The war Mi alle in f

hmt worden

b. Boft" u

Buchhalter

E. Geisen,

2.Beilage zum Berliner Volksblatt.

der, C. T Girard ver 26.

[ chen.

Lokales.

rozeffe gegen die Beobachtung der Mondfinsterniß in der Nacht heilnahme an Sonnabend zum Sonntag ist durch die Ungunst des mmer desters stark beeinträchtigt worden. Das verschleierte Bild des d 73 des des trat zwar zuweilen aus den Wolken hervor, entschwand Jahr 9 Monoch meist schon nach wenig Sekunden wieder den Blicken. Jabr 6 Moerhin ließ sich die fortschreitende Verfinsterung annähernd Janiszewski folgen. Als das Einzige, was auf der Sternwarte während Finsterniß mit Sicherheit konstatirt ist, kann man folgendes niz. Von 4 Monaten eben: Während der Totalität würde die Mondscheibe für s gänzlich verschwinden, wenn nicht durch die lichtbrechenden esprochen. Eigenschaften der Erdatmosphäre auch in den Raum des Kern­chattens der Erde Sonnenlicht gelangte. Dies ist aber nur te früh brann möglich, wenn diejenigen untersten Schichten der Erd urch welches almopbare, ringstreet onde aus gesehen, am Rande der Erdscheibe befinden, nicht durch Wolfen getrübt sind.

rstreet aus

08 257( 300) 1742( 1500

09019 317 5[ 300] 9 71 83 32

89 416 305

31( 500)

222 44 48

13 59 128 112030 73 1

91 568 646 56 168 299 4500 19 46 54 426 366 531 619 148 63 92 9

welche fich während der Totalität, Dom

Tribungen dieser Schichten so allgemein,

Den Schattenraum gelangen fann.

Mitunter find solche

daß auch

Dienstag, den 31. Januar 1888.

holt. Pät regte seiner Zeit eine Zustimmungsadresse für Stöcker an, als Stöcker die bekannten Schicksale als Zeuge vor Gericht erlitt.

Im Inseratentheil einer hiesigen Beitung finden wir folgendes reelle Heirathsgesuch":" Ein Mann in den besten Jahren, einstiger Jünger des Mars wie des Aeskulap, welcher schier die halbe Welt durchkreuzte, wünscht jetzt sicher in den Hafen der Ruhe einzulaufen; doch fehlt ihm hierzu ein liebe­bedürftig Weib, ein Baffe- par- tout, um die Pforten des Paradieses schon im Dieffeits zu finden. Db Wittib oder Jungfrau, ist gleichgiltig, wenn nur gebildet, moralisch, schön, ohne Dünkel, liebenswürdig, geistreich und aus guter Familie. Vermögen nicht durchaus nothwendig, dagegen darf die Schwiegermutter nur bei festlichen Gelegenheiten erscheinen..." ( Diese Anzeige gehört wohl zu den in diesem Genre nicht seltenen Erfindungen.)

mittelt der Brechung der Erdatmosphäre kein Sonnenlicht in Betheiligten seinen Abschluß. Als am vergangenen Sonntag

nommen

Bond während der Totalität für uns gänzlich. Bei der gestri Beginn der Totalität kurz vor Mitternacht, bei furzer Sichtbar belästigt; als das junge Mädchen am Königsplay in die Pferde­Rondfinsterniß fonnte nun eine Viertelstunde nach dem

det der Erscheinung in größeren Wolfenlücken deutlich wahrge

Diefes

werden, daß der Mond mittelst des durch die Erd­

81 159 261 moiphäre gebrochenen Sonnenlichts noch vollkommen deutlich 912 1090 bar, daß also die Durchfichtigkeit der maßgebenden Schichten Grdatmosphäre hinreichend günstig war. Das Charakteristische von unserer Atmosphäre gebrochenen Sonnenlichtes 3 75 99 361 nach dem Durchgange durch ausgedehntere und dichtere Luftschichten hervortretende röthliche Färbung, ganz verwandt Den röthlichen Farbentönen unserer Morgen- und Abendrothe. Es ist ferner einleuchtend, daß in der Nähe der Grenzen Schattenraumes die Wirkungen des gebrochenen Sonnen­ng der Mondscheibe während der Totalität im Allge am stärksten sein müssen, daß also diese röthliche Beleuch­elche fich den Begrenzungsflächen des Schattenraumes am

406 24 8096 25 88 737 51 54 680 776 nen 6 86 1260 94 728 56 129055 249

64 444 583 88

57 76 501( 150

an derjenigen Seite die lebhaftefte sein muß,

Eine Prügelszene zwischen zwei Sekundanern des Friedrichs- Gymnasiums, welche s. 3. großes Aufsehen erregte, fand gestern mit der Entfernung von der Schule eines der beiden der Sohn des Bankiers K. eine unserer höheren Töchter" von der Eisbahn auf der Nouffeau- Insel heim geleitete, wurde er von seinem ihm folgenden Mitschüler S. durch Schneewürfe bahn stieg, stürzte S. auf seinen Freund los und versetzte ihm mit einem Stod einen so wuchtigen Schlag über den Kopf, daß der Stock zerschellte und eine flaffende Wunde zurückblieb. Der Verlegte drehte fich um und empfing nun von seinem Gegner mit dem zersplitterten Schaft einen zweiten Hieb in die Das Publikum machte dem Wange unterhalb des Auges. Streit ein Ende, indem es S. dem nächsten Schußmann über­gab. Herr Bantier R. erstattete Anzeige und die Angelegenheit wurde vor dem Forum der Schule in der oben erwähnten Weise zum Austrag gebracht.

ten befindet. Dementsprechend war auch kurz nach dem Beginn der Totalität die rechte Seite der Mondscheibe am stärk­0 97 1330 beleuchtet. Es ist ebenso einleuchtend, daß dieser Sachvers schaffen, daß fie in hiesigen Geschäften größere Posten Waare 728 818 fich ändern muß, wenn der Durchgang des gebrochenen Sonnenlichtes durch die Erdatmosphäre nicht rings um die Erde 16 80 978 13 mäßig erfolgt, sondern auf größere Strecken dieses Um­

33 342 491 98

eiles bin ganz oder theilweise durch Wolfenschichten gehemmt 809 1411. Das Publikum verhielt sich der Erscheinung gegenüber 67 102 ltnißmäßig theilnahmslos, und namentlich der Austritt aus 99 649 803 Eintritt, nur von wenigen beobachtet. 145008 27 Berfinsterung wurde, obgleich er viel interessanter war als

2 74 581 637

15 38 15104 956

15303 15-1005 109

96 777 886 10( 3000)

93

34 1590 orden.

[ 1500] 877 9 955 94 52 919

423 672

"

5. Jahrs.

Gerichts- Zeitung.

