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e Mehrheit der nationalliberalen Reichstagsfraktion für ihre beren iberalen Schrullen" nicht zu haben sein wird. gen Irland
Expatriirung und Wahlbetheiligung der Soziamehr die ten. Die Freis. 8tg." theilt folgendes mit: Im Büricher nd wenn Sozialdemokrat" war bekanntlich für den Fall der Verschärfung Hand s Sozialistengesezes durch die Maßregel der Erpatriirung die Zichkeit des nthaltung der Wahl vorgeschlagen worden. Hiergegen erklärt h eine neuere Buschrift in dem Sozialdemokrat". Einsender mt zufch zweifelt die Annahme der Maßnahme der Expatriirung im ierung Reichstag . Wenn dieselbe aber beschloffen würde, würde fich en auf Tald herausstellen, daß die Abgeordneten im Auslande dem Rerufen. ierungssystem mindestens ebenso gefährlich werden würden. welche sich die Stimme der Verbannten hat noch zu allen Zeiten den Verempfindliannern schwer zu schaffen gemacht. Ob die Expatriirung ommen wird oder nicht, die Partei wird bleiben, was sie bisdie letzten er war. Wir werden wählen, weil das Wählen nach wie vor 5 stürminser bestes Agitations- und Kampfesmittel sein wird, die ehmen, artei wird auch nicht radikaler werden als sie ist, denn sie fann nicht. Oder, zu welchen Handlungen, welche man von einer sgedehntbitalſten Partei fordern kann, wäre denn unsere Partei nicht nders für ntschloffen? Wenn durch Erpatriirung die Abgeordneten außer iderer; a andes gebracht würden, so würden die leeren Size im Reichs
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age eine Sprache reden so laut und vernehmlich, wie die glänr den obmendsten Redner der Partei fie nicht zu reden vermöchten." Landlig Die bayerischen Reservatrechte und die Exhe ich, atriirung. Das Fremdenblatt" bestätigt von wohlunterDes von ichteter Seite die Ausführungen des Münchener Korrespondenten Destreitet er Franff. 3tg." über die Auffaffung des Expatriirungsparahabe, muraphen im Sozialistengeses seitens der bayerischen en fann; Bentrum s kreise und fügt bei:„ Das bayerische Heimathszu ſein geſetz, welches ein wichtiges Reservatrecht bildet, läßt eine Auserhältnis weisung nicht zu. Ohne Zustimmung des Landtages kann dieses er selbst. Reſervatrecht nun und nimmer aufgehoben werden. Daß sich habe icaber der bayerische Landtag und vor allem das Zentrum mit aller Macht gegen die Preisgebung dieses Reservatrechts stemmen würde, das fönnen wir nach den uns gewordenen Informationen nit Bestimmtheit versichern; ebenso ist es über jeden Zweifel icht. thaben, daß das Reichstagszentrum gegen eine Verschärfung des
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vielfach Klage darüber erhoben worden, daß bei der Publikation von Urtheilen von dem Prädikat best ratt" ein zu ausgiebi ger Gebrauch gemacht wird, ohne daß dabei bemerkt wird, auf Grund welcher Vergehen resp. Verbrechen eine Vorbestrafung erfolgt ist. Sowohl der christlich- soziale Reichsbote" als die Freifinnige Beitung" haben darüber Beschwerde geführt, daß ihre Redakteure ganz ebenso wie gemeine Verbrecher als„ bestraft" in publizirten Gerichtsurtheilen figuriren, obgleich ihre frühere Bestrafung lediglich auf Grund von Preßvergehen erfolgt ist. Es darf wohl zum großen Theil auf diese berechtig ten Beschwerden zurückgeführt werden, daß der Justizminister jezt eine Verfügung erlaffen hat, wonach bei allen Verurtheilungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens zwar die Personalien des Verurtheilten, soweit sie zur Feststellung der Identität des Verurtheilten erforderlich find, in die Urtheilsformel bezw. in den entscheidenden Theil des Erkenntnisses aufzunehmen sind, daß aber die Angabe der Vorbestrafungen des Verurtheilten bezw. die Angabe, daß derselbe nicht vorbestraft ist, nicht in den Tenor des Urtheils aufzunehmen sei. Es wird durch die Weglassung der Vorbestrafungen u. a. in den Fällen, in denen eine öffentliche Bekanntmachung des Urtelstenors stattfindet, die anstößige Folge vermieden werden, daß zugleich auch die Angaben über die früheren Bestrafungen des Verurtheilten zur Veröffentlichung gelangen. Ferner werden die Gerichte noch darauf aufmerksam gemacht, daß in den Fällen, in denen einem Verletzten die Befugniß der öffentlichen Bekanntmachung des Urtelstenors zugesprochen wird, in dem letzteren der Name des Verlegten genannt werden muß, weil diefem durch die Veröffentlichung eine öffentliche Genugthuung gegeben werden soll.
