Auch Friedemann ist also so von uns entlarvt worden. Der Elias Schmidt, der wegen schwerer Urkundenfälschung verfolgt wurde, bot seine Dienste als Polizeispion in Zürich an und diente dann als agent provocateur . Als er entlarvt wurde, kehrte er nach Dresden zurück, wurde vom Dresdener Schwur­gericht zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt ( hört, hört!), später aber begnadigt. Ein anderer Polizeispion war Weiß, der in Basel Plakate, welche das Attentat Stellmacher's verherrlichten, verbreitete. In der Schweiz herrscht über diese Zustände große Aufregung. Wenn Sie jest auf einer Vergnügungsreise in der Schweiz in Zürich bei den Kolporteuren auf dem Bahnhof sozialistische Schriften kaufen, so wird dies sofort an die Grenze gemeldet und dort wird Ihr Gepäck ganz genau untersucht. Troß allen äußerlichen Entgegenkommens denken auch die schwei­zerischen Behörden anders über diese Dinge, die ohne das So­zialistengeset unmöglich wären. Vor Erlaß dieses Gesetzes haben wir von Polizeispionage und agents provocateurs nichts gehört, jetzt ist dieses System weiter und weiter ausgesponnen worden. In allen größeren Städten, auch im Ausland, in London , Paris be­finden sich geheime Polizisten unter den Sozialdemokraten. Was hat nun dieser ungeheuere Apparat für Resultate erzielt? Die Regierung hoffte mit Hilfe des Spionagesystems hier mit überraschenden Thatsachen auftreten zu können, aber froß der Geheimpolizisten an allen Ecken Europas hat sie nichts zur Be gründung des Gesetzes beibringen fönnen, und wenn die Mehr­heitsparteien nicht von Klaffenhaß und andererseits von Bereit­willigkeit gegenüber der Regierung von vornherein beeinflußt würden, würden sie auf die Begründung der Regierung hin dieses Gesez nie annehmen. Sie betrachten sich als die Hüter Es giebt aber kein der öffentlichen Ordnung und Sitte. Gesez, welches mehr gegen die öffentliche Ordnung und Sitte verstößt als dieses. Schaffen Sie es sobald als mög­lich aus der Welt, sonst wird es Ihnen einst zum Fluche ge= reichen.

schehen ist, mit aller Kraft für ihn einzutreten.( Beifamm entgegenzu Es wäre eine Versündigung an meinem Wir haben der meiner Pflicht, wenn ich es nicht thäte. Gerade med revolutionäre Beamten Jahre lang mit hohn, Drohungen und Schne Zurückhaltung verfolgt und durch die Presse gehezt sind und weil ich sicherung bedürfe Pflichttreue überzeugt bin, habe ich die Auszeichnung jabrungen fan die über ihr Dienstalter hinausgeht und die sie noch einer Befferu halten hätten, wenn dieser Fall nicht vorgekommen mitbeitgebern eine Es ist vo geübt hat. C fann ich vor meinem Gewissen vertreten. Der Arbeiter geger unrichtig, was dem Abg. Bebel durch den betreffenden anwalt zugetragen worden ist, daß der Vorsitzende de eber ist ja nicht Landgerichts in dem Prozesse des Berliner Vorprofieller es vor Erwähnung gethan hat. Im Gegentheil, er hat gefa ulegen, um ni Aufgabe unseres Gerichtshofes kann nicht sein, das Min, wie sie vor Vorprozeffes genau zu prüfen, aber ich muß betonen glaube ich fac Glaubwürdigkeit des Herrn Christensen diesen Beamteafung des S über durch die nach dem Berliner Prozeß befannt geglaube fogar, Thatsachen in erheblichem Maße herabgemindert ist." wir nicht das ja auch gar nicht anders möglich, wenn man die Ales Spezialgesek Die Aften des Berliner und Plauener Gerichts gemeine Re Posener Gericht vorgelegen zum Zweck der allgemeinen motraten diesel rung über die Sachlage. Das Posener Gericht hat in vomlungsrecht zu zeugung erkannt und festgestellt, daß diese Beamtelben Dinge die Umtriebe der sozialdemokratischen Partei Jahre ehen haben. die sozial ihren guten Namen gebracht sind. Und ich will hierdie tragen, ihnen denselben zu verschaffen. Der Abg. Staat, die G hat neulich mit nicht mißzuverstehender Deutlichkeit b gewiesen, daß er von mir in unerhört schroffer und Weise gngegriffen worden sei. Ich bedauere das a lebhaft, eine persönliche Beleidigung hat mir gänzli legen, ich habe nur im Interesse der Sache spreche Vielleicht war meine Sprache etwas sehr erregt. Ich hier vorau nicht mit den Gründen für diese Erregung zurüdhalanthropen, so glaubte in der Rede des Abg. Bamberger vom 28. nächsten Toge schwere und gehässige Infinuationen gegen preußischegelegt werden die unter mir arbeiten, gehört zu haben. Nach mehes 10 Millio innerungen, und wie die Morgenblätter meldeten, Abg. Bamberger wenigstens bedingt den Verdacht ausnt worden. daß dieselben Herren, welche den Agenten Schröder ihre Instruktionen gegeben hätten, wohl auch die pe hinaus fiste nach Zürich gebracht haben fönnten. Das lieg die Behauptung des Abg. Bebel hinter Gebiete weder dieser noch der Abg. Singer haben so weit zu gehen, die Vorgesezten des Schellen, welch von selber machen werde, aber er hat einschränkend hinzugefügt, Haupt anzugreifen. Ich war dadurch in eine starte Arbeiter geme

