antwortlichkeit durch die Gesetzgebung und nicht auf dem Ver­ordnungswege geregelt werde. Die bezüglichen Paragraphen find durchaus nicht hinreichend durchgearbeitet. Nach solchen Grundsäßen könnten wir die ganze interne Gesetzgebung dem Reichskanzler überlassen.

Antrag recht auffallend. Es muß jedenfalls etwas Anderes da hinter stecken. Die Regierungen, welche die Kontrakte unter­zeichnet haben, haben die Nothwendigkeit dieses Artikels aner­fannt. Warum soll er nicht auch in dieses Gesetz aufgenommen werden? Die Missionäre sind für die Ausbreitung der Kultur in dem weitesten Umfange förderlich gewesen, und wir wollen deshalb ermöglichen, daß ihnen aus keinerlei Gründen ein Hin­derniß in den Weg gelegt werde.

er die Bergwerksabgaben beseitigen wolle, möchte ich mitbit einer Kapel Frage erlauben, ob er noch in dieser Seffion einen darauf and ewige Lamu zielenden Gesezentwurf vorlegen will?

Der Titel wird bewilligt.

Beim Titel 5( Branntweinsteuer) weist

Luthers, das K Gegend vor die Strom der We

Jahrhundert Die alte I die Schwester

Abg. Bohh darauf hin, daß sich infolge der verschiedtorische Stätte artigen Besteuerung des Branntweins mit 50 und 70 e 79, finden Heftoliter Verbrauchsabgabe die Branntweinbrennerei dahin Baliner Gasthof, wickelt habe, daß nur noch das mit 50 M. besteuerte ſogen fontingentirte Quantum gebrannt werde, eine Menge, die ausreicht, um den Brennereibetrieb für die Landwirthschaft neud zu gestalten. Namentlich im Often find die kleinen lognito nach B wirthschaftlichen Brennereien so erheblich in ihrem Be om Wirth, der beschränkt worden, daß es nicht möglich ist, die Wirthiesen. Seit dabei rationell fortzuführen. Wenn die Möglichkeit mindert, die

Abg. Hahn( dt.): Wir find alle darin einig, daß bezüg lich der Religionsfreiheit in den Schußgebieten nach den vom Vorredner angeführten Grundsäßen verfahren werden muß, und in der Kommiffion von 1886 haben die Kommissäre der ver­bündeten Regierungen erklärt, daß eine besondere Bestimmung überflüssig sei, da in den Schußgebieten vollständige Kultus­freiheit bestehe. Diese Zusicherung der Religionsfreiheit ist werthvoll und auch damals als weithvoll erachtet worden. Die Annahme, daß ganz besondere Gründe die Kommiffion veran­laßt haben, diesen Busat abzulehnen, ist unzutreffend. Als Ergänzung des Gesetzes von 1886 muß sich diese Vorlage auf die Befriedigung der inzwischen hervorgetretenen Bedürfnisse beschränken. Bei der gestrigen Berathung des Gesetzes über den Ausschluß der Deffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen sagte der Abg. Windthorst: Aenderungen des bestehenden Gesezes dürfen nur gemacht werden, soweit ein praktisches Bedürfniß vorliege. Ich will abwarten, ob hier ein praktisches Bedürfniß nachge­wiesen wird. Es ist kein Fall tein Fall bisher vorgekommen, welcher befürchten ließe, daß in den Schutzgebieten Religions­freiheit nicht geübt werde. Ich bitte deshalb, den Antrag ab­zulehnen.

Abg. Hammacher: Ohne Zweifel wäre es besser, die Sache im Wege geordneter Gesetzgebung auszutragen. Der Vorschlag der Kommission ist nur aus der Noth des Tages her­vorgegangen. Die Entwickelung in unserem Schutzgebiete war leider nicht so günstig, wie wir erwarteten, und die Gründe dafür liegen zum Theil auf dem Gebiet einer mangelnden Sozietätsgefeßgebung. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, hat die Kommission den Ausweg, den§ 9 enthält, betreten. Auswüchsen und Mißbräuchen wird man durch Bestim mungen der Sozietätsgefeggebung nie den Riegel vorschieben fönnen. Wenn die die hier vorgeschlagenen Bestimmungen Reichsgesetz mit dem Charakter eines Nothgesezes geworden find, wird sich in nicht zu langer Zeit ein vollständiges Kolonialgesetz auf dem Wege der geordneten Gesetzgebung aus­arbeiten laffen; ich hoffe, daß dies in Verbindung mit einem Sozietätsgesetz für das Deutsche Reich geschehen wird. Der Herr Staatssekretär drückte fich in Bezug auf die Aenderung des Ge­sellschaftsrechts heute etwas dilatorischer aus, als bei der ersten Lesung, wo er sagte, daß die Verhandlungen bereits in die Wege geleitet seien und daß die Materie einer eingehenden Prüfung unterworfen werden müsse. Heute hören wir, daß man faum in die Vorarbeiten eingetreten sei und erst das Bedürfniß nach einer Aenderung des Gesellschaftsrechts festgestellt werden müsse. Das heißt doch offene Thüren einstoßen. Die Nicht­erfüllung dieses Bedürfnisses, die Unfruchtbarkeit der Juris­prudenz auf diefem Gebiet hat erhebliche Schäden in unserem Vaterlande verschuldet. Die Mitglieder der deutschen   südwest­afrikanischen Gesellschaft haben sich zu einer Gesellschaft vers einigt, um in erster Linie Untersuchungen des Landes auf Gold lager anzustellen. Als die Personen und das nöthige Rapital zusammen waren, wurde in erster Linie auch die Frage der Sozietätsform angeregt. Man hatte den Wunsch, nur für ein bestimmtes Kapital das ja entschieden gewagt war das ja entschieden gewagt war haftbar zu sein. Nachdem die wiederholten Berathungen es als un­möglich erwiesen hatten, eine der bestehenden Gesellschaftsformen anzunehmen, erboten sich bestimmte Personen dazu, in ihrem Namen die Geschäfte des Konsortiums wahrzunehmen. Die Unzulänglichkeit eines solchen Zustandes liegt doch auf der Hand. Aehnlich liegt die Sache bei einer Menge deutscher Unternehmungen. Der Vorschlag der Kommission ist also durch aus zweckmäßig, wenn er auch in vielen Beziehungen mangel­haft ist. Indem wir die Vervollständigung unseres Gesellschafts­rechts anstreben, wird die Reichsjustizgefeßgebung auf ein durch­aus fruchtbares Gebiet gelenit, von dem wir wesentliche Erfolge für unsere wirthschaftliche Thätigkeit uns versprechen tönnen.

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ist das fontingentirte Quantum jetzt schon vollständig erf und die Besitzer stehen vor der Frage, ob sie ihre Brennungen: De zuschließen und die Kartoffeln verkaufen sollen, da es ihnen möglich ist, den 70er Spiritus zu brennen. Außerdem ich den Finanzminister bitten, uns darüber Aufklärung schaffen, was bei der Aufstellung der Kontrol- und Sam Seine h gefäße von Seiten des Fiskus und was von Seiten Brennereibefizer zu leisten sei.

Abg. Windthorst: Es freut mich, daß der Herr Vorredner damit einverstanden ist, daß die Grundsäge der Kongoatte in unseren Schutzgebieten nothwendig Anwendung finden müssen unseren Schutzgebieten nothwendig Anwendung finden müffen und daß er die Erklärungen der Regierungskommiffare vor zwei Jahren auch so versteht, daß die Regierung diese Grundsäge als selbstverständlich geltend ansehe. Ich wünschte, er hätte Aber es wird Recht, dann hätten wir nichts weiter nöthig.

Abg. Hänel: Die Tragweite dieser Paragraphen wird denn doch etwas überschäßt; fie sind schlechterdings nicht im Stande, neue Gesellschaftsformen in unser positives Recht ein­zuführen. Diejenigen absoluten Bestimmungen, die wir in Bezug auf persönliche Haftbarkeit, die Ausgabe von Aktien, die Bildung von Aktiengesellschaften haben, bleiben unberührt bestehen. Auf Grund dieser Paragraphen fönnte nichts mehr geschaffen wer den, als z. B. schon jetzt nach dem prenßischen Landrecht durch Ertheilung von Korporationsrechten geschehen kann. Die juri stische Tragweite dieser Bestimmungen ist also eine verhältniß mäßig recht fleine, aber eine durchaus sachgemäße. Das, was bisher die Reichsregierung nur mit Hilfe der preußischen Mini­sterien bewerkstelligen konnte, soll jetzt der Bundesrath bez. der Reichskanzler aus eigener Kompetenz bewerkstelligen können. Das ist das einzig neue Moment, das durch diese Paragraphen geschaffen wird.

Der§ 9 wird hierauf in der Fassung der Kommission an­genommen, ebenso ohne Debatte die§§ 10 und 11.

leider nicht als selbstverständlich angesehen; in dem Lande der Religionsfreiheit Deutschland   bekämpft man, was alle anderen Nationen gewähren.( Sehr richtig! im Sentrum.) Das ist auch ein Zeichen der Zeit. Ich wünschte, daß die Regierung in ihren eigenen Gebieten das zur Geltung bringt, mas fie für die aus wärtigen Gebiete angenommen hat. Die Kongoakte ist mit ihrer Zustimmung zu Stande gekommen für andere Gebiete, und hier weigert man sich, dasselbe anzunehmen. Das verstehe, wer's verstehen kann! Ich will jezt, um die Probe zu machen, ob der Vorredner Recht hat, den Antrag stellen: In Erwägung, daß die Anwendung der Grundsäge der Kongoatte nach den Erklärungen der Kommiffarien der verbündeten Regierungen als selbstverständlich anzusehen find, geht der Reichstag   über den Antrag Rintelen zur Tagesordnung über.( Beifall im Zentrum.) Ich beantrage namentliche Abstimmung über diesen Antrag. ( Heiterkeit.)

Hinter§ 11 beantragt Abg. Rintelen folgenden§ 12 einzuschalten: Die Bestimmung des Artikels 6 Alinea 3 der Generalakte der Berliner   Konferenz vom 26. Februar 1886, welcher lautet:

Gewissensfreiheit und religiöse Duldung werden sowohl den Eingeborenen wie den Landesangehörigen und Fremden ausdrücklich gewährleistet. Die freie und öffentliche Ausübung aller Kulte, aller Kulte, das Recht der Erbauung gottesdienstlicher Gebäude und der Errichtung von Missionen, welcher Art Kultus dieselben nangehören mögen, soll keinerlei Beschränkung noch hin­berung unterliegen." findet auf die deutschen   Schutzgebiete Anwendung."

Abg. Hahn( zur Geschäftsordnung): Ohne von meinen vorherigen Erklärungen etwas zurücknehmen zu wollen, so bezweifle ich doch, ob bei einem zu einem Gesetzesartikel gestellten Antrag eine motivirte Tagesordnung zulässig ist. Ich nehme an, daß dies nur bei selbstständigen Anträgen der Fall ist. Ein Amendement zu einem Gesetzesparagraphen wird ledig­lich durch die Abstimmung angenommen oder beseitigt.

Präsident v. Wedell- Piesdorf erklärt dieses Bedenken für unbegründet, da nach der Geschäftsordnung ein Antrag auf motivirte Tagesordnung jederzeit zulässig sei.

Der Titel wird bewilligt.

her durch i Wechselfälsch rtheilt worde ungs- Präfider Sitte gethan, W jedoch ohn daß ihm Uebrigens es

Beim Tit. 8( Stempelabgabe für Werthpapiere, Ra schäfte u. f. w.) spricht Abg. Sattler feine Befriedig darüber aus, daß durch Verfügung des Ministers der fündlung; es wiffe, der Börsensteuer bereits unterliegende Geschäfte fie das preußischen Staate erhobene Kaufstempel wiederum Chron." hat

tigt sei.

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einem der Te Verhandlung

Die übrigen Einnahmen werden ohne Debatte bewilligt Gesetze über die Branntwein- und Zuckersteuer insgesam, man erfan In den dauernden Ausgaben werden infolge der nav. Schl. m einmaligen Ausgaben. Diese Mehrausgaben sind namentlid er trop des

Referent Abg. Meyer( Jena  ) kann namens der Kom mission feine Erklärung über den Antrag Rintelen abgeben, da derselbe der Kommission noch nicht vorgelegen habe. Die Reli gionsfreiheit in den Schußgebieten sei allerdings selbstverständ­lich, aber es fönne der Regierung auch nicht das Recht bestritten werden, auf Grund des Freizügigkeitsgesetzes diesen oder jenen Geistlichen aus den Schutzgebieten auszuweisen. Die Kommission habe keine Gelegenheit gehabt, diese Frage ausführlich zu erörtern.

In Uebereinstimmung mit meinen Abg. Rintelen: Freunden habe ich davon Abstand genommen, unsere Anträge, die wir vor zwei Jahren bei der Berathung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der deutschen   Schußgebiete in der Kom­miffion gestellt haben, von neuem einzubringen. Nur diesen einen Antrag halten wir aufrecht. Die itglieder der Kom­mission erklärten sich damals materiell mit demselben einver­standen, er erschien aber nicht zweckmäßig, weil man zu der Re­gierung das Vertrauen haben könne, daß fie völlige Gleichheit üben werde und man den religiösen Kampf nicht auf die Schutz­gebiete übertragen wolle. Es sei außerdem auch trop einer folchen Bestimmung die Regierung nicht verhindert, einem ein­zelnen Missionar aus anderen als fonfessionellen Gründen den Aufenthalt zu verweigern. Gegenüber der Erklärung, daß es selbstverständlich sei, daß in den Schußgebieten volle Glaubens­freiheit walten werde, ist doch der Widerspruch gegen unseren

er ,,, wenn sie doch in den Garten geeilt und von lauern­den Korsaren gefangen, gefesselt und fortgeschleppt wäre?"

5828 800 M. mehr gefordert, außerdem 1 Million Mart unter

forderlich für die neu einzustellenden Kontrolbeamten für Branntweinsteuer. Die Budgetkommission empfiehlt die willigung dieser Summe.

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Bergünstigu nicht so schl

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und bewilligt sowohl die fortlaufenden wie die einmaligen so hoch, da Das Haus tritt dem Antrage der Budgetkommission gaben, nachdem bezüglich der Ausgabe von 1 Million en bedeckt, u zur Erweiterung von Abfertigungs- und Niederlagsräumen

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wie zur Errichtung neuer öffentlicher Niederlagen aus Anlaß. Die Schl neuen Branntweinsteuergesetzes der Abg. Friedberg benaren nach d

fürchtungen der Raffineure Ausdruck gegeben, daß es fich ahl Radfahre um den Anfang neuer Begünstigungen der Brenner auf Rolinswerder in

der Raffineure handele.

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neuen Branntweinsteuergesetzes der Spiritus unter amtligt. Nach T Finanzminister v. Scholz erklärt, daß nach dem§ 11 en nahm ei Kontrole in öffentliche Niederlagen gebracht werden kann hat sich schon früher das Bedenken geltend gemacht, bas jezt vorhandenen öffentlichen Niederlagen nicht ausreichen heebruch und

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den, daß sie in manchen Orten gar nicht vorhanden sind. Umfrage hat auch ergeben, daß die Privatindustrie dem dürfniß nicht wird genügen fönnen. Im Intereffe aller mittags ant sonen, welche Spiritus unter steuerlicher Kontrole zur Verfügu

haben, der Produzenten sowohl wie die der Händle

wünschenswerth erschienen, einigermaßen Fürsorge für

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zelne Niederlagen zu treffen. Die Abficht geht nicht dahin, irgendwie Lager, die jetzt vorhanden überflüssig zu machen und verbindungen einzugreifen.

in bestehende Geſch Damit ist der Etat der indirekten Steuern erledigt,

richt. Allen Deutsche Ueber e befchlagnal

ung zu der a ten Hauptve Befügte Beschl atsanwalticha hen zum Zwe template ber

Aus dem Etat der Staatsschuldenverwaltung

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erregt eine Debatte nur der Titel der einmaligen welcher zur außerordentlichen Tilgung von Staat 8 050 000. verlangt. Diese Summe ist die der Ueberschüsse des Etats, die andere Hälfte soll

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Dudot vorliegt, D

Abg. v. Kardorff legt dagegen Verwahrung ein, daß der leichterung der Steuerlasten verwendet werden, für welcher Ueberlegung Zweck im nächsten Jahre die ganze Ueberschußsumme Verwendum Jahre 1887,

Antrag auf motivirte Tagesordnung hierbei zulässig sei, und will diese Meinung für spätere Fälle ausdrücklich feststellen.

Es ftimmen 80 Mitglieder für den Antrag, 104 gegen den selben, 2 Abgeordnete, Fürst Hazfeldt und v. Kardorff, enthalten sich der Stimmabgabe. Mit Ja stimmen die anwesenden Mit glieder des Zentrums, der Freisinnigen, Polen  , Welfen und Sozialdemokraten, ferner der Antisemit Böckel; mit Nein die beiden Parteien der Rechten und die Nationalliberalen.

Da zur Beschlußfähigkeit 199 gehören, aber nur 186 Mitglieder anwesend find, muß die Sigung abgebrochen werden. Schluß 3 Uhr. Nächste Stung Mittwoch 1 Uhr. ( Anträge wegen der Zuständigkeit der Schwurgerichte wegen nachweis.)

finden soll.

Der Berichterstatter der Budgetkommission Abg. hebt hervor, daß die Budgetkommission den gehegt habe, die Erhöhung der

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Preußens, welche infolge der Einstellung der Binsbeiträge die große Anleihe in den Reichshaushaltsetats nothwendig" den würde, bei diesem Titel zum Ausgleich zu bringen tagt, ob er b

höhung der Matrikularbeiträge infolge dessen eintreten die Reichsanleihe in den Etat eingestellt seien und eine

Finanzminister v. Scholz: Allerdings find die Bi Etatsjahre nicht ganz zur Ausgabe gelangen wird, so wird a

Wiedereinführung der Berufung und betr. den Befähigungs- beträge eingestellt worden, aber da die Anleihe im bevorstehend

Abgeordnetenhaus.

27. Sigung vom 28. Februar 1888, 11 Uhr. Am Ministertische: v. Scholz und Kommiffare. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der zweiten Berathung des Staatshaushaltsetats für 1888-1889, und zwar der Etat der indirekten

Steuern.

Bei Titel 1: 8ölle, erhält das Wort Abg. Graf Ranik: Nachdem der Herr Minister für die öffentlichen Arbeiten eine Erklärung dahin abgegeben hat, daß

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nur ein Theil der Zinsen flüssig gemacht werden müffen angesette Summe von etwa 2 300 000 Mart, von der Preußen nur ein Bruchtheil entfällt, der noch dadurchathen feines mindert wird, daß infolge der bei anderen Titeln gema Ersparnisse sich auch eine Ermäßigung der Matrifularbeit ergiebt, ist übrigens eine so geringe, daß eine Ausgleichung fie die Budgetkommiffion bei diesem Titel wünscht, vielleicht

zeuge und fällt schwerverwundet in Gefangenschaft; aber Müde des Abenteuerns fehrt er der Tod vermeidet ihn. heim, und noch lange Jahre sieht man in dem alten Schloffe, wo seine heißgeliebte Vannina geboren und erzogen war, einen weißhaarigen, gebückten Greis einherschleichen, eine stille, blöde, stille, blöde, unzusammenhängende Worte murmelnde Menschenruine, die unablässig sucht und sucht, wie im

Traum verloren

Und dennoch kam Vannina wieder, dennoch fand man fie ndlich.

Die Möglichkeit war immerhin nicht ausgeschlossen; denn fühne Piraten aus den Staaten der Barbaresten hatten schon häufig solche Ueberfälle gewagt, um ein hohes Löse­geld zu erpressen. Die Idee findet Freunde; die Jugend eilt in die nahe Hafenstadt, allen voran der unglückliche Ehemann. 3wei schnellsegelnde Galeeren werden bemannt, es gelingt, das verdächtige Fahrzeug zu erreichen, zu entern. Nach heißem Kampfe erobert man das Schiff; aber von Vannina auch dort keine Spur. Keiner der Gefangenen weiß etwas von solchem Ueberfall, von einer Entführung. Trostlos tehrt man heim; die Hochzeitsgäste waren theil­weis schon abgereist, jetzt verschwinden auch die letzten. In einer Nacht ist es dem Grafen Lugeri, als habe er ein Wimmern gehört; er springt aus dem Bette, weckt die Dienerschaft und beginnt die Nachforschungen noch einmal. 3immerleute und Maurer werden herbeigeholt, die das Holz­getäfel der Wände untersuchen und die Kamine durchstöbern nichts! Vannina's Mutter erliegt dem Schmerz, sie stirbt; eine Woche darauf bettet man auch den Vater auf dem Friedhof. Das Haus steht öde, verwaist da. Der Jammer wird stille; aber die abergläubischen Dorfleute raunen sich allerlei Klatschereien und thörichte Vermuthungen zu. Von den alten Frauen weiß die eine von einer unglücklichen geheimen

man

nicht einmal nothwendig sein wird.

Der Titel wird bewilligt.

trag des Prinzen Arenberg und Petitionen.)

