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174. Dranienstrasse 174.

Beilage zum Berliner Volksblatt.

Nr. 7.

Kommunales.

* Mandatsniederlegung. Der Stadtverordnete Gördi bat, wie uns mitgetheilt wird, gestern sein Mandat als Stadt­verordneter niedergelegt.

81* Der Voranschlag der Städtischen Baudeputation, Abtheilung Il, wie solcher vom Magistrat festgestellt worden ist, schließt in der Einnahme mit 2551 808 M. und in der Ausgabe mit 6 727 901 M. ab, so daß noch ein Zuschuß von 4176 093 M. erforderlich wird. Die Haupteinnahmen seßen sich zusammen aus den Abgaben und Renten, welche die ver­fchiedenen Pferdeeisenbahn- Gesellschaften zu zahlen haben. Dies selben find angenommen auf zusammen 1 120 450 M. Die übrigen Einnahmen bestehen aus Bahlungen von Pflasterkosten, Kanonzahlungen für Entwässerungsanlagen, aus der vom Fiskus zu zahlenden Rente für die durch das Dotationsgesetz seiner Zeit in die Verwaltung der Stadt übergegangenen Chausseen u. a. m. Die Hauptausgaben seßen sich zusammen aus den Kosten für Landerwerb, für Pflastersteine, für Straßenreguli­rung und Bruckenbauten.

* Nach dem Voranschlage( früher Etat genannt) der städtischen Baudeputation Abtheilung( Hochbau) hat der Magistrat für das nächste Jahr eine größere Anzahl Neubauten beschloffen. Der Anschlag fordert für Gemeindeschulbauten die Summe von 457 900 M., geplant find zehn neue Schulen, für den Bau der städtischen Webeschule 120 000 M., für den Bau einer Voltsbadeanstalt in Moabit 100 000 M., eine Leichenhalle auf dem städtischen Zentral- Viehhofe in Friedrichsfelde ist auf 80 000 m. veranschlagt, während die Erweiterung des städti­schen Krankenhauses in Moabit 150 000 M. erfordert. Als weitere Bauraten sind für den Bau eines neuen städtischen Krankenhauses auf dem Urban 1200 000 M. vorgesehen. Der Bau der neuen bei Lichtenberg zu erbauenden Frren­Anstalt ist auf 4-5 Millionen veranschlagt, wovon als erste Rate 1 000 000 m. gefordert wird. Der Voranschlag schließt ab mit einer Einnahme von 4828 500 M. gegenüber einer Ausgabe von 8 291 364 M.

Sonntag, den 8. Januar 1888.

Lokales.

