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sammenstehen. Auch alle Verlocknngen und Verspred werden hier nicht verschlagen. Nur eine von allen b Maurern und Bimmerern in freier Wahl gewählte Komm fann als deren Vertretung betrachtet werden. Die tenne man nicht und wolle sie nicht kennen. Herr Sim Schöpp beleuchtete das Verhalten der Innungen, wie sie da, wo es gelte, die Arbeiter als gleichberechtigt anzuel fich der Mitarbeit entzogen haben und nur nach e streben. Es werde sich diesen Herrschergelüften aber Arbeiter fügen. Dies war auch die Meinung übrigen Redner, die noch das Wort ergriffen. von Herrn Fiedler eingebrachte Resolution lautet: Erwägung, daß von der Innung der Bau, und Zimmermeister wiederholt Versuche gemacht einen Gesellenausschuß auf Grund des§ 36 eine nungsstatuts wählen zu laffen, erklären die heute hier a den Gesellen, daß der Gesellenausschuß für sie nur dan gebend sei, wenn derselbe in einer öffentlichen Versammlu allen hier ansässigen Maurer und Bimmergesellen gewäh um die Intereffen der Gefellen zu vertreten." wollte zuerst über diese Resolution nicht abstimmen laffen mußte er sich schließlich dazu entschließen. Die Re wurde hierauf einstimmig angenommen. Mithin war audint täglich mal das Bemühen der Innungsmeister wieder ein vergebaus vies ( Ob sie daraus für die Zukunft eine Lehre ziehen we Bart. Einz Mit Hochrufen auf die fernere Einmüthigkeit der B Maurer und Zimmerer verließen die Arbeiter den Saal.
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Verein der Bananschläger Berlins und Umg Versammlung am Sonntag, den 4. März, Vormittags 10 Oranienstr. 51, bei Preuß.
in'n Birkus jewesen is. Als ich den det erzählte, det id bei| Lehmanns als Maske jehen wollte un blos noch nich recht wüßte als wat, da meente er: Herrieh, da hab ick en Plan, der nich unübel is. Jd habe noch von meine Künstlerzeit en Trikotanzug, der Dir janz jenau paffen muß. Dein Jesichte paßt ooch, det brauchen wir blos en bisken zu schminken und denn nähe ick Dir en paar Flügel uf'n Puckel un in eene and nimmst Du en jroßen Schwamm un in die andere en Stück Seefe un denn jehst Du als Badeengel, wat' ne sehr feine Maske is,' ne sojenannte flassische Kuraktermaste". Jak laffe mir denn ooch überreden, blos mit den ollen Schwamm, wo ich jeden mit über't Jefichte wischen sollte, da wollte ick nich ran, indem ick bange war, det et mir wieder so jehn könnte als dunnemals mit den Backen, wo idk Müllkutentieken spielen wollte. Is jut, meente er, denn jehste ohne Schwamm, die Maske is so wie so jut. Also ick ziehe an den Abend den Trikot an, aber von wejen die Kälte anner Beich drieber un jondele los. Idk löse mir an die Kaffe en Billiet for' ne Mark und jehe in die Jarderobe, wo en Nachbar von uns, der mir fennte, bei't Beichabnehmen anjeſtellt war. Na, Herr Schulz, meent er, jar nich en bisten als Maske heit Abend? Bit, sage ick un leje den Finger auf'n Mund und stecke ihm en paar Froschen in die Hand, haben Sie hier nich ' ne stille Ecke, wo id mir in'n Dienblick verwandeln kann? Hier tommen Sie man rin, meente er, hier sieht Ihnen keener." Jd denn nu een, zwee, drei mir det Zeich von Leibe gezogen, un häng mir die Flüjel ieber un da stand idk als Badeengel. Id schmeiß den Jarderobeufseher mein Beich zu un an ihm vorbei un rin in'n Saal. Aber det duffelige Volf kennte woll nicks von' ne klassische Maste, det müssen immer spanische Ritter un Tyrolerinnen sind, die Weibsleite rückten vor mir aus un die Ritter un Mönche sagten: Wat is det for'n Schweinigel. Vors. Es war auch unanständig, im Trikot zu erscheinen. Angell.: Jn't Ballet sind sie noch ville döller, is sowat denn blos wat for vornehme Leite? Vors. Kommen Sie jezt zu Ende. Der Wirth forderte Sie wiederholt auf, den Saal zu verlaffen, Sie weigerten sich aber und haben schließlich mit Gewalt entfernt werden müssen. Angefl.: Weil ich mein Angtreh retuhr haben wollte. Bors.: Sie sollen aber einem der Kellner einen Hieb in's Geficht gegeben haben, daß eine bluten de Wunde entstanden ist, Sie müssen irgend einen stumpfen Gegenstand in der Hand gehabt haben. Angefl.: Jewehrt habe ich mir, aber in die Hand habe ick nischt gehatt als meine eifenen Knochen. Wenn ich eenen so mit die Knechel orntlich treffe, denn plagt die Haut allemal, da sage ick jut for. Un denn, wo sollte ick wat zu hauen hernehmen? In meine Trikotmaske waren ja teene Taschen nich un meine andere Sachen haben sie mir alle uf'n Flur nachjeschmissen, als sie mir raushatten. Vorf.: Nun, das wird ja die Beweisaufnahme ergeben. Das Resultat der Vert andlungen war die Verurtheilung des Angeklagten, aber unter Bubilligung mildernder Umstände nur wegen Hausfriedensbruchs zu 20 M. Als klassische Kuraktermaske jehe ich mein Leben nich wieder", meint er beim Verlaffen des Saales.
