recht pünktlich, wenn möglich an dem dazu bestimmten Tage bewirken laffen zu wollen, da den Beamten des öffentlichen Fuhrwesens durch die Verzögerung größere Arbeiten ent ftehen.

Bei einem fürzlich verheiratheten Ehepaar in der Markusstr. 28a, einem Rolonialwaarenhändler, vermutheten Diebe anscheinend viele Werthgegenstände und planten daher Sie stiegen zu diesem Behufe in einen nächtlichen Einbruch. Der Nacht zum Sonnabend in den Mehlvorrathskeller eines in demselben Hause wohnenden Bäckers, gelangten von hier aus in den Keller des Kaufmanns und stiegen sodann auf der Vers bindungstreppe nach dem Laden hinauf. Nachdem sie die Las denkaffe erbrochen hatten, in der sie nur wenig fanden, ent fernten fie fich auf demselben Wege unter Mitnahme einiger Kolonialwaaren. Im Keller des Bäckers schienen fie fich Bigarren in Brand gestedt zu haben. Der Kaufmann erwachte zwar durch ein Geräusch im Laden, legte sich jedoch sofort wie­der nieder, als er von dorther nichts weiter Verdächtiges wahr­Die Abficht, in die anstoßende Wohnung zu gehen, hatten die Diebe aufgegeben.

Ueber die Ergreifung zweier des Mordes Verdächtigen Am 21. d. M. Nach wird aus Bernau   folgendes gemeldet: mittags wurde in der Bernauer Stadtforst an dem Wege von Liegniß nach Basdorf   eine Leiche aufgefunden. Wie aus den bei derselben vorgefundenen Papieren ersichtlich war, war der Verstorbene der 45 Jahre alte Tischlergeselle Lorenz. Da einige Schritte von der Leiche der Schnee vollständig zertreten war, auch Spuren darauf hindeuteten, daß die Leiche fortgezogen worden war, so wurde ein Verbrechen vermuthet. Des Mordes verdächtig erschienen mehrere Personen, mit welchen sich der Verstorbene von Basdorf   aus nach Bernau   begeben wollte, und als die Personen sind der Schuhmacher Piotrowski und der Arbeiter" und Weber Hagener festgestellt worden. Der erstere wurde in Wriezen   a. D., letterer in Eberswalde   dring fest gemacht.

Beim Taschendiebstahl abgefaßt wurden am 24. d. M. der mit Zuchthaus bereits vielfachim Ganzen mit 38 Jahren

bestrafte Arbeiter" Nieß auf dem Weihnachtsmarkt und am 26. d. M. der Kellner Dose in der Passage von einem Kriminalschußmann. Außer den ihnen auf frischer That abge­nommenen und den Bestohlenen bereits zurückgegebenen Porte­monnaies wurden in ihrem Bests noch drei vorgefunden, welche fie kurz zuvor gekauft haben wollen. Es liegt aber der drin­gende Verdacht vor, daß die drei Portemonnaies ebenfalls ge­stohlen find. Das erste ist ein kleines, schwarzledernes, gepreßtes, mit schwarzer Leinwand gefüttert, rundem Klappschloß versehen und 1 M. 50 Pf. Inhalt, das zweite ein großes, aus einem Stück gearbeitet, von schwarzem, imitirtem Seehundleder, ohne Futter, mit gelbem Schieberschloß und 3 M. Inhalt, das dritte ein fleines Portemonnaie von schwarzem Glaceeleder, mit gelbem Bügel, enthaltend 82 Pf. und verschiedene Fischschuppen. Lesteres hat der Dieb selbstgeständlich am 26. einer Dame in der Paffage vor dem Schaufenster des Castan'schen Panop­tikum aus der Manteltasche gezogen. Etwaige Bestohlene wollen fich auf dem Kriminal- Kommissariat, Moltenmarkt 1, Zimmer 77, in den Vormittagsstunden von 9-1 Uhr zur Be fichtigung der Portemonnaies melden.

