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Stury aus dem Fenster. Am Sonnabend Nachmittag te im Hause Wilhelmstraße 138 infolge eigener Un­richtigkeit der 10 jährige Sohn des Aufsehers B. aus dem nster der im vierten Stock belegenen Wohnung auf den Hof ab und verstarb auf der Stelle. Der Knabe war mit em jüngeren Bruder allein in der Stube gewesen. Das nglück geschah in dem Augenblick, als der Vater vom Dienst Eine Diebesbande, vermuthlich eine solche, welche von aus fich auf Reisen begiebt, hat, wie der hiesigen Sicher behörde mitgetheilt worden ist, in Königsberg   N.-M. eine be von Einbruchsdiebstählen verübt. Nachdem die Diebe in die Ermal Laden des Kaufmanns Schmerel eingebrochen, haben sie er zum Teudort stehende Geldspinde geöffnet und aus demselben 700 M. errscht hat. tohlen, während sie eine goldene Uhr und eine goldene Brosche Lafte von Gen liegen lassen. In den Laden find fie vom Flur aus ge­macht den Sie hatten die Thürzarge beim Schloß weggestemmt m nicht mehr dann den Riegel des Schnäpperschlosses zurückgedrängt. ngebraus fidem Buchbinder Kadzid find fie sodann ebenfalls in den ute erinne den eingebrochen und haben die Ladenkasse mit Inhalt ge en Bettel hlen. Bei dem Schlächtermeister Lindemann fanden sie die mpfindlich Dentaffe leer; dafür haben sie aber etwa 30 Würste mitge­liche Wirth men. Hierauf versuchte dieselbe Bande einen Einbruch in überläßt f Laden des Uhrmachers Fluth. Auf das Klirren der Glas­n jedem ben tam dieser jedoch mit Licht in den Laden und vers te die Diebe. Da in Königsberg   die Spuren zur Eisen­ Westf. geführt, die Diebe auch nur baares Geld gestohlen, werden Frühjahr ben auch hier schwerlich zu ermitteln sein. üdische Mag Polizeibericht. Am 3. d. M. Nachmittags stürzte die rstellen minahre alte Tochter des Postschaffners Stramte infolge eigener g." Bierfichtigkeit beim Fensterpuzen aus dem Küchenfenster der Staatsb. Stgeiten Stock des Hauses Rüdersdorferstr. 59 belegenen Inäherinnen lichen Wohnung auf den Hof hinab und erlitt anscheinend derselben Zeit der feinen Glaubere innere Verlegungen. aber hüten Jahre alte Knabe Baltrusch, vermuthlich infolge zu weiten hne der beugens, aus dem Fenster der im vierten Stock des Hinter­gangen findes Wilhelmstr. 138 belegenen elterlichen Wohnung auf den int verlangt hinab und verstarb auf der Stelle.-Nachmittags erhängte Nachmittags erhängte elden. ein Mann in einem Hause der Stromstraße neben dem beneingange. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause elbefprod In der Nacht vom 3. zum 4. d. M. wurde auf ftern wiede Flur des Hauses Bionskirchstr. 29 der obdachlose Schleifer neten Münd midt bewußtlos aufgefunden und auf Anordnung des S., Münd beigerufenen Arztes mittelst Krankenwagens nach dem Rellnern 10 nfenhause Friedrichshain   gebracht.- Am 3. d. Mts. fanden aber verpfli fenthalerstr. 65, Grünthalerthalerstr. 1a und Andreasstr. 20 monatlich gelöscht wurden. edeutende Feuer statt, welche von der Feuerwehr in furzer Am 4. d. Mts. Vormittags wurde in

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berzeug, Beetersburgerstraße ein Mann mit gebrochenem rechten Unter­onstiges Gel auf dem Bürgersteig liegend vorgefunden und auf seinen unich nach dem Krankenhause im Friedrichshain   gebracht.

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Gerichts- Zeitung.

