und Tod

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Blat und dagens nach der Charitee gebracht. Um dieselbe Zeit fiel in daß fie, durd Gollnowftraße eine Frau infolge Ausgleitens und brach den ehr zu ertrageten Arm. Gegen Mittag wurde auf dem Flur des Hauses follte fie auftralauerplay 21 die Leiche eines neugeborenen Kindes aufge besorgte Siden und nach dem Leichenschauhause gebracht. Am Halse Ettag zufammindliche Spuren laffen auf einen gewaltsamen Tod durch Er trat nicht eingen schließen. Um dieselbe Zeit wurden beim Ueberschreiten hatte baber Kreuzung der Friedrichstraße und Unter den Linden ein Ar­er durch ein Droschkenpferd umgerannt und Nachmittags wiffens biffen, dem Dranienplag ein Knabe infolge eigener Unvorsichtigteit Plöglich ein Gespann der Vereinsbrauerei Rigdorf überfahren und erklärten den Suftritte am Kopf verlegt. Ferner wurde Nachmittags ebe zu einande der Roßstraße ein Knabe durch die Equipage des Fabrikanten gezogen hätten, ngers und Abends auf dem Köllnischen Fischmarkt eine 76 Jahre Gift, das Frau durch einen Arrestantentransportwagen überfahren und ösen. Der entlich ersterer anscheinend nicht unbedeutend verlegt. nige Reit späte Außerdem gerieth Nachmittags in der Greifswalderstraße ein mde Leute in abre altes Mädchen unter einen in der Fahrt begriffenen rief und schriebebahnwagen und erlitt dadurch einige Verlegungen am chbarn alarmiden. Nachmittags gegen 5 Uhr machten ein Beamter der en Dienstmanehandlung und eine Frau in der Wohnung der letzteren in ohnung holen offenerstraße, nachdem sie vorher Gift genommen hatten, meinschaftlich ihrem Leben durch Erschießen ein Ende. Als Der zwei Chemann sofort nach dem Arzte eilte und mit demselben ne Birst des ridlehrte, fand er beide, jeden mit einer Schußwunde in der ickliche B. mit, bereits todt vor. Die Leichen wurden nach dem Leichen­helichen Gliese gebracht. Um dieselbe Zeit fiel auf dem Neubau Glü en die beiden erstraße 1 der Bauanschläger Polster von einer Treppe

efeuert. Der

5.

des 15. bis 21 auf den det: in Be Köln 30,6,

Etin 20,1,

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und lit dadurch eine Gehirnblutung. Er wurde zunächst nach Der Sanitätswache und von dort nach dem Krankenhause Be­

-

gebracht. Abends fiel in der Staligerstraße ein Mann

Hannover de liegend vorgefunden und mittelst Krankenwagens nach der

20,0, in ugsburg 31 tgart 17,6,

de usgleitens und erlitt einen doppelten Bruch des elgelents des rechten Fußes. In der Nacht vom 1. zum urde an der Ecke der Linien- und Rosenthalerstraße eine dannte Frauensperson bewußtlos und fichtlich frank auf der Citee gebracht. deutende Feuer statt. Am 1. Februar fanden mehrere unbe Es brannten Taubenstr. 47 Küchen­ithe, durch einen umgestoßenen Petroleumkocher in Brand burg 31,6, en Lehrling aus Uebermuth vorfäßlich angezündet, rieft 37,3, erite. 9 alte Sachen in einer Küche, durch ein mit Streich 4, in Paris en spielendes Kind in Brand gesezt, Dranienſtr. 100 Gardinen, Lüßowstr. 102 die Stroh­St. Petersbulung eines Gasrohrs, beim Aufthauen desselben in Brand

in

in Liverpo Kopenhagen

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Rochstr. 18 Werg in einer Tapezirerwerkstatt, durch

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Hafenplatz 4 eine Portière;

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ferner in der Nacht

traten fünf junge Damen als Beugen gegen den frechen Menschen auf. Er wurde der Beleidigung in vier Fällen und der versuchten Nöthigung in einem Falle schuldig befunden. Leider hatte eine Dame den Strafantrag nicht gestellt, aber auch das vorhandene Material reichte hin, den Angeklagten auf eine Beit unschädlich zu machen. Das Urtheil lautete auf vier Mo­Beit unschädlich zu machen. Das Urtheil lautete auf vier Mo­nate Gefängniß.

