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Allein mit der Bibel in der Hand, so rühmt die Kreuzztg.", sei Stöcker vor 10 Jahren Most und den Sozial­demokraten entgegengetreten. Die Kreuzztg." vergißt, so be merkt die Freis. 3tg.", daß außerdem sich noch eine sehr starke Polizeimannschaft zum Schuße Stöckers bereit hielt in allen Ver­sammlungen, wo sich Sozialisten einfanden.

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führte. Der Mensch kam ihm verdächtig vor und da er der Meinung war, das Pferd könne gestohlen sein, verhaftete er den Fremden und nahm auch das Pferd in Beschlag. Der Fremde, welcher angab, er sei Pferdehändler, hatte weder genügende Legitimation bei sich, noch konnte er in Rirdorf auf irgend welche Bekannte sich berufen. So ging denn die Untersuchung ihren Gang. Erst nach Verlauf der Feiertage konnte die Sache soweit geklärt werden, daß die Angaben des Inhaftirten be­stätigt wurden und derselbe am 3. Feiertage aus der Haft ent­laffen werden konnte. Mit dem wieder freigegebenen Pferde trat er traurig seine Heimreise an.

Ein Schwindler flappert" gegenwärtig Berlin ab. Der­selbe macht seine Aufwartung in abgeschabten Jesuitenkleidern, trägt Cingulum und Rosenkranz und auf dem Haupte eine Tonsur. Er bittet um eine Unterstüßung, damit er seine Rück­reise zum Kloster antreten könne. Ueber den jungen Ordens­mann sind die genauesten Erkundigungen eingezogen worden, und es hat sich ergeben, daß derselbe nicht ein Kleriker, sondern ein Schwindler ist.

Ein ganz bedeutender Diebstahl von etwa 30 000 Mark ist gestern bei dem Kaufmann K. in der Auguststraße verübt worden. Der bei K. erscheinende, schon mehrmals vor­bestrafte Kaufmann Eugen Gläser wußte den Zutritt zu dem Bimmer zu erlangen, in welchem K. Brillanten und Werth­pagiere im Betrage von etwa 30 000 Mart aufbewahrte. Gläser eignete fich in einem unbewachten Augenblick die Unter den Werth­Werthobjekte an und verschwand damit. papieren befinden sich für 4500 Mark preußische Konsols, sowie Berliner Stadtobligationen mit den Nummern 36 502 bis 36 506.

Einen spaßhaften theatralischen Jahresbericht stellen die Lustigen Blätter" aus den Titeln der im Jahre 1887 in Berlin neuaufgeführten Stücke zusammen. Im abgelaufenen Jahr konnte man das Theaterglück als eine goldene Legende" bezeichnen, die meisten Stücke waren reizlos wie alte Mäd chen", nicht einmal eine ,, Provinzialin" würde sich dafür erwärmt haben, die Erfolge waren flüchtig wie Gespenster " und viele Vorstellungen fanden sozusagen nur unter vier Augen" statt. Man fühlte sich zumeist so gedrückt wie bei kleinen Leuten", weder die Bauberin am Stein" noch, Merlin" haben es ver­standen, an der Schwelle des XX. Jahrhunderts" dem Theater Geniale Kinder" zu schenken, es hat eben ein Hofnarr" ge fehlt, dem ein toller Einfall" nach dem andern geglückt wäre, ein solcher Carreau König" auf dem Gebiet des Bühnenhumors wäre unser Doktor" geworden, er hätte verhindert, daß der ,, große Unbekannte" kein Mann für Alle" geworden ist, daß Das Eheglück" von so furzer Dauer war und der Hochzeit auf dem Aventin" nur ein paar Flitterwochen folgten." Die ,, weißen Rosen" sind nur allzu rasch verblüht, noch ehe es hieß wenn der Sommer kommt", und die Philosophin" mußte mit Rück ficht auf ihre schwachen Geistesfräfte unter Kuratel" gestellt werden. Sie und die durchgefallene" Marketenderin" waren Nachbarinnen", und Josephine in Egypten" war nicht amüsanter wie Pfingsten in Florenz ". Unter Mamas Augen" verkroch fich der Mikado für kurze Zeit hinter die Pichelschürze" und die Geburtstagsfreuden" einer im Incognito" er schienenen Verfafferin versezten das Publikum in eine solche Trauer, daß selbst die Lieder des Mirza Schaffy " dagegen nichts ausrichteten und der Jäger von Soest" hat auch nicht ins Schwarze getroffen. Der Fürst von Verona " hat unserm Hof( Theater) nur einen Etiquettebesuch abgestattet, während die Romtesse Sarah" fich längere Zeit in Berlin aufhielt; die " Flecken in der Sonne " find schon nach 2 Tagen durch das stärkste Glas nicht mehr sichtbar gewesen, ein ,, Doppelgänger" des verschämten Fiaskos der Gräfin Moray" war ,, Chamillac", und Berlin in Wort und Bild" kam so rasch um, wie ein aufs Trockene gesetter ,, Seestern". In ,, Galeotto" wurde viel geflatscht, vornehmlich auf der Bühne, und nach dem geringen Erfolg Farinellis" machten uns die furchtsamen ,, fieben Schwaben" endlich wieder Muth, auf eine Befferung der Theaterverhältnisse im neuen Jahr zu hoffen! Ueber " Francillons" Aufführung läßt sich noch nichts Bestimmtes fagen, dagegen steht fest, daß die Maus" nicht Viele in die Falle locken dürfte.

