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öchte ich mit einer Rapelle mit ewiger Lampe errichten mußte. Kapelle einen darauf ewige Lampe verschwanden beim Andringen der Lehre Luthers , das Kreuz schaffte man bei der Verbreiterung jener Begend vor die Marienkirche, wo es noch heute steht. Der Strom der Weltstadt wird von jezt ab achtlos über jene und 70 Me 79, finden wir, so erinnert dia Voff. 3tg.", den ältesten nerei dahin Berliner Gasthof, Die Stadt Ruppin". Er stammt aus dem euerte fogena Jahrhundert; schon zur Zeit Gustav Adolfs hieß das Wirths­Menge, die Die alte Ruppiner Herberge". Als der Schwedenkönig dwirthschaft die Schwester des Kurfürsten Georg Wilhelm warb und die kleinen ognito nach Berlin kam, wollte er hier absteigen, wurde aber ihrem Be Wirth, der dem unbekannten Fremden nicht traute, ab­Betri die Wirthiesen. Seit jener Zeit hat sich die Stadt Ruppin " nicht Möglichkeit rändert, die Jahrhunderte find an dem mittelalterlichen Ge­Eum jest de spurlos vorübergegangen; und während nicht weit davon leunigft Stadtbahn dabinjauſt, gehen von hier noch Omnibusse nach Brenne emmen und Velten ab. Iftändig erf

Ent

ihre Brennungen: Der frühere Hauptmann Otto von Schleinig, Da es ihnen her durch" friegsgerichtliches Erkenntniß wegen Erpreffung lußerdem Wechſelfälschung zu drei Jahren sechs Monaten Buchthaus ufklärung heilt worden ist, hat jezt ein Drittel seiner Strafzeit ver­und Sam Seine hochbetagte Mutter, die verwittwete Frau Re­Son Seiten ungs- Präfident von Schleinig, hatte an maßgebender Stelle Bitte gethan, um eine Herabminderung der Strafe zu er­W jedoch ohne Erfolg. v. Schleiniz hegt indeß die Hoff­daß ihm später ein Theil der Strafe erlassen werden ne Befriedig Uebrigens erfährt v. Schl. in der Haft eine rücksichtsvolle ters der fndlung; es find ihm mancherlei Vergünstigungen gewährt, it fie das Reglement zuließ. Ein Mitarbeiter der ,, Berliner

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einem der Terminszimmer im Amtsgericht zu sehen, wo er

euer insgesa, man erfannte in ihm immer noch den früheren Offizier. in Mart unter eine befondere ihm gewährte Vergünstigung iſt zu erwähnen, no namentlic et trop des Charakters seiner Strafe seinen Bart tragen beamten für Dem adligen Lumpen und Betrüger werden natürlich mpfiehlt die Bergünstigungen bewilligt- eine adlige Erpressung ist nicht so schlimm, wie eine gewöhnliche.

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Abschied von der Eisbahn. Die Februarsonne steht = einmaligen so hoch, daß sie die Eisoberfläche selbst auf den Fluß­en bedeckt, und der heftige Kampf der Luftströmungen be­, daß der kommende Frühling heftig mit dem Winter En aus Anlaß. Die Schlittschuhläufer eilten auch am Sonntag in hellen aaren nach der Eisbahn Plößensee- Saatwinkel. Fenner auf Roswerder im Tegeler See war großes Rendezvous bei

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Radfahrer machten die Tour auf dem Eise. Auf Va­Ein Ruderklub in seinen blauen Jm Saal wurde flott

fee und Pfannkuchen. ch dem§ 11ppen nahm einen ganzen Tisch ein. unter amtligt. Nach Tegel und Spandau zu hatte der heftige Wind gefegten Bahnen bald wieder verweht. Der ganze Tegeler lag hoch voll Schnee. Der Wald am Ufer zeigt viel neebruch und die Wege find zum Theil versperrt. Ein paar nden find. achten manövrirten über die weiße Fläche des See's hin. Vormittagsläufer hatten noch gutes Eis. Das Gros, das Cereffe aller mittags antrat, lief bereits im Wasser. Für den Schlitt­ole zur Verfügport war der Winter 1887-88 ungünstig. irsorge für ht. Allen jenen Berliner Buchhändlern, bei welchen s. 3.

