henden Samburg, 24. Februar. In der am Pferdemarkt be d der grönen Kellerwirthschaft von Warnholz wurden, der Frff. 3tg." elchem dazu folge, vorgestern in der Nacht acht Arbeiter verhaftet, welche aren. Jmachtig erscheinen, einer geheimen Verbindung anzugehören, nur die de sozialistische Zwecke verfolgt. Bei einer Durchsuchung ten und Kellers wurden zahlreiche verbotene sozialistische Schriften lofigkeit unden und beschlagnahmt. Der Wirth wurde ebenfalls verUnfälle het angeführ
Oesterreich- Ungarn. Unbefugte Brinz Ferdinand von Koburg empfing fürzlich einen Mitwaigen ter der Bariser Figaro" und äußerte sich demselben gegen3 die Ford, wenigstens nach dem über die Unterredung in dem geCaurer und unten Pariser Blatte veröffentlichten Berichte, ziemlich geringbabe, jo igerweise über die Mitwirkung des Geheimraths Grafen die Ben Zichy bei der legten bulgarischen Fürstenwahl. Dieses von gleichlaßte den Grafen Zichy, den Journalen heute folgende Er schließlidung zuzusenden: Blätter melden eine Unterredung, in Den des her, falls der betreffende Bericht wahr ist, Fürst Ferdinand hrt wurd Bulgarien einem Rorrespondenten des Figaro" sein Herz Nachweis geschüttet hat. Bei dieser Gelegenheit thut der Fürst auch Stimme er anspruchslosen Person in einer Weise Erwähnung, en Bable e mich zwingt, in aller Kürze folgendes zu er Befähigungen: Es ist mir vollkommen unfaßbar, wie Se. dürfte mit auf die Meinung gekommen sein mag, daß ich mich gebenfalls hätte, seine Wahl herbeigeführt zu haben. Weder habe aber vori fie herbeigeführt, noch würde ich, wenn ich es gethan tinen Grund wiffen, mich dessen zu rühmen, und jeden noch mit achte ich die Sache, die jetzt in Bulgarien auf dem Spiele chrift mit als höher denn irgend eine Person, deren Vorzüge oder
n gefandtsche Gebrechen. Fürst Ferdinand wird jedenfalls zu beiterblättern en wissen, was ihm als Gentleman und Politiker zusteht. eniöse Ablehne es ab, mit ihm darüber wie über die Umstände, welche die Leidahl herbeiführten, in eine Diskussion einzutreten. Eugen lätter in Bichy. Der Korrespondent der N. Fr. Pr." bemerit rblättern In hiesigen politischen Kreisen, wo die näheren Umsansprüchen de der letzten Fürstenwahl in Tirnowa genau bekannt Die Abficht, erregt der ziemlich herbe Ton dieser Gegenerklärung unbrauchb Befremden, da man weiß, daß Graf Zichy dem Prinzen Birkungsfrei Roburg solche Dienste geleistet habe, daß deffen Aeußerungen aben wir den Grafen jedenfalls 1ückfichtsvoller hätten lauten sollen. affinirtheit gens glaubt man noch immer, daß der Prinz die ihm zus Swärtige ebenen Worte nicht gesprochen habe. Betrug zu wurden n Frankreich . deckung de , daß den Art zugebe
Im vorigen Jahre trat in Paris ein Ausschuß von Arbelegirten zu dem Zwecke zusammen, der Regierung Vore zu machen, wie das Vermögen der Arbeitergesellschaften Arbeiterfaffen staatlich sicher gestellt werden kann. Die tung erklärte fich ohne Umstände bereit, Vorschläge Seitens Mar Brbeiter entgegen zu nehmen und in der gewünschten Rich
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gesetzgeberisch vorzugehen. Der Ausschuß arbeitete hierauf detaillirte Gesegesvorlage aus, die Anfangs di eses Jahres Regierung übergeben ward. Wenige Tage nachher erfolgte s Bruders Banterut der Berg- und Hüttengesellschaft von Beffeges Terrenvire, wobei das ganze auf über dritthalb Millionen Alterversorgungskaffe und Sparkasse) verloren ging. Für Regierung war dies um so mehr ein Ansporn zur Eile, als Frankreich leider ein sehr ausgedehnter Gebrauch ist, das Geld der Arbeiter von den Arbeitgebern aufbeund im Geschäft angelegt wird. Am 23. d. M. nahm französische Ministerrath den von den Arbeitern entworfenen besvorschlag in allen wesentlichen Punkten an, und der ist der Kammer schon zugegangen. Nach diesem Entwurf eine besondere Kaffe gegründet und der Verwaltung der eizubehallichen Depofitenkaffe anvertraut, welche die ihr freiwillig in Kreigegebenen Ersparnisse der Erwerbsgenossenschaften, sowie die legteren und den freien Hilfskaffen zugewandten Vermächt amtliches Beihilfen 2c. zinstragend anzulegen hat. Auch die gewerb ang in onnen ihre Gelder dieser Kaffe überweisen. en Kranten, Altersversorgungs, Fabrif, Sterbefassen 2c.