Elsässches. Ein offizieller Berichterstatter der Meter 3tg." meldet aus Straßburg , daß im deutschen Sprachgebiete das Erscheinen in ausschließlich franzöfifcher Sprache bald feiner Beitung mehr würde gestattet werden; dies gelte ficher vom Mühlhauser Erpreß". Bweifelhaft sei noch, ob dem " Niederrh. Kur." und den Kolmarer Affiches die Beifügung eines französischen Tertes fernerhin gestattet werden wird. Selbst den Beitschriften werde das Erscheinen in ausschließlich franzö fischer Sprache wahrscheinlich nicht lange mehr gestattet werden. Auf das französisch sprechende Westlothringen sollen sich diese Angaben nicht beziehen.
Der im Gefängniß von Tullamore sigende Wilfrid Blunt hat, Freeman's Journ." zufolge, die erstaunliche Anklage gegen den irischen Obersekretär Balfour er hoben, derselbe habe in einer im September mit Blunt ge= pflogenen Unterredung sich dahin geäußert, er wolle die irische Frage einfach dadurch lösen, daß er sechs körperlich schwache Hauptführer der Jrländer ins Gefängniß werfen und so be handeln laffe, daß sie eine sechsmonatliche Haft nicht überleben würden. Als Balfour auf den betreffenden Artikel aufmerksam gemacht wurde, erwiderte er, daß die Behauptungen lächerliche Lügen seien und er nicht einmal glaube, daß fie von Blunt stammten. In den letzten Tagen hat dieser, der sich bisher der Gefängnißdisziplin gefügt hatte, das Beispiel O'Briens nach geahmt und fich geweigert, die Sträflingskleidung zu tragen. Da ihm sein Privatanzug genommen ist, so wandelte Blunt am Sonnabend mit seiner wollenen Bettdecke angethan in seiner Zelle auf und ab.
Die Unbeschäftigten der Londoner Vorstädte. Greenwich und Deptford hielten eine von etwa 2000 Personen besuchte Versammlung ab. Einer der Redner sagte, das Elend in dem Distrikte sei jezt so groß, daß Menschen von Herz es nicht mehr anschauen tönnten. Drei Fälle von buchstäblichem Hungertod seien schon vorgekommen. Das Arbeitss haus sei schon längst voll. Dauerten die Dinge noch viel länger in dieser Weise fort, so müßten die Arbeitslosen die Ansicht Kardinal Manning's in Erwägung ziehen, nämlich daß Noth fein Gesetz fenne. Die sog. Wohlthätigkeitsgesellschaften seien eine Farce. Bekämen dieselben 40 000 Pfd. Sterl. jährlich, so würden 20 000 Pfd. Sterl. davon für Gehälter und laufende Ausgaben verwandt. Man solle in Maffen vor das Arbeitshaus ziehen, dann würde das gegenwärtige System der Armenunterftüßung bald abgeändert werden. Durch Bitten und Flehen erreiche man wenig. Wenn Brot oder Arbeit auf gefeßlichem Wege nicht zu erlangen sei, so bleibe nichts übrig, als das Veis spiel der Crofters(!) nachzuahmen.