Recht legrreiche Einblicke in die Mysterien des Ber liner Bauunternehmerthums", wie es von manchen Leuten ges handhabt wird, gewährte die umfangreiche Verhandlung einer Privatklage, welche der in weiten Kreisen unter dem Spignamen Gewerte Hermann" bekannte Rittergutsbesitzer" Hermann gegen den Redakteur der ,, Vossischen Zeitung", Dr. Fr. Stephan, eingeleitet und über welche das hiesige Schöffengericht gestern zu verhandeln hatte. Der vermögenslose Herr Hermann faufte vor Jahren als Generalbevollmächtigter einer gleichfalls vermögens­lofen Freifrau von der Malsburg , geb. v. Baumbach, welche von ihren Kindern unterstüßt wurde, eine Anzahl Häuser und ließ fich überhaupt in größere Spekulationen mit Grundstücken, Gütern, Bergwerken 2c. ein. Viele Personen weinen dieser Thätigkeit des Herrn Hermann noch heute Thränen der Vers zweiflung nach. Unter denjenigen, welche behaupteten, von Herrn Hermann um die Summe von 100 000 M. betrogen zu sein, weil derselbe die Freifrau von der Malsburg als eine sehr ver mögende Frau und Besizerin von drei Rittergütern darstellte, gehörte auch die Frau Justizräthin Hecker. Auf Grund einer von derselben erstatteten Anzeige wurde Hermann endlich in Haft genommen und ihm der Prozeß wegen Betruges gemacht. Wie hier gleich mitgetheilt werden mag, endete die Gerichtsverhandlung nach dem vorliegenden Erkenntniß damit, daß der Gerichtshof das Vorliegen eines vollendeten Betruges allerdings annahm, indessen auf Freisprechung erkennen mußte, weil Verjährung eingetreten war. Als Herr Hermann damals hinter Schloß und Riegel gebracht wurde, erregte diese That­fache natürlich berechtigtes Aufsehen und, wie mehrere andere Beitungen brachte auch die Voff. 3tg." mehrere Artikel, welche von Berichterstattern herrührten, die notorisch mit der Polizei Fühlung hatten. Herr Hermann hat nun die Voff. 3tg." here ausgegriffen, um auf Grund dieser Artikel im Wege der Privat flage feine angegriffene Ehre wieder zu repariren". Er hatte eine Anzahl von Bemerkungen herausgegriffen, durch welche er schwer beleidigt sein wollte, bezüglich der schwersten Punkte ist jedoch die Klage zurückgewiesen und es find nur folgende Theile der Artikel zum Gegenstande der Privatflage ausersehen wor den: Hermann habe die von ihm erworbenen Grundstücke ausgenutzt, fie dann den Hypothekengläubigern überlassen und zahlreiche Personen hineingelegt; er habe das Vermögen der Frau v. Malsburg verspekulirt, habe seine eigene Frau nur unter der Bedingung geheirathet, daß sein Schwiegervater ihm ein Berge werk mitgab, er habe auch auf öder Fläche plöglich ein Berge werk entdeckt und eine Aktiengesellschaft gegründet, bei welcher viele Kleine Leute um ihr Geld gebracht worden sind. Der Ver flagte erklärte, daß er sich zur Aufnahme der betreffenden Artikel für verpflichtet gehalten habe, um das Publikum vor einem Manne zu warnen, deffen Thätigkeit namentlich auch in West­falen ihm schon seit 30 Jahren bekannt gewesen sei. Er wiffe, daß gegen den Kläger auch schon wiederholt die Gerichte ange rufen worden find, daß sich derselbe aber immer schlauer gezeigt habe, wie seine Anfläger. Die Ergebnisse der sehr umfangreichen Beweisaufnahme, welche weit hineinstieg in die Geheimnisse der Grundaften, waren schwerlich nach dem Sinne des Klägers. Einerseits ergab dieselbe eine ganz erstaunliche Unsumme von verwidelten Rechtsgeschäften, Beffionen, Eintragungen, Hypos theken- Tauschgeschäften, Subhastationen 2c., andererseits war ein halbes Dußend von Personen zur Stelle, welche trop des flägerischen Widerspruchs dabei blieben, daß fie durch falsche Vore spiegelungen des Herrn Hermann um Hab und Gut gebracht worden seien und es wurde ferner festgestellt, daß der Kläger feine vielen Grundstückskäufe ohne eigene Baarmittel in Szene gefezt hat und daß ein großer Theil dieser Grundstücke ebenso verkracht ist, wie die Gründerwerb- und Baugesellschaft Im­periale", zu welcher er in naher Beziehung stand. Die Beweise aufnahme wurde außerordentlich genau protokollirt, namentlich die Aussagen der angeblich von Herrn Hermann arg geschädigten Beugen. Der eine derselben schrie ihm in seiner noch heute andauernden Aufregung zu: Was Sie an mir gethan, ist ärger, als was Sobbe gethan," ein anderer erklärte, daß es ihm heute bei ruhigem Verstande gar nicht faßbar sei, wie er sich von dem Kläger so start habe übervortheilen lassen. Nachdem in vierstündiger Verhandlung alle diese Dinge in ausführlichster Weise festgesetzt worden waren, sah Herr Hermann wohl ein, daß diese Privatllage nicht im Stande sei, seine Ehre zu res pariren und während er anfänglich alle Vergleichsvorschläge zurückgewiesen, fam nun auf seine Anregung ein Vergleich doch zu Stande, daß der Angeklagte unter Uebernahme der Kosten protokollarisch erklärte, daß sich nicht alle Punkte des betreffenden Artikels als wahr erwiesen haben.

