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Beilage zum Berliner Volksblatt.

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Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

38. Sigung vom 15. Februar, 1 Uhr. willigen Feuem Tische des Bundesraths: von Boetticher. tlich einer Sur ersten Berathung steht der von Lieber, Hive und ben, theilt mit offen eingebrachte Gesezentwurf, betreffend Abände= find seit ungen und Ergänzungen der Gewerbeordung t, davon 6onntagsarbeit).

hl aller Gr Bur Begründung des Antrags erhält das Wort Abg. Sihe betroffenen Dr.): Die Enquete über die Sonntagsarbeit, von der wir er dem Einfluß der Neden des Reichskanzlers tein günstiges Verlaffene niß erwartet hatten, ist sehr zu Gunsten unseres Antrages ich gestern allen. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich in Ein Drechroßen Mehrheit für den Grundgedanken unseres Antrages chen getraut, prochen. In demselben Sinne ist auch von der evange durch die en Generalsynode einstimmig eine Resolution gefaßt worden. rchen plaz füdie katholische Kirche fich zustimmend verhält, brauche ich dem Arm erst auszusprechen, da wir das Verbot der Sonntagsarbeit 1, stürzte fie im Statechismus haben. Der hygienische Kongreß in Wien rten die leie fich gleichfalls im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege ichte. Jahrela unseren Antrag ausgesprochen. Herr v. Bötticher hat früher alten und meint, die landespolizeilichen Bestimmungen genügten. Das fübrer aber ein nicht der Fall; denn diese Bestimmungen leiden an dem Jegt zeigte angel, daß sie wesentlich von einander abweichen, und vor id das Publien Dingen daran, daß sie von dem Gesichtspunkte der Heili­nicht übel des Sonntags ausgehen und nicht getroffen sind, um dem beiterschutz zu dienen. Das Einschei

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werden komen, die in feiner Weise umgrenzt und näher präzisirt find. auung wat die Ortspolizei ist überhaupt nicht die geeignete Behörde für fgeregt und eine Frage, denn fte befißt nicht die nöthigen technischen Kennt aar und feinum eine solche Maßregel durchzuführen. Unser Antrag tern begleitet, erster Linie auf das Verbot der Arbeit am Sonntag ge Die lautet und will zweitens, wenn Ausnahmen zugelassen werden, chleute hinwegtelen dafür schaffen, daß sie nicht zu weit ausgedehnt werden.

ie Ausnahmen schon im Gesetz festzulegen, ist nicht möglich, eil die Entwickelung der Industrie im Fluß ist und jeder Fall eln entschieden werden muß. Unser Antrag enthält nur die ueftive hierfür und überläßt die Ausführung dem Bundes­e. Eine Regelung für ganz Deutschland ist nothwendig, eil heute in dem einen Bezirke erlaubt ist, was in dem an­en verboten ist. Das Verbot der Sonntagsarbeit ist die erste Bedingung für die Versöhnung der Arbeiter. Ich wünsche und 3, daß wir dieser eines christlichen Staates würdigen Auf­3 Mk. 3. 1 Abg. Struckmann( natl.): Ich danke vor allem dem ußten, kostanzler für die Enquete, die mit ebenso großer Sorgfalt ie Sachlichkeit ausgeführt ist. Dies ist, ob wir jetzt schon zu finem Ergebnis kommen oder nicht, jedenfalls eine werthvolle Baden muß, daß früher mit großer Rücksichtslosigkeit die 3 tagsarbeit seitens der Arbeitgeber ausgebeutet worden ist, gefchieht dies heute nur noch in sehr geringem Umfange. In vielen Betrieben findet heute feine Sonntagsarbeit statt,

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Donnerstag, den 16. Februar 1888.

längerer Dauer sein. Der allmächtige Gott hat diese Ordnung| zum Wohle der Arbeiter gegeben; und nun wollen wir armen Menschen sagen, Gott als Meister hätte es nicht verstanden, denn bei der Sonntagsruhe verdiene der Arbeiter weniger. Allerdings müssen die Arbeitgeber in manchen Betriebszweigen für die kommende Saison die Zeit benutzen, aber weil sie da Durch einen größeren Verdienst haben, sollten sie auch wieder dem Arbeiter die nöthige Ruhe zu Theil werden lassen. Durch die Sonntagsruhe würde der blaue Montag aufgehoben wer­den. In England und Amerika , den industriereichsten und ge= werbthätigsten Ländern, ist man noch weiter gegangen, als wir beantragen. Nach den Enqueteergebnissen ist kein Industrie­zweig vollständig für die Sonntagsarbeit eingenommen. Der Herr Reichskanzler hat die Papierfabrikation als Beweis für die Nothwendigkeit der Sonntagsarbeit angeführt; nach der Enquete findet in Rheinland und Westfalen in einer Papier­fabrikation überhaupt keine Sonntagsarbeit statt. Lar­nach wird ftch also der Reichskanzler wohl über­zeugen, daß es in der Papierfabrikation ohne Sonntags­arbeit geht und wird seinen Widerstand aufgeben. Gerade in den Landestheilen mit entschieden religiösem Bewußtsein ist die Sonntagsruhe vorhanden. Strenge Vorschriften müssen aller­dings gegeben werden, auch mit Rücksicht auf die Trägheit der ihre Bestellungen nicht rechtzeitig machenden Besteller. Dem Stock Friedrich Wilhelms I. verdanken wir unseren guten preußischen Beamtenstand. Internationale Verträge brauchen wir nicht, denn England und Amerika find uns schon vors gegangen. Man sagt, die Arbeiter gehen doch nur in die Kneipe, statt zum Gottesdienst. Dem ist nicht so. Gerade weil dem Arbeiter die Möglichkeit des Gottesdienstes ges nommen ist, wird ihm der Sonntag nur ein Tag des Ver­gnügens. Geben Sie dem Arbeiter den Gottesdienst wieder, so wird ihm der Sonntag ein Tag des Segens werden.( Bei­fall rechts.)

Abg. Baumbach( dfr.): Mit den Endzielen der Herren Hiße und Lieber sind wir ganz einverstanden, aber nicht mit ihren Mitteln, und in der Kommissionsberathung werden wir ihnen unsere Hilfe nicht versagen. Ich wünsche nur, daß die Regierung ihre bisherige Zurüdhaltung in der Arbeiters schußfrage, namentlich in den Kommiffionsberathungen aufgiebt. Herr v. Kleist- Rezow hat uns eine Bußpredigt, eine Fasten predigt gehalten, die allerdings zu dem heutigen Aschermittwoch paßt, aber er stößt nur offene Thüren ein. Die Schwierigkeit liegt nicht in dem Erlaß, sondern in der praktischen Durchfüh­rung eines solchen Gesetzes. Der Bundesrath muß uns endlich die Punkte bezeichnen, bis zu welchen er mit uns gehen will, sonst find alle unsere Neden nußlose Monologe. Die größte Schwierigkeit bietet die Formulirung der Ausnahmen. Manche Betriebszweige haben die Sonntagsarbeit durchaus nöthig; so behaupten die Photographen, daß gerade am Sonntag die meisten Leute sich photographiren laffen, weil sie dann am hübschesten aussehen. Die Ergebnisse der Enquete zeigen, wie verschieden die Verhältnisse in lokaler Beziehung find. In kleinen Städten ist die Sonntagsruhe leichter möglich. Herr Hige hat empfohlen, in der Arbeiter frage den Weg der österreichischen Gesetzgebung einzuschlagen gegenüber der schweizerischen, bei welcher letteren den Polizeiorganen die Bestimmung der Ausnahmen überlassen bleibt. Er meint, daß die Polizeiorgane nicht die nöthige technische Einsicht und ausreichende Energie besäßen, um die Bestimmungen praktisch durchzuführen.( Abg. Kräcker: Sehr richtig!) Ich bin selbst ein ausführendes Polizeiorgan, und Herr Kräcker wird mir doch nicht die erforderliche technische Ein­sicht und ausreichende Energie absprechen. Mangel an Energie fann man den preußischen Polizeibeamten am wenigsten vor­werfen. Den Weg der österreichischen Gesetzgebung, wo die

und wo dies der Fall ist, liegen Verhältnisse vor, die man als eht 5 rbeiter ist da eine geringfügige und gewisse Arbeiten können durchaus legitim wird bezeichnen müssen. Denn die Zahl der auch am Sonntag nicht vollständig unterlassen werden, sollen ja auch nach Ansicht des Vorredners fünftig nicht ganz auf­Mk. hören. Nach den Ergebnissen der Enquete hat eine große An­abl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die völlige Ein­tellung der Arbeit am Sonntag für absolut undurchführbar elärt. Der Umstand andererseits, daß in Gegenden, wo bereits strengere Vorschriften bestehen, die Industrie blüht, führt der Frage, ob es nicht möglich ist, die Sonntagsarbeit mehr als bisher einzuschränken. Wenn es nicht möglich sein bringen, ſo tönnte man vielleicht ein geringeres Maß davon eglich festlegen. Manche Verschiedenheit der Bestimmungen, e in Deutschland thatsächlich eristirt, fann ich als berechtigt it anerkennen, und sie dürfte einer einheitlichen Regelung it im Wege stehen. Einen Gefeßentwurf aber, der einerseits Ne diefe Regelung nicht zu lassen, hier im Reichstag zu Stande erben fann, und andererseits nicht in Verhältnisse hineingreift, hier für die verbündeten Regierungen, die das Material zu bringen, ist ganz umöglich. Diese Aufgabe wird sich viel ammeln und fritisch zu fichten in der Lage find, eignen. Der Antrag Size- Lieber ist wörtlich so vorgelegt worden, wie früher on vor der Enquete. Ist denn die Enquete spurlos an den Herren vorübergegangen? Wir hätten erwartet, daß der Antrag icht behaupten können, daß aus der Enquete gar nichts zu Maßgabe der Enquete umgearbeitet würde. Man wird doch Sonntagsruhe dem Bundesrath überlassen, heißt die Ausnahme A. bis egel machen. Da der Bundesrath für die meisten In­utrien Ausnahmen wird gestatten müssen, und da er nicht der Lage ist, einzelne Dispensationen zu ertheilen, wird er eicht zu weit greifen, da er Ausnahmen gleich für ganze Gruppen en und zulaffen müssen. Es wäre zweckmäßig, daß wir uns in eiter Berathung, die meines Erachtens ohne vorherige Rom­Ronsberathung stattfinden fann, über einen Antrag an die e 130, 2bündeten Regierungen einigten, dem Reichstage eine Rege­randrinen dieser Materie in dem von mir begrenzten Umfange vorzu­

follte, für ganz Deutschland diese Vorschriften zur Durchführung Feststellung der Ausnahmen dem Handelsminister und dem

Minister des Innern überlassen ist, fönnen wir auch nicht gehen. Das Gesetz selbst muß möglichst die Ausnahmebestimmungen festlegen. Die Arbeiterschutzfrage ist nicht das A. und D. der sozialen Frage, und selbst der Normalarbeitstag würde den Ar­beitern feinen wesentlichen Vortheil schaffen. Wenn die Herren

alles basjenige trifft, was einheitlich und reichsgefeßlich geregelt Hiße und Lieber so arbeiterfreundlich sind, warum haben fte

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Die Frage verhandelt haben, wäre endlich ein Resultat zu Abg. v. Klrift- Rehow: Nachdem wir seit 10 Jahren wünschen. Die Ruhe am fiebenten Tage nach sechs Tagen Ar­ift eine Ordnung des Weltschöpfers, die in die zehn Ge­aufgenommen und auch vom Heiland anerkannt ist. Der Sabbath ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Sonntags willen. Gott selbst braucht keine ten billig Sonntagsheiligung, aber sie ist aus Liebe zu den Menschen

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wollen auch wir erwägen, wo Aus­

dies nicht bei der Erhöhung der Getreidezölle in ihren Reden dokumentirt?( Sehr richtig! links.) Unterſtügen Sie lieber die Bestrebungen der Gewerkvereine, die Herr Hive aller­dings als fünftliche Parteiſchöpfung der freifinnigen und sozial demokratischen Partei anfieht, die aber trop großer Schwierig feiten durchaus Werthvolles geleiſtes haben. Unterstüßen Sie die Arbeiter bei ihren gefeßlichen Vereinigungen, so werden Sie unsere Zustimmung finden!( Beifall links.)

Abg. Grillenberger: Auf dem Gebiet des Arbeiter. schutzes, von dem schon 1878 bei Erlaß des Sozialistengefeßes die Rede war, ist bisher gar nichts geschehen, obgleich mir die Arbeit nicht so schwer zu sein scheint. Ueber dahin gerichtete Anträge ist ja im Reichstag schon häufig verhandelt worden, wenn auch gewöhnlich bei so leeren Bänken wie heute; sie sind dann immer in der Kommission begraben worden, und mehr wird wohl auch dieses Mal nicht herauskommen. Die Sonn tagsruhe der Arbeiter ist eine so selbstverständliche Sache, daß man in dem Parlamente eines so viel als christlich gepriesenen Staates nicht erst darüber diskutiren sollte. Die Enquete hat für die Gegner des Verbots der Sonntagsarbeit keineswegs günstige Thatsachen ergeben, obgleich man sich seitens der Regierun gen, einer Anzahl ausübender Organe, einer gewissen Presse und der Unternehmer alle Mühe gegeben hat, die Verhältnisse nicht so schlimm erscheinen zu laffen, wie sie sind. Wo man irgend die Arbeiter umgehen fonnte, hat man sie umgangen; und wo dies nicht geschehen konnte, hat man die Fragen derart formulirt, daß die Arbeiter nicht in der Lage waren, das, was sie wirklich auf dem Herzen hatten, voll und ganz zu äußern. Die Ergebnisse haben, wie aus der Preffe hervorgeht, es auch für die Regierung wünschenswerth erscheinen laffen, etwas in der Sache zu thun, und ich möchte eine klare Auskunft darüber haben, wie weit sie zu gehen entschlossen ist. Wenn auch das, was in dem Antrage geboten wird, wenig ist, so stehen wir doch nicht an, es anzus

mahmen stattfinden können. Den Arbeitern Ruhe und die Mög- nehmen, und sind bereit, es auch weiter durchzuführen. Die ihteit zur Sammlung und zur Andacht zu gewähren, das ist Feststellung der Ausnahmebedingungen möchte ich nicht dem

Cauptfache. Eine absolute Sonntagsruhe beanspruchen wir Right, fondern laffen gewiffe Beschränkungen zu. Wir wollen die Sonntagsruhe nur für die Arbeiter in Fabriken, Werkstätten, Bauten und manchen Verkaufsstellen. Um die Ausnahmen feſt­ustellen, find wir mit einer Kommissionsberathung einverstanden.

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13. B. diejenigen Arbeiten zulassen, welche sich auf

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Bundesrathe überlassen sehen. Es kann sehr wohl in dem Gesetz festgelegt werden, welche Geschäftszweige unter Ausnahme gestellt werden sollen und was unter Ausnahme verstanden werden soll. Die Berufsgenossenschaften, die Vertreter der Fabrikanten könnten fich ja darüber erklären, wie weit Aus­nahmen zu statuiren seien, und ebenso könnten die Arbeiter über dann der Reichstag alles das, was in dem Antrag dem Bundes=

nothwendige Reparaturen beziehen und die nur am Sonntag diese Frage gehört werden. Auf Grund dieser Aussagen könnte iethen. Bfer macht werden fönnen, und auch solche, wo die Natur des Be­triebes eine Unterbrechung nicht gestattet. Daß die Arbeiter rath überlassen wird, selbstständig in das Gesetz einfügen. Die Durch die Sonntagsarbeit einen größeren Verdienst haben, ist Arbeit und durch die gottesdienstliche Tröftung für die kommende Arbeit gefräftigt find, wenn sie das Familienleben genießen, mit Loren Genoffen verfehren und sich in der freien Gottesnatur ergeben tönnen, so wird ihre Arbeit erfolgreicher wer den, ihr Leben geschont und ihre Arbeitsfähigkeit von

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Konkurrenz des Auslandes kann uns nicht hindern, die Sonn tagsarbeit einzuschränken, denn unsere Hauptkonkurrenten Eng­land und Amerika , und auch Desterreich haben die Sonntags ruhe längst eingeführt. Mit der Bestimmung, daß in dringenden Fällen die Ortspolizeibehörde die Beschäftigung an Sonn- und Festtagen gestatten fönne, bin ich nicht einverstanden, denn in den ländlichen Bezirken sind die Fabrikanten meist selbst die

5. Jahrg.

Ortsbehörde. Wenn man diesen Leuten gestatten will, eine Ausnahme zu gewähren, dann ist das Gesetz vollständig illu sorisch. Nachdem schon so viel über den Gegenstand gesprochen worden ist, wäre es an der Beit, endlich einmal auch etwas zu thun. Bei der Schußzollgesetzgebung haben andere und viel größere Schwierigkeiten überwunden werden müffen, und sie find schnell beseitigt worden, weil es sich um die Interessen der herrschenden Klaffen handelte. Dokumentiren Sie doch hier, wo es fich um die Interessen der Arbeiterklassen handelt, einmal Thren christlichen Sinn. Der Abg. v. Kleist bewegt sich gern in biblischen Zitaten. Da möchte ich ihn doch daran erinnern, daß unser Herr Christus die Zöllner und Sünder in einem Athemzug genannt hat; er muß also der Meinung gewesen sein, daß die Zöllner Sünder seien. Auch Ihre Zöllnerei muß also eine Sünde gewesen sein, und ich möchte Sie bitten, nachdem Sie durch diese Zöllnerei den Befizenden geholfen haben, Hand an das Werk zu legen, damit auch für die Arbeiter einmal wenigstens eine Kleinigkeit geschieht.

Abg. Henning( Reichsp.): Die Arbeitgeber haben an der Sonntagsruhe ein gleiches Intereffe wie die Arbeiter. Ich finde auch, daß die Enquete einen verhältnißmäßig günstigen Erfolg in Bezug auf die Sonntagsbeschäftigung gehabt hat. Wie schwer es ist, diese Sache geseggeberisch zu regeln, ergiebt sich schon daraus, daß der Entwurf zum größten Theil aus Ausnahmebestimmungen besteht und auch der Polizei sehr weite gehende diskretionäre Befugnisse einräumt. Indeffen verdient der Entwurf eine eingehende Erörterung in einer Kommission, gegen welche wir uns nicht widerseßen wollen.

Abg. Cegielski( Pole) hat sich schon früher in ähnlichem Sinne ausgesprochen wie die Antragsteller und wird ebenfalls für Kommissionsberathung stimmen.

Die Diskussion wird geschlossen.

Das Schlußwort erhält

Abg. Lieber: Der Antrag ist nicht unser ursprünglicher Sonntagsruheantrag, sondern lediglich der Antrag der betreffen­den Kommission von 1885, welchen wir heute hier einbringen, um die Frage anzuregen, nachdem das Resultat der Enquete uns vorliegt. Dem Einwande, daß wir der Ortspolizeibehörde zu weitgehende Ausnahmebefugnisse einräumen, ist das durch begegnet worden, daß die Verfügung der Orts­polizeibehörde schriftlich zu erlaffen und daß über die erlassenen Verfügungen ein Verzeichniß zu führen und den höheren Verwaltungsbehörden respektive Fahrifinspektoren einzureichen ist. Unser Antrag bezieht sich lediglich auf die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb, diese ist aber ausschließlich der Kompetenz des Reichs unterstellt, und insofern ist der Vors wurf unbegründet, daß wir dem Bundesrath zu weitgehende Vollmachten gegeben hätten. Warten wir doch weitere Erfah

rungen ab, dann fönnen wir event. manche dieser diskretionären Bestimmungen gefeßlich festlegen. Uebrigens braucht sich das wirthschaftliche und bürgerliche Leben nicht erst zu richten nach einem von uns zu erlaffenden Verbot der Sonntagsarbeit. Dieses Verbot ist längst erlaffen von einer viel autoritativeren Seite als es Menschen sind. Nachdem das Resultat der Enquete vorliegt, kommt Herr Strudmann und schlägt uns vor, uns auf eine Resolution zu beschränken, der Bundesrath möchte doch die Gefälligkeit haben, ein Gesetz vorzulegen. Nein, auf diese Brücke treten wir nicht, nachdem zehn Jahre die Sache fich hingeschleppt hat. Eine inter nationale Regelung der Frage fann doch erst eintreten, wenn wir fie national geregelt haben. Ich denke, die christlichen An­gehörigen des Deutschen Reiches werden sich von den Jfraeliten in der Heilighaltung des Sabbaths nicht beschämen laffen.( Beis fall im Zentrum.)

Der Antrag wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr. ( Etat, Antrag, betr. die Aufhebung des Identitätsnachweises für transitirendes Getreide, Steuervorlagen.)

Abgeordnetenhaus.

19. Sigung vom 15. Februar 1888, 11 Uhr. Am Ministertische: Dr. Friedberg, Bronsart von Schellendorff und Kommiffarien.

Eingegangen ist der Rechenschaftsbericht über die Verwen dung der flüssig gemachten Bestände der in der hinterlegungs­ordnung bezeichneten Fonds und Gelder für das Jahr 1887.

Die zweite Berathung des Etats, und zwar der der Justizverwaltung, wird fortgesetzt.

Bei Kap. 72( Justiz- Prüfungskommiffion) wünscht Abg. agens, daß die jungen Juristen bei den Verwaltungs­behörden vorübergehend praktisch ausgebildet werden möchten, sei es bei einem Landrathsamt, dem Magistrat einer größeren Stadt 2c., damit fie dem praktischen Leben näher treten. Redner benugt diese Gelegenheit, um auf den starken Andrang zur juris stischen Karriere hinzuweisen. Im Herbst 1887 betrug die Bahl der unbesoldeten Affefforen 1480, die Bahl der Referendare 3383 gegen 1983 im Jahre 1875.

Abg. Windihort: Der Andrang zur juristischen Karriere ist eine wahre Landplage geworden. Die Aussichtslosigkeit auf Anstellung muß die Mißstimmung der jungen Leute erregen. Umsomehr ist es unsere Pflicht, Eltern und junge Leute zu warnen, auf die juristische Laufbahn ihr Augenmerk zu richten. Ueberhaupt sollte man bei der Ueberfüllung aller gelehrten Fächer lieber dem Handwerk sich zuwenden. Genußsucht, mechanische gedächtnißmäßige Einpauferei sind noch jetzt bei den Hörern der Rechte zu rügen. Die jungen Leute sollten zu eigenen Arbeiten angehalten werden. Dasselbe gilt von den Referendarien, deren Beschäftigung bei der Verwaltung recht nüßlich sein könnte. Daß die Juristen besser werden, als die Verwaltungsbeamten, ist eine befoldet Fabel.

Abg. Friedberg: So schlimm wie Herr Windthorst den Studiengang der juristischen Jugend schildert, ist es denn doch nicht. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Die akademische Frei­heit bringt es mit sich, daß schwache Charaktere in Müßiggang verfallen. Es giebt aber auch viele fleißige Studenten. Die Profefforen tragen am wenigften die Schuld, wenn die jungen Leute nichts leisten. Man laffe doch die jungen Leute ruhig ihren Weg gehen. Bloßes Losschlagen auf dieselben hilft doch nichts.( Beifall bei den Nationalliberalen.)

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei Kap. 73( Oberlandsgerichte) regt Abg. Ahlendorf den Neubau eines Gebäudes für das Oberlandesgericht in Hamm an. Geb. Rath Starke tann das Bedürfniß eines Neubaues nicht anerkennen. Die nothwendigen Reparaturen würden vor­

genommen werden.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei Kap. 74( Landgerichte und Amtsgerichte) wünscht Abg­v. Czarlinski, daß die Richter von ihrer diskretionären Befugniß,