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Beilage zum Berliner Volksblatt.
20.
19. Sigung vom 23. Januar, 1 Uhr. Effekten- Am Tische des Bundesraths: Bevollmächtigter zum Bun 2, ist noch math Staatssekretär von Bötticher, Unterstaatssekretär Irbeiter, eint.
scheid, daß Das Haus ehrt in der üblichen Weise das Andenken des ehr abzu früh verstorbenen Abg. v. Waldow- Reizenſtein, des konleben ist all tiven Vertreters des 5. Frankfurter Wahlkreises, wählt den und Drüden Meyer( Jena ) an Stelle Tröndlins zum Schriftführer und Kollegen! Ant in dritter Berathung den Gefeßentwurf, betreffend die gerechten führung der Gewerbeordnung in Elsaß- Lothringen , an, einr Fabrik veßlich des§ 6, der den Reichslanden in Betreff der Anlage en Blätter Dampfteffeln die Anzeigepflicht( statt der Konzessionspflicht rer Gewerbeordnung) beläßt.
Zu diesem§ 6 beantragt Abg. Henneberg die Resolution: r Reichstag wolle beschließen; den Bundesrath zu ersuchen, möglichster Beschleunigung eine einheitliche Regelung der npffeffel- Gesetzgebung für das ganze Reich herbeizuführen." Loos geführt aus, daß die reichsgesetzliche Bestimmung vom 20. Mai eser Ziehung schon eine Grundlage für die einheitliche Regelung Materie bietet, daß es aber noch der Aufstellung enloos eitlicher Grundsäge bedarf, um die in den Einzelstaaten 330 Markehende Disparität zu beseitigen, wodurch die segensk., 1/10 75 wirkendenden Dampflefsel- Ueberwachungsvereine sich in der ung ihrer Aufgabe erleichtert fühlen würden. Die Revisionstigkeit dieser Vereine wird das Publikum vor jeder Bees zweite cubigung und die öffentliche Sicherheit auch dann schützen, gewinnt nn die Bahl der Kesselanlagen mit der Entwickelung der Intterſtrie, für die fie ein Bradmesser ist, sich, wie es zu wünschen
erheblich steigert. Eine einheitliche Behandlung, namentlich 0 Mk. ezüglich der Zulassung und Prüfung der Anlagen, für das k., 1/16 ze Reich ist nothwendig. In den Reichslanden hat die 75 Pfg) zeigepflicht zu guten Resultaten geführt, so daß nicht nur lichen List Reichstag, sondern hoffentlich auch der Bundesrath werden völlig objektiven Resolution seine Zustimmung nicht ver Ziehung en wird.
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Dienstag, den 24. Januar 1888.
5. Jahrg.
der theilweise arbeitsfähige Mann findet oft sehr schwer anderweitige Beschäftigung. Wären die Arbeiter in den Berufs genoffenschaften stärker vertreten, so würden die Prozeffe, die Erkenntnisse der Schiedsgerichte u. f. w. fich erheblich vermindern. In einem Falle ist die Entscheidung des Reichsversicherungsamts erst nach 9 Monaten erfolgt. Ich mache ihm daraus keinen Vorwurf, es erfreut sich eines großen Vertrauens, aber seine Organisation macht seine Thätigkeit außerordentlich langsam und schwierig. Die ordentlichen Gerichte könnten, den einzelnen Lokalverhältnissen mehr Rücksicht tragend, die Entscheidungen zwischen Berufsgenossenschaften und Arbeitern wir in Deutschland viel zweckmäßiger treffen. Hätten genügender Bahl, ſo fönnten Gewerbegerichte in fte derartige Streitigkeiten entscheiden. In der Denkschrift des Reichsversicherungsamts find die finanziellen Ergebnisse der Unfallversicherung niedergelegt. Diese Zuſammengebnisse der Unfallversicherung niedergelegt. Diese Zusammenstellung sollte etwas übersichtlicher gemacht werden, sofern, als bei den einzelnen Berufsgenossenschaften gleich die Ausgaben zusammengestellt werden, so daß sich mit einem Blicke übersehen läßt, wieviel die Berufsgenossenschaft für die einzelnen Gegen stände ihrer Verwaltung aufwendet. In der Uebersicht der Verwaltungskosten pro Kopf der Versicherten steht regelmäßig in erster Linie die Berufsgenossenschaft der Schornsteinfeger. Diese wendet pro Kopf 4,89 M. auf, hatte im Ganzen nur 10 Un fälle zu erledigen und zahlte mur 1316 M. Entschädigung, bei laufenden Verwaltungskosten von 24 531 M. Die Gehälter der Beamten und Bediensteten betrugen allein 9236 M. Das sind wirklich ganz horrende Zahlen und entsetzliche Verhältnisse. Um aber nicht ungerecht zu sein und zu