otverfab 34,2, in Venedig 33,2, in Alexandria 33,1. e zugefttom 5. Februar bis 11. Februar d. J.: in ig ist abhiladelphia 21,9, in Baltimore 19,7, in mer wa Bombay 32,8, in Madras 46,2. ſtatt.
In der Berichtswoche hat die Sterblichkeit in einem größeren Theile der europäischen Großstädte etwas abgenommen, namentstädtisch lich werden aus vielen süd- und westdeutschen Städten kleinere vorgerufe Sterblichkeitsziffern gemeldet, während in den mitteldeutschen einen Städten die Sterblichkeit mehrfach eine größere wurde. Sehr er zur Aut gering( bis 15,0 pro Mille und Jahr berechnet) war die SterbWeise. lichkeit in Wiesbaden und Düsseldorf . Günstig( bis 20,0 pro stürzte fille und Jahr) in Frankfurt a. M., Elberfeld , Stettin , Staffel, f den Ko Kiel , Stuttgart , Würzburg , Karlsruhe , Freiburg i. B. Mäßig ertrümmer hoch( etwas über 20,0 pro Mille und Jabr) in Berlin , Hanfonnte nnover, Braunschweig , Mannheim , London , Warschau . Sehr hohe der Polize Sterblichkeitszahlen( über 35,0 pro Mille) werden aus Altona und Chemnitz gemeldet. Auch in dieser Berichtswoche wur einem i den durch afute Entzündungen der Athmungsorgane zahlreiche Vor Sterbefälle veranlaßt; ebenso wurden auch Darmkatarrhe und nt in Brechdurchfälle der Kinder in Berlin , München , Breslau , Altona ab anäufiger Todesursachen. - Der Antheil des Sänglingsalters an der Wieder Besammtsterblichkeit war gegen die Vorwoche wenig verändert. 5, wie Berlin , nhalt hat er und Deimbunde
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on 10 000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Berlin 61, München 110 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Diphtherie , Kroup, Keuchhusten und Boden in größerer, an Masern, Scharlach und Unterleibstyphus in etwas geringerer Zahl als in der Vorwoche gemeldet. geben fasern verliefen in Berlin , Straßburg , London , Wien , Lyon , St. Petersburg feltener, dagegen in Hamburg und Paris häuausgefüh figer tödtlich. Auch Erkrankungen an Masern tamen aus den Eefelben find meisten Orten, aus denen Mittheilungen vorliegen, in geringerer urüd. Bahl zur Berichterstattung. Auch Todesfälle an Scharlach übermittel wurden aus Danzig , Kopenhagen , London , Liverpool in gerin Ihr eigene erer, aus Leipzia und St. Petersburg in etwas gesteigerter ort erfahren Babl gemeldet. Erkrankungen famen jedoch nur aus Berlin , Nürnberg , Wien , Stockholm und St. Petersburg etwas häufiger ur Anzeige als in der Vorwoche. Die Sterblichkeit an Diph recken untherie und Kroup war in Berlin , Breslau , Frankfurt a. M., den BriDanzig, Elberfeld , München , Hamburg , Kopenhagen , Paris und während in Leipzig , zweitägig St. Petersburg eine gesteigerte, Person de Straßburg , Wien , Peſt, Prag , London , Warschau , die Erkrankungen aft brach Bahl der Sterbefälle eine kleinere wurde. Diphtherie und Kroup kamen jedoch in den meisten eingetroffen Orten zahlreicher, nur aus Wien , Kopenhagen , Stockholm in t vorgelegeringerer Bahl zur Mittheilung. Der Unterleibstyphus forzugetraderte in Altona , St. Petersburg und besonders in Chemnit fanden( 36 Sterbefälle in der Berichtswoche) mehr Opfer; dagegen fant fich hr aus den ihre Bahl in Hamburg , Paris , London ; die Zahl der gemel mit denen deten Neuerkrankungen war dagegen meist kleiner, als in der borhergegangenen Woche. - An Flecktyphus tamen aus Warja fogat chau 1, aus Magdeburg und Prag je 3 Todesfälle, aus St. von der Petersburg auch 1 Erkrankung zur Anzeige.- Bemühe Genickstarre wurden aus Kiel und Zwickau je 1 Todesfall, aus Jürnberg auch 1 Erfranfung gemeldet. Erkrankungen an tofenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut waren in Bien und Kopenhagen nicht selten. - Dem Kindbettfieber er agen in Paris und London eine größere Bahl Frauen. Der Reuchhusten hat in Berlin und London weniger, in Paris , im Lu Amsterdam, Liverpool etwas mehr Todesfälle als in der vors bergegangenen Woche veranlaßt.
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An epidemischer
Einzelne Todesfälle an Voden wurden aus Berlin , Wien und seinen Vororten, Pest, St. Petersburg , Dublin mitgetheilt, mehrfache aus Rom , Baris, Triest , ferner aus Warschau 9, aus Prag 23. Erkran fungen an Pocken famen aus dem Regierungsbezirk Königs
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1, aus Berlin 2, aus Wien , Pest und St. Petersburg je 5 zur Anzeige.
Der Gesundheitszustand in Berlin war auch in dieser Betichtswoche ein günstiger und die Sterblichkeit eine mäßig hohe, wenn auch etwas höher als in der vorhergegangenen Woche. Bahlreich famen auch in dieser Woche, wenn auch etwas feltener
organe
zum
als in der vergangenen, afute Entzündungen der Athmungsder Vorwoche zum Tode. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder famen dagegen in größerer Zahl zur Behandlung
und
Vorschein und führten in fast gleicher Bahl wie in
die sich durch zwei Etagen erstrecken, beschäftigt er ca. 50 Leute. Es tommen in dem Betriebe Maschinen zur Anwendung, welche allerdings durch Handbetrieb bewegt werden, und die Arbeiten werden nicht allein auf Bestellung, sondern auch auf Vorrath ausgeführt. Es mußte demnach der Betrieb als Fabrik im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden. Nun hatten Lehrlinge am Sonnabend Abend die Räume zu reinigen, und auf Bitten dieser Lehrlinge hatte der Angeklagte gestattet, daß diese Reinigungsarbeiten am Sonntag vorgenommen würden. Ein Lehrling, welcher bei dem Angeklagten Mittagskost empfing, war dann manchmal zu leichten Arbeiten beschäftigt worden, und den Meister Meister wurde Anklage erhoben, weil gegen jugendliche Arbeiter am Sonntag beschäftigt hatte. Der Gerichtshof nahm nicht an, daß dem Angeklagten ein Bewußtsein einer Schuld beigewohnt habe, die Vorschriften zum Schuße der jugendlichen Arbeiter müßten jedoch gewahrt werden. Unter den obwaltenden Umständen wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15 M. als ausreichende Sühne erachtet.
Ein Schlafstellendieb stand gestern von der 91. Abtheilung am Amtsgericht 1. Der Arbeiter Wilhelm Schneidler hatte mit einem anderen jungen Manne eine Schlafstelle inne. An einem Tage, als der lettere abwesend war, eignete er fich deffen Ueberzieher und außerdem noch einen Geldbetrag von 5 M. an. So suchte er das Weite und einige Monate lang blieb er verschollen, bis er schließlich doch erwischt wurde. Er gab den Diebstahl des Ueberziehers, den er übrigens bei seiner Verhaftung noch trug, zu, dagegen wollte er von dem Gelde nichts wiffen. Der Grichtshof sette indeffen feinen Zweifel in seine Schuld und erkannte auf 1 Monat Gefängniß.
gericht 1.
Wegen Kindesanssehung stand gestern die unverehe lichte Marie dan vor der vierten Straffammer am and Die Angeklagte hatte ein uneheliches Kind, welches ihr, da sie selbst sich durch Dienen erhalten mußte, oft sehr hinderlich wurde. Sie fam fogar manchmal wegen dieses Umstan des in die unangenehme Lage, ihre Stellung aufgeben zu müffen. So war es ihr auch im Sommer vorigen Jahres er gangen, und fie war nun mit ihrem zweijährigen Kinde auf den Ertrag angewiesen, den sie durch ihrer Hände Arbeit verdienen konnte. Derselbe war natürlich ein äußerst geringer, welcher kaum ausreichte, für fie selbst Nahrung zu schaffen. Sie suchte dann das Kind bei irgend Jemandem unterzubringen, und der niedrigste Benfionspreis, den sie zu bezahlen hatte, betrug noch immer 9 M., war also für die Angeklagte unerschwinglich. Endlich gelang es ihr, eine neue Stellung zu erreichen, die fie aber wiederum zu verlieren fürchtete, wenn sie ihr Kind bei sich behielt. So faßte sie denn den Plan, fich von dem Kinde zu trennen. Sie besuchte also mit ihm eines Tages den fleinen Thiergarten, der an dem Tage besonders start besucht war, dort ließ fie nun das Kind zurück in der Hoffnung, daß Fremde fich deffelben annehmen würden. Sie besuchte dann ihre Wäscherin und hielt sich bei derselben stundenlang auf. Der Gerichtshof erachtete die Angeklagte des ihr zur Last gelegten Vergehens für schuldig und erkannte auf 6 Monate Gefängniß.
er
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statt. In dieser Versammlung, die einen stürmischen Verlauf nahm, trat der Zwiespalt, der innerhalb der sozialdemokratischen Partei betreffs der Betheiligung an den Stadtverordneten wahlen herrscht, recht grell zu Tage. Gleich nach Eröffnung der Versammlung zeigte es sich, daß die Gegner der Wahlbe theiligung in der Majorität waren, da das Büreau aus den Reihen derselben gewählt wurde. Herr Liefländer befürwortete in längerer, oftmals von Beifall und Widerspruch unter brochener Nede die Betheiligung an den Stadtverord netenwahlen. Der Redner bemerkte: Das Hemd ist uns näher als der Rock, deshalb empfiehlt sich die Betheiligung an den Stadtverordnetenwahlen. Die Arbeiter haben ein wesent liches Intereffe an der Befferung der städtischen Einrichtungen, wie Sanitätswachen, Krankenpflege, Badeanstalten, Schulwesen, Pferdebahnwesen, Beleuchtungswesen und dergl. mehr. Es muß dahin gewirkt werden, daß in allen Stadttheilen auf Kosten der Stadt unentgeltliche Sanitätswachen geschaffen, daß in die Koms miffionen für Krankenhäuser Arbeiter gewählt, daß die städtische Armenpflege eine beffere Regelung erhalte, daß die Arbeiter bei ihren Fahrten von und aus den Fabriken und Werkstätten billigere Fahrpreise auf den Pferdebahnen erhalten, daß die städtischen Submissionen an die Arbeiter Fachvereine vergeben werden. Es muß ferner für eine gerechtere Vertheilung der Steuerlast, für eine Aufbefferung der Löhne der städtischen Arbeiter, für unentgeltlichen Unterricht auch in den höheren Schulen gewirkt werden. Um dies zu erreichen, ist es aber nothwendig, daß die Berliner Arbeiter sich an den Stadtverord= netenwahlen betheiligen. Es ist richtig, wir können angesichts des Dreillaffen Wahlsystems niemals die Majorität in der Stadt verordneten Versammlung erreichen, allein wir sind wenigstens in der Lage, in der Stadtverordneten- Versammlung unsere Stimme zu erheben und die Herren daran zu mahnen, daß sie auch die Intereffen der besiglosen Klassen zu wahren haben. Wenn man mit den Personen, die jezt als Arbeitervertreter in der Stadtverordneten- Versammlung fizen, nicht zufrieden ist, dann