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Beilage zum Berliner Volksblatt.

51.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

48. Sigung vom 28. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Boetticher,

gezahlten Shelling. Sürgerbe che

Abg. v. Rehler( 3.) referirt über die Ertheilung der Er ichtigung zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Beleidigung terkomm Reichstags gegen den Redakteur des Boten aus dem Finkommengebirge". Die Kommission beantragt, der Praxis des Daufes gemäß, fie nicht zu ertheilen.

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Abg. Barth( dfr.): Leider ist der Abg. Hartmann, welcher Art Justifikation des Staatsanwalts Heim, durch dessen

Bermittelung diese Sache an uns gelangt ist, in Aussicht ge­

Der Staatsanwalt Heim in berg will einen Beitungsartikel wegen Beleidigung des stags verfolgen, obgleich er verschiedene Beleidigungen des tags durch die konservative Presse seines Bezirks unbean­

bet hat durchgehen lassen und selbst den Reichstag vor eini­Jahren dadurch beleidigt hat, daß er in einer Adresse an Reichskanzler das Votum des Reichstags vom 15. Dezem

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Mittwoch, den 29. Februar 1888.

griffe gegen die gegenwärtige Majorität ist, wenige Monate vorher in einer Adresse an den Reichskanzler den Beschluß des Reichstags und zwar einen solchen der zweiten Lesung, der in der dritten noch abgeändert wurde, für unpatriotisch und schmachvoll erklärt hat. Das ist charakteristisch für die Staatsanwälte und für die Beamten überhaupt, daß ste öffentlich mit ihrer Namensunter­schrift die allergrößten Invektiven und Beleidigungen gegen eine Majorität des Reichstags ausstoßen, während die Herren, wenn irgend ein Redakteur in den harmlosesten Ausdrücken die jezige Majorität angreift, denselben strafrechtlich verfolgen. Wenn irgend eine Thatsache auf unsere gegenwärtigen Bustände ein Schlaglicht wirft, so sind es die 21 Verurtheilungen des Redakteurs Dürholt, namentlich die letzte zu 6 Monaten. Ich wundere mich, daß Sie noch den Muth haben, dies als nicht hierher gehörig bezeichnen. Sie wollen uns mundtodt machen. Wenn aber ein Anderer wagt, die Hoheit Ihrer Majestät ans zugreifen, so wird er vor den Staatsanwalt geschleppt. Man will die Erlaubniß haben, ihn 6 Monate ins Gefängniß sperren zu dürfen.

arden die 1884 bezüglich des dritten Direktors als undankbar, un air gezog iotisch und schmachvoll bezeichnete. Ein Staatsanwalt allem durch sein eigenes Beispiel auf die Sitten seines Bezirks nicht demoralifirend mirlen, besonders wenn er Beleidigungen anderer gegen den Beichstag zu unserer Kognition bringen will. Vor allen Dingen angeklagt und ist auch schon verurtheilt worden.( Abg. Meyer

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er fich davor zu hüten, selbst den Reichstag zu beleidigen. 3 ist ein charakteristisches Vorgehen eines Mitgliedes der erhauschen Staatsanwaltschaft. Ich will feine besondere Resolution antragen, aber die Hoffnung aussprechen, daß der Herr Staats­alt Heim in Bufunft den Reichstag nicht wieder beleidigt, ondern durch Beispiel dahin wirkt, daß der Reichstag in seinem

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ngen hohen Stellung verlangen fann.

mit diesem Bericht nichts zu thun. In der Kommission wurde Abg. v. Helldorff( dl.): Die früheren Vorgänge haben

Abg. Saro( df.): Hätte ich gewußt, daß die Sache zur Sprache gebracht würde, so hätte ich mich mit den nöthigen Informationen versehen. Mir ist die Sache neu. Es ist mißlich, einen Beamten anzugreifen, der sich hier nicht vertheidigen tann. Ich halte es nicht gerade für hervorragend nobel, einen Abwesenden anzugreifen.( Abg. Meyer- Halle: Aber Dürholt darf man angreifen!) Dürholt ist nicht angegriffen! Er wird Halle: Dazu gehört nicht viel!) Der Abg. Barth hat aber nicht nur den Staatsanwalt Heim angegriffen, sondern die ganze Staatsanwaltschaft. Für die Staatsanwalte ist es nicht gerade angenehm, einen solchen Antrag an den Reichstag zu stellen, von dem sie wissen, daß er doch abgelehnt wird. Sie würden ihnen einen Gefallen erweisen durch einen Beschluß, auf solche Anträge niemals eingeben zu wollen.( Abg. lidert! Das fönnen wir nicht!) Gerade die politischen Verfolgungen find den Staatsanwalten am widerwärtigsten.

diglich die allgemeine Frage erörtert, daß der Neichstag nicht Verfahren anderer Mitglieder des Hauses als nicht hervorragend

Sigung anwesend zu sein.

