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54

Beilage zum Berliner Volksblatt.

r. 57.

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Parlamentsberichte.

Deutscher Reichetag.

54. Sizung vom 6. März, 1 Uhr. Um Tische des Bundesraths: von Boetticher Rommiffarien.

Sur Berathung steht die erste Brathung des internatio len Vertrages zur Unterdrückung des Brannt. einhandels unter den Nordseefischern auf her See vom 16. November 1887.

Abg. Gebhard( nl.): Bereits bei den Verhandlungen, che zum Abschluß der internationalen Uebereinkunft zur poli­en Regelung der Fischerei in der Nordsee vom 6. Mai 1882 hrt haben, ist die Frage der Ergreifnng von Maßregeln zur drückung des Unwesens zur Sprache gekommen, welches in der Nordsee durch Marketenderschiffe betriebenen Brannt handel anhaftet und seit geraumer Beit die lebhaftesten en namentlich von britischer Seite hervorgerufen hat. Die ündeten Regierungen haben jegt ihr Versprechen eingelöst d dies ist mit Freude zu begrüßen. Der Umfang der deut­When Nordseefischerei ist zwar nicht so groß, wie der der übrigen grenzenden Staaten, er hat aber in den letzten Jahren erheblich genommen. Ungern vermisse ich in diesem Vertrage die Betheili­g von Schweden und Norwegen . Ich möchte die Regierung gen, ob und wann ein Beitritt von Schweden und Norwegen zu Vefem Vertrage zu erwarten ist. Ferner möchte ich gern fen, wann der Eintritt der Ausführung dieses Vertrages zu arten ist. Nach Art. 3 wird das Recht, an Fischer, abgesehen fpirituösen Getränken, Mundvorrath und andere zu ihrem ebrauch dienende Gegenstände zu verkaufen, abhängig gemacht der staatlichen Konzession, und zwar unter folgenden Bes gungen: Das Schiff darf keine größere Menge Spirituosen Bord führen, als zum Verbrauch durch die Besayung für Nothwendig zu erachten ist, und jeder Umtausch der oben ange beten Gegenstände gegen Erträgnisse des Fischfanges, Schiffs­tüftungsgegenstände oder Fischereigeräthe ist verboten. Sollen abin erweitert werden, daß auch an Bord der eigentlichen die Bestimmungen ausreichend wirksam sein, so müssen sie cherfahrzeuge ebenfalls nur ein gewiffes Quantum Branntwein

handen sein darf.

Raiserlicher Direktor im Auswärtigen Amt Reichardt : ift f. 3. Der Versuch gemacht worden, auch die Betheiligung folgt infolge von oppofitionellen Bewegungen, die namentlich Schweden und Norwegen sicher zu stellen. Sie ist nicht

norwegischen Storthing in dieser Beziehung stattgefunden haben. bleibt daher nur die Hoffnung bestehen, daß Schweden und Rorwegen von dem im Art. 10 des Vertrags vorbehaltenen Rechte nachträglichen Beitritts Gebrauch machen werden. Habe ich Vorredner richtig verstanden ich fonnte es nicht genau

Loren

-

so sprach er die Besorgniß aus, der Vertrag möchte

fiber in Perfettion treten, als das betreffende deutsche Aus­führungsgesetz erlassen würde. Diese Besorgniß ist nicht bes

mündet.

Die Infrafttretung des Vertrages ist gerade mit

Richficht auf die erfolgenden Ausführungsbestimmungen dem weiteren Einvernehmen der kontrahirenden Staaten vorbehalten

worden.

Abg. Gebhard weist darauf hin, daß ohne den Beitritt

Don Schweden und Norwegen die Wirkung des Vertrags er heblich beeinträchtigt sein würde.

nehmigt.

Mittwoch, den 7. März 1888.

deutlich genug hingestellt sei, so hätte die Regierung gegen den Antrag Struckmann nichts einzuwenden.

Abg. v. Strombeck( 3.) will diese ganze Frage einer be sonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten. Nach§ 5 des Wahl­gesetzes müßte nach Wahlbezirken gewählt werden. Das ginge doch in den deutschen Schußgebieten nicht.

Abg. Meyer( Jena , natl) erwidert, daß es sich hier ja nicht um das aktive Wahlrecht handele, sondern nur um das paffive; im übrigen würde von der gesetzlichen Bestimmung prattisch schwerlich ein Gebrauch gemacht werden.

§ 6 wird mit dem Busazantrag des Abg. Struckmann ange

nommen.

Nach§ 7 können durch kaiserliche Verordnung Eingeborene der Schutzgebiete in Bezug auf das Recht zur Führung der Reichsflagge den Reichsangehörigen gleichgestellt werden.

Abg. Struckmann beantragt hierzu folgenden Busat: Die Führung der Reichsflagge infolge der Verleihung dieses Rechts hat nicht die Wirkung, daß das betreffende Schiff als deutsches Seefahrzeug im Sinne des§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 des Gesetes, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschifffahrt betheiligter Personen, vom 13. Juli 1887, gilt."

Geh. Legationsrath Kayfer empfiehlt diesen Zusatz als eine Verbefferung der Regierungsvorlage zur Annahme.

87 wird mit dem Busaz Struckmann angenommen. Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte angenommen und schließlich das ganze Gesez mit den soeben beschloffenen Aenderungen definitiv genehmigt.

Es folgen Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. v. Dergen( Parchim )( 3. Mecklen burg- Schwerin) hatte schon einmal zur Berathung gestanden, welche aber nach dem Referat des Berichterstatters Abg. von Friesen auf Antrag des Abg. Ridert abgebrochen wurde, um eine beffere Information über die Vorgänge bei der Wahl auf Grund des gedruckten stenographischen Berichts zu ermöglichen. Heute erstattet Referent Abg. v. Friesen nochmals mündlichen Bericht und beantragt Namens der Wahlprüfungskommission, die Wahl für giltig zu erklären.

Abg. Rickert: Ueber diese Wahl hätte die Kommission einen schriftlichen Bericht erstatten müssen, da starke Wahlbeein flussungen stattgefunden haben. Die Wahlprotokolle haben nicht allenthalben den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen; ein Beamter hat mehreren Arbeitern Waldstreu oder 10 M. ver sprochen, wenn fie für den konservativen Kandidaten v. Derßen stimmten; ein Pastor hat drei Arbeitern Grog verabreicht, mit dem Bemerken, daß fie für Derzen stimmen sollten. Wenn auch das Wahlresultat dadurch nicht erheblich beeinflußt worden sein sollte, so müssen doch über so wichtige Sachen genaue Erhebungen angestellt werden. Der eingegangene Protest beruft sich hauptsächlich darauf, daß durch den Abgeordneten v. Dergen furz vor der Wahl das Gerücht verbreitet worden sei, wegen der Kriegserklärung von Frankreich sei die Mobilmachung angeordnet worden. Dies Gerücht mußte einen Einfluß auf die Wahl im konservativen Sinne haben. Ich beantrage deshalb, die Entscheidung über diese Wahl auszusetzen und dem Reichskanzler den Protest mitzutheilen zur Veranlassung von Untersuchungen, oder, wenn Sie dies nicht wollen, wenigstens Beweiserhebungen über die Vorgänge zu veranlaffen.

Der Vertrag wird hierauf in erster und zweiter Lesung ge Dhne Debatte ertheilt das Haus in erster und zweiter Freistaat Ecuador , und den Freundschafs, Handels, Schiff Gerücht über die Mobilmachung während einer Reise erfahren fahrts- und Konsularverträgen zwischen dem Reich und den Freistaaten Guatemala und Honduras die verfaffungsmäßige Dunder ebenfalls saß. Der letztere hat im Berl. Tagebl." die

Buftimmung.