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Bola's La terre" vor dem Berliner Amts­

beschlagnahmt wurde, ist nach dem G. B. C." eine Vor­

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ung zu der auf den 16. März, Vormittags 9 Uhr, anbe­mten Hauptverhandlung zugegangen. Der dieser Vorladung atsanwaltschaft wird beschlossen, das Hauptverfahren zu er template der deutschen Uebersetzung des Romans von Emile Bola: La terre"( Die Mutter Erde), weil hinreichend Ver­Dadt vorliegt, daß Exemplare des genannten Romans in deut­fcher Ueberlegung in verschiedenen Buchhandlungen zu Berlin mme VerwendJahre 1887, also in Orten, welche dem Publikum zugäng

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Romans ein unzüchtiger ist.( Vergehen gegen§§ 184, 41, 42

Gerichts- Zeitung.

Welche Mittel angewendet werden, um unliebsamer Kon kurrenz den geschäftlichen Erfolg streitig zu machen, zeigte eine heute vor dem Schöffengericht gegen den Hausdiener Friedrich Jahnke verhandelte Anklage. Der Sachverhalt derselben ist in Kürze der folgende: Vor dem Schaufenster der Firma Sielmann u. Rosenberg hierselbst trieben seit längerer Zeit vier weibliche Personen ihr Unwesen dadurch, daß sie sich an Damen, die die Absicht hegten, bei der genannten Firma Einkäufe zu machen, herandrängten und bemüht waren, fie anderen Firmen, die fie für diese Thätigkeit" honorirten, zuzuführen. Daß der ge= nannten Firma diese Verschleppungen" nicht angenehm waren, ist einleuchtend, und ebenso selbstverständlich ist es, daß sie fort­gesett bemüht war, diesem Unwesen zu steuern. Der in ihren Diensten stehende Hausdiener Schult hatte ein für alle mal den auftrag, auf dieſe Schlepperinnen" ein wachsames Auge zu haben und sie im Betretungsfalle fortzuweisen. An einem Nach­

mittage des Monats Dezember v. J. fanden sich folgende Damen zu

dem oben gekennzeichneten Zwecke wiederum vor den Schaufenstern der Firma Sielmann u. Rosenberg ein: 1) Frau Johanna Schulz, Staligerstr. 116a, 2) Frau Marie Kreisel, Manteuffelstr. 5, 3) Frau Clara Henschel, Dresdenerstr 77, 4) Frau Bischoff geb. Walter, Straßburgerstr. 19 wohnhaft. Der pflichtgetreue Haus­diener, die unheilvolle Thätigkeit der" Damen " kennend, war bemüht, sie zu entfernen, fam damit aber schlecht bei ihnen an. Eine Fluth der gewöhnlichsten Schimpfereien war die Folge für ihn, durch die er sich hinreißen ließ, der Frau Johanna Schulz einen Stoß zu versezen, der dieselbe zu Boden warf. Ein Schußmann war zur Stelle und stellte die Persönlichkeiten der in betracht kommenden fest; da der Vorfall einen ziemlichen Auflauf veranlagt hatte, so erhielt Schulz wegen groben Un­fugs ein auf eine Woche Haft lautendes Strafmandat, gegen welches er Widerspruch erhob. Obwohl der Staatsanwalt gegen den Angeklagten eine Haftstrafe von 14 Tagen beantragte, er­fannte das Schöffengericht mit Rücksicht darauf, daß die ge­nannten vier Damen gewerbmäßige Schlepperinnen seien und den Hausdiener Schulz durch ihr Gebahren provozirk hätten, auf 30 M. Geldstrafe event. 3 Tage Haft.