schwarz zu malen, führe ich die Müllereigenossenschaft an. Diese zahlte 54 992 Mark an Entschädigung und an laufenden Verwaltungskosten nicht weniger als 84 742 M., an Gehältern 66 205 M. Bei den 62 Berufsgenoffenschaften beliefen sich der Entschädigungsbetrag auf 1711 699 M., die laufenden Verwaltungskosten auf 2 334 299 Mark. Dazu kommen gegen 300 000 Mark an sonstigen Kosten, so daß die laufenden Verwaltungsgesellschaften durch Prämien oder durch das Deckungsverfahren kosten um etwa 50 Prozent die Entschädigungsbeträge übersteigen. Ich finde hierin im Gegensatz zur Denkschrift ein erschreckendes Mißverhältniß; dazu kommt, daß die Unfallverficherung seitens der Behörden unentgeltlich geschieht. Die Behörden werden überhaupt durch diese Berufsgenossenschaften vielfach in Anspruch genommen mit Behändigungen, Erekutionen, welche einen großen Aufwand von Arbeitskräften und Geld darstellen. Dann werden die Unfallentschädigungen schließlich durch die Post bezahlt und zuletzt ist auch das Reichs= versicherungsamt mit etwa 250 000 m. interessiert. Die Bahl der Unfälle, die zur Regulirung famen, betrug rund 10 000. Bei einem Aufwande von 2300 000 M. an laufenden Verwaltungskosten kostete jeder einzelne Unfall durchschnittlich 260 M. Verwaltungskosten. Ob man demgegenüber das Resultat der Unfallversicherung ein günstiges nennen darf, ist mir doch sehr fraglich. Ueber 17 000 Personen sind in Bewegung, um 10 000 Unfälle zu reguliren; es fommen beinah zwei Beamte auf jeden Unfall. Die Vorstände der Genossenschaften sollen ehrenamtlich thätig sein. Mir ist aber ein Fall bekannt, wo jemand 10 000 M. Entschädigung bekommen hat. Im Allgemeinen sind die Arbeitgeber mit dem Gefeße nicht zufrieden, obwohl auch freisinnige Männer bei den Genossenschaften vielfach betheiligt sind; zumal die kleinen Arbeitgeber sind es nicht. Das beweist die Zu nahme der erekutiven Einziehung der Beiträge von den Arbeitgebern. Eine Statistik hierüber wäre sehr interessant. Was die Theilnahme der Arbeiter an den Sigungen des Reichsversiche= rungsamts betrifft, so kann der tüchtige Arbeiter zu diesem Zweck nicht Wochen lang seine Fabrik verlassen. Auch die national
mpfiehlt es Abg. Goldschmidt unterstügt die Resolution nicht blos Intereffe einheitlicher Gesetzgebung, sondern auch der Inose à Mtrie, die unter dem Konzeffionsverfahren leidet, und durch u. Liste 6-8 Wochen und oft noch länger dauernde Prüfung der iedrichst gereichten Beschreibungen und Beichnungen geschädigt wird. Faberha ch werden die Revisionsvereine von der Regierung in einzelnen llen nicht genügend unterstützt.
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Abg. v. Dietrich schildert, wie in der zweiten Behung, die Vorzüge des Anzeigeverfahrens in den Reichs
Staatssekretär v. Bötticher: Die Einheitlichkeit ist bisher dieser Materie noch nicht vermißt worden. Allerdings liegt der Latitüde, welche durch die Gewerbeordnung den Einzelaten für den Erlaß von Bestimmungen über die Einrichtung n Dampffeffeln gegeben ist, der Ursprung für eine verschieden tige Behandlung; wenn wir aber diese Verschiedenartigkeit rch Reichsgesetz beseitigen wollen, so machen wir einen erheb en Eingriff in die Polizeigewalt der Einzelstaaten. Ob von esem Gesichtspunkte aus die Resolution die Zustimmung der ehrheit des Hauses finden wird, erscheint mir doch zweifelhaft. ach welcher Richtung wünschen denn die Herren speziell diese inschränkungen durch das Reich? Db Stonzefftons, ob Aneldeverfahren, darüber sind die Herren verschiedener Meinung. er Vorwurf wegen ungenügender Unterstüßung der Dampf30 Fl., Tel- Revisionsvereine ist völlig unberechtigt. Wenn je etwas er Ammen der Regierung unterstügt ist, so sind es diese Vereine ge= fen. lasche
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Abg. Balle: Der Antragsteller hat in der vorigen Sitzung
nenst großes Material für die Beurtheilung dieser Materie bei
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bracht. Die Zustimmung dieses Hauses wird die Resolution
Wafferzu erlaffen bleiben.
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Garth finden, da sie von Mitgliedern aller Parteien unterst ist. Wie es gemacht werden soll, ist nicht unsere ufgabe, sondern kann der großen Weisheit des Bundesrathes Abg. Goldschmidt: Ich habe mich nur darüber beklagt, in einzelnen Fällen die Regierung die Revisionsvereine Böhl ht genügend unterstützt hat. Es find ihnen durch einzelne orschriften Aufgaben zuertheilt worden, die nicht in den Monat
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Binfen bmen ihrer Thätigkeit gehören. In der Frage: ob Konlexandrinentons-, ob Anzeigepflicht, wünschen die Interessenten sehnlichst
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Staatssekretär u. Bötticher: Ich habe nicht die Annahme Resolution, sondern nur bezweifelt, ob die mit der Beseiting der Disparität durch das Reich verbundenen Eingriffe in Polizeigewalt der Einzelstaaten im Sinne der Mehrheit ses Hauses liegen.
nommen.
Die Resolution und das Gesetz im Ganzen werden an=
Darauf wird die zweite Berathung des Etats des ich samts des Innern fortgesett( Reichsversicherungs
mt).
Abg. Baumbach: Bei der gegenwärtigen Organisation
ste, ein Unfallversicherung fehlt es an geeigneten Organen, damit Tägl. Attend machen könne. Die Vertrauensmänner bei den BerufsDer Dinofenschaften sind doch eigentlich nur Vertrauensmänner der
Arbeiter seine durch das Gesetz begründeten Ansprüche
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rbeitgeber, und ich weiß aus Erfahrung, daß die Arbeiter urchaus nicht in der Lage sind, sich helfen zu können. Ein
liberale Wochenschrift Volkswohl" hält die Organisation der Unfallversicherung für eine künstliche und unnatürliche, und eine Aenderung für angezeigt. Der Herr Staatssekretär v. Bötticher hat uns ermahnt, wir sollten doch erst die Dinge abwarten; zu einer Reviston sei jetzt noch nicht der geeignete Zeitpunkt. Das könnte wohl zutreffen, wenn nicht die Alters- und Invalidenversorgung mit den Berufsgenossenschaften in Busammenhang gebracht werden soll. Da ist doch die Frage berechtigt, ob die versorgung mit den Berufsgenossenschaften in Busammenhang berufsgenossenschaftliche Organisation überhaupt haltbar ist. Ist es wirklich die Absicht der verbündeten Regierungen, noch in dieser Session die Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter zur Verabschiedung zu bringen? Ich würde dies für höchst bedenklich halten, da die Sache noch viel zur wenig geklärt ist und man vor allen Dingen erst die Arbeiter selbst anhören muß. Aus einem Aufruf entnehme ich, daß fie fich keineswegs für diese Idee begeistern. Eine Krönung aber des sozialpolitischen Werkes würde jenes Gesetz schon deshalb nicht sein, weil das Wichtigste fehlt, die Wittwenund Waisenversorgung. Nach den Grundzügen des neuen Gesetzes sollen die Vertrauensmänner nur aus den Zwangskassen berufen werden, ein Beweis, daß die freien Hilfskaffen auch hier zu kurz fommen. Je mehr die jetzige sozialpolitische Strömung dahin geht, das Bewußtsein der eigenen Verantwortlichkeit des Richtung, immerfort in Wort und Schrift darauf hinzuArbeiters abzuschwächen, umſomehr ist es Pflicht der freifinnigen weisen, daß die Selbsthilfe des Arbeiters durch die Staatshilfe wohl ergänzt, aber nicht ersetzt werden kann.( Beis fall links.)
rt. Carletcher Arbeiter hat schließlich bei dem Sozialdemokratenführer geben, in 6, 12, 24 Stunden mit ihrem Urtheil fertig sind und
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bristensen Hilfe gefunden, der ihm die erforderliche Eingabe nentgeltlich und in zufriedenstellender Weise gemacht hat. Belchen Eindruck muß es nun auf den Arbeiter machen, wenn um der Wohlthaten des Gesetzes theilhaftig zu werden, erst ei einem Sozialdemokraten Unterſtüßung findet, der kurze Zeit arauf aus dem betreffenden Gebiete ausgewiesen wird! Unter em Haftpflichtgesetz waren die Arbeiter immer noch besser daran; H.1.3 enn die Unbemittelten bekamen auf Grund des Armenrechts
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inen Offizial- Anwalt. Die Gemeindebehörden, auf die Herr Buhl das vorige Mal hinwies, haben sich dem Anfinnen einer Bertretung der Arbeiterinteressen nach dieser Richtung hin direkt blehnend verhalten und konnten sich dabei auf eine Entscheidung es Reichsversicherungsamts berufen. Nun wäre es sehr zweckparaturen häßig, wenn man bei der Auseinandersetzung zwischen den Ge10 bei chädigten und den Berufsgenossenschaffen sich bemühte, die Uhr verleute zuvorkommender und wohlwollender zu behandeln, als
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vielfach der Fall ist. Jezt betrachten die Berufsgenossenchaften und ihre Organe in der Regel den Arbeiter von ornherein als einen Gegner.( Widerspruch rechts.) Ich bill nicht sagen: alle Berufsgenossenschaften, aber viele! Der Ton, in dem die Behörden mit den Arbeitern erhandeln, ist oft geradezu malitiös. In München fielen Ausbrücke, wie„ Schwindler, Betrüger". Das brauchen sich Arbeiter, pie ihr gutes Recht verfolgen, nicht gefallen zu laffen. Ueberaupt gehen einzelne Berufsgenossenschaften bei der Beurtheilung per ihnen unterbreiteten Fälle doch etwas zu skrupulös zu Werke
et rein und schäßen die theilweise Arbeitsfähigkeit allzu hoch ab; denn
eine Organisation günstig und vortheilhaft fein, wenn ihr Zweck mit einer Aufwendung von 1700 000 Mark verknüpft ist und die Verwaltung einen um 600 000 m. höheren Betrag erfordert. Wenn man aber diese Zahlen nicht zu lesen versteht, scheint es ein erschreckendes Resultat, aber wir haben das Umlageverfahren für die Berufsgenossenschaften eingeführt. Dieses bringt es mit sich, daß im ersten Jahre die Berufs genossenschaft nur so viel aufzubringen hat, als, abgesehen von den Verwaltungskosten, zur Deckung der Renten, die im Laufe des ersten Jahres festgestellt sind, erforderlich ist. Im zweiten Jahre wird diejenige Summe aufgebracht werden müssen, welche zur Deckung der Rente des zweiten Jahres und der aus dem ersten Jahre noch restirenden Rente erforderlich ist, und so wird es fortgehen bis zum Beharrungszustande. Das Konto der Rentenbelastung wird also ein steigendes sein, während das der laufenden Verwaltungskosten gleichbleiben oder, wie ich hoffe, ein absteigendes werden wird. Naturgemäß wird diese Zusammenstellung diejenigen Berufsgenossenschaften, die heute ein zu hohes Verwaltungskonto haben, dahin führen, dieses zu entlasten, und dieses ist nicht schwer. Eingriffe von Seiten der Behörden können auf diesem Gebiete allerdings nicht gemacht werden, denn die Berufsgenossenschaften haben als Selbstverwaltungskörper ihre Angelegenheiten allein zu regeln. Auch die berühmten Schornfteinfeger sind dahinter gekommen, daß es so nicht weiter gehen fann, wenn das Gewerbe nicht über kurz oder lang bankerott werden soll. Sie planen bereits eine andere Organisation. Außerdem stehen sie ganz erzeptionell da. Die nächste hohe Biffer repräsentirt die Müllereigenossenschaft, die sich schon mit 1,70 M. begnügt, und so geht es herunter. Der Vorredner fann sich noch immer nicht von seinem Lieblingsgedanken, der Betheiligung der