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r sein ach dem Wunsche der Eigenthümer in Rente oder in solchen läuftlich verbürgten Werthen, welche die Bank von Frankreich reibt deiht, zu erfolgen. Nur Franzosen , die im Befiße ihrer gerlichen Rechte find, werden als Einleger zugelassen. mehr feltere Bestimmung ist natürlich recht albern der Gefeßes ichlag im Allgemeinen ist aber sehr vernünftig und auch für eutschland nachahmenswerth. Denn auch in Deutschland ist Vermögen der Arbeiter feineswegs sicher gestellt, und Vors nife wie in Beffeges und Terrenvire find bei uns gerade e Wahlprut möglich wie in Frankreich . Wir wollen blos an den Abg. Bolerut der Hohendorfer Knappschaftskaffe( in Sachsen ) eren, wobei die Arbeiter ebenfalls um ihr ganzes KaffenDeutsch Kongen und all ihre langjährige Ersparnisse kamen.
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Schweden und Norwegen . Das Ministerium Sverdrup fracht in allen Fugen, die Er ang ist noch immer nicht gelungen, nur an Astrup's Stelle Der Lieutenant und Amtsingenieur Oskar Jacobsen als Chef Departements für die öffentlichen Arbeiten gewonnen; der rholte Verfuch, den Bankdirektor Berner zu gewinnen, ist ohne Erfolg geblieben. Je größer die Schwierigkeiten fich der Werber auf Weiteres macht sie ja auch keinen Anspruch,
Und wo willst Du jezt damit hin?" e Abweifuum alten Salomon, dem das Werk gehört, oder ge
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gestalten, das Ministerium in seinem numerischen Bestande wieder herzustellen, desto stärker wird bei den übrig gebliebenen Kabinetsmitgliedern das Verlangen, das finkende Schiff zu verlaffen. Auch Staatsrath Blix, der das Kultusdepartement verwaltet, hat um seine Entlaffung gebeten, aber der König hat fich geweigert, das betreffende Gesuch anzunehmen; Staatsrath Haugland finnt aus Gesundheitsrücksichten" auf den Rückzug, und wenn Sverdrup die Lücken nicht wenigstens mit Mittelgut ausfüllt in der ganzen ministeriellen Linken und bei den Wilden ist nichts davon vorhanden so wird Staatsminister Richter, der Chef der norwegischen Staatsrathsabtheilung in Stockholm , ebenfalls zurücktreten.- Obwohl auf den Bänken der Rechten keineswegs immer nur Männer mit reinen Händen gesessen, schlägt ihre Presse jetzt doch großen Lärm, daß der zur Linken gehörende Lagthings- Präsident und frühere Reichsraths- Präsident havig verdächtig erscheint, als Kommunalkaffirer 16-1700 Kronen unterschlagen zu haben, die er allerdings später mit Zinsen und Zinseszinsen zurückbezahlt hat. Die Linke selbst dringt auf strenge Untersuchung. Herr havig hat eigentlich das Zugeständniß seiner Schuld schon gegeben, indem er fich bis zum Schluffe der Saison, also bis zum Ablauf seines Mandats hat beurlauben lassen, sein Stellvertreter ist bereits einberufen. Schufte giebt es leider in jeder Partei, aber es ist für die Linke ein doppeltes Mißgeschick, daß der Havig- Standal gerade in dem Augenblicke zum Ausbruch tommt, wo das Ansehen der Linken schwer erschüttert ist. Für die Betheiligung Norwegens an der Pariser Weltausstellung beantragt die Regierung 75 000 kronen zu bewilligen. Spanien .