Wegen der Veröffentlichung einer Sensationsnachricht standen gestern die Redakteure des Lokal- Anzeiger", v. Kupffer und Thiede, vor der 90. Abtheilung am Amtsgericht 1. In der Nummer des Lokal- Anzeiger" vom 23. August v. J. wurde von einer groben Fahrlässigkeit berichtet, die von dem Brücken­wärter der Kaiserin Augusta- Brüde begangen worden sein sollte und durch die leicht unabsehbares Unglück hätte herbeigeführt werden können. Der Gerichtshof verurtheilte jeden der Ange­flagten wegen Beleidigung des Brückenwärters zu je 50 M. Geldstrafe.

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Der Begriff des Geheimmittels" unterlag gestern der Prüfung der 96. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts. Durch Verordnung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 30. Juni 1887 ist die öffentliche Anpreisung von Arzneimitteln, deren Verkauf verboten oder gefeßlich beschränkt ist, sowie die von Geheimmitteln, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 30 M. für den Ueber­tretungsfall verboten. In einer November Nummer der Ber­ liner Centralmarkthalle " war eine Annonze enthalten, in welcher Dr. Spranger'sche Magentropfen, welche bei einer sehr großen Bahl der verschiedensten Leiden Abhilfe schaffen sollen, empfohlen wurden. Als Bezugsquelle waren vier Berliner Apotheken auf­geführt worden. Das Polizeipräsidium, welches die angepriesenen Magentropfen als ein Geheimmittel anfteht, erließ deshalb gegen den Redakteur des genannten Blattes, R. Maurer, eine Strafverfügung in Höhe von 20 M. event. 2 Tage Haft. hiergegen erhob der Betroffene Widerspruch und machte im Termine geltend, daß er das angepriesene Mittel umsoweniger für ein Geheimmittel habe erachten können, als ihm das Inserat von einem Apothekenbefizer zugegangen war. Von der Existenz der von dem Polizei- Präsidium geführten Liste der Geheim­mittel, welche von diesem den Redaktionen zugesandt wurde, habe er erst durch das Kl. Journ." Kenntniß erlangt; er habe feine solche Liste erhalten und bitte deshalb um seine Frei sprechung. Amtsanwalt von Glau führte aus, daß dem Ange flagten bei der großen Zahl der Leiden, die durch die Tropfen eine weitere Nachfrage unterlassen, sei er zu bestrafen, und bringe er 1 M. in Antrag. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, da er die angepriesenen Magentropfen nicht als ein Geheimmittel ansehe.

Des Strafgesetzbuches.) Berlin , den 4. Februar 1888. Königl. beseitigt werden sollen, Bedenken aufftoßen mußten. Da er

hatte den Anwalt um Rath

Gegen einen hiesigen Rechtsanwalt ist eine merk ürdige Untlage erhoben worden. Ein Mann, welcher der fundenfälschung angeklagt war, bringen fragt, ob er beffer thäte, die That zu bestreiten oder einzu­Eriftitüd nicht mehr. Daraufhin empfahl ihm der Anwalt, A bestreiten. Obwohl er diesen Rath befolgte, wurde er ver beilt und reichte dann ein Gnadengesuch ein; die Staats­Aallichaft eröffnete ihm jedoch, sie könne dasselbe nicht befür­ten, weil er die That geleugnet habe. Zu seiner Entschul­