Einen komischen Beigeschmack hatte eine Verhand­lung wegen Bedrohung, welche vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts gegen den Rentier Kl. zur Verhandlung ge langte. Der Angetlagte spielte eines Abends in einem hiesigen langte. Der Angeklagte spielte eines Abends in einem hiesigen Restaurant mit zwei Bekannten Stat. Einer derselben, ein Herr G., wurde beim Mogeln" ertappt, worauf der Angeklagte erklärte, daß er seinerseits es im weiteren Verlaufe des Spiels auch nicht so genau nehmen würde. Bald darauf wurde auch er des falschen Bedienens überführt und nun entspann fich zwischen dem Kleeblatt ein ziemlich heftiger Wortwechsel. Plöß lich zog der Angeklagte aus seiner Tasche einen Revolver hervor und damit auf G. zielend, rief er in drohendem Tone die Worte aus: Ach was, wenn Sie noch lange reden, schieße ich Sie über den Haufen". Die Drohung war von einer höchst drastischen Wirkung, Herr G. fiel rücklings vom Stuhle und blieb ohnmächtig am Boden liegen. Die Anwesenden bekamen feinen geringen Schrecken, besonders die beiden Mitspieler beeilten fich, dem Ohnmächtigen zur Hilfe zu eilen und ihn durch Be­sprengen mit faltem Waffer, durch Einflößen von Rognat c. wieder zu sich zu bringen. Dies gelang denn auch bald. Der Angeklagte beschwor dringend den Herrn G., ihm den unziem­lichen Scherz nicht übel zu nehmen, er forderte ihn auf, durch Besichtigung des vermeintlichen Revolners fich zu überzeugen, daß derselbe einer jener bekannten zusammenlegbaren Stiefel fnechte, in Form eines Revolvers gewesen sei; der wieder ins Leben Gerufene war feinen Entschuldigungen und Aufklärungen zugänglich, entfernte fich vielmehr voller Wuth mit der Erklä rung, daß er die Sache der Staatsanwaltschaft unterbreiten würde. Er führte sein Vorhaben auch aus, erwähnte in seiner Anzeige aber nichts von dem Stiefeltnechts- Revolver", sodaß die Anklagebehörde richtig den Kl. zur Verantwortung zog. Nachdem der Beschuldigte im heutigen Termine den Sachverhalt wie vorstehend mitgetheilt und die wirkungsvolle hölzerne Schuß­waffe vorgezeigt hatte, erklärte der Staatsanwalt selbst, da er unter diesen Umständen die Anklage nicht aufrecht erhalten fönne, da es fich ja nicht um eine ernstlich gemeinte Drohung, sondern nur um einen Scherz handele, dessen Folgen man nicht habe voraussehen können, er beantragte deshalb die Freisprechung, auf welche der Gerichtshof auch erkannte.

dieses Ergebniß erzielt hat, hat er seine Erlebnisse in jenen Broschüren niedergelegt, die von Beleidigungen gegen den Kreisphyfikus Dr. Wallichs in Altona  , den Dr. Ebert und den Amtsrichter Bähr strozen. Letzterem wirft Draak besonders vor, daß er den Entmündigungsbeschluß in Szene gesetzt habe, ohne ihn persönlich zu dem betreffenden Termin vorzuladen. Auf den Antrag der eben genannten drei Personen ist nun gegen Draat der Strafantrag wegen Beleidigung gestellt worden und Draak hatte sich deshalb gestern vor der zweiten Straffammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Mit ihm waren sechs Personen als Drucker und Verbreiter der Broschüre angeklagt. Draat blieb gestern bei seiner in der Broschüre vertretenen Ansicht stehen und Ad­