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egirte auf dem Kongreß zu Wyden vertreten waren. Am 15. Juli 1887 wurde der politischen Abtheilung der Berliner Polizei die Mittheilung hinterbracht, daß in der Lothringerstraße Nr. 51 das Zentralfomitee eine Sigung abhalten werde. Diese Nachricht hatte sich bewahrheitet, es gelang der Polizei, 7 Perfonen zu verhaften, bei denen viele sozialdemokratische Schriften, Sammellisten für Ausgewiesene, sozialdemokratische Lieder bücher und ein zerlegbarer Stempel, auf dem, wenn er zusammengesetzt wird, Berliner Sozialdemokratie" zu lesen ist, gefunden wurden. Weitere Recherchen haben et= geben, daß auch Apelt und Ferkel, die anscheinend an jener Versammlung nicht theilgenommen, doch ebenfalls zu jenem Komitee gehört haben. Daß jene Versammlung eine Sigung des Zentralfomitees gewesen, ist zunächst aus den anfänglichen Geständnissen der Angeklagten Scholz und Ferkel, aber auch aus den Befundungen des Kriminalfommiffars Schöne zu entnehmen gewesen. Der Gerichtshof hat die Bekundungen der vernommenen Polizeibeamten, soweit sie über ihnen von Vertrauensmännern gewordene Mittheilungen berichteten, nicht für bemeisträftig erachtet, da der Gerichtshof nicht in der Lage war, die Glaubwürdigkeit dieser Vertrauensmänner zu prüfen. Der Gerichtshof hat diesen Befundungen nur insoweit Glauben geschenkt, als dieselben durch andere Zeugnisse und Thatsachen unterstügt wurden. Die Beweisaufnahme hat jedoch mit Evidenz ergeben, daß in Berlin schon seit mehreren Jahren eine umfassende sozialdemokratische Drganisation besteht, die es sich zur Aufgabe macht, in massenin maffen Hafter Weise den Sozialdemokrat" und andere verbotene fozialdemokratische Druckschriften zu verbreiten, geheime Ver fammlungen abzuhalten und mit der Parteileitung einen engen Verkehr zu unterhalten. Der Gerichtshof ist aber im Weiteren überzeugt, daß Dasein, Verfassung und Zweck dieser Verbindung vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll und daß zu deren Zwecken und Beschäftigungen gehört, die Vollziehung von Gesezen, speziell das Sozialistengesez unmöglich zu machen. Daß eine Verbindung im Sinne des Gesetzes vorhanden ist, hat der Gerichtshof angenommen, indem er der Ansicht des Reichsgerichts beigetreten ist. Der Gerichtshof ist ebenfalls der Meinung, daß zur Mitgliedschaft einer Verbindung nicht eine direkte Willenserklärung erforderlich ist, ist, fich dem Willen der Gesammtheit unterzuordnen, sondern daß diese Willenserklärung auch schon ausgedrückt werden kann durch konkludente konkludente Handlungen. Der Gerichtshof ist der Ueberzeugung, daß das Zentralfomitee schon seit mehreren Jahren, mindestens seit dem Jahre 1883 in Berlin besteht und zwar, daß es fortdauernd noch heute besteht. Dagegen hat der Gerichtshof, angesichts der Jugend und des geringen Bildungsgrades der Angeklagten, nicht die Ueberzeugung gewinnen können, Daß die Angeklagten zu den Vorstehern oder Leitern der Verbindung gehört haben. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß die Angeklagten nur Mitglieder der Verbindung waren. Bei Abmeffung der Strafe hat der Gerichtshof die Jugend und Unbescholtenheit der Angeklagten, andererseits aber auch den Umstand in Betracht gezogen, daß die Sozialdemokratie den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckt und daß die unterhaltene Organisation in Berlin einen sehr großen Umfang angenommen hat. Da die Angeklagten Scholz und Neumann in der sozialdemokratischen Bewegung bisher nicht weiter hervorgetreten find, so hat der Gerichtshof für diese beiden Angeklagten je 2 Monate, für die 6 übrigen Angeklagten je 3 Monate Gefängniß für eine ausreichende Strafe erachtet. Mit Rücksicht auf die von den Angeklagten erlittene Untersuchungshaft hat der Gerichtshof jedem der Angeklagten 2 Monate in Abrechnung gebracht. Bezüglich der weiteren gegen die Angeklagten Apelt, Wilschke und Ferkel erhobenen Anklage wegen Verbreitung verbotener Druckschriften ic. mußte wegen mangelnder Beweise auf Freisprechung erkannt werden. Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten gemeinschaftlich zu tragen. Die Sigung ist geschlossen. Die Angeklagten waren fämmtlich, von den Vertheidigern die Rechtsanwälte DDr. Flatau und Meschelsohn erschienen. Zu erwähnen ist noch, daß der Gerichtshof bestand aus: Landgerichtsrath Matomasti( Präsident), dem Landgerichtsrath Vollgold und den Landrichtern Hauschsteck, Loeb und Dr. Frißschen( Beifigende.)
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Fachverein der Steinmehen Berlins . Sonntag 4. März, Versammlung in Ahlgrimm's Salon, Sophien Tagesordnung: 1. Regelung der Beiträge. 2. Verschied 3. Fragetasten. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Verein der Einseher( Tischler). Den Mitgliede Nachricht, daß Sonntag, den 4. d. M., die Mitgliederver lung ausfällt, da heute, Sonnabend, der Vereinsmaskenball findet in Reiß' Ballsaal, Gr. Frankfurterstraße 87. Bille nur vorher zu haben. Die nächste Versammlung findet So den 18. d. M., statt. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 4. d. Minnerlich sch mittags 10 Uhr, Rosenthalerstr. 38, Vortrag des Herrn über: Das Unvergängliche im Menschenleben." Damen Herren als Gäste willkommen.
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Verein zur Wahrung der Intereffen der Tif Versammlung am Sonntag, den 4. März, Vormittags 1.ands als im Vereinslokal Michaelkirchstr. 39. Tages- Ordnung: 1. frag des Herrn Dr. Bohn. 2. Aufnahme neuer Mitglie der fran
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3. Verschiedenes. Abrechnung der Billets vom Masten Ausgabe der Billets zum Konzert am ersten Osterfeiertag. Reiseunterstühungsverband der Schneider und rufsgenossen Deutschlands ( 3ahlstelle Berlin ). Versamm am Montag, den 5. März, Abends 8 Uhr, in den hallen", Kommandantenstraße 20. Lagesordnung: 3wed. In f Biele des Verbandes. Referent: Herr Jeschonned. Neue glieder werden aufgenommen.
In dem Prozeß gegen den Arbeiter Franke und fieben Genoffen wegen Vergehens gegen das Sozialistengesetz durch Uebertretung des Staatsministerial- Beschluffes, betreffend das Verbot der öffentlichen Verbreitung von Druckschriften ohne polizeiliche Genehmigung, der, wie seiner Beit berichtet worden ist, am 16. Februar cr. vor der 88. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts verhandelt worden ist, war die Urtheilspubli fation ausgesetzt worden, weil der anzuwendende Staatsministerial Beschluß nicht vorlag, im Gerichtsgebäude auch nicht gleich zu beschaffen war. Der Gerichtshof ist zur Publikation des Urtheils aber gar nicht gelangt; er hat vielmehr Vertagung der Sache und Vernehmung des fürzlich mit dem allgemeinen Ehrenzeichen bedachten Kriminalschußmanns Naporra, welcher die Angeklagten bei der Verbreitung der in Beschlag genommenen Flugschrift abgefaßt hat, über die Art und die Orte der Verbreitung in dem zum 27. März cr. anberaumten neuen Termin beschloffen.
