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Haus eine

für seine wichtigste Frage ist die der Relitten; hier hat Ehrenschuld Don 1882 einzulösen. et gewefen bitte, die bezügliche geweſenbitte, Resolution der schon be fer Ausenden Relittenkommission, den Gesezentwurf einer beson­Die durchaten Kommiffion von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Das Haus beschließt demgemäß. iftdent, Der Gefeßentwurf, betreffend den Rechtszustand einiger lässig zu em Fürstenthum Lippe- Detmold an Preußen abgetretener Ge­in die heile in den Kreisen Herford  , Bielefeld   und Hörter, sowie Glode des Abtretung einiger preußischer Gebietstheile an Lippe   Det , wird in dritter Berathung ohne Debatte angenommen. bitten, fides folgt die dritte Berathung des Gefeßentwurfs, betreffend Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger. Dent, daß hg. v. Meyer( Arnswalde  ) wünscht eine strengere Hand­tzicht. ung der baupolizeilichen Vorschriften bei Prüfung der ren Anweitergefährlichkeit von Bauten auf dem Lande, und weist die Frage nicht iffe, die in einem den Abgeordneten seitens des Ausschusses des Stöcker für tandes deutscher Privat- Feuersozietätsgesellschaften zugesandten er Behaueiben gegen ihn erhoben werden, zurück; diese unberech­schweren Bemerkungen rührten ihn nicht; er halte es mit dem anfe aufne, der in ähnlicher Lage erklärte: Erregen Sie sich nicht, ation geftob, wie ich es vertragen kann, können Sie gar nicht werden. Is Herr Stoke Heiterfeit.) fchen Nation Der Gesetzentwurf wird definitiv angenommen. !) Herr dieran schließt sich die erste Berathung des Gesezentwurfs, aus einend die Errichtung eines Landgerichts in Bochum  , die anderweitige Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Beidenschen und Bochum   und der Landgerichtsbezirke Effen und der Alles hn diefe mit fold Frieder m Gebi höchst

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Dr. Würmeling spricht sich gegen die Vorlage aus, Bedürfniß für die Errichtung eines Landgerichts in dum nicht erwiesen sei, und beantragt eine Vorberathung in fiztommiffion. Regierungskommissar Geh. Rath Schmidt weist darauf hin, die Gerichtseingesessenen den dringenden Wunsch nach einem gericht in Bochum   ausgedrückt und sämmtliche Behörden

Regimentürwortet hätten.

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erbeizufübüfung in der Kommission.

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anderes gewollt, als daß die Bezirke nicht unvertreten bleiben sollten.

Ein Schlußantrag wird angenommen, nachdem noch der Stadtv. Virchow gegen den Antrag des Stadtv. Meyer 1 gesprochen.

Der Antrag des Stadtv. Meyer I wird angenommen. Die Stadtvv. Langerhans und Genossen beantragen: Die Stadtverordneten   Versammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordneten  - Versammlung ersucht den Ma­gistrat, in gemischter Deputation in Berathung zu treten über Reformen des Feuer- Sozietäts- Reglements, nament­lich mit Rücksicht auf die durch die neue Bauordnung nöthig gewordenen Aenderungen.

Der Antrag wird angenommen.

Einige unwesentliche Magistratsanträge werden debattelos genehmigt.

Eine Anzahl Rechnungen geht an den Rechnungsausschuß. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß der Sigung 8 Uhr.

Es folgt eine nicht öffentliche Sißung.

Lokales.

