1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 294.
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Mittwoch, den 16. Dezember 1896.
13. Jahrg.
und ihr Scheitern das Volf tief bewegen wird. verbündeten Regierungen nur Verbesserungen des bestehenden Aber wenn Sie vergleichen, welche Vortheile die Regierungs- Verfahrens, keine Dinge, die die Regierungen aus besonderem vorlage dem Volke gegenüber den bestehenden Rechts- Interesse in die Vorlage hineingebracht haben. Die Zeitungen 147. Sigung vom 15. Dezember 1896. 1 Uhr. zuständen bietet, dann werden Sie zugestehen, daß die haben die Schuld an dem Scheitern der Vorlage den verb. ReAm Tische des Bundesraths: v. Bötticher, Nieber- Haltung der verbündeten Regierungen keine unrichtige gierungen zugeschoben.( Sehr richtig! links) Die drei Streitding, Schönstedt . ist. Wir bieten ihnen die Berufung, wie sie in feinem Staate punkte entsprechen theils dem bestehenden Zustand vor 1879, sie den Beschlüssen des Reichstages Die dritte Berathung der Justiznovelle und zwar die Europas in so vollendeter Gestalt vorhanden ist; wir bieten theils entsprechen theils die Regierung verlangt bezüglich des Ihnen das Wiederaufnahmeverfahren, wie es ebenfalls in feinem selbst, Generaldiskussion wird fortgesetzt. Abg. v. Marquardsen( natl.): Bei dem geringen anderen Staate vorhanden ist; wir bieten Ihnen die Ent- Beugnißzwanges die Aufrechterhaltung des bestehenden ZuInteresse, welches die Vorlage in der zweiten Lesung schädigung unschuldig Verurtheilter in einer Ausprägung, wie ſtandes. Ist es richtig, daß eine Vorlage, welche viele hier im Hause erweckt hat, läge es nahe, sich auch sie in feinem anderen größeren Staate Europas existirt. Verbesserungen bringt, deshalb abgelehnt wird, weil eine bei der dritten Lesung Beschränkungen aufzuerlegen. Nichtsdesto- Durch finanzielle Erwägungen lassen die verbündeten Regierungen weitere Verbesserung, die der Reichstag wünscht, nicht durchgesetzt weniger fühle ich mich verpflichtet, in der Frage der Berufung sich nicht leiten. Wir wollen keine Einrichtung treffen, durch werden kann? Die Regierungen sind sich bewußt, daß sie die einige Worte hier an das Haus und an die größere Deffent- die solche Verurtheilten, die später freigesprochen werden, Wünsche des Volkes erfüllen, daß sie vor dem Volt die Verlichkeit zu richten. Daß diese Frage außerhalb des Hauses in nicht, weil sie unschuldig sind, sondern weil die Beweismittel antwortung tragen fönnen, wenn die Vorlage hier fällt. Abg. Spahn( 3) verweist darauf, daß die leichten Sachen fachverständigen Kreisen ein gewisses Interesse erregt, ersehe ich verschwunden sind, auf grund deren sie früher verurtheilt waren, daraus, daß mir in diesem Augenblick eine Nummer der Juristen auch eine Entschädigung erhalten. Wenn Sie in diesen alle an die Schöffengerichte gewiesen sind, daß dagegen die schwierigsten zeitung zugegangen ist, in der sich eine Kritik des Punkten bei Ihrer Auffassung bleiben, dann Fragen vom Schwurgericht an die Straffammern gewiesen werden. Es Kammergerichtsraths Kronecker über die Vorlage befindet. werden wir auf die Vorlage verzichten, so sehr reicht also nicht mehr, wie vor 1879 für neun Zehntel der Fälle Der Verfasser erkennt die Verbesserung der Regierungsvorlage wir es auch bedauern, daß die zweijährigen Verhandlungen unter eine Besetzung mit drei Richtern aus.( Sehr richtig! im Zentrum und der Beschlüsse der Kommission an, sagt aber dann zum den verbündeten Regierungen und die dreijährigen Verhandlungen und links.) Damit schließt die Debatte. Gegen die Stimmen der DeutschSchluffe: Trotz aller dieser Verbesserungen aber muß angesichts in diesem Hause keinen Erfolg haben.