Ans Sachsen , 15. Januar, schreibt man der Voff. 3tg.": Die unlängst stattgehabte Landtagsberathung über den Etat der Domänen und Intraden gab dem Abg. Stolle Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß auch nach den diesmaligen Voranschlägen ein Bruttoertrag von 77,50 M. für den Hektar in den Etat sei, und daß somit die Nothlage der Landwirthschaft wohl faum so groß sein könne, wie sie in der Regel seitens der Herren Agrarier geschildert wird. Dem gegenüber wies der Finanzminister von Könneriz darauf hin, daß von dieser Bruttoeinnahme noch die Unterhaltungskosten der Gebäude und die gesammten Abgaben in Abzug zu bringen seien, während ein konservativer Abgeordneter hervorhob, daß die Erträgnisse der sächsischen Kammergüter wohl kaum so hoch sein würden, wenn nicht mit einzelnen auch industrielle Etablissements, wie Brauereien und Ziegeleien, verbunden wären. Diese Einwände berechtigten aber die Landwirthe noch keineswegs, von einer andauernd zunehmenden Nothlage der Landwirthschaft zu sprechen, denn jene industriellen Betriebe sind schon in früheren Jahren mit den Kammergütern verbunden gewesen. Der Reinertrag ist aber auf den Hektar von 63,74 M. im Jahre 1881, auf 64,99 M. im Jahre 1883 und 71,75 M. im Jahre 1885 angewachsen, und derselbe wird aller Voraussicht nach auch in der kommenden Finanzperiode den Nettoertrag des Jahres 1883 noch wesentlich übersteigen. In den Dresdener Vororten haben die Sozialdemo fraten bei den in den legten Wochen stattgehabten Ge= meinderathswahlen verschiedene Siege zu verzeichnen gehabt. Nachdem dieselben schon früher in Striesen , Löbtau und Cotta in den Gemeinderathskollegien vertreten waren, ist es ihnen diesmal auch in Loschwitz und Kößschenbroda geglückt, einzelnen ihrer Anhänger zum Siege zu verhelfen. Auch in das Stollberger Stadtverordneten- Kollegium haben mit Anfang dieses Jahres mehrere Sozialdemokraten ihren Einzug gehalten.
Der Magistrat von Nürnberg hat eine Versamm ung, welche am Sonnabend in der Vorstadt Wöhrd stattfinden sollte, auf Grund des Sozialistengesetzes verboten und zwar mit folgender interessanter Begründung: Die Verjammlung solle vorwiegend dazu dienen, gegen einen auf Verlängerung und Verschärfung des Sozialistengefeßes gerichteten Gefeßentwurf, der Zeitungsnachrichten zufolge dem Reichstag porgelegt werden soll, Stimmung zu machen. Dies sei zwar vortung an sich nichts Ungefeßliches, die sozialdemokratischen Redner hne prächen über, wie dies die Vorgänge in der Versammlung am über 11. Ds. beweisen, wenn auch verblümt, davon, daß die sozialfie fie demokratische Partei nach Einführung des verschärften Soziatrachtet, listengesetzes von dem Wege friedlicher Reform abgedrängt und no auf den Weg der Gewalt verwiesen würde; überhaupt forderten bisher in die Redner bei Erörterung dieser Angelegenheit zwar scheinbar(?) njenigen zur Mäßigung auf, aber in einer Weise, daß die Arbeiter dabei fich zu nothwendig in eine hochgradig gereizte Stimmung versezt werden. mal zu Unsere Hehblätter suchen jetzt das Mitgefühl, welches en den die Krankheit des Kronprinzen in den weitesten Kreisen erweckt Stühn hat, für ihre unsauberen Zwecke auszunußen und schreiben: r doch Die französische Presse gefällt sich darin, die alarmirendringen sten und rohesten Notizen bezüglich des Kronprinzen zu ver man göffentlichen. Diese Behauptung, welche das öffentliche Gefühl ch gegen gegen die Franzosen aufreizen soll, ist ganz aus der Luft gendrud, griffen. Die französische Presse behandelt umgekehrt das Leiden randes Kronprinzen mit einer sehr sympathischen Bart
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heit, die von der unglaublich rohen Haltung gewisser und nicht obsfurer deutscher Blätter sehr vortheilhaft absticht. zarte Aus dieser rohen Haltung hat man in Frankreich sogar vielfach ure den Schluß gezogen, in Deutschland spielten sich große Intriguen Kame ab, deren Opfer der Kronprinz sei.
müffe Bur Machtstärkung der Geistlichen, wie die gouvernerthürd mentale„ Schles. 3tg." unbefangen ausplaudert, merde die Erher höhung der Pfarrgehälter, wie sie die Thronrede vom preußis schen Landtag fordert, aus der Staatskaffe dienen. Der Geist liche könne den moralischen Einfluß, den er in unserer Zeit pect. mehr denn je zu üben berufen ist, nur dann in gebührender Weise ausüben, wenn er von der Freigebigkeit seiner farrkinder unabhängig ist."
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Die Preissteigerung des Brotes. Der erhöhte Getreidezoll macht sich bemerkbar, so schreibt die Barmer Zeitung": Von den Barmer Bäckern ist der Kundschaft aufs Neue Kraft eine Steigerung von 4 Pf. für das 7 pfündige Schwarzbrot anigen lle gekündigt mit der tröstlichen Versicherung, daß es hierbei nicht ring ein Bewenden haben, sondern noch eine weitere Preissteigerung stattfinden wird." Für eine Familie, welche wöchentlich 4 bis 5 Brote gebraucht, bedeutet dieser Aufschlag eine jährliche Bejest laſtung von ca. 10 M., um welchen Betrag der Brotkorb höher te natio gehängt werden muß, resp. die Schnitten dünner ausfallen Soz müffen! So zeigen sich die Segnungen für die arme nothlei bisher dende Landwirthschaft!! Der Konsument muß dafür zahlen!
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In Freiberg werden jegt in Arbeiterkreisen Sammlungen zur Errichtung resp. Erwerbung eines Arbeiter- Verfammlungslotals veranstaltet, da neuerdings sämmtliche Wirthe die Hergabe ihrer Lokale zu Arbeiterversammlungen entschieden verweigerten.
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Deputirtentammer. Lamarzelle begründete die bereits angekündigte Interpellation über das Verhalten des Pariser Gemeinderaths während der jüngsten Präsidentschaftsfrisis und verlangte, daß die Regierung das Gesetz gegen den Munizipalrath von Paris ebenso zur Anwendung bringe wie gegen jeden anderen. Die Regierung könne auf die Unter stüßung der Kammer rechnen, denn es handele sich hier um die Unabhängigkeit und die Freiheit des Parlaments, welche durch revolutionäre Gewalten bedroht werden können.( Widerspruch seitens der Linken.) Der Minister des Innern, Sarrien, erkannte in Beantwortung der Interpellation an, daß der Munizipalrath allerdings allzuoft den Charakter seiner Befug nie vergessen habe, indem er versuchte, auf die Berathungen des Parlaments einen Druck auszuüben. Unrichtig sei es jedoch, daß er eine Insurrektion vorbereitet habe. Die Majorität des Munizipalrathes habe niemals ernstlich daran gedacht, die Kommune wieder herstellen zu wollen. Die Regierung werde niemals das Gesetz durch irgend Jemand verleßen lassen und werde von ihrem Rechte Gebrauch machen, dem Präfekten des Seine- Departements seine Wohnung im Hotel de ville anzu weisen, was für die Handhabung des Dienstes nothwendig ſei. Die Regierung werde ferner bei der Kammer be antragen, aus dem von Goblet vorgelegten Gesetzentmurf über die Organisation des Pariser Munzipalrathes, den Artikel betreffend die Installirung des Präfekten im Hotel de ville auszuscheiden, weil sie einen hierauf bezüglichen besonderen Gefeßentwurf vorzulegen und in dringlicher Berathung zu er ledigen beabsichtige. Eine Auflösung des Munizipalraths werde die Regierung nicht verlangen. Im weiteren Verlaufe seiner Rede erklärte der Minister Sarrien, die früheren Ministerien hätten nicht geglaubt die vorliegende Frage entscheiden zu sollen. Walded Rousseau führte verschiedene Umstände an, in denen frühere Ministerien die Prätentionen des Pariser Muni zipalraths zurückgewiesen hätten und erinnert daran, daß sich der Staatsrath für die Installirung des Seinepräfetten im Hotel de ville ausgesprochen hätte; es sei also kein 3weifel mehr mög lich, daß die Regierung dem Präfekten ohne vorherige Anfrage bei der Kammer im Stadthause Wohnung anweisen fönne. Die Geseze veralteten nicht, sie verlören nur in schwachen Händen an Wirkung( Beifall im Zentrum). Goblet erklärte, er könne sich nicht auf denselben Standpunkt stellen, wie die vorhergehenden Redner, er habe niemals gezögert, dem Gesetze zu
Königsberg. Gegen die nach kurzem Bestehen bereits mit Ende September v. J. eingegangene sozialistische Königsberger Volkszeitung" wurde jüngst ein Preß prozeß wegen Majestäts- und anderer Beleidigungen ver handelt. In zwei Fällen, wo der Kreisausschuß und die Kriminalpolizei beleidigt sein sollten, war der Strafantrag auf Bitten des als verantwortlicher Redakteur zeichnenden Schrift feters Doneit zurückgenommen worden. Letzterer war auch der Majestätsbeleidigung angeklagt, welche in einem die Ordensverleihungen aus Anlaß des vorjährigen Kaisermanövers besprechenden Artikel enthalten war. Der Gerichtshof fand in dem Artifel eine ,, brutale Serabwürdigung eines Majestätsrechts der Krone" und erkannte deshalb gegen Doneit auf 6 Monate Gefängniß, wegen der Beleidigungen auf 14 Tage Gefängniß. Gegen den Verleger der Zeitung, Kaufmann Gollong, wurde wegen Verstoßes gegen das Preßgefeß( Bulassung eines vorge schobenen Redakteurs) auf 100 M. Geldstrafe erfannt.