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Trotz den Erklärungen des spanischen Ministerpräsidenten Sagasta in den Cortes, nach denen die Erkönigin Jsabella und der Herzog von Montpensier sich thatsächlich gewiffe Intriguen gegen die Regierung zu Schulden kommen ließen, hat sich der Herzog von Montpenfier nach Madrid begeben. Vorgestern ist er daselbst eingetroffen und auf dem Bahnhofe vom Präfekten, jedoch von keinem einzigen Minister empfangen worden. Der Herzog beabsichtigt, wie französischen Blättern telegraphisch gemeld wird, ehe er sich zu den übrigen orleanistischen Prinzen nach Sevilla begiebt, fünf Tage lang in der spanischen Haupt stadt zu bleiben. Hinzugefügt wird, daß die spanische Regierung den Herzog von Montpensier so lange in Spanien unbehelligt laffen wird, als er sich jeder Einmischung in die innere Politik enthält. Jedenfalls wird das Kabinet Sagasta das Treiben des Herzogs auf's schärfste beobachten; wie denn überhaupt die Drleanisten augenblicklich ganz besonders als Friedensstörer, wenn auch zunächst nur in der Jdee, angesehen werden müssen.
Parlamentarisches.
Die Reichstagskommission für die Anträge betr. die Sonntagsarbeit hat in zweiter Lesung folgenden Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Art. An Stelle des§ 105 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen:
§ 105. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft.
§ 105a. Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen und fonfessionellen Verhältnisse die Landesregierungen.
$ 105b. Jm Betriebe von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Fruben, von Hüttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Werften und Bauten aller Art dürfen Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden. Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Fesitagen nicht länger als fünf Die Stunden beschäftigt werden. Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden von der Ortspolizeibehörde festgestellt. Die Feststellung kann für verschiedene Zweige des Handelsgewerbes ver= schieden erfolgen. Die Ortspolizeibehörde kann mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für gewiffe, die Dauer von vier Wochen nicht übersteigende Beiten eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, zulaffen.
§ 105 c. Die Bestimmungen des§ 105 b finden teine Anwendung: 1. auf Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, sofern die Beschäftigung in der Weise geregelt ist, daß jeder Arbeiter an jedem zweiten Sonn und Festtage mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von Arbeit befreit bleibt; 2. auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes vorgenommen werden müssen.
§ 105 d. Für bestimmte Gewerbe, insbesondere für Be triebe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, sowie für Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeit
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fummt es mir so sonderbar, und im Herzen thut mir etwas weh. Aber nimm es nur fort, ich verstehe ja doch nichts davon und sehe nur, daß es hin und her geht." ( Fortsetzung folgt.)
Aus Kunst und Leben.
und er möchte es gern so bald als möglich abBo warst Du heute den ganzen Nachmittag?" Draußen in Schloß Wendelsheim . Der junge Baron| ist heute Morgen gestorben; ich wollte ihn gern noch führung auf einer größeren Werft neulich gemeldet wurde, wer
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Wer ist gestorben?" fragte die Mutter, die in diesem g schwast lid wieder ins 3immer trat und die letzten Worte
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hatte.