( Beifall rechts.) des großen Rückschritts, der mit der Wiedereinführung der Abg. Rintelen( 3) erklärt, daß seine Auffassung von der konservativen und der Reichspartei, zu denen vom Zentrum die Berufung verbunden ist, das Scheitern des Gesetzes dringend der überwiegenden Mehrheit seiner politischen Freunde abweiche; Abgg. Lerno und Rintelen, von den Nationalliberalen die gewünscht werden." Ich glaube, dem Manne kann geholfen er siehe bezüglich der Entschädigung unschuldig Verurtheilter auf Abgg. Bol, Kruse, Wamboff, Place, Paasche, werden.( Heiterkeit.) Bei der Berathung der Justizgesetze wurde dem Standpunkt der früheren Reichstagsbeschlüsse, die damals Jorns kommen, wird der Antrag der Konservativen auf die aber das Hauptgewicht auf das Fünf- Männer- Kollegium gelegt; mit großer Mehrheit angenommen seien und auf den die verb. Besetzung der Straffammern mit drei Richtern abgelehnt. Staatssekretär Nieberding: Durch die eben vorgenommene und dies schien uns so wichtig, daß wir auf die Regierungen jetzt sich gestellt hätten, Bezüglich der Gestaltung Berufung verzichten zu tönnen geglaubt haben. der ersten Instanz stehe das Haus jetzt vor der Frage, ob es Abstimmung hat das hohe Haus den Willen kundgethan, es be Die Frage der fünf Richter wird der Drudenfuß für unsere alles oder garnichts erreichen wolle. Wird die Vorlage abzüglich der Besetzung der Strafkammern entgegen dem Wunsche heutige Verhandlung sein. Der Schwerpunkt dieser Frage liegt gelehnt, so wird garnichts erreicht, auch nicht das einheitliche und der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen bei der Danicht in den fünf oder drei Richtern, sondern darin, daß in Forum für die Presse. Daß fünf Richter besser sind als drei Beschlußfassung der zweiten Lesung zu belassen. ist in die Vorlage eine Bestimmung einem Falle die Schuldigerklärung mit zwei gegen eine, und in fann ich nicht anerkennen; ich kann auch nicht zugeben, mit dem anderen Falle mit vier gegen eine Stimme fallen muß. daß der deutsche Richterstand so schlecht ist, daß unter aufgenommen, die für die verbündeten Reunter allen von dem Vorsitzenden. gierungen Umständen Wenn wir die erste Instanz mit drei Richtern besetzen und die drei Richtern einer abhängig ist Berufung einführen, dann kommt der Angeklagte, der in der Wenn diese Vorlage begraben ist, bekommen wir nie wieder eine nehmbar ist, und eine Vorlage geschaffen, der ersten Instanz verurtheilt ist, schon mit der Präsumption der zu sehen; die Frage der Berufung ist dann auf lange Zeit ver- fie, nachdem der Beschluß perfett geworden nicht würden ertheilen Schuld, mit diesem Makel in die zweite Justanz und seine schoben. Was ist dem Angeklagten oder dem unschuldig Ver- ist, ihre Zustimmung Beweismittel fallen weniger ins Gewicht. Das ist der urtheilten, der keine Entschädigung bekommt, damit geholfen, daß tönnen. Unter diesen Umständen bin ich durch Grund, weshalb wir ein Kollegium von fünf Richtern der Reichstag der Regierung die Verantwortung zuschiebt?( Sehr Beschluß des Bundesraths ermächtigt, zu erklären, daß die verbündeten Regierungen in der ersten Instanz für besser halten. Ich freue mich, richtig! rechts.) daß auch auch der Abg. Görk fich gegen die Berufung Abg. v. Czarlinski( Pole) kommt auf die gestrige Aus- auf eine Weiterberathung der Vorlage teinen ausgesprochen hat, obwohl seine Kollegen, die Rechts- lassung des preußischen Justisministers zurück. Redner ver- Werth mehr zu legen haben.