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Reichsgerichts- Entscheidung.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 27. Februar.( Morphium und Strafgeset.) Der Hand­werter St. in Mühlhausen ( Thür.) hatte aus dem letzten Kriege ein Leiden mit heimgebracht, gegen welches ihm von den Aerzten Morphiumeinsprigungen verordnet worden waren. Seit Jahr und Tag hatte er die Verordnungen genau befolgt, vom Jahre 1884 an aber überließ er sich ganz der Leidenschaft, die sich

ung berief er sich nunmehr darauf, daß er dies nur auf allmälig bei ihm herangebildet hatte, und kaufte sich die größten Sarathen seines Anwalts gethan. Diese Mittheilung veranlaßte Quantitäten, die ein Mensch überhaupt sich einverleiben kann. Staatsanwaltschaft, gegen den Anwalt die Anklage wegen

unftigung zu erheben. Die betreffende Bestimmung des afgefenbuchs(§ 257) lautet: Wer nach Begehung eines Berbrechens oder Vergehens dem Thäter... wissentlich Bei­and leiftet, um denselben der Bestrafung zu entziehen. Regen Begünstigung mit Geldstrafe bis zu 600 M. oder mit Befängniß bis zu einem Jahr..

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Mehr als drei Jahre wüstete er so gegen seine Gesundheit, und ermöglicht wurde ihm dies dadurch, daß der Droguenhändler Bernhard Karl Neumann ihm durch seinen Kommis Helwig täglich bis zu 15, ja sogar 17 Gramm Morphium verkaufte. Die Morphium sucht hatte infolge davon bei St. einen derart bedenklichen Charakter angenommen, daß er in die Nerven- und Frrenflinit nach Halle ge­schafft werden mußte. Gegen Neumann und Helwig aber wurde An­St. dazu verstanden hatte, einen Strafantrag zu unterzeichnen.

auf gespannt sein, ob der Staatsanwalt mit dieser Anklage flage wegen fahrlässiger Körperverlegung erhoben, nachdem fich Durch die Aufmerksamkeit eines Nachtwächters Vor der Mühlhauser Straffammer wurde erörtert, daß der Ver

De es ermöglicht, einen alten Einbrecher, den Gürtler Emil Reumann, in der Nacht zum 27. d. M. auf frischer That bei em Einbruch in ein Schanklokal am Neuen Markt festzu­men. Dem Wächter war es aufgefallen, daß in dem Schant al verfchiedene Streichhölzer angezündet wurden, obwohl sich feine auf dem Hofe belegene Wohnung zurückgezogen hatte. bolte also einen anderen Wächter herbei, der Wirth wurde dt und nun drangen alle Drei in das Schanklokal ein, wo Den überraschten Einbrecher zwischen der Doppelthür fanden. elbe hatte bereits mehrere Behältnisse erbrochen und die tin Taschentuch des Miethers zu fich gesteckt. epinde durchwühlt, aber vorläufig nur die Taschenbürste

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Birth, wie der Wächter wußte, schon geraume Zeit vorher Reichsgerichts zur Verhandlung fam, führten fie folgendes aus:

mer Vorstadt, den 9. Mai 1887, wurden 380 Fälle behandelt. Seit der Eröffnung der Sanitätswache in der Pots on auf der Wache selbst 210, außerhalb derselben 160 und burtshilfe 10. Es geht hieraus hervor, daß es eine dringende Rothwendigkeit gewesen, auch für diesen Stadttheil eine Sani­Volizeibericht. Am 27. d. M. Vormittags wurde ein

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fauf von Morphium im Einzelnen verboten ist und es wurde festgestellt, daß die Angeklagten fahrlässigerweise die Gesundheit des St. geschädigt haben, indem sie ihm das Morphium verab reichten. Daraufhin erfolgte ihre Verurtheilung zu Geldstrafe. In ihrer Revision, melche fürzlich vor dem 3. Straffenat des Die Körperverlegung ist nicht durch den Verkauf, sondern durch die Einsprißung erfolgt, die Angeklagten find also nicht die Thäter. Wenn ein Waffenhändler eine Waffe verkauft, so wird man ihn doch auch nicht für das verantwort lich machen, was der Käufer etwa damit anrichtet. Wenn St. schon seit 1870 die Morphium Einspritzungen vornahm, so fonnten die Angeklagten annehmen, daß er damit vertraut sei und nicht über das rechte Maaß hinausgehe. Der Reichsanwolt bemerkte hierzu: Man kann zugeben, daß ein Verkäufer nicht verantwortlich gemacht werden fann für das, was ein erwachsener Käufer mit dem Kaufobjekt vornimmt. Wenn aber ein Waffenhändler an Kinder Waffen verkauft, so ist er verantwortlich für alle Folgen. Ein Erwachsener aber, der der Morphiumsucht unterliegt, ist als ein Kind anzusehen, daher ist auch mit Recht den Angeklagten die Schuld an der Ber­der Angeklagteu konnte den strafbaren Erfolg verhindern, aber sprechend, verwarf sodann das Reichsgericht die Revision.