Privatversicherungsgesellschaften, losmachen. Bei einem Vergleich der Betriebskosten der Privatgesellschaften und der Berufsgenossenschaften können wir unmöglich die Kosten, welche die Berufsgenossenschaften durch das Umlageverfahren aufzubringen haben, mit denen vergleichen, welche die Privat aufbringen; wir müßten vielmehr die Kosten in Betracht ziehen, welche die Berufsgenossenschaften aufzubringen haben würden, wenn sie die Prämien oder das Deckungsverfahren hätten. Während in unserer Reichsorganisation die Verwaltungsfosten pro Kopf 67 Pfennige betragen, haben eine Reihe von Privatgesellschaften sehr viel höhere Kosten gehabt. Im Jahre 1881 haben die Leipziger Unfallversicherungsbank 90 Pfennige, die Schlesische Lebensversicherungsbank 1,12 Mark, die Deutsche Dresdener UnfallUnfallgenossenschaft 1,17 Mart, die Versicherungsgesellschaft 2,10 M. und der Promotheus 2,25 M. Verwaltungsfoften pro Kopf gehabt, 1882 die Deutsche Unfall genossenschaft 79 Pf., die Leipziger Unfallversicherungsbank 1 M., die Schlesische Lebensversicherungsbank 2,19 M., die Magdeburger Allgemeine Versicherungs- Aktiengesellschaft 2,25 M. Allerdings muß noch eine ganze Reihe anderer Fattoren in Rechnung gezogen werden, z. B. die Thätigkeit verschiedener Behörden, wie Der Postverwaltung, für die Korrespondenz der Berufsgenossenschaften. Daraus find aber den Behörden feine besonderen Kosten erwachsen und von der Postverwaltung ist kein neuer Beamter deswegen angestellt worden. Andererseits muß aber bei den Privatgesellschaften die ungeheuere Summe in Rechnung gestellt werden, welche von den Interessenten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche im Prozeßwege verwendet wird. Gegenüber dieser Summe sind die Kosten des Reichsversicherungsamtes überaus mäßig. Die Verwaltung der Berufsgenossenschaften ist also keine kostspielige, und ich vertraue darauf, daß sie immer billiger werden wird. Die Auffaffung der Betheiligten in den Berufsgenossenschaften selbst bestätigt dies, wenn es auch hier, wie überall, einzelne Unzufriedene giebt. Daß die Mehrzahl derjenigen, welche den Segen der berufsgenossenschaftlichen Verwaltung an sich erfahren haben, diese Organisation beseitigt wissen will, bezweifle ich und erwarte den Gegenbeweis. Was einzelne Mängel des Unfallversicherungsgesetes betrifft, so find wir niemals überzeugt gewesen, daß wir nichts zu korrigen haben würden. Wir werden im Gegentheil voraus
vornehmen. Daß es ein Fehler war, das Reichsversicherungsamt zur letzten Instanz in allen Streitigkeiten ohne Unterschied zwischen Arbeitern und Berufsgenossenschaften zu machen, gebe ich in gewissem Maße zu. Daraus resultirt die Ueberlastung des Amtes und die Verzögerung der Entscheidungen deffelben. Wir werden diesem Uebelstande wahrscheinlich bei einer Novelle begegnen müffen. Einen großen Antheil an demselben trägt die Kostenlosigkeit des Verfahrens. Diese ist aber nothwendig, und mit der Ueberweisung an die Gerichte würden wir den Arbeitern nicht dienen und die Verzögerung würde dann noch größer sein. Ferner wünscht der Vorredner Organe zur Vertretung der Interessen der Arbeiter. Wie er sich diese denkt, habe ich aber nicht von ihm vernommen. Er hat nur einen Fall angeführt, wo ein armer Arbeiter seine Interessen nicht selbst wahr nehmen konnte. Den Arbeitern Offizialmandatare zu geben, die nachforschen, wo nur ein solcher unglücklicher Mann ist, der ihrer Hilfe bedarf, ist nicht möglich. Den Fall, daß Arbeiter, welche nicht ständige Mitglieder des Reichsversicherungsamts waren, den zur Wahrnehmung ihres Mandats erforderlichen Urlaub von ihrem Arbeitgeber nicht erhalten haben, beklage ich, begreife ihn aber, weit entfernt, einen Stein auf die Arbeit geber zu wälzen, die wegen der augenblicklichen Lage ihres Ge schäfts die Arbeiter