von

das Opfer einer Klique von Familiengegnern, vokaten, Richtern und Aerzten, die sich nach seiner Meis nung dazu verbunden hätten, ihn frog völliger geistiger Gesundheit ins Frrenhaus zu sperren. Er sei bei der Heraus gabe der Broschüre in dem Stande der Nothwehr gewesen und habe sich in der Wahrnehmung berechtigter Intereffen befunden. Geistestrank zu sein, sei ein trauriges Loos, das Schrecklichste aber sei es, als gesunder Mensch in eine Frrenanstalt gesperrt zu werden. In dieser Gefahr habe er sich befunden. Man habe ihn verfolgt wie ein gehegtes Reh, man habe ihm nicht nur seinen Ruf, seine Ehre, sondern auch sein Vermögen geraubt und ihn finanziell und geschäftlich ruinirt. Es sei ein wahres Wunder, daß er darüber nicht wirklich verrückt geworden sei. Er habe durch seine Darlegungen flar machen wollen, daß in Bezug auf das Einsperren in Frrenanstalten noch Vieles im Argen liege; er habe das Publikum warnen und auch dem Justizminister an die Hand geben wollen, daß das Entmüns digungswesen nicht mehr einem einzelnen Richter überwiesen bleiben dürfe und künftig nicht auf das Gutachten eines einzigen Arztes, sondern nur auf das übereinstimmende Gutachten fünf Aerzten Jemand für geistess frank erklärt werden kann. Was die Beleidigung des Dr. Bär anbelangt, so habe der Justizminister in einer Verfügung vom 10. Mai 1887 ausdrücklich festgestellt, daß die persönliche Vernehmung des zu Entmündigen den stattzufinden habe. Den Strafantrag des Dr. Ebert halte er für verspätet und bezüglich des Dr. Wallichs machte er geltend, daß derselbe ihn persönlich in seinem Gutachten, sowie in Artikeln der Vierteljahrsschrift für Medizin fortgesetzt be schimpft und beleidigt habe. Schließlich berief er sich noch auf einige Beugen in Altona  , welche allerdings ausgesagt haben, daß die Frau des Angeklagten ihren Aeußerungen nach das Ent mündigungsverfahren wider besseres Wissen eingeleitet habe. Der Staatsanwalt hielt es für zweifellos, daß die Gutachten der Sachverständigen über den Geisteszustand des Angeklagten fich direkt widersprechen, daraus sei aber nicht erwiesen, daß seiner Beit die Entmündigung zu Unrecht stattgefunden. Das Ents mündigungsverfahren sei vielmehr unter Beobachtung aller gesetz mäßigen Formen vor sich gegangen und es habe mithin fein Grund zu den außerordentlich schweren Schmähungen und Be leidigungen vorgelegen. Er beantragte gegen Draaf vier Monate Gefängniß, gegen die übrigen Angeklagten Geldstrafen bezw. Freisprechung. Der Gerichtshof erachtete die Erregung des An geklagten Draat angesichts der ganzen Sachlage für sehr erklärs lich und billigte demselben den Schutz des§ 193 zu, da derselbe bei Allem, was ihm widerfahren, zu einer persönlichen Abwehr wohl befugt sei, zumal derfelbe auch in seinem Vermögen schwer geschädigt worden. Mit Rücksicht auf seine berechtigte hohe Er regung verurtheilte ihn der Gerichtshof für die schweren Bes leidigungen zu nur 30 M., die übrigen Angeklagten zu je 20 M Geldbuße.

Eine für Hundebesther wichtige Entscheidung fällte gestern die 6. Berufungsstrafkammer des Landgerichts I  . Die Schußleute find angewiesen, jeden Fall zur Anzeige zu bringen, in welchem ein Hundebefizer seinen vierfüßigen Be­gleiter, der sich anschickt, das Trottoir zu verunreinigen, nicht auf den Damm jagt. Der Gerichtsassistent G. hatte die Gepflogen­heit, jeden Morgen vor seiner Wohnung auf- und abzugehen, während sein Hund regelmäßig das that, was den Schußmann veranlaßte, gegen den Herrn Anzeige wegen Verunreinigung des Trottoirs zu erstatten. Das Schöffengericht sprach den Beschul­digten frei. Der Amtsanwalt legte gegen das Erkenntniß Be­rufung ein, und die zweite Instanz verurtheilte den Beschul­digten zu einer Geldstrafe von sechs Mart. Kein Hundebefizer habe das Recht, mit seinem Hunde lediglich deshalb die Straße aufzusuchen, damit der lettere seine Nothdurft verrichte- dazu dazu sei der Hof da!