Der junge Benno von Wendelsheim, Mutter." mal fehen und Du warst draußen bei ihm? Was hattest Du
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thun?" fragte die Frau rasch.
Sch bin oft bei ihm gewesen, Mutter, besonders in Rinder en 3eit, weil er selber große Freude an mecha Fingerd Arbeiten fand, und ich ihm da oft aushelfen und
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Ueber das neuerfundene, mit dem Namen ElektroHephäftos belegte elektrische Schweißverfahren des Petersburger Technikers v. Benardos, deffen versuchsweise Einden der Tägl. R." einige nähere Einzelheiten mitgetheilt. Das
Berfahren beruht auf der eingeschränkten Anwendung des zwischen den Enden zweier Rohlenstäbe erzeugten sogenannten Volta'schen Lichtbogens, welcher eine ungeheure Wärme entwickelt. Um zwei Metallstücke zusammenzuschweißen, bringt der Erfinder dieselben mit dem Negativpole einer starken Batterie in leitende Verbindung; von dem Positivpole der Batterie führt eine bieg same Leitungsschnur zu einem Rohlenstab, welcher zur Ausführung der Arbeit mit dem Metall für die Dauer eines Augenblids in Berührung gebracht wird; hierdurch wird der elektrische Strom, deffen Stärke durch eine von Benardos eigens hierzu fonstruirte Affumulatorbatterie je nach Bedarf geregelt werden darauf der Kohlenstab auf einige Millimeter von dem Metall zurüdgeholt und in dieser Entfernung über den zu vereinigen den Metallstellen hin und her bewegt wird, entsteht durch diese Unterbrechung des Stromes zwischen Kohle und Metall ein
Unterstützen mußte. Es war ein herzensguter junger fann, für den Bruchtheil einer Sekunde geschlossen. Während he, auch voll Geist und Leben, und ich hatte ihn recht Bewonnen. Jetzt ist er todt," setzte er leise hinzu, ich tann Euch gar nicht sagen, wie weh mir sein Lod hat. Aber willst Du Dir nicht einmal die Ma
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betrachten, Mutter? Du wolltest sie ja gern sehen, Lichtbogen, deffen Higeentwickelung selbst die am schwersten
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Se fortbrächte, und ich bin gerade damit unter Die Frau nickte still und schweigend vor sich hin und zum Tische; aber ihre Augen flogen über das Kunsthin und starrten in's Leere. Siebft Du, wie hübsch sie arbeitet?" sagte Frig. So geht fie, ohne je aufgezogen zu werden, ununter en fort, Jahr aus, Jahr ein. Jedesmal, wenn die ten erfe diesen Bunft erreicht hat aber Du achtest ja gar
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schmelzbaren und verschiedenartigsten Metalle zum Erweichen bringt und für die alsdann unmittelbar folgende mechanische Schweißung vorbereitet; die Arbeiter, welche den Kohlenstab zu führen haben, müffen sich gegen das entstehende blendende Licht durch Brillen mit farbigen oder verdunkelten Gläsern schüßen. - Gegenüber den bisher u. A. auch von William Siemens vorgeschlagenen Methoden, nach welchen theils die Metalle zwis schen zwei Kohlenstäbe gebracht, theils die elektrischen Pole um gelehrt angeordnet waren, befigt v. Benardos' Verfahren den Vorzug, daß es praktisch leicht ausführbar ist und die Drydation der dem Kohlenpol zugewandten Metallstelle ausschließt; es ist anzunehmen, daß daffelbe bald allgemeinere Anwendung finden
Rein, mein Rind," versezte die Frau; nur im Kopf wird.
beschränkt find, oder welche in gewissen Zeiten des Jahres durch unabwendbare Verhältnisse zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt find, können durch Beschluß des Bundesraths Ausnahmen von der Bestimmung des§ 105 b Abfat 1 zugelassen werden. Die Regelung der an Sonn- und Festtagen in diesen Betrieben gestatteten Arbeiten und der Bedingungen, unter welchen sie gestattet sind, erfolgt für alle Betriebe derselben Art gleichmäßig und mit der Maßgabe, daß jeder Arbeiter an jedem zweiten Sonn- und Festtage mindestens in der Zeit von sechs Uhr Morgens bis sechs Uhr Abends von Arbeit befreit bleibt. Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen find dem Reichstage spätestens in der nächsten Session vorzu legen.