Ueber die Gefahren, welchen die Bleiröhren unserer Wafferleitungen ausgesetzt sind, geben die gestrigen Verhandlungen der Polytechnischen Gesellschaft inter­effanten Aufschluß. Oberingenieur Frischen von der Firma Siemens u. Halske   verwies zunächst auf Grund eigener Er­fahrungen auf den zerstörenden galvanischen Einfluß. Ein fleines Stück Kupferdraht, welches durch Zufall in das dick­wandige bleierne Brunnenrohr des Siemens'schen Fabrikgrund­ftüdes gerathen war, hatte bewirkt, daß binnen kurzem das Bleis rohr an der Berührungsstelle vollständig zersetzt wurde. Aehn­lich zerstörend wirkt infolge galvanischer Ströme bei Feuchtigkeit und Wärme Blei auf Eisen, wie aus den Erfahrungen einer andern Fabrik befundet werden konnte. Noch viel verhängniß­voller und häufiger sind aber die Bersegungen der Bleiröhren

bg. Schmieding empfiehlt die Annahme des G.E. ohne infolge der Berührung mit alkalischen Lösungen. Schon seit

langem hat man beobachtet, daß in Neubauten die Bleiröhren oft erstaunlich bald defekt werden. Die Untersuchungen, die vor allem Mar Müller in Braunschweig   angestellt hat, haben nun ergeben, daß diese Zersezung auf das feuchte, frische Mauerwerk zurückzuführen ist. Man wird es daher vermeiden müssen, die Röhren mit frischem Kalt zusammen zu bringen. Auch das Waffer an sich greift das Blei an, und zwar scheint namentlich der Sauerstoffgehalt des Waffers dazu beizutragen.

Der Gesetzentwurf geht an die Justizkommission. nd das die Berichte über die Verwendung des Erlöses für ver von den Berliner   Stadtbahnparzellen und über die bisherige Aus­that, eining von Bestimmungen verschiedener Gesetze über den Er­Don Privateisenbahnen für den Staat werden ohne Debatte gungen da Schluß 3 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr. End in demte Berathung des Antrages, betreffend die Verlängerung Die frühere Annahme, daß destillirtes Waffer fich dem Blei uns un gislaturperiode.)

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Kommunales.

Stadtverordneten- Versammlung.

Sigung vom Donnerstag, den 9. Februar.

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gegenüber inaktiv verhalte, hat sich nach neueren Forschungen nicht bestätigt. Dagegen sind alle Wäffer, die doppelfohlen­faure Bestandtheile enthalten, völlig gefahrlos. Es ist das in­sofern beachtenswerth, als man daraus erkennt, daß der von manchen für bedenklich gehaltene Bleiverschluß vieler Mineral­wasserflaschen ungefährlich ist, da die meisten Brunnen Bikar­bonate( Doppelfohlensäure) und somit gegen Blei schüßende Be­Es werden seit einer Reihe von Jahren Bauzettel

Der Stadtverordneten- Vorsteher Dr. Stryd eröffnet die standttheile enthalten. ung um 5 Uhr mit einigen geschäftlichen Mittheilungen. Ausschüsse find vor der Sizung von den Abtheilungen herausgegeben, früher von ungenannten, jezt von genannten hlt worden; der eine hat sich mit dem Neubau einiger Personen. Diese Bauzettel, welche den Namen des Bauherrn zu befaffen. Der Gt at fann erit in 8 Lagen zur ersten zu fenn lommen. Der Magistrat hatte vorgeschlagen, schon in heutigen Sigung den Etatsausschuß zu wählen. teher hält dies aber erst nach der ersten Lesung für an­Rach Eintritt in die Tagesordnung wird eine Anzahl Gordnungsmäßig erledigt.