Eine Episode aus dem Studentenleben unterlag gestern der Prüfung der sechsten Straffammer am Landgericht 1. Der Dr. med. Hirschberg verkehrte in den Baffagebierhallen, in denen ein Zimmer der Verbindung Rhenania angewiesen ist. Eines Abends gerieth er mit einigen Mitgliedern dieser studen­tischen Korporationen in Streit, fa es tam sogar auf dem Hofe zu Thätlichkeiten, bei denen der Angeklagte offenbar den Kürzeren zog, denn er sann auf Rache. Diese fiel, wenn auch unblutig, so doch sehr boshaft aus. Der Angeklagte drang in das Verbindungszimmer ein, als Niemand von den Gegnern in dem Raume anwesend war, und dort richtete sich seine Rache gegen das Wappen, das er mit einem Meffer bearbeitete. Um das Werk zu krönen, schrieb er mit Bleistift ,, Fecit Dr. med. Hirschberg" auf das lädirte Wappenschild. Gegen den Miffe­thäter wurde nun von der beleidigten Verbindung der Straf­antrag wegen Sachbeschädigung gestellt, und das Schöffengericht erkannte auf 150 M. Geldstrafe. Gegen dieses Erkenntniß legte der Verurtheilte wegen der Höhe der erkannten Strafe Be­rufung ein. Die Straflammer, die sich infolge dessen gestern mit der Angelegenheit zu beschäftigen hatte, hielt indeffen wegen der bewiesenen Bosheit das erstinstanzliche Urtheil aufrecht und verwarf die Berufung.

Wegen wiederholten Diebstahls und schwerer Unterschlagung stand gestern der Schreiber Ernst Albert Jakob Ebel vor der zweiten Strafkammer am Landgericht I. Der Angeklagte ist früher Eisenbahndiätar gewesen, da er sich aber verschiedene Unterschlagungen im Amte zu Schulden kommen ließ, wegen deren er verurtheilt wurde, erfolgte seine Ent­laffung. Später trat er bei der Berliner Speditionsgesellschaft als Kommis ein. Er bezog ein Gehalt von 100 Mart monat­lich. Im Laufe seiner Thätigkeit ließ er sich mehrere Urkunden­fälschungen zu Schulden kommen. Er nahm stets aus der Ge­schäftskaffe Beträge, wenn gerade der Kaffirer abwesend war, und um das Defizit zu decken, fälschte er Quittungen über die Nachnahmegüter, er dann dem Kassirer überreichte er dem Bemerken, aus habe den Betrag der Kaffe entnommen. Es liegen nicht weniger als 9 solcher Quittungen vor. Die Anklage nimmt nun nicht allein Ur­fundenfälschung, sondern auch Diebstahl, also zwei selbstständige Handlungen für jeden Fall an, und der Gerichtshof nahm eben­Handlungen für jeden Fall an, und der Gerichtshof nahm eben falls zwei selbstständige Handlungen an und erkannte auf zwei

mit

7. Ferner äft eine kleine Menge ausgelaufener Spiritus- und Köp in 2. 6. M. Fehrbellinerstr. 25 in einem Materialwaaren­Str. 113 der Fußboden neben einem wahrscheinlich schadhaft Jahre Gefängniß und Ehrverlust auf die gleiche Dauer.

tom 30,2, w- York­utta en Großstädte Der vorangeg chen Städten Der Vorwoche

ordenen Glühofen.

Gerichts- Zeitung.

und Jahr) absichtigt Direktor Lüty seinen Abschied aus dem Juſtizdienst

urg, Leipzig war die Ste Halle, Effen annheim, S Magdeburg

In noch imm

Der Rathsmaurermeister Kuhn und die Eigen­Dor der 95. Abtheilung des Schöffengerichts wegen Ueber­

lung der neuen Baupolizeiordnung

begangen durch Auf­

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llung eines eifernen Klosets in allen 4 Etagen des Hauses organisation beim früheren Stadtgericht der Abtheilung des