( Lebhafter Beifall rechts) anwälte, sich sonst mit besonderer Leidenschaft für die Berufung weist darauf, daß die Sprachenfrage gerade im engsten Zu Der Präsident v. Buol schlägt vor, die weitere Berathung zu aussprechen, was ja auch bei ihrem Beruf als Bertheidiger ganz fammenhang mit der Strafprozeß- Ordnung steht. Daß der vertagen. Das Haus tritt diesem Vorschlage bei, beschließt aber natürlich ist. Bald nach dem Zustandekommen der Justizgesetze direkte mündliche Verkehr zwischen dem Richter und der An- entgegen dem Vorschlage des Präsidenten, die Fortseßung der Beerscholl der Ruf nach Wiedereinführung der Berufung, haupt- geklagten vollkommen ausgeschlossen sei, sei ein unleidlicher Zurathung nicht auf die morgige Tagesordnung zu sehen. Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr. fächlich aus den Kreisen der Rechtsgelehrten. Der Juristentag von stand. Jeder Volksstamm hat das unveränderliche Recht, sich in 1884 erklärte sich für die Berufung und zu den Stimmführern ge- seiner Muttersprache zu vertheidigen. Dieses göttliche und( Erklärung zwischen Frankreich und Deutschland , betreffend die hörten namentlich die Herren Munckel, Beckh und Becker- Oldenburg. natürliche Recht ist den Polen durch die feierlichsten Versprechungen Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen Deutschland und Um dieselbe Zeit aber veranlaßte die Regierung eine Enquete dar- gesichert worden. Der Minister meinte, es gebe Leute, welche ge- Tunis ; Wahlprüfungen; erste Berathung des Gefeßentwurfs, über, welche Erfahrungen die Gerichte ohne die Berufung gemacht nügend deutsch verstehen und doch polnisch sprechen wollen. Darum betreffend Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.) hätten. Die Enquete ergab, daß die befragten Gerichte mit ganz handelt es sich nicht; es handelt sich darum, ob sie das, was sie verschwindenden Ausnahmen sich gegen die Wiedereinführung der deutsch sagen, auf ihren Gid nehmen können.( Sehr richtig! bei Berufung erklärten, nur wurden einige Garantien für eine bessere den Polen und im Zentrum.) E3 giebt viele Deutsche, die die Sicherheit des Angeklagten im Vorverfahren verlangt. Wir Richtersprache nicht verstehen.( Sehr richtig! bei den Polen und tönnen in bezug auf die erste Juftanz und auch in bezug auf die im Zentrum.) Ter Minister hat ja auch fremde Sprachen geAssessoren nicht vorsichtig genug sein, zumal wir in Bälde", lernt; würde er im stande sein, sich vor Gericht in einer fremden wie es heißt, die Militär- Strafprozeß- Ordnung bekommen. Sprache zu vertheidigen?
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Der Hauptmann v. Strombeck. Genosse Bebel machte in einer Reichstagsrede am 5. März 1895 über einen Fall von Soldatenmißhandlung folgende Mittheilung: Am 4. Juli 1894 habe eine Rompagnie des 2. Garde- Regiments zu Fuß unter Führung des HauptStaatssekretär Nieberding: Ich kenne den verehrten Vor- Justizminister Schönstedt : Die Wichtigkeit der Sprachen- manus v. Strombeck Schießübungen bei Königs- Wusterhausen redner zu genau, um nicht von vornherein davon überzeugt frage für die Rechtsprechung ist mir vollkommen flar; die Aus- abgehalten. Bei dieser Gelegenheit hätte nun der Hauptmann gewesen zu sein, daß er die Spitze seiner Ausführungen gegen führungen des Vorredners haben aber die Auffassung nicht v. Strombeck Soldaten, welche seinen Befehlen nicht schnell genug die Berufung richten wird. Aber diese Frage scheidet in ihrer widerlegt, zu der ich mich gestern bekannt habe. Das Gerichts- nachtamen, mit der Faust und mit der flachen Klinge gemißhandelt. abstrakten Bedeutung aus, denn das Haus steht in seiner großen verfassungs- Gefeß bestimmt nur, daß bei