Selbstmord in einem Restaurant. In der verfloffenen Nacht betrat ein gutgekleideter Mann das Restaurationslokal von Leitmann in der Brunnenstr. 9, bestellte sich ein Glas Bier und setzte sich damit in eine Ecke des Zimmers. Nach dem er daffelbe ausgetrunken, sprang er auf, ind sich an einen der Gäste wendend, sagte er in aufgeregtem Tone: Ich habe mich vergiftet" und sant mit verzerrten Bügen auf einen Stuhl zurück. Schleunigst bolte man bei dem 62. Polizeirevier Hilfe. Mittelst Droschke wurde der Vergiftete in die königl. Charitee eingeliefert, verstarb daselbst jedoch, trotz aller angewendeten Gegenmittel, ohne vorher die Besinnung wieder erlangt zu haben. Aus bei dem Verstorbenen vorgefundenen Papieren er­gab sich, daß derselbe ein Kaufmann Ludwig Sch. sei.

Grober Unfug! Der Bezirksvorsteher X. bemerkte, der Berl. 3tg." zufolge, eines Tages, wie fein acht Jahre alter Knabe von einem dreizehnjährigen Schüler auf der Straße ge­schlagen wurde. Er frat an die Knaben heran, verfette als Bater seinem Sohne eine Ohrfeige und that ein Gleiches darauf dem dreizehnjährigen Jungen gegenüber, mit welchem er vorher in den Thorweg des Nebenhauses getreten war. Der dreizehn jährige Bursche verhöhnte alsdann Herrn X., so daß der letztere dem Knaben nachlief, um seine Person festzustellen und dem Lehrer anzuzeigen. Während Herr X. den Jungen verfolgte, trat ein Schußmann an ihn heran und stellte ihn zur Rede. Herr X. erklärte dem Schußmann, daß er seinen Namen gern nennen wolle, nur solle das in seinem Hause geschehen, das unmittelbar in der Nähe lag. Wenige Tage darauf erhielt Herr X. ein Strafmandat in Höhe von drei Mark vom Polizeis präfidium zugesandt, weil er dadurch groben Unfug verübt habe, daß er einen Knaben in das Geficht geschlagen und einem anderen Knaben, der ihn angeblich verhöhnt, etwa 200 Schritte nachgelaufen sei. Herr X. wandte fich alsdann an das Polizei präsidium und setzte demselben den wahren Sachverhalt aus. einander. Darauf wurde Herr X. folgendermaßen von der ge= nannten Behörde beschieden: Ihre Beschwerde kann als be­

Jahrzehnten Holloway's Pills" behaupteten.

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Es wäre

leichter, die Derter aufzuzählen, wo uns die Seife nicht in Erinnerung gebracht wird, als umgekehrt. Plakate von einem bis sechs oder sieben Schuh Höhe wechseln mitein­ander ab, in schwarzem und in Farbendruck, und in allen Beitungen wiederholt sich Pear's Soap" zwölf- oder zwanzigmal untereinander. Hier bescheinigt Adelina Patti  in Noten, daß diese Seife die beste der Welt sei, dort lächelt uns das Bild dieser oder jener berühmten Schön­heit an mit einem ähnlichen Attest als Legende; die Mohrenwäsche, die Knabenwäsche und allerlei andere Bilder dienen demselben 3med, und als der weiße Elephant aus Siam antam verkündeten die Straßenecken, derselbe ver­danke seine Farblosigkeit Pear's Seife. Man schäßt die Ankündigungskosten des Hauses auf jährlich 40 000 Pfund Sterling gewiß nicht zu hoch, da schon die täglichen Anzeigen in sämmtlichen Blättern( Standard" mit einer Auflage von 256 000 Exemplaren, Daily Telegraph  " nicht viel niedriger u. f. f.) Unsummen kosten müssen. Wie viel mag da an jedem Stück Seife verdient werden, das 6, ja74 Pence im Einzelverkaufe kostet?

