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tanten- Orchesterverein. Abends 8 Uhr Uebungsstunde im staurant Lehmann, Alexandrinenstr. 32.- Bitherverein veilchen" Abends 8 Uhr im Restaurant Wahlstatt  ", alliancestraße 89. Rauchklub Westend" Abends 9 U Hohenzollerngarten, Stegligerstr. 27.- Rauchklub ,, Weichselb Abends 8 Uhr im Restaurant Wafferthorstr. 10.11.

gierung vorgeworfen war, fie unterlasse es beharrlich, die noth­in mendigen Gelder für einzelne Beamtenflaffen Etat aufzunehmen und daß sie diesen Beamtenklaffen faum wäh mehr als einen Nothgroschen gewähre, rend fie über andere Beamten- und Gesellschaftsklassen ihr Füllhorn ausschütte. Aus Inhalt und Ton des Artikels schloß die Straffammer, daß es dem Verfaffer nicht um eine objektive Kritik zu thun gewesen sei, sondern daß er die Absicht der Beleidigung gehabt habe. Die Revision des Angeklagten, welche heute vor dem 3. Straffenate des Reichsgerichts zur Verhandlung fam, suchte den Beweis zu führen, daß die Frage, ob in einem Beitungsartikel eine Beleidigung enthalten ist, teine Thatfrage, sondern eine Rechtsfrage sei und rügte außer dem Verlegung des Gesetzes beim Ausspruch der Unbrauchbar­machung des inkriminirten Artikels. Der Reichsanwalt wies jedoch darauf hin, daß nach der Praxis des Reichsgerichts die Beurtheilung des Inhalts eines Artikels als Pflicht des Thatr.chters, nicht aber des Revisionsgerichts anzu sehen sei und ferner, daß bezüglich der Unbrauchbarmachung das Landgericht durchaus torrekt verfahren sei. Hierauf erfolgte die Verwerfung der Revision.

Auge überschlug, daß die lustigen Gäste des Herrn H. schon für 36 Mart an Bier vertilgt hatten, da wurde ihm doch bange, und er veranlaßte den Geschäftsführer, die Sigung für beendigt zu erklären. Nun kam der hinkende Bote nach; denn als es an den bekannten unangenehmsten Augenblick des menschlichen Daseins, an das Bezahlen gehen sollte, stellte es sich heraus, daß der unverdroffene Besteller der flüssigen Gaben ein Portes monnaie   besaß, das in direktem Gegensaße zu jenem stand, welches den großen Ladewig unsterblich gemacht hat. Herr H. war aber im Café ein wohlbekannter Gast, und so begnügte sich Franz, der Oberkellner, damit, am nächsten Tage Herrn H. in falligraphisch schöner Schrift eine Rechnung über 36 Mark zu überreichen. Zweifellos wäre alles friedlich abgelaufen, wenn nicht die zufällig anwesende Gattin des H. angesichts der Rech­nung einen so strafenden Blick auf ihren Ehemann geworfen hätte, daß dieser eine vollständige Dede in seinem Gehirn fühlte und bei allen Heiligen die Versicherung abgab, daß es absolut unmöglich sei, daß er mit seinen Gästen das behauptete Quantum vertilgt habe. Alles Zureden half nichts, und da er den Kellner Franz indirekt beschuldigte, mit doppelter Kreide geschrieben zu haben, so machte dieser kurzen Prozeß und denunzirte Herrn H. wegen Betruges, indem er behauptete, daß er schon in dem Bewußtsein, nichts zu bestyen, jenes Gelage veranstaltet habe. Herr H. war in einer fatalen Lage. Es gelang ihm jedoch der handgreifliche Nachweis, daß er sich an jenem Abend in einem Zustand befunden, in welchem man nicht mit Fürsten  tauschen mag, und es erfolgte daher seine Freisprechung. Er will aber in schönen Julinächten nie wieder über die Schnur schlagen.

Kleine Mittheilungen.