Züricher Polizei infolge der Anschuldigungen gegen Ehren-| berg die Redaktionen der hervorragenden Zeitungen einge­laden hat, Einsicht in die Aften zu nehmen, was nach dem Züricher Recht zulässig ist. Bei dieser Gelegenheit sind die Aftenstücke abgeschrieben und mir übermittelt worden. Der schweizerische Bundesrath hat nun Ehrenberg und eine Anzahl seiner Komplizen außer Landes gewiesen, weil sie, wie es in dem offiziellen Erlaß heißt, während ihres Aufenthalts in der Schweiz der anarchistischen Partei angehört, das Asylrecht gemißbraucht hätten und die Doftrin der Anarchisten in ihrer Heimath zur Geltung zu bringen suchten. Dieses Aftenstück des schweizerischen Bundesraths fann doch unmöglich den Militärbehörden in Karls ruhe, wo sich Ehrenberg aufhielt, unbekannt geblieben sein; ich habe aber weder von der Einleitung eines strafgerichtlichen, noch eines ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Ehrenberg etwas gehört. Ich erinnere dem gegenüber an den Fall Hinze, dem der Majors­titel aberkannt worden ist; und erst jüngst ist noch einem Freunde von mir, einem Militärarzt in der Reserve, der Abschied zuge­fandt worden, weil er Sozialdemokrat sei. Herr v. Puttkamer bat sodann mitgetheilt, daß das Posener Landgericht die Beugen Thring und Naporra für völlig glaubwürdig erklärt habe. In den Zeitungsberichten über den Posener Pro­zeß habe ich feine Beile gesehen, daß das Posener Ge­richt den Shring gewissermaßen rehabilitirt habe. Ich habe dazu die Erklärung eines der betheiligten Rechtsanwalte erhal­ten, in der es heißt, das Posener Landgericht habe es ausdrück­lich abgelehnt, ein Urtheil über die Glaubwürdigkeit des Thring im allgemeinen abzugeben, er wolle die Berliner Vorgänge nicht in den Kreis der Beachtung ziehen, es frage sich nur, ob die Beugen Thring und Naporra in Bezug auf die für den Posener Prozeß wichtigen Thatsachen glaubwürdig seien. Diese Frage sei von dem Gericht bejaht worden, zumal sämmtliche Angaben des Thring durch die eigenen Angaben der Angeklagten bestätigt worden seien. Der Berliner Prozeß kann ja auch bei dem Po­fener Gericht keine Rolle spielen. Wie könnte sich das Posener Gericht herausnehmen, über das Berliner Gericht zu urtheilen, während demselben nicht einmal die hiesigen Akten vorgelegen haben. Weiter hat Herr v. Buttkamer behauptet, daß dem Berliner Gericht, als es über die Glaubwürdigkeit des Zeugen Christensen sich entschied, nicht gewußt habe, daß derselbe wegen Verbreitung sozialistischer Schriften angeflagt sei. Das war