baut,

zu deren Geltungszeit für die Anlage der Klosets nur

Landgerichtsdirektor Lüty, der Vorfißende der zweiten Straffammer beim Berliner Landgericht I, hat infolge schweren Nervenleidens den ihm bereits ertheilten Urlaub um zwei Monate, bis zum 1. April cr. verlängert. Wenn bis dahin feine entschiedene Besserung in seinem Zustande eingetreten, be­zu nehmen. Der Gerichtsschreiber derselben Kammer Sekretär Driesel, der schon vor dem Inkrafttreten der neuen Justiz Direktors Lüty als Bureauvorsteher vorstand, hat bereits aus Gesundheitsrücksichten sein Penfionirungsgesuch eingereicht. Wiesbaden , 31. Januar. Der Sozialdemokrat Fleisch­mann, früher in Bockenheim , jetzt in Fürth , wurde heute von der Straffammer wegen Bannbruchs( er war aus Frankfurt , wegen Beleidigung des Hochheimer Gendarmen zu 10 Tagen Haft verurtheilt.

langter polizeilicher Genehmigung zu verantworten. betreffende Grundstück war unter der alten Bauordnung atuten Entzubereinkommen mit der Verwaltung der städtischen Waffer te erforderlich war. Die neue Verordnung hat auch betreffs er Anlagen die vorher nachzusuchende polizeiliche Genehmi- Höchst u. s. w. ausgewiesen worden) zu 10 M. Geldbuße und

ührten auch elben im Allg Todesfälle a

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eingeführt.

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Der Bauleiter Kuhn hatte dieselbe am J. nachgesucht und die eisernen Becken 2c. in gefchaffenen Räumen aufstellen lassen, ohne aber den

Det.- Die s v. Studrath ohne diesen Anschluß eine Aufstellung der eranschluß zu bewirken. Da nach dem Gutachten des Bau

ichkeit wat

000 Leben ünchen 73

on Majern

auf Freisprechung der Angeklagten.

als bewirkt anzusehen ist, erkannte der Gerichtshof

angeklagt.

Um ein paar gestoppelte Kartoffeln 10 Personen von typhoch gestern vor der 95. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts rau Klempner Wilhelmine Lange, die 12 jährigen Schulfnaben agen, Chrie folche wegen Nichtzurüdhaltens ihrer drei strafunmündigen Dermann Behrendt, Friz Proß und Paul Brettschneider; auf Kinder vom Felddiebstahl Frau Arbeiter Christiane Küster und

Auf eine Antlage wegen Felddiebstahls hatten

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Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck ver­boten.) Leipzig , 26. Januar 1888.( Vom Sozialistengefeß.) Im Züricher Sozialdemokrat" hatte im vorigen Sommer ein Artikel unter der Ueberschrift ,, Die Polizel im Dienste der Fabrikanten" gestanden, welcher gegen eine Firma in Offenburg gerichtet war. Der Hutmacher Johann Jäger, welcher aus jenem Geschäfte entlaffen worden war, hatte ein Exemplar des Blattes so zurecht­gefalzt, daß man nur fenen Artikel, der an sich nicht gegen das Sozialistengeset verstieß, sehen fonnte, und dann in verschiedenen Lokalen etwa 6 bis 7 Personen einzeln zum Lesen gegeben. Er wurde deshalb wegen Verbreitung einer verbotenen Druckschrift angeklagt, aber vom Landgerichte Offenburg freigesprochen, weil der Artikel, den er allein verbreitet hat, nicht gegen das Sozia­

wegen Hehlerei, vollendeten und versuchten Betruges zu 5 Wochen Gefängniß.- Die Revision Bert's gegen dieses Urtheil tam dieser Tage vor dem dritten Straffenat des Reichsgerichts zus Verhandlung und wurde durch Herrn Rechtsanwalt Freytag II vertreten. Derselbe stellt es zunächst in Frage, ob eine Untera schlagung wirklich vorliege, da doch das Billet an fich keinen Werth mehr hatte und auf jeden Fall in die Hände der Eisenbahn verwaltung zurückgelangt wäre. Dann aber bekämpfte er die Annahme der Realfonkurrenz, indem er die Anstiftung des Vetterlein zur Benutzung des Billets bis Weißenfels ( vollendeter Betrug) und zur Erlangung des Fahrtunterbrechungsvermerkes ( versuchter Betrug) als eine Handlung, als den Ausfluß des= felben verbrecherischen Willens angesehen wissen wollte. Der Reichsanwalt wandte fich mit Entschiedenheit gegen die An­nahme, als ob eine Unterschlagung nicht vorliege; eine solche würde schon angenommen werden müssen, selbst wenn das Billet noch nicht ganz abgefahren gewesen wäre. Zweifelhafter sei die Annahme der Realfonkurrenz, aber er halte das Urtheil schon deshalb für ausreichend geftüßt, weil die Vorspiegelung, welche Vetterlein benuzte, in jedem der beiden Fälle eine andere war. Entsprechend diesen Ausführungen verwarf sodann das Reichsgericht die Revision.