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licher Berufsklaffen( Verwaltungsstelle 3). Mitglied Rußland . Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereins fäm fammlung heute, Sonnabend, Abends 8 Uhr, Brunnen bei Schmidt. Gäste find willkommen. Anmeldungen Beitritt nimmt entgegen in der Versammlung, sowie in Wohnung der Kassirer H. Rudolph, Koloniestr. 150 a.
Telegraphische Depescher
( Wolff's Telegraphen- Bureau.) Altona , Freitag, 2. März. Die Nord- Führ die Gribskow- Bahn find ebenfalls wieder fahrbar,
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Rom, Freitag, 2. März. Regierung und Munisi beginnen von heute ab mit neuen Arbeiten und lassen begonnenen in ausgiebiger Weise fördern, um den Beschäftigung zu verschaffen.
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( Nach Schluß der Redaktion eingetroffen.) Paris , Freitag, 2. März, Abends. Die Regie schloß, auf die Uebertragung temporärer Missionen an mentsmitglieder zu verzichten und forderte infolge Constans auf, zwischen dem von ihm bekleideten Boften Gouverneur von Indochina und seinem Mandate als einen Ru
Aus dem Reichsversicherungsamt. Sind Unfälle auf dem Wege nach oder von der Arbeitsstätte Betriebsunfälle? Eine zur Beantwortung dieser Frage wichtige Entscheidung ist fürzlich seitens des Reichsversicherungsamtes ergangen. Bei einem Maurermeister in Nordheim war ein Arbeiter zur Bedienung der Pferde angestellt; er hatte Fuhren zu machen und mußte Tag und Nacht zur Verfügung des Arbeitgebers stehen. Er wohnte aber nicht bei letterem, sondern hatte eine eigene Wohnung. Als er eines Tages in aller Frühe fich auf den Weg nach seinem Dienst machte, stolperte er in der Dunkelheit über einen Gegenstand und zog sich bei dem hinfallen eine Verstauchung der rechten Schulter zu, infolge deffen die Beweglichfeit des Armes dauernd beeinträchtigt wurde. Die hannoversche Baugewerks- Berufsgenossenschaft lehnte den Renteanspruch des Berlegten durch Bescheid ab, da der Unfall sich nicht bei dem Betriebe" ereignet habe. Das Schiedsgericht verurtheilte zwar in der Berufungsinstanz die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente, auf den Rekurs derselben hob aber das Reichsversicherungsamt diese Entscheidung auf und stellte den ergangenen Bescheid wieder her, da der gegenwärtige Fall eine Veranlassung nicht biete, von der aufzustellenden Regel abzugehen, daß der Weg nach und von der Arbeit und des Zurückkehrens von derfelben nicht als eine Betriebshandlung und demgemäß ein Unfall auf diesem Wege nicht als ein Betriebsunfall anzufehen sei.
Mit der Miene eines Tiefgekränkten auf dem vollen, runden, völlig bartlosen Gesicht betritt ein etwa vierundzwanzigjähriger junger Mensch den Anklageraum. Erst ohne Angtreh rausgeschmissen und derbe verhauen un dabei die janze Mastirung zerrissen un denn noch nach Mojabit vor't Kriminal, det is denn doch en bischen zu happig, da lege ick Berufung jejen in." Mit diesen Worten wendet er sich an den Gerichtshof. Vors.: Angeklagter, Sie haben den Mund zu halten, bis Sie gefragt find, verstanden? Sie sind der Kutscher Paul Schult? -Angefl.: Eisentlich nich. Vors. Was heißt das? angell. Det heeßt, fahren dhue id ja, id bin aber merschtendeels Ferd, denn ich ziehe en Handwagen un verkoofe Bücklinge, Kieler Sprotten un andere Südfrüchte. Det is woll man blos ne Verwechselung mit meinen Ollen, bei den id wohne, Der is Kutscher.- Vors.: Dann sind Sie also Handelsmann? Angefl.: Eijentlich nich, denn meine Mutter jehört det Jeschäft, idk ziehe den Wagen und rufe aus. Vors.: Sind Sie schon bestraft? Angell.: Eijentlich nich... ja doch, Angell.: eenmal mit zehn Mark. Vors.: Weshalb? Jd weeß et nich mehr so jenau, aber richtig is et, et waren zehn Mark. Derf id Ihnen mal erzählen, wie det jekommen is, det ick hier nu wieder in die olle Anklagelaube rin muß? Vors. Später, wir wollen erst noch etwas bei Ihrer Vorstrafe bleiben, weil die in Betracht kommt. Handelte es fich damals nicht auch um einen unziemlichen Mastenscherz? Angefl.: Det is in't vorichte Jahr jewesen. Dunnemals hatten fie mir rausjeschmissen, weil ick zu ville anhatte, un diesmal, weil id zu wenig anhatte, wer kann et die Menschen denn immer recht machen. Jn't vorichte Jahr habe ich mir noch schlechter amüfirt als dies Jahr, id will feenen Maskenball wieder mitmachen. Vors.: Das ist vernünftig von Ihnen, was stellten Sie denn im vorigen Jahre vor? Angell.: Jc war Mülltiefer oder Naturforscher, wie sie so uff die Höfe rumsuchen nach Papier un Leder un wat ste jerade finden. Ich hatte mir sehr schön ausmaskirt un feener fannte mir.