Die Beranlaffung und auch nicht die Aufgabe habe, solche Preß­eleidigungen strafrechtlich verfolgen zu laffen. Der Abg. Hart ann ist übrigens durch den Tod seines Vaters verhindert, in Abg. Segel( dl.): Nicht der Staatsanwalt Heim, son­Der erste Staatsanwalt Pietsch hat Veranlassung ge­tommen, uns mit dieser Sache zu beschäftigen. Uebrigens Lüll- Gard der betreffende Redakteur schon 21 Vorstrafen wegen Mtr. 12 her Vergehen erlitten.( Ruf links: Schlimm genug, daß folche Richter haben!) Der Staatsanwalt Heim hat nur Stud 10 al einen Wahlaufruf unterzeichnet, in welchem die Thätig­

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des Reichstags in scharfer Weise kritisirt wurde, das gehört

gar nicht hierher und wir müssen die erhobenen Beschuldi­Sungen, weil sie nicht hierher gehören und an sich auch unbe­mindet und nicht nachgewiesen sind, zurückweisen.

Abg.

Barth: Aus den 21 Vorstrafen des Redakteurs

Präfident v. Wedell- Piesdorf: Der Vorredner hat das nobel" bezeichnet. Ich möchte bitten, solche an die Grenze des Ordnungswidrigen immerhin sehr nahe streifende Aeußerungen zu vermeiden.( Sehr richtig! links.) fullsmere

Abg. Barth( dfr.): So subaltern ist die Stellung des Reichstags doch nicht, daß er nicht die Handhabung der Geschäfte seitens des Staatsanwalts fritifiren dürfte. Die Angelegenheit berührt die öffentliche Meinung seit Monaten sehr eingehend. Wir haben sie auch mehrmals hier und im Abgeordnetenhause be-= sprochen. Wenn zu Gunsten des Staatsanwalts Heim etwas hätte gesagt werden können, so wäre schon einer seiner Freunde damit aufgetreten. Gerade als Vertreter des Kreises Hirschberg habe ich mich zu dieser Erörterung verpflichtet erachtet. Die Staatsanwalte Deutschlands werden daraus lernen, daß fte nicht Andere verfolgen dürfen, wenn sie derselben That schuldig sind. Wir würden unsere Rechte als Volksver= treter nicht wahren, wenn wir solche Erörterungen unter­Abg. Rickert: Es ist auffallend, daß die konservative geworfen hat. Im Abgeordnetenhause hat niemand dazu den

Durholt fann doch nicht gefolgert werden, daß die Beleidigungen ließen.

Staatsanwalt Heim irrelevant find. Trotz dieser Vorstrafen

it Dürbolt im ganzen Bezirk für einen durchaus ehrenwerthen Partei sich hier als Vertheidiger des Staatsanwalts Heim auf

Sache hier veranlaßt hat, so hat sie doch der Staatsanwalt

5. Jahrs.

Referent Meyer( Jena ): Die Kommiffion hat die Vor­lage ohne erhebliche Aenderungen angenommen und nur die Vorschriften über die Kolonialgesellschaften neu eingestellt. Nur an diese Vorschriften, nach denen der Bundesrath das Recht erhält, solchen Kolonialgesellschaften Korporationsrechte zu er theilen, wodurch sie von den Vorschriften des Aktiengesetes, das auf sie nicht paßt, befreit werden, knüpft sich eine Debatte.