Das Untersuchungsgefängniß zu Moabit birgt zur Beit einen jener gefährlichen internationalen Taschendiebe, welche die ganze Welt als ihr Operationsfeld ansehen. Als der russische Kaiser hier zum Besuche weilte, hatte der Kriminalschußmann Neumann im Opernhause Dienst. Er sah hier, wie ein schwarz­bärtiger, distinguirt aussehender und fein gekleideter Herr seine Hand in die Beinkleidtasche seines Nachbarn steckte. Der Be­amte nahm den auf der That ertappten Spizbuben fest und es stellte sich heraus, daß er einen guten Fang gethan. Der Ver­haftete ist der ehemalige Kaufmann Martin Madraco aus Carracas in Venezuela , der sich aber in letzter Zeit auf einer europäischen Rundreise zu befinden schien, um Taschendiebstähle auszuführen. Man hat bisher ermittelt, daß er in Schaffhausen mit neun und in München mit sechs Monaten Gefängniß wegen Taschendiebstahls bestraft wurde, die öesterreichische Behörde hat ihn wegen Führung falschen Namens des Landes verwiesen. Er spricht fließend spanisch, französisch und englisch , aber nur so mangelhaft deutsch , daß der gestrige Termin vor der dritten Straffammer des Landgerichts I vertagt werden mußte, da ohne Dolmetscher nicht zu verhandeln war. Es wird zum nächsten Termin ein solcher geladen werden.

Als Opfer der Kurpfuscherei befindet sich, dem ,, B. T." zufolge, gegenwärtig ein angesehener Brauereibefizer aus Rüstrin in einem hiesigen Krankenhause. Vor Jahresfrist hat sich bei ihm unter einer Zehe eine Blutblase gebildet, welche ein Schäfer vermittelst eines durchgezogenen Wollfadens behandelte. Nach einiger Zeit wurden mehrere Zehen schwarz, und es blieb dem Patienten nichts übrig, als dieselben hier in Berlin von einem Chirurgen abnehmen zu lassen. Aber noch war das Unglück für den badauernswerthen Patienten nicht erschöpft. Neuerdings wurden auch die anderen Zehen des Fußes schwarz, so daß eine weitere Amputation erforderlich ist. Die Gattin, welche täglich von Küstrin nach Berlin kommt, um den Schwerkranken zu be­suchen, erhielt dieser Tage noch die weitere schmerzliche Mitthei­lung, daß ihr Sohn, der in Jena studirt, an der Diphtheritis schwer erkrankt ist. Der betreffende Schäfer hat sich übrigens, angesichts des Unheils, das er durch seine Kurpfuscherei ange richtet, selbst das Leben genommen.