Die großen Auflagen der Beitungen sagen schon, wie viel in England gelesen wird, und dazu kommen noch die ungeheuren Mengen wohlfeiler Bücher. Wirklich liest in England jeder und überall und bei jeder Beleuchtung. Auf der Eisenbahn im vollen Sonnenlichte oder unter den wechselnden Schatten eines flatternden Fenstervorhanges, bei dem Düfter der Petroleumlampe im Hintergrunde des Simmers, lange nach Sonnenuntergang werden Zeitungen gelesen, deren fieben oder neun Spalten engen Druces ohnehin das Auge anstrengen und verwirren. Und nun frage ich: wie kommt es, daß man in England Brillen fast nur bei Damen sieht, während in Deutschland   die Kurz­fichtigkeit dermaßen überhand nimmt und die Augengläser zu einem nationalen Rennzeichen geworden sind, wie früher B. Bucher. ( N. fr. Pr.)

bei den Spaniern?

gründet nicht erachtet werden, weil die diesseitigen Ermittelungen ergeben haben, daß Sie sich auf offener Straue ungehörig be nommen haben und somit auch mit Recht denunzirt worden find. Das Verhalten des Schußmanns R. tann diesseits nicht gemißbilligt werden." Bemerkt sei nur, daß der ganze Vorfall fich in der Straße abspielte, in welcher Herr X. wohnt und Bezirksvorsteher ist und daß selbst der Polizeilieutenant ihm erklärte, er habe in jeder Beziehung korrekt gehandelt.

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Polizei- Bericht. Am 27. d. M. durchschnitt sich ein Mann in seiner Wohnung in der Streligerstraße die Pulsadern und starb an Verblutung. An demselben Tage Vormittags wurde der obdachlose Arbeiter Jänsch auf einem Steinplaß am Halle­schen Ufer erstarrt vorgefunden. Nach der Wache des 34. Polizei Reviers gebracht, starb er kurze Zeit darauf. Der Tod ist, wie ärztlich festgestellt, durch Erfrieren herbeigeführt worden.- Gegen Mittag wurde in der Landsberger Allee   ein 8 Jahre alter Knabe durch einen mit Schnee beladenen Abfuhrwagen überfahren und so schwer verlegt, daß er, nach dem Kranten hause im Friedrichshain   gebracht, bald darauf verstarb. Den Rutscher soll teine Schuld treffen. Um dieselbe Zeit starb plöglich im Flur des Hauses Bärwaldstr. 62 der Schuhmacher plöglich im Flur des Hauses Bärwaldstr. 62 der Schuhmacher Ohlsen, wie ärztlich festgestellt, am Schlagfluß. Nachmittags glitt eine 68 Jahre alte Fran auf dem Bürgersteig vor dem Hause Blumenftr. 59 aus, stürzte nieder und brach das Schlüffel­bein. In der Nacht zum 28. d. M. machte ein Herr in einem Schanklofnle in der Brunnenstraße den Versuch, fich zu vergiften. Er wurde noch lebend nach der Charité gebracht. Am 27. d. M. gerieth in der Kellerwohnung des Hauses Dres denerstr. 130 ein zu nabe am gebeizten Ofen stehendes Bett und in der Dragonerstr. 36 eine Schaldecke durch eine zu dicht darunter aufgehängte brennende Petroleumlampe in Brand.  - Außerdem brannte in der Nacht zum 28. d. M. in dem Grund­stüd Brunnenstr. 136 die Balkenlage unter einer Koch­maschine.

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Gerichts- Zeitung.

+ Im Kriminalgericht herrschte gestern noch Feiertags stille. Die Straffammern hatten ihre Sigungen noch nicht aufgenommen und nur einige Abtheilungen des Schöffengerichts waren in Thätigkeit. Aber auch hier betrafen die Verhand­lungen ihrer großen Mehrheit nach nur unbedeutende Ueber­tretungen, fleine Diebstahlssachen" und einige Fälle von Betrug und Unterschlagung geringer Geldbeträge; nichts, was allgemeineres Interesse beanspruchen dürfte.

