men, wenn der Eintritt in das Heer am 1. April 1870 oder später erfolgt ist. Ihre Zugehörigkeit zur Landwehr zweiten Aufgebots endigt mit dem nächsten 31. März nach Ablauf voller achtzehn Jahre seit ihrem Eintritt in das Heer.

dem die Subletennt die unwürdigen und verderblichen Fesseln, in die Euch den nur dann in die Landwehr zweiten Aufgebots aufgenom­Kategorien die Regierung, die mit verständigen Arbeitern pattiren und penfionsbereden helfen würde und könnte, sondern das internationale enthum mit seinen Helfershelfern geschlagen hat! Berbrecht früher eingebeffeln, ie eher, um so besser! Erkennt das unwürdige und event. zu penfile Spiel, das mit Euch und Euren heiligsten Intereffen ge- Etwas vom Zunftzopf. Zu den auf Grund der Ge­tellten ohne ben wird, erkennt die Gefährlichkeit und Verderblichkeit der werbenovelle entstandenen neuen Innungen gehört auch die ollen. Diese, auf die Ihr unter solcher Führung gerathen seid urd die Junung der Berliner   Mefferschmiede", welche zugleich das deshalb die hlbar in den Abgrund, ins Verderben führen!" Mit einem Gewerbe der Bandagisten und Verfertiger chirurgischer Instru­derfelben sei dem Busammenhang geriffenen Zitat von Laffalle und einem mente umfaßt. Herr W. Feucht, Inhaber der Firma J. Thamm gleich Null   maligen Mabnruf an die willenlosen Knechte des Groß- in der Karlstraße, hatte es unterlassen, bei Begründung der chlüsse der Dials", die Ausbeuter über Bord zu werfen", schließt das Innung derselben beizutreten. Die Entwickelung der neueren e wieder einzige Produft Stöcker'schen Geistes. Und angesichts solcher Innungsgesetzgebung veranlaßte ihn jedoch, nachträglich seinen Vorgehen de ungen wagt man es noch, anderen Parteien Vorwürfe zu Beitritt zu erklären. Der Vorstand der Innung machte seine hen, wenn fie im Interesse des sozialen Friedens gegen so Aufnahme von der Ablegung einer Meisterprüfung abhängig, die was die Nichlofe Verhegungen protestiren! in der Abtheilung für Instrumentenmacher darin besteht, daß anbetrifft, das Annonzenwesen in den öffentlichen Organen der vier verschiedene chirurgische Instrumente für geeignete Patienten Ben. Nach despresse nimmt in den Erscheinungen unseres hauptstädtischen passend anzufertigen find. Herr Feucht wurde aufgefordert, in der Werkstatt eines Obermeisters der Innung unter den Augen niedrigen Les für die Beurtheilung des Verkehrs, dem sich die Preffe des Prüfungsmeisters die Meiſterſtücke anzufertigen. Dies lehnte en wolle. bar macht, einen ziemlich genau zutreffenden Maßstab er jedoch mit dem Bemerken ab, daß er selbst eine vollständig age nicht zu, und wer unsere bekannten Insertionsorgane fennt, der eingerichtete Werkstatt befize. Er sei gern bereit, im Beisein des Thätigkeit bezugestehen, daß dieselben, von einigen besonderen Gigen Obermeisters die Prüfungsarbeit anzufertigen, habe aber keine retender Arbeit leiten, die dem profeffionirten Annonzenstudenten aber Veranlassung, sich nach einer fremden Werkstatt zu begeben. Da Veranlassung, fich nach einer fremden Werkstatt zu begeben. Da estellt wären wohl bekannt sind, abgesehen, ein recht zutreffendes Bild die Innung von ihrem Vorhaben aber nicht abging, beschwerte le er nicht als dem Verkehr der Stadt auf den verschiedenen Gebieten fich F. bei der städtischen Gewerbedeputation und diese ertheilte en sein, daß eben. Die Wichtigkeit des Annonzenwesens und sein der Innung die Anweisung, die Meisterprüfung in der Werk­Leben zu we auf die Haltung der Preffe ist zu feiner Zeit verkannt statt des F. abzunehmen. Jetzt strengte die Innung Klage auf Dehnung der und nur zu häufig werden einzelne Organe der Tages. Aufhebung der Verfügung der Aufsichtsbehörde an und drang Aufhebung der Verfügung der Aufsichtsbehörde an und drang llzu große Vere den gut zahlenden Inserenten in einer Weise dienstbar, auch mit derselben durch. Der Bezirksausschuß entschied nämlich Snne er nicht mit dem Ansehen, das die Presse sich dem Publikum gegen- dahin, daß F. verpflichtet sei, die Prüfungsarbeiten in der ce, würde fich wahren soll, durchaus nicht mehr vereinbar ist. Diese Werkstatt eines der Innungs- Obermeister anzufertigen. Der nicht eingehen flage ist nicht neu, sie datirt seit vielen Jahrzehnten und B. G.- Chr." zu olge wird dieser Streitfall nun noch das Dachten wenig vor dreißig Jahren war der Inseratenschwindel zu einer Oberverwaltungsgericht beschäftigen. Die echte und rechte So wolle maangewachsen, daß bedeutende Männer, die sich einen freien Krähwinkelei! ßer von der für die Schäden des gesammten modernen wirthschaft­bei Wind und Lebens gewahrt hatten, ihre Augen der von dort drohen­entliche Folgen für die gesammte Bedeutung der Tages­üche verlieren aus dieser Pandorabüchse des Annonzen- und Reflame­Verlust der, oder richtiger Unwefens, hervorgehen müffe.

wäre es, da

510jähriger

orden

dle Entlaffu auf zahlreiche wuchtige Angriffe gegen die Annonzenpresse Standpunkt eifen, und man fann nicht behaupten, daß sich seit Sache. Beit die Sache auch nur im mindesten gebessert habe; gesezten überaönnte das Gegentheil gesagt werden. Wenn man aber be heutige Annonzenpreffe mit einiger Aufmerksamkeit beobachtet, enehmigung Gewähr, a ia der einem Betrug und rohester Unfittlichkeit. Die Inserate der ja ied des Magenfänger, die zu größeren Unternehmungen, namentlich zu den Abstimmen ins Ausland, Geld gebrauchen, sind durch ihre eigen­her empfiehlt Faſſung und ihre dunklen Andeutungen nicht Sedem Bersonen zundlich, dennoch sollen fie der Polizei schon öfter sehr er Penfionsbe d erklärt perftanden.

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Abschluß h

1. April d.

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fälle an Masern   waren in Berlin  , Wien  , Prag  , Kopenhagen  , Paris  , Edinburg   vermindert, in Hamburg  , London  , Lyon  , Christiania  , St. Petersburg   dagegen vermehrt. Neue Er frankungen wurden aus den meisten Orten, aus denen Mit­theilungen vorliegen, in geringerer, nur aus den Regierungs­bezirken Erfurt   und Schleswig  , sowie aus Wien   und St. Peters­ burg   in größerer Bahl mitgetheilt. Das Scharlachfieber wurde in Berlin  , Danzig  , Leipzig  , Prag  , Dublin  , St. Petersburg  seltener Todesveranlaffung, dagegen hat in Wien  , London  , Kopenhagen  , Warschau   die Bahl der Stelbefälle etwas zuge­nommen. Erkrankungen wurden aus Breslau  , Hamburg  , Wien  , Christiania   und aus dem Regierungsbezirk Schleswig   in größerer Bahl als in der Vorwoche gemeldet. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Berlin  , München  , Halle, Leipzig  , Mez, Frankfurt   a. M., Nürnberg  , Pest, Prag  , Paris  , Lyon  , St. Petersburg  , Christiania   eine größere, in Hamburg  , Breslau  , Dresden  , Königsberg  , Hannover  , Wien  , Kopenhagen  , London  , Brüffel eine kleinere als in der Vorwoche. Erkrankungen wurden aus Berlin  , Wien  , Pest, Kopenhagen   und aus dem Regierungsbezirke Schleswig   in gesteigerter, aus Breslau  , Stock­ holm  , Christiania  , St. Petersburg   in geringerer, aus Ham­ burg   in gleich großer Bahl, wie aus der Vorwoche, mit­getheilt. Sterbefälle an typhösen Fiebern haben in Berlin  , Hamburg  , Chemnitz   abgenommen, dagegen stieg ihre Zahl in Prag  , London  , Paris   und St. Petersburg  . Neue Erkrankungen wurden aber aus Berlin  , Hamburg  , St. Petersburg   und aus dem Regierungsbezirk Schleswig   in gesteigerter Zahl zur Anzeige Aus Prag   und Warschau   wurden je 1, aus St. Petersburg   2 Todesfälle, aus Berlin   und St. Petersburg   auch je eine Erkrankung an Flecktyphus gemeldet. Aus Met wird 1 Todesfall, aus dem Regierungsbezirk Marienwerder   1 Erfran­tung an epidemischer Genickstarre berichtet. Rosenartige Ent­zündungen des Bellgewebes der Haut waren in Wien   und Kopenhagen   nicht selten. Auch der Keuch heusten forderte in London  , Dublin  , Liverpool mehr, in Berlin   und Wien   weniger Opfer. Einzelne Sterbefälle an Poden wurden aus Peſt  , Odessa   und den Vororten Wiens mitgetheilt. Aus Wien   und Lyon   tamen je 3, aus Triest   5, aus Warschau   7, aus Paris   10, aus Prag   23 Todesfälle an Pocken zur Meldung; Erkrankungen aus dem Regierungsbezirk Erfurt   1, aus Pest und St. Peters burg je 5, aus Wien   7. Die Gesundheitsverhältniste in Berlin  waren in der Berichtswoche im Ganzen ähnliche wie in der vorhergegangenen Woche, und auch die Sterblichkeit war, wenn auch eine gegen die Vorwoche etwas gesteigerte, eine nur mäßig hohe. Insbesondere kamen afute Entzündungen der Athmungsorgane sehr zahlreich zum Vorschein und führten auch in einer großen Zahl zum Tode. Dagegen gelangten Darm­fatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder seltener zur ärztlichen Behandlung und führten auch in weniger Fällen den tödtlichen Ausgang herbei. Von den Infektionskrankheiten blieben Ers frankungen an Scharlach und typösen Fiebern in beschränkter Bahl, auch Masern riefen weniger Erkrankungen hervor und zeigten sich in feinem Stadttheil in nennenswerther Ver­breitung. Erkrankungen an Diphtherie wurden etwas mehr, be sonders im Stralauer Viertel und in der Tempelhofer Vorstadt, zur Anzeige gebracht. Ferner fam eine Erkrankung an Fleck typhus zur Meldung. Rosenartige Entzündungen des Bella gewebes der Haut, sowie Erkrankungen an Kindbettfieber wur­Sen seltener beobachtet. Erkrankungen an Keuchhusten waren noch häufig, die Zahl der durch ste veranlaßten Todesfälle eine fleinere als in der Vorwoche. Rheumatische Beschwerden der Muskeln famen erheblich seltener, Erkrankungen an afutem Ge­lentrheumatismus etwas häufiger als in der Vorwoche zur Bes handlung.

Eine gewagte Verdeutschung eines allerdings un schönen Fremdwortes hat, wie der L. R." mitgetheilt wird, jüngst ein höherer Berliner   Beamter zu Stande gebracht und beinahe damit einiges Unheil angerichtet. Einem Unterbeamten

einer reichshauptstädtischen Behörde wurde von jenem seinen Vorgesezten der Auftrag ertheilt, eine Reihe von Schriftstücken zu beseitigen". Diesen Auftrag wörtlich nach der üblichen Be deutung des Wortes auszuführen, erschien ihm denn doch etwas gewagt, er sann hin und her, erkundigte sich auch bei seinen Kollegen, feiner wollte aber die Verantwortung für eine viel leicht falsche Auslegung auf sich nehmen. Endlich faßte fich der

Rathlose ein Herz und fragte seinen Auftraggeber, was denn

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nun mit den Sachen geschehen solle, und was wurde ihm zur Antwort: Das gebrauchte Wort sei die treffende kurze deutsche Bezeichnung für das Fremdwort Paginiren", die Schriftstüde sollten mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen werden." Worauf sich der junge Beamte fröhlich daran machte, hvolle Handhaben geboten haben. Die Reklamen der Pfand- sogleich eins der ihm anvertrauten Aftenstücke nach dem andern inschieber, Hypotheken- und Grundstücksschwindler und anderer zu beseitigen, ohne die geringste Furcht, daß ihm etwa Graf Arnim's Schicksals bereitet werden würde. auberer Geschäftsleute sind ebenfalls bekannt, wenn auch bei item nicht so genügend, daß sich Jeder vor dem Reinfall auf

e Annonzen schüßen könnte. Nicht minder bekannt, ja wohl zwischen 8; und 9 Uhr ist dem in der Zoffenerstraße 33 wohn­

che in endloser Anzahl täglich in der Form von Heiraths­mongen erscheinen. Seit das Gericht dies Aufsuchen von Be­ntschaften zwischen Herren und Damen auf dem Wege der tungsinsertion strafrechtlich verfolgt, fehlt in diesen Kuppelei er Penfions onzen nunmehr der Zusatz, zum Zwecke eventueller Ver athung", oder späterer Verheirathung" oder eine ähnliche fügung. Daß der thatsächliche Zweck dieser Anzeigen dadurch nichts beffer wird, liegt auf der Hand. Bisher nun mten fich die Redakteure solcher Blätter, daß sie solcher Blätter, daß ste

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Verzeichniß fei nur tonfta e habe für enfionsberech mlung ufen. Liffe man welche täglich

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zubilligen Intereffen

Verlorenes Portemonnaie. Am Dienstag Abend

gelbem Schloß auf dem Wege von der Zoffenerstraßen- und Gne senaustraßen- Ede bis zur Neuen Grünstraße 28 verloren ge gangen. Der Verlierer benugte die Pferdebahn bis zum Morig­plat. Der Inhalt bestand aus folgenden Münzsorten: 8 Zwanzigmart und 2 Behnmarkstücke, ferner 2 Dreimark welches Geld stücke und 7 Zweimarkstücke, fich in einem mit Bügelverschluß versehenen Mittelfach befand. 3 Ferner Mark und fleineren einige Pfennige in Münzsorten. Der Verlust trifft den Verlierer um so empfind­licher, da 200 Mart nicht sein Eigenthum waren, und er zum

den Inhalt des Insertionstheiles nicht verantwortlich en aber es ist ja klar, daß solche Annonzenorgane Ersatz derselben verpflichtet ist. Der ehrliche Finder wird ge auch in ihrem redaktionellen Theile auf die Dauer nicht un­beeinflußt bleiben fönnen von dem Treiben in dem Annonzen- zeichneten das Portemonnaie mit Inhalt zurückzuerstatten. theile, und mit welcher Dreistigkeit die Herren Inserenten mit­unter an die Redaktionen herantreten und mit welchen

beten, gegen eine angemessene Belohnung bei dem oben Be­

enden Arbeitchen Reklame fich widerseßen wollen, davon kann man sich Schwierigkeiten diese zu kämpfen haben, wenn sie der aufdring- heit kurz vorher gestohlenen Uhrketten und Uhren. Der Uhr­Auge zu fallen Begriff machen, wenn man folgendes Inserat liest, das

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Mit großer Harmloßigkeit veräußerte am Montag, wie die" Post" berichtet, ein Dieb die von ihm mit größter Frech­macher H. speiste am genannten Tage in der Stallschreiberstraße in einem Restaurant zu Mittag und hatte seinen Kasten mit

Dezernenter in einem hiesigen Insertionsblatte zu finden ist: Re- Uhren und Ketten im Werthe von über 400 M. neben sich ge enden Fragen und redaktionelle Besprechungen lanzirt in die hiefige stellt. Während sich H. nach der anderen Seite hin mit der

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Enter W. K. 271 an die Exped. Dieser Zeitung erbeten." reffe, übersteigt wirklich das Maß des Glaublichen! Sollte Denn gar nicht möglich sein, diesen unverschämten Sudel reiber auszumitteln und zu prüfen, was an seinen Ver

auswärtige Preffe ein gut eingeführter Journalist. Off.

hinter dem Büffet stehenden Wirthin unterhielt, verschwand der Raften spurlos. Als H. dies nach einer Weile zu seinem Schreden bemerkte, machten verschiedene Gäste die Angabe, daß ein Herr, welcher täglich in dem Restaurant speise, den Kasten mitgenommen habe.. griff schleunigst nach Hut und Stock und nahm die Verfolgung des Diebes auf. Nach kurzer Zeit

einem anderen Lokal haufirend anzutreffen. Der Dieb, den die Kriminalpolizei späterhin mit dem schon mehrfach vorbe straften Krankenwärter" S. identifizirte, hatte in aller Gemüth­lichkeit gleich nach dem Diebstahl mit dem Haufirhandel der gestohlenen Uhren und Ketten angefangen. Da er aber erst

chungen Wahres ist und worauf er dieselben gründet? Oder schon hatte er das Glück, den Stammgaft mit dem Kasten in die Breffe wirklich schon so weit gekommen, daß sie im big zur Verfügung stellt? Dann verdiente fie in der That tionellen Theile fich ihren gut zahlenden Inserenten bes drastische Bezeichnung, die ein in Arbeiterkreisen wohl.

Die Landwehr zweiten Aufgebotes. Das Gesetz, mehrere kleinere Geschäfte abgewickelt hatte, so erhielt H. fast effend Alenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888, seine ganze Waare wieder. Don ganz besonders einschneidender Bedeutung für diejenigen ungen die Dienstpflicht in der Landwehr bereits absolvirt, jes maligen Soldaten, welche nach den bisher giltigen Bestim das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese on Angeftellichtigen, welche nach in der Landwehr abgeleisteter

n wolle, die

end gewefen

efchloffen und

zur Vorberat h, daß ihm vefentlicher

Vo

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts find in der Zeit vom 29. Januar bis 4. Februar cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres­durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin  , 21,5, in Breslau   29,7, in Rönigsberg 29,4, in Köln   22,0, in Frank furt a. M. 19,7, in Wiesbaden   19,7, in Hannover   19,3, in Kaffel 20,9, in Magdeburg   28,3, in Stettin   22,1, in Altona  28,8, in Straßburg   26,5, in Met 29,6, in München  28.4 in Nürnberg   22,4, in Augsburg   18,3, in Dresden   23,3 in Leipzig   22,9, in Stuttgart   23,4, in Karls rube, in Braunschweig   23,0, in Hamburg   27,8, in Wien  

nomehr zweiten Aufgebots zurück. Die Verpflichtung zum ienst in derselben dauert bis zum 31. März desjenigen Ka­nderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Seer eingetreten find, endigt die Verpflichtung dagegen am folche Personen, welche vor vollendetem 20. Lebensjahr in März desjenigen Kalenderjahres, in welchem dieselben sechs 25,5, in Best 33,4, in Prag   31,5, in Triest   42,7, in Aratau e der Landwehr zweiten Aufgebots angehört haben. Die 33,0, in Amsterdam   24,2, in Brüssel   34,9, in Paris   27,6, in n Rechnungen, wie die für die Landwehr ersten Aufgebots, doch greifen ftverhältniffe der Landwehr zweiten Aufgebots find die­

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Fuch feit Jab

erfchuldet bab

bie der ersteren angehörigen Personen folgende Vergünsti Den noch Kontrolversammlungen herangezogen; 2) können angehörige erstattet werden; 3) bedürfen fte, außer dem Falle einer Bonberen Anordnung für die Zeit eines Krieges oder einer Kriegs­

Die in die Kontrole erforderlichen Meldungen auch durch Familien­

Blag: 1) werden dieselben im Frieden weder zu

Baselin London   23,1, in Glasgow   26,2, in Liverpool 18,4, in Dublin   29,9, in Edinburg   19,5, in Kopenhagen   22,5, in Stocholm 25,9, in Christiania   38,8, in St. Petersburg   30,9, in Warschau   25,5, in Ddeffa 25,6, in Rom-, in Turin  , in Venedig   42,8, in Alexandria   30,2. Ferner in der Zeit vom 8. bis 14. Januar d. J.: in New- York   26,7, in Phila­ delphia   20,4, in Baltimore   16,6, in Kalfutta 29,3, in Bombay 28,7, in Madras 51,0.

pflichtet, von ihrer bevorstehenden Auswanderung der zustän- verhältnisse in den meisten Großstädten Europas   etwas un­

In der Berichtswoche gestalteten fich die Sterblichkeits­

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Polizeibericht. Am 15. d. Mts., früh, brach in der Naunynstraße der obdachlose Handelsmann Rubeau plößlich ohns mächtig zusammen und starb bald darauf in einem Hausflur, wohin er von Vorübergehenden gebracht worden war, wie ärzt lich festgestellt wurde, am Herzschlag. Gegen Mittag erhängte fich ein Mann in seiner Wohnung in der Adalbertstraße. Nachmittags stürzte auf dem Neubau Melanchthonstraße 13 der Dachdecker Roy von einer Leiter und erlitt einen Bruch des rechten Unterschenkels. An demselben Tage brannten Friedrich­ straße   143-149 Schirme in einem Schaufenster, Adalbertstraße Nr. 21 Kleider in einer Mädchenkammer und Neue Königstraße Nr. 73 ein Stallgebäude.

Gerichts- Zeitung.

Der bekannte Ministerial- Erla vom 27. Sept. 1887, wonach bekanntlich Ertrablätter u. s. m. nur nach erhaltener po lizeilicher Genehmigung in Berlin   vertheilt werden dürfen, bes schäftigte heute zum ersten Male den Richter. Auf der Anklage bank der 88. Abtheilung des Schöffengerichts am fgl. Amis gericht Berlin I nahmen heute Play die Arbeiter Franke, Hor muth, Rauhut, Dies, Schneider, Schwarz und Knobel. Diese waren beschuldigt, im November v. J. ein sozialdemokratisches Flugblatt, betitelt: An die Parteigenoffen, Handwerker und Arbeiter Berlins  " und schließend mit den Worten: Hoch lebe die revolutionäre Sozialdemokratie" im Osten Berlins   verbreitet zu haben. Dies Flugblatt, das gewissermaßen eine Antwort auf das im Monat Oftober seitens der christlich- sozialen Partei herausgegebene Flugblatt, in welch letzterem hauptsächlich der Abgeordnete Singer angegriffen wurde, darstellte, war an dem Abende, als es von den Angeklagten verbreitet wurde, der Po= lizei noch nicht bekannt. Die Angeklagten versammelten fich sämmtlich in der Wohnung des Angeklagten Dieß, nahmen da selbst die in umfangreichen Paceten angelangten Flugblätter in Empfang und bewirkten sofort die Verbreitung, indem fie dieselben auf die Hausflure warfen, unter die Stubenthüren schoben, zum Theil auch an den Wohnungen flingelten, den Deffnenden des Flugblatt übergaben und eiligst davon liefen. Einige dieser Vertheiler wurden von Schußleuten er­griffen; diese verriethen in der Angst ihre Genossen, so daß, wie der als Zeuge vernommene Kriminalkommissar Graf Still­fried bekundete, die Behörde sofort zu der Ueberzeugung ges langte, daß fie es mit der Gruppe Knobel" zu thun habe. Knobel, so bemerkte Graf Stillfried, ist der Polizei als Führer einer sozialdemokratischen Gruppe bekannt. Durch diese Ver haftung habe die Polizei von dem Flugblatt zuerst Kenntniß er halten, in welcher Folge am folgenden Tage das Flugblatt auf Grund des Sozialistengesetes verboten wurde. Die Angeklagten

gen Militärbehörde Anzeige zu machen; 4) fann solchen günstiger und wurden aus den meisten derselben größere nahme von Knobel in Abrede, Sozialdemokraten zu sein. erfonen, wenn fie durch Konsulatsatteste nachweisen, daß fie in

Sterblichkeitsziffern als in der vorhergegangenen Woche ge­Mille und Jahr berechnet) erfreute sich Lübeck  . Etwas höher

em außereuropäischen Hause eine ihren Lebensunterhalt meldet. Einer sehr geringen Sterblichkeit( noch nicht 15,0 pro bernde Stellung erworben haben, der ihnen ertheilte Urlaub zur Entlaffung aus dem Militärverhältniß und unter gleich( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war die Sterblichkeit in Frank­ger Entbindung von der Pflicht der Rückkehr im Falle eines eges verlängert werden. Zur erstmaligen Aufstellung der

furt a. M., Hannover  , Karlsruhe  , Wiesbaden  , Augsburg  , Barmen, Bremen  , Liverpool, Edinburg  . Auch in Berlin  ,

en müffen fich diejenigen im Jahre 1850 oder später gebore Leipzig  , Chemniz, Köln  , Aachen  , Kaffel, Stettin   u. a. war die tenfipflicht im stehenden Heere und der Landwehr, bezw. als Militärpflichtigen, welche nach abgeleisteter gefetlicher Sterblichkeit eine mäßig hohe( etwas über 20,0 pro Mille und mit unterte Erfahreservisten nach Ablauf der Ersazreservepflicht be

ot trifft! Die

Seuters, der al

0011

s zum Landsturm entlassen find, innerhalb vier Wochen nach

ntrafttreten diefes Gesetzes

das ist bis zum 13. März d. J.

-

en Fuchtel eit diese noch vorhanden find, im Stationsort der betreffen mitgetheilt.

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n! Arbeiter!

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en Landwehrkompagnie melden.

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Kriminalfommiffar Graf Stillfried bemerkte, die Angeklagten Dieß, Schneider, Schwarz und Knobel seien der Polizei als Sozialdemokraten bekannt; die drei andern Angeklagten seien allerdings blos verführt. Staatsanwalt Dr. Thiefel beantragte gegen Diet, Schwarz und Schneider je 4 Wochen Gefängniß, gegen Franke, Hormuth und Raubut je 20 M. Geldstrafe und bezüglich Knobel, da nicht erwiesen sei, daß dieser irgendwie bei der Flugblattvertheilung thätig gewesen, die Freisprechung.- Der Vertheitiger Rechtsanwalt Dr. Flatau beantragt die Freis sprechung aller Angeklagten, da nach einem Urtheil des Stammer­gerichts die Hausflure von Häusern, in denen sich keine Schant­wirthschaften befinden, nicht öffentliche Orte seien. Der Ge Mittags 1 Uhr, zu verkünden, da der Ministerialerlaß vom 27. September 1887 zur Verlesung fommen müsse, ein Eremplar dieses Erlaffes aber augenblicklich nicht zu beschaffen sei.

riftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Militärpapiere, Wien  , Paris  , Warschau   u. a. D. häufiger als in der Vorwoche richtshof beschloß, das Urtheil am Dienstag, den 21. d. M.,

Für Personen, welche fich

elbeftift bis zum 30. September 1888 beziehungsweise, wenn Der bei einem Seemannsamte des Inlandes abgemustert wer

Jahr). Wesentlich gesteigert war in den meisten Berichts­orten die Zahl der an afuten Entzündungen der Athmungs­organe Gestorbenen; auch Todesfälle an Darmkatarrhen der Kinder wurden vielfach, wie in München  , Königsberg  , Altona  , mitgetheilt.- Die Theilnahme des Säunglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war im Ganzen eine etwas größere, als in der Vorwoche. Von je 100 0 Lebenden starben aufs Jahr be­rechnet in Berlin   75, in München   110 Säuglinge. Bon den Abnahme der durch sie hervorgerufenen Sterbefälle und Er­

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felben vor diesem Zeitpunkte nach Deutschland   zurückkehren Infektionskrankheiten zeigten Masern, Scharlach und Pocken eine en, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr bezw. Abmusterung frankungen, während an Diphtherie, typhösen Fiebern und

tollendetem 20. Lebensjahre in das Heer eingetreten sind, wer­

Diejenigen der vorbezeichneten Personen, welche vor

an Reuchhusten mehr Todesfälle und neue Erkrankungen als in der vergangenen Woche mitgetheilt wurden.

Sterbe­

Ein kostspieliges Mittagsschläfchen leistete fich an einem warmen Apriltage vor. Js. der Fuhrherr Franz Vogel. Derselbe fuhr mit seinem Wagen in der Berlinerstraße zu Rir dorf und zwar im langsamsten Tempo, wie es seinem nahezu 30 Jahre alten Pferd just gerade gefiel. Der einschläfernden Einwirkung dieses Schneckenganges war Vogel schließlich no'ens