Ein übereifriger Gendarm. Infolge des Irrthums eines Polizeibeamten hat im nahen Rirdorf ein völlig Un­schuldiger die Weihnachtsfeiertage im Gefängniß zubringen müssen. Einige Tage vor dem Weihnachtsfest traf ein Gendarm spät Abends im Dorfe einen Mann, der ein Pferd am Zügel

Sie, meine Herren, wohl nicht da." Ein zustimmen­des Nicken seitens des Colonels überzeugte ihn, daß seine Vermuthung eine richtige sei. Somit stünde also dem Duell nichts mehr im Wege," sagte Fred mit einer gewissen Feierlichkeit.

,, Wirklich nicht?" schrie Kapitän O'Brien freuden­voll auf. Wirklich nicht? ,, Wirklich nicht? Dann lassen Sie sich um­

armen!"

Ich bitte, mich ausreden zu Lassen, Kapitän. Stünde," sagte ich, leider aber steht demselben etwas im Wege."

Kapitän O'Brien fiel geknickt in seinen Armstuhl geknickt in seinen Armstuhl zurück. Fred aber fuhr unbekümmert darum fort:" Ich habe nämlich den Herren die betrübende Mittheilung zu machen..

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,, Daß meine Frau mich gestern mit dem dritten Kinde beschenkt hat," stöhnte Kapitän O'Brien.

Nein. Die betrübende Kunde, daß meine Frau heute im Kindbett gestorben ist. Sie werden begreiflich finden, daß dies Alles ändert. Wenn Herr Rodgers stirbt, dann bleibt seinen Kindern immer eine Mutter. Wenn aber ich sterbe, dann... dann, meine Herren... dann bleiben vaterlos,"

meine

Kinder

mutterlos und

und schluchzend drückte der arme Mann sein Gesicht in dis Taschentuch, in das er sich geräuschvoll schneuzte. Sie werden einsehen, daß es ein Verbrechen wäre, wollte ich meine Kinder dem aussehen," fuhr er fort, als er neue Kräfte geschöpft. Ich kann mich also nicht schlagen, es sei denn, daß die Partie gleich wäre. Das ist..." Mein Standpunkt!" stöhnte der Kapitän. - ,, Das ist, was ich Ihnen zu sagen habe," schloß Fred mit einem vernichtenden Blick auf Mr. O'Brien.

Die beiden Freunde theilten Mr. Rodgers kopfschüttelnd das Ergebniß ihrer Mission mit. Jeg geb' ich den Ge­danken an das Duell auf," rief dieser. Der Kerl hat zu viel Glück; jetzt stirbt ihm sogar seine Frau!"

Ein fluchwürdiges scheußliches Verbrechen ist an einem fünfvierteljährigen Kinde, weiblichen Geschlechts, verübt worden und hat leider den Tod des armen Geschöpfes herbei­

geführt. Am 1. Januar d. J. erkrankte das kleine Mädchen eines hiesigen Drechslermeisters B. Der konsultirende Arzt er­fannte sofort, namentlich an dem verstörten Blick des Kindes, daß eine Alkoholvergiftung vorlag. Das Kind starb bereits am anderen Tage. Es hat sich nun berausgestellt, daß die bei dem Drechsler wohnhafte unverehelichte G. aus Kopenhagen , welche früher Tänzerin, dann Sängerin gewesen und jetzt der Prostitution verfallen ist und unter fittenpolizeilicher Kontrole steht, dem bedauernswerthen Kinde wiederholt Rum zu trinken gegeben hat, angeblich aus Uebermuth". Es hat sich aber auch leider ergeben, daß an dem armen Wesen ein abscheuliches Sitt lichkeitsverbrechen begangen ist, über das die angeordnete ge richtliche Obduktion das Nähere noch ergeben wird. Die G. ist vorläufig wegen fahrlässiger Tödtung verhaftet worden.

