ausgestattet. Im Juni v. J. trug sich nun ein Vorfall zu, der die Frau mit dem Strafgericht in Berührung bringen sollte. Sie hatte im Einverständnisse mit ihrem damals noch lebenden Ehemanne ein 14jähriges Mädchen namens Anna Meis in Dienst genommen für häusliche Arbeiten. Eines Tages sagte die Meis, sie habe einen Brief an ihre Schwester geschrieben und wolle denselben fortschicken, weshalb sie um eine 10 Pf. Frau Kainz erwiderte darauf, fie solle Marke bitte. nur den Brief nebst 10 Pfennig in das Expeditions Einige Zeit danach zimmer tragen, was fie auch that.

Jeserich, dem auf Veranlaffung der Staatsanwaltschaft die Bücher| eines der Fälschung verdächtigen Raufmanns zur Prüfung vor gelegt waren, photographirte die betreffenden Seiten der Bücher. Er ging dabei von dem Gedanken aus, daß die Farben photo­graphisch verschiedenartig wirken. Während Blau beispielsweise auf der Photographie fast weiß erscheint, nimmt Braun eine fast schwarze Färbung an. Waren nun in den Büchern thatsächlich zwei verschiedene Tinten benußt, die eine zur ursprünglichen Eintragung, die andere zur späteren Fälschung, so mußten diese Tinten, da ein großer Zeitraum zwischen ihrem Gebrauch liegen sollte, photographisch einen verschiedenen Farbenton geben. In der That erschienen die nachträglich mit einer Blau enthaltenden Tinte ausgeführten Fälschungen auf dem Bilde ganz schwach, die ursprünglichen schwarzen Eintragungen tief dunkel. Die eratte chemische Untersuchung der durch die photographische Vor­prüfung gefundenen Schriftstellen hat denn auch die Fälschung zur Evidenz festgestellt. In einem zweiten ähnlichen Falle han­delte es sich um eine Wechselfälschung. Man hatte den Monat Mai in April umgeändert, indem man aus dem dritten Grunds strich des großen lateinischen M ein p, aus dem a ein r gemacht und ein I angefügt hatte. Der Werth dieser photographischen Feststellungen liegt vor allem auch darin, daß der Sachverstän dige durch Vorlegung der Bilder den objektiven Beweis für sein Gutachten geben fann, während aus der chemischen Untersuchung allein immer nur ein mehr oder weniger subjektiver Beweis hervorgeht. Außerdem bewahrt die Photo­graphie das getreue Bild des Fälschungsobjektes, welches bei der chemischen Untersuchung oft ganz der Zerstörung anheimfällt.

Das Deutsche Tageblatt", bisher antisemitisch und gouvernemental, soll, der Freis. 3tg." zufolge, nationalliberal geworden sein. Der bekannte Führer der Nationalliberalen, Stadtverordneter und Baurath Styllmann, soll bei der Um wandlung eine Hauptrolle gespielt haben. Auch formell habe fich die Umwandlung in der Weise vollzogen, daß die bisherige Kommanditgesellschaft, Deutsche Verlags- und Buchdruckerei Gesellschaft Luckardt u. Co., in eine Aftiengesellschaft umge­wandelt sei. Buchhändler Luchardt und ein Kommis deffelben werden als Vorstand der Aktiengesellschaft bezeichnet.

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die großartigen und kostspieligen Dammbauten nicht werden kann. Schon der obere Lauf zeigt eine große fichkeit des Stromlaufes, noch mehr aber der untere; v. Chr. hat der Fluß neunmal feine Mündung geände lezte Mal 1855, wo die größte Waffermaffe, die vo das Gelbe Meer mündete, 350 km weiter nach Norden brach.

Sprechsaal.

Die Redaktion ftellt die Benuzung des Sprechsaals, soweit Raum dafür ist, dem Publikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen zur Berfügung; fie verwahrt fish aber gleichzeitig dagegen, mit den deffelben identifizirt zu werden.