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Minister von Puttkamer: Die historischen und philo­sophischen Ausführungen des Abg. Bebel würden mich nicht zu einer nochmaligen Polemik gegen ihn veranlassen, seine eigenthümliche Weltanschauung- das will ich zu seiner Ent­schuldigung gelten lassen führt ihn zu einer diametral entgegengesetten Stellung, wie die meinige ist, er hat selbst ge­sagt, ein Einverständniß ist nicht möglich. Dagegen hat er auch heute wieder mit Emphase betont, daß seine Partei fich inner­halb der Gefeßlichkeit halte und nicht zu einer gewaltsamen Lösung der Frage dränge, daß sich alles die öffentliche Meinung

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,, nur, wenn die besigenden Klaffen sich von der vollkommenen gerathen, so daß ich zugebe, ich bin vielleicht in mein Organisation Berechtigung seiner Anschauung überzeugten", sonst würde es so drücken über das Maß hinausgegangen, was ich mir iehungen der gehen, wie in St. Gallen proklamirt sei, also auf dem Wege erlege. Als ich diese zitirten Aeußerungen des Abg. et werden.( gehört hatte, dachte ich mir, du hast doch wohl die ten wir für un

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Wortlaut deffen zu vergleichen, was du im Gedächtn was die Morgenblätter, die zum Theil stenographi find, bringen. Ich ließ mir das wörtliche Stenogramm vo wer beschreibt mein Erstaunen, als ich sehe, daß die rungen des Abg. Bamberger einen ganz anderen nen Sozialde ten haben.( Heiterkeit.) Ist das vielleicht wieder deus ex ma hina erscheinende Setzer gewesen?( Seite sagte mir, wenn der Abg. Bamberger sich so milde a hat, so habe ich über die Stränge gehauen. Hier Widerspruch, um deffen Aufklärung ich den Abg Sozialdemo bitte. Ich hatte folgendermaßen verstanden, und die blätter am folgenden Tage brachten es ebenfa weise auf das in der Regel sehr forrett weise mene Stenogramm der Norddeutschen Allgem tung":" Ich will gar nicht einmal der Annahm unbedingt Glauben schenken, daß die Dynamitliste der Mittheilung die Rede ist, durch dieselben Urhebe anderen Instruktionen der Herren Schröder und bau haben, nach der Schweiz befördert sei"( hört! bört! will diesen an fich unglaublichen flingenden Puntt ein lich in Zweifel laffen." Dagegen steht im amtlichen phischen Bericht: Ich will gar nicht einmal de

der Gewalt, unter Abweichung vom parlamentarischen Wege. Das alles ist so oft wiederholt, daß eine Ergänzung überflüssig ist. Ich schweige auch von Plato und den Ütopiſten. Nehmen Sie das Gesetz in dritter Lesung an, dann werden Sie der deutschen Nation einen besseren Dienst erweisen, als der Abg. Bebel thun kann. Der Abg. Bebel hat heute wiederum be= hauptet, daß die preußischen Behörden sich der agents provo­ cateurs bedienten. Es ist unwahr und erfunden, daß der Herr v. Ehrenberg irgendwie mit den preußischen Behörden in irgend einer geschäftlichen Beziehung gestanden hat. Der Abg. Bebel wird in der nächsten Zeit in der Lage sein, als Beuge über diese Dinge aufzutreten, denn der Herr Kriegs­minister hat das Kommando des 15. Armeekorps ersucht, die Untersuchung über Herrn v. Ehrenberg einleiten. Herr Bebel hat nicht einen Punkt für die Behauptung beigebracht, daß von Ehrenberg agent provocateur oder überhaupt im Dienste der Polizei sei. Das sind überflüffige Monologe, die die Zeit des Hauses mißbrauchen. Unwahr ist ebenso die ganze Episode mit dem Briefe des Haupt. Der Herr Kriegsminister hat bereits nachgewiesen, daß der Truppentheil vollkommen forrekt gehan delt hat. Diese Mittheilungen werden nur gemacht, um ein verdächtiges Licht auf die militärischen und Polizeibehörden zu werfen, als hätten beide kolludirt, um sich des Haupt als Polizei­spion zu bedienen. Ich muß den Abg. Bebel auf dieser un richtigen Behauptung festnageln. Entschieden protestire ich auch dagegen, daß die Freiheit" mit dem Gelde der preußischen Polizei in Zürich gedruckt werde. Ob das 12 Tage gedauert hat, um das festzustellen, ist gleichgiltig, ich pflege meine Untersuchungen meine Untersuchungen mit aller Genauigkeit zu machen. Die mir zugegangenen amtlichen Berichte, Glaubwürdigkeit zweifeln für mich geradezu ein Frevel wäre, ergeben ohne Zweifel, daß niemals, zu

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deren

lingt aus ihrer S her abwarten, b einte, die Atten Ber hat ihnen ders als die S ur folde Agitat u entziehen wiffe Die Bartei nach 3

schon selbst unbedingt Glauben schenken, daß die Du

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des gegeben hat.

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von der in der Mittheilung die Rede ist, dura b. Buttkamer feir Schröder und Haupt nach der Schweiz befördert ich habe fie Inve

Ment

u. f. w. Hier liegt ein dunkler Bunft vor, defen ich meinerseits dringend wünsche. Ich halte das

recht- rechtferti

Rebe nicht entfer

Deritedte Infinuat

Gebrauch davon, wo es sich um stylistische Glättuneer Herr, de Stenogrammen für feine Sünde. Ich selbst mache a

Da ist es eine loyale und parlamentarisch zulässige dieses Mittels zu bedienen. Der Abg. Bamberger

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nach feiner eigen

nuation anfieht,

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feiner Zeit, in keinem Falle mit Wiffen der preußischen Polizei dings gesagt, es sei nicht seine Gewohnheit, er ändid mit einer g

die Freiheit " in Zürich gedruckt worden ist. Allein für richtig fönnte gehalten werden, daß der Herr Schröder allerdings die vier oder fünf Eremplare der Freiheit", die die preußische Polizei für sich gebraucht, eingeschickt hat. Die Quelle des

wie möglich. Es wäre mir deshalb interessant, u

das hier gethan hat. Sollte das hier nicht der Fall fein ich in eine sehr ungünstige Lage, denn meine Au beruhten auf der Voraussetzung, daß er diefe bef

Herrn Singer für diese Behauptung ist der Drucker der Frei hässige Infinuation über die preußischen Beamten, wel