Der Frage, wer das Recht hat, öffentliche Ver­kehrswege mit Substanzen zu bestreuen, durch welche Schnee und Eis aufgethaut werden, widmet die Allgemeine Fahr- Zeitung" einen längeren Artikel, dem wir folgende Aus­laffungen entnehmen:" Bei dem jezigen großen Schneefalle fam die Neue Omnibus- und Packetfahrtgesellschaft auf die ori­ginelle Idee, ihre Kolleginnen, die Pferdebahngesellschaften, nachzuahmen und nachzuahmen und Salz zu streuen. Die Einrichtung hierzu war eine sehr einfache. Jeder Kutscher dieser Omnibusse hatte neben sich auf dem Vorderperron zwei mit Salz gefüllte Säcke zu stehen, welche sich mit den Köpfen zur Seite neigten und auf den Straßen hinterher stets eine rothe Spur hinterließen, die schließlich zu Wasser wurde. Die Pferdebahngesellschaften benußen, wie bekannt, zum Aufthauen von Schnee und Eis auf den Schienengeleisen Seefalz oder Viehsalz. Die Neue Omnibus- und Packetfahrt- Gesellschaft sagte sich, was den Pferdebahngesellschaften gestattet ist, kann dir nicht verboten werden; denn was dem einen recht ist, muß doch sicherlich dem anderen billig sein! Nicht so dachte aber unsere Polizeibehörde. Sie verbot der Neuen Omnibus- Gesellschaft das fernere Salzstreuen; dagegen ist es den Pferdebahngesellschaften noch heute gestattet. Wir wissen nun nicht, ob das Bestreuen der öffentlichen Straßen mit solchen Salzen mit zur Reinlichkeit gehört. Der§ 93 des Straßenpolizei- Reglements vom 7. April 1867 für Berlin besagt, daß jede Verunreinigung der öffent­lichen Straßen verboten ist. Desgleichen wird durch Polizei­verordnung vom 28. November 1876 das Bestreuen der Bürgersteige und Rinnſteinbrücken mit Seesalz, Viehsalz oder Kochfalz verboten. Wir sind der Meinung, da nach dem Gut­achten verschiedener Sachverständigen die Flüssigkeit, welche fich durch das künstliche Schmelzen des Schnees und Eises ergiebt, nicht nur auf das Schuhzeug der Passanten, sondern auch auf die Hufe der Pferde einen nachtheiligen Einfluß ausübt, die Substanzen, welche zum Schmelzen von Schnee und Eis verwendet werden, den Straßen nicht zur Zierde gereichen können, aus diesem Grunde aber auch als Unrath be­zeichnet werden müssen, welchen auf die Straße zu werfen nach § 93 des Straßenpolizeireglements verboten ist. Wollte man wirklich annehmen, daß die Pferdebahngesellschaften diese Sub­stanzen nur direkt auf die Schienenstränge streuen, welche mit der Straße sonst weiter nicht im Zusammenhange stehen, so wird uns jedes Kind befunden können, daß sich die Wirkungen dieser Substanzen über die ganze Straße erstrecken und hier noch ebenso gut ihren schädlichen Einfluß ausüben, als wenn sie direkt auf die Straße, beziehungsweise auf den Fahrdamm ge­worfen wären. Jedenfalls find Arbeiter in Hülle und Fülle vorhanden, die oft nicht wissen, wo sie bei Schnee- und Frost­vorhanden, die oft nicht wiffen, wo sie bei Schnee- und Frost wetter ein Stückchen Brot hernehmen sollen. Beschäftige man diese Leute mit dem Reinigen der Geleiſe. Erst wenn dies Verfahren zur Anwendung kommt und die Menschen wie Thiere schädigenden Substanzen in Wegfall kommen, erst dann fann von den Pferdebahnen gesagt werden, daß sie dem öffentlichen Verkehr voll und ganz gewidmet sind. So lange dies nicht der Fall ist, fann von einem der Deffentlichkeit nüßlichen Institut nicht die Rede sein und darf nur angenom men werden, daß dasselbe nur für die Herren Aktionäre errichtet ist, um deren Kapitalien zu vermehren." Aber auch im Inter­effe der ohnehin schon schwer geschädigten Droschkentutscher wünscht das genannte Fachblatt, daß den Pferdebahngesell­schaften das Privilegium des Salzstreuens entzogen werde, in­dem es hierin eine weitere Benachtheiligung dieser ebenfalls ge= werbtreibenden, im öffentlichen Fuhrbetriebe stehenden Kutscher erblickt. Nach der Meinung der Allg. Fahr- 3tg." I hegen die­jenigen, welche Droschken benutzen wollen oder müffen, den Wunsch, im Winter, wenn die Straßen mit Schnee bedeckt sind, auch einmal Schlitten zu fahren. Dies Vergnügen wird aber den Leuten benommen, weil durch die schädlichen Substanzen die Schlittenbahn zerstört und die asphaltirten oder gepflasterten Straßen in Wasserstraßen umgewandelt werden. Das Fach­blatt schließt seine Auslaffungen wie folgt:" offen wir, daß allen in dieser Sache bisher schon längst laut gewordenen Klagen endlich Gehör geschenkt wird. Wir wissen genau, daß wir die große Maffe der städtischen Bewohner auf unserer Seite haben."