Personen, die der In der Kompagnie des Hauptmanns v. Strombeck gebe es die Mehrheit in bezug auf diesen Punkt auf Seiten der Regierung. deutschen Sprache nicht mächtig sind, ein Dolmetscher zugezogen meisten Maroden, und würden Soldaten, die im Dienst schlapp Die Entscheidung wird bei Fragen zweiter Ordnung liegen. werde aber nicht, daß er auch hinzugezogen werden soll, wenn werden, zur Strafe auf die Brandwache geschickt. Diese MitBis 1879 hatten wir die Berufung in ganz Deutschland , das Gegentheil der Fall ist. Berechtigte Ansprüche und theilungen wurden dem Genossen Bebel in einem Briese aus Das Schreiben war mit sie besteht in allen Kulturländern mit Ausnahme eines Empfindungen der Polen habe ich in keiner Weise verlegt.( Bu Ackmenischten bei Heidekrug gemacht. Landes. Die Ausscheidung der Berufung gefchah unter ſtimmung rechts.) Otto Dommasch unterzeichnet und so abgefaßt, als ob der Verfasser schweren Gewissensbedenken, lediglich wegen der Rechtseinheit. Abg. Beckh( frf. Vp.) bedauert, daß man die Frage der die angeführten Thatsachen aus eigener Wahrnehmung Wenn die verbündeten Regierungen unter Entschädigung unschuldig Verurtheilter nicht aus dem Gefeße her- fenne. Die auf Veranlassung des Kriegsministers eingeleitete schwerer Ueberwindung wichtiger Bedenken ausgenommen und gesondert behandelt hat, dann würde doch Untersuchung ergab, daß nicht der damals im 1. Garde- Dragoner diese Vorlage machten, dann dürfen sie von wenigstens ein Ergebniß erzielt worden fein. Das der Regiment dienende Otto Dommasch, welcher die fragliche Schieß* dem Reichstage verlangen, daß er seinerseits Vorsitzende der Kommission, Herr Rintelen, das Scheitern übung als Ordonnanzreiter mitmachte, sondern dessen Bruder, Resignation übt und nicht Forderungen der Vorlage verhindern möchte, ist begreiflich. Redner der Bauergutsbesizer Hugo Dommas ch aus Ackmenischken daran fnüpft, die die verbündeten Re wendet sich gegen die Besetzung der Strafkammern mit der Briefschreiber war. Dieser hatte sich daher vor der 2. Straf gierungen zweifelhaft machen darüber, ob die drei Richtern, die um so bedenklicher sei, als den Strafkammern kammer des Landgerichts zu Berlin wegen Beleidigung des Der frühere Opfer für die Vorlage gebracht werden müssen. eine Anzahl schwerer Verbrechen zugewiesen werden soll, die den Hauptmannes v. Strombeck zu verantworten. den zuerst der Ich habe den Eindruck, daß die Voraussetzung geschwunden ist, daß Schwurgerichten bisher vorbehalten war. Die Beseitigung des Dragoner Otto Dommasch, gegen es sich um ein Entgegenkommen der verbündeten Regierungen Zeugnißzwanges müsse durchgesetzt werden. Wenn man hunderte Strafantrag gestellt war, ist flüchtig und wird steckbrieflich handelt. Je weiter wir uns von der ersten Berathung entfernten, von Millionen für das Militär ausgiebt, dann sollte man etwas verfolgt. desto mehr schwand das Entgegenkommen des Reichstages, übrig haben für produktive Zwecke; es giebt aber keinen pro: Der Angeklagte giebt an, daß sein Bruder zu Weihnachten desto größer wurden die Anforderungen des duktiveren Zweck, als daß man das Vertrauen der Bevölkerung 1894 in der Heimath zu Besuch war und bei dieser Gelegenheit Reichstages, desto größer wurde die Kluft zur Justiz stärkt. Denn justitia fundamentum regnorum! im Kreise von Freunden und Bekannten über die Mißhandlungen, zwischen Reichstag und Regierung, von der Abg. Spahu( 3): Der Reichstag hat sich allerdings in den welche er während seiner Dienstzeit mitangesehen haben wollte, er ich nicht weiß, od sie überbrückt werden kann. 80er Jahren mit 3 Richtern bei den Strafkammern begnügen