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land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Bersonen vom 5. Mai 1886, soweit dieselbe nicht mit Dem Tage der Verkündigung Geltung erlangt hat, Kraft zu segen ist, wird nach§ 143, Abs. 2 des bezeichneten Gesetzes mit Bustimmung des Bundesrathes durch kaiserliche Berordnung bestimmt. Dabei kann das Gesetz ganz oder theilweise für den Umfang des Reiches oder für Theile deffelben in Sraft gefegt werden. Nach einer Denkschrift des Reichsversichetungsamts find die Vorbereitungen zur Durchführung dieses Gefeßes in Preußen, Waldeck und Pyrmont , sowie in Lübeck o weit gefördert, daß für das Gebiet der bezeichneten Staaten der völligen Infraftsetzung des Gesetzes vom 1. April 1888 leine Bedenken entgegen stehen, für die übrigen Bundesstaaten muß dagegen diese Maßregel noch ausgefegt bleiben. Der Ents ourf lautet: Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Raiser, König von Preußen 2c., verordnen auf Grund des§ 143, Abfag 2 des Gesetzes betreffend die Unfall- und Krankenversiche tung der in land und forstwirthschaftlichen Betrieben bes häftigten Personen vom 5. Mai 1886 im Namen des Reichs nach erfolgter Buftimmung des Bundesraths, was folgt: Das Gefeß, betreffend die Unfall und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen Dom 5. Mai 1886 fritt mit dem 1. April 1888 für das Gebiet des Königreichs Preußen, der Fürstenthümer Waldeck und Pyr mont , sowie der freien und Hansastadt Lübeck seinem vollen Umfang nach in Kraft.
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Herr Ein Hauffekonsortium" für den Kaffee, Eugen Richter würde sagen ein Kaffeering", soll sich wieder in Frankfurt a. M. gebildet haben. Bekanntlich ist der Kaffeereis erst in legter Beit durch ein derartiges amerikanisches Konfortium hoch getrieben worden. Für solche Spekulation, durch welche das Täßchen Kaffee der armen Leute( oft deren einzige Warme Nahrung den Tag über) in maßloser Weise vertheuert wird, nur damit fich einige Jobber die Taschen füllen fönnen, at Herr Eugen Richter wohl faum ein verurtheilendes Wort. Die jüngst erschienene Statistik der zum Reffort des preußischen Ministeriums des Innern gehörenden Strafe und Gefangenenanstalten pro 1. April 1886/87 umfaßt 50 Anstalten, in denen bei Beginn des Jahres 27 919 Personen
befanden. Hinzu kamen im Laufe des Jahres 102998, ausge hieden find 103 642, so daß am Schlusse des Jahres 27 275 Berfonen detinirt waren. Das vorige Jahr hatte in dieser Beziehung ine Befferung um 634 Personen ergeben, im Berichtsjahre zeigt fch eine erneute Abnahme um 644 Personen oder 2,31 pet. Unter den am Fahresschluß detinirt Gebliebenen befanden sich 18843( 1. April 1886 19 319, 1885 20 028) Buchthausgefangene, 6101( 5859, 5563) Gefängnißgefangene, 844( 976, 941) Saftefangene, 70( 59, 38) Bolizeigefangene, 1408( 1704, 1442) Un tersuchungsgefangene. Die Gesammtzahl aller im Laufe des Jahres detinirt Gewesenen betrug 130 917, b. i. 1579 oder 1,22 pet. mehr als im Vorjahre, wogegen die Zahl der De entionstage mit 9 854 375 um 260 678 oder 2,58 pet. gegen bas Vorjahr gesunken ist. Der tägliche Durchschnittsbestand be tug 26 999 gegen 27.697 im Vorjahre, hat sich also um 698 ber 2.52 pet. verringert. Man fann mit den Ergebnissen diefer Statistil einigermaßen zufrieden sein; erfreulich ist zumal die Abnahme der Buchthausgefangenen, die überall hervortritt: die Gesammtzahl der detinirt gewesenen Buchthäusler ist von 28 103 auf 27 416, ihr täglicher Durchschnittsbestand von 19 587 auf 18 990 zurückgegangen.
Leipzig , 18. März. Sowohl in Leipzig als auch in den Bororten find im Laufe des gestrigen Abends sozialdemokratische Flugschriften, welche die Wiederkehr des Jahrestages des Pariser ufftandes und die Herrschaft der Kommune( 1871) verherrchen, in großen Maffen verbreitet worden. Bei dieser Gelegen beit wurden 26 Personen verhaftet.
Auf Grund des Sozialistengefehes verboten wurde on der tgl. sächsischen Kreishauptmannschaft Leipzig als LandesBolizeibehörde die nichtperiodische Druckschrift mit Aufschrift: An das Volt! Ein Gedenkblatt zum März" und mit den Schlußworten: boch die Sozialdemo
Ser
Druck der Genossenschaftsdruckerei Hottingen - Bürich.
Oesterreich- Ungarn.
Wien , 20. März. Das Fremdenblatt" und die Presse" verweisen auf die gefärbten Kommentare der chauvinistischen schen Breffe, welche anläßlich des deutschen Thronwechsels behauptete, das deutsch - österreichische Bündniß gehe seiner Auffung entgegen und der Depeschenwechsel zwischen Bismard nb Kalnofn sei eine bedeutungslose Privatkorrespondenz. Man eine in Rußland ein Intereffe daran zu haben, sich mit so aiven Selbsttäuschungen zu beschäftigen. Die Ereignisse Die Ereignisse würden aber alsbald die Nutlosigkeit eines solchen Vorgehens
Bereifen.
Paris , 20. März. Eine von zahlreichen Deputirten der kersten Linfen unterzeichnete Erklärung protestirt gegen die
anstrengungen zu bekämpfen, welche di Geister entnerven und die Ansichten irreleiten. Die Wahl eines Generals, der fich weigert, seinen Degen niederzulegen, würde ein wirkliches Plebiszit darstellen. Ein Plebiszit aber würde die Abdikation eines freien Volkes bedeuten. Das hineindrängen von höheren Offizieren in die Politik ist nicht nur eine Drohung für die Inftitutionen eines freien Landes, sondern es ist auch eine Schwächung unserer Rüstung, indem es unsere Kräfte dem Auslande gegenüber getheilt erscheinen läßt. Es hat das immer eine Unterdrückung unserer Rechte zur Folge gehabt und sich durch eine Niederlage gestraft. Wir fordern alle guten Bürger dringend auf, die gefährliche Manifestation zurückzuweisen im Namen der Traditionen Frankreichs und des demokratischen Prinzips, sowie im Interesse der Republik und des Vater landes.
Ein schmerzlicher Hilferuf fommt aus der Schweiz . Die Neue Züricher Beitung" schreibt: Seit Menschengedenken haben keine so hohen Schneemaffen auf den Höhen gelagert, wie diesen Winter. Es ist nicht möglich, jest schon aus den zerstreuten Nachrichten zusammenzustellen, wie viele Menschen in Lawinen umgekommen sind, wie viele Kinder ihren Vater erst im Frühjahre aus einem eisigen Grabe hervorholen und in die Erdegbetten werden; die Zahl der zerstörten Häuser und Ställe hat noch fein Statistiker gezählt, den Werth der untergegangenen Fahrhabe und des getödteten Viehes noch kein Abgesandter einer Regierung oder eines Hilfskomitees geschäzt. Denn die Wohnstätten der Menschen, für welche wir ein bittendes Wort einlegen möchten, find zum Theil noch unzugänglich eine fleine, abgeschlossene Welt, voll Schrecken, Elend und Jammer. Daß aber die Lawinenstürze dieses Winters
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in Der Schweiz schon viermal viermal mehr Menschenleben vernichtet haben als die Katastrophe von Bug, ist leider nicht mehr zu bezweifeln, und daß der Werth dieses vernichteten Eigenthums schon größer sein wird, als in Elm, läßt sich mit gutem Grund befürchten. Und noch ist die Gefahr nicht vorbei. Alle höheren Wetter- Beobachtungsstationen meldeten in den legten Tagen Schnee". Es werden massenhaft neue, fürchterliche Lawinenstürze stattfinden und hiernach wird durch den Föhn und warmen südlichen Frühlingsregen die Hochwaffers gefahr kommen. Was soll unter solchen Umständen im Früh ling aus den armen Leuten in den Bergen werden, die ihre spärliche Habe, ihr Vich verloren haben? Wie sollen die Bewohner wenig gefannter Seitenthäler leben, die keinen anderen Erwerb fennen, als denjenigen, welchen die Scholle der Heimath bietet-jene Scholle, auf der sie den Schreckniffen dieses fürchterlichen Winters trogen und die sie mit Feuer und Pickel aufbrechen, um die den Elementen Erlegenen zu begraben." Hilfe von außen thut dringend noth; das arme Bergvolt fann fie fich nicht allein verschaffen.
Balkanländer.
Uebereinstimmenden Nachrichten aus Berlin , Wien und St. Petersburg zufolge foll der russische Vorschlag zur Entfernung des Fürsten Ferdinand aus Bulgarien feinem Wider stand mehr von Seiten der Großmächte begegnen, freilich unter der Voraussetzung, daß die Ausführung des Planes teine euro päischen Verwickelungen herbeizuführen drohe. Der russische Botschafter Herr v. Nelidow hat der Pforte neuerdings die Absendung eines russischen und eines türkischen Kommissars nach Sofia vorgeschlagen, deren Thätigkeit mit der Wahl eines neuen Fürsten aufhören würde.
Amerika.
Brasilien ist vor einigen Tagen wieder zum Liberalismus zurückgekehrt; der tonservative Baron Cotegipe hat dem Progreffisten Correa de Oliveira den Play geräumt, und zwar ist es, wie meistens in Brafilien, auch diesmal die Sklavenfrage, welche die Konservativen zu Fall gebracht hat. Im Grundsaße ist die Silavenfrage im Jahre 1871 durch die Annahme des Gesezes Rio Branco, welches alle in Zukunft in der Sklaverei geborenen Kinder frei gab, gelöst worden; au diese Weise aber schien die Abschaffung des entwürdigenden Menschenhandels dem europäischer Zivilisation nachstrebenden Brafilien zu langsam vor fich zu gehen, deshalb erwirkte Saraiva im Jahre 1885 die Freilaffung der Sechzigjährigen unter der Bedingung, das dieselben verpflichtet seien, ihren bisherigen Herren und Befißern noch drei Jahre zu dienen. Auch auf diese Weise aber würde die wirkliche Befreiung der Sflaven erst mit dem Ende dieses Jahrhunderts beendet sein, eine Verzögerung, mit welcher die Mehrheit des Volkes nicht einverstanden ist. Auch belehrten die Wahl niederlage des Kabinetsmitgliedes Prado und andere unzweideutige Anzeichen des öffentlichen Mißtrauens das Kabinet Cotes gipe über die Aussichtslosigkeit, sich vor dem Anfangs Mai wieder zufammentretenden Parlament halten zu können. Der neue Ministerpräsident Correa de Oliveira beabsichtigt, die Emanzipation innerhalb Jahresfrist ins Leben treten zu lassen. Als Mitglied des ehemaligen Kabinets Rio- Branco, welches den ersten einen hervorragenden Antheil an der 1871er Vorlage gehabt und fich überdies durch seinen energischen Widerstand gegen die Ueber
Bahlfundgebung für den General Boulanger und sagt: Wir Schritt auf dem Wege der Sklavenbefreiung gethan, hat er baben uns zwei Aufgaben zur Wiederherstellung des Vater landes gestellt; wir wollen die Republik auf demokratische Res formen stüßen nnd find entschloffen ohne Wanken alle Gegen- griffe der Klerikalen ausgezeichnet.
allen Dingen, Ihre sämmtlichen Zimmer und Kammern auf
Buschließen."
Tode des Erfrierens büßen. Das Pