Der Tischl r Verwaltung Ibends 9 Uh
Beilage zum Berliner Volksblatt.
Vereine 34.
Abends 9 efangverein umann, Alte
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u. Krüger, üthenkranz"
54.
Parlamentsberichte.
Deutscher Reichetag.
32 Sigung vom 8. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher. e, Abends Zur dritten Berathung steht der G.E., betreffend AendeMännergefangen der Wehrpflicht. Wie am 6. Februar beantragt Rose, Straurand en stein auch heute die Annahme des Wehrgeſetzes ( Lehrlings loc, die unter lautem Beifall erfolgt, so daß der eintretende gaminifter mit allgemeiner Heiterfeit empfangen wird, da er Lehrlings Borlage wenige Minuten nach Eröffnung der Sigung dtischen is definitiv erledigt vorfindet. Männer- Ab rnhalle,
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8 Uhr
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Das Haus tritt darauf in die erste Berathung des Antrags ten, betr. Abänderung der§§ 73 und 74 der GewerbeMänner Abg, ein: Bäcker und Verkäufer von Brot sollen verpflichtet Allg. Aren, die Verkaufspreise des Brotes per Kilogramm täglich wäh Abends der Verkaufszeit durch Anschlag zur Kenntniß des Publi zu bringen und dabei anzugeben, ob das Brot nur aus m Restaura bon reinem Weizen oder Roggen besteht, oder wie viel -Berlinerent von den einzelnen Mehlsorten darin enthalten sind. Brot darf nur gut ausgebacken im Gewicht von bis Rilogramm verkauft und muß dem Käufer unaufgefordert hr Schlegelgewogen Uhr im ligt, die Bäckerlokale und Verkaufsläden unangemeldet Abends 8chen zu laffen und bArcona elner Brote zu überzeugen, ob nur gehörig ausgebackenes der Reichend gesundes Brot feilgehalten wird.
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Die Ortspolizeibehörden sind be
fich auch durch Zerschneiden
Bezug auf das Brotgewicht hat zu schweren Schädigungen des
Abg. Lohren( fr.): Die bestehende Freiheit der Bäcker in
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geführt. Welche Willkür in den Brotpreisen herrscht, 5" Abends aus der Tabelle hervor, welche der Getreidezollvorlage von 1887 beigegeben ist. Danach kostete in Karlsruhe 1881 Roggen tot pro Kilo 26 Pf., 1886 28,6 Pf. Das Brot hat sich also 10 pCt. vertheuert, obgleich die Getreidepreise um 26 pбt. fallen waren. Der Preis des Roggenbrotes bei den Bäckern Berlins fiel von 24 Pf. im Jahre 1880 auf 22 Pf. im Jahre 1895, also um 9 pCt., während derselbe in der Bäckerei des
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Donnerstag, den 9. Februar 1888.
bereit,
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fte unterſtüßen. Ich weiß ja sehr wohl, wie geringwerthige Mehlsorten oft unsere großen Mühlenetablissements liefern, und die Manipulationen der Mehlhändler streifen oft an das Unglaubliche. Ist es da ein Wunder, wenn die Qualität des Brotes, zumal in den großen Städten, sich immer mehr verschlechtert? Mit Recht durfte Generalmajor Blume für die Errichtung einer militärischen Dampfbäderei und Mühle anführen, daß die Qualität des in Berlin gemahlenen Mehles und des davon gebackenen Brotes den Soldaten nicht genüge. Ich glaube, das Volk verdient daffelbe Brot wie die Soldaten.( Sehr richtig! rechts.) Also nochmals: scharfe Kontrolmaßregeln über die Qualität des Brotes; lieber gar kein Gesetz als ein halbes!( Beifall rechts.)
Abg. Mehner( Bentrum): Der Antrag ist, abgesehen von den Ungerechtigkeiten gegen ein einzelnes Gewerbe, praktisch undurchführbar und verräth eine vollständige Unkenntniß der Herr Praris und Eigenthümlichkeiten des Bäckergewerbes. Lohren scheint nie in einer Backstube gewesen zu sein.( beiter feit.) Jch begreife die tiefgehende Entrüstung der Betheiligten gegen den Antrag, denn die einzelnen Bestandtheile des Mehls und die verschiedenen Busäße nach Prozenten zu bestimmmen, ist schon im Teig für den Chemiker sehr schwer, im gebackenen Brot aber ganz unmöglich. Und wer ist denn der Fälscher? Der Bäcker mahlt sein Mehl nicht selbst, sondern kauft es von der Mühle oder vom Zwischenhändler aus britter, vierter Hand; der Antrag macht aber die Bäcker allein für Fälschungen verantwortlich. Will Herr Lohren das Publitum vor Fälschungen schüßen, so muß er die Beimischung frem der Bestandtheile zum Mehl unter Strafe stellen.( Ruf: Nahrungsmittelgeset!) Das ist allerdings schon strafbar, aber es wird doch Alaun oder Kupfervitriol beigemischt, um das Ausbacken zu erleichtern. Der Antrag unterscheidet auch nicht zwischen wissentlicher und fahrlässiger Täuschung. Herr Lohren hätte ihn mindestens dahin formuliren müssen, daß das Mahlen des Mehls, der Transport von der Mühle zum Bäcker und die Arbeit des Bäckers selbst unter Polizeiaufsicht gestellt werden. Ein solcher Antrag wäre, so exorbitant er auch ist, dem vorliegenden zehnmal vorzuziehen. Das Brot foll gut ausgebacken sein. Ge
tischen Arbeitshauses zu Berlin in derselben Zeit von 23,4 Bf. wiß, aber selbst dem tüchtigsten Bäder fann ein Gebäd miß
f 17,7 Bf., also um 25 pCt. herunterging. Aehnliche PreisBeetz der freien Konkurrenz hat keineswegs auf den Preis des mantungen fönnte ich aus anderen Orten anführen. Das totes gedrückt. Die Zahl der Bäcker hat sich in den lezten ahren außerordentlich vermehrt, der einzelne Bäcker hat daher weniger Kunden und muß den Preis hoch halten, um
on diesen wenigen
Kunden leben zu können.
Die
Röglichkeit dieses Hochhaltens der Brotpreise beruht auf ten, koolgenden thatsächlichen Verhältnissen. Das Publikum erfährt billi ften liefert; die Dienstboten, namentlich in den großen berechtigten schaffen? Wer soll die ungeheuren Kosten der nie genau, was das Pfund Brot kostet und welcher Bäcker am
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Städten, fönnen nicht weite Wege machen, um den billigsten ertonfurrenten, der es wagt, in seinen Preisen öfter herunter geben; der Errichtung von Konsumbäckereien wird in Deutschs
die Bäcker in corpore verschreien jeden als Schleu
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wenig Beachtung geschenkt, und diese Bäckereien verDer Verein für das Arbeiter
fallen leider in den Fehler, auf fette Dividenden hinzuarbeiten, anitatt Ronkurrenz zu machen.
Toob Rontordia" hat festgestellt, daß das Roggenbrot in einzelnen Drtschaften dicht bei Berlin 10-20 pCt. theurer war als in der Stadt felbft. In Magdeburg gab an einem bestimmten Lage der billigste Bäcker für 50 Pf. um 700 Gramm Brot
mehr als der
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billig der andere verkauft.
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Der eine Bäcker weiß gar nicht, wie Selbst der billigste Bäcker
alten Brottare, der
und der
in Magdeburg hat für ein Brot 36 pCt. mehr vers theuerfte verlangte einen Zuschlag von 85 pCt. zum Roggen preise. In der Freifinnigen Zeitung" stand jüngst, daß ein Bäder, wenn er täglich 150 Rilo Reggen und 150 Kilo Weizen verbade, neben den Selbstfosten noch einen Bruttogeminn von 20 m. täglich haben müsse. Da nach dem heutigen Breise des Roggens von 120 M. pro Tonne der Selbstkosten Preis des Roggenbrotes höchstens 12 Pf. pro Kilo fich berechnet, So muß der Bäcker nach diesem Artikel sein Brot für ungefähr 18 B. pro Kilo abgeben. Er fordert aber durchschnittlich 22 f., also einen Zuschlag von 83 pCt. zum Selbstkostenpreis. Freilich 1879 war den Herren von der Linken eine Brotver theuerung von 16-20 pCt. etwas Unerhörtes und Unerträgs liches; jetzt soll es fich um eine Bagatelle handeln. Diese enorme Ausbeutung des Volkes bei Beschaffung seines wichtigsten Rabrungsmittels hat die Bundesstaaten dahin geführt, in den S$ 73 und 74 unserer Gewerbeordnung Abhilfe zu schaffen. Man hat in den Einzelstaaten, so in Bayern und Sachsen , Polizeilich verordnet, das Brot mit bestimmtem Gewichtstempel feilzubalten, und die Behörden haben Gewicht und Preis Des Brotes der einzelnen Bäcker öffentlich bekannt ge geben. Die höchsten Gerichtshöfe, auch das Reichsgericht und bas Rammergericht in Berlin , haben entschieden, daß es ge feglich unzulässig sei, für das ausbacken von Brot nur be
lingen und flamm bleiben. Die kontrolirenden Polizeibeamten fönnten nur nach dem Aeußeren urtheilen, und deshalb würden die Bäcker noch mehr zu Alaun und Kupfervitriol greifen, um das Klammsein des Gebäcks zu vermeiden. Es würde also der Teufel durch Beelzebub ausgetrieben. Daß den Bäckern eine fich nach den Getreidepreisen richtende Taxe vorgeschrieben wird, will Herr Lohren selbst nicht; eine selbst gewählte Tare hat aber gar feinen 3wed. Wer find denn die geeigneten Personen, die bas Brot behufs der Kontrole zerschneiden dürfen? Will Herr Lohren dafür eine neue Kategorie von ZivilversorgungsKontrole tragen? Die Bäder etwa? Das geschähe auf Kosten des Publikums infolge eines Preisaufschlags. Wenn zwei zerschnittene Brote zufällig flamm befunden werden, soll darnach das ganze Gebäck beurtheilt oder sollen alle Brote zerschnitten werden dürfen? Dann ist das Gebäd unverkäuflich. Dieser Antrag wird viele Kleine Eristenzen ruiniren. Bei öfterer Bes strafung für zufällig flammes Brot leidet der Ruf des Bäckers, und wiederholte Geldstrafen kann das Geschäft nicht tragen. Wird dieser rigorose Antrag Gesez, so machen die Bäcker in ganz Deutschland einfach die Klappe zu, bis es beseitigt ist. Wenn wirklich, wie man behauptet, die Bäcker einen höheren man sich nur freuen, denn Verdienst hätten, so tönnte ein gut fituirter Mittelstand ist die beste Stütze des Staats. Kaufleute, Fabrikanten, Händler, alle will man leben laffen, nur nicht das Handwerk. Nur in einigen Beziehungen ist der Antrag diskutabel. Das Anschlagen des Brotpreises ist z. B. schon jetzt weit verbreitet. Ebenso ist der Verkauf nach Gewichtseinheiten aus der eigenen Initiative der Bäcker an einigen Orten bereits eingeführt. Gewisse Gewichtsdifferenzen müffen aber zulässig sein. Gegen das unaufgeforderte Vorwiegen, wie es auch beim Fleisch üblich ist, sträube ich mich nicht, obwohl, wenn Kinder einkaufen, diese Art von Kontrole doch nicht möglich ist. Um das Nüßliche des Antrages vom Schädlichen zu trennen, beantrage ich die Ueberweisung an eine Kommission von 14 oder 21 Mitgliedern.
Abg. Duvignean( ntl.): Mit der Tendenz des Antrags, die Konsumenten zu schüßen, find wir einverstanden, aber nicht mit verschiedenen Einzelheiten. Es freut mich, daß der Abg. Megner für die Freiheit des Badgewerbes eingetreten ist, obwohl er sonst gegen die allgemeine Gewerbefreiheit ist.( Heiterfeit.) Einzelne Bestimmungen des Antrages find unausführbar, so die Deklaration, ob reines Mehl, oder welche Beimischungen verwendet find. Der Abg. Lohren hat in seiner Rede die Mehlhändler und die Müller scharf mitgenommen, dies aber nicht in dem Antrage getroffen. Ferner ist nicht berücksichtigt, daß die Haufirer eine große Menge Badwaare in den Verkehr bringen. Das unaufgeforderte Vorwiegen ist nicht nöthig. Und die„ Germania" hat in ihrer Petition nur das Vorwiegen innicht die geeigneten Personen, um zu entscheiden, ob ein Brot gesund ist oder nicht. Wir sagen Ihnen aber in der Kommission
ftimmte Gewichtsgrößen vorzuschreiben und andere Gewichtsgrößen folge einer Aufforderung beantragt. Einfache Polizeiorgane find von Gewichtsstempeln als durch die Gewerbeordnung nicht für
bin nicht dafür. Daß ich auf dem richtigen Wege bin, ergiebt Lohren meint, die armen Leute wüßten gar nicht, wie viel Brot Dative Männer an Wiedereinführung der alten Brottare. Ich eifrige Mitarbeit zu, um den Antrag brauchbar zu machen. Herr innungen Germania ", welche zwar prinzipaliter um Ablehnung wiffen fie ganz genau. Gerade die armen Leute wenden fich
proben darf bisher
nur
gegen Entgelt erfolgen. Das
fie bei dem einen weniger befämen als bei dem anderen; das
dahin, wo es das größte Brot giebt. Die arbeitenden Klaffen haben auch schon Konsumbäckereien begründet, die unter der Und diese Kontrole der eingetragenen Genossen stehen. Bäckereien liefern gutes und gesundes Brot. Außer dem Gewicht des Brotes kommt auch der Wohlgeschmack in Betracht. Der großen Menge von Konsumenten eine Sicherheit über das zu geben, was fie faufen, ist ein verdienstliches Werk, und deshalb bieten wir die Hand, diese Maßregel in richtiger Weise durchzuführen.
meines Antrages gebeten, eventualiter aber Anträge gestellt, welche über den meinen noch hinausgehen. Der obligatorischen Angabe des Brotgewichts müßte das Gebot zur Seite stehen, daß der Brotverläufer in jedem Falle für das Gewicht verant wortlich ist, daß das Brot 24 Stunden, nachdem es gebacken worden ist, das bestimmte Gewicht hat und nach Verlauf von 24 Stunden nur ein Untergewicht von 30 Gr. haben darf. Aber ohne scharfe Rontrole helfen alle diese Vorschriften nichts. Die Vorschriften des Nahrungsmittelgesetzes haben fich in dieser Beziehung als unzulänglich erwiesen. Auch als zu kostspielig, denn die Entnahme der Brot Berschneiden der Proben muß unentgeltlich geschehen und vor das Anschlagen des Brotpreises im Lokale ist ganz werthlos, wenn nicht Anhaltspunkte für die Qualität gegeben werden. Daß hat, so ist es nicht zum wenigsten darauf zurückzuführen, daß meine Anträge das Richtige treffen, zeigt der Ingrimm gewiffer Bäder, welche mich brieflich aufgefordert haben, meinen Antrag zurückzuziehen. Durch Vorwürfe der Gegner, wie Expropriation des Eigenthums, Polizeiwillfür, fonservative Bäderweisheit, laffe mungen längst und befindet sich wohl dabei. Wenn der Zentralverband Germania" die Kontrole deswegen bekämpft, weil der
ich mich nicht beirren.
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besteht, denn er kaufe sein Mehl meistens vom Händler, so erwidere ich zunächst, daß der Bäcker sehr wohl den Händler be= langen fann, wenn er ihn betrügt. Sollte aber eine gesetzliche Maßregel nothwendig sein, um den reellen Bäcker gegen den betrügerischen Mehlhändler zu schüßen, so bin ich gern
Abg. Brömel( dfr.): Es lohnt eigentlich nicht der Mühe, einen todten Antrag erst noch maufetodt zu schlagen. Die Dis fuffion des Antrags hat indessen eine Reihe von Abänderungsvorschlägen zu Tage gefördert, die eine weitere Erörterung des Gegenstandes nothwendig machen. Wenn man sich in den legten Jahren vielfach mit der Frage des Brotverkaufs beschäftigt man überhaupt in der Gesetzgebung an einer Vertheuerung des Brotes gearbeitet; es besteht ein inniger Buſammenhang zwischen der Getreidezollgefeßgebung und der Frage über den Brotpreis. Der Antrag Lohren würde in äußerster Konsequenz dazu führen, daß das Korn von dem Zeitpunkt der Ernte ab bis in den Mund des Konsumenten hinein unter staatliche Kontrole gestellt wird. Es ist das eine Art Gesetzgebung, welche es auf sich nimmt, in jedem Falle flüger zu sein als alle Anderen. Kam es in dem einen Fall darauf an, den Kornproduzenten mit den Böllen zu helfen, so soll mit der Einführung des Befähigungsnachweises den Bäckern und endlich den Konsumenten durch einen angemessenen Brotpreis geholfen werden. Ueberall herrscht der Gedanke vor, daß alle Klaffen der Bevölkerung zu unverständig
5. Jahrg.
feien, um ihre Intereffen wahrzunehmen, daß wir in einer unvernünftigen Welt leben" und daß allein die Gesetz gebung in ihrer Gottähnlichkeit nicht zweifelt. flüger als Andere zu sein. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung beschränken sich selbst, da, wo sie in Kraft gesezt werden sind, wie in einem großen Theile von Süd- und Mitteldeutschland , darauf, den Bädern vorzuschreiben, Preis und Gewicht des Brotes an einer leicht wahrnehmbaren Stelle anzuschlagen. Diese Bestimmung hat in der Praxis so gut wie gar keine Folgen gehabt. Seitens der Bäcker werden nominelle Tagen angeschlagen, während der wirkliche Verkauf des Brotes zu erheblich billigerem Preise sich vollzieht. In Nordhausen hat sich derselbe Vorgang wiederholt. Es bewirkt feine Verbesserung des Zustandes, wenn man durch die Gesetzgebung dahin steuern will, solche Zustände allgemein im Deutschen Reich obligatorisch zu machen. Die Klarlegung des Verhältniffes zwischen dem Brotpreis und Brotgewicht würde man dadurch nur noch mehr verhüllen. Der Antrag Lohren und die sich daran fnüpfenden weiteren Vor schläge berücksichtigen nicht, daß mannigfache Momente bei der Gestaltung des Brotpreises mitwirken. Die Forderung, Brot nur in bestimmten Gewichtsgrößen auszubaden, geht weit über das hinaus, was irgend eine Bestimmung unserer Maß- und Gewichtsordnung enthält, denn diese schreibt nirgends vor, daß gerade nach diesem Maße oder Gewichte verkauft werden muß. Sie wollen damit für das Bäckergewerbe eine obligatorische Art des Verkaufs vorschreiben, wie für keine andere Waare. Der Antrag sollte eigentlich die Ueberschrift haben: Gesetz, betr. die polizeiliche Ueberwachung des Bäckereigewerbes. Alle Vorschläge, die darauf hinausgehen, daß das Brot nur nach Ge wicht verkauft werden dürfe, führen ein Quantum nußloser Arbeit und dadurch eine Vertheuerung des Brotes herbei. Je rücksichtsloser ein solches System auf dem Verkauf lastet, um so mehr müssen die Verkäufer dahin streben, für den Mehrs aufwand der Arbeiter in dem Preise das entsprechende Aequis valent zu erhalten. Der Abgeordnete Lohren hat sich für seinen Antrag auf die Petition des deutschen Bäcker bundes Germania " bezogen. Diese Petition bittet aber in erster Linie um Ablehnung des Antrags Lohren und macht nur für den Fall, daß der Reichstag in der Sache durchaus etwas thun will, einen anderen Vorschlag: Wenn die Gesetzgebung etwas Thörichtes machen will, so sei es besser, den thörichten Vorschlag des Bäderbundes anzunehmen, als den ganz thörichten Vorschlag des Abg. Lohren. Nicht allein der deutsche Bäckers bund „ Germania ", sondern auch 20 Innungsverbände, welche ganz Deutschland umfaffen, wenden sich gegen den Antrag Lohren. Die große Entwickelung der Müller- und Bäcker industrie scheint Herrn Lohren nicht bekannt zu sein. Mehl von solcher Feinheit und solchem Wohlgeschmack, wie es jetzt herges stellt wird, war bei uns vor 30 Jahren so gut wie nicht vors handen, und demgemäß hat sich auch bei uns die Qualität des Brotes verbessert. Die freie Konkurrenz hat in der Mühlenindustrie wie auch in dem Bäckereigewerbe sehr viel Gutes ge wirkt. Die Ausführungen des Abg. Lohren über die Willküre herrschaft der Bäcker und die Ausbeutung des Publikums durch Eine Reihe von Bäckern fie beruhen nicht auf Wahrheit. haben mir ihre Bücher vorgelegt, aus denen umgekehrt hervor geht, daß ihre Klagen sehr berechtigt find; ihre Ueberschüsse find sehr mäßig. Im Berliner Rathhause steht unter anderen auch folgender Spruch: Bäcker, bad' richtig, tüchtig, wichtig." Dieses Ziel erstreben auch wir. Wir glauben aber nicht, daß man auf dem Wege des Antrags Lohren dazu koms men fann.
Vizepräsident Dr. Buhl( natl.): Der Abg. Broemel hat indireft den Antrag des Abg. Lohren einen thörichten Vorschlag genannt. Ich fann diese Bemerkung auch in dieser Form nicht für parlamentarisch zulässig erklären.
Abg. Dr. Frege( frk.): Die bisher z. B. in Sachsen ers laffenen Bolizeiverordnungen haben dem Uebelstand, daß kein rechtes Verhältniß zwischen dem Brot- und dem Getreidepreise bestehe, abgeholfen. Nicht die Gewerbeordnung, sondern die Saumfeligkeit der Magistrate in ihrer Anwendung ist Schuld an den gegenwärtigen Verhältnissen. Ich glaube deshalb, daß wir das Ziel des Abg. Lohren mit der heutigen Gewerbeord nung erreichen können. Die Kontrole seitens der Polizeibehörden wird zu einer Vertheuerung des Brotes nicht führen. Die Ers fahrungen mit dem Wein, Schmalz, der Butter laffen uns an auf die verbündeten Regierungen die Bitte richten, Grund Des Nahrungsmittelgefeßes Prüfungsstations Instanzen zu schaffen, mit welchen die Lokalaufsichtsbehörden nächster Nähe eine wirksame Kontrole auszuführen wird Dann die der Lage find. Befürchtung daß die Kontrole vertheuere, sich nicht erfüllen. Ich bitte Deshalb den Abg. Lohren, in der Kommission dahin zu streben, daß der Antrag weniger als Abänderungsantrag zur Gewerbes ordnung, vielmehr als Verschärfung des Nahrungsmittelgesetes Ebenso ist darauf hinzuwirken, aufgefaßt werden möge. daß nicht der Zwischenhandel Getreide und Brot zu sehr vers theure.
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Die Diskussion wird geschlossen.
Abg. Kräcker fonstatirt, daß ihm durch den Schluß der Diskussion das Wort abgeschnitten worden sei: ich hätte erwar tet, daß die Mehrheitsparteien in einer so wichtigen Frage uns wenigstens würden zum Wort kommen lassen.
Der Antrag Lohren wird einer Kommission von 14 Mits gliedern überwiesen.
Darauf tritt das Haus in die zweite Berathung der Anträge Rintelen und Mundel wegen Entschädi gung für unschuldig erlittene Strafe ein, wozu ein umfassender Abänderungsantrag des Abg. Kulemann vorliegt.
Abg. Kulemann( ntl.) stellt den Antrag, die Anträge Mundel und Rintelen und seinen dazu gestellten Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen. Es handle fich um Fragen, welche zum Theil neu und noch nicht berührt seien und deshalb einer genauen Prüfung bes dürften.
Abg. Träger( dfr.) bekämpft diesen Antrag. Den Fleiß und die Thatkraft des Herrn Kulemann habe ich schon neulich bewundert. Aber ich glaube, er befindet sich noch in seinen ge= seggeberischen Flitterwochen. Höher als Herr Kulemann steht mir die Sache. Ich finde in seinem Antrage auch nicht einen einzigen neuen Gedanken. Die Sache ist spruchreif und harrt der endlichen Entscheidung.
Nachdem auch der Abg. Rintelen( 3entr.) sich gegen den Antrag Kulemann erklärt, wird derselbe verworfen und nach einigen Bemerkungen des Abg. Klemm( nl.), die wegen der großen Unruhe des Hauses auf der Journalistentribüne unvers ständlich bleiben, die Vertagung beschlossen.
Abg. Graf Stolberg( f.) bittet den Präsidenten, den Antrag Ampach wegen Aufhebung des Jdentitätsnachweises für tranfitirendes Getreide, der nach der Reihenfolge der übrigen Anträge erst in 3-4 Wochen zur Berathung tommen würde, schon in den nächsten Tagen auf die Tagesordnung zu seßen. Wie man