merze man dieselben aus,( Rufe: das ist nicht angänglich!) aber verwechsele man nicht das Prinzip mit der Per sonenfrage. Es ist sehr billig, zu sagen: man ist radikal und deshalb wolle man sich an der Stadtverordnetenwahl nicht be= theiligen. Man kann radikal sein und deshalb doch das Gute nehmen, so weit man es bekommen fann. Die Schmollpolitik ( Lebhafter Beifall hat noch niemals etwas Gutes geschaffen. und Widerspruch.) Schloffer Birch: Ich verkenne keineswegs die Vortheile, die die Betheiligung an den Stadtnerordneten wahlen unter Umständen mit sich bringen dürfte, andererseits dürfen wir doch aber nicht vergessen, daß wir es mit einem Dreiklaffen- Wahlsystem und mit einer öffentlichen Stimmabgabe zu thun haben. Schon bei den Reichstagswahlen fürchten fich viele Leute, für einen sozialdemokratischen Kandidaten stimmen, um wieviel mehr muß dies bei den StadtverordnetenWahlen der Fall sein. Außerdem find aber auch noch alle die= jenigen, die so arm find, daß fie feine Steuern zahlen können, von den Stadtverordnetenwahlen ausgeschlossen. Als ob diese Leute durch die vielen indirekten Steuern nicht ebenfalls Steuer zahler sind. Das, was wir durch die Stadtverordnetenwahlen erreichen können, ist ein bloßes Flickwerk. Wir wollen nichts halbes und im übrigen verstößt es gegen das sozialdemokratische Programm, wenn wir uns an einer Klaffenwahl mit offener Abstimmung betheiligen, an einer Wahl, von der ein sehr großer Theil der Arbeiter vollständig ausgeschloffen ist.( Beifall und Widerspruch.) Gelbgießer Gustav Schulz: Es ist sehr betrübend daß ein so heftiger Zwiespalt unter den Berliner Sozialdemokraten herrscht. Wie wollen Sie denn höhere Löhne für die städtischen Arbeiter erzielen, wenn Sie sich an den Stadtverordnetenwahlen nicht betheiligen wollen. Wir können in städtischen Dingen nur etwas erlangen, wenn wir unsere Vertreter in der Stadt verordneten Versammlung haben. Wir müssen darauf hinar beiten, daß das allgemeine gleiche, direkte und geheime Wahl recht auch bei den Kommunalwahlen eingeführt werde. Dies ist aber nur zu erreichen, wenn wir jedes uns gegebene, wenn auch noch so geringe Recht ausbeuten. Nur auf parlamenta rischem und gesetzlichem Wege können wir unsere Ziele erreichen. ( Stürmischer Beifall und heftiger Widerspruch.)- Herr Gördi, ehemaliger Stadtverordneter: Ich will shnen zunächst mittheilen, daß ich infolge der Differenzen, die bezüglich der Betheiligung. an den Stadtverordnetenwahlen entstanden sind, derartig angegriffen worden bin, daß ich meine wirthschaftliche Stellung er schüttert sah. Dieser Umstand veranlaßte mich, mein Stadtver ordnetenmandat niederzulegen.( Rufe: Das ist nicht wahr! Lärm.) Gördi: Es ist mir ja sehr gleichgiltig, ob Sie mir das glauben, ich wiederhole, daß mich ausschließlich wirthschaftliche Verhältnisse gezwungen haben, mein Stadtverordneten mandat niederzulegen. ( Unruhe.) Bur Sache selbst kann ich nur sagen, daß wir uns an den Stadtverordnetenwahlen betheiligen. Der Erfolg oder Mißerfolg darf bei einer politischen Partei niemals maßgebend sein. Wenn wir gegen das gegenwärtige Kommunal- Wahlsystem protestiren wollen, dann müssen wir diesem Protest durch lebhafte Wahlbetheiligung, dadurch daß wir unsere gewaltige Macht zeigen, Ausdruck geben. Eine Nichtbetheiligung ist ein todter Protest und würde nur als Zeichen der Schwäche angesehenwerden. ( Stürmischer Beifall und Widerspruch.) Buchdrucker Werner und Tischler Tierbach bezeichneten die Wahlbetheiligung als einen Verstoß gegen die sozialdemokratischen Prinzipien, wonach alle
Betreffend die Ansprüche gegen eine UnfallverAcherungs- Genossenschaft bei Minderung der Arbeitsfähig feit infolge eines Leistenbruches, hat das Reichsversicherungsamt in einem Urtheil vom 15. November 1887 folgendes ausgeführt: Nicht die bestehende Anlage zu einem Leistenbruch, sondern das sogenannte Austreten des Bruches( b. h. eines Theils der Eingeweide durch die Bruchpforte des Leistenkanals) ist die die Gewährung einer Entschädigung nach dem Unfallversicherungsgesetz bedingende Thatsache. Das Auftreten eines Leistenbruchs in diesem Sinne enthält nicht nur gegenüber dem Zustande eines bis dahin schon mit Bruchanlage behafteten Menschen eine Verschlimmerung seines törperlichen Gesammtbefindens, welche bei einem Arbeiter, der auf die Ausnußung seiner Mustel fräfte angewiesen ist, regelmäßig auf die Erwerbsfähigkeit beschränkend einwirkt. Denn die durch das Leiden verursachten Beschwerden sowie der Umstand, daß der Bruch sich einklemmen und dadurch für Gesundheit und Leben gefuhrlich werden kann, nöthigen den bruchleidenden Arbeiter zum Tragen eines gut paffenden Bruchbandes und zur sorgsamen Obacht darauf, daß daffelbe den Bruch auch dauernd zurückhalte; indem aber der Arbeiter dieser Beschränkung bei der förperlichen Arbeit und deren Auswahl stets eingedenk sein muß, ist er in der Ausnuzung der sich auf dem Arbeitsmarkt bietenden Erwerbsgeseine Erwerbsfähigkeit mithin gegen legenheit behindert, früher gemindert. Auch das Reichsgericht hat gelegentlich in einem Haftpflichtfalle eine Entschädigungsverbindlichkeit deren anerkannt, Gegenstand die Differenz bildete, welche in den Vermögensverhältnissen des llagenden Arbeiters dadurch eingetreten war, daß aus seiner Dispofition zu einem Leistenbruch ein Leistenbruch geworden war. Die Schädigung, welche ein Arbeiter durch einen austretenden Leistenbruch in seinen Erwerbsverhältnissen erleidet, führt aber nach der jezigen wie nach der früheren Gesetzgebung nur dann zu einer Schadloshaltung durch die gesetzlich dazu Berufenen, wenn sie als Folge eines bei dem in Frage kommenden Bes triebe eingetretenen Unfalls erscheint. Demnach ist weiterhin zu prüfen, ob das Hervortreten eines Bruchs auf Grund voreinen Unfall handener Bruchanlage Unfall nach seiner gelfann. Begriffsbestimmung tenden überhaupt darstellen
fe bedingten Sterbefälle. Das Vorkommen von Erfrankungen an Masern, Scharlach und typhösen Fiebern blieb im allgemeinen ein beschränktes, nur Erfrankungen an Diphtherie wurden besonders in dem Tempelhofer Vorstadtbezirk häufiger zur Anleige gebracht. Auch 2 weitere Erkrankungen an Boden wurden gemeldet. Erkrankungen im Wochenbett waren gleichfalls etwas zahlreicher, während rosenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut nur wenig zum Vorschein kamen. Erkrankungen an Reuchhusten haben abgenommen, die Zahl der gemeldeten Sterbewar eine kleine( 4). Während ferner rheumatische Beschwerden der Muskeln viel häufiger zur Beobachtung tamen, gelangten afute Gelenkrheumatismen seltener zur ärztlichen Be
fälle
Grenzstraße.
-
In der Nacht zum
Polizeibericht. Am 11. d. Mts., Abends, machte ein Dienstmädchen am Waterloo- Ufer den Versuch, sich mittelst Budersäure zu vergiften. Es wurde nach Einflößung von Gegen mitteln nach der Charitee gebracht. 12. D. M. erschoß sich ein Mann in seiner Wohnung in der brücke ein Arbeiter in den Landwehrkanal, wurde aber auf seinen bilferuf alsbald durch Mannschaften der in der Nähe belegenen euerwache herausgezogen. m 12. d. M., Nachmittags, wurde ein obdachloser Mann fichtlich frank im Flur des Hauses Chorinerstraße 11 liegend vorgefunden und nach der Charitee
gebracht.
Bu derselben Beit fiel an der Schöneberger
-Um dieselbe Zeit wurde auf dem Tempelhofer
Um
im Betriebsunfalles
Dies ist aber in der That anzuerkennen. Das wefenthalbheiten zu verwerfen seien, während Herr Liefländer darauf liche Kriterium des
Gegensatz
zu den sogenannten gewerblichen Krankheiten liegt in der Möglichkeit, den Eintritt der eine Minderung der Er werbsfähigkeit in sich schließenden Störung der Unversehrtheit des Körpers nach einem gewissen, zeitlich nachweisbaren Ereigniß zu bestimmen, welche Möglichkeit bei jenem vorliegen muß, bei diesem aber fehlt. Daß aber ein Leistenbruch, d. h. das Auftreten der wesentlichen Brucherscheinung Hervortreten eines Theils der Eingeweide durch den Leistenkanal aus der ebensowohl
-
Felde, hinter der Munt'schen Villa, die Leiche eines neugeborenen Aindes, in eine Küchenschürze eingewidelt, vorgefunden. diefelbe Zeit wurde auf dem Bahnförper der Schlesischen Eisenbahn der Weichensteller Wutschke, während er mit dem Reinigen Unterleibshöhle der Weiche beschäftigt war, durch eine Rangirmaschine erfaßt plötzlich im Anschluß an ungewöhnliche Anstrengung, schwere und so schwer verletzt, daß er nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte. Gegen Mittag starb in der Leipzigerstr. ein unbekannter, etwa 60 Jahre alter Arbeiter, der einen Handschlitten 30g, plöglich infolge eines Schlaganfalls. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Nachmittags fiel in der Leipzigerstraße ein Mann infolge der Glätte und brach den
techten Unterschenkel.
-
-
Um dieselbe Zeit stürzte sich ein
62 Jahre alter Arbeiter in einem Anfall von Geistesstörung qus dem Fenster seiner in der Chorinerstraße 3 Tr. hoch be legenen Wohnung auf den Hof hinab und blieb auf der Stelle
topt.
Um
nung in der Zimmerstraße den Versuch, sich mittelst Phosphors zu vergiften. Es wurde auf ärztliche Anordnung nach der
dieselbe Zeit machte ein Mädchen in seiner Woh
Charitee gebracht.
gebracht.
-
Straße der Kutscher Schepe, wahrscheinlich infolge eines Schlag
Um dieselbe Zeit fiel in der Lothringer
An
deutende Feuer statt.
in einem Steller,
-
demselben Tage fanden mehrere unbe
förperliche Arbeit, entstehen fann, wie er häufig fich durch eine Rette fleinerer und größerer Anstrengungen almälig entwickeln mag, wird von ärztlicher Seite aus zugegeben. Es fann sonach Ent dahingestellt bleiben, ob ein plögliches füglich stehen auf traumatischem Wege, d. h. ohne vorgängige denkbar ist, oder aus dem Gebiet der Bruchanlage denkbar ist, pathologischen Möglichkeiten herausfällt. Jm einzelnen Fall ist daher stets der Nachweis zu erbringen, daß der That der Austritt des Bruchs einen Unfall in der hervorgehobenen Bedeutung, und zwar einen Unfall beim Betriebe Darstelle. Dieser Nachweis wird zwar selten in ganz zwingender Weise geführt werden können. Es wird auch hier der Bu sammenhang zwischen Unfall und Betrieb häufig aus Wahr scheinlichkeitsmomenten entnommen werden müssen. Gegenüber einem etwaigen Versuch, einen längst vorhandenen, ausgebildeten
in
hinwies, daß die Sozialdemokraten in Sachsen sich an den dor tigen Landtagswahlen, obwohl das Bensuswahlen seien, betheiligen Bei der Wahl Splettstößers im Monat Dezember haben die jenigen Leute die Arbeiter von der Wahlbetheiligung zurückgehalten, die sich später als Polizeispißel entpuppten.( Beifall und Lärm. Rufe: Krohm!) Inzwischen waren zwei Reso lutionen eingegangen. Dieselben lauten: 1. Die Versamm lung erklärt, daß eine Betheiligung der Arbeiter an den Stadt verordnetenwahlen geboten erscheint." 2. In Erwägung, daß bei einer Betheiligung an den Kommunalwahlen der Aufwand an intellektuellen und materiellen Kräften zu den möglicherweise erwachsenen Vortheilen in keinem Verhältniß steht, in fernerer Erwägung, daß durch die Erfahrung hinlänglich erwiesen ist daß die Eroberung einiger Size in der Stadtverord neten Versammlung die aufsteigende Entwickelung Arbeiterpartei in feiner Weise gefördert hat, Dagegen durch sich breit machendes Streberthum und AutoritätsGeschrei die Partei forrumpirt wird, beschließt die Versammlung, die Betheiligung an den Kommunalwahlen abzulehnen."-Bet der Abstimmung über diese zwei Resolutionen erhoben fich Zweifel. Nach einer sehr langen. äußerst stürmischen Geschäfts ordnungsdebatte, während welcher der beaufsichtigende Polizeis offizier mehrfach mit der Auflösung drohte, wurde beschlossen: die Abstimmung noch einmal vorzunehmen und einem aus je drei Personen der beiden Richtungen gebildeten Schiedsgericht die Entscheidung zu übertragen. Legteres erklärte, daß für die zweite Resolution die Majorität gestimmt habe. Unter großem
betab und verstarb noch auf dem Transport nach dem städtischen Bruchs bei bestehender Anlage geeignete anstrengende Thätigkeit Tumult schloß hierauf die Versammlung gegen 11 Uhr Nachts. anfalls, plöglich von dem von ihm geführten Viehtransportwagen Bruchschaden auf eine an und für sich zur Hervortreibung des
Schlächteret,
-
Es brannten Lothringerstraße 82 Stroh Friedenstraße 88, Fußboden und Lumpen
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in einem Dachraum, Münchebergerstraße 5 Vorräthe in einer eines Bofamentierwaaren- Geschäfts, durch Plaßen einer Lampe Brägerstraße 62 Sardinen in einem Zimmer.
Franseckistraße 35B der Inhalt des Schaufensters
in Brand gesezt
und in der Nacht zum 13. d. M. König
welches fich der Buchbindermeister Otto Mattern hatte zu Ein unbewußtes Vergehen gegen die Gewerbeordnung, Schulden lommen lassen. unterlag gestern der Prüfung der Dierten Straffammer am Landgericht 1. Der Angeklagte betreibt
im Betriebe zur Erlangung der nach dem Unfallsversicherungsgefeß zu gewährenden Entschädigung zurüdzuführen, erscheint es geboten, gerade in Leistenbruchfällen die Beweispflicht der Arbeiter für die Grundlage ihrer Entschädigungsansprüche streng zu betonen und unter allen Umständen hier für den den angeblichen Unfall ergebenden Hergang und Busammenhang eine dem vollen, zwingenden Nachweis fich möglichst nähernde Häufung von Wahrscheinlichkeitsumständen zu verlangen.
Vereine und Versammlungen.
Behufs Stellungnahme zu der bevorstehenden Stadtverordneten- Erfahwahl im 13. Kommunal- Wahlbezirk fand am Montag Abend im großen Saale des Etablisse ments Sanssouci"( Rottbuserstr. 4a) eine von etwa 1500 Ber
Die Buchbinderei in großem Maßstabe, denn in Arbeitsräumen, sonen besuchte sozialdemokratische Kommunalwähler Versammlung
der
Eine große öffentliche Schuhmacherversammlung fand am Montag, den 12. d. M., unter Vorfiz des Herrn Klinger im Etablissement ,, Königsbant", Gr. Frankfurterstr. 117, statt. Die Tagesordnung lautete: Wie stellen sich die Berliner Schuhmacher zu den Militärstiefel- Lieferungen?" Der Referent über diese Frage, Herr Schuhmachermeister Megner, begann mit einer Betrachtung der gewerkschaftlichen Organisationen, Innungen wie Fachvereine. In längeren Ausführungen wies der Vortragende nach, daß die Innungen eine Sonderstellung ein nehmen und Bestrebungen huldigen, die vielfach den Bes strebungen der Fachvereine hinderlich sind. Diese Sonderstellung. hat schon des Defteren zu Konflikten geführt und ist dies auch jetzt wieder der Fall. Wenn früher Militärarbeiten an Zivil personen vergeben wurden, so geschah es auf dem Submissionswege. Das ist diesmal bei den Militärstiefel- Lieferungen nicht der Fall gewesen, sondern die Aufträge sind einfach den In
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