Vereine und Versammlungen.

Der Fachverein der Steinmehen Berlins hielt am 29. Januar eine Versammlung ab in Ahlgrim's Salon, Sophienstr. 34. Zuerst erfolgte die Abrechnung der freiwilligen Beiträge zur Unterstügung reisender Kollegen. Es wurden im Jahre 1887 1256 M. 80 Pf. freiwillig zusammengebracht. 87 Vereinsmitglieder und 17 Nichtmitglieder wurden in Summa mit 353 M. unterstüßt. Alsdann erstattete der Vorsitzende den Jahresbericht. Das Durchschnittsalter der Vereinsmitglieder be­trägt 27 Jahre, der älteste Kollege ist 60, der jüngste 17 Jahr alt; im Alter von unter 20 Jahren befinden sich 32, von 20 bis 30 Jahren 251, von 30-40 Jahren 140, von 40-50 Jahren 47 und von 50-60 Jahren 5 Kollegen. Gestorben find 8 Vereinsmitglieder. An Unterſtüßung für franke Kollegen wurden 1129 m. verausgabt. Die Zahl der Mitglieder beträgt nach den gezahlten Monatsbeiträgen 400, da aber viele Mitglieder noch Beiträge restiren, resp. andere es nicht der Mühe werth halten, fich bei ihrer Abreise abzumelden, so kann die Mitgliederzahl nicht ganz genau festgestellt werden. Hierauf wurde über die Lichtarbeit auf den Bauten gesprochen und hervorgehoben, daß, falls es unumgänglich nöthig sei, daß Ueberstunden gemacht oder im Winter des Abends bei Licht gearbeitet werden muß, um den betr. Bau zur bestimmten Zeit fertig zu stellen, die Ueberstunden auch höher als die andere Beit bezahlt werden müßten. Die Versammlung beschloß, hierzu. Stellung zu nehmen, um eine endgiltige Regelung dieser Ans gelegenheit herbeizuführen.

Die Stuckateure Berlins und Umgegend hielten am 30. Januar bei Scheffer, Inselstr. 10, unter Vorsitz des Herrn Schulz, eine Versammlung ab. Die Tagesordnung lautete: Die Stellungnahme der Gehilfen zu einem diesjährigen Lohn­tarif." Wie mitgetheilt wurde, geht man in den Kreisen der Inhaber von Stuckgeschäften mit der Abficht um, die bisher übliche tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden auf 10 Stunden auszudehnen und einzelne Lohnsäße herabzusetzen, was bei den Anwesenden lauten Protest hervorrief. Dies Vorgehen der Unternehmer wurde als den heutigen Verhältnissen zuwiders laufend bezeichnet und hervorgehoben, daß heute die Ver­theuerung der nothwendigsten Lebensmittel durch Steuern und Zölle, sowie die Steigerung der Wohnungsmiethen die ar Wie früher, so beitende Bevölkerung immer mehr belastet. wären auch jetzt die Stuckateure fest entschlossen, für ihre Rechte energisch einzutreten; für Herstellung einer gewissenhaften, soliden Arbeit, und dementsprechend angemessene Löhne. Im Laufe der Diskussion wurde im Allgemeinen die Meinung aus gesprochen, nicht abzuwarten bis die Prinzipale mit einem Tarif hervortreten, sondern eine Kommission zu wählen, welche die bestehenden Tarife auf etwaige Mängel prüft, ohne jedoch erhöhte Forderungen im allgemeinen zu stellen. Dieser revidirte Tarif foll den Prinzipalen vorgelegt werden, mit der kurzen nnd bündigen Erklärung, denselben zu bewilligen, im andern Falle werde man ohne Tarif arbeiten, was ja bei der voraussichtlich guten Geschäftskonjunktur in diesem Jahre die Unternehmer zu mehrfach höheren Löhnen zwingen würde. Es wurde sodann eine Lohnkommission von 7 Mitgliedern und 4 Revisoren ge die Hand zu nehmen hat.