Schluß 12% Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 11 Uhr.(

Lokales.

Die Spandauerstraße gehört in erster Neibe

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nb leiftet, um en Begünstig fängniß bis gespannt

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jenigen Straßen, die durch den Durchbruch der Kaiser Wilh straße zum Theil ein gegen früher völlig verändertes Ausle erhalten haben; fie ist neben der angrenzenden Stralaue die älteste der Weltstadt Berlin   und zählte Jahrhunderte zu ihren vornehmsten. Und zwar weist naturgemäß die B derungen derjenige Theil auf, welcher zwischen Bischof Neue Friedrichstraße liegt. Eine ganze Anzahl diefer histori Häuser hat hier der neuen Prachtstraße weichen müfen un vom Erdboden verschwunden; andere wieder haben ibi auch äußerlich angepaßt. Hier finden wir auch die g Gegenfäße: moderne Großstadtbauten lehnen fich an alter der Ecke der Kaiser Wilhelmstraße das allen Berlinern

Graf Lugeri ruhte unter dem Rasen, neben den Eltern seiner Gemahlin, die er nie besessen hatte. Ein neues Ge­schlecht zog in das alte Schloß, in dem große bauliche Ver­änderungen vorgenommen wurden. Beim Niederreißen des linken Flügels entdeckte in einer schranfartigen Nische ein Gerippe, das den Smaragdschmuck trug, an dem man Vannina erkannte. Der alte Schrank hatte ein un­gemein künstliches Schloß und in der einen Ecke desselben fand sich eine zweite Thür, die zu einem kleinen Hohlraum führte. Das Schloß dieses letzteren hatte eine überaus

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Stelle getreten, das alte Häuschen, über dessen Thüri morne Gedenktafel mit der Inschrift: hier wohnte und Unsterbliches Moses Mendelssohn  " die Wohnftätte starke Feder, die eingeschnappt war. Wahrscheinlich hatte edelsten Geister verkündete, in dessen oberen Stoder Vannina nichts davon gewußt, sie hatte es wenigstens nicht noch das Stübchen sehen konnte, in dem der Weltweife Män

verstanden, den Mechanismus wieder zu öffnen, und war dort, zusammengekauert, im Hochzeitsschmuck verdorben und gestorben. Ihr Hilfegeschrei mußte ungehört verhallen, da

wie Leffing, Ramler, Nicolai um sich schaarte, und wo Diosfurenpaar Wilhelm und Alexander v. Humboldt ersten Unterricht genoß. Wegen zu großen Umfangs die alte historische Tafel am Neubau nicht wieder

Das Leben

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nimmt, lefen wir die etwas nüchtern flingende Inschrift: le fich eine

Leidenschaft zu erzählen, die andere von einem zurückge- der Hohlraum nur nach oben hin eine geringe Deffnung gebracht worden; auf einer fleineren, welche ihre Stelle Ohr das Gerede der Skandalsüchtigen dringt, unerträglich. Existenz dieses Versteckes, auch die Eltern fannten es wohl wohnte Moses Mendelssohn  , geb. in Deffau den 6. 9.

wiesenen Freier das wird dem Grafen Lugeri, zu dessen

Er tritt in Kriegsdienste, um gegen die Ungläubigen zu tämpfen, um zu vergessen oder zu sterben.

Er wünscht den Tod herbei und findet ihn nicht. Er schwingt sich als Erster über die Mauer des feindlichen Castells, er springt von von der Enter­brücke in das Türkenschiff, er versinkt mit einem Fahr­

hatte; die suchende Menschenmenge wußte nichts von der faum. Solche geheimen Schlupfwinkel giebt es in vielen der alten Schlösser Italiens   und Englands und auch in Deutschland   kennt man sie.

Wie traurig blickt das füße Gesicht aus dem alten goldenen Barockrahmen!

Sabre

eritraße.

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gest. in Berlin   den 4. 1. 1786". Wenige Schritt weiter f wir, wenn wir die ehemalige Papenstraße überschreiten, a mals auf eine denkwürdige Berliner   Stätte, welche an eines ba wichtigsten Ereignisse der Geschichte Berlins   erinnert. Spar das Kreuz, welches die Stadt Berlin   als Sühne für den

dauerstr. 70, Ecke der Papenstraße, stand bis zum

dieser Stelle 1323 erschlagenen Probst Nikolaus von Berm

boden unter

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