Eine Betrügerin, die verwittwete Gerichtsrath Böttcher, geborene Schillack, ist nach der" Post" am Freitag von der hiefigen Kriminalbehörde dingfest gemacht worden. Die Böttcher hat in derselben Weise manövrirt, wie die Hochstaplerin Frau v. Willing. Sie bezog eine jährliche Wittwenpension von 1500 M., die aber für ihre Bedürfnisse nicht ausreichte. Sie wußte sich aber die fehlenden Gelder in der Weise zu ver auf Kredit entnahm, die sie gleich wieder zu versilbern verstand. Namentlich prellte fie Möbel Abzahlungsgeschäfte, sowie Piano­fortefabriken. Nachdem sie mit dem Inhaber des Geschäfts einen Leihfontratt" gegen geringe Anzahlung abgeschlossen und ihr die Möbel nach der Wohnung gesendet waren, verkaufte sie dieselben sofort weiter. In vielen Fällen verpfändete fie zur Deckung ihre Wittwenpension, über die aber schon längst vor­her anderweitig verfügt worden war. In welchem Umfange die Betrügerin, welche durch ihr distinguirtes Auftreten ihre Opfer zu blenden verstand, ihre Geschäfte betrieben hat, geht wohl daraus hervor, daß sie z. B. im September ein Piano zu 600 Mart, im November eins zu 620 M., im Januar ein solches hat. Bis jetzt haben sich über 30 betrogene Kaufleute bei der

Infolge der Neubauten am Werderfchen Markt einzelne Grundstücke neu nummerirt worden. Das Grund­Surstraße 52-53 hat die Bezeichnung Werderscher Markt 7 erhalten. Den Häusern, welche bisher die Nummern 7, 8 und 9 ugen, find jetzt die neuen Nummern 8, 9 und 10 gegeben für 750 M. auf Abzahlung gekauft und gleich weiter verschoben Der wichtige Versuch, betreffend die Feuerbeständigkeit Kriminalbehörde gemeldet. bes Habisputes, der in voriger Woche kurz erwähnt wurde, Deranlagt das Bentralbl. d. Bauv." zu einem längeren Berichte, 28 45 1er am Schlufe zu einem im Ganzen dem Nabigpuz durchaus