1884 85 beantragt

Abg. v. Manteuffel( dk.): Durch den Antrag Rickert würden wir nur die Wähler ermuntern, eine Unmenge neuer Proteste mit den nichtigsten Gründen vorzubringen, wie das in folchen Fällen immer geschehen ist. Was soll denn durch die Erhebungen festgestellt werden? Der Abg. v. Dergen hat das und im Kupee weiter erzählt, wo zufälliger Weise Herr Franz Sache so aufgebauscht, als ob der Abg. v. Derzen an dem Ge­rüchte Schuld trüge. Daß durch dieses Gerücht ein Umschwung bei den Wählern eingetreten sei, läßt sich durch Zeugenvernehmung doch nicht feststellen. Ich bitte, den Kommissionsantrag an

Die Algemeine Rechnung über den Reichshaushaltsetat pro Abg. Meyer( Halle ) der Rechnungskommission zu über­weisen. Er regt zugleich die Frage an, ob nicht im Interesse zunehmen. Der Beitersparniß dem Referenten der Kommission im Ein Deitändniß mit dem Vorsitzenden derselben gestattet sein darf, Die Anfragen, die er zu stellen hat, im Bureau des Hauses niederzulegen, und ob vielleicht das Bureau fich der Mühe waltung unterzieht, den Wortlaut dieser Anfragen den be beiligten Verwaltungen mitzutheilen. Diese können sich dann die Antwort ertheilen können, denn die Kommission würde mit Dorbereiten, daß ste sofort mit Beginn der neuen Seffion ihrer Arbeit in dieser Session wohl nicht fertig werden. Der Shriftenwechsel müßte natürlich kein offizieller fein, sondern nur bie späteren offiziellen Arbeiten vorbereiten.

To

Der Präsident erklärt, daß das Bureau nicht Anstand nehmen würde, die Vermittelung der von Meyer angeregten

überwiefen.

Abg. Rickert: Wir wollen durch die Erhebung nur ver­anlaffen, daß solche unerhörte Wahlbeeinflussungen überall im Lande bekannt werden. Die Kartellparteien haben, nachdem die Wähler die Augen geöffnet haben, bei den Nachwahlen über 25 pCt. an Stimmen verloren. Ich will untersucht wissen, woher Das Kriegsgerücht gekommen ist und welchen Einfluß es auf die Wahl gehabt hat.

Abg. v. Mantenffel: Wir fürchten die Erhebungen nicht, sie werden absolut nichts ergeben. Wenn ein Pastor den Arbeitern Grog verabreicht hat, so kommt es lediglich auf die Steifigkeit deffelben an und ob die Wähler dadurch gegen ihre Ueberzeugung gewählt haben.( Heiterkeit.)

Abg. Singer: Durch das Kriegsgerücht find sicherlich ängstliche Gemüther zur Wahl des als Staatsretter hingestellten

Die Allgemeine Rechnung wird der Rechnungskommission Abg. v. Derßen veranlaßt worden. Sie wünschen nur nicht,

In zweiter Berathung wird in Bezug auf die Rechnung

ber Raffe der Oberrechnungskammer für 1885/86 bezüglich des trag der Rechnungskommission Decharge ertheilt. enigen Theils, welcher sich auf die Reichsverwaltung bezieht, auf An Die in der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Rechnungsjahres 1886-87 nachgewiesenen Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben werden auf Antrag der Rechnungstommiffion vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnung etwa noch sich ergebenden Erinnerung vorläufig ge Es folat die dritte Berathung des G.-E. wegen Abände ung des Gesetzes, betr. die Rechtsverhältnisse der deutschen Schußgebiete.

nehmigt.

hörigteit verleihen dürfen.

Es soll dabei der Artikel 3

daß solche Thatsachen, wie die, daß ein Beamter den Wählern Waldstreu oder 10 M. verspricht, in weiteren Kreesen bekannt werden. Ich habe deshalb gegen den Eventualantrag Rickert nichts einzuwenden. Die letzten Wahlen sind unter dem Druck der unerhörtesten Wahlbeeinflussungen, unter dem Druck er fundener Kriegsgerüchte einerseits und andererseits der Macht der Beamten und Arbeitgeber zu Stande gekommen. Das ist feine freie Wahl des Volkes mehr; an uns ist es, hier nach­zuweisen, in welcher Weise Sie in den Reichstag gefom­

men find.