emänner Lange und Küster, sowie die Väter der drei ange liſtengeset verstoße. Der Staatsanwalt hatte hiergegen Revision wählt, welche sofort die Ausführung der gefaßten Beschlüsse in ten Schulfnaben zu verantworten. Diese ganze Prozedur eingelegt und der Reichsanwalt des 1. Straffenats beantragte in efolate, weil Frau Lange in den Tagen vom 5. bis 7. Oftober auf einem abgeerntet geweſenen, an der Prenzlauer Allee genen Kartoffelfelde nachgestoppelt hatte und weil an dem olm etwas gedachten Tage

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es waren gerade Schulferien

der Sigung vom 26. ds. die Aufhebung des Urtheils, da es nach des Reichsgerichts nicht früheren Entscheidungen. ankomme, daß der gerade verbreitete Ar­verstoße gegen sondern

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das

Der Fachverein der Schloffer hielt am 28. Januar in Reyer's Lokal, Alte Jakobstraße 83, eine Versammlung ab, in welcher zunächst über die beantragte Ermäßigung der monate Der Vor lichen Beiträge auf 20 Pfennig debattirt wurde.

De brei angeflagten Knaben und drei strafunmündige darauf, daß das ganze Blatt verboten sei. Das Reichsgericht fißende führte aus, daß der Vorstand seiner Zeit genöthigt ge

erte, wie inere Rinder

Königsber Brüffel fie in Berlin penhagen,

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Küfter,

auf

vielleicht auch noch zahlreiche

demselben Felde fich mit dem

Gach dem Feld- und Forstpolizeigesetz haften für die von straf- dakteur der in Heiligenstadt erscheinenden katholischen Zeitung mündigen Rindern begangenen Felddiebstähle deren Eltern Erzieher unmittelbar und für die Strafen und Kosten der meift in grofrauen und Kinder im Unvermögensfall derselben die Ehe­manner refp. Väter. Da der Arbeiter Küster den Tag über erhalb beschäftigt war, war die Ehefrau als für die Kinder rantwortlich erachtet worden. Der Gerichtshof war in diesem id Altona ntte anderer Anficht als die Anflagebehörde, er erachtete nur

ert war die hin Berlin ,

n St. Petern Vorwoche, Asbezirk Aache Cittheilung nidſtarre.

hob sodann das Urtheil auf und verwies die Sache an das Leipzig , 26. Januar. ( Kulturkämpferisches.) Der Re­Eichsfeldia", Paul Feige, war von der Straffammer beim dor­tigen Amtsgericht in zwei Prozeffen sowohl von der Beleidigung des Fürsten Bismard als des Evangelischen Bundes und des Grafen von Winzingerode freigesprochen. Die Revision des Staatsanwalts gegen beide Urtheile kam heute( 26.) vor dem 3. Straffenate des Reichsgerichts zur Verhandlung und wurde vom Reichsanwalt für begründet erachtet. Derselbe gebrauchte u. a. die schwerwiegenden Worte: Das ganze Urtheil zeigt nur die Tendenz freizusprechen; von Begründung ist keine Rede." Das Reichsgericht hob dann auch beide Urtheile auf und verwies die Sache dem gestellten Anträge gemäß an das Landgericht Leipzig , 26. Januar. ( Das unterschlagene Rundreise­

nicht deshalb angeklagten Haushaltungsvorstand haftbar und ach daher zunächst das Rüster'sche Ehepaar frei. Bei den drei r Erfrantung ultnaben vermißte der Gerichtshof mit Rücksicht darauf, daß Stoppeln in den betreffenden Kreisen für erlaubt erachtet b, die erforderliche Einsicht in die Strafbarkeit ihrer Hand- Magdeburg zurück.

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ngen. Deshalb wurden auch fie und deren Väter freige­

ochen; dagegen wurde Frau Lange zu 3 M. event. 3 Tagen billet.) Am 16. Juli v. J. begleitete der Eisenbahnschaffner it verurtheilt und der Ehemann Lange regreßpflichtig für Heinrich Gustav Berk den Nachmittags von Korbetha nach Ein moderner und gefährlicher Don Juan stand B., ein auf deffen Namen lautendes, unübertragbares Rund­

fieber führte Der Keuchbuffe er gefordert all an Trichin Boden wur 3, mehrfache

rafe und Kosten erklärt. und Kopenen in der Person des Buchhalters Karl Wilhelm Rose vor

erlagen den

Ertranfungen önigsberg

Beife

Leipzig fahrenden Bug und erhielt von einem Reisenden, Mar reifebillet, welches bis auf den Koupon Leipzig - Erfurt oder

wesen wäre, die Beiträge auf 40 Pf. zu erhöhen, da die finan ziellen Verhältnisse des Vereins dies damals bedingt hätten; da fich die Verhältnisse der Vereinskaffe jetzt beffer gestaltet hätten, empfehle er, den gestellten Antrag anzunehmen. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag angenommen. Hierauf theilte Herr Otto mit, daß die Schloffer der Ofenthürenfabrik von Kanow, Stallschreiberstraße 10, die Arbeit eingestellt hätten, weil ihnen ein neuer Lohntarif mit derart reduzirten Preisen aufgedrungen werden sollte, daß es ihnen nicht möglich wäre, dabei nur noth dürftig existiren zu können. In der hierauf folgenden Debatte wurden die Arbeitsverhältnisse der genannten Werkstatt einer scharfen Kritik unterzogen und darauf hingewiesen, daß dort auch in sanitärer Hinsicht viel zu wünschen übrig bleibe, nament lich mangele es an Luft und Licht. Die Decke befände fich kaum 30 Zentimeter über Manneshöhe und die Fenster ließen so wenig Licht in die Werkstatt, daß von früh bis spät Gas brennen müsse; auch die Wände wären ungemein feucht, so daß es wünschenswerth wäre, diese Zustände zur Kenntniß der Sa nitätspolizei zu bringen.

vierten Straffammer des Landgerichts 1. Der Angeklagte Erfurt - Leipzig abgefahren war. Als der Reisende in Leipzig Vorstande vorgelegten Grundbestimmungen en bloc zur An fchon früher bestraft, weil er jungen Mädchen in frivoler antam, war also das Billet ungiltig geworden, und der

gen ihn gestellt wurde. Heute ist er desselben Vergehens an nachstellte, so daß der Strafantrag wegen Beleidigung lagt. Sein Operationsfeld waren die Passage, die Linden

Der Thiergarten. Zunächst wendete er fich an eine junge schluß, das Billet zu behalten und den lezten Koupon ander­

Wien 19 gue, die das Anbieten seiner Begleitung sehr energifch zurüc

auch in der

Sterblichkeit ei he tamen Dar rschein und ren, wenn au

nur

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Anzeige. Der Schönebe

Troßdem belästigte er dieselbe Dame an verschiedenen

gen noch zweimal.

als Apotheker vor.

andenburger Thor

er

Einer anderen Dame stellte In diesem Falle- es war am

-

entlegene Theile des Thiergartens zu folgen.

forderte er die Dame auf, ihm

Als

Schaffner hätte es foupiren und seiner vorgesezten Behörde ab­liefern müssen. Dies that er jedoch nicht, angeblich, weil er es vergeffen hatte. Einige Tage später aber faßte er den Ent­weit zu verwerthen. Er schenkte es daher einem Be­tannten namens welcher nach Vetterlein, Weißenfels fahren beabsichtigte ließ denselben zunächst Die Strecke Leipzig Korbetha ohne giltiges Billet fahren, daß er selbst bis Korbetha Schaffnerdienste that. Dann instruirte er den Ketterbein dahin, daß er jenes Billet auf der Strecke

zu

und

les Anerbieten mit Entrüstung zurückgewiesen wurde, fagte Korbetha- Weißenfels benußen solle. Ferner sagte er ihm, da

er fei Kriminalbeamter, er fönne verlangen, daß die Dame men Wünschen willfährig sei, und, um diesen Worten mehr achbruck zu geben, umfaßte er die Dame und suchte sie mit