zählte. Er, Hugo Dommasch, sei nun von Zuhörern des Gesprächs Ich beschränke mich auf zwei Punkte, wegen deren die verbündeten wollen, aber unter der Voraussetzung, daß die Landgerichte die angegangen worden, die angegebenen Mißhandlungen zur Anzeige Regierungen auch gestern interpellirt worden sind, nämlich die Berufungsinstanz sein sollten. So große Oberlandesgerichts- zu bringen. Er habe geglaubt, dies am wirksamsten thun zu Gestaltung der Berufung und der Entschädigung unschuldig Ver- Bezirke, wie die von Berlin , Breslau , München seien nicht ge- tönnen, wenn er das Gehörte dem Abgeordneten Bebel mittheilte, urtheilter. Die verbündeten Regierungen halten auch eignet, da es für die Angeklagten zu fostspielig wäre, dort zu er um durch dessen Erwähnung im Reichstage eine Untersuchung heute noch die Besehung des Kollegiums erster scheinen. Die Berufung ist von Hannover und den Rheinlanden von höchster Stelle zu veranlassen, da eine Beschwerde an die Instanz mit drei Nichtern für richtig und sie übernommen worden, und dort hat sie sich vorzüglich bewährt. unmittelbaren Vorgesetzten des Hauptmanns v. Strombeck vornicht werden von dieser Forderung, wie der Gang( Bustimmung.) Was das Wiederaufnahme- Verfahren betrifft, so aussichtlich die erwünschte Wirkung haben werde. an Bebel mit dem Namen seines der Verhandlungen sich auch gestalten möge, hat der Staatsanwalt( Heiterkeit), so hat der Staatssekretär sich Gr hätte den Brief weil unterschrieben, er in dessen Auftrage nicht ablassen. Als Anfang der 80er Jahre der Ab- ebenfalls auf den Beschluß des Reichstages berufen. Man stüßte Bruders gordnete Reichensperger, ein unabhängiger und erfahrener sich damals darauf, daß so viele unrichtige Freisprechungen im gehandelt hätte. Gelesen habe der Bruder den Brief vor der Mann und hervorragender Parlamentarier, die Wieder Wiederaufnahme- Berfahren vorgekommen feien; die Statistit hat Absendung nicht. einführung der Berufung befürwortete, erklärte er, die dies aber widerlegt. Als erster Zeuge wird der Reichstags Abgeordnete Bebel Besetzung der Straftammern mit drei Richtern sei eine genügende vernommen. Er giebt an, daß er kein Bedenken gehabt habe, Garantie für die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Ur die in dem Briefe angeführten Thatsachen im Reichstage zu er theile. Die Kommission und der Reichstag selbst schlossen sich wähnen, weil er nach der Form des Briefes annehmen mußte, diefer Auffassung an. Wenn damals die Regierungen auf den daß der Schreiber ihm Selbsterlebtes mittheilte und sich Wahrheit verpflichtete, Zeugen für die Beschluß des Hauses eingegangen wären, dann hätten wir seit auch seiner 10 Jahren als geltendes Recht, was die großen Parteien des Behauptungen zu erbringen. Nach der betreffenden ReichsHauses als unannehmbar bezeichnen. Sie brauchen die Regierung Abg. v. Buchka( Rp ) befürwortet den Antrag der Deutsch - tags Sigung habe ihn der Kriegsminister nach seinem Genicht auffordern, der Justiz gegenüber freigebiger zu sein. Der konservativen, die Straftammern erster Instanz mit drei Richtern währsmann gefragt. Er habe ihm den Unterzeichner des Briefes genannt und demselben mitgetheilt, daß er nunmehr seine Anpreußische Juftizminister hat schon in der zweiten Lesung darauf zu besetzen. Abg. Munckel( frf. Bp.) tritt für die Aufrechterhaltung der gaben vor Gericht zu vertreten haben werde. Erst später hätte aufmerksam gemacht, daß eine nicht fleine Anzahl preußischer Landgerichte nicht vollauf beschäftigt ist. Dieser Zu Beschlüsse zweiter Lesung ein. Die Annahme des tonservativen er erfahren, daß nicht Otto, sondern