* Die bisherige Privatstraße Siegesmundhof" mit der längs der Spree vor den Grundstücken Siegesmund bof 8 und 8a befindlichen Promenade soll in die städtische Unterhaltung übernommen werden unter der Bedingung, daß der Stadtgemeinde Berlin das erforderliche Straßenland un­entgeltlich abgetreten, auch derselben sämmtliche Gas- und Wafferleitungs- 2c. Anlagen übereignet werden, daß außerdem für die erforderliche Umpflasterung der Straße von den Adja­zenten die Summe von 72 436 M. gezahlt wird, außerdem dieselben zu den Kosten der allgemeinen Kanalisation einen Beitrag von 50 M. für das laufende Meter Frontlänge ihrer Grundstücke zahlen. Der Magistrat wird eine hierauf bezüg­liche Vorlage der Stadtverordneten - Versammlung zugehen lassen. * Neue Polizei- Verordnung. Das Polizeipräsidium hat dem Magistrat eine Polizei- Verordnung in Bezug auf die Darstellung von künstlichem Miniralwasser zur Zustimmung zu gehen lassen, deren hauptsächlichste Bestimmungen folgender­maßen lauten: 1. Die Räume, in welchen fünstliche Mineral­waffer dargestellt werden, müssen gut ventilirt, geräumig und so hell sein, daß die darin aufgestellten Apparate in allen Einzel­heiten genau beobachtet werden können. 2. Die Verwen bung von Brunnenwasser ist ausgeschlossen. Die bei der Bereitung der Mineralwasser zu verwendenden Salze müffen die durch die Pharmakopoe vorgeschriebene chemische Reinheit haben. Dann folgen verschiedene Bestimmungen über die Beschaffenheit der Apparate, über den Betrieb und die Anlagen. Buletzt enthält die Verordnung eine Be­stimmung zum Schuße der Arbeiter in diesen Fabriken und lautet: 8ur thunlichsten Sicherung der Ar­beiter gegen Gefahren find ferner die mit fohlensäure­haltigem Wasser gefüllten Flaschen bei ihrem Verschließen mit Sicherheitsförben aus startem, angeflochtenem Draht zu über­decken, auch find geeignete Schußbrillen vorzuhalten. Endlich werden die Uebertretungen dieser Verordnung, sofern nicht die Bestimmungen des§ 147 zu 4 der Gewerbeordnung beziehungs­weise des§ 367 Nr. 6 des Strafgesetzbuches Anwendung finden, mit Geldstrafe bis zu 60 M. bedroht, an deren Stelle im Falle des Unvermögens entsprechende Haft treten soll. Der Magistrat bat beschlossen, dieser Polizeiverordnung seine Bustimmung zu geben.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 25. Dezember bis infl. 31. Dezember zur An­meldung gekommen: 292 Eheschließungen, 936 Lebendgeborene, 36 Todtgeborene, 496 Sterbefälle.

Berliner Sonntagsplanderei.

R. C. Ein Frack und eine weiße Weste: das ist's ja, was den Menschen zieret! Die größte Mehrzahl unserer Leser hat bisher noch keine Kenntniß erhalten von der großen Umwälzung, die in den letzten Tagen mit einem der Sache würdigen Wortschwall in Szene gefeßt wurde.

Die Berliner Hofoper, ein Institut, welches in den letzten Jahren mehr durch die Intriguen und Kabalen, die sich daselbst abspielten, als durch wirkliche Kunstgenüsse, die es den Besuchern bot, von sich reden machte, glaubt nicht mehr in würdiger Weise bestehen zu können, wenn an ge­wissen Wochentagen die Inhaber der bevorzugten Pläße nicht in einen Frack gehüllt ihren Pflichten als Kunstverständige nachkommen. Die dazu gehörigen Damen haben in Ge­fellschaftstoilette" zu erscheinen. Wir würden dieser neuen Verordnung auch nicht einmal dieses bescheidene Plätzchen eingeräumt haben, wenn die hauptstädtische Presse diesem Ereigniß nicht eine Bedeutung beigemessen hätte, die deutlich erkennen läßt, daß die Hofgesellschaft, die Gardelieutenants und die Börsenbesucher in unserem Gemeinwesen eine sehr gewichtige Rolle spielen, und daß es Pflicht eines jeden trebfamen Staatsbürgers ist, wenigstens den Versach zu wagen, diesen Repräsentanten der menschlichen Gesellschaft auch in der äußeren Erscheinung möglichst nahe zu fommen.