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Erfurt  , 6. März.( Eisenbahnzusammenstoß.) Ein w Arnstadt   und Bella- Mehlis verkehrender Personenzug, der hohen Schnees wegen von vier Lokomotiven gezogen we mußte, ist gestern Morgen gegen 8 Uhr in der Nähe Stunden von Arnstadt   entfernten Gehlberger Mühle vor Brandleitetunnel auf eine ihm entgegenkommende, zur reinigung bestimmte Lokomotive gefahren. Der Zusammen war ein so gewaltiger, daß die Maschine vollständig zertrüm und den an der Unfallstelle außerordentlich hohen Eisenb damm hinabgeschleudert wurde. Von dem Personenzuge die Personenwagen umgeworfen, wobei vier Personen und drei leicht verwundet wurden. Die übrigen Pe famen ohne Verlegungen davon. Dem Führer und Heiz vernichteten Lokomotive war es noch im lezten Augenblid lungen, abzuspringen und sich in Sicherheit zu bringen. gestern schon sind eine große Anzahl Arbeiter nach der Unglüdscheint tägli gebracht worden, welche die Strecke wieder frei machen und Trümmer fortschaffen sollen.

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Oppeln  , 6. März. Die epidemische Genickstarre Regierungsbezirk Oppeln   im Jahre 1887 in 317 Fällen f stellt worden, von denen 89, also 28 pCt., den Tod der frankten Personen, 6 unheilbare Taubheit, 2 Erblindung geistige Störung und Blödsinn und 2 Lähmung der Ertre täten zur Folge hatten. Die meisten Erkrankungsfälle fam im Hüttenbezirke und zwar in den Kreisen Beuthen  , Glein Kattowig und Tarnowig vor, die Kreise Kreuzburg, Opp Pleß, Ratibor  , Rybnik  , Groß Strehlig und Babrze blieben gegen ganz verschont, während in den übrigen Kreisen Bezirks die Genicstarre nur vereinzelt auftrat. I'm S imer Beuthen   erkrankten im Jahre 1887 im Ganzen 98 Perfonschwe von denen 22 starben. Im Kreise Gleiwig starben von 145aphen in frankten Personen 30, im Kreise Kattowitz   von 13 Erfran 10 und im Kreise Tarnowig von 31 Erkrankten 13. Unter Erfranften waren zwar alle Schichten der menschlichen schaft vertreten, hauptsächlich jedoch die ärmere Bevölfenilifirte Wel Am häufigsten wurden die Altersklassen vom 6. bis 20. Leben jahre und zwar vorwiegend das weibliche Geschlecht, von Krankheit ergriffen.

Leipzig  , 5. März.( 3um Schwurgerichtsverfahren.) Der Butterhändler Ernst Adolf Müller aus Keffelsdorf stand am 10. Dzember v. J. vor den Schwurgerichte Dresden   unter der Anklage, am 8. September unweit Kesselsdorf   auf der Pot­schappel- Wilsdruffer Staatseisenbahn durch Aufrichten und Ab­steifen eines Lattenfeldes zwischen den Fahrgeleisen einem Eisenbahntransport vorsätzlich hindernisse bereitet zu haben, so daß dadurch der Transport in Gefahr gesetzt gesezt wurde. Die Frage an die Geschworenen wurde vom Gerichts­hofe entsprechend der Generalflausel des§ 315 abgefaßt, nur daß der Zeitpunkt der That nicht genau firirt, sondern inner­halb zweier Beitgrenzen belaffen war. Letteres war offenbar aus dem Grunde geschehen, daß die Geschworenen in der Be urtheilung freieren Spielraum haben sollten. Der Spruch lautete auf nichtschuldig und das Gericht erkannte dann auf Freisprechung.- Nun hatte der Staatsanwalt Revision gegen das Urtheil eingelegt und behauptet, der Gerichtshof habe die prozeffualen Vorschriften verlegt, da in der Frage an die Ge­schworenen nicht die zur Anklage stehende That Aufnahme ge­funden habe, weil ja in dem angegebenen Zeitraume mehrere strafbare Handlungen hätten stattfinden können. Diese Revision fand indessen nicht den Beifall des Reichs­anwaltes, denn er äußerte fich in der Sigung des 3. Straf­senates des Reichsgerichts vom 5. dahin, daß die Revision einen Mangel der Logif zeige, der nicht gelöst werden könne. Der Staatsanwalt beschwere sich darüber, daß das Gericht die Worte des Gesetzes zu genau gebraucht habe, dies könne aber offenbar fein Vorwurf sein. Es sei durchaus zulässig, daß für die That zwei Zeitgrenzen angegeben werden und eine stärkere Indivi dualifirung, als hier geschehen, sei gar nicht nothwendig. Die Möglichkeit, daß an eine andere That zu denken sei, bleibe immer bestehen, denn eine That laffe sich nie so sehr individuali­firen, daß überhaupt nur eine That in Frage kommen könne. Die Reviston sei daher unbegründet und er beantrage deren Verwerfung. Das Reichsgericht erkannte dann auch in diesem Sinne.