Unter einem ansehnlichen Aufgebot zahlreicher Polizei­mannschaften wurde gestern der Straffammer des Land­ gerichts I   der frühere Feuerwehrkutscher jezige Handelsmann Franz Meinide vorgeführt. Der Angeklagte ist ein Bekannter und guter Freund des zur Zeit in der Beobachtungsstation der neuen Charitee befindlichen Einbrechers, Metallschleifers Eugen Schlint, welcher gegenwärtig den wilden Mann" macht.- Im Laufe des vergangenen und des laufenden Jahres machte eine gefürchtete Einbrechervereinigung der hiesigen Kriminal­polizei viel zu schaffen und es wurden damals durchschnittlich aus dem Potsdamer Viertel mindestens zwei Einbrüche ge­meldet, deren eigenartige Ausführung, welche von der bisher beobachteten Einbrechertechnit völlig abwich, darauf schließen ließ, daß immer derselbe Thäter seine Hand dabei im Spiele habe. Jene Diebstähle wurden in der Art ausgeführt, daß die in den Wohnungen befindlichen Möbel, welche Werthsachen und Geld vermuthlich enthielten, stets von oben her geöffnet wurden, so daß an den erbrochenen Möbelstücken von außen eine gewaltsame Ceffnung nicht wahrgenommen werden konnte und die Bestohlenen demnach erst geraume Zeit hinterher den

folgen tonnte. Das Urtheil lautete auf Freisprechung des

Meinide.

Reichsgerichts Entscheidungen.  ( Nachdruck verboten.) Leipzig  , 27. Dezember. Der Pastillenfabrikant Christian Wilhem Adolf Schinte in Hamburg   war vom dortigen Land­gerichte wegen Betruges und unberechtigter Führung des Doktortitels am 11. Dktober verurtheilt worden. Den Doktor= titel brachte er bei Anpreisung seines Fabritates zur An­wendung, indem er dasselbe bezeichnete als Dr. med. Schinke's Bastillen". Er hatte zwar vor Gericht bescheiden die Infinuation zurückgewiesen, daß er sich selbst unter dem Dr. med. verstanden wiffen wolle, und behauptete, es sei damit ein Ontel von ihm gemeint. Das Gericht war aber hiervon nicht zu überzeugen, um so mehr, da der Angeklagte nicht einmal den Nachweis zu liefern im Stande war, daß er wirklich einen Ontel befißt, der fich des Doktortitels erfreut. Der ihm zur Last gelegte Betrug bestand darin, daß er einem gewiffen R., deffen geistiges Fassungsvermögen anscheinend ein sehr geringes ist, unter den abenteuerlichsten Vorspiegelungen, die einen normalen Menschen wegen ihrer inneren Widersprüche nie zu täuschen im Stande gewesen wären, größere Geldbeträge ent­lockt hat. Er hatte nämlich von einer geheimnißvollen Erbe schaft geflunkert, die er gemacht haben wollte, und behauptet, er brauche das Geld des R. zur Realifirung dieser Erbschaft. Schinke fühlte fich durch das Urtheil beschwert und legte Revision beim Reichsgerichte ein, die auch, soweit der Betrug in Frage stand, als begründet erachtet wurde. Der 3. Strafe senat hob das Urtheil insoweit nebst den thatsächlichen Fests stellungen auf und verwies die Sache in die erste Instanz zurück. In den Gründen wurde gefagt, es fei nicht genügend festgestellt, daß der Angeklagte durch Täuschungen, die er hervorgerufen haben soll durch allerhand fich widersprechende Vorspiegelungen, auch seinerseits hat be= wirken wollen und bewirkt hat, daß ihm die Geldzahlungen gemacht wurden.

Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgeset war der Schlächter Leopold Sommer vom Landgerichte in Krefeld  verurtheilt worden. Ein Bauer besaß eine Kuh, die an chro nischer Abmagerung infolge von Perlsucht litt und nicht mehr lange leben fonnte. Im Auftrage des Bauers schlachtete der Angeklagte das Thier, dessen Fleisch wegen seines tuberkulösen und finnigen Gehaltes vom Thierarzt für ungenießbar erklärt wurde. Nachdem der Angeklagte 5 M. für das Schlachten er halten hatte, ersuchte er den Eigenthümer der Kuh um Ueber­laffung von etwas Fleisch für die Hunde. Er nahm sich dann den Kopf, das Herz und ein Hintertheil mit. Von dem letzs teren verkaufte er 17 Pfund sowie das Herz das Pfund zu 30 Pf.; außerdem bot er einer Frau den halben Kopf zum Kaufe an. Nach dem Gutachten der medizinischen Sachver ständigen kann der Genuß solchen Fleisches, roh oder gebraten, bei einem Menschen die Tuberkulose hervorrufen. De der An geklagte, wie das Gericht annahm, dies hätte wiffen müssen, so wurde er für schuldig erklärt und zu 5 Monaten Gefängniß verurtheilt. Sommer behauptete in seiner Revision, es sei nicht festgestellt, daß solches Fleisch, wenn es gekocht genoffen wird, auch schädlich sei; diejenigen Personen, welche es genossen, hätten in der That keinen Schaden an ihrer Gesundheit ges litten. Das Reichsgericht( I. Straffenat) sah jedoch diese Vor­bringungen als unwesentlich an und verwarf die Revision.

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Das melancholische Schwein. Eine Verhandlung voll heiterer Momente fand vor einigen Zeit in Wien   vor dem Bes zirksgerichte Leopoldstadt statt. Die Privatbeschädigte, eine alte Frau, erhob gleich zu Beginn ihrer Vernehmung die den Richter in nicht geringes Staunen verseßende Anklage, ihr armer, unschuldiger Mann sei von dem Beschuldigten durch einen Steinwurf getödtet worden. Erst nach vielen Fragen gelang es, zu eruiren, daß mit dem Manne" ein Schwein ge= meint sei, ein männliches Schwein. Im Sommer dieses Jahres rig der Wächter Josef Chocholatti aus Rache gegen Frau Anna Antonowig, weil sie ihm die Wohnung gekündigt hatte, das Dach ihres Schweinestalles ab und dabei soll er auf den Rücken eines der Insaffen, eines wunderschönen Schweines, einen ge­waltigen Ziegelstein geworfen haben.

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Richter: Ist das Schwein durch den Wurf sogleich ge= tödtet worden?

Beugin: Nein, Herr Richter, es ist nur ohnmächtig ge­worden, hernach ist es so frank geworden, daß es einen halben Tag nichts hat effen können und hernach haben wir's schlachten müffen und hernach--( weinend) hernach haben wir's ges geffen.

Richter( zum Angeklagten): Nun, was sagen Sie dazu Herr Chocholatti?

Angefl.: Alles erlogen, Herr Richter! Die Sau ist von felbft gestorben sie hat sich vergiftet!

Richter: In der That? Das Schwein hat sich also nach Ihrer Meinung mit Selbstmordgedanken getragen?

Angell. Freilich, Herr Richter, es ist schon drei Tag' lang ganz trübfelig und schwermüthig dahingewackelt, daß einem das Herz in den Rippen hat wehthun müssen. Wie's halt nicht länger hat leben wollen, hat sich's die Schnauze in Lauge ge­stedt- und maustodt ist's geblieben.