36.

beint tägli baus vi art. Gis

An die Zimmerlente Berlins   und Umg Kameraden! Die streitenden Sattler, Riemer- und gehilfen Berlins   richten an uns die Bitte um Unter Wir alle wissen nun, daß zur Zeit wenig Wege uns offen zu einer sofortigen thatfräftigen Unterſtügung. S fomit im Sinne der Berliner   Zimmerleute zu handeln, ich die Kameraden auf sämmtlichen Plätzen und Bauten und Umgegend ersuche, sich an der Sammlung für bi werkschaft zu betheiligen. Ich glaube, uns allen ist ba Kampf, welcher zur Erlangung geringer Lohnaufbefferung dieser Gewerkschaft sich augenblicklich vollzieht, bekannt bekannt, daß einmüthig feit die Gehilfenschaft noch auf die Erreichung ihrer gerechten Forderung hofft. fich hier nicht um einen planlosen, muthwillig provozit sondern um die gerechte Forderung der Gewerkschaft. Kameraden, ich füge der Bitte der Gehilfenschaft den Mahnruf an die Solidari Arbeiter bei; seid eingedenk der Lage, in der auch oft befanden, denkt daran, daß auch wir fremder Hilfe Also tretet ein so schnell als möglich und mit allen K Unterſtügung der streikenden Sattler, Riemer und Gehilfen Berlins  , helft mit den Sieg erringen. Wo liſten im Umlauf sind, ersuche ich, auf dieselben zu andernfalls bitte ich um Zustellung der gesammelten

band

Zur Empfangnahme gegen Quittung bin ich alle Wa Abends von 8 bis 9 Uhr, Sonntags Vormittags von im Restaurant Schulz, Beuthstr. 10, gern bereit. Mit Bei der schaftlichem Gruß H. Jäckel, Bimmerer, N., Schönhaubt 1878

fam Frau R. in das Amtszimmer und beschäftigte sich mit Schreiben. Als fie fertig war und Sand auf die Schrift schütten wollte, ergriff fie aus Versehen das Tintenfaß und über­goß damit nicht nur ihr Geschriebenes, sondern auch den Brief der Meis. Als diese hiervon hörte, sagte fie, das thut nichts und nahm den Vorschlag der Frau K. an, welche versprach, ein neues Kuvert um den Brief zu machen. Während nun Frau K. das Kuvert löfte, fiel ihr Blid auf den Inhalt und fie las gerade eine Stelle, welche fich in wenig schmeichelhafter Weise mit ihrer Person und der ihres Ehemannes beschäftigte. Die Meis bes flagte fich in dem Briefe über schlechte Behandlung seitens ihrer Dienstherrschaft. Frau Kainz stellte das Mädchen deshalb zur Rede, und letztere forderte den Brief zurüd, offenbar mit in der Absicht, ihn nun nicht mehr abzuschicken. In diesem Augen blicke zeigte es fich nun, daß zwei Seelen in der Brust der Frau Kainz wohnten: bis jetzt war fie als Posterpeditorin thätig gewesen, nun aber fühlte fie fich als Dienstherrin. Sie erklärte, fie werde den Brief der Mutter oder dem Lehrer der Meis übergeben und steckte ihn vorläufig in ihre Tasche. Als einige Tage darauf die Mutter der Meis kam und Frau Kainz jener den Brief zeigen wolite, war er nirgends zu finden, an seine Adresse ist er auch nicht gelangt. Wo er geblieben ist, war nicht zu ermitteln. Gegen Frau Kainz wurde bald dar auf das Verfahren auf Grund des§ 354 Str.-G.-B. eröffnet und das Landgericht München I   sprach auch am 29. November v. J. ihre Verurtheilung zu der geringsten zulässigen Strafe von 3 Monaten Gefängniß aus. Aus den Urtheilsgründen ist folgendes von Interesse: Der Brief war als der Post anver­traut anzusehen, auch wenn noch keine Marke darauf war, denn es ist in Bayern   nicht verboten, den Brief nebst dem für die Marke bestimmten Geldbetrage abzuliefern. Die Angeklagte hatte daher die Pflicht, den Brief weiter zu befördern. Durch die Deffnung wurde derselbe dem Postverkehr nicht entzogen, auch der Absenderin nicht zurückgegeben, denn zur Zurückgabe find ganz andere Formalitäten nöthig. Die Angeflagte, welche die postalischen Bestimmungen fennt, hat nicht behauptet, daß ste auf Grund einer Gesegesbestimmuug fich für berechtigt gehalten habe, den Brief zurück zu halten. Sie hat ihn behalten uns geachtet dieses Bewußtseins, daher hat sie rechtswidrig gehan delt. In ihrer Revision, die vor dem 1. Straffenat zur Ver­handlung fam, hatte Frau Kainz ausgeführt, ste habe als Dienstherrin geglaubt, vollauf berechtigt zu sein, den Brief erst der Muter des Mädchens zu zeigen. Mit Unrecht habe das Gericht angenommen, daß das betr. Schreiben ein der Post an vertrauter Brief sei. Sie habe den Brief erst erblickt, als er mit Tinte übergossen war; damals hatte er noch keine Marke und sei daher der Post noch nicht anvertraut gewesen. Wenn die Meis an sie das Anfinnen gestellt habe, selbst eine Marke auf den Brief zu fleben, so sei dies ebensowenig ein Anver­trauen, als wenn jemand einen Werthbrief stillschweigend in ein Postbureau lege. Wenn ein solcher Werthbrief abhanden kommen würde, dann wäre die Post nicht ver­pflichtet, Ersatz zu leisten, da er der Post nicht anvertraut war. Das Thatbestandmoment der Unterdrückung sei auch ver fannt worden. Diese könne nicht darin liegen, daß die Ange­flagte nicht, wie fie versprochen, ein neues Kouvert hergegeben oder den Brief gar ohne Umschlag abgeschickt hat. Daß die