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Der Ausschuß für Rechnungssachen erstattet durch Stadtv. ttmann Bericht über eine Anzahl Rechnungen, deren

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erbeten und ausgesprochen wird.

unbesoldeten Gemeindebeamten aus seinen Aemtern

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Sozialdemo

und des Ausführenden, sowie Art und Ort des Baues ent halten, haben schon zu verschiedenen Malen Anlaß zur öffent­lichen Besprechung in der hiefigen Bauinnung und anderen bautechnischen Kreisen gegeben. Meist war man, wie die ,, Bau­gewertsztg." schreibt, außerordentlich erregt darüber, daß die Veröffentlichung von auszuführenden Bauten, noch ehe dieselben die baupolizeiliche Genehmigung erlangt hatten, bezw. bevor die Konsensertheilung dem Bauherrn selbst bekannt gemacht worden. war, geschah. Nicht selten ist denjenigen Bauunternehmern, Architekten und Baugewerksmeistern, welche die ganze Vorarbeit für einen Neubau gemacht hatten, die Herstellung dieses Werkes

oder Speisen einschalten ließen. Für das Kind in der Wiege, das faum die ersten vier oder sechs Zähne hat, steht beim Erwachen schon ein blutiges Stück Fleisch bereit, die grö­keren Kinder dürfen ohne einen Schluck Rothwein gar nicht aus dem Hause, und unser tägliches Fleisch", womöglich ohne Brot, tommt Abends so gut wie des Mittags wieder auf jeden gut beschickten Tisch. Wahre Hekatomben bilden die Fütterung der wohlhabenden Kreise in den großen Städten. Diefer unge­funden Fleischeslust des Magens huldigt Groß und Klein, und die wilden Thiere in unseren Menagerien und zoologischen Gärten verzichteten eher auf ihre Fleischration, als so ein fulti­virtes Stadtkind auf einen abendlichen Schinken oder Braten. Von jeder Mahlzeit erhebt sich unser Kultur- Mastobjekt schwerer, es gedeiht so zusehends fort, bis Gicht, Fettfucht, Zuckerruhr, Gallensteine ihre erste Mahnung ins Haus schicken. Diese Krankheitsreihe steht in schönster Eintracht zu einander, fie theilt fich in ihre Opfer, und nur die Fettleibigkeit, die ja auch von Cäsar begünstigt wurde, hat das Vorrecht, jede einzelne dieser Krankheiten begleiten zu dürfen."- Wie geht's dem Prole­tarier dagegen? Auch sie sind Liebhaber von Fleisch, häufig ge­nug allerdings stammt dasselbe vom edlen Roß her oder es wird als Ueberbleibsel aus den Hotelfüchen geholt.

Prompte Antwort. Der Vorstand des Potsdamer Droschkenbefizervereins hatte am 25. v. M. an den dortigen Polizeis präsidenten eine Petition gerichtet, auf die nach dem Fuhrhalter" schon drei Tage darauf die folgende Antwort einging: Auf den von dem Vorstande des Droschtenbefizervereins an mich ge­richteten Antrag: zu genehmigen, daß diejenigen Droschken befizer, welche ihre Droschke selbst fahren, diese an den Wochens markttagen nach Belieben in Fahrt stellen können, erhalten Sie hiermit zur Nachricht, daß ich es ablehne, demselben näher zu treten, da ich den Droschtenbesigerverein nicht für befugt halte, einen solchen zu stellen.. gez.

-

Wolffgram." Ja, wenn es Innungen wären!

-

Es ist schon häufig darüber geklagt worden, daß die bei der königlichen Eisenbahnverwaltung beschäftigten Diätare tagaus tagein, auch Sonntags von 10-1 Uhr Vormittags, ihren Dienst zu versehen haben, ohne daß ihnen ein Tag freigegeben würde. Für jeden Tag, den die Diätare versäumen, gleichviel ob wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, würden ihnen die Diäten abgezogen. So fäme es, daß diese Hilfsarbeiter, um der Diäten nicht verlustig zu gehen, jahraus jahrein ihren Dienst verfähen, ohne sich je die Erholung oder bildende Belehrung des Besuchs eines Museums, ja selbst den Besuch des Gottes­dienstes erlauben zu können. Diese Klage erfährt in der ,, Nordd.. Allg. 3tg.", augenscheinlich von behördlicher Seite, folgende Er widerung: Abgesehen von einer geringen Anzahl nichtan­stellungsberechtigter Anwärter für die Stellen des subalternen Dienstes, welche während des ersten Jahres ihre Beschäftigung im Beamtenverhältniß, also nur auf eine kurze Zeitdauer, tages weise besoldet werden, erhalten alle übrigen ,, Beamten  ", sowohl etatsmäßige als außeretatsmäßige- zu letteren gehören auch die ,, Diätare eine vierteljährlich oder monatlich zahlbare feste Be soldung, von welcher Abzüge aus Anlaß von Erkrankungen und Beurlaubungen nicht gemacht werden." Diese Beamten flaffen tamen in unserer Buschrift gar nicht in Betracht. Dar­auf heißt es in der Erwiderung aber weiter: Gegen Tages diäten werden im übrigen nur die zur vorübergehenden Verwen dung außerhalb des Beamtenverhältnisses angenommenen Pers fonen beschäftigt, welche übrigens nicht als Diätare", sondern als Gehilfen" bezeichnet werden. Auch diesen wird ohne Lohn­abzug in angemessenen Beiträumen Gelegenheit zum Besuche des Gottesdienstes gewährt. Den im Bureaudienst beschäftigten Personen, welche das Blatt besonders im Auge zu haben scheint, ist für die Sonn- und Feiertage die volle Tagesbesoldung zu gewähren, selbst wenn sie an denselben nur theilweise thätig oder nur dienstbereit sind, so daß ihnen auch zur Erholung aus reichende Gelegenheit geboten ist." Das würde ja genau mit den obigen Klagen übereinstimmen, daß den Diätaren oder, wie es in der Erwiderung heißt, den ,, Gehilfen" niemals ein dienst­

Stabio. Meyerberichtet sodann über die Entbin öffentlichung viele unberufene Konkurrenten an den Bauherrn freier Sonntag gewährt würde. Denn Gehilfen, die Sonntag

Städteordnung.

O der Stadtverordneten- Versammlung auf Grund des§ 75

Es handelt sich um folgendes: Der an­

herantraten und freiwillig Preise für Herstellung des Baues ab­gaben, für welche ein solider Bau eben nicht auszuführen ist, und was in Berlin   für eine Menge von Bauunternehmern be­denklichster Sorte vorhanden ist, weiß jeder Kenner hiesiger Ver­Veröffentlichung dieser sogen. Bauzettel hervorgegangen und haben vielen Bauunternehmern erhebliche Verluste bereitet. Schon

Bige Lebenswandel eines unbesoldeten Gemeindebeamten giebt hältniffe. Sehr viel gerichtliche Klagen find aus der vorzeitigen ur Sie, fo ibn abzusetzen. Die Frage ist nun: Ist die Stadtver eten Versammlung allein befugt, einen unbefoldeten Ge­mmung des Magistrats erforderlich? Der Magistrat vertritt lepteren Standpunkt, während der Referent in längerer lung allein befugt sei, einen unbesoldeten Gemeinde­

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für Sonntag von 10-1 Vormittag im Dienst find bezw. diensts bereit sein müssen, find doch in keinem Falle vom Sonntags­dienst befreit, und die Bitte dieser Leute geht dahin, den Ges hilfen doch wenigstens alle 3 Wochen ohne abzug der Diäten einen freien Sonntag zu gewähren, und das scheint uns keine unbillige Bitte zu sein.

eindebeamten feines Amtes zu entbinden, oder ist die Bu früher haben sich die geschädigten Bauintereffenten an das Polizei- In Ihrer Nummer vom 2. Februar veröffentlichen Sie im

Magiftrat

präsidium mit der Bitte gewendet, doch solche Veröffentlichungen zu verhindern. Indessen ist es dieser Behörde bis jetzt unmög­lich gewesen, trotz der sorgsamsten Nachforschungen, festzustellen, aus welchen Quellen diese Veröffentlichungen fließen. Es bleibt

ten feines Amtes zu entfleiden. Der Referent beantragt, unerfindlich, wie die Herausgeber der Bauzettel zur Kenntniß

Auffaffung durch einen Beschluß festzustellen und hierbei Berathunen Fällen nur das Material zugänglich zu machen.

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aufzufordern, in Zukunft der Versammlung in

Nachdem ein Kommissar des Magrstrats den Standpunkt

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Felben vertreten und sich eine längere Debatte angeschloffen, funststücke, welche sich der gesunde Menschenverstand immer noch ließt die Versammlung nach dem Antrage des Refe- nicht erklären fann und will.

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der revidirten, mit Bauerlaubniß versehenen Bauprojekte kom­men können. Obgleich in Berlin   eine große Menge findiger Köpfe zusammenströmt, erinnert doch diese Findigkeit an die Quellenriecherei der Quellensucher und ähnliche Taschenspieler Im Anschluß hieran wird der ,, Voff. 3tg." ferner geschrieben: Bereits seit acht Jahren bin ich Die Bauzeichnungen müssen in drei die Spur zu kommen. Exemplaren eingereicht werden, wovon je eins das Polizei­präsidium, das andere der Magistrat und das dritte später der Bauherr zurückerhält. Es ist also die Vermuthung gerechtfertigt,

Es folgt die Vorlage, betreffend die Zulassung des Herrn eifrig bemüht, dem Ausbaldowerer der Baumittheilungen auf

then zu den Geschäften der Versammlung. Vorerst er der Vorsteher, daß er die Herren Syndici der Stadt um Butachten angegangen habe. Das eine Gutachten sprach sich naus, daß das Mandat des Herrn Ziethen als erloschen

betrachten sei; das zweite Gutachten fam zum völlig daß die Quelle aus einer dieser Sammelstellen fließt und zwar orfigender) fich auf Seite derer gestellt, die das Mandat des m 3. als nicht erloschen betrachteten und Herrn 3. ein­gegengesetten Resultat. Bei dieser Sachlage habe er, en, an den Geschäften der Versammlung theilzunehmen. Bu der Vorlage sind zwei Anträge eingelaufen: Dr. Horwit und Genossen beantragen: Die Stadt­eroneten Versammlung wolle beschließen: Infolge des Be es der Versammlung vom 29. Dezember 1887, Prot. 8 c, Die Berechtigung des bisherigen Stadtverordneten, Apotheken­ers Herrn 3iethen zur Theilnahme an den Berathungen Polizeipräsidium eingereicht wurden, keine Kenntniß. an den Geschäften der Versammlung troß der im Ver­

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erfolgen die mit sehr genauen Angaben hergestellten Veröffent lichungen feineswegs erst nach Ertheilung des Konsenses, sondern meist schon kurze Zeit nach Einreichung der Projekte. Nach den Bescheiden des Herrn Polizeipräsidenten   find Beamte des Polizeipräfidiums hierbei nicht betheiligt. Ich bin nun in der Lage, durch zwei praktische Beispiele zu beweisen, daß auch Beamte des Magistrats hierbei nicht interessirt sind. Der Magistrat erhielt von zwei von mir verfertigten Bauprojekten, weil aus anerkannten Gründen nur 1 resp. 2 Exemplare beim