Leise zieht durch mein Gemüth Plößlich der Gedanke:

Ach, was hängst du armer Frack Einsam hier im Schranke?

Kleider machen Leute; aber auch ohne daß wir dem Intendanten der Hofoper irgend welche Kenntniß dieses alten Schrichwortes zumuthen, müssen wir doch gestehen, daß sein Aleiderutas von unendlich wohlthätigem Einfluß auf alle Fradverleih- Institute sein wird, denn ohne Zweifel werden

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Der Berliner Omnibus. Wir haben die Ausführungen des Professors Dietrich- Berlin zu Gunsten des Omnibus in ihren Hauptpunkten wiedergegeben. Es dürfte darum nicht un­interessant sein, auf die Entwickelung des Omnibus hinzuweisen. Die Omnibusse entstanden zuerst in London . Viel später, etwa zu Anfang der vierziger Jahre, tauchten sie zuerst in Berlin auf, verschwanden aber bald wieder, und erst im Jahre 1847

auch von den Leuten, welche sich nicht zu dem eigenen Be­fige eines Schwalbenschwanzes bekennen können, doch bis­weilen einige das Bedürfniß fühlen, einmal die glanzvolle Hofgesellschaft in dem ersten Range und im Parkett des Opernhauses bewundern zu dürfen. Welch' befeligender Anblick, wenn das Freifräulein von Knickebein mit dem Grafen von Habenichts einige süß kosende Worte wechselt? Heilige, goldene Hundertzehn, hilf' Allen, die fracklos das berauschende Vergnügen entbehren müssen! Was kann es verschlagen, wenn unterdessen die Geigen und Klarinetten nicht stimmen und wenn eine Musik verübt wird, auf welche sonst nur in milden Mainächten verliebte Kater ein natürliches und unbestreitbares Vorrecht haben?! Hüpft doch das Herz unter dem gestärkten Hemd noch einmal so fröhlich, wenn man sich als feiner Mann" unter anderen feinen Männern weiß und die Damen in ihrer Ge­sellschaftstoilette.

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Es ist ein etwas abgebrauchter Scherz, der von den

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Balleteusen handelt, denen unten ein Stück am Kleide fehlt, während die Damen aus der Gesellschaft" es, oben" am nothwendigsten fehlen lassen. Im Opernhause wird der Wit jetzt Wahrheit werden, und wer Augen hat zum Sehen, der kann sehen, notabene, wenn er sich in einen Frad zwängt. Ein alter General behauptete ja auch einmal, als er festlich geputzt" Damen aus der Gesellschaft betrachtete, daß er so etwas seit seiner Entwöhnung nicht mehr gesehen hätte. Der Mann war Renner auf diesem Gebiet, während wir uns im Zustande unschuldsvollster Ignoranz befinden. Ge­stützt aber auf diese Autorität sehen wir mit einiger Spannung den Berichten der modernen Berliner Journalisten entgegen, denen auch die gewiegteste Schneidermamsell in der Be schreibung einer Damentoilette nicht gleichkommt. jene Damen nichts anhaben in ihrer Gesellschaftstoilette, so sollte man meinen, daß auch eigentlich nichts zu beschreiben wäre, oder aber die Fleischbeschauer des Zentralviehhofes

Wenn

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5. Jahrg.