en Abend wurde in der Auguststraße, an der Ede der oßen Hamburgerſtraße, eine Frau durch eine übermäßig schnell ende Droschke erfaßt und zu Boden geworfen, anscheinend och nicht bedeutend verletzt. Abends fanden in der Köp­derstraße und in der Bellealliancestraße größere Schlägereien Die erhebliche Aufläufe verursachten und mehrere Vers tungen nöthig machten. Bei der letzteren wurde der Gürtler pro Glas bich durch den Schriftgießer Schmidt   derartig in das rechte jagd auf Menschen" 25 Bf. geschlagen, daß dasselbe zerstört wurde. An demselben nden acht brannten Neue Grünstr. 34 Risten und Papierabfälle in

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Durand und Durand" nennt sich ein aus dem französischen überfester Schwank, der am Sonnabend über die Bretter einnig Man sagt den Franzosen nach, daß sie fich eine Stunde Yang über einen Nagel in der Wand ganz interessant unter­halten lönnen, daß fie für jede häßliche Sache einen schönen Ausdruck finden und dergleichen, bewies das alles und noch mehr. Die Franzosen sind auch in Der Erfindung des Unfinns und unsern Schönthan und Moser erstand u. a. ein Beleidigungsprozeß des Draat gegen den Ad­

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Ein großer Irrenhausschwindel oder Moderne Set so lautete der Titel einer Broschüre, welche der Kaufmann F. Draal, früher in Ottensen   bei Ham burg, jest in Berlin  , verfaßt und verbreitet hatte. Der Inhalt der Broschüre ist so haarsträubend, daß dieselbe s. 3. von Polizeis wegen mit Beschlag belegt worden ist. Dieselbe erzählt die Schicksale und Abenteuer, welche Herr Draak in einem bis aufs äußerste geführten Kampfe gegen eine Anzahl von Frrenärzten, die ihn ins Jrrenhaus sperren wollten, sowie gegen mehrere Advokaten und Gerichtspersonen mehrere Jahre hindurch erlebt hat. Diese Frrenhausgeschichte flingt in vielen Punkten ganz unglaublich, obgleich der Verfaffer wiederholt versichert, daß dies selbe durchaus wahr sei. Die Unterlage zu derselben bildet ein von dem Hamburger Advokaten Wer geführter Sivilprozeß gegen Draat, bei welchem der lettere nach seiner Behauptung eine ge waltige Beugung seines Rechts erlebt hat. Aus diesem Prozesse vokaten Wer, in welchem der lettere verurtheilt worden ist. Der Verfasser ist dann trop lebhaftester Proteste seinerseits- entmündigt worden und zwar auf Antrag seiner Ehefrau und auf die Initiative feines Hausarztes, welchen er in dem Verdacht. hatte, ein sträfliches Verhältniß mit seiner Ehefrau zu unterhalten. Der Angeklagte hatte sich, nachdem er seinen Verdacht durch die Geständnisse seiner Frau bestätigt glaubte, von seiner Ehefrau getrennt und derselben 5000 M. bewilligt, er scheint aber der Meinung zu leben, daß die Verwandten seiner Ehefrau, um noch weit mehr Geld aus ihm herauszuschlagen, alle mög­lichen Mittel in Bewegung sezten und schließlich auf Grund von Gutachten des Kreisphyfitus Dr. Wallichs in Altona  , ferner des von ihm in der oben angedeuteten Weise verdächtigten Arztes Dr. Ebert in Wandsbeck, den Versuch gemacht haben, ihn ins Frrenhaus zu sperren. Draat hat sich sofort, als er vor der Entmündigungsgefahr stand, einer Untersuchung des Ober­stabsarztes Dr. Beder unterworfen, welcher ihn für völlig ge­fund erklärte. Draat lebt nun der festen Ueberzeugung, daß er bas Opfer einer Koalition von Gegnern sei, welche schließlich mit den denkbar schlauesten Mitteln, mit Hilfe instruirter Beugen und Personen, die ihn systematisch zu Beweisen irgend welcher Erregtheit provoziren wollten, das Entmündigungsver fahren durchgesetzt hätten. Die Gutachten, daß Draaf geistes frant fei, waren vom Kreisphyfikus Dr. Wallichs und dann auch von einem Dr. Heidemann abgegeben und Draat wäre gewiß ins Frrenhaus gesperrt worden, wenn er nicht seinen Wohnfis