§ 105e. Eine gleiche Regelung, wie die im§ 105d vor gesehene, findet für Betriebe, deren vollständige oder theils weise Fortsetzung an Sonn- und Festtagen zur Befriedi gung täglicher Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde statt. Dasselbe gilt für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind- oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Treibwerken arbeiten.
105f. Wenn zur Abwendung plöglich eintretender Gefahr, zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen oder zur Verhütung eines uns verhältnißmäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Bes dürfniß der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Fest tagen eintritt, so können auf Antrag des Gewerbeunternehmers Ausnahmen von der Bestimmung des§ 105 Absatz 1 für zwet Wochen durch die Ortspolizeibehörde, für sechs Wochen durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelaffen werden. Jede Ver fügung dieser Art ist schriftlich zu erlaffen. Die Ortspolizeibehörde hat über die von ihr gestatteten Ausnahmen ein Verzeichniß zu führen und dasselbe für jedes abgelaufene Vierteljahr der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Art. I. An Stelle des§ 146 Biffer 2 der Gewerbeord= nung treten folgende Bestimmungen.
2. Gewerbetreibende, welche den§§ 105 a bis 105 t, 135, 136 oder den auf Grund der§§ 105 a bis 105f, 139, 139 a getroffenen Verfügungen zuwider arbeiten, Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern Beschäftigung geben;
Art. III. An Stelle des§ 154, Absatz 1 tritt folgende Bestimmung:
Die Bestimmungen der§§ 105 bis 133 finden auf Ges hilfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften nur insoweit Anwendung, als sie sich auf solche ausdrücklich beziehen.
Art. 1V. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder einzelner Theile deffelben wird unter Zustimmung des Bundesraths durch kaiserliche Verordnung bestimmt.
Bugleich wurde folgende Resolution einstimmig ange
nommen:
Der Reichstag wolle beschließen, im Hinblick darauf, daß die auf dem Gebiete der Kultusgefeggebung liegenden Vorschriften, soweit dieselben die äußere Heilighaltung der Sonn und Festtage betreffen, durch die in diesem Gefeßentwurf vor gesehenen Bestimmungen nicht außer Kraft gesezt werden, daß aber in zahlreichen Fällen Zweifel darüber entstehen können, in welchem Umfange die bestehenden Vorschriften über die Sonntagsarbeit durch die gedachten Bestimmungen geändert oder auf gehoben werden, sowie im Hinblick darauf, daß jene Vorschriften nicht nur in den einzelnen Theilen des Reiches erheblich von einander abweichen, sondern auch mit den Bestimmungen des Gefeßentwurfs theilweise in Widerspruch stehen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen eine Revifion der in ihren Gebieten geltenden Vorschriften über die Sonntagsarbeit in Anregung zu bringen.
Kommunales.