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Abg. v. Strombeck( 3.): Durch diese Vorschrift wird dem Bundesrath die Möglichkeit geschaffen, in jedem einzelnen deutschen Bundesstaat Kolonialgesellschaften zu errichten; ein Recht, das bisher den Landesregierungen zustand. Bedenklich ist mir nun, daß die materielle Regelung der Verhältnisse dieser Gesellschaften zum Publikum in sehr weitgehendem Maße dem Reichstanzler überlassen ist, der die betreffenden Statuten zu prüfen und zu genehmigen hat. Es tommen bei diesen folonialen Gesellschaften nicht blos die materiellen Interessen der Einwohner der Schutzgebiete in Frage, sondern auch die aller Deutschen . Es hat sich z. B. ein südwestafrikanisches Goldsyndikat" gebildet zu dem Zweck, in den Schutzgebieten Grundeigenthum zu erwerben, Bergwerke anzulegen und ihre Anlagen wieder zu veräußern. Eine nähere gesetzliche Regelung der einschlägigen Rechtsverhältnisse würde doch sehr wünschenswerth sein. Das Attienrecht ist auf die Kolonial gesellschaften nicht anwendbar. Sollten nun bei diesen Grün­bungen betheiligte Personen in Deutschland geschädigt werden, so fehlt es an gesetzlichen Vorschriften, um die Gründer, Direk toren und Aufsichtsräthe als verantwortlich zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen. Die kaiserliche Befugniß, in Ma ferien, die nicht Gegenstand des Strafgesetzbuches find, Strafen bis zu einem Jahre anzudrohen, macht eine spezielle Regelung dieser Rechtsverhältnisse nicht überflüssig. Ich werde gegen diese Bestimmungen stimmen.

Abg. Oechelhäuser( natl.): Es handelt sich hier eigentlich recht um eine Reichsangelegenheit und darum find Bundesrath und Reichskanzler zur Ertheilung der Korporationsrechte an die Kolonialgesellschaften am besten geeignet. Bedenken dagegen würden doch nur dann berechtigt sein, wenn man das Miss trauen haben könnte, daß Bundesrath und Reichskanzler jemals zweifelhaften Gründungen oder derartigen Manipulationen Vorschub leisten würden. Nach dem Aftienrecht mit seiner weit gehenden Haftbarkeit war es ganz unmöglich, Gesellschaften zu dem deren Siz Tausende von Meilen von gründen, Gebiete ertfernt ist, wo das Kapital arbeitet. Deshalb freue ich mich, daß die Kommission, einer Anregung aus der Mitte dieses Hauses folgend, eine Bestimmung in das Gesetz auf­genommen hat, wonach den Kolonialgesellschaften Korporations rechte ertheilt werden können. Damit ist nun nicht gesagt, daß die Verhältnisse der Kolonialgesellschaften ein für alle Mal ge­regelt find. Wir haben es vielmehr mit einem Uebergangs stadium zu thun. Hammacher hat bereits auf die Nothwendig feit hingewiesen, daß die Form der Bergwerksgenossenschaften auch auf anderen wirthschaftlichen Gebieten zur Anwendung tomme. Bu meiner großen Freude können nach dem Entwurf eines neuen Genossenschaftsgefeßes neben den Genossenschaften mit Solidarität auch solche mit Theilhaft errichtet werden, was um so nothwendiger ist, als seit den 60er Jahren in England unaufhaltsam an Stelle der Solidarhaft die beschränkte Haftbar

Benn auch der erste Staatsanwalt Pietsch unmittelbar diese Muth gehabt. Und selbst der Herr Justizminister hat die keit Plat gegriffen hat. Auf kolonialem Gebiet kann sich die

Sem uerit aufgegriffen, zur Beit, als er jenen vertrat. Er hat mißbilligt, aber doch erkennen laffen, daß er damit nicht

damals den Redakteur Dürholt ohne Berechtigung aufgefordert, fich gegen die Anklage wegen Beleidigung des Reichstags zu vertheidigen. Als Dürholt dies ablehnte, weil ein Konsens bes Reichstags dazu noch nicht vorlag, so blieb die Sache einst­Gift befannt, wie Dürholt dann wegen eines politischen meilen liegen, um später wieder aufgenommen zu werden.

Handlung des Staatsanwalts zwar nicht ausdrücklich ge­einverstanden war. Wir werden den Herrn Minister bei der dritten Lesung des Etats nochmals um eine Erklärung bitten.

Abg. Saro( tons.): Ich habe dem Abg. Barth vorge­worfen, daß er nicht allein den Staatsanwalt Heim, sondern die ganze Staatsanwaltschaft angreift. Sie sollen vom Reichs. anwalte haben feine Belehrung vom Reichstag entgegenzu

Bergebens in der drakonischsten Weise zu sechs Monaten Ge- tag lernen, wie sie ihr Amt zu verwalten haben. Die Staats Der Distuffion ist also gerechtfertigt. Wenn ich gewußt hätte, nehmen( sehr richtig! rechts), sondern lediglich von ihren Vors daß der Abg. Hartmann aus triftigen Gründen nicht hier sei, gesezten, die auch die Mittel in der Hand haben, Fehler der würde ich ihn nicht erwähnt haben.