Dies

lokalen Theil unter ,,, Eine sehr bewegliche Klage" sehr interessante Thatsachen, die aber unbedigt einer Nichtigstellung bedürfen. Schon im vorigen Jahre war dem Berliner Tageblatt" eine ähnliche Mittheilung gemacht worden, die meines Erachtens aus ganz derselben Quelle zu stammen scheint. Da Sie nun wünschten, daß sich ein Arbeiter aus der Sattlerbranche zu dieser Sache äußern möchte, so will ich auf den Sachverhalt näher eingehen. Die Klagen des Herrn fgl. preuß. Hof- Sattlermeisters betrachte ich als sehr einseitig und sind dieselben weiter nichts, als eine Denunziation, die den Zweck haben soll, die fgl. Verwaltung der Artilleriewerkstatt zu bewegen, in Gemeinschaft mit dem tgl. preuß. Hof- Sattlermeister und der Innung die Arbeitslöhne der Sattlergesellen zu drücken, um so ihre Taschen zu füllen. Was die hohen Löhne betrifft, welche in Spandau   auf der Artilleriewerkstatt bezahlt werden, so muß ich fonstatiren, daß fein Sattler den von der Verwaltung gestellten Lohnfag über­schreiten darf, um nicht Gefahr zu laufen, daß Abzüge gemacht werden, und wenn ich nicht irre, so beträgt der jezige Stunden­Akkordsat 35 Pf. Sollten die Sattler jest mehr verdienen, so verdienen fie es nicht in der sonst üblichen 10 stündigen Arbeitszeit, sondern in einer sehr ausgedehnten Arbeitszeit, und dieses lettere ist augenblicklich der Fall. Weiter schreibt der Herr fönigl. pr. Hof- Sattlermeister, daß in Berlin   der schlechteste Arbeiter bei Militärarbeit 30 Mart verdient. Das ist unrichtig. Gerade das Gegentheil ist der Fall, der beste Arbeiter verdient allen­falls 30 Mart in einer Normalarbeitszeit. Nun kommt es ja vor, und das ist in den Militär- Werkstätten in ausgiebigſtem Maße Gebrauch, daß bis in die Nacht hinein gearbeitet wird. Daß unter solchen Umständen mehr als 30 Mark verdient wer­den fann, gebe ich zu. Aber die Behauptung, daß der schlechteste Ar eiter 30 Mart verdient, ist unrichtig. Im weiteren rühmt Der Herr Hof- Sattlermeister die Thätigkeiten der Handwerker" -soll höchst wahrscheinlich heißen der Innungs- Handwerker". Da möchte ich noch auf Eins hinweisen, wie nämlich die Herren über den Befähigungsnachweis denken, da doch ihre Vertreter fich im Reichstag auch so sehr warm darüber ausgesprochen haben. Bei unseren Herren Zunftmeistern ist es jest Logit, Arbeiter zu beschäftigen, die unserem Handwerk sehr fern stehen, so z. B. Schuhmacher, Buchbinder, Kürschner, und auch von der weiblichen Arbeitskraft machen sie den weitgehendsten Gebrauch. Da sich doch dieses auf keinen Fall mit der Hebung des Hand­werks verträgt, wollte ich darauf hinweisen, was für Vorstellun gen die Herren Zunftmeister sich davon machen. Und diese Logik ist gerade bei den hervorragendsten Bunftmeistern im Sattlerhandwerk der Brauch. Dann schreibt der Herr fgl. preuß. Hof- Sattlermeister, daß so und so viele Existenzen von Sattlermeistern auf dem Spiele ständen. Da möchte ich darauf hinweisen, daß hier in Berlin   auch genug Militärarbeit vor­handen ist und nicht nur allein in Spandau  . Also möchten doch die Herren Zunft und fgl. preuß. Hof- Sattlermeister sich Militärarbeit verschaffen und den Gesellen ihre jest geforderten Löhne geben, dann werden sie nicht zu Grunde gehen. Daß fie auch nicht zu Grunde zu gehen brauchen, ist in diesem Blatte schon_haarklein bewiesen worden.

wurde von dem damaligen Vorsitzenden der Bauabtheilung des Polizeipräsidiums seiner Zeit aftenmäßig festgestellt; dennoch standen dieselben schon nach einigen Tagen in den Bau­