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Potsdamer Gerichtsgefängniß nach Verbüßung einer ihm wegen Diebstahls zuerkannten Gefängnißstrafe entlassen worden; er wandte sich nach Berlin in der Absicht, den bisher be tretenen Weg weiter zu wandeln. Mit einem gewissen Meyer wanderte demnächst Konezki nach Weißensee hinaus. Meyer, welcher sich ebenfalls in den Markthallen umhertrieb, hatte in Erfahrung gebracht, daß die Behausung des Gärtners Miersch zu Weißensee, der in den Markthallen seinen Stand hatte, während des Tages unbeaufsichtigt war und daß es leicht sei, die daselbst befindlichen Gänse zu stehlen. Die beiden Burschen führten ihr Vorhaben gemeinschaftlich aus, schafften die Gänse, denen sie die Hälse umgedreht, nach einem von Meyer zum Nachtlager benutzten Heuboden und dann statteten beide dem Schlachthaus des Schlächtermeisters Dräger an demselben Orte einen Besuch ab. Einen Posten Würste, ca. 70 Pfund, stahlen sie dort, ferner dem daselbst beschäftigten Schlächter gesellen eine Anzahl Kleidungsstücke. Konezki bekleidete sich am Orte der That mit einem gestohlenen Jaquet und dann ver tilgten die jugendlichen Diebe schließlich noch den gesammten Flaschenbiervorrath des Dräger. Die gestohlene Wurst wurde getheilt und auch Fimmel erhielt am anderen Morgen, als das Kleeblatt in den Markthallen wieder zusammentraf, Stück Wurst zuge= zum Frühstück von Konezki ein theilt mit den Worten: Da nimm! Wir haben fie aus Weißensee gestohlen!" Die Annahme dieses Geschenks führte den Fimmel wegen Hehlerei vor Gericht; Konezki da gegen, welcher bald darauf, während sein Genoffe Meyer ent fam, festgenommen wurde, hatte sich wegen schweren und wie­derholten einfachen Diebstahls im Rückfalle vor der genannten Straffammer zu verantworten. Der Staatsanwalt beantragte gegen Konezki 2 Jahr Gefängniß, sowie außerdem wegen Ent­wendung des im Schlachthause des Dräger verzehrten Bieres je 14 Tage Haft. Nachdem der Staatsanwalt seine Ausfüh­rungen beendet und der Vertheidiger des Fimmel, Referendar Gebens, für seinen Klienten Freisprechung bezw. Ueberweisung an eine Erziehungsanstalt beantragt hatte, richtete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Grünhagen, an den Angeklagten Fimmel die Frage: Nun, Fimmel, hast Du noch was anzuführen? Dir ist es wohl ganz gleichgiltig, wie lange Du ins Gefängniß tommst?!" Statt Bitten um milde Strafe hatte der Angeredete ebenso wie sein Genoffe nur ein furzes Ja!" zur Antwort. Der Gerichtshof fam schließlich zu der Ueberzeugung, daß Fimmel das qu. Stück Wurst im Heißhunger angenommen und vertilgt, ohne Bedenken, ob dasselbe gestohlen sei oder nicht. Fimmel wird der Hehlerei für nichtschuldig er­achtet und freigesprochen, jedoch hielt es der Gerichtshof für angebracht, von dem ihm zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und den Knaben einer Erziehungsanstalt zu überweisen. Der Angeklagte Konezki ward dem Antrage des Staatsanwalts ge­mäß zu 2 Jahren Gefängniß und 14 Tage Haft verurtheilt. Mit der Frage, ob Hühneraugen" eine Krank­heit und die dagegen angepriesenen Mittel Arzeneimittel" sind, hatte sich gestern das hiesige Schöffengericht zu beschäftigen. Die bekannte Polizeiverordnung vom 30. Juni 1887, welche die öffentliche Ankündigung von in ihrem Verkaufe beschränkten Arzeneimitteln verbietet, wurde gegen den Inseratenredakteur des Lokal- Anzeiger", Herrn Franz Boerner, in Anwendung gebracht, weil derselbe einer Annonze über Siegel's Hühner­augentod" Aufnahme gewährt hatte. Der Vertheidiger Rechts­anwalt Dr. Jvers bestritt zunächst die Rechtsgiltigkeit der Polizeiverordnung, da dieselbe dem§ 367 des Straf gesetzbuches und der Reichsverordnung vom 4. Januar 1875 widerspreche und bekämpfte weiter die Ansicht, daß das frag­liche Mittel ein heilmittel" im Sinne jener Verordnung sei, da ,, Hühneraugen" doch nicht zu den Krankheiten gerechnet werden fönnen. Der chemische Sachverständige Dr. Bischoff vermochte über diese Frage keine Auskunft zu ertheilen, glaubte vielmehr, daß dies Sache eines medizinischen Sachverständigen sei. Rechts anwalt Dr. Jvers wies in weiterer Folge darauf hin, daß schon diese Thatsache genügend illustrire, wie sonderbare Verhältnisse die gedachte Verordnung schaffe, indem fie verlange, daß jeder Redakteur sofort Sachverständiger über Dinge sein soll, bezüg lich deren der Gerichtshof selbst erst das Einholen medizinischer Gutachten für nöthig halte. Daher komme es denn auch, daß die Gerichte jett fast täglich mit derartigen Anklagen gegen Redakteure beschäftigt werden, ohne daß besonderer Nußen für die Allgemeinheit erkennbar fei. Der Gerichtshof, welcher feinerseits die Rechtsgiltigkeit der qu. Polizeiverordnung aner fannte, beschloß trotzdem, die Sache zu vertagen, einerseits, um inzwischen den Ausspruch höherer Instanzen über die Rechts­frage abzuwarten, andererseits, um das Guchtachten des Geh. Medizinalraths Wolff darüber einzuholen, ob Hühneraugen eine Krankheit" sind und der Hühneraugen- Tod" als Heilmittel zu betrachten ist.