wurde ein geregeltes Omnibuswesen von Heckscher und Freiburg aus Hamburg eingerichtet. Es kam dann an verschiedene Privat­unternehmer, welche in den Jahren 1862-1864 dreihundert Omnibus in Betrieb seßten. Dann ging es an die Kommandit­gesellschaft Busch u. Rosenberg über. Das Bedürfniß hatte sich bereits in so dringender Weise geltend gemacht, daß schon um die Zeit jenes Ueberganges im Ganzen 46 Linien eingerichtet waren. Troßdem fanden die Unternehmer ihre Rechnung nicht; im März 1868 kam das Geschäft in Liquidation und ging auf eine Aktiengesellschaft mit einer Million Betriebskapital über, welche 1869 ihr Zentralbüreau in der Leipzigerstraße 41 hatte. Im Laufe des Jahres 1868 wurden im Ganzen 10 707 334 Personen durch die Omnibusfe befördert und die Einnahmen betrugen 499 030 Thlr. 14 Sgr. Nach amtlichen Ermittelungen find in Berlin im Jahre 1874 durch Omnibus 14 696 976; im vorigen Jahre 15 870 272 Personen befördert worden; die Steigerung ist also unverhältnißmäßig gering; der Einfluß des Straßenbahnsystems und der Stadt- und Ringbahn macht sich geltend. Die Berliner Omnibus haben sich im Laufe der Zeit, was äußere und innere Einrichtung anlangt, nur wenig verändert und es stimmt die Beschreibung derselben aus dem Ende der sechziger Jahre, wie wir fie in der jüngsten Nummer des Bär" fanden, noch ziemlich mit der heutigen überein. Darnach sind sie 4räderig und 2spännig. Sie haben meist auf jeder der beiden Längsseiten drei Fenster und sind auf der Hinterseite mit einem Tritt und der Eingangsthür versehen. Auf den beiden äußeren Seiten und an der Rückenwand des Wagens stehen oben mit schwarzen Buchstaben auf weißen Schildern die Endpunkte der Tour, zu= weilen auch die wichtigsten dazwischen liegenden Punkte angegeben. Des Abends unterscheiden sich die Omnibus der einzelneu Linien noch durch verschieden farbige Laternen. Im Innern befindet fich auf den Längsseiten und der Querseite eine mit Leder oder Plüsch überzogene Bank. Auch gab es Omnibus mit Stuhl­bänken mit Rohrgeflecht ohne Verdeckpläge. An der vorderen Querseite zeigt eine gedruckte Karte die Abfahrszeiten von den beiden Endpunkten der Tour an. Auf der linken Seite der Hinterwand neben dem Plage des Kondukteurs befindet sich eine Laterne, die mit der Nummer des Wagens bezeichnet ist, außerdem die Bifferscheibe, auf welcher die Zahl der Passagiere mittelst des stellbaren Beigers angegeben werden muß. Im Innern des Wagens ist affichirt, daß das Fahrgeld gleich beim Einsteigen entrichtet werden soll und nicht geraucht werden darf. Auf dem Deck find ebenfalls 2 Bänke für je 5 Personen, zu welchem vom Trittbett eine eiserne Treppe führt. Der Kutscher steht mit dem Kondukteur durch eine Schnur- Bugleine in Verbindung. Ende 1860 besaß die Omnibus- Gesellschaft 6 Depots in der Hauptstadt. Betrachten wir uns ein solches Depot näher. Ein ausgedehnter Hofraum wird von zwei langen Gebäuden begrenzt; das eine enthält die Schuppen für 20-50 Wagen, das andere die Stelle für 300-350 Pferde; ein kleines Büreau gebäude für den Depotverwalter befindet sich am Eingange des Hofes. Stallknechte und Kutscher sind beschäftigt, die Wagen und Ställe zu reinigen, die Pferde zu füttern, zu pußen und anzuschirren. Kondukteure und Kutscher treten dann vor den Inspektor zum Appell an, erhalten ihre Stelle zugewiesen, wer den über eingelaufene Beschwerden vernommen und mit den neuen Verordnungen des Zentralbureaus bekannt gemacht. Zur vorgeschriebenen Beit werden die Wagen bespannt, die Kutscher und Kondukteure nehmen ihre Pläße ein, und fort rollen die mächtigen Fuhrwerke nach ihren verschiedenen Hauptplägen. Um 7 Uhr früh find die letzten Wagen abgefahren. Jetzt tritt in dem regen Treiben ein Stillstand ein, es wiederholt sich am Abend, wenn die Gefährte nach gethaner Arbeit zurückkehren. Dennoch geht es dort fortwährend noch geschäftig genug zu: die Stallknechte besorgen die Reservepferde, reiten mit den Thieren, welche zum Umspannen bestimmt sind, nach den Stationen und führen die ausgespannten und ermüdeten, die sie mit leinenen oder wollenen Decken überhängt haben, nach den Ställen zurück. Damals( Ende der sechziger Jahre) versahen jene 6 Depots, unter Aufsicht von 3 Verwaltern und 6 Inspektoren, den städti schen Verkehr mit 140 Wagen und ungefähr 1100 Pferden, welche auf 25 Linien vertheilt waren, und von 170 Kutschern, ebenso vielen Kondukteuren, 30 Kontroleuren und 140 Stall­fnechten bedient wurden. Die Bediensteten, sämmtlich Tage­diener, hatten zu jeder Zeit kein beneidenswerthes Loos. Die Kontroleure erhielten einen Monatsgehalt von nur je 25 Thlr., Kondukteure und Kutscher je 18 Thaler und Stallknecht je 14 Thaler. Die tägliche Einnahme wurde auf 10 Thaler an geschlagen. Von vorn herein verloren sich die Berliner Omni busse nicht wie die Pariser, in den Nebenstraßen, sondern wählten auf ihren Linien die besuchtesten Hauptstraßen. Außer innerhalb der Stadt tourfirenden richtete man früh Omnibus­verbindungen zwischen der Stadt und den Vororten ein.