Hugo Dommasch er vordem nichts wußte. stand ist auf die Dauer unhaltbar im Interesse Antrages würde eine Verschlechterung bedeuten, das hat der der Briefschreiber sei, wovon und Rechtspflege des Perfonals, er aber Staatssekretär und Herr Rintelen anerkannt. Die Aufgabe des Der nächste Zeuge, Hauptmann von Strombeck, nach dieser Vorlage noch in verschärftem Maße hervortreten. Richters erster Jnstanz wird nicht dadurch leichter, daß eine bestreitet ganz entschieden, sich jemals solcher Mißhandlungen, Die Anträge Träger Munckel verlangten Berufungssenate bei den zweite Instanz eingerichtet wird. Was würde man zu dem wie sie im Briefe angegeben, schuldig gemacht zu haben. Er Oberlandesgerichten mit 7 Richtern. Die verbündeten Regie: Menschen sagen, der die nothwendigsten Vorbeugungsmaßregeln beruft sich auf seinen Bataillonskommandeur, der bekunden werde, rungen können sich nicht der Gefahr aussehen, daß später vielleicht gegen Krankheit unterläßt, weil ein berühmter Arzt ihm zur daß er seine Leute stets gut behandelt habe. Unter ausdrücklichem eine Besetzung der Berufungsfenate mit 7 Richtern verlangt wird. Verfügung steht?( Heiterfeit.) Die erste Justanz ist die Regel, Hinweis auf seinen Eid und den lebhaftesten Betheuerungen daß er niemals Leute deshalb Sie sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß fie unter allen die zweite nur die Ausnahme, und ich kann es nicht verant- versichert der Zeuge, Umständen an der Forderung festhalten müssen, daß, wenn die worten, daß die jetzt noch leiblich gute erste Instanz verschlechtert mißhandeln würde, weil sie wie der Briefschreiber anBerufungsfenate mit 5 Richtern befeßt sein sollen, die erste wird im Interesse einer fragwürdigen zweiten Instanz. gab den Befehl in der Schützenlinie nicht schnell genug Instanz nur mit 3 Richtern besetzt sein darf; sie sind Vor 10 Jahren hätte die Regierung ein Dreimänner Kollegium weiter gegeben haben. Es könne aber wohl vorgekommen sein, Von der Nothwendigkeit dieser Forderung haben können. Ob sie nach 10 Jahren ein Fünfmänner- Kollegium daß er bei solcher Gelegenheit den einen oder anderen Mann unbedingt überzeugt; sie werden daran haben kann, oder ob man dann ein Siebenmänner- Kollegium zu gerüttelt habe, und daß dies von Fernstehenden für ein Schlagen angesehen werden konnte. festhalten auf die Gefahr hin, daß die Vorlage stehen muß, das lasse ich dahingestellt.( Große Heiterkeit.) scheitert.( hört! links.) Und wenn das hohe Haus Abg. Schmidt Warburg( 3) meint auch, daß die Vorlage glaube, daß wohl einmal zwei Mann schlapp wurden, ob aber an dieser Forderung festhalten follte, werden immer theurer werden würde wie die fibyllinischen Bücher. Die einer davon auf die Brandwache gekommen wäre, fönne er nicht sagen. Leute aber deshalb, weil sie marode werden, zu be wir in der Lage sein, die Konsequenzen praktisch Frage der Berufung wird immer wiederkehren. Preußischer Justizminister Schönstedt : Was der Vorredner strafen, falle ihm nicht ein. Im Gegentheil hätte er zu ziehen.( Bewegung.) Die verbündeten Regie: rungen vertenuen nicht, daß diese Vorlage Konzessionen an die Regierungen nennt, sind in den Augen der solche in ihr Quartier schaffen lassen, damit sie sich erholen
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Damit schließt die Generaldiskussion.
Abg. Schröder erstattet Bericht über die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen.
Die Spezialberathung beginnt mit§ 77 des Gerichts verfassungs- Gesezes, welcher die Besetzung der Strafkammern mit fünf Richtern betrifft.
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