ihnen zugefügten diebischen Eingriff in ihr Eigenthum zufällig gewahrten, nachdem die Diebe ihren Raub längst in Sicherheit gebracht. Der legte derartige Diebstahl war am 6. Juni d. J. bei dem in der Schwerinstraße zu Schöneberg   wohnhaften Sekretär Schulz verübt worden; auf die angegebene Art waren daselbst Gold- und Werthsachen, ca. 70 M. in Gold und ein fleiner Betrag Silbergeld, das Wirthschaftsgeld der Hausfrau, sowie ein Staatsschuldschein gestohlen worden. Einige Wochen vor Pfingsten des Jahres 1884 hatten nun bereits verschiedene Bewohner jenes vielfach gebrandschaßten Stadttheils in der Steinmetz und Schwerinstraße einen feingekleideten Herrn Patrouille gehen gesehen; fie vermutheten in der Person dieses feinen Herrn einen Schmierefteher und mehrere Frauen bezeichneten im Verbrecheralbum die in demselben enthaltene Photographie des Meinicke als dem Aeußern jenes feinen Herren" entsprechend. Meinicke war der Kriminalpolizei schon längst als ein Genoffe des Schlink verdächtig, weil er f. 3. mit demselben in Görlig eines Diebstahls, den er mit Schlink ge­meinschaftlich verübt haben sollte, angeklagt und dort in Unter suchungshaft gewesen war; damals wurde Schlink verurtheilt, dagegen Meinide wegen mangelnden Beweises freigesprochen. Seitdem betrieb Meinicke, welcher als Kutscher schon längst infolge verschiedener Vorstrafen sich nicht mehr ernähren konnte, einen Handel mit Goldwaaren. Dem gegebenen Fingerzeig folgend, schritt nun, nachdem in diesem Jahre jener Diebstahl bei Schulz ausgeführt worden, die Kriminalpolizei zu einer Haus suchung in der Wohnung des p. Schlink, welcher es bisher meister­haft verstanden, fich unliebſamen Nachforschungen zu entziehen; diese Haussuchung ließ feinen Zweifel daran, daß Schlink jener Dieb war, denn in seiner Wohnung fanden sich die bei Schulz ge stohlenen, sowie noch andere muthmaßlich gestohlene Werth­sachen, jener dem Schulz gestohlene Staatsschuldschein und zirka 70 Mart baares Geld in Gold, sowie außerdem einiges Silber­geld. Am Tage darauf wurde Meinide, in welchem man den Beihelfer zu jenem Diebstahl vermuthete, in seiner Wohnung in der Lothringerstraße von Kriminalbeamten verhaftet. Eine bei ihm stattgefundene Haussuchung verlief refultatios: es deuteten jedoch alle Anzeichen darauf hin, daß Meinide auf die polizei Vereine und Versammlungen. liche Vifite vorbereitet war; die Beamten trafen die Familie gemüthlich beim Kaffeetisch fißend. Beide, Schlink und Mei­nice, als mathmaßliche Komplizen unter Anklage gestellt, leugneten zunächst Alles. Der erstere macht, wie bereits er wähnt, zur Zeit offenbar als Simulant den Wilden Mann" um der Last der ihn bedrohenden Zuchthausjahre aus­zu weichen; Meinide dagegen blieb beharrlich bei dem System des Ableugnens und erbot sich zur Beibringung eines Alibi Beweises. Seine Angaben nach dieser Richtung gehen dahin, daß er am Tage, als der Diebstahl in der Schwerinstraße aus geführt worden, mit einem Geschäftsfreunde im Randel'schen Lokale in der Invalidenstraße behufs Erledigung eines Ab rechnungs- Geschäfts fich aufgehalten habe. Jener von ihm zu diesem Zweck als Entlastungs- Beuge vorgeschlagene Geschäfts freund sowie dessen Ehefrau gaben ihre Aussagen in diesem Sinne ab; ein amtlich vorgeladener Kriminal- Beamter, welcher diese Zeugen vordem im ersten Stadium der Untersuchung ver nommen, machte hierbei auf Widersprüche aufmerksam. Der Retognition Auch bezüglich des anderen Bunties.