Ueber das Liebesdrama, welches sich, wie wir gestern berichteten, in der Gegend von Freienwalde a. D. abgespielt hat, gehen uns heute noch folgende Details zu: Das Liebespaar, ein in der Oranienstraße fonditionirendes Dienstmädchen Johanna F. und ein in der Staligerstraße wohnender junger Mann, dessen Personalien bis jetzt nicht genügend festgestellt werden konnten, begab sich am Neujahrstage von hier per Bahn nach Freien­ walde . Am 3. Januar fand man beide auf dem Wege zwischen Freienwalde und Falkenburg vor; der junge Mann war todt, das Mädchen schwer am Kopfe verwundet. Mittelst eines Revolvers hatte der Liebhaber zuerst einen Schuß auf seine Be­gleiterin abgegeben und sich dann selbst erschossen. Die Schwer­verwundete ist nach Berlin in die Charitee überführt worden. Die Kugel fist in der Schädeldecke und ist Hoffnung vorhanden, daß dieselbe entfernt und das Mädchen wieder hergestellt wer den wird.

Ein Doppelselbstmord ereignete sich Mittwoch Abend in der Wrangelstraße. Ein dort wohnhafter Möbelpolirer hatte, obwohl verheirathet, mit einer anderen Frau ein Liebesver hältniß angeknüpft und Beide segten alle Hebel in Bewegung, um' die einer ehelichen Verbindung entgegenstehenden Hinder nisse zu beseitigen. Da ihnen dies nicht gelingen wollte, so nahmen sie zusammen Strychnin ein und wurden entseelt aufge­funden. In einem zurückgelassenen Brief hatten sie das Motiv zu der unseligen That niedergeschrieben.