igen fedlich in all dem Gallimathias die Gebrasten der bürger­hen Besellschaft in ihrer ganzen Verwerflichkeit. Durand und urand find zwei Vettern, der eine ist ein Gewürzfrämer mit nem Jahresabschluß von 800 000 Franken Baarbestand, der bere ein Advokat, deffen Spezialität das Freisprechenlassen" Mer Mörder, Giftmischer und sonstiger Nichtgentlemens ist.­egleichlautenden Namen bringen dem Gewürzkrämer ohne sein Suthun eine hübsche Frau. Ein alter Defonomifer" will en berühmten Schwiegersohn und da ein Durand ohne Beiteres der berühmte" Advokat sein muß, so wird der Bewürzträmer verheirathet. Der Schwiegervater schwelgt in Sonne und lauscht mit Entzücken auf all den Blödsinn, den Gewürzfrämer von fich giebt. Das Dazwischentreten des Curand der Advokat bringt nun eine heillose Verwirrung her. er hat sich mit einem adligen Mädchen verlobt und ver nun mit dem Vergangenen abzuschließen, wobei das Publi erfährt, daß er nicht nur ein berühmter Advokat, sondern Curch mehr oder minder geschickte Schürzung des Knotens wird ein Don Juan   oder richtiger ein zweiter Casanova ist. un der Gewürzfrämer all der Schändlichkeiten, die der Advokat angen, beschuldigt, während der Advokat als Betrüger, als Beurzfrämer entlarvt wird, mit dem weder der Dekonomifer" Roch die adlige Braut etwas zu thun haben will, er fe! Nachdem die vereinigten Parteien weiblicher Linie das

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Bewürzträmerladen, um dort das Rachewerk fortzusetzen. inzwischen nach Berlin   verlegt und mit der Wucht eines bald um Glüd läßt der Verfaffer uns das Zerstörungswerf nicht Verzweifelnden gegen das ihn umschleichende Verhängniß anges

en, sondern nur durch den Gewürzkrämer erzählen, wie die abelige Schwiegermutter in spe, Braut und Frau der Curand und Durand" Schweizerfäse, Petroleum, Chokolade Rothfpohn 2c. 2c. im Betrage von 15 000 Frants durch anderstampfen, um dann fortzustürmen

-

in den Gerichts­

wo Durand, der Advokat, einen Mörder freisprechen zu bat. Im Vorzimmer des Verhandlungsjaals entwirrt fich 2000 Franken fichern ihm Bardon; der Advokat plaidirt mit Anoten: Der Gewürzkrämer wird erkannt und feine folg und mit der Freisprechung des Mörders gewinnt er feine abelige Braut zurück, die kleinen Scherze seiner ggefellenschaft machen den berühmten" Mann, der eine bochwichtige Mission in der Gesellschaft zu erfüllen hat, um

Die fostbare

fämpft hätte. Er hatte sich hier vom Prof. Dr. Mendel und dem Frrenanstaltsdirektor Dr. Richter in Pankow   nochmals auf seinen geistigen Bustand untersuchen lassen und nach einer Beobachtungszeit von etwa sechs Wochen haben ihm Beide im Jahre 1882 sehr umfangreiche und ausführlich moti­virte Gutachten ausgestellt und befundet, daß derselbe zwar an einer Nerven- oder Geisteskrankheit leidet, aber sich im Voll­befit seiner geistigen Gesundheit befindet. Diese gegentheiligen Gutachten haben dann noch zu äußerst lebhaften schriftlichen Auseinandersetzungen zwischen Dr. Wallichs und den Doktoren Mendel und Nichter geführt. Troß dieser Meinungsverschieden heiten wurde Draat nach langem vergeblichen Kampf um seine geistige Gesundheit am 29. Juni 1883 entmündigt und zwar auf Grund der Gutachten Dr. Wallichs, Dr. Heidemann, des

gur des Dekonomikers" Coquardier fand in Herrn Guthery Gespielt wurde das Stück mit einer Lebendigkeit, die selbst Provinzial- Medizinal Kollegiums in Kiel   und des Geheimen en Franzofen zum Beifall hingeriffen hätte. Die kostbare en augezeichneten Vertreter, er verstand es, den dummstolzen,

etter Reihe find Heir Alerander( Durand der Advokat) und Damen Leuchtmann( die Tochter Coquardiers), Schmidt,