Bei der Landtagserfahwahl in Weimar sollen fich nach einer Meldung nationalliberaler Blätter die Sozialdemo fraten betheiligt haben.(?) Nach derselben Quelle erhielt der sozialdemokratische Kandidat von 25 Wahlmännerstimmen 4. Gewählt wurde ein nationalliberaler Kommerzienrath, der Dollstedt heißt.
britten Finger der linken Hand vor die Stirn klopfend. Aber das Gedächtniß wird schwach, Herr Baron, das Genicht e dächtniß wird schwach.' s ist ja wahr, vor vier Wochen = schrift, etwa, wo Sie mir die Ehre gaben, ein kleines Geschäft mit mir zu machen. Gott der Gerechte, wie schlecht die Beiten mache seitdem geworden sind!" ,, Und wie geht es Ihrer Fräulein Tochter?" " Danke der Nachfrage, Herr Baron aber wollen Sie Bürde nicht ein wenig Play nehmen bei einem alten Mannecht, ift liebe Gott sei gepriesen, recht gut geht's ihr! Sie blüht wie ein Röschen im Moos, und der Herr hat mich Freude erleben lassen an dem Kind; nur in der letzten Zeit ist sie en Kau leidend gewesen. Hat ihr nichts gefehlt im Körper, ist sie frühe den Beruf einer Geburtshelferin aus. Christine Leporin blos gewesen schwermüthig und betrübt, wie junge Mädchen vart ein haben ja manchmal die Laune. Es ist ein gutes, liebes Kind, aber mit viel Gefühl, zu viel Gefühl für Unsereinen -möge sie mir noch lange erhalten bleiben." ( Fortsetzung folgt.)
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Aus Kunst und Leben. Weibliche Aerzte im Alterthume. So wenig Ver er fich ſtändniß auch das Alterthum für die Würde der Frau hatte, gab es doch damals schon hochbegabte Frauen. Sappho war Die größte Dichterin des begabten Griechenvolfes. Myrtis hat den Pindar gelehrt, und Corinna trug bei den olympischen Spielen fünfmal den Preis davon. Die hohe Begabung dieser Frauen ermöglichte es ihnen, die Schranken zu durchbrechen, Die Gesetz und Sitte ihrem Drang entgegenstellten. Sofrates und Perikles haben die Belehrungen von der Aspasia empfangen. Schon damals gab es weibliche Aerzte. Alympias aus Theben mmer hatte großen Ruf, und Agnodite aus Athen heilte Krankheiten !" fag bei Todesstrafe verboten, Medizin und Chirurgie zu studiren und Hab' Aerzten sich nicht anvertrauen. So hielt der Tod reiche Ernte,
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unter Todesgefahr. Zu dieser Zeit war es den Frauen in Athen auszuüben. Viele Frauen aber wollten aus Scham den männlichen besonders unter den Wöchnerinnen. Das ging der Agnodice tief zu Herzen, fie sette ihr Leben ein, um den Frauen Hilfe bringen zu können. In männlicher Tracht übte sie ihren Beruf aus und wurde den Kranten ein Retter. Aber ihr Geschlecht wurde ruchbar, und auf Grund des bestehenden Gesezes verurtheilte man sie zum Tode. Die Frauen Athens wollten aber
lieber mit Agnodice sterben, als lettere opfern lassen. Zur Zeit des griechischen Kaiserreichs widmeten sich viele Frauen der Medizin. Die reiche Nifarete entsagte dem ehelichen Leben, warf sich mit ihrer ganzen Kraft auf das Studium der Medizin ling des Volkes. Auch das Mittelalter fannte schon berühmte und übte dann die Heilkunde aus. Sie wurde dann der Liebweibliche Aerzte. Elisabetha Lavrence, 1644 in England geboren, that sich glänzend hervor. Dieselbe setzte die erſten Männer der Wissenschaft in Staunen über ihre präzise, scharf finnige Darlegung der schwierigsten Fälle der Medizin. Troß ihrer umfassenden Kenntnisse und ihrer außerordentlichen Geschicklichkeit besaß sie das größte Mißtrauen in ihre geheuren Ruf. Justine Dietrichin aus Schlesien übte schon Kunst. Ihre glücklichen Kuren erwarben ihr jedoch unpraktizirte mit großem Erfolg als Arzt in Quedlinburg . Eine Sibold erwarb sich 1816 den Doktorhut. Eine Marie Sybilla Maron aus Frankfurt a. M. hat sich als Naturforscherin Berühmtheit erworben. Während man in der alten Welt die Frau als Arzt völlig zu verdrängen suchte, schlug man in der neuen Welt den umgekehrten Weg ein. Gegenwärtig praktiziren in den verschiedenen Staaten der Union mehr als 300 weibliche Aerzte mit unbestreitbarem Erfolge. Elisabetha Blackwell ist der weibliche Pionier, der diese Bahn für das weibliche Geschlecht aufgethan und damit der menschlichen Gesellschaft eine unermeßliche Wohlthat erwiesen hat. Sie studirte auf der Universität Genf im Staate New- York und gründete 1860 eine medizinische Schule für Frauen. Im Jahre 1868 feierten 300 weibliche Aerzte das 18. Stiftungsfest der Medizinschule, und bei diesem Anlasse wurden 14 Damen zu Doktoren
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ernannt.
Magnesiumlicht. Die billige Herstellung des Magnefiumlichtes mittelst Elektrolyse hat es ermöglicht, ernstlich an die technische Verwendung dieses Metalls für Beleuchtungszwecke zu denken und dahinzielende praktische Versuche anzustellen.- Mit dieser Bemerkung leitet das Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung" die folgenden Mittheilungen ein: Der Preis des Magnesiumbandes, wie solches für die Lichterzeugung in den betreffenden lampenartigen Apparaten ver wendet wird, beträgt gegenwärtig etwa 40 M. für das Kilogramm und bei größerem Verbrauch ist eine billigere Herstellung außer Zweifel. Nach den Meffungen von L. Heim liefert eine Magnesiumlampe von Gräßel( in Bremen ) mit 8 Bändern eine Lichtstärke von 950 Normalferzen, welche durch Verwendung paffender Reflektoren noch um das Zwanzigfache, also etwa auf
17 000 Kerzen( natürlich auf Kosten der Ausbreitung des Lichtes) gesteigert werden kann. Heim berechnet nach seinen Versuchen die Kosten von 100 Kerzen für die Stunde nur zu 32 Pf. Es würde demnach das Magnesiumlicht ohne Zweifel für große Lichtstärken nicht nur die am einfachsten herzustellende Beleuch tungsquelle abgeben, sondern auch als das billigste Beleuch tungsmittel zu gelten haben.
Die 500 te Feuerbestattung wurde, wie dem„ Leipz. Tabl." geschrieben wird, am Dienstag, den 10. Januar cr., in Gotha vollzogen. Es dürfe von Interesse sein, die Fortschritte dieser Bestattungsart zu verfolgen. Der am 10. Dezember 1878 stattgehabten ersten Bestattung folgen die anderen so spärlich, daß erst nach 4 Jahren, Ende 1882, das erste hundert voll war; sodann sind die Zahlen in stetiger Reihenfolge gewachsen. Es wurden verbrannt: Männer Frauen Kinder Summa
52702222
1878 1 1879 12 1880 14 1881 25 1882 22 1883 25 1884 36 1885 41 1886 62 1887 79 1888 3 320
1
17
16
33
10
33
19
46
32
69
26
9
76
29
4
95
30
110
1
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19
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Dem Berufe nach waren von den 32 Männern: Rentner 80, Fabrikanten und Kaufleute 55, Aerzte 34, Verwaltungsbeamte, Geistliche 2c. 38, Handwerker und Arbeiter 33, Lehrer und Profefforen 19, Justizbeamte 18, Militärs 14, Redakteure, Politifer 9, Landwirthe 7, Schüler und Studenten 7, Schauspieler, Architekten 2c. 6. Von den 161 Frauen waren 126 verwittwet resp. verheirathet, 35 ledig. Der Heimath nach stammten von den durch Feuer Bestatteten: 146 aus Gotha , 50 sonst aus Thüringen , 135 aus Preußen( 51 aus Berlin , 18 aus der Provinz Sachsen , 10 aus Hessen- Nassau , 46 aus anderen Provinzen), 24 aus Bayern , 20 aus Hamburg , 11 aus Württemberg, 10 aus Baden, 24 aus den übrigen deutschen Staaten. Aus dem Auslande stammten 32 und zwar 16 aus Desterreich, 7 aus Schweden , 4 aus Amerita, 2 aus Frankreich und je 1 aus Rußland , Holland , England und der Schweiz .