merter in feiner Wohnung in der Krautsstraße an einer rüttung der Gesundheit des St. aufgebürdet worden. Jeder dem Fensterriegel gezogenen Rouleaurschnur erhängt vorge Den. Derselbe war am Nervenfieber erkrankt und hat sich im

Das Leben genommen.

Gegen Abend machte in einem

perbandes noch lebend mittelst Krankenwagens nach dem

wahn, während einer kurzen Abwesenheit seiner Ehefrau, feiner hat es gethan. Dem Antrage des Reichsanwalts ent taurationslotal in der Holzmarktstraße ein Handwerker einen bitmordverfuch, indem er sich mittelst eines Revolvers zwei uffe in die Brust beibrachte. Er wurde nach Anlegung eines antenhause im Friedrichshain gebracht. lete fich eine Frau in ihrer Wohnung in der Alten Schön­boden und Balfen unter einer Kochmaschine, robperpadung in einem Kloset,

Inschrift: den 6. 9. 17 britt weiter floge berfchreiten

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An demselben Tage brannten Müllerstr. 40A Reffelstr. 31 Lichtenbergerstr. 18 der und Ede Fenn- und Müller­

boben unter einem Ofen,

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Leipzig , 27. Februar.( Vom Dynamitgeset.) Der Um­stand, daß in den weitaus meisten Fällen, in denen auf Grund des Dynamitgefeßes auf Strafe erkannt wird, die Gerichte nicht über das Strafminimum von 3 Monaten Gefängniß hinausgehen, ist sehr bezeichnend. Denn da die Angeklagten durchweg harm­echte Dynamiteriche hat man bisher lose Leute sind so erscheint dem Rechtsgefühle nur sehr wenige abgeurtheilt der Richter schon eine Mindeststrafe von 3 Monaten erorbitant. Es ist wohl anzunehmen, daß man bei Emanation des Gesetzes nicht die Abficht gehabt hat, die Gefängnisse mit Dynamit Verbrechern" wider Willen zu bevölkern und deshalb wäre es wirklich zu wünschen, daß das Gesetz einer Revision unterzogen Ein Fall, über den wir heute zu berichten haben, illustrirt das Gesagte. Der Vertreter der Kölner Dynamiffabrik

würde.

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zu Kalt, der Kaufmann Josef Hennes hatte eine größere Quantität Dynamit verkauft, welche mittelst Frachtwagens von Käufer weitergeschafft wurde. Der Fuhrmann kam auf seiner Fahrt näher als 300 m an eine Lokomotive, weil von dem Dynamittransporte der Eisenbahnbetriebsbehörden keine Anzeige gemacht war, sodaß die Lokomotivenführer sich danach hätten richten können. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer die Anzeige zu machen hat. Am plausibelsten scheint die Annahme, daß dies die Pflicht des Käufers ist, weil er genau die Strecke kennt, welche der Transport nehmen wird, aber das Landgericht Köln bürdete diese Pflicht dem Verkäufer auf und verurtheilte Herrn Hennes zu 3 Monaten Gefängniß.- Seine Revision wurde fürzlich vom 1. Straffenate des Reichsgerichts verworfen, obs wohl der Oberreichsanwalt die Sache für zweifelhaft hielt.

Soziales und Arbeiterbewegung.