Salcha und Bender zu nennen,

Medizinalraths Dr. Wolff. Draak glaubte aber zu wiffen, daß er gesund sei, er unterwarf fich abermals der Untersuchung zweier anerkannter psychiatrischer Kapazitäten, des Prof. Dr. Eulenburg und Geh. Sanitätsrath Dr. Lewin in Berlin  . Beide beschei

gesund sei und irgendwelche krankhafte Störung der Geistes­

Ein durch Veröffentlichung eines Inserats began­gener grober Unfug beschäftigte am Montag die 96. Abs theilung des Berliner   Schöffengerichts. Am Abend des 4. Jas nuar d. J. erschienen bei dem Chemiker Krüger eine sehr große Anzahl Arbeitsleute und desgl. Burschen, um auf die im In­telligenzblatt" von demselben Tage offerirten Stellen zu reflek tiren. Krüger brauchte weder Leute, noch hatte er von dem an geblichen Inserat eine Ahnung; er wies daher die erscheinenden Leute, die ob dieser Auskunft sehr ausfällig wurden, zurück. Der größte Theil der Zurückgewiesenen sammelte sich auf dem Hofe an und ergingen fich dort unter Vorlegung des betreffen den Intelligenzblatt" in heftigen, spöttischen Bemerkungen gegen Krüger, der in so frivoler Weise arme Arbeiter zum Besten halte. Nur mit Mühe gelang es den Hausbewohnern, die angeführten Arbeiter aus dem Hofe und Hause zu entfernen. Die Vizewirthsleute lenkten den Verdacht sofort auf den Schloffer meister und Eigenthümer Paul, bei dem Krüger bis zum 1. Oftober v. J. gewohnt hatte; denn dieser sei öfter zu ihnen gekommen, um dem Krüger Uebles nachzureden. In der That find zwischen beiden wegen des Auszuges des Krüger Differenzen entstanden, und das von der Expedition des Intelligenblatt" eingeforderte Manuskript des qu. Inserats ergab, daß die Hand­schrift mit der des Paul identisch sei. Derselbe stellte vor Ges richt zwar entrüftet den Koup in Abrede und meinte, daß wohl irgend Jemand seine Handschrift nachgeahmt haben werde, um ihm Unannehmlichkeiten zu bereiten. Der Amtsanwalt beantragte Ladung eines Schreibsachverständigen, der Gerichtshof erachtete dieselbe für überflüssig, da seine Mitglieder die Identität der Handschrift selber festzustellen in der Lage waren. Der An geflagte wurde deshalb zu 10 Mark eventuell 2 Tagen Haft verurtheilt.

Ein Tobsüchtiger vor Gericht. Pest, 2. März. Georg Böpperl, 36 Jahre alt, der versuchten vorsäglichen Tödtung und schweren förperlichen Verlegung angeklagt, stand heute vor dem Gerichtshofe, Böpperl hat im Mai vorigen Jahres seiner Kon­fubine, namens Straub, mit einem Meffer die Nase abge schnitten, weil lettere nach einem jüngeren Burschen sah Bäpperl hat übrigens schon längere Zeit in der Beobachtungs anstalt zugebracht. Dahin gelangte er auf folgende Weise: Im Jahre 1883 wurde er in der Nähe von Graz wegen Subsistenz­losigkeit aufgegriffen und in haft genommen, weil er einen ihn estortirenden Gendarmen beschimpfte. Da ihm die Kost schlecht mundete und er bei den Gefängnißwächtern diesbezüglich kein Gehör fand, zündete er das Gebäude des Grazer Landes­gerichts an. Hierauf wurde Böpperl in die Heilanstalt von Prof. Krafft Ebing   zur ärztlichen Behandlung übergeben. Prof. Krafft Ebing   fonstatirte epileptische Anfälle, die eine zeit­weise Geistesstörung verursachen. In der heutigen Schluß verhandlung antwortete der Angeschuldigte gelaffen auf die an ihn gerichteten Fragen und erst als die ehemalige Konkubine von den Mißhandlungen erzählte, die ste zu erdulden hatte, ward der Angeklagte blutroth, schleuderte der Beugin halblaut ein Schimpfwort zu, wofür er vom Vorfizenden zurechtgewiesen wurde. Noch einmal bemühte fich Böpperl, sich zu beherrschen, doch als die Straub in ihren Erzählungen fortfuhr, rannte er bis zum äußersten Ende des Saales und stieß mit aller Kraft den Kopf an die Wand. Im nächsten Moment hatte ihn der