Abg. v. Reinbaben( R.-P.): Den Beweiserhebungen nach dem Eventualantrag Rickert fönnte man zustimmen, wir find aber wenig geneigt, auf solche Anträge einzugehen, weil von freisinniger Seite viel schlimmere Wahlbeeinflussungen vor­gekommen sind, die nur nicht zu unserer Kenntniß kommen, weil wir nicht die Zeit und die Leute haben, all das Material dazu aufzusuchen und zu sammeln, wie es von Wir nehmen den Kommissions­

antrag an.

Eine Generaldiskussion wird nicht beliebt. Nach§ 6 der Kommissionsbeschlüsse soll der Reichskanzler Ausländern, welche in den Schußgebieten sich niederlassen, so Die Eingeborenen durch Naturalisation die Reichsange- freifinniger Seite geschieht. Der Berfaffung Plas greifen, durch welchen den genannten Ra legorien unter anderem auch das paffive Wahlrecht garantirt des Art. 3 nicht für ausreichend, da die Regelung der Wahl­Abg. Strudimann( nationalliberal) hält die Anziehung genheiten einem besonderen Wahlgefeß vorbehalten sei.

fein foll.

Abg. v. Marquardsen rechtfertigt als Vorsitzender der Wahlprüfungsfommiffion den Beschluß derselben, feinen schrift­lichen Bericht über diese Wahl zu erstatten. Durch einen solchen wäre nicht mehr Material beigebracht worden, als in dem münd­lichen Referat enthalten sei.

Abg. Rickert: Dem diskretionären Ermessen der Kom

§ 4 des Wahlgefeßes sollen nur diejenigen das passive mission fann es nicht überlassen bleiben, ob solche Wahl­

Staate

5. Jahrg.

( Lachen links; Abg. Rickert: Glauben Sie das wirklich?) Ein Bankier, der Ihnen näher zu stehen scheint, hat das Geld ges geben.( Rufe links: Namen nennen! Aby Nickert: Bleichs röder?) Nein, der war es nicht!( Rufe links: Namen nennen!) Von einem freisinnigen Herrn wurde in meinem Wahlkreise ein Schreiben verbreitet, worunter der preußische Adler und die angebliche Unterschrift St. Majestät des Königs stand und worin den Leuten freie Weide versprochen wurde, wenn sie den freisinnigen Kandidaten wählten. Das ist doch eine ganz hübsche Wahlbeeinflussung! In dieser Hinsicht find Sie uns über.

Abg. Rickert: Wer fann glauben, daß unsere Parteit fe für Herrn v. Mirbach 50-100 000 m. gegeben hat?( Lachen lints.) Eine so hohe Tare würden wir an Herrn v. Mirbach Was gar nicht anlegen, selbst wenn wir das Geld hätten. müßte uns dann erst Herr v. Minnigerode fosten?( Heiterkeit.) Wir haben keinen Reptilienfonds. Wenn Herr v. Mirbach den Namen des Bantiers nicht nennen will, so bitte ich das Haus, auf diese Behauptung gar keinen Werth zu legen, weil sie nicht kontrolirbar ist. Wer hat das Schreiben mit dem Adler dar­unter verbreitet? Herr v. Minnigerode hat uns auch mal im Abgeordnetenhause den in Spiritus gelegten Lehrer vorgebracht, der umbergereist sein sein soll zu Gunsten freifinniger Wahlen, er hat aber auch keinen Namen nennen wollen. Gerade aus Ostpreußen kann ich Ihnen mit Namen und Ziffern zahlreiche fonservative Wahlbeeinflussungen mittheilen.

Abg. Miguel: Jch bin allerdings der Meinung, daß die Wahlprüfungsfommission wesentlich die gewissermaßen rechtliche Beurtheilung hat, ob die Wahl giltig ist oder nicht, aber zugleich hat fie auch als Kommission eines politischen Körpers den Beruf, die Wahlfreiheit zu wahren, sowie die Feststellung bes haupteter Beeinträchtigungen derselben und die Eruirung wesenta licher Thatsachen vorzunehmen. Darüber, ob eine Thatsache irrelevant ist oder nicht, fann man verschiedener Meinung sein. Die in dem Wahlprotest behaupteten direkten Bestechungen und andere Beeinflussungen würden, wenn sie wahr wären, auf das Wahlresultat selbst nicht von Einfluß gewesen sein; aber Derartige Behauptungen sind auch ohne Rücksicht auf die uns mittelbare Beeinflussung des Wahlergebnisses von solcher Bes deutung, daß ich es berechtigt finde, wenn sie unter Beweis gestellt werden. In Bezug auf diese Punkte stimme ich dem Abg. Rickert bei.

Abg. Meyer- Halle: Wir müssen es entschieden ablehnen, daß wir aus unseren Mitteln die gewaltige Summe aufgebracht haben, die erforderlich war, um Herrn v. Mirbach eine Seit aus dem Hause fern zu halten. Daß von einer Seite eine bes deutende Summe hergegeben worden ist, halte ich nicht für unrichtig. Ich werde mich aber mit Herrn v. Mirbach vielleicht verständigen, wenn ich darauf hinweise, daß eben jener Herr bei der letzten Reichstagswahl mit dem gleichen Eifer gegen die Wahl unseres Frattionsgenossen Möller eingetreten ist. Der Herr hat nie zu unserer Partei gehört und gehört iegt zur Kartellpartei; die Summen, die er geopfert hat, find in der Familie geblieben( Heiterkeit) und können uns nicht zu Lasten geschrieben werden. Was den Brief mit dem großen Adler betrifft, so möchte ich bezweifeln, daß der Adler schwarz gewesen ist. Es kommt mir so vor, als wäre er blau gewesen. ( Seiterfeit.)

Abg. v. Mirbach: Der Abg. Meyer hat also zugegeben, daß meine Behauptung richtig ist. Im übrigen verweise ich auf den Reichsfreund", in welchem es ausdrücklich heißt, der Kom merzienrath So und so hat diese Summe zur Verfügung gegen mich gestellt; es läge ihm daran, daß ich unter allen Umständen aus dem Reichstag eliminirt werde. Den Namen wird Ihnen Herr Meyer nennen.

Abg. Miquel: Um Mißverständnisse meiner früheren Be merkungen zu beseitigen, erkläre ich, daß, da es sich in dem vorliegenden Fall nur um 50 oder 25 Stimmen handelt, der Kandidat aber mit einer Mehrheit von 617 Stimmen gewählt ist, von einer Ungiltigkeit der Wahl nicht die Rede sein lann Ich werde deshalb für die Giltigkeit der Wahl, aber für die Prüfung der in dem Protest vorgebrachten Thats sachen stimmen.

Der Antrag des Abg. Rickert, die Entscheidung über die Wahl auszuseßen, wird abgelehnt und darauf der Kommiffions­antrag mit dem Eventualantrag des abg. Rickert, dem Reichs fanzler und der großherzoglich mecklenburgischen Regierung die in dem Protest vorgebrachte Thatsache zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung mitzutheilen, angenommen.

Die Wahl des Abg. v. Seydewiß soll nach dem An trage der Wahlprüfungskommission für gültig erklärt werden. Referent ist der Abg. Dejanicz v. Gliszynski.

Abg. Singer( Soz.): Die Kommission ist nach dem Grund­faze verfahren, daß ein Protest, der zu spät eingereicht ist, nur insoweit berücksichtigt wird, als er Ausführungen des Haupt protestes unterstügt. In dem Protestschreiben ist ausgeführt, daß in den Staatswerkstätten der Eisenbahnen in Breslau die Arbeiter durch ihre Vorgesetzten veranlaßt worden seien, für Dr. v. Seydewiß zu stimmen. Die Leute hätten tolonnenweise antreten müffen, wären so in das Wahllokal geführt und dort von den Vorgesetzten bis zur Stimmenabgabe beobachtet wor den. Diese Behauptung wird in dem verspätet eingegangenen Schriftstücke unter Beweis gestellt. Da diese Thatsachen, wenn fte sich als wahr bewiesen hätten, für den Ausfall der Wahl von ganz erheblichem Einfluß gewesen wären, so hätte die Wahl­prüfungsfommission alle Veranlassung gehabt, in eine Prüfung derselben einzutreten. Bei der gegenwärtigen Zusammenſegung des Reichstags verzichte ich darauf, einen dahingehenden Antrag zu stellen, weil ich weiß, daß er abgelehnt werden würde, und fonstatire nur, daß der Staat als Arbeitgeber dieselben Wahl beeinflussungen getrieben hat, wie andere Arbeitgeber am Rhein und in Westfalen , um einen genehmen Kandidaten für den Reichstag durchzusetzen. Ist ein solches Verfahren der Privata arbeitgeber schon zu verurtheilen, so ist es noch in viel höherem Maße des Staates unwürdig.

Abg. v. Puttkamer ( Plauth): Werkführer der obers schlesischen Bahn haben den Arbeitern nur empfohlen, für v. Seydewiß zu stimmen. Wie darin eine Beeinflussung zu finden ist, ist mir unerfindlich. Die Arbeiter sind nur in einem einzigen Falle kolonnenweise zum Wahllokal geführt worden, und das ist im Interesse der Zeitersparniß geschehen. Abg. Hammacher: Die Behauptung, daß in Westfalen Arbeiter bei der Wahl Prüfung der Wahl des Abg. Haarmann habe ich von einem der Agitatoren Herrn Fußangel behauptet, er sei wegen verleumderischer Beleidigung bestraft.

Bablrecht haben, die 1 Jahr in einem zum Bunde gehörigen beeinflussungen unter den Tisch fallen und vertuscht werden sollen. ausgeübt worden sei, ist in feiner Weise erwiesen. Bei der

gewohnt haben. Die Schutzgebiete gelten aber als Aus

Lond. Er beantragt deshalb, daß neben dem Art. 3 der Reichs­

Sonst werden wir darauf Bedacht nehmen müssen, das Verfahren der Wahlprüfungskommission zu ändern. Wo find

Derfaffung auch§ 4 des Wahlgefeßes für den Deutschen Reichs- die Wahlbeeinflussungen von unserer Seite?

Anwendung finden soll.

Wo find

tag, vom 31. Mai 1869, auf die naturalisirten Reichsangehörigen unsere Landräthe, unsere Gendarmen, unsere Reptilienpresse? richtigen. Derselbe ist 23 Mal bestraft, darunter 18 Mal

bie Regierungsvorlage der von dem Antragsteller besonders

Geb. Rath Gutbrod weist darauf hin, daß bereits durch

( Lachen rechts.)

Abg. v. Mirbach( dk.): Sie machen Ihre Wahl­beeinfluffungen mit anderen Mitteln. Bei einer Stichwahl, in welcher mir der verstorbene Abg. Dirichlet gegenüber stand, find

ob nach dem Wortlaut der betr. Bestimmung die paffive Wahl nach einer mäßigen Schäßung 50 000-100 000 M. ins Gefecht

wegen Beleidigung, aber niemals wegen verleumderischer Bes leidigung.

Abg. Singer: Die Wahlprüfungskommission hat die von mir aus dem Wahlprotest mitgetheilten Thatsachen nur deshalb

fabigfeit der Reichsangehörigen in den deutschen Schutzgebieten geführt worden, um die Wähler gegen mich stimmen zu laffen. diese Behauptungen unter Beweis gestellt werden, weil vera