297( 300) 3 927 90 16804 9077 125 37

171089

96 709 880 8 75015001 031 64 126 572 680

839

507 58( 1500

8 218 324 86 1582 1300 41 184015

185036

18613076

88 938( 3000 CO 83 97 4145

Abdachung bis

zum

Schlusse des Versuches nicht zum Schmelzen

nach einer halben Stunde keine sehr lebhafte Wärmeannahme Berhalten der Wände und Decken, von denen die ersteren selbst bezeigten, während der auf den Simsen ruhende Schnee der lam, obfchon im Innern bis über 1000 Grad Celsius erzeugt murde. Die Feststellung der aufgetretenen Wärmestufen ließ h an verschiedenen Legierungen beobachten, die im Innern Des Ileinen Hauses in Tiegeln aufgestellt waren. Auch die in der stärksten Flamme ausgefeßten Schlote angebrachten, mit Sisputß umbüllten Gasröhren, in denen Waffer bezw. Gas Die mit Bushüllen versehene gußeiserne Säule, auf welcher Bulver untergebracht waren, zeigten keinerlei Einwirkung. eta 8000 Rilogramm in Barren lasteten, ließ eine Beein 3 52( 300ung durch das Feuer an feiner Stelle erkennen. Am schlech teiten bewährte fich eine der bisher so hochgehaltenen Eisenthüren, Die nach etwa 20 Minuten zum Glühen kam und fich so warf, a fie nachher nicht mehr benußbar war, während die Rabit ir( im eifernen Rahmen) nur im Innern ein wenig abblätterte, it aber fich gut hielt und sofort wieder zum Schließen ge= bubt werden konnte. Bei dem Abbruch des Hauses sollen weitere Beobachtungen noch gemacht werden, über die das 7564 611 tüfungsamt demnächst einen eingehenden Bericht zu erstatten

96076 147

35 376 462

986 129( 15

734 91 853

5 782 800

85 95 134

518 36 64

1106366

41 761 869 55 70 800.4 111033 12 66 476 503 78 11401 5001 99 379

( 3000) 810 121488

966( 3000) 933 35 60

eabfichtigt.

tadt, Sit der Ministerien

621 Zeitungen erscheinen in Berlin . Als Reichshaupt­

u. f. w. hat es die beträchtliche An

Die Marunge'sche Mordaffäre hatte am Freitag noch ein eigenthümliches Nachspiel vor dem Kammergericht. Im Jahre 1885 verschwand der Maurer Marunge in Charlottenburg , und da Selbstmord angenommen wurde, so erhielten die Wittwe und die fünf Kinder des M. am 4. Januar 1886 eine Erb­bescheinigung, auf Grund deren die Wittwe als Befizerin zur Hälfte, die fünf Kinder aber als Befizer zu je ein Zehntel des von Marunge hinterlassenen Grundstücks eingetragen wurden. Mittlerweile war es herausgekommen, daß die Frau M. und deren ältester Sohn Wilhelm den Gatten refp. Vater erschlagen und im Keller verscharrt hatten, worauf Beide bekanntlich am 29. März 1886 vom Schwurgericht des Landgerichts II zum Tode verurtheilt, dann aber zu lebenslänglichem Buchthaus be gnadigt wurden. Einige Tage nach der Verurtheilung ließ nun die Gerichtskaffe die durch den Mordprozeß entstandenen Kosten in Höhe von 12 000 M. auf das Marunge'sche Grundstück eintragen, worauf aber die vier jüngeren Geschwister Marunge bei Gericht be­antragten, daß das Mörderpaar wegen Unwürdigkeit von der Erbschaft ausgeschlossen werden möchte. Das Landgericht 11 erkannte auch in Gemäßheit dieses Antrages, worauf vom Ge richt eine neue Erbbescheinigung ertheilt und der Befigtitel dahin abgeändert wurde, daß das Grundstück fortan den vier Geschwistern zu gleichen Theilen gehören solle. Die Geschwister flagten nun aber auch gegen die Gerichskaffe auf Löschung des Vermerks im Hypothekenbuche betreffs der 12 000 m. und er zielten auch bei dem Landgericht II ein obfiegendes Erkenntniß, wogegen die Gerichtskaffe Berufung bei dem Kammergericht unter der Ausführung einlegte, daß in dieser Sache, wo es fich um Gerichtskosten handle, der Rechtsweg gar nicht zulässig und

ahl von 54 amtlichen Zeitungen aufzuweisen. Die Hauptmacht daß das Erbrecht der beiden Miffethäter auch noch nicht be­09 25 436 Berliner Preffe wird aber durch die politischen Zeitungen, feitigt sei. Das Rammergericht erkannte jedoch auf Burüd

340 484 71

903 1260

6 128061

3 296 358

93 612 55

-

heinen, dargestellt. Zeitschriften für Kunst und Wissenschaft er heinen in Berlin 165, die zum größten Theil eine wöchent iche Ausgabe haben. Die Zahl der Zeitschriften für Handel ub Gewerbe übertrifft aber alle andern, denn nicht wenigerloschen, und die Gerichtskaffe hätte unter diesen Umständen 613 47 90217 solche Beitschriften kommen zur Ausgabe. Man fann 001 833 9 fagen, daß es tein Gewerbe giebt, daß nicht in Berlin eine

412 78 58

84 534 57

55 13-0

52 424 552

41

0

5 635 88 8 orer's Familienblatt"," Hausfrauenzeitung" u. s. m.; 8 aus­

3001 623 97 410 510

5 145038

39

in Berlin 30 Zeitungen religiösen Inhalts und Beitungen, die unter leine der obigen Rubriken einreihen faffen, wie indische Beitungen haben in Berlin ihre Vertretung, während Infolge eines Versehens in der Druckerei war in

841

14000

in fremder Sprache erscheinen.

26 87 792 Nachtausgabe der Freifinnigen Zeitung" vom Freitag die

35 64 75 1

2 901 80

01 535 642

12 38 861

769 83 804

1500) 120 525

380 443( 16

4127 93 2

94 941 150

04 53 523

779 876 16

973 171513

weifung der Berufung. Der Rechtsweg sei hier- so wurde ausgeführt zulässig, weil es sich um die Ansprüche um die Ansprüche Dritter Personen handle, welche gar nicht Kostenschuldner waren. Das Erbrecht der Mörder war durch ihre That er überhaupt wiffen müssen, daß die betreffende Eintragung keine rechtliche Wirkung hatte.

Folgenden Vorgang aus dem Chierleben meldet ein Leser der Voff. 3tg." in einer Buschrift vom geftrigen Tage: Heute Nachmittag 3 Uhr machte ich einen Spaziergang nach dem in meiner Nähe gelegenen Humbaldthain, um mich zu über­zeugen, ob mit der Errichtung des sogenannten, Humboldt­steines", der das Fundament für die Büste Alexander v. Hum­boldts bilden soll, bereits wesentliche Fortschritte gemacht seien. Angesichts des bereits fertig gestellten Unterbaues in Gedanken versunken, wurde ich urplößlich durch ein Mark und Bein er­schütterndes Geschrei, wie es ganz jungen Rindern eigen ist, er­schreckt. Aufmerksam forschend gewahrte ich bald, daß es aus einem in der Nähe befindlichen dichten Gebüsch tam. Mit meinem mich begleitenden 12jährigen Sohne in daffelbe ein bringend, erblickte ich einen Hafen, welcher sich, aus Leibeskräften schreiend, am Boden hin und her wälzte. An seinem Halse hing etwas, das er abzuschütteln und mit den Vorderpfoten abe zustreifen versuchte; es war ein fleines langgestrecktes Thier von rothbrauner Farbe mit weißer Kehle und langem, in einem Büschel endenden Schwanze, in dem ich ein Wiesel zu erkennen glaubte. Als ich mit dem Stod meines Regenschirmes auf Beide einbieb, sprang der Hase auf und rannte schreiend davon, ohne daß das Wiesel losließ. Nach meiner Meinung mag der Sase im Gebüsch geschlafen haben, während sich der kleine Räuber aus seiner Erdhöhle an ihn heranschlich, um ihn abzu­würgen.