müßten, ähnlich wie die Stenographen, unentgeltliche Lehr­kurse in der Abfassung und Stilisirung moderner Opern­rezensionen ausschreiben. Wenn wir recht berichtet sind, haben sich jedoch in letzter Beit Damen diesem beschaulichen Beruf gewidmet, und so dürften die Opernkritiken sich nach wie vor in den althergebrachten Geleisen der Balltoiletten­berichte bewegen.

Und das schadet auch nicht. Es wird nicht all zu lange dauern, und wir werden ganz genau über die Garderobenverhältnisse der weiblichen Stammgäste der Hof­oper unterrichtet sein, und das hat unter Umständen viel­leicht auch sein Gutes. Jedenfalls nähern wir uns mit der Verordnung immer mehr den gepriesenen chinesischen 3u­ständen; bei den langzopfigen Herrschaften, die wir ja in Berlin kennen zu lernen auch Gelegenheit haben, wird die Rangklasse nach der Farbe ihres Müßenknopfes- oder umgekehrt bestimmt; bei uns regulirt sich von jetzt ab der Werth des Mannes nach der Güte seines Fracks.

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Triumphe in diesen albernen Abschließungen feiert. Als ob

Der Kastengeist ist es, der einen seiner schönsten

die wahre Kunst sich an solchen Plunder kehrt, ols ob nicht unter dem schäbigsten Kittel ein Herz schlagen kann und viel öfter schlägt, welches heißer und begeisterter fühlt, als das monotone Uhrwerk unter dem besternten Geheimraths­frack! Und wenn jene Herrschaften nur wüßten, wie unend­lich lächerlich sie sich in den Augen aller vernünftigen Leute durch derartige Bestimmungen machen.

Ein bisheriger Frackbesitzer verabschiedete das nüß­liche Bekleidungsstück, als er von der neuen Opernkleider­ordnung hörte, mit den nachstehenden, warmempfundenen Worten, die sich an den obigen Vers anschließen:

Bieh' hinaus bis an das Haus, Wo sie Geld vorschießen; Wenn Du meine Hose schaust, Sag' ich laß fie grüßen!