dem Gericht wohl bekannt, Christensen ist ja aus der Haft vorgeführt worden. Das Gericht konnte an dieser Thatsache um so weniger Anstoß nehmen, als die Aussagen Christensens von sieben anderen Beugen bestätigt wurden. Ein Vergehen, das höchstens mit sechs Monaten bestraft werden kann, fann doch auch unmöglich die Glaubwürdigkeit eines Beugen beeinträchtigen. Wenn man Jemanden, der im Gefängniß gesessen, nicht als glaubwürdigen Beugen mehr sollte anerkennen wollen, dann müßte man auf manches Zeugniß verzichten, und die Berliner Staatsanwaltschaft würde sich der größten Inkonsequenz schuldig machen, die nich für den nächsten Dienstag als Belastungszeugen gegen meine eigenen Parteigenossen vorgeladen hat. Auch der Fall Witkowski ist vom Minister nicht richtig dargestellt worden. Das Gericht hat seiner Aussage feine Glaubwürdigkeit beigelegt und konnte es auch nicht, denn von den fünf Richtern des Kollegiums hatten vier in einem anderen Prozesse, der wenige Tage vorher verhandelt war, erklärt, daß Witkowski durchaus un glaubwürdig sei. Wir haben bei dieser Gelegenheit die interessante Thetsache erlebt, daß zwei Mitglieder des Bundesrathes die Rechtsprechung der deutschen Gerichte in einer Weise kritisirt haben, daß man im Hause und in der Presse all­gemein glaubte, man wolle dadurch einen moralischen Druck auf die deutschen Gerichte ausüben, damit sie in fünftigen Fällen schäfer gegen die Sozialdemokraten urtheilen. Durch sieben Beugen außer dem Zeugniß des Christensten ist also festgestellt worden, daß Thring fich der schwersten Majestätsbeleidigungen, sowie der Beleidigung gegen einen Prinzen des königlichen Hauses schuldig gemacht hat. Thring hat die Thatsache in der ersten Instanz abgeschworen, in der zweiten hat das Gericht entschieden, daß dieser Eid falsch sei. Weiter hat Thring zuge­geben, daß er meinen Parteigenossen die Geheimschrift gelehrt und als Paradigma die Worte ,, Kauft Revolver" benugt habe. Wenn dies die Stüßen von Staat und Gesellschaft find, so gratu­lire ich dazu! Auch gegen die Glaubwürdigkeit des Naporra hat das Posener Gericht keine Bedenken gehabt; es ist aber festgestellt worden, daß er unter Zustimmung des Polizeikommissärs Schöne in in dem polnischen Handwerkerverein sozialrevolutionäre Flug­blätter vertheilt hat, welcher Verein an sich keine Politik treibt. Naporra hat außerdem, als eine Versammlung aufgelöst wurde und Tumult entstand, geäußert: Wenn jest 48 wäre, würde man mit Stöcken auf die Schußleute einhauen." Er hat aller­dings nachher beschworen, eine solche Aeußerung nicht gethan zu haben; der Beuge Czionfewicz machte indeffen auf den Gerichts­hof einen solchen Eindruck, daß derselbe die Aeußerung als er­wiefen erachtete und das schließlich auch Naporra zugeben mußte, es sei möglich, daß er so etwas gesagt haben tönne. Aber auch hier hat es bisher keine Anklage wegen Meineides gegeben( Buruf: Nein, aber das Allgemeine Ehrenzeichen!); wundern fann man sich darüber aber freilich nicht, in einer Zeit, wo es vorkommt, daß hochgestellte Personen beschwören, mit einer bestimmten anderen Person in keiner Beziehung gestanden zu haben und im Laufe eines Prozesses dann nachgewiesen wird, daß sie mit dieser Persön lichkeit nicht blos in brieflichem, sondern auch in persönlichem Verkehr gestanden haben. Ich meine den Fall Strecker und das sagt alles. Vor kurzem ist ein Buch erschienen Das unter­irdische Rußland" von Stepniak ; es enthält eine wahre Glori­fizirung der russischen revolutionären Bewegung und greift die russische Staatsverwaltung und Regierung in der heftigsten Weise an. Diese Schrift ist auch in Deutschland sofort nach ihrem Erscheinen verboten werden. Der Uebersetzer ist der föniglich preußische Polizeispion und ehemalige bayerische und ehemalige bayerische Lieutenant Mar Trautner, der seinen Aufenthalt in der Schweiz dazu benutzt hat, diese Schrift den Deutschen zugänglich zu machen. Sie sehen, was alles unter diesem Polizeisystem mög­lich ist! Diese Rollen haben übrigens die Herren von der ge­heimen Polizei von jeher gespielt; die Fälle, die wir früher vor­getragen haben, find eben nur, weil sie nicht öffentlich be glaubigt waren, der öffentlichen Aufmerksamkeit mehr ent­gangen. Ich erinnere nur an den Zeugen Horsch, den der Polizeirath Rumpff afquirirt hatte, und welcher der Ver­anlaffer zu dem ersten Hochverrathsprozesse war. Das Reichs­gericht hat freilich die Beugenschaft dieses Mannes nachher desavouirt. Horsch trifft in Wahrheit die moralische Verant­wortlichkeit für die Ermordung Rumpffs. Er hat in den an­archistischen Kreisen eine solche Erbitterung gegen Rumpff her­vorgerufen, daß diese schließlich zum Meuchelmord schritten. Ohne das Vorgehen der agents provocateurs lebte Rumpff wahrscheinlich heute noch. Eine Menge anderer Fälle sind vor­gefommen. Neumann, der 1880 81 die Freiheit" in Massen folportirt hat, wurde von uns als Polizeispion entlarvt und steht noch heute im Dienste der preußischen Polizei in Hannover , wo ihn die Herren v. Bennigsen und Windthorst persönlich fennen lernen können.( Heiterkeit.) Ich erinnere ferner an den Friede mann in der Schweiz , der das Lied von Heinrich Heine : Die beiden Grenadiere", folgendermaßen parodirte: Was scheert mich Weib, was scheert mich Kind, ich trage weit höheres Ver­langen: laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind, mein Kaiser, mein Kaiser muß hangen!" Ferner war in Zürich der Sohn des konservativen Grafen von der Golz mit Sozialisten bekannt geworden. Man erzählte von ihm, daß er einen großen Theil einer ihm in Aussicht stehenden Erbschaft der Sozialdemokratie zuwenden wollte. Flugs berichtete das Friedemann an den Polizeidirektor Krüger, dieser es an den Vater des Herrn v. d. Golz, welcher dann seinen Sohn vor der Gesellschaft warnte, da Friedemann ein Spion sei.