Selbstmordversuch. Der in der Straßburgerstraße wohnende Lackfabrikant H. machte gestern Nacht den Versuch, seinem Leben durch Ersticken ein Ende zu machen. Er schloß die Klappe des Ofens und ließ den Kohlendunst in's Bimmer strömen. Heute früh wurden die Nachbarn durch den penetranten Dunstgeruch aufmerksam, drangen gewaltsam in das von H. bewohnte Zimmer und schafften den noch Lebenszeichen von sich Gebenden in die frische Luft. Das von dem Vorfall in Kenntniß gesezte 50. Polizeirevier requirte den Lück'schen Krankenwagen und veranlaßte die Ueberführung des Selbst­mörders nach der Charitee. Der Zustand deffelben soll ein nahezu hoffnungsloser sein.

Schon wieder ein Vermister. Vermißt wird seit einigen Tagen der geistesschwache Schlächtergeselle Jakob Schulz. Derselbe hat sich anfangs dieser Woche aus seiner Blumenthal­straße 30 in Friedrichsberg belegenen Wohnung entfernt und fürchtet die Ehefrau desselben, daß dem Geistesgestörten ein Unglück widerfahren ist. Bekleidet war Schulz mit einer dunkel­braunen Hose und Weste, schwarzem Jaquet, schwarzblauem Winterüberzieher, braunem ut, Gummizugstiefeln, grauen Strümpfen, braunem Unterbeinkleid, wollenem und leinenem Hemd Hemd legteres mit S. gezeichnet, blauseidenem Rachenez. Auch trägt Schulz, deffen Haare schwarz und dessen Schnurrbart rothblond ist, eine gerichtliche Vorladung bei sich, auf welcher sein Name stand. Die tiefbekümmerte Frau Schulz bittet alle Diejenigen, welche ihren Mann in den letzten Tagen gesehen, um Auskunft.

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Polizeibericht. Am 4. d. M. Abends wurde ein Ar­beiter in seiner Wohnung in der Triftstraße an einem über dem Bett befindlichen Bilderhaken erhängt auf dem Bett liegend vor­gefunden. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause ge­bracht. Am 5. d. M. Vormittags fiel in der Stralauerstraße der Buchbinder Schumann und mußte, da er nicht im Stande war, wieder aufzustehen, mittelst Droschke nach der Charitee ge­bracht werden. Er scheint bei dem Fall den Oberschenkel ge­brochen zu haben. Als Nachmittags ein Kohlenhändler auf dem Hofe der städtischen Gasanstalt in der Müllerstraße mit dem Verladen von Koats auf seinem Wagen beschäftigt war, fiel er von demselben herab und erlitt dabei eine Verrenkung der Halswirbel, so daß er auf ärztliche Anordnung mittelst Kranken­wagens nach der Charitee gebracht werden mußte. Um dies selbe Zeit wurde ein Herr im Hause Kronenstr. 75 todt auf der Treppe liegend vorgefunden. Wahrscheinlich hat er sich zu einem dort wohnenden Arzt begeben wollen und ist nach dessen seinem dort wohnenden Arzt begeben wollen und ist nach deffen Gutachten vom Schlage getroffen worden. Gegen Abend wurde in der Gertraudtenstraße, an der Ecke der Grünstraße, ein Mann durch eine von dem Kutscher Otto geführte Equipage überfahren und am Unterschenkel verlegt. In der Nacht zum 6. d. M. brannten Höchstestr. 17 Balken und Fußboden in einer Tischlerei.

Gerichts- Zeitung.