Erfahwahlen zur Stadtverordneten- Versammlung. Der Magistrat erläßt folgende Bekanntmachung:
Der Bigarren- und Tabakhändler Friz Gördi, welcher im 13. Kommunal- Wahlbezirke J. Abtheilung bis Ende 1889 als Stadtverordneter gewählt war, hat fein Mandat niedergelegt, und der Stadtverordnete Pätel, im 5. Kommunal- Wahlbezirke II. Abtheilung bis Ende 1891 ge= wählt, ist am 27. Januar cr. gestorben. Zur Ausführung der dadurch nothwendig gewordenen Ersagwahlen haben wir einen Termin auf Mittwoch, den 21. März 1888, und zwar für den 13. Kommunal- Wahlbezirk der LI. Abthei I ung umfassend die Stadtbezirke 88. bis 94. von Vor mittags 9 bis Nachmittags 6 Uhr im Wahllokal: 50./68. Ge meindeschule, Reichenbergerstraße 44-45,
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für den 5. Kommunal- Wahlbezirk der 11. Abtheilung-um faffend die Stadtbezirke 38. bis 52, von Vormittags 11 bis Nachmittags 5 Uhr, im Wahllokal: Falk Realgymnafium Turnhalle Lüßowstraße 84e, angesetzt und laden dazu die Wahlberechtigten obiger Kommunal- Wahlbezirke behufs Abgabe ihrer Stimmen hierdurch ein, indem wir bemerken, daß im 13. Wahlbezirke 1. Abtheilung die Wahl wegen der
Humor im Gerichtssaal. Selbst in die trüben eng lischen Gerichtshöfe, in denen in der Regel Alles nur an Sorgen und Unglück erinnert, fällt dann und wann ein Sonnenblick des Humors. Vor einigen Wochen waren die Gerichtsherren in einem Saale mit ganzen Bergen von sogenannten Draht tournüren umgeben, über deren Form und Material ein Urtheil abgegeben werden sollte. Neulich, so wird aus London ge schrieben, handelte es sich um ein Patent für Drehorgeln. Beide Kläger stellten ein Instrumeut vor dem Richter auf, welcher die Anwälte einlud, die Vortheile der beiden Drehorgeln im Intereffe ihrer Klienten anzuführen. Einer der Herren erhob sich sogleich von seinem erhöhten Sige, wies auf den feinen Mecha nismus des einen Instrumentes und leierte, zum großen Er gößen aller anwesenden, in Talar und Perücke eine bekannte Opernarie ab. Der Anwalt des zweiten Klägers wollte nicht hinter seinem Amtsbruder zurückbleiben und drehte auch mit großem Eifer an dem Instrument seines Klienten, welches jedoch feinen Laut von fich geben wollte und dadurch für einen Augenblick die ausgelaffenste Heiterkeit hervorrief, während der Richter lachend bemerkte:" Ich fürchte, Sie sind ein schlechter Orgel dreher, mein Herr!"
Bücher für Blinde. Bekanntlich können die Blinden mit ihren Fingern die erhabenen Buchstaben fließend lesen, noch schneller lesen sie die sogenannte Punktschrift, ein Meisterwerk an Einfachheit, erfunden und zusammengesetzt vom Blinden profeffor Braille in Paris . Bis vor kurzer Zeit hatten die Blinden mit Ausnahme der allernothwendigsten Lesebücher bei nabe keine Bücher, weil einerseits der Reliefdruck ziemlich loftspielig ist, und andererseits teine richtige Einheit in der Blindenwelt herrschte. Nun ist es beffer geworden und die Frage der Blindenbildung macht täglich so große Fortschritte, daß es be reits möglich ist, den Blinden auch die Schäße der Literatur zugänglich zu machen. In Paris hat ein Blinder, Namens Maurice de la Sizeranne, eine Leihbibliothek für Blinde ins Leben gerufen, die mehr als 1000 Bücher zählt. In London besorgt die„ British and Foreign Blind Association" nebst Reliefbüchern, Noten zc. auch geschriebene" erhabene Bücher, so daß der Blinde jedes Werk, welches er wünscht, bestellen tann. In Deutschland existirt schon seit dem Jahre 1876 ein Verein zur Förderung der Blindenbildung", der besonders Schulbücher, Landkarten sc. herausgiebt. Seit einiger Zeit er scheinen auch besondere Zeitschriften für Blinde, so in Berlin feit furzem das ,, Blinden- Daheim", herausgegeben vom städtischen Blindenschulrektor Rull.