ei ein rettenber Befommen. Wer entgegengehalten eime Anspielung

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Rebbafter Wider

ihn um Aufklärung.( Abg. Bamberger : Ich habe ändert; aber ich muß es erst sehen, ich erinnere mich ändert zu haben!) Ich bitte den Herrn Präsidenten Ichiren, ob das offizielle Stenogramm von seiner Hand Sinne geändert ist oder nicht.( Heiterkeit.) 3m le tein: ich!) ich Sie, auch in der dritten Lesung die Vorlage

heit" Wilhelm Bührer. Wer die Freiheit" kennt, weiß, daß Jeder, der sich mit diesem Preßorgan befaßt, von vornherein ein unglaubwürdiger Mensch, und jeder Gemeinheit, jedes Ver­brechens fähig ist.( Sehr richtig! rechts.) Den Fall Kaufmann hat Herr Bebel selbst preisgegeben. Wenn er darüber so leicht hinweg geht, hätte er das doch nicht erst zur Sprache bringen müssen. Dann hat Herr Bebel seinen Freund, den Polizei hauptmann Fischer, in ein vortheilhaftes Licht zu stellen gesucht. ( Lachen rechts.) Dieser ist von seinen Vorgesetzten als ein durch­aus unglaubwürdiges Subjekt bezeichnet worden( Abg. Bebel: Subjett?), Mann, Beamter. In dem von Herrn Singer unter der Spismarke Wortgetreue Abschrift" vor­gelegten gedruckten Schriftstück enthalten die und Schröder betreffenden Punkte ein so komplizirtes, thatsächliches und geschäftliches Material, daß es mehr als fraglich ist, ob es möglich gewesen ist, dieses Material ohne

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anzunehmen.( Abg. Bamberger tritt an den Bunde

und läßt sich das Manuskript, aus dem der Herr hat, zur Einsicht geben.)

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Sächsischer Generalstaatsanwalt Held will gegen Haupt konstatiren, daß das Gros der aus Sachsen Ausgewie schiedenen Aeußerungen Bebels( namentlich in der ein so komplizirtes, gewiesen sei auf Grund unmittelbar vorausgegangen

Verurtheilungen. Falsch sei eine Aeußerung

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Einblick in die Aften zu sammeln. Höchst wahrscheinlich sind zu milder Urtheile habe in der Kommission zurücknehm

also die Herren Bebel und Singer durch den Polizeihauptmann Fischer in die Lage gebracht worden, die Aften fennen zu lernen. Ferner gehört zur Sammlung und Sichtung eines solchen Materials eine sehr erhebliche Zeit, und doch haben die Herren

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Als ein richterliches Mitglied in der Kommission fönne den betreffenden Vorwurf des Redners bef habe er vielmehr ausdrücklich erwidert, einen Vorwu das ganze Material an einem und demselben Tage gesammelt. That nicht alle Verbrechen mit der Schärfe träfen, nicht erhoben. Er habe nur gesagt, daß die Gerid Schwere des Verbrechens zu erfordern scheine. Un Spiel, erfunden, um auf die Thätigkeit der preußischen Polizei noch jetzt seine Meinung. Namentlich seien die Ri behörden ein schlechtes Licht zu werfen. Diese ganzen angeblich sehr bereit, mildernde Umstände anzunehmen. Wa in der Schweiz vorgekommenen Dinge fallen vollständig in ihr lage anlange, so frage er Herrn Bebel, was für Bu wohl haben würden, wenn wir das Sozialistengeles

( hört, hört!) Es handelt sich hier lediglich um ein abgefartetes

Nichts zusammen.( Abg. Singer: Das ist arg!) Und wenn Herr Bebel noch andere Fälle von Weiß, Neumann, Friede­mann hinzufügt, so ist in feinem einzigen dieser Fälle von einem agent provocateur die Rede.

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Man möge ihm noch ein Wort des Abschiedes gönnettung babe id

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würden. Wenn

Es find bezahlte Spione, diese der Vorlage vorgeschlagenen Verschärfungen des Ge rufen: Burüd, Du rettest den Freund nicht meh berger werde diesmal wohl recht behalten. Aber Jahren werde hoffentlich Bamberger ſagen: Sch Imir die Bitte, in Eurem Bunde der Dritte" V Abg. Gechelhäuser( nl.): Der Abg. Bebel bat Kritik meiner Partei vergessen, daß wir auch an den fozial

an

und

Thatsache erkenne ich prinzipiell und generell an. Wir müssen zu dem traurigen Mittel greifen und Leute aus jener Partei kaufen, um hinter die Vorgänge in derselben zu kommen. Das erkenne ich unumwunden mache mir kein Gewissen daraus. Es hat uns auch noch niemals an Angeboten dazu gefehlt( Heiterkeit), ich werde

be

geradezu bestürmt um Beschäftigung in diesem Zweige.( Große Gesezen mitgewirkt haben, die bestimmt sind, das Verhältni Heiterkeit.) In dem Verhalten der Herren Sozialdemokraten Arbeitgebern und Arbeitern zu bessern. Wenn dann der

gegen die beiden oft erwähnten Polizeibeamten herrscht Methode urd Konsequenz. Ein Rudel von Wölfen könnte nicht heiß­hungriger, zäher und rastloser hinter seiner Beute herstürzen, wie es von den Herren geschehen ist, um die beiden Beamten durch­aus ins Verderben zu stürzen. Kaum ist in der Posener Ge­richtsverhandlung der Beweis durch eine feierliche Erklärung des Gerichtsvorsitzenden erbracht worden, daß diese Beamten voll tommen glaubwürdig find, tritt der Abg. Bebel mit neuem Material hervor, daß sie doch unglaubwürdig sind und es ein Standal sei, fie in Schuß zu nehmen. So sehr ich die Pflicht

uns anderen Kulturstaaten gegenüber in den Hinterg

weil wir solche Ausnahmegefeße haben, so ziebe ich b

Die

raft fagt, bie

in verruchtes,

Dann fage ich, b

Dunft der Achtu

man einen folche

titt, beim 3 Meine Bemertur Barlamentarier Barlamente; un nun wollen die S hung zu Schul

Stenogramm ni

und den Fahner geändert hätte, follen. Ich hab

mir nichts aufge batte ich mich n

nur gefommen w

entgegengesetzten Schluß: wenn wir zur Sicherung erkennung, daß wir gerade von allen Völfern die und die kulturellen Aufgaben am meisten verfolgen Wirksamkeit und den Erfolg des Gesetzes betrifft, fo vernichten oder das Sammelsurium von mißvergnüg anerkenne, von jedem mir untergebenen Beamten die strengste Gesetz geglaubt hat, hat sich selbst betrogen. men zum Besseren befehren zu können. Wer da Gefeßes hat Abg. Bamberger 1878 dahin fehr rid fratie vernichten zu können, wir müffen uns begnüge Wir dürfen uns nicht der Illufion hingeben, die

Pflichterfüllung, wenn es nöthig ist, Opfer an Leib und Leben zu verlangen, so erkenne ich andererseits als meine heilige Pflicht an, wenn ich überzeugt bin, daß einem Beamten Unrecht ge­