Dagegen beantragt Stadtv. Meyer: Die Stadtverord- mittheilungen. Da muß ich denn doch die große Geschäfts­Berjammlung wolle beschließen: Das Stadtverordneten- fenntniß des Ausbaldowerns um so mehr bewundern, als von

in der 3. Abtheilung des 9. Kommunal Wahlbezirks ord. smäßig gewählten oder zu wählenden Stadtverordneten in Stabto. vrmit begründet seine Auffaffung. Es führe Angeheuerlichkeiten, wenn ein von der Stadtverordneten

den geplanten Bauten auf der Baustelle noch nichts zu merken mar. Mir scheint aber doch bei der großen Zahl der hiesigen Architekten und Inhaber von Baugeschäften ein großes Stück des öffentlichen Interesses geschädigt zu sein, da deren Ge­schäftsgeheimnisse in so unerhörter Weise preisgegeben werden. Auch bin ich der Meinung, daß den Verbreitern der Baumit­werk dadurch gelegt werden könnte, daß wegen Preisgabe des Geschäftsgeheimnisses gegen sie der Staatsanwalt auf eine be­

ach dem mlung als ungiltig bezeichnetes Mandat weiter ausgeübt theilungen ihr unsauberes, aber sehr gewinnbringendes Hand­

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Stadtv. Friedmann meint, daß der bei der letzten me eines gewählte Stadtv. Biethen allerdings nicht hier fißen dürfe, gründete Klage einschreiten kann.

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fein Mandat für ungiltig von der Versammlung erklärt

bende Wirkung habe.

Den sei und der Einspruch gegen diesen Beschluß feine auf- erzählt Dr. Hajek in Wien   in einer äußerst interessanten und

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Wie aber stehe es damit, daß bis

Wie unsere Bourgeoisie lebt, d. h. wie sie frißt, das

lehrreichen Abhandlung. Dr. Hajet weist auf die Anomalien des Stoffwechsels hin, welche durch Uebermaß in der Ernährung, durch systematische Ueberfütterung mit erquifit guten Nahrungs­mitteln verursacht werden. Der Reiche, der mit Sherry   und Madeira   seine Tafel beginnt, der nur die Suppe von raffinirt hat, ehe er an die Pièce de resistance feines Menu gelangt, der als Nachspeise noch gerade so viel Kost verzehrt, als ein dieser sorglose Mensch überhaupt zu einer Mahlzeit braucht dieser sorglose Braffer wird nicht müde, seinen Arzt auszuforschen, ob Reh­rücken nahrhafter fei, als Fasan, ob und wie lange ein Beefsteak gebraten werden müffe, damit es ja feine Kraft verliere, ob der Käse wirklich verdauen helfe und ob sich zwischen Bier, Wein,

Einführung des neugewählten Stadtverordneten die bis gen Stadtverordneten am Plaze bleiben müßten? Redner Der Anficht, daß Herr Biethen so lange Mitglied der Ver mlung fei, bis die beanstandete Neuwahl wirklich erfolgt sei. Biethen habe als Stadtverordneter seinen Platz einzunehmen, langsam gefochten Fleische genießt, der seine Nagouts verzehrt er ihn vor der letzten( noch nicht perfekt gewordenen) Neu­eingenommen habe. Redner bittet, den Antrag Meyer: Stabto. Meyer 1: Wenn eine Versammlung 4 Wochen Stadtrath Vogt hält diese Ansicht nicht für zutreffend. und die Verwaltungsämter vertheile, ohne gegen Herrn then's hierfein Widerspruch zu erheben, so habe sie damit

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its ein festes Votum abgegeben. Der Gesetzgeber habe nichts Liqueur und Kaffee nicht noch einige exquifit fräftige Getränke

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Die Photographie gewinnt, wie der Gerichtschemiker Dr. Paul Jeferich in der legten Sitzung der Polytechnischen Gesell­schaft mittheilen konnte, in der Rechtspflege immer größere Be deutung. Dieser Tage ist es mit Hilfe der Photographie gelungen, den Nachweis der Fälschung eines Kontobuches zu führen. Dr.