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Vereine und Versammlungen.
Eine Versammlung der Maurer und Zimmerer Berlins , vom Bunde der Bau-, Maurer- und Zimmermeister, dem übrigens nur ein sehr fleiner Theil der Inhaber der hieftgen Baugeschäfte angehört, einberufen, fand am 26. Februar in Es sollte aufs Buggenhagen's total( am Morisplay) statt. neue der bisher mißglückte Verfuch gemacht werden, einen Innungsgesellenausschuß hiesiger Bauinnung zu Stande zu brin
der Deputirterfammer zu wählen.
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London , Freitag, 2. März. Das Unterhaus feste, die Berathung des Russel'schen Antrags bezüglich
zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen fort. Bradlaug fürwortete den Antrag und brachte einen Busagantrag selben ein, welcher besagt, es würde größeres Vertrau Bezug auf die Handhabung des Gesetzes gesichert werden, wegen der im November v. J. auf Trafalgar Square
Frate
habten, angeblich ungesetzlichen Versammlung und wegen Verhaltens der Polizei bei dieser Gelegenheit eine öffen
Untersuchung gewährt würde.
Briefkasten der Redaktion.
Bei Anfragen bitten wir die Abonnements- Quittung beizufügen. Antwort wird nicht ertheilt.
Sprechstunden der Redaktion nur von 12-1 Uhr Mittags und 7-8 Uhr
Brief
eines Krie
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Die Versammlung wurde von Herrn Zimmermeister nicht angegeben, wo sich Ihr Lokal befindet. Die Expediti
Ländern
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Flage
Seifert, Restaurateur, Wrangelstraße. Sie haben Abonnent 500. Auf die Schlichtung von Streitig E. L. Hochstraße. Ein solches Mittel ist uns Leiber Latti. Ungefähr 1806. In der hessischen Arme
beim Kartenspiel können wir uns nicht einlaffen.
berechtigt, das Wort zu ergreifen, welche laut Innungsstatut eingeladen seien. Nach vergeblichem Sträuben mußte der ener gischen Forderung der Gesellen, daß jeder der anwesenden Maurer oder Zimmerer zum Wort gelaffen werde, Folge geleistet werden. Das Innungsstatut ist für dieselben eben nicht maßgebend. Es erhielt nun der Bim merer Herr Lehmann das Wort. Er fritisirte die Innungsbestrebungen und kam zu dem Echluffe, daß unter der
tigen Versammlung nur diejenigen Maurer oder Zimmerer den die Böpfe am längsten getragen, nämlich bis Anfan
zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts.
erinnerlich.
ſehr geneigt, Ruffen zu naturalisiren.
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A. D. 50. Im Jahre 1864, der Tag ist uns nicht 3.. Wenden Sie sich mit Ihrem Naturalisations an das Ministerium des Innern. Freilich ist die Behörde W. S., Reichenbergerstr. 1) Sie find nicht bered das Angeld von 2 M. zurückzufordern, das Ihre Frau verlangten Form eine Vertretung der Gesellen nicht möglich sei. Ihr Wissen beim eigenmächtigen Miethen einer Wohnung Die Herren Poliere, die Neigung gezeigt haben, sich bei diesem zahlt hat. 2) Die Hauswirthe haben das Straßenpflafter
ihrem Haus nicht zu zahlen. 3) Wifen wir nicht.