Traurige Familienverhältnisse mußten es wohl sein, unter deren Einwirkung das moralische Bewußtsein jener beiden Knaben, welche gestern vor der 2. Straffammer des Landge richts 11 als Angeklagte erschienen, derartig einschlummerte, daß sie das Gefängniß dem Aufenthalt im Elternhause vorzogen und daß sie dem Vorsitzenden des genannten Gerichtshofes ge radezu den Wunsch zu erkennen gaben, ihnen eine möglichst langandauernde Freiheitsstrafe zuzudiktiren. Der im Jahre 72 geborene Arbeitsbursche Wilhelm Ronetti trieb sich mit dem gleichaltrigen Paul Herrmann vor und in den Markthallen um her, nachdem beide ihren in Rirdorf wohnenden Eltern ent­laufen waren. Konezki war am 20. Oktober v. J. aus dem

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Eine interesante Anklage wegen Unterschlagung wurde gestern vor der dritten Straffammer am Landgericht 1 gegen den Schankwirth Gottlieb Stirl verhandelt. Der Kauf­mann Brehn hatte eines Tages im Auguft zwei Rollen zu je 1000 M. Inhalt in seinen Geldschrank gelegt. Diese Rollen. übergab die Frau einem Kutscher, der in ihrem Geschäfte an­gestellt war, irrthümlich als zwei Hundertmarkrollen zum Wechseln. Der Kutscher begab sich sodann in eine in der Nähe belegene Destillation, in der mehrere Gäste anwesend waren, um das Geld zu wechseln. Da der Wirth, der Angeklagte, nicht an wesend war, wurde die Frau desselben gerufen, und bis diese fam, legte der Bote die Geldrollen auf den Tisch, an welchem die Gäste saßen, und diese unterhielten sich auch über die Rollen, ohne daß irgend jemand den Frrthum der Frau Prehn bemerkte, denn obwohl die Rollen in rothes Papier gewickelt und mit der Inschrift: 1000 Mart" versehen waren, zweifelte Niemand daran, daß die Rollen wirklich 100 Mark- Rollen seien. Die Wirthin tam und wechselte dann auch das Geld, ohne daß sie auch den Jrrthum bemerkte. Am Abend kam der Angeklagte nach Hause und seine Frau übergab ihm die Geld­rollen. Inzwischen war aber bei dem Kaufmann Prehn das Versehen bereits bemerkt worden, und sofort wurde ein Bote zu dem Angeklagten geschickt, um über den Verbleib der Geld­ollen zu recherchiren. Der Wir th behauptete nur, er habe die Rollen bereits weiter gegeben, und zwar einem Kohlenarbeiter, der auf einem benachbarten Kohlenplatz beschäftigt war. Diese Angabe wurde als unrichtig befunden, denn troß der mit dem größten Eifer betriebenen Nachforschungen war es nicht möglich, den Arbeiter aufzufinden. Somit wurde gegen den Wirth, der hinreichend verdächtig erschien, die zu viel gezahlten 1800 M. unterschlagen zu haben, die Anklage erhoben. Die Beweisanfnahme bestätigte den geschilderten Vorgang und der Staatsanwalt plädirte für schuldig.. Demgegenüber führte Rechtsanwalt Wronter aus: Das Versehen, welches alle die Personen, welche die Rollen in den Händen gehabt, begangen hatten, fonnte ebenso gut auch dem Ange­flagten paffirt sein, und zwar um so mehr, als er an eben dem­selben Tage setn Geschäft verkauft hatte und deshalb, wenn auch nicht betrunken, doch ebensowenig nüchtern war. Er hatte ja auch keine Ursache, an dem richtigen Inhalte der Rollen zu zweifeln, und wenn er den Arbeiter, dem er die Rolle ausge händigt hatte, nicht mehr auffinden konnte, so sei damit doch nicht die Unrichtigkeit der Angabe erwiesen. Jedenfalls habe einen Beweis die Verhandlung nach keinem Punkte hin ergeben. Aber auch davon abgesehen, müsse schon aus juristischen Grün­den die Freisprechung erfolgen, denn die 1800 M., um die es sich hier handelt, seien dem Angeklagten nicht übergeben oder anvertraut worden, sondern. regelrecht in seinen Besitz überge gangen. Allenfalls könnte er sich später durch Unterdrückung einer wahren Thatsache, nämlich der, daß die Rollen, die er empfangen hatte, 2000 M. enthielten, des Betruges schuldig ge= macht haben. Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Vertheidigers an und erkannte wegen mangelnden Beweises auf Freisprechung.