Abg. v. Helldorff: hat denn der Abg. Barth nicht selbst ir beschäftigen uns mit der bisherigen Praxis, strafrechtliche Gefühl, wie wenig Ronsequenz in seinen Ausführungen ist? Berfolgungen solcher Beleidigungen abzulehnen, und Herr Barth ingt eine angebliche Beleidigung des Reichstags durch den Staatsanwalt Heim vor. Ich bin bereit, mit ihm darüber zu

felben disziplinarisch zu ahnden.

Referent v. Rehler tonstatirt, daß Dürholt nicht 21 Mal, sondern 15 Mal bestraft sei. Darunter sei teine Ehrenstrafe. Auf Veranlassung des Staatsanwalts Pietsch solle auch gegen die Danziger Zeitung", die den Artikel des Boten aus dem Riefengebirge" übernommen habe, gleichfalls die strafrechttiche Verfolgung beantragt werden.

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Der Antrag der Kommission wird gegen die Stimmen

Bille eintreten laffen. Aber darum handelt es sich hier nicht, einiger Konservativen( v. Helldorff und Prinz Handjery) ange=

ondern nur der Antrag der Kommission.

Don ihm angeführten Dinge stehen nicht zur Berathung,

Abg. Rickert( dfr.): Es wird mit Recht hier konstatirt, lg derfelbe Herr Staatsanwalt, der so feinfühlig auf die An

Nachdruck verboten.) Die Brant.

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Dem Altitalienischen nacherzählt

von

E. D. Hopp.

nommen.

Es folgt die zweite Berathung des Gefeßentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schußgebiete.

so herzensgut und fromm, wie sie rein und schön war. Als sie in das heirathsfähige Alter getreten war, nahten sich wohl viele Bewerber, sie aber gab Herz und Hand einem entfernten Vetter, mit dem man sie schon in der Wiege verlobt hatte, dem Grafen Lugeri, einem schönen, edlen und begüterten Manne, dem sie schon seit ihrer Kinderzeit zärtlich zugethan war, und der in jeder Beziehung

ganze wirthschaftliche Bewegung nur in der Gesellschaftsform vollziehen. Die Form der offenen Handelsgesellschaft bietet dafür die geeignetste Basis. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften find nur auf große Verhältnisse berechnet. Bei den Kolonial­gesellschaften handelt es sich feineswegs immer um große Summen. Daraus ergiebt sich die Nothwendigkeit, offene Ges sellschaften individualistischer Natur mit beschränkter Haftbarkeit zu gründen. England mit seinen Kolonien hat hierin bereits einen Vorsprung vor uns.

Staatssekretär v. Schelling: Db ein solches Bedürfniß wirklich vorliegt, darüber hat sich die Reichsregierung noch nicht schlüssig gemacht. In Frage ist bisher nur gekommen, ob die Vertreter vom Handel und Industrie über das Vorhandensein dieses Bedürfnisses zu hören find. In der Sache selbst hat sich die gegebene Anregung nicht blos darauf erstreckt, ob eine dem Gewerkschaftsgesetz nachgebildete Form einzuführen sei, sondern auch der Gedanke des Vorredners hat Berücksichtigung gefunden, ob nämlich ein Bedürfniß vorliege, die offene Handelsgesellschaft dahin auszubilden, daß eine beschränkte Haftpflicht eintritt, jedoch unter Beibehaltung des wesentlich individualistischen Charakters. Bu welchem Resultat diese Erörterungen und Erwägungen führen werden, darüber vermag ich noch nichts mitzutheilen.

Abg. v. Strombeck: Bei der Wichtigkeit der Kolonial­gesellschaften ist es nicht blos für die Schutzgebiete, sondern auch für das Inland wünschenswerth, daß die Frage der Ver­

Garten sei zu ausgedehnt. Das gefiel der übermüthigen Schaar. Und es ward ausgemacht, jeder Herr, der eine Dame finde, solle für den Tag ihr dienender Ravalier sein; die Jungvermählte ausgenommen, doch sollte diese dem, der sie entdecke, ein Andenken verleihen.

Das Spiel begann; Paar um Paar kehrte nach einer Weile in den Saal zur Festtafel zurück, alle waren endlich

In der Gemäldegalerie zu Modena hängt neben vielen ihre Liebe verdiente. Nach halbjähriger Verlobungsfrist da, nur Vannina fehlte. Daraufhin zog die ganze Schaaz

wurde der Hochzeitstag festgesetzt; und da Lugeri seine Eltern schon längst verloren hatte, war von der Familie beschlossen

der jungen Herren aus, um die junge Frau zu finden; bald schlossen sich auch die älteren an, endlich, da kein Man rief, man pfiff und sang, durchzog alle Gemächer und

agen Dame, das von manchen Besuchern vielleicht un­größeren und berühmteren Bildern das Porträt einer Hachtet übersehen wird. Und doch ist es ein wunderlieb- worden, das junge Paar seinen Wohnsitz bei Vannina's Eltern Resultat erfolgte, gingen auch die Damen auf die Suche. Nie, neben aller Jugendschönheit einen entsagenden oder Erbschloß des Grafen, das eben umgebaut wurde, so weit ließ auch den Dachboden und den Keller nicht undurch­Ropf, ein Gesicht, das eine gewisse sinnende Melan- nehmen zu lassen; wenigstens für das erste Jahr, bis das vollendet sei, daß es seine junge Herrin aufnehmen könne.

fchen Bug trägt. Das Bild ist von Meisterhand ge­

aber Künstler hat indessen seinen Namen nicht hinzu- Die Hochzeit fand natürlich bei Vannina's Eltern statt.

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gt, so daß wir nur Vermuthungen darüber haben, wer gefchaffen. Ein etwas auffälliger Smaragdschmuck, den

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Und was für eine luftige und prächtige Hochzeit war es! Ein herrlicher Frühlingstag war gekommen, in den

junge Dame trägt, macht das Porträt leicht kenntlich, Gärten sproßte und blühte es, und die zahlreichen Hochzeits­

forscht. Keine Vannina! Aergerlich kehrten die Eltern zurüd." Das heißt den Scherz denn doch zu weit treiben!" bemerkte der Vater, jest wollen wir nicht mehr suchen, sie wird schon von selber kommen."

auch ohne die Geschichte, die sich daran knüpft, zu den gäste, das junge Paar, wie die Eltern, alle waren in rosig- Frau war noch nicht wieder da.

Deine Gefichtsfarbe, die sprechenden dunklen Augen und ein Verklärender Hauch, der über dem Ganzen schwebt, das beraus warme Kolorit und die lebensvolle Auffassung Berben von den Kritikern ohne Ausnahme gerühmt. Und Bean man bas herbe Geschick dieses Engelskopfes fennt... In der Nähe des heutigen Lucca , unfern der Meeres­

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da, So

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taffe der

verpflichtet

abe zu enth

genannten

ster Laune und behaglichster Stimmung. Den Mittelpunkt der ganzen Feier bildete natürlich die liebliche Vannina, die mit schämiger Holdseligkeit zu ihrem Erwählten auf­blickte. Eine ausgelassenere Gesellschaft hat man wohl selten gesehen. Sobald die Trauung vorüber war, die der alte Lehrer der Braut, der Beichtvater der Familie vollzogen, ging es zur reichbesetzten Tafel, wo den leckeren Gerichten

Doch sie kam nicht, Stunden verrannen und die junge Man bot Diener und Mägde auf; umsonst!

Schweißbedeckt, mit wirrem Haar stürzte Graf Lugeri von Treppe zu Treppe, von Gemach zu Gemach; sie mußte zu Schaden gekommen sein! Aber wie? Ohne daß man etwas gehört, ohne daß sie einen Laut von sich gegeben? Auch der Garten wurde durchforscht, und da die Dämme

lite, lebte vor vielen hundert Jahren im Zeitalter der lange Tafeln war indeß nicht nach Vannina's Geschmack. Leid verkehrt. Schweigsam saßen die Hochzeitsgäste umher

anenftolzer und angesehener Landedelmann, der eine einzige Logter besaß. Vannina war das Entzücken ihrer Eltern und burch den Park, der sich um das alterthümliche Schloß hinzog.

Hornant

Als es an's Dessert ging, stand sie auf und verzog sich mit ihren Gespielinnen, mit ihrem Gemahl und dessen Freunden in den Park, wo fröhliche Spiele getrieben wur­verstecken und die Herren sie suchen, aber im Hause, wo es 48] and held

Freude der ganzen Nachbarschaft; wie ein Reh hüpfte den. Jemand schlug endlich vor, die Damen sollten sich Reiner der Dorfarmen ging ungetröstet von ihr; sie war so schöne Ecken und heimliche Winkel gäbe, denn der

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Brilash

und Wachskerzen an. Die höchste Freude war in tiefstes

oder suchten angstvoll weiter. Die Nacht brach ein, und Vannina blieb verschwunden.

Am nächsten Morgen, nach peinvoll verlebten Stunden, begann die Jagd nach der Vermißten auf's Neue.

Jemand blickt zufällig auf das nahe Meer; in nicht zu weiter Entfernung segelt ein Schiff. ,, Wie wäre es," sagt