Krieg gegen Klingel- Bolle. Der Molkereibefizer Herr Bolle, genannt ,, Klingel Bolle  ", hat seinen Leuten durch öffent­lichen Aushang den Verkehr in den Lokalen in sechs Straßen Moabits verboten und straft jeden mit Entlaffung, der dieses Verbot übertritt, sei es in, sei es außer dem Dienst. Diese An­gelegenheit, welche ein berechtigtes Aufsehen erregt hat, be­schäftigte am 8. d. M.( Mittwoch) den Verein der Berliner  Weißbierwirthe in seiner stattgehabten Sigung und wurde sehr lebhaft der Wunsch geäußert, daß der Verein Stellung zu diesem diftatorischen Verfahren nehmen möchte. Es wurde in Vorschlag gebracht, namens des Vereins an Herrn Bolle ein Schreiben zu richten, in welchem derselbe zur Aufhebung des gedachten Ver­botes bestimmt werden soll. Auf Anrathen des Präsidenten des deutschen Gastwirthsverbandes, Herrn Wiese, wurde jedoch von einem derartigen Schritte Abstand genommen, vielmehr, weil zweddienlicher, eine Resolution gefaßt, welche es jedem Mitgliede des Vereins zur Ehrenpflicht macht, von Herrn Bolle feine Milch zu entnehmen, bis zur Aufhebung des gedachten Verbotes. Wir kommen in den nächsten Tagen noch aus­führlicher auf Herrn Bolle und seine hochinteressante Rutscher­ordnung zurück.

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Der Bester des oft erwähnten vermauerten" Hauses Friedenstraße 97, der im Prozeßwege durch die St. Georgengemeinde gezwungen wurde, die Fenster der auf den Friedhof stoßenden Hausfront zumauern zu lassen, hat, wie ein Lokalforrespondent wiffen will, im Instanzenwege jezt erreicht, die verbotenen Fenster durch kleine Lichtöffnungen( Lichtscheiben) ersetzen zu dürfen.

Ein freudiges Ereignis" hat sich am Montag im Kameelgehege des Boologischen Gartens ereignet. Das Kameel­weibchen hat nämlich zwei lebende Junge zur Welt gebracht, die sich ausnehmend wohl befinden und Hoffnung geben, daß fie am Leben bleiben. In der Gefangenschaft gehört das erfen von Jungen bei den Kameelen zu den Seltenheiten.

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Nr. 177b.

Telegraphische Depesche

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

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Hamburg  , Donnerstag, 9. Februar. Der Poft hinaus Rugia  " der Hamburg  - Amerikanischen Packetfahrt Afsanträge, fchaft ist, von New- York   kommend, heute früh 7 1hr eingebr Elbe eingetroffen.

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München  , Donnerstag, 9. Februar. Der Bezegung durc Borscht( klerikal) ist mit 52 von 55 Stimmen zum berhaupt if

Bürgermeister gewählt worden.