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auf Grund des Verbrecher Albums tritt Meinicke einen Alibi Beweis an. Der Staatsanwalt erachtete die Be mühungen des Angeklagten nach dieser Richtung hin als völlig mißglückte und beantragte demgemäß gegen den wegen Diebstahls bereits vorbestraften Angeklagten 5 Jahr Buchthaus und Ehrverlust. Der Staatsanwalt hob mit besonderer Be tonung bervor, daß nach der Aussage des Kriminalfommiffar Braun Diebstähle, wie die von Schlink mit genialer Gewandt heit eigenartig ausgeführten, seit der Verhaftung des Schlint aufgehört haben. Der Vertheidiger zieht aus dem Ergebnis, welches im Zusammenhang die Aussagen der Be- und Entlastungszeugen geliefert, den Schluß, daß ein non liquet vorliege. Der Gerichts­hof schloß fich den Ausführungen des Vertheidigers in der Haupt fache an; demgemäß ward die Sache mit Bezug auf die Thäter schaft des Angeklagten nicht in dem Grade für genügend auf geflärt erachtet, daß eine Verurtheilung des Angeklagten er

Diese rührende Geschichte tlang so wenig wahrscheinlich, daß die Vernehmung mehrerer Zeugen, Bewohner desselben Hauses, fich als nothwendig erwies. Diefelben fonnten nur die Beschädigung des Daches bestätigen, wußten jedoch über den Schweinemord nichts Bestimmtes auszusagen. Der Richter verurtheilte den Angeklagten wegen boshafter Beschädigung fremden Eigenthums zu einer Arreststrafe in der Dauer von brei Tagen, sprach ihn jedoch von dem ihm zur Laft gelegten Schweinemord frei.

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Fachverein der Tischler. Der Zentral- Arbeitsnachweis des Vereins( Blumenstr. 56) ist am 31. Dezember, sowie am 1. Januar für Arbeitsuchende geschlossen; jedoch können schriftliche Gesuche der Arbeitgeber um Buschickung von Gesellen auch an diesen Tagen in den am Eingang zum Arbeitsnach weis befindlichen Briefkasten gelegt werden. Die Zahlstellen des Vereins find am 1. Januar ebenfalls geschlossen. Die nächste Vereinsversammlung findet am Sonnabend, den 8. Januar, in Jordan's Salon, Neue Grünstraße 28, statt. Vorträge. In den Monaten Januar und Februar wird der praktische Arzt Dr. m. d. Sturm im Saale des kath. Ver einshauses, Niederwallstr. 11, folgende Vorträge balten: Mitt woch, 5. Januar, über das Thema: Was ist Blutreinigung? Dienstag, 18. Januar, über Nerven- und Rückenmarksleiden, ihre Ursachen, Verhütung und Heilung; Dienstag, 1. Februar, über Blutarmuth, deren Ursachen, Verhütung und Heilung; Mittwoch, 16. Februar, über Hautpflege und Hautkrankheiten. Beginn der Vorträge 8% Uhr präzis. Damen wie Herren haben Butritt.

Verein für Technik und Gewerbe. Mittelstraße 65, Mittwoch, Abends 8 Uhr, Vortrag. Gäste willkommen.

Gefang- und gefellige Vereine am Mittwoch. Freya  " Gesangverein der freireligiösen Gemeinde. Uebungsstunde Abends 8 Uhr Münzstraße 5. Gesangverein Norddeutsche Schleife" Abends 9 Uhr Dresdenerstr. 72-73 im Restaurant Eden- Theater".

Kleine Mittheilungen.

Aus Thüringen  , 26. Dez. Die neuesten thüringischen Beitungen melden, daß bis jept in Thüringen   nicht weniger als 21 Personen im Schnee erfroren aufgefunden worden find.

Mannheim  , 23. Dezember. Einen Selbstmord verübte in der vergangenen Nacht der hieftge, am Neckarhafen wohnhafte Rüfermeister Peter Bauer. Derselbe hat sich erst mit einem