quitatten und den Charakter bis zum Fallen des Vorhangs nigten ihm nach sorgfältiger Untersuchung, daß Draak völlig Wächter erfaßt und zurückgeführt. Einen Augenblick lang er folg des Stüdes unbedingt zugeschrieben werden muß. In thätigkeit bei demselben nicht vorliege. Anträge auf Aufhebung

während Herr Blence( der

Bewürzträmer) uns in Maske und Spiel gar zu wenig an sein mündigung aufgehoben worden und zwar auf Grund eines Gut

müfirt fich!

des Entmündigungsverfahrens blieben erfolglos, bis Draat seinen Wohnfig nach Stargard   in Pommern verlegte. Von dem dortigen Gericht ist nach 3jährigem Kampfe die Ent­achtens des Geh. Medizinalraths und Kreisphyfitus Dr. Goeden, Vorfizenden des Medizinalkollegiums der Provinz Pommern. Wie man die dem Draak nachgesagten ift und hinzugefügt: Wie man die dem Draak nachgesagten Handlungen als Gegenstand zu einer Untersuchung seines Ge­fönnen, ist mir geradezu unerfindlich." Diese Aufhebung der Entmündigung fam für Draat zur rechten Beit, denn es lag schon wieder ein Antrag des Dr. Willichs in Altona   vor, Draal ins Frrenhaus zu überführen. Nachdem Draak auf diese Weise

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Betier erinnerte; eine Uebertreibung nach dieser Richtung wäre Denfalls schädlich gewesen( wie sich das im letzten Aft deutlich iate), aber die blauen Augen und die Häringsbändiger Frisur Derselbe hat begutachtet, daß Draat ein geistesgesunder Mensch Quens allein auch nicht. Herr Meißner brachte den drolligen, Botternden Javanen  , der verdammt ist, in dem Stück eine An­Pervorruf belohnte das aus dem Lachen gar nicht herausge mmene Bublifum die Darsteller. Summa summarum: Berlin  

Dorzufingen, trefflich zur Geltung. Mit einem dreimaligen müthszustandes, ja, zu einer Entmündigung habe verwenden

schien es, als hätte Böpperl sich beruhigt, doch war diese Ruhe nur eine scheinbare, denn er näherte sich plößlich dem Fenster und wollte sich vom ersten Stockwerk hinabstürzen. Selbstvers ständlich wurde er auch an diesem Vorhaben verhindert. Nun­mehr beschloß der Gerichtshof, die Verhandlung zu vertagen und den Geisteszustand des Angeklagten ärztlich untersuchen zu laffen.

Wien  , 1. März.( Der Lotterieteufel.) Das tragische Ende der Schwestern Julie und Anna Bayer, die, wie bekannt, ge meinsam ihr Leben durch Selbstmord in dem Mödlinger   Mühl­graben beschlossen, fand heute ein bewegtes Nachspiel vor dem Erkenntnißgerichte unter Vorftz des Landesgerichtsrathes Preiß. Die Mutter der beiden unglücklichen Mädchen, die 65 jährige Barbara Bayer, deren unseliger Hang zum Lottospiele die ältere Tochter Julie zur Diebin gemacht und ihre beiden Kinder in den Tod getrieben hatte, erschien nämlich wegen Mitschuld und