Aufruf an die Nagelschmiede Berlins und Um­gegend! Kollegen! Jetzt geht es wieder zum Frühling, we alles erwacht und zu neuem Leben aufersteht. So wollen auch wir erwachen und uns vereinigen; denn wahrlich, lange genug haben wir geschlafen. Wir wollen zeigen, daß wir noch da find! Kollegen! Da wir schon im vergangenen Sommer einen Verein der Berliner Nagelschmiede gegründet haben, so laden wir Euch ein, fommt zu uns und schaart Euch um die Fahne der Einig teit! Denn Einigkeit macht start! Es soll heißen: Einer für Alle und Alle für Einen! Es giebt Leute, die da glauben, wir find nicht mehr da. Man schrieb ferner letthin in den Zeitun gen, daß unser Gewerbe schon im Absterben begriffen sei und die wenigen alten Meister, welche noch vorhanden, mit dem Anfertigen von Plättbolzen beschäftigt seien. Aber dem ist nicht se. Unsere Arbeit ist sogar seit mehreren Jahren eine gesuchte! Da wir doch außer Nägeln hauptsächlich Gas- und Waffers

rohrhalen, Banteiſen, Bughafen und wie die Artikel alle heißen, welche zu Bauten verwendet werden, anfertigen, welche bei der herrschenden Bauthätigkeit verbraucht werden, so haben wir doch noch, namentlich im Sommer, vollständig Beschäftigung! Es ist unsere eigene Schuld, daß unsere Löhne so niedrig stehen! So wollen auch wir die Lohnfrage besprechen, denn wahrlich, bei uns thut es doch wohl am ersten noth! Wohl kein Hand­werk liegt so danieder, wie das unsrige. Wir haben doch alle 3-5 Jahre gelernt in der Hoffnung, später unsere Existenz da­durch zu haben. Und was haben wir nun? Jetzt ist unser Lohn noch schlechter, als der Lohn eines gewöhnlichen Arbeits mannes, der feine Lehrzeit durchgemacht hat! Es kommen doch Löhne von wöchentlich 7-8 M. bei uns vor! Sind das nicht Hungerlöhne? Wenn auch einige bevorzugte Arbeiter 20 bis 24 M. verdienen, so gehen doch die meisten guten Arbeiter mit 14-16 M. nach Hause, was doch meistens in Afford verdient: ist bei 11-12stündiger Arbeitszeit. Davon soll eine Familie leben und Miethe und Steuern bezahlt werden! Darum auf, Kollegen! Ermannt Euch! Vergrabt Euch nicht in Eure Keller, wie die Dachse! Beigt, daß Ihr noch da seid! Erhebt Euer Haupt! Denn ein Mann, der nicht den Muth hat, für seine Eriſtenz einzutreten, der ist auch nicht würdig, daß er Beach tung findet. Kommt zu uns und schließt Euch an uns an! Der Verein hält seine Versammlungen ab Lichtenbergerstr. 21 bei Heise, am Sonntag nach dem 15. jeden Monats, wo auch Aufnahmen stattfinden. Der Vorsitzende A. Herzfeldt wohnt Fehrbellinerstr. 40-41, p. 4 Tr., der Kaffirer W. Miehlte Sta­ligerstraße 132, Hof 2 Tr. Alle arbeiterfreundlichen Zeitungen werden um Abdruck gebeten.

Der Streik in der Ofenthürenfabrik von Gustaw Ranow ist beendet. Der Fabrikant hat die alten Löhne bes willigt, weigert sich jedoch, die alten Arbeiter einzustellen, nur zwei sollten wieder angenommen werden. Die Betreffenden haben aber darauf verzichtet. Die Kollegen haben bis auf drei anderwei ig Arbeit bekommen und sagen allen denen, die sie unterſtügt haben, hiermit ihren besten Dank. Alsdann bitten wir, die Liſten, welche noch ausstehen, im Restaurant von Goffe's, Stallschreibersir. 11, abzugeben. Mit kollegialischem Gruß! Die streifenden arbeiter.

Die Aera des wirthschaftlichen Aufschwungs", so sehr gepriesen von den Lobrednern der herrschenden Kreise, hat eine recht seltsame Physiognomie im Lichte der amtlichen Statistit Aus derselben erfahren wir z. B., daß die Ehefrequenz in Deutschland gefallen ist, während die Ziffern der un= ehelichen Geburten sich vermehrt hat. Es tamen auf 1000 Einwohner im Jahre 1857 7,98 Chefchließungen, 1886 nur 7,90, dagegen 1877 8,65, 1886 9,47 unehelich Geborene. Nun ist es eine triviale moralstatistische Wahrheit, daß das Auf und Ab der Heirathen und der ehelichen Geburten sich regulirt. nach der wirthschaftlichen Lage. Je günstiger die lettere, desto mehr Ehen, je schlimmer, desto mehr Bastarde. Noch greller tritt diese Thatsache hervor, wenn man in Erwägung zieht, daß die Zahl der Geburten überhaupt abgenommen hat. Es wurden 1877 geboren 1815 792, 1886 1 814 444, auf 1000 Einwohner famen 1877 41,64, 1886 nur noch 38,52 Ge borene überhaupt! Solchen Zahlen gegenüber wagen die Sytophanten der Bourgeoisie der Arbeiterklaffe noch vorzus flunkern, daß das tausendjährige Reich des Arbeiterglücks an= gebrochen fei.

Vereine und Versammlungen.

Der Verein Berliner Wohnungsmiether hatte zum Sonntag nach Klein's Festsälen in der Oranienstraße eine öffentliche Versammlung einberufen, in welcher Herr M. Schle singer über die Entwickelung der Wohnungsverhältnisse im allgemeinen und der Berliner im besonderen referirte. Redner berührte zunächst die Wohnungsverhältnisse früherer Zeiten und verbreitete sich besonders über die Bauweise im alten Berlin . Auf die Fortschritte, welche die neuere Zeit im Bauwesen ver zeichnete, näher eingehend, vertiefte fich der Vortragende der artig in Einzelheiten, daß die Versammlung schließlich äußerst unruhig wurde, was ihn veranlaßte, von weiteren Ausführungen Abstand zu nehmen. Nachdem der Vorsigende, Herr Malzahn, die Anwesenden mit einigen Worten auf den Zweck des Ver eins hingewiesen, ertheilte derselbe zunächst Herrn Lieflän= der das Wort. Dieser verspricht sich von einer Petition an den Magistrat, welche letteren auffordern soll, bet städtischen Bauten sein Augenmerk auf die Herstellung kleiner und mittlerer Wohnungen zu richten, recht wenig; besser sei es, an die Thür der Gesetzgebung zu pochen. Vor allen Dingen meint Redner ist es nothwendig, daß das Ermissionsrecht des Vermiethers eine zeitgemäße Umgestaltung erfährt. Jeder Geschäftsmann muß sich mit den gewöhnlichen Gesezen be gnügen, wenn er seine Forderungen einziehen will; dem Häuser­schacherer gewährt aber eine Art Ausnahmegesez noch ein beson deres Recht. Während Staat und Kommune dem Armen, selbst wenn es sich um Steuern handelt, doch immer noch etwas bet der Auspfändung lassen, hat der Häusermucherer das Recht, dem Miether auf Grund von Verlegungen irgend eines Punktes der oft gemeingefährlichen Miethsverträge das letzte seiner Habe zu nehmen. Der Aermste, welcher durch die Hinterlist irgend eines glücklichen Hausbefizers an den Bettelstab gebracht wird, fällt mit seiner Familie der Gemeinde zur Last und so wird die Gesammtheit zu Gunsten des Vorrechtes einer Hand voll Leute in Anspruch genommen. Das kann unmöglich in der Weise weitergehen. Die neuen Miethskontrakte, wie sie augen­einem Hausbefißerverein bereits eingeführt werden, enthalten Bestimmungen, welche alles bisher Da=

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