verhandeln. Die Berufsvereine. Ich bin fein Schwärmer für die Berufsvereine, nur dafür sorgen, daß er nicht mit vergifteten Waffen geführt jenigen Arbeiter, die sich durch ihre organisatorische aber ich will ihre Rechte nicht schmälern, wenn auch andere würde. Da soll uns die Organisation der Arbeiter dienen. Im Thätigteit bemerkbar machen, werden auf die schwarze Parteien sie als Bollwert gegen die Sozialdemokratie benutzen Intereffe der Gerechtigkeit soll man da, wo die Arbeitgeber fich Liste gefeßt, man will sie aushungern. Man will die wollen. Sie bieten die Möglichkeit, Streits, mögen sie nun beverbinden und verständigen fönnen, das einzige Recht, das Organisation der Arbeiter nicht zu dem werden rechtigt sein oder nicht, möglichst schnell zu erledigen. die Arbeiter haben, nicht beschränken, sondern alles thun, laffen, wozu wir es haben wollen, nämlich zu einer hiesige Ginigungsamt beim Gewerbegericht hat nach seinem Beum die Arbeiter in die Organisationen hineinzubringen. Ich be- Organisation, die in erster Linie berufen ist, richt in nicht weniger als 21 Fällen von 44 den Streit beigelegt. greife alles, was die Arbeiterorganisations die Streits nach Möglichkeit zu verhüten, indem Der Bericht hebt ausdrücklich hervor, wie wohlthätig dies Juftitut frage in Fluß erhält, so auch diese Resolution, so fehr sie beffere Arbeitsbedingungen für sich er als Rampfmittel gegen die Sozialdemokratie sei, trotzdem find wir ich auch bedauere, daß man nicht beim Bürgerlichen Gefeßbuchlangen. Wir tönen ja in Hamburg nicht darüber dafür. Es gehört eine berufsmäßige Heßerei dazu, um zu behaupten, im Interesse der Gerechtigkeit den Berufsvereinen das Kortlagen, daß die Behörden ber Bildung und Aus- daß frivole Streits irgend wie jemals von Sozialdemokraten porationsrecht zuerkannt hat. Hätten die Hamburger Arbeiter gestaltung ber Arbeiter Organisationen entgegentreten. herbeigeführt worden seien. Wo die Arbeiter organisirt waren, eine richtige Organisation gehabt, so wäre ein Organ zu In Preußen und in dem vielgelobten Sachsen ist es ganz ist der Streit in der Regel beigelegt worden, und wer gegen eine Friedensunterhandlungen dagewesen und der Friede wäre schon anders; dort erachtet es die Regierung als ihre Aufgabe, alles gesetzliche Regelung der Berufsvereine ist, ist ein Heyer zum geschlossen zu thun, um im Bunde mit dem Unternehmerthum die gewerk Streit. Ueber die Regelung des Arbeitsverhältnisses haben wir Abg. von Cuny( natl.) stellt feft, daß die beiden ersten schaftliche Organisation zu ruiniren. Ich begreife es vollständig, nne in der Kommission ausführlich unterhalten und nur, weil Refolutionen bereits am 1. Juli d. J. angenommen find, auch weshalb die Herren auf der rechten Seite die Regierung erklärte, daß das Bürgerliche GesetzNr. 1 und 2 der Resolution, die jetzt zur Verhandlung gestellt nichts wiffen wollen von einer reich 3 gefet buch 4 Monate später zu stande fäme, hat die Komsei, sei damals angenommen. Für die meisten Punkte sind lichen Regelung des Mechtsverhältnisses mission sich nicht entschlossen, das Recht des Arbeitsschon sehr gründliche Borbereitungen der technischen Gesetzgebung der Berufsvereine. Umsomehr freut es mich, daß der vertrages in das B. G.-B. hineinzuarbeiten. Ich freue vorhanden, so z. B. bezüglich des Wafferrechts. Redner empfiehlt Abg. Hüpeden erklärt hat, man müsse alles thun, um die mich, daß seit dem Zustandekommen jenes Gesetzes auch die die Annahme der Nummern 3-8. Arbeiterorganisationen zu stärken; das wird aber erst möglich juristische Wissenschaft sich mehr und mehr auf unseren Stand
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Staatssekretär Nieberding: Gegen die reichsgefeßliche sein, wenn diese Organisationen eine beffere gefeßliche und punkt stellt, den veränderte Rechtsverhältnisse begründen. Auch Regelung der Haftung des Staates für Vergehen der Beamten autoritäre Anerkennung gefunden haben, als das leider jetzt der der Bonner Professor Endemann hat sich in diesem Sinne gehabe ich in der Kommission zwei Bedenken geltend gemacht. Fall ist. Jest steht das bischen Arbeiterorgani äußert. Im Hause selbst ist gegen die betreffende Resolution Die Regelung der Haftung der einzelnen Bundesstaaten liegt ation lediglich auf dem Papier. Die Willtür der bisher kein Bedenten erhoben worden; ich bitte deshalb, den außerhalb der Kompetenz der Reichsgefeßgebung. Was aber Behörden entfcheibet über ihre Anwendung. Antrag Kardorff abzulehnen und sämmtliche Resolu die Reichsbeamten betrifft, so würde es unzulässig, unzweckmäßig Behnen fie diese Forderung ab, so werden die tionen anzunehmen. Allerdings gehen diese Resolutionen nicht weit und unmöglich sein, durch einheitliche Grundfäße für die verarbeiter in dauernder Erbitterung und Ergenug, aber wir sind in der Beschränkung Meister( große Heiterkeit). fchiedenen einzelnen Verwaltungszweige eine abschließende regung bleiben und die Streits werden zu Unter baldthunlichst" ist nicht sofort zu verstehen. Die Punkte Regelung vorzunehmen. Ich habe mich in der Kom- nehmen. Wir Sozialdemokraten wollen die Streits nicht, um 1-4 tönnten sehr bald, die Punkte 6 und 7 zu gleicher Zeit mit mission keineswegs damit einverstanden erklärt, daß die Reichs- aus ihnen Vortheile zu ziehen. Wir sind gegen Streiks, dem Handelsgefeßbuch zum Abschluß gelangen. Ginge es aller Gefeßgebung diefe Frage generell für alle Zweige der Verwaltung fo lange aber die Arbeiter nicht eine richtige dings nach den Herren Kardorff und Genossen, den feudalen regeln solle; ich habe das schon deshalb nicht thun tönnen, weil Roalitionsfreiheit haben, fo lange find Aus. Serrschaften vom Lande und vom Schlot, dann könnten wir für einzelne 8weige der Reichsverwaltung eine folche Regelung brüche der Grbitterung der Arbeiter über gedrückte lange darauf warten. bereits eingetreten ist. Ich erinnere nur an die Post- Gesetzgebung Löhne unvermeidlich. In diesem Sinne bitte ich, für Abg. Schneider( frf. Bp.) tritt insbesondere für die Regedie Borschriften bezüglich der Eisenbahnen, die die Refolution zu ftimmen. Die Zurückverweisung an die Lung der Rechtsverhältnisse der Berufsvereine ein. Alle fozialfich an das Handels- Gesetzbuch anschließen. Ich möchte Kommission hat gar keinen Zweck. Es ist alles aufgeklärt, und politischen Vereine stehen unter einem Damoklesschwert, daß
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