gierung, die Beomten und die Arbeitgeber der Ordnungs parteien fich unerhörter Wahlbeeinflussungen schuldig gemacht hätten. Wolle er dagegen Alles aufzählen, was die Sozial­demokraten an Wahlbeeinflussungen geleistet hätten, so würde er die Geduld des Hauses zu ermüden fürchten.

der Rechtsverhältnisse erzeugt. Und was ein Krammets vogel ist, läßt sich nicht mit größerer Bestimmtheit definiren, als was eine auf Umsturz gerichtete sozialdemokratische Bestrebung ist.( Heiterfeit.) Mit diesem Paragraphen in der Hand können Sie jedem Vogel, auf den Sie Appetif haben, sagen: Du wirst gegeffen, denn du bist ein Krammetsvogel.( Heiterfeit.) Der Krammetsvogel hat alsdann nicht das geringste Rechts­mittel, um fich gegen diese willkürliche Behandlung zu wehren. ( Große Heiterkeit.) Was heißt denn das, in der üblichen Weise" Krammetsvögel fangen? Das heißt: Schlingen auf­stellen; und in den Schlingen dieses Gesetzes haben sich schon manche Vögel gefangen, die entschieden gar nicht zur Krammets­vogelpartei gehörten, sondern durchaus freiwillige Sänger waren, wahre Frühlingslerchen.( Heiterkeit.) Der ordentliche Rechtsschutz, den wir hier etabliren wollen, ist auch durchaus nöthig, um das legte Ziel, den internationalen Schutz zu er reichen. Wenn wir mit anderen Staaten verhandeln, daß fie ihr thörichtes Vogelfangen einstellen, so fönnen sie uns einwenden: Ihr fangt ja selber die schönsten Singvögel; Meisen, Droffeln und Lerchen, und redet euch dann damit her aus, es feien nur Krammetsvögel gewesen.( Heiterfeit.) Wir müffen mit gutem Beispiel vorangehen, dann werden die an deren Staaten schon folgen. Wenn man bei uns Ernst damit macht, den Fang der Sänger ganz zu verbieten, dann werden wir auch in anderen Ländern, von denen uns in dieser Be ziehung Gefahr droht, Nachahmung finden. Ich täusche mich ja nicht darüber, es ist der Appetit am Krammetsvogelbraten, der diesen Paragraphen hineingebracht hat. Der Abg. Windt­horst sagt: warum sollen wir uns einen Braten, den wir haben fönnen, entgehen lassen? Wie kann ein deutscher Parlamen tarier das sagen!( Heiterkeit.) Wie oft haben wir uns schon einen Braten entgehen lassen müssen!( Große Heiterkeit.) Ich denke noch an unseren Diätenantrag von vorgestern; da hat eine ganze Menge von Ihnen, die den Braten hätte haben können, ihn fich entgehen laffen.( Große Heiterkeit.) Es sind feudale Inter­effen, die zu Gunsten des Krammets vogelfanges geltend gemacht werden, und ich entscheide mich mit aller Entschiedenheit für den Krammetsvogel und gegen den Feudalismus.

Abg. Bebel( Sozialdem.): Der Vorredner werde nicht nachweisen können, daß seitens der Sozialdemokratie eine Un­gesetzlichkeit bei der Wahlagitation in Sachsen   ungerügt unter­nommmen worden ist. In Dresden   habe man unmündige Studenten des Polytechnikums aufgeboten, sich an der Wahl­agitation zu betheiligen. Dagegen erhebe sich keine tadelnde Stimme; so werde überall mit zweierlei Maß gemessen. Ungerügt hätten sich auch die Militär Vereine in durchaus ungesetzlicher Weise zu Gunsten der reichs­treuen Parteien an der Wahlagitation betheiligt. Das Gleiche laffe fich von der Wahlbeeinflussung zahlreicher Behörden sagen. Abg v. Friesen bleibt dabei, daß unerhörte Wahlbeein­fluffungen seitens der Sozialdemokraten in Sachsen   vorge tommen find.

Abg. Henneberg( natl.) spricht sich für die Vorlage aus. Abg. v. Oerhen( Parchim  , tons.) bittet gleichfalls um die Annahme des Gesetzes, indem er darauf hinweist, daß der Krammetsvogel, der für das Gesetz überhaupt nur eine unter­geordnete Bedeutung habe, fich bisher nicht vermindert habe.

Damit schließt die Diskussion. Der Antrag des Abg. Hermes auf Kommissionsberathung wird abgelehnt; die zweite Berathung wird also im Plenum stattfinden.

Es folgen Wahlprüfungen.

Ueber die Wahl des Abg. v. Dergen Parchim ( 3. Mecklenburg- Schwerin), die für giltig erklärt werden soll, referirt Abg. v. Friesen.

Abg. Rickert( dfrs.) bemerkt, daß man den Ausführungen des Referenten über die Vorkommnisse bei dieser Wahl und den Inhalt des Protestes nicht genügend habe folgen fönnen. Es scheine ihm auch, als als ob der Referent einige erhebliche Protestpunkte nicht vorgebracht habe. Er beantrage deshalb, die Wahl an die Wahlprüfungsfommission zur schrift­lichen Berichterstattung zurückzuverweisen.

Abg. Bebel: Der Vorredner muß als Vorsitzender des Konservativen Landesvereins in Sachsen   von diesen Dingen wiffen, es sei geradezu unglaublich, daß er von diesen Dingen feine Kenntniß erhalten haben soll.

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Bur bevor unalwahlbezirk St abfichtigen die De Sei annten Riftenfal mmunalwahlbezir treten.

sechs Personen an dem Suchen. Es ist gar zu dem Aufbewahren", sagt die Frau vor sich hin. aber find", wirft ihr Nachbar ein. Von der anderen eine dritte Partei die Sache auf: Et soll villes fin doch nich." Wo erst drei in der Debatte find, nicht lange, bis sie eine allgemeine ist. Ganz vorn an bemerkt jetzt eine Dame:" Der Kondukteur wird nach der Strafe genommen, wenn" Sie irren," unterbrid

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anderer Fahrgast, der Kondukteur ist daran ganz und demfelben Berl o, wie der F wenn er nur seinen Fahrschein giebt Da erfo Jubelruf aus dem Munde der ersten Frau. Sie hat Cremer zieht f ung des Abg. gefunden. Der Kontroleur ist längst draußen und eralen Agitators Trittbrett abgesprungen, als er heftig zurückgewinkt feucht dem Wagen nach, gewinnt das Trittbrett wie gitationsorg rlin werden. U reißt nun, es geht nichts über die Genauigkeit, nachtr Nicht wenig Ecke ab. Der Bettel wandert zu der Frau zurück. Wi Tagesliteratur i erhalten, wirft fie ihn auf die Erde. Nee, so wat!" tte Nachbar ,,, wenn nu wieder Eener kommt, denn liegen Nachtrag zur Und er fam. Eine Minute später war der zweite ko, welche ihre da. Es war schon Gener hier," ruft ihm die Frau für ein solches Und da die Mittheilung Bestätigung findet, begnügt Bitt' mit oberflächlicher Kontrole. schön, schein," flüstert auch er und faßt an die Müße, der Frau steht, die leichtsinnig ihr Billet zum zweite fortgeworfen. Und diesmal hat sie zu dem Schaden liner Tageslitera

Die Wahl des Abgeordneten Clauß wird hierauf für giltig erklärt.

Abg. Maquardsen( natl.) erklärt als Vorfizender der Wahlprüfungskommiffion, daß die letztere die Protestbehaup tungen nicht für so erheblich gehalten habe, um daraus die Noth­wendigkeit eines schriftlichen Berichts herzuleiten. Herrn Rickert bleibe überlaffen, aus dem Vortrage des Referenten seine Schlüffe zu ziehen und Anträge zu stellen.

Die Wahlen der Abgeordneten v. Funde( 9. Frankfurt  ) und Panse( 7. Merseburg  ) werden ohne Debatte für giltig

Abg. Ridkert erklärt dies für unmöglich nach dem ein­maligen Anhören des Referats und beharrt bei seinem Antrage, welcher darauf gegen die Stimmen des Bentrums, der Frei­finnigen, Sozialdemokraten und einiger Nationalliberaler abge­lehnt wird.

ertlärt.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Schluß 4% Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 1 Uhr ( Wahlprüfungen; Etat).

In der Diskuffton erklärt sodann Abg. Hegel( natl.) die bei der Wahl vorgekommenen Unregelmäßigkeiten für nicht er­heblich.

Kommunales.

Der wegen Anlegung eines Hafens am Schiff­fahrtskanal auf dem Urban von der Stadtverordneten­Versammlung niedergesezte ausschuß ist am Mittwoch zu einer Berathung, die vollständig durch die Generaldiskussion aus­gefüllt wurde, zusommengetreten. Alle Redner erkannten die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Hafenanlage an der vom Magistrat vorgeschlagenen Stelle an, und erscheint hiernach die Annahme der Vorlage als gesichert. Bezüglich der Tarif­frage theilten die Magistratskommissare mit, daß die Staats­behörden zwar vorläufig die Genehmigung eines bestimmten Tarifs, deffen einzelne Säße ja auch wesentlich durch die Ge­staltung des Hafens und die Ausladevorrichtungen bedingt wer den, abgelehnt hätten, dagegen hätten sie die Zusicherung er­theilt, daß die Stadtgemeinde in Hinsicht auf die Tariffrage in die Reihe der bestbegünstigten Städte und Korporationen ein­treten soll. Die Auswahl des Projekts, nach welchem der Hafen erbaut werden soll, ob mit einer oder zwei Inseln, oder ob gar feine Insel angebracht werden soll, ist der Spezialberathung vor­behalten.

Abg. Ridkert hebt nochmals hervor, daß der Vortrag des Referenten nicht zu verstehen gewesen sei und beantragt, die Beschlußfaffung so lange auszuseßen, bis die Rede des Re­ferenten gedruckt im stenographischen Bericht vorliege.

Nachdem fich Abg. v. Marquardsen mit legterem Antrag einverstanden erklärt hat, wird diese Wahlprüfung von der Tagesordnung abgefett.

Die Wahl des Abg. Clauß( 16. Sachsen  )( tons.) bean­tragt die Wahlprüfungsfommission für giltig zu erklären. Referent ist der Abg. v. Reinbaben( frt.) Aus den Grün­den des eingelaufenen Protestes führt er an, daß sozialdemo­fratische Wahlversammlungen verboten worden sind.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin   find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 29. Januar bis inkl. 4. Februar zur Anmeldung ge tommen: 194 Eheschließungen, 941 Lebendgeborene, 31 Todt­geborene, 586 Sterbefälle.

Lokales.

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nend, wenigsten alig dahingeſchie gefunden hat, lobte". Auch

Eine Sensati elbe fchreibt in

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Spott zu tragen. Von allen Seiten lacht es ihr entg Retter in der Noth und dem Gehege ihrer Zähne en fräftig Wörtlein des Aergers. Die Antwort bleibt ihr Nachbar mit dem Berlinischen Dialekt ist es, derinistro dell'i ahnung Immer hübsch stille, mein Puteken" in mit Dr. Stö regung versetzt. In diesem Stadium der Entwickeluters des Inne Referent es vor, den Wagen zu verlassen. Denn alls auf die

Trauung des enommen hat. Ruffen und Diese wahrheitsg Berliner   Bevöl te Februar war te 1813, in ein lagerungszustand

ihm, daß er am Ende noch als Zeuge in einem Bel prozeß vor dem Schöffenrichter figuriren müßte. An Ede sah er sich um, eben zog der Schaffner die G winkte einem Schußmann.- schichte ist an sich sehr unbedeutend. Aber da ste nu tommniß von vielen ähnlichen und gleichen schild Schauplatz der Omnibus und deren Veranlassung die

ist, so mag fie als ein Beweisstück betrachtet werden aus leichter Ro Abschaffung des Kontroleurs zum Wachsen der Gender paffirt und fi

sehr viel beitragen würde.

ternahm der fom Alt- Landsberg  ngen Widerstan urde. Diese ware einigen Haufen lins zu sprenge einige franzöfi

Von zarter Hand." Ein heftiger Kampf rechtigung weiblicher Bedienung wird augenblicklid Herrn Sternecker im Intereffe seines in der Friedric legenen Ausschantes ,, Sternederbräu" und dem Bef demselben Hause belegenen Krug zum grünen Kran Schulz, vor den Gerichten durchgekämpft. Herr von dem Befiger des Grundstücks kontraktlich die maffnen. Ihre erhalten, daß er allein in dem betreffenden Hause, of. 3tg." aus je

Sa

fiehen und bei

Bier und Wein an den verschiedensten Stellen ve I berechtigt sein solle, weibliche Bedienung zu haltengt. Der damal das Haus verkauft war, hat Herr Sternecker die erite

trenge Berth

Ausschanklokal für sein Bräu gemiethet, während det enden vor den

enen Bläße und ichüßen und Mun

vorläufig Konzessionsinhaber war. Herr Sterneder vor einiger Zeit für vortheilhaft, für seinen Ausschanl Bedienung anzuschaffen, Herr Schulz erachtet dadurdammelt. Die für verlegt und es begann nun eine nachdrückliche Alouatirte Tag und Schiedsgericht. Herr Sternecker war der Unterliegen die Gegenpartei erwirkte nicht nur ein Gerichtserkent geladenen Gew nach die weibliche Bedienung im Sterneckerbräu en fielen sogar i

sei, sondern sie erfocht auch die Festsetzung

intenschiffe, die

lischen Strafe von 100 M. für jeden Tag der Ueberundeten, und and Tage der Behändigung des Erkenntnisses an gerecht Schildwachen n

3000

auf diese Weise bereits eine Straffumme von mengekommen und die unterlegene Partei fuchte un mehr einen Weg, auf welchem sie das Nüßliche mit nehmen verbinden zu fönnen glaubte. Die weiblic

e Unwiffenheit lich ein unter de pnin stehendes R ten Marichen B Dauptstadt. Der in der Nacht vom

nung" wurde im Sterneckerbräu zwar abgeschafft und dienung wieder Kellnern übertragen, indessen sind die b " Gesellschaftsdamen" umgewandelt welche die Aufgabe haben, durch ihr Konsertionstate Gäste zu unterhalten und denselben auf diese Weile den

in

halt im Lokal möglichst angenehm zu machen. Der

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Berlin   ein. Einige

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grünen Kranze" will diesen Ausweg aber feines. A. in Steglit

laffen, er hat vielmehr seinen Vertreter mit der einer neuen Klage beauftragt, da er der Ansicht i hier nur um eine Umgehung des flaren

gerichtlichen

worteten damit, da

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nisses handelt. Außerdem soll aber eine Entschädin Ausländer Logi anhängig gemacht werden, auf deren Ausfall man on Liverpool fam begierig sein kann, da es bis jetzt wohl noch nichten wollte.

festgestellt ist, welchen Werth die zarte Hand" für

Die Kunst des Gehens und Fahrens in Berlin   war vor einem Jahrhundert günstiger entwickelt als jeßt. Dem " Fuhrhalter" schreibt ein alter Berliner   hierüber: Es find etwa 35 Jahre ins Beitmeer gesunken, seitdem man in Berlin  überhaupt das Rechtsfahren kennt. Ich entsinne mich, daß eines Tages an Hausthüren, Haus- und anderen Mauern ein Anschlag zu lesen war, des Inhalts: Wir haben beschlossen, daß jetzt immer rechts gefahren werden soll." Die Bekanntmachung war nicht etwa von Herrn von Hindelden unterzeichnet; nein­sondern von einer Vereinigung Berliner   Fuhrwerksbefizer. Der Gedanke war schauderhaft neu; bis daro hatte man in Berlin  fahren können, wie man heute geht, d. h. jeder wie er Luft hat. Aber der Gedanke rechts fahren" schien vernünftig und schlug durch, wie alles Vernünftige früher oder später durchschlagen muß, mag es anfangs auch so ungereimt ausschauen wie es will: man fuhr rechts. Aber gegangen wird heute in der Reichs­hauptstadt noch immer viel dümmer als beispielsweise auf der Elbbrücke in Dresden  ; gegangen wird noch dümmer als vor hundert Jahren. Beweis: Wenn man die Königlich Privile­girte Beitung von Staats- und gelehrten Sachen", so da im Fe­bruar 1788 gedruckt ward, aufmerksamit zu durchstöbern geneigt ist, also dann wird man finden, daß Berlin   seit hundert Jahren bei der Weltdrehung in Bezug auf Fahr- und Geh- Ordnung zurückgerutscht ist. Das Rechtsfahren war schon vor hundert Jahren, obwohl doch damals in Berlin   nicht entfernt der Fuhr verkehr wie heute herrschte, Polizeigeset, gegen das allerdings von Männiglich gefehlt wurde. Von neuem erging deshalb an sämmtliche Fuhrleute und herrschaftlichen Kutscher der Befehl: bei harter Strafe auf den Straßen jedesmal die rechte Hand zu halten; und sind die Polizei Offizianten bereits instruiret, jeden Kontravenienten sofort zu arretiren". Wir, im Jahre 1888, werden glimpflicher an die Kanthare geritten; wir werden als Kontravenienten" blos notirt, nicht arretirt. Das ist ein

Abg. Singer( Soz.) bedauert, daß auch hier kein schrift­licher Bericht erstattet sei. Es sei ein umfangreicher Protest ein­gegangen, aus welchem der Referent wichtige Thatsachen gar nicht mitgetheilt habe. Dahin gehöre auch die, daß der betreffende Wahlvorsteher erst die Wahlzettel entfaltet und sie erst dann in die Wahlurne gelegt habe. Früher habe der Reichstag  stets den Grundfaz vertreten, daß das Verbot von Wahlver­sammlungen zur Ungiltigkeit der Wahl führen müsse. Diesen Grundsaß scheinen selbst die Nationalliberalen verlassen zu wollen. Wenn der Referent es nicht mehr für nothwendig halte, die Thatsachen mitzutheilen, welche zeigten, welche uner­hörten Wahlbeeinflussungen namentlich in Sachsen  , vorgekommen seien, dann sei das feine Wahlprüfung mehr. Die Majoritäts­parteien erklärten dann einfach die Wahlen ihrer Mitglieder für giltig.( Widerspruch rechts.) Er beantrage, die Kommission aufzufordern, dem Hause einen gedruckten Bericht vorzu­legen.

Referent Abg. v. Reinbaben glaubt, daß das Haus der Kommission das Vertrauen schenken müffe, darüber zu entschei den, was fie als erheblich oder unerheblich betrachte. ImUebri gen sei er gern bereit, Alles mitzutheilen, was das Haus wünsche.

Abg. Rintelen( Bentr.): Die Wahlprüfungskommission sei nicht Vertreterin des Hauses, sondern habe nur Bericht zu er statten; ob etwas erheblich sei oder nicht, darüber stehe ein Urtheil lediglich dem Hause zu.

Abg. v. Kardorff( frts.): Das laufe darauf hinaus, jeden Protest dem Hause gedruckt mitzutheilen. Das Haus müsse der Kommission das Vertrauen schenken, daß fie Erhebliches vom Unerheblichen unterscheiden könne.

Abg. Hammacher( natl.): Das Haus könne verlangen, daß der Referent ihm das gesammte thatsächliche Material vor­lege, auf Grund deffen die Kommission ihre Entscheidung ge­troffen habe. Er bitte den Herrn Präsidenten, den Ste­ferenten aufzufordern, das thatsächliche Material vollständig mit­zutheilen.

Referent u. Reinbaben: Dazu babe er schon seine Be­reitwilligkeit zu erkennen gegeben. Uebrigens hätte ja das Haus den Bemerkungen des Referenten feine Aufmerksamkeit geschenkt, auch der Abgeordnete Rickert nicht.

Abg. Rickert bestreitet dies. Trotz der größten Aufmerk­famfeit sei es ihm nicht gelungen, den Ausführungen des Refe renten v. Friesen zu folgen.

Abg. Rintelen zicht nunmehr seinen Antrag zurück, der jedoch von dem Abg. Kräder wieder aufgenommen wird.

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Droschkenkutscher und Hökerin oder: an brachte ihn 31

ten. Er zeigte a

um 85 Pf. Die Berliner   Höferinnen stehen drei Werke ve recht in dem Rufe, resolut" zu sein, und mancher schon an sich selbst erfahren müssen, daß es nicht ihnen anzubinden. Doch wir leben ja in einem

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nehmen, am wenigsten wenn dabei sein Geldbed brachte ihn da

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leidenschaft gezogen in. So kam es denn, daß der gegen die Handelsfrau John aufnahm, indem er gacht, weil dersel futscher Blümel muthvoll den unblutigen gefegahnsinnige hatte einen Prozeß auf Bahlung von 85 Pf. nebst 5 utendes Vermög Tage der Klagezustellung an anstrengte. Aus die

Abth. 15

ist nunmehr Blümel als Sieger hervorgegangen, flagte durch Erkenntniß des Amtsgericht

unfpfund- Note f Ein Revolu

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Fortschritt; denn amüsant ist es für den Insassen eines Wagens antrage gemäß verurtheilt und das Urtheil für ee fiel gestern!

Der Antrag auf schriftliche Berichterstattung wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Referent v. Reinbaben trägt nunmehr ausführlich die jenigen Fälle vor, welche zu dem Wahlprotest geführt haben.

wie die

ar die Frau eini

streckbar erklärt worden ist, trotzdem die Beklagte gar nicht benugt hat. Und dies tam so: Die Hand dete­fam eines Tages mit Gepäck auf dem Bahnhofe die aber mit an, entnahm von dem dortselbst stationirten Schulen. Nach kurze Droschkenblechmarke und ließ dem Inhaber derfelben vor hundert Jahren in Berlin   weiter als heute, wo nicht wenige Blümel war, durch einen Beauftragten fagen, andte, einen Re

nicht, wenn ihm der Kutscher   von dem Bock geholt und in Polizeiarrest geführt wird. Auch die Reiter hatten stets die rechte Hand zu halten", und die Verordnung fügt hinzu, daß dies auch die Fußgänger, besonders auf den Brücken, zu beobachten haben". Man war also in der Kunst zu gehen"

Abg. Singer beantragt darauf, den Gegenstand von der Tagesordnung abzuseßen, um sich davon zu überzeugen, wie die Wahlprüfungskommission den Protest aufgefaßt hat.

Auch dieser Antrag wird abgelehnt. In der weiteren Diskussion weist

Abg. v. Friesen( kons.) den Vorwurf zurück, daß die Ne­

Unfälle durch Fuhrwerk tagtäglich dadurch veranlaßt werden, daß die Fußgänger, vor allem die des schönen Geschlechtes, ihr Lebtag nicht gehen lernen wollen.

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ustunft und gal

ihm fahren, wenn die Fahrt nach der Alten Sanschlagend nicht mehr wie 1 M. foste. Blümel verlangte aber und zwar 60 Pf. für eine einfache Tour, 25 Vf. der Hand halte marte und 50 Pf. für das Gepäck. Da darauf ankfurter Bahn von der Handelsfrau John verweigert wurde, ft ongekommen, die Klage gegen dieselbe an, die mit der Bern Schußmann Handelsfrau John endete und zwar unter folgen Durch die Annahme der Blechmarke durch den Bevon jeher erze Vor jedem der 14 Fahrgäste fährt er mit der der Vollmachtgeberin nach dem Bestimmungsorte Ipflichtung der legteren zur Zahlung des tarifu zu vereitel Nach dem dem Polizeire

Ein Omnibus. Jeder Siz besetzt. Er fährt, so plaudert die Nat.- 3tg.", an der Markthalle vorüber, zu den Fahrgästen fommen also noch Körbe, Fischnetze, Blumentöpfe, Taschen, Packete. Es ist etwas ungemüthlich eng. Eng ist es im Omnibus eigentlich immer, viel mehr als in der Pferdebahn. Eben hat man fich auf fünf Minuten ungestörter Ruhe ein­gerichtet, da erscheint der Kontroleur. Das Geschäft des Mannes beginnt.

Band nach der Müße, flüstert ein eintöniges Bitt schön, den Fahrschein," vergleicht die Nummer des fleinen Bettels mit der Angabe des Kontrolbuchs, reißt eine Ecke ab und arbeitet sich, so recht und schlecht es geht, über empfindliche und unempfind­

lohnes begründet.

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babe, daß fie eine

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futscher, wenn die Droschke durch die Bledder Südfeite

Damm 27 wohn befchäftigt. Er h zu unterhi

Band

20. Januar 1873 angehängten Tarif hat be liche Füße mühsam weiter bis zum nächsten Fahrgast. Wenn ist, fr.§ 48 des Reglements, was auch vort h

Blicke Dolche wären, der gute Mann fäme nur selten unverletzt wieder aus dem Wagen heraus, denn gern fieht man ihn nicht. So ist er, der Desterreicher würde sagen verlangen. Diesen Zuschlag für die Marke heuer", auch an eine Frau gekommen, die mit unverkenn auch dann zu beanspruchen, wenn die Droschte, barem Unbehagen schon seit einigen Minuten an sich herum­behauptet, nur gegen den vereinbarten Fahrpreis p getastet, was gesucht hat. Nu habe ich den Zettel wegs miethet worden wäre, denn der Preis für die zu dem Fahrpreis hinzukommende Entschädigung geworfen", sagt sie zu ihrem Nachbar, an den Mann habe ich nicht gedacht", und dabei biegt sie sich nach vorn, daß einige lose dem Halteplay wartenden Kutscher  . Die Beklagte auf dem Schooße liegende Packetchen herunter fullern. Det is lung des Zuschlages und damit zu Unrecht die schlimm vor Sie", tröstet sie der Nachbar und hilft suchen, da trage wieder abzugehen, d. h. die Fahrt Leistung verweigert. Kläger   war daher berechti

wer'n Se wohl noch eenmal bezahlen müssen." Mittlerweile ist der Kontroleur herangefommen: Bitt' schön, den Fahrschein." Die Frau erzählt ihr Mißgeschick. Der Kontroleur ist ein ver ständiger Mann. Wenn Jemand gesehen hat, daß Sie ein Billet gelöst haben, so.. Wir sind zusammen eingestiegen, ans Halle'sche Thor, das stimmt!" flötet eine Frauenstimme hinten aus der Ede. Der Kontroleur geht weiter. Aber auch Die Frau sucht weiter und in ihrem Umkreis bethetligen sich nun

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außerdem von der Beklagten   Entschädigung

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durch den Preis für eine einfache Tour und di zusammen 85 Pf., tarifmäßig bestimmt, zu verla deshalb dem Klageantrage gemäß unter bis 410, Theil 1, Titel 5 Allg. Landrechts. Di §§ 87, 649 Nr. 4 der Zivilprozeßordnung doch noch über".

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