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Wien  , Donnerstag, 9. Februar. Bei der heutigen meisterwahl wurde der bisherige Bürgermeister Uhl mit 116 Stimmen wiedergewählt. Die Stadthaltere Burschenschaft ,, Teutonia" aufgelöst. Wien  , Donnerstag, 9. Februar. Die Politifcipiellen spondenz" meldet aus Petersburg  , die im Finanzamte Bollkommission bereite eine Erhöhung des Einfuhrz Blei, Zink und Kupfer aus den westlichen Staaten voin Berli Bern, Donnerstag, 9. Februar. Der Bundesrattere Bevöl

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Regierung in Zürich   seine Mißbilligung der von den hauptmann Fischer durch die bekannten Mittheilung deutschen Reichstagsabgeordneten Bebel und Singer Indiskretion und der von ihm versuchten Rechtfertigung Unterdrückung in dem Nichtzurückgeben zu erblicken sei, habe gesprochen. Der Bundesrath beansprucht das Recht eine ficht und der Oberleitung über Untersuchungen,

Durch den Wuthausbruch eines Angeklagten wur den gestern die in der dritten Straffammer des Landgerichts I anwesenden Personen in nicht geringe Aufregung verseßt. Der Kellner Mar Stein befand sich wegen Diebstahls auf der An­flagebank, wurde für schuldig befunden und zu anderthalb Jahren Gefängniß verurtheilt. Während der Gerichtsbof fich zur Berathung zurückgezogen hatte, sprang der Angeklagte plöß­lich mit einem Wuthgebrüll über die den Anklageraum um­gebende Barrière und stürzte sich mit erhobener Faust auf die Hauptbelastungszeugen. Zum Glück für diese wurde der Wütherich von den hinzuspringenden Gerichtsdienern ergriffen und unschädlich gemacht, bevor er das beabsichtigte Attentat auszuführen vermochte. Er ließ sich später willig zur haft ab­führen.

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cffe der politischen Polizei geführt werden; er erwartet b ähnliche Vorgänge nie und nirgends mehr wiederholen we und stellt Maßnahmen in Aussicht, die ihm für die Bu einen bestimmenden Einfluß hinsichtlich derartiger Unterfuch Stockholm  , Donnerstag. 9. Februar. Die zweite Se

das Gericht selbst nicht angenommen. Die Vertheidigung der Angeklagten vor der Straffammer sei dahin gegangen, daß sie fich als Dienstherrin für berechtigt gehalten habe, Eltern und Lehrer des Mädchens zu benachrichtigen. Der Reichsanwalt bezeichnete die Revision als begründet, da die Feststellungen be­züglich des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit unzureichend seien. Ob die Abficht der Unterdrückung, der Entziehung aus dem Postverkehr vorgelegen habe, sei nicht vom Gerichte ers mogen, obgleich Veranlassung dazu vorlag, da die Angeklagte fich selbst darauf berufen habe, daß die Meis selbst den Brief zurück­verlangt habe, fie, die Angeklagte, also nicht die Absicht haben konnte, den Brief dem Postverkehr zu entziehen. Dann habe fie fich auch, wie das Sigungsprotokoll ergebe, auf ihre Eigen­schaft als Dienstherrin berufen und das Urtheil schweige fich in dieser Beziehung ungerechtfertigter Weise aus. Es handle fich hier übrigens, so bemerkte der Reichsanwalt weiter, um ein Poststüd, welches gar nicht, bevor es durch ein Kuvert ergänzt war, der Post zur Beförderung übergeben werden konnte und welches nothwendiger Weise erst an den Absender zurückgegeben werden mußte, ehe eine Postbeförderung eintreten fonnte.- Dem Antrage der Revision und des Reichsanwalt entsprechend hob sodann das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an ein anderes Gericht, das Landgericht München 1  , zurück, indem es den von beiden Parteien angeführten Gründen zustimmte.

Die in den lehten Tagen herrschende Kälte hat leider ein Menschenleben vernichtet. Die Umstände, unter welchem das geschah, sind sehr eigenthümliche. In der Alten Jakobstraße 21 wohnte eine Wittwe G. Den Mit­bewohnern des Hauses fiel es am Dienstag Vormittag auf, daß fich die G. nicht, wie üblich, in den Morgenstunden hören und sehen ließ, auch die Fenster ihrer Wohnung troß der Kälte ganz offen standen. Man klopfte wiederholt an die Thür und als dieselbe nicht geöffnet wurde, requirirte man polizeiliche Hilfe. Die Thür zur Wohnung der G. wurde gewaltsam geöffnet und da fand man denn die Inhaberin aus einer Kopfwunde blutend und völlig erstarrt vor Kälte auf dem Fußboden liegen. Db­gleich dieselbe sofort in ein Krankenhaus überführt wurde, war alle Hilfe vergebens; die Aerzte fonstatirten, daß die Frau in­folge der Kälte verstorben sei. Wie die Verstorbene zu der Kopfverlegung gekommen und warum sie während der kalten Nacht die Fenster ihrer Wohnung geöffnet, bleibt völlig unklar.