b Berleger enthält. Aus Anlaß dieses Versehens legte das olizeipräfidium, wie die Freis. Btg." selbst mittheilt, auf die orhandenen 35 Exemplare der betreffenden Nummer feierlich 39 55 335 lag. Für die Morgenausgabe war dem Versehen natürlich bgeholfen worden. Dennoch wurde nach Meldung eines Bes hterstatters gestern in allen öffentlichen Lokalen auf die mangel aften Nummern der Beitung eifrig gefahndet. Das gottlose Berlin . Im Stil der Stöckerschen Stadt miffion wird in den Provinzen durch allerlei erfundene Anet boten vor Berlin graulich gemacht. ft. Stg." aus Insterburg , daß dort Superintendent Päz in Der Predigt des Hauptgottesdienstes zur Charakteristik von Berlin folgendes Geschichtchen erzählte: Einst trat ein an gefehener Mann( nämlich ein Kolporteur) in die Wohnung einer chriftlichen Familie mit den Worten: Wohnt hier der Herr Shriftus?" Die Frau des Hauses antwortete: 825 964Den Derrn nicht." Berlin Chriften giebt, die noch nichts von Jesus wiffen." Die felbe Anefoote hat Superintendent Bäß auch in benach­barten Kirchengemeinden, beispielsweise Georgenburg wieder

929 59 17

324 58( 300

176039

228 42 336

9 402 565

1034 102 3

214 42 320

135 214 90

866 311 17 21 644 91 1500 87 8 39 56 777 9031 118

Da

So schreibt man der

Nein, ich fenne

seht ihr, meine Lieben, wie es in,

Was alles als Beleidigung von Ministern verfolgt wird, bewies wieder einmal eine Verhandlung gegen das Berliner Tageblatt". Minister Maybach hatte eine Beleidigung gefunden in einer Notiz dieses Blattes, daß eine Verdoppelung Der Bierfrachten nach Frankreich fürzlich stattgefunden habe, und dadurch der Export einer Berliner Brauereigesellschaft lahmgelegt worden sei. Der Artikel schloß mit dem Paffus: Wo bleiben da die rosigen Aussichten der neuen Aera der Eisenbahnverstaats lichungen?" Der Gerichtshof erkannte indeß auf Freisprechung. Sweifellos enthalte der Artikel unwahrheiten bezw. Uebertrei bungen, es sei aber etwas Herabwürdigendes in dem Inhalte deffelben für den Minister oder deffen Beamten nicht zu finden, da eine Erwähnung derselben nicht geschehen.

Unglaubwürdige Aussage eines Kriminalschuh­mannes. Eine für den Segen der Berufungsinstanz sprechende Verhandlung fand heute gegen den Mechanikus Johann Julius Gustav Grieß vor der sechsten Straffammer Berliner Land­gerichts I statt. Der Angeklagte befand sich am Spätabende bes 27. Juli cr. mit einigen Bekannten auf dem Nachhause­wege. In der Nähe des Jakobikirchhofs wurde ersterer von einigen nachtwandelnden Dirnen wiederholt belästigt und vers mochte nur durch energisches Auftreten dieselben von fich abzus schütteln. Ein zum Schuße angerufener Nachtwächter begnügte fich damit, die Frauenspersonen zum Weitergehen aufzufordern. Auf dem Wege nach der Oranienstraße zu unterhielt sich der Angeklagte mit dem einen seiner Begleiter über den oben erlebten Vorfall und äußerte dabei, daß er bei Wieder bholung solcher Belästigungen den Dirnen Gins in die Fr... schlagen würde. Hinter ihnen tommen einige Männer daher, die fie für Buhälter hielten, und auch bezüglich diefer ges brauchte der Angeklagte einige scharfe Ausdrücke. Einer der beiden Männer war der Kriminalschußmann Friese, welcher die Worte des Angeklagten als auf die Polizeibeamten gemünzt aufgefaßt hat. Er redete denselben mit den Worten an: Nun ist's aber mit den Schimpfereien genug". Diese Einmischung in seine Unterhaltung wollte fich der Angeklagte nicht gefallen laffen, und es tam zwischen ihm und dem fich erst später als Beamter legitimirenden Friese zu lebhaften Auseinandersetzungen. Unter den Baffanten, welche dem ganzen Vorgang mit anges wohnt hatten, befand sich auch der städtische Lehrer Weber. Der Beamte denunzirte den G. wegen Beleidigung der Polizei­beamten und das Schöffengericht verurtheilte denselben auch auf