gen. Otto eröffnet, welcher erklärte, daß am vorhergegangenen Sonntag im Architektenhause eine Versammlung stattgefunden habe, und sei daselbst ein Bureau gebildet, das diese Versammlung leiten solle. Er habe auf Wunsch bekannt. Vors. Sie sollen sich damals sehr unanständig benommen haben. Sie hatten einen Es seien aber in der heueisernen Hafen in der Hand und haben damit die übrigen Masten und besonders die weiblichen an die Beine gefaßt. Angefl.: Aber det jehörte doch mit zur Mastirung, id mußte doch so thun, als wenn id in'n Müllhaufen wühlte.- Vors.: Sie sollen überhaupt so schmußig und abstoßend ausgesehen haben, daß die übrigen Gäste sich über Sie beschwerten und Ihre Entfernung verlangten. Angefl.: Ruppig sah ick aus, det stimmt, aber eenen Naturforscher in'n Frac un weiße Weste habe ic noch nich jesehn, die Sorte fieht immer ruppig aus. Vors.: Also kurz und gut, Sie wollten damals nicht gehen und machten fich eines Hausfriedensbruchs schuldig. Der vorliegende Fall liegt ähnlich, nur etwas schlimmer, denn Sie find nicht nur des Hausfriedensbruchs, sondern auch der Körperverlegung mittelst eines gefährlichen Werkzeugs beschuldigt. Bekennen Sie sich fchuldig? Angell.: Keenen Schimmer von Ahnung. Wenn det duffelige Chor teenen Verstand von klassische Kuraftermasten hat, denn sollen sie nich uf die Maskerade jehn. Ja hadde.... Vors. Wir wollen die Sache miteinander durchgehen. Am 11. Januar waren Sie im Lehmann'schen Tanzlokal in Der Dranienstraße, nicht wahr? Angell. Eijentlich nich, denn kaum war ick drinne, da haben sie mir Doch schon wieder rausjeschmissen. Vors. Ja, Sie folle in einer höchst unanständigen Maske erschienen sein.An I.: D, bitte sehr, ick war in Trikot. Vorf.: Was ftellten Sie denn vor?- Angell.: Det will id Ihnen jleich erzählen. Sehen Sie, uf die andere Seite von unsern Korridor, da wohnt een oller Leierkastenmann, der früher mal Künstler
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Innungsrummel gebrauchen zu laffen, bezeichnete er einerseits mehr als tühn, andererseits für zu unerfahren in den Wünschen und Bedürfniffen der nach vielen Tausenden zählenden Berufs genoffen, um den Gewerkschaften irgendwie von Nußen sein zu fönnen. Der Maurer Herr Grothmann erklärte darauf, daß Alles, was die Jnnung zu unternehmen beabsichtige, nicht eine Verbesserung der Lage der Handweiker, sondern eine Geißel für die Arbeiter fein soll. Selbst wenn die Innungsmänner ein ehrliches Wollen hätten, was zu bezweifeln sei, so sei das Können ausgeschlossen bei ihrer mangelhaften wirthschaftlichen Einsicht und Bildung. Was die Herren vielleicht lönnten, das wollen die Gesellen nicht. Wenn aus der heutigen Feffelung der die Hoffnung schöpfen, ihr Ziel
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Der Staat
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C. H. Das Waisenhaus entnimmt aus dem einem 2 Finde zugefallenen Nachlaß deffen Verpflegungskosten, 3. R., Brunnenstr. 1) Ihre Schwägerin fann jährt in 4 Jahren. 2) Dort muß auch auf Alimente für 10 M. beim Amtsgericht Schweg einklagen. Die Klage Kind geklagt werden. Weigert sich der Vormund, die rant fta anzuſtrengen, so beschweren Sie sich beim Vormundschaftsgeri
das ihn schon dazu anhalten wird.
Alter Abonnent Bionskirchstraße. Ihre Tochter m
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bis zum April 1889 die Schule besuchen, wenn ihr nicht burd die Jnnungsmeister Bescheid des Kreis- Schulinspektors ein früherer Austritt g Rechte der Gesellen stattet wird. Um diese Genehmigung zu erhalten, müffen erreichen, so jedoch bestimmte triftige Gründe anführen, zum Beispiel
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irren fie. Sie werden immer finden, daß in dem Kampf daß Sie nicht länger zur Ernährung Shrer Tochter
um ihre Rechte Maurer und Zimmerer in Berlin geschlossen zu
Stande find.
Verantwortlicher Redakteur: R. Gronheim in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW.. Beuthstraße 2.
falls bego