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Kleine Mittheilungen.

sichern.

nahm ebenso wie die erste einen Zo von 2% Weizen, Geiste, Mais und Bohnen an.

Eisleben  , 6. Februar.( Unglück im Schacht.) Auf dem Glückhülfsschachte verunglückte der Bergmann Thate dadurch, daß er von einer niedergehenden Wand getroffen und auf der Stelle getödtet wurde.

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Chemnitz, Donnerstag, 9. Februar. Infolge vergangenen Nacht stattgehabten Schneeverwehungen fehr auf den Bahnlinien Böblig- Reigenhain, Dlbernha Schwarzenberg- Johanngeorgenstadt  , Wilischthal- Ehre dorf Thum, Annaberg  - Weipert  , Weipert- Komotau und m bes mühle Moldau eingestellt. Auf der Linie Chemnit die Züge wegen der Glätte nicht vorwärts fommen

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San Remo, Donnerstag, 9. Februar. Dr. Braauunge unter Assistenz aller übrigen Aerzte heute Nachmitt 50 Minuten bei dem Kronprinzen den Luftröhrenic nommen; der Zustand deffelben ist ein befriedigenderheit eint

Man erinnert sich noch der be­Paris, 7. Februar. rühmten Flucht Rochefort's und einiger andern Verschickten von Neu- Kaledonien   im Jahre 1877. Das Boot, welches die Flüchtigen an Bord eines englischen Dampfers brachte, gehörte einem Geschäftsmann Duffer in Numea  , welcher von der über die Flucht erbitterten Behörde unter Einziehung des Bootes Nach Europa   zurückgekehrt, hat nunmehr ausgewiesen wurde. Duffer von Rochefort Schadenersatz verlangt; 2500 Frants für sein Boot und eine noch zu bestimmende Vergütung für den Verlust seines Geschäfts. Da Rochefort nicht gutwillg zahlt, so ist es zu einer Klage gekommen, die demnächst verhandelt werden soll.

Polizei- Bericht. Am 8. d. M. früh wurde in der Nähe der Von der Heydtbrücke die bereits start verweste Leiche eines etwa 30 Jahre alten Mannes aus dem Wasser gezogen und Gegen Mittag machte nach dem Leichenschauhause gebracht. Gegen Mittag machte ein Arbeiter in seiner Wohnung in der Forsterstraße den Ver such, sich durch Schwefelsäure an vergiften. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht. Um dieselbe Zeit wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Christinenstr. 6 todt im Bett liegend vorgefunden. Nach ärztlicher Annahme ist der Tod wahrscheinlich durch Einathmen von Kohlendunst herbeiges führt worden; ob Selbstmord oder Unglücksfall vorliegt, ist noch nicht aufgeklärt. Nachmittags wurde in der Prenzlauerstraße ein 15 Jahre altes Mädchen durch einen von dem Arbeiter Nemens unvorsichtig geführten Handwagen angefahren und am rechten Fuße nicht unbedeutend verlegt.- Abends wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Ackerstraße mittelst eines Hals­tuches an der Thürklinke erhängt vorgefunden. An demselben Tage fanden Probststr. 5 und Dranienburgerstr. 63 unbedeus tende Feuer statt.

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Gerichts- Beitung.

In dem Posener Sozialistenprozeß haben die meiſten der verurtheilten Angeklagten gegen das Urtheil der zweiten Straflammer des Posener Landgerichts durch ihre Vertheidiger Revifion einlegen laffen.

London  , Donnerstag, 9. Februar. Der Caftle Roslin Castle" ist gestern auf der Heimreise in Lond

fommen.

Markthallen- Bericht von J. Sandmann, Verkaufsvermittler. Berlin  , den 8. Februar 1888. Wetter: Regen.

Temperatur in der Halle 4 Grad Reaumur.

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Butter.( Neine Naturbutter.) 1. Feinste haltb rahm   Tafelbutter( bekannte Marken) 98-105 M schmeckende Tafelbutter 90-98 M., 3. Tischbutter 90 M., 4. fehlerhafte Tischbutter 75-85 M., 5. Borte mehr Backbutter 65-75 M. pr. 3tr. Auktion täglich um

Vormittags.

London  , 6. Februar.( Brennendes Schiff.) Auf dem Bramley- Moore- Werft in Liverpool   verbrannte am Freitag Abend ein sehr großes amerikanisches Schiff. Daffelbe war theilweise mit Kohlen beladen nnd machte sich zur Reise nach seinem Bestimmungsorte, San Francisco   fertig. Sobald das Feuer entdeckt wurde, waren Sprißen und Feuerwehr zur Stelle, aber es zeigte fich bald, daß das Schiff nur durch Versenken gerettet werden fönne. Die Seiten wurden daher an verschie denen Stellen durchbohrt, aber das Werft war nicht tief genug, um das Fahrzeug ganz unter Waffer zu bringen. Während vom Schiffe selbst nichts mehr zu sehen war, wüthete das Feuer in den Masten und dem Takelwerk fort und widerstand allen Löschungsversuchen. Erst Sonnabend Mittag wurde man des Feuers Herr.

Reichsgerichts- Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig  , 6. Februar.  ( Postbeamtin und Dienstberrin.) Eine Straffache, in der es sich um den Widerstreit der Pflichten han delte, fam heute vor dem ersten Straffenat des Reichsgerichts zur Verhandlung. In Kochel  , einem fleinen bayerischen Orte, versieht seit 17 Jahren Frau Marie Kainz selbstständig die Ver­richtungen eines Postbeamten; sie ist Post- Expeditorin und als solche mit allen Rechten und Pflichten eines Staatsbeamten

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Eier 2,70-4,10-- netto ohne Abzug p.

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Schweizer 35-50-63, Quadrat- Backstein 8-12­burger 20-30-35, Rheinischer Holländer Käfe 58-6tter nicht

Edamer 58-68, Harzer-3,00 M. Dtsche. Camembert M. pr. Dz. Neufchatel

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Fasanenhähne 4,00 Mart, Fasanenbennen Birtwild 1,25-2,00 pro Stück, Haselwild 0,50-0,80 Stüd Schneehühner 0,90-1,10 M. Wildauftioni

10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags.

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30-40-55, Hammel 35-45-48, Schweinefleisch 38 en gefund Fleisch. Rindfleisch 27-40-53, Kalbfleisch( mit u

London  , 8. Februar. Aus Shanghai   wurde gemeldet, daß infolge der Ueberschwemmungen durch den Austritt des Hoangho nahezu zwei Millionen Menschen in Noth und Gefahr versett wurden. Der Hoangho, dieser toloffale Strom Chinas  , dessen Länge auf 4400 km, deffen Gebiet an Flächeninhalt auf 1800 000 qkm geschäzt wird, ist wegen seiner großentheils sehr reißenden Strömung wenig schiffbar, verursacht dagegen durch Uebertreten seines infolge von Sturzseen oder des Schmelzens von Schnee im Gebirge furchtbar anschwellenden Gewässers auf das neben ihm gelegene Flachland häufig Ueberschwemmungen, die um so verwüstender find, als das Flußbett in seinem unteren Laufe das angeschwemmte Flachland überragt, das auch durch

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Pfund, Schinken geräuchert mit Knochen 70-85 Pf Geflügel, fett, geschlachtet. Fette Gänse 55-60 Fette Enten 55-80 Pf. pr. Pfd., Puten 45-65 Pfd., Tauben 38-55 Bf., Hühner 0,90-1,20-1,70

Geflügel, lebend. Gänse la

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Enten 1,20-1,50-2,25 M., junge Hühner 3,00-5,00 M.­

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Hühner 1,20-1,70, Tauben 35-50 Pf. pr. Stüd Obst und Gemüse. Weißfleischige Speisekartoffeln 5,00, Zwiebeln 12,00-14,00 m. pro 100 Kilo, Blumenicht a 25 M. pro 100 Stopf. Apfelfinen Jaffa 8-10 9-13, Valenzia 420er 14-26 M., Citronen 7.50 Der Gruß Feldfrüchte in Wagenladungen, Kartoffeln, men je

per Kiste.

M.

Speisekartoffeln 40-50 M. per 1000 Kilo, Hafer 105

30 M., Heu

Erbsen 110-200 M., Futtererbsen bis 180 M., Nichtstroh 1000 Stilo.

Verantwortlicher Redakteur: R. Cronheim in Berlin  . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2

Deffer

Das Leben

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