as

er das Billet auch zur Rückfahrt von Weißenfels bis Leipzig benußen könne, wenn er fich beim Stationsvorsteher in Weißen­ fels die Fahrunterbrechung bescheinigen laffe. Betterlein fam

zu ziehen. Die Bedrängte entwan fich indessen und floh. glücklich umsonst in Weißenfels an, hatte aber nicht den Muth,

am zahlreichfte Steigerung befonders im fie in gefteig Entzündungen ärztlichen ein befchran

gen im Bode

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unter Bolizeifontrole Ariminalbeamte

einem anderen Falle stellte er sich als Assistenzarzt vor. angesprochene Mädchen weigerte fich ebenfalls, auf seine der Drohting: Wenn Sie nicht mit mir gehen, werde ich Magten aufmerksam geworden, und als er merkte, daß ihm die Beamten folgten, trat er an einen Schußmann heran und be Dobl fenne, belästigen. Die Beamten tarnten ihn aber eben­

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Inzwischen waren Treiben des Ange

felbst zum Stationsvorsteher zu gehen. Er ließ deshalb das Billet durch einen Boten zu diesem tragen. Der Vorsteher aber sagte dem Boten, der Billetinhaber solle selbst kommen und das wollte sich nicht der Ge­Billet abholen. Vetterlein fahr aussehen, von dem Vorsteher als Betrüger entlarvt zu wer­den, und kaufte fich zur Rückfahrt ein gewöhnliches Billet. Aber er das Rundreisebillet nicht gerade der Umstand, daß abgeholt hatte, war aufgefallen; es wurden Nachforschungen an­

fich in naiver Weise, daß ihn die Herren, die er sehr gestellt und sowohl Bert als Vetterlein wurden unter Anklage

gestellt. Das Landgericht Leipzig verurtheilte am 14. Oftober v. J. Bert wegen Amtsunterschlagung und Anstiftung sowohl zum vollendeten als versuchten Betrug, alle drei Vergehen in

Der Verein Berliner Wohnungsmiether hielt am 31. Januar im Topp'schen Lokale, Belle- Alliancestr. 87, eine Mitgliederversammlung ab, in welcher die vom provisorischen. nahme gelangten. Es wurde nun zur Vorstandswahl geschritten und die Herren Malzahn zum ersten, Dr. Schumann zum zweiten und Sachs zum dritten Vorsitzenden, als Beisigende die Herren Bahrfeldt, Lewenthal, Marienberger und Schulze ge­wählt. Von weiteren Wahlen nahm man bis auf Weiteres Ab­stand. Die nächste Versammlung soll eine große öffentliche sein und in einer anderen Stadtgegend stattfinden. Zur Aufnahme meldeten fich ca. 20 Personen, so daß der Verein jezt 200 Mit­glieder zählt.

Der Verein zur Wahrung der Interessen der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen Berlins tagte am Montag, den 30. Januar, in Gratweil's Lokal. Auf der Tagesordnung stand 1. Vortrag des Herrn A. Gerisch, über " Der Golfstrom und seine Bedeutung für die Kontinente," 2. Verschiedenes, 3. Fragekasten. Der Vortragende wies nach, wie und wo der Golfstrom entsteht, wie er sich bewegt und welche Bedeutung derselbe für das europäische Festland hat. Hierauf machte der Vorsitzende bekannt, daß die nächste Ver sammlung eine Generalversammlung ist und am 20. Februar bei Keller, Andreasstr. 21, stattfindet. Bei Erledigung des 3. Punttes enspann sich bei verschiedenen Fragen eine lebhafte Diskussion. Mehrere Fragen, welche Vereinsangelegenheiten be trafen, sollen in der Generalversammlung näher erörtert werden..

Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metall­arbeiter( E.. 29, Hamburg ) Filiale Berlin I . Der Werner Maskenball findet am Sonnabend, den 4. Februar, in den Gesammtsälen der Berliner Bockbrauerei", am Tempelhofer Berg statt. Sämmtliche Mitglieder, Freunde und Gönner der:

ofort das Mädchen, was der Angeklagte gewollt habe. Gestern Realkonkurrenz, zu 5 Monaten Gefängniß, Vetterlein dagegen Kaffe sind hierzu eingeladen. Abendkasse findet nicht statt.