zurückgehalten haben. Auch dieser Punkt wird bei der Novelle zu erwägen sein. Denn es war wohl ein Fehler, nur zwei ständige Mitglieder des Reichsversicherungsamis aus den Arbeiterkreisen zu nehmen. Man wird beffer eine größere Bahl wählen und sie in gewiffer Reihenfolge und nach Abkömmlichkeit zu den Arbeiten des Amtes heranzuziehen. Allerdings könnte dadurch die Kontinuität in den Arbeiten des Amtes leiden; ich weiß aber augenblicklich keinen anderen Ausweg, denn durch den, die Leute nicht aus dem aktiven Arbeiterstande zu entnehmen, würden Leute in das Amt kommen, die feine Berührung mit den Arbeiterintereffen haben. Doch das kann Gegenstand einer Erörterung sein. Dann hat mich der Vorredner gefragt, ob die Alters- und Invalidenversorgung der Arbeiter noch in dieser Seffton zur gesetzgeberischen Verabschiedung gelangen würde. Ich wünsche allerdings, daß die Alters- und Invalidenversorgung mit ihren Wohlthaten recht bald dem ar beitenden Volt zu Theil werden kann, einen bestimmten Termin anzugeben, wann eine solche Vorlage dem Reichstag zugehen wird, bin ich außer Stande. Die Vorlage ist gegenwärtig in der Ausarbeitung begriffen und noch nicht an den Bundesrath gebracht. Wie lange Zeit es erfordern wird, fie im Bundesrath zu erledigen, fann ich nicht sagen, also auch nicht, wann sie an den Reichstag gelangt. Daß wir einen gewissen Eifer dafür haben, werden Alle wissen. Wir halten diesen Theil der sozialpolitischen Gesetzgebung für den wichtigsten ich will den Ausdruck von der Krönung der Sozialpolitischen Gesetzgebung nicht wiederholen, denn diese Gesetzgebung ist damit noch keines wegs abgeschloffen, wir müssen noch an die Wittwen und Waisen denken, wenn auch eine große Anzahl derselben bereits mit unter die Invalidenversorgung fallen, es ist aber der wichtigste
fichtlich recht bald eine Korrektur verschiedener Bestimmungen
Staatssekretär v. Boetticher: Ich begreife es, wenn Beitungen, von einer unserer Sozialpolitik entgegengesetzten Tendenz, in dem Bestreben, ihren Lesern möglichst schnell von Vorgängen auf dem Gebiete des öffentlichen Lebens Kenntniß zu sagen: Alles das, was uns in dieser Vorlage geboten wird, ist verwerflich, genügt uns nicht; wir fönnen es nicht brauchen, man giebt Steine statt Brot. Von den Mitgliedern dieses Hauses aber habe ich bisher immer angenommen, daß sie nicht so schnell fertig werden mit ihrem Wort, daß fie vielmehr ihre Ueberzeugung baftren auf ein gründliches Studium der Vorlage und das Abwägen ihrer Vortheile und Nachtheile. Ich kann aber dem Herrn Vorredner einen Vorwurf bezüglich eines Gegenstandes, den er besprach, uicht ersparen; denn er hat seine Ueberzeugung nicht fundirt auf ein gründliches Studium des Materials, um das es sich hier handelt. Es betrifft das namentlich die Kosten der Unfallversicherung. Er vermißt eine Uebersicht darüber, wie innerhalb der einzelnen Bemißt eine Uebersicht darüber, wie innerhalb der einzelnen Berufsgenossenschaften sich die Kosten, welche fie aufzubringen haben, nach den verschiedenen Rubriken gestalten. Eine solche Busammenstellung finden Sie auf Seite 52 ff. der Nachweisung. Aus dieser Zufammenstellung erfieht der Verredner, was er ersehen will, nämlich wie sich nun innerhalb der einzelnen Berufs genossenschaften die Gesammtsumme ihrer Belastung gestaltet. Selbstverständlich kann auch hier nicht allen Ansprüchen Rechnung getragen werden, aber der Vorredner wird in dieser Zusammenstellung nichts vermissen, wenn er sich nur die Mühe giebt, genau nachzusehen. Im Gegensatz zu ihm sehe ich das Ergebniß dieser Uebersicht für ein überaus günstiges an; ist ich bei Erlaß des Gesetzes günſtiger, als es erwartete. Was hat nicht die Presse gethan, um dieses Wie kann Resultat zu diskreditiren! hieß es
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