Posen, 7. März.( Sozialistenprozeß.) Vor der zweiten Straffammer des tgl. Landgerichts hierselbst hatte sich heute der Bigarrenarbeiter Roman Depczynski von hier wegen Zuwider­handlung gegen§§ 128, 129 H.-St.-G.-B.( Geheimbündelei), sowie wegen Verbreitung verbotener Druckschriften zu verant worten. Der Angeflagte, welcher sich bereits seit 3 Monaten in Untersuchungshaft befindet und aus der Haft vorgeführt wird, ift 23 Jahre alt und bisher noch nicht bestraft. Gelegentlich einer Haussuchung, die s. 3. bei ihm abgehalten worden, find in seinem Besit, und zwar in einem verschloffenen Koffer, zahl­reiche verbotene sozialdemokratische Schriften und Zeitungen, darunter Exemplare des Sozialdemokrat", des Przedswit", Walfa flas" u. s. w. vorgefunden worden. Die Haussuchung bei ihm wurde auf Grund einer von Freiburg   i. B. hier ein­gegangenen Requifition vorgenommen. In Freiburg   gelangte nämlich in dem Untersuchungsverfahren wider Haug und Ges noffen, gegen welche wegen Geheimbündelei und wegen Ver­breitung verbotener Druckschriften die Anklage erhoben

war,

die Thatsache zur Kenntniß der Behörden, daß von Freiburg   aus ein Packet mit verbotenen Drud schriften nach Posen an den Bigarrenarbeiter Depczynski expedirt worden sei. Der Angeklagte giebt zu, daß er das fragliche Packet erhalten habe. Er behauptet jedoch, daß ihm dies ohne sein Wissen und jedenfalls wider seinen Willen zugefandt worden sei. Eines Tages sei er in der Pinkus'schen Destillation auf St. Martin hierselbst von einem fremden Herrn, der an­geblich aus Freiburg   i. B. fam, gefragt worden, ob er die Breslauer Volksstimme" lese. Auf seine bejahende Antwort hate der Betreffende gesagt, dann würde es gewiß auch von Interesse für ihn sein, das Freiburger Wochenblatt" zu lesen,

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welches ebenfalls ein sehr empfehlenswerthes Organ set. Der Vereine und Versammlungen.

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Brünn  , 5. März. Als der Personenzug der Nordbe so durche

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gestern Vormittags von Wien   in der Brünner Bahnhof geradezu schauderhaften Anblick. Die Räder und die untenten und 1 eintraf, da bot er dem am Perron harrenden Publikum ein Theile der Lokomotive, des Tenderwagens, des Poft- und päckwaggons und des ersten Personenwaggons waren über über mit Blut, Feßen menschlichen Fleisches und blutigen Ale ten des S stücken bedeckt. Auf die Frage, was geschehen sei, theilten Paffagiere sowie das Bugpersonal nachstehendes mit:

Der Fachverein der Rohrleger hielt am 4. März bei Feuerstein, Alte Jakobstr. 75, eine gut besuchte Versammlung ab. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen verlas der Kassirer den vierteljährlichen Kassenbericht. Sodann wurde zur Wahl des Vergnügungsfomitees zum bevorstehenden Stiftungsfest ge­schritten und die Herren Krebs, Becker, Karpentiel, Hanel und Pirsch gewählt. Nachdem entspann sich eine lebhafte Diskussion über den Verein selbständiger Unternehmer. Hierauf schloß der Vorfitende Herr Reckner mit einem ,, Glückauf der guten Sache!" die Versammlung.

Fachverein der Buchbinder und verwandten Berufs­genoffen. Sonnabend, den 10. März, Abends 8 Uhr, Vereins

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Personenzug zwischen den Stationen Raigern   und einen Einschnitt in der Nähe des Dorfes Woikowitz pasfitte, plöglich ein Mann hinter dem Pfeiler ciner Straßenüberlegung brücke hervor und stürzte sich mit Blizesschnelle vor die dah faufende Lokomotive. Der entsegte Lokomotivführer bemühte den Zug rasch zum Stehen zu bringen und gab Kontreban der Bug brauste aber noch einige hundert Schritte weiter man ein eigenthümliches Geräusch, wie das Zerbrechen Knochen 2c. hörte, das durch Mark und Bein ging" Personal begab sich bis zur Kreuzungsstelle zurück, wo Gemirr von zerfetzten Fleischklumpen, Gliedmaßen und fand, denen man es faum mehr ansah, daß es die efte eines

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zermalmten menschlichen Körpers find. Von den stücken war fast keine Spur vorhanden; nur an einem

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Bahnwächterhaus kam die Bahnwächtersfrau herbei und w

junger Mann mit schwarzem Bart und Lackstiefletten

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fanden sich die Reste von Stiefletten. Aus dem nahegelegenen versammlung im Restaurant Reyer, Alte Jakobstraße 83. Tages zählte, daß seit länger als einer Stunde ein elegant gefleidete Stand der Luftschifffahrt und ihren Werth für das praktische Kreuzungsstelle fich aufhielt und sich beim Herannahen des Bu

ordnung: 1. Vortrag des Herrn M. Wolff über den heut gen

Fremde habe gleichzeitig bemerkt, daß er gern bereit sei, ihm einige Exemplare des betreffenden Blattes zu übersenden, wo­gegen er( der Angeklagte) nichts einzuwenden gehabt habe. Anfangs November sei alsdann ein Packet bei ihm eingetroffen, welches die bei der Haussuchung in seinem Koffer vorgefundenen Druckschriften enthalten habe; verbreitet habe er dieselben nicht. Die Beweisaufnahme ergab teinerlei Momente, welche direkt geeignet waren, diese Angaben zu widerlegen. Dagegen wurde festgestellt, daß der Angeklagte, was er auch selbst zugiebt, So zialdemokrat ist, daß er eine thätige Rolle in der Fachvereins­bewegung gespielt, sowie daß er eine Zeit lang die von dem Maurer Robert Conrad herausgegebene und später verbotene Breslauer Volksstimme" am hiesigen Orte vertrieben hat. Als Beuge wurde unter anderen auch der Schuhmacher Wisniewski von hier vernommen, welcher früher mit dem Angeklagten ver­fehrte. Die Aussage desselben war für die vorliegende Sache von nur untergeordneter Bedeutung, dagegen bot seine Ver­nehmung zu einer interessanten Episode Anlaß. Der Vertreter der Anklagebehörde, der erste Staatsanwalt Herr Martins, er­innerte fich nämlich, daß Wisniewski, welcher auch in dem großen Sozialistenprozeß gegen Slawinski und Genoffen als Beuge figurirt hat, damals bei seiner Vernehmung erklärte, er sei Atheist. Der Herr Staatsanwalt beantragte daher auch diesmal, von der Vereidigung des Zeugen, der heute seine damalige Erklärung wiederholte, Abstand zu nehmen, da er annehmen müsse, daß ein Mensch, der öffentlich erkläre, nicht an Gott zu glauben, nicht diejenige Verstandes reife besite, welche dazu gehöre, um sich von dem Wesen und der Bedeutung des Eides eine genügende Vorstellung zu machen.(§ 56, 1 Str. Pr.-D.) Der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Dr. v. Dziem­bowski, machte demgegenüber geltend, der Umstand, daß ein Beuge Atheist sei, könne denselben von der Eidespflicht nicht entbinden und ebensowenig sei dieser Umstand ein Grund zur Nichtvereidigung. Der Gerichtshof beschloß, den Beugen zu vereidigen, da der Umstand, daß derselbe Atheist sei, doch seine Verstandesreife nicht fraglich erscheinen lasse.

Leben( mit Demonstrationen). 2. Verschiedenes und Fragekasten. Gäste willkommen. Aufnahme neuer Mitglieder. Am Sonntag, den 11. März, Besichtigung des Kunstgewerbe Museums. Sammelpunkt: 11 Uhr im Deffauer Garten, Deffauerstraße 3.

bisher nicht festgestellt werden.

Des Rönigs

Thronfolger

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auf die Schienen warf. Die Jdentität des Selbstmörders tonne Linz  , 5. März.( Ein Nothsignal.) Seit gestern( Connie) weht von dem Giebel des Hotels auf dem Schafberg eine Gauverein der Bildhauer. Am Sonntag, den 11. März, schwarze Fahne, nachdem schon seit acht Tagen drei farbige Flaggen die Thalbewohner in wachsende Unruhe verfent batte Der Schafberg ist seit Wochen verschneit. 3wei Knechte balt wie auch sonst im Winter, da oben Wacht, für eine gemol

Vormittags 11 Uhr, veranstaltet derselbe im Konzerthause Sans­ souci  , Kotbuserstraße 4a, eine Matinee zu Gunsten erkrankter Kollegen. Billets hierzu find im Vereinslokal, Annenstraße 16, und den mit Plakaten belegten Handlungen zu haben.

Der Fachverein der Metallschrauben-, Facondreher und Berufsgenossen Berlins  . Generalversammlung am Sonntag, den 11. März, Vormittags 10% Uhr, im Salon Königstadt Kafino", Holzmarktstr. 72. Tagesordnung: 1. Hat eine Statistik über unsere Arbeits- und Lohnverhältnisse statt­zufinden? 2. Bericht des Bibliothekars. 3. Vereinsangelegen­heiten.

malige einer geworden ist. Was die beiden vor acht Tagen,

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liche Kampagne versorgt mit Lebensmitteln, aber doch wohl nicht vorbereitet auf einen so andauernd harten Winter, wie der dic anlagt hat, die drei Flaggen aufzuziehen, fonnte feiner wi man machte sich auch anfänglich wenig Sorge darum, da ma eben wußte, daß da oben genügender Proviant ſein mußte. die Fahnen blieben gehißt, und allmälig fing man am Fu aber auch die Besteigung des Berges wegen zunehmend des Schafberges an, besorgt zu werden. Inzwischen wu farbige Fahnenschmuck verschwunden und die Trauerfahne a Schneefalles immer schwieriger, so daß, als gestern plöglich de rollt war, fein Mensch sich traute, eine Beigbefteigung unternehmen. Die Vermuthungen darüber, was den beiden verlassenen Menschen da oben passirt sein könnte, gehen nati Die wahrscheinlichfte de vielen Versionen dürfte die sein, daß einer der Knechte erfrant ist und der andere die drei Fahnen als Nothfignale au zwischen gestorben und sein Gefährte hat deshalb die Trau

Freireligiöse Gemeinde. Rosenthalerstr. 38. Sonntag, den 11. d. M., Vormittags 10 Uhr, Vortrag des Herrn Dr. Huber über: Kritische Richtung der Lehren des Propheten von Nazareth." Damen und Herren als Gäste willkommen.- Abends 7 Uhr daselbst Feier des Stiftungsfestes." Gäste, durch Mitglieder eingeführt, willkommen.

Rach beendeter Beweisaufnahme beantragte der Herr Staatsanwalt gegen den Angeklagten wegen Geheimbündelei und Theilnahme an der Verbreitung verbotener sozialdemokrati­scher Druckschriften eine Gefängnißstrafe von 9 Monaten, event. aber, falls der Gerichtshof Geheimbündelei als nicht vorliegend erachte, 5 Monate wegen Theilnahme an der Verbreitung ver­botener Druckschriften. Außerdem beantragte die Staatsanwalt­schaft, daß gegen den Angeklagten auf Grund des§ 22 des Gefeßes vom 21. Oftober 1878 auf Bulässigkeit der Aufent haltsbeschränkung erfannt würde. Der Gerichtshof nahm_als erwiesen an, daß Depczynski sich der Theilnahme an der Ver­breitung verbotener Druckschriften schuldig gemacht habe, indem ihm offenbar auf seine Veranlassung das Packet aus Freiburg   i. B. zugesandt worden sei. Dagegen war der Gerichtshof der Ansicht, daß für die Zugehörigkeit des Angeklagten zu einer verbotenen Verbindung ein genügender Beweis nicht erbracht sei. Depczynski wurde wegen des ersterwähnten Vergehens zu einer Gefängnißstrafe von drei Monaten, sowie zur Tragung der Kosten verurtheilt. Von der erlittenen Untersuchungshaft sollen ihm 2 Monate auf seine Strafe angerechnet werden.

Bither- Verein" Alpenveilchen" Freitag, Abends 9 Uhr, im Anhaltiner", Tempelhofer Ufer Nr. 25.

lich ins Abenteuerlichste hinüber.

licher Berufsklaffen, Berlin  ( E. H. Nr. 2). Versammlung gesteckt hat. Vielleicht ist der Kranke ohne ärztliche Hilfe in

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Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereins sämmt­1

am Sonnabend, den 10. d. M., bei Löskow, Prinzenstraße 79. Die Kaffe nimmt neue Mitglieder beiderlei Geschlechts vom 14.- 45. Jahre in jeder Versammlung auf, ebenso beim Kassirer J. Schumacher, Mariannenstraße 8, Hof 3 Tr., Abends von 8-9 Uhr, Sonntags von 12-1 Uhr Mittags.

Verein zur Wahrung der Interessen der Klavier­arbeiter. Alle diejenigen, welche noch Billets zum Masken­ball übrig haben, ersucht der Vorstand, dieselben bis heute Abend an die betr. Stellen zurückzugeben, andernfalls die Billets als verkauft betrachtet werden.

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Stockholm  , 3. März.( Schneesturm.) Im mittleren und

fahne gehißt.

Schneesturm die meisten Eisenbahnlinien unfahrbar gemacht. Telegraphische Depeschen.

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

dänischen Staatsbahnstrecken wieder regelmäßig.

wieder aufgenommen. Die Kieler Föhrde ist

schüttet, von denen fünf ums Leben kamen.

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Altona  . Donnerstag, 8. März. Die königl. Eisenbah Direktion Altona macht bekannt: Betrieb auf fämmili Kiel  , Donnerstag, 8. März. Der deutsche   Postdampfa Die deutsche   Postfahrt nach Korför wird morgen wahrscheinlich Holfatia" ging heute Morgen von Korsör   nach Kiel   in Se Straßburg i. E., Donnerstag, 8. März. Gestern Abend wurden bei den Erdarbeiten am Fort Großherzog von Baden bei Oberhausbergen   acht Arbeiter infolge eines Erdrutsches ver Rom  , Donnerstag, 8. März. Die italienische Regierung übermittelte gestern dem Botschafter in Paris  , Menabrea, Gegen vorschläge, auf Grund welcher die Verhandlungen betreffend den Handelsvertrag mit Frankreich   wieder aufzunehmen wären. Das Komitee für die Pariser Weltausstellung nahm einstimmig eine Tagesordnung an, in welcher daffelbe sein Bedauern über das gegenwärtige Bollregime und die Hoffnung ausspricht, daß ihren Interessen entsprechendere Lösung werden finden können Inzwischen werde das Komitee sein Werk fortsegen und in ,, Athenian" ist heute auf der Heimreise von Madeira   und der Castle- Dampfer Methven- Castle" auf der Ausreise von London  

Gesang-, Turn- vnd gesellige Vereine am Freitag. Kaiser  ' scher Männergesangver in Abends 9 Uhr im Restaurant Vettin, Veteranenstr. 19. Gesangverein Pausebeutel" Aben s 8 Uhr im Restaurant Hensel, Alexandrinenstr. 15.- Lieder tafel der Maler Berlins  " Abends 8: Uhr Kaiser Franz- Grenadier­Play 7, Restaurant Berg.- Gesangverein ,, Alpenglühen" Abends 9 Uhr im Restaurant Hildebrandt, Prinzenstr. 97. verein Flöter'sches Doppel- Quartett' Abends 9 Uhr im Restaurant Musehold, Landsbergerstr. 31.- Gesangverein Bruderbund" Abends 9 Uhr im Restaurant Schmidt, Manteuffelstr.71.- Gesangverein Norddeutsche Schleife" Abends 9 Uhr Köpenicker­str. 127a im Restaurant Goelling  . Gesangverein ,, Offian" Abends 9 Uhr Dresdenerstr. 85 bei Gustavus. Huppert'sche Sänger­Vereinigung Harmonie" Abends 9 Uhr bei Nieft, Weber­straße 17.Berliner   Turngenoffenschaft( V. Männerabthei lung) Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Wafferthorstr.31.- Turnverein ,, basenhaide"( Männerabtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. 60 61. Turnverein Froh und Frei"( Männerabtheilung) Abends 8 Uhr Bergstr. 57.- Wissenschaftlicher Verein für Roller'sche Stenographie. Abends 8 Uhr im Restaurant Biethen, Dorotheenstr. 31, Unterricht und Uebungsstunde. Allgemeiner Arends'scher Stenographen­verein", Abtheilung Vorwärts", Abends 8 Uhr im Restaurant Koll, Mariannenplay 11. Arends'scher Stenographenverein Apollobund" Abends 9 Uhr im Restaurant, Sendelstr. 30. Verein ehemaliger Dr. Doebbelin'scher Schüler" Abends 9 Uhr im Restaurant Krebs, Friedrichstr. 208. Voigt'scher Dilet

Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck ver­boten.) Leipzig  , 5. März.( Beleidigung durch die Preffe.) Die am 15. September v. J. erschienene Nummer der Elmshorner Beitung" brachte einen von ihrem Redakteur Wilhelm Josef Spangenberg verfaßten Artikel, in welchem folgender Gedanke des weiteren ausgeführt war: Die Regierung zeige für die Agrarier und Offiziere eine besondere Vorliebe, indem sie ihnen ihre Fürsorge in außerordentlicher Weise zu Theil werden lasse, da egen verschließe sie beharrlich ihr Herz den Lehrern, den Eisenbahn- und Postsubalternbeamten, sowie den Bahn- und Weichenwärtern und Briefträgern, welche geradezu bemitleidens werth seien. Für die Herren Offiziere sei keine Ausgabe zu groß; das Pferd, welches den Hafer verdiene, bekomme ihn nicht, u. s. w. Das preußische Staatsministerium, welches sich durch diesen Artikel beleidigt fühlte, stellte gegen Herrn Spangenberg Strafantrag und dieser wurde denn auch vom Landgerichte zu Altona   am 6. Januar zu einer nicht unerheb lichen Gefängnißftrafe verurtheilt. Das Gericht nahm an, daß unter Regierung das Staatsministerium zu verstehen sei und daß dieses daher berechtigt gewesen sei, einen Strafantrag zu stellen. Die Beleidigung wurde darin gefunden, daß der Ne­Verantwortlicher Redakteur:

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Der Union   Damper

einem Monate wieder eine Sigung halten.

London  , Mittwoch, 7. März.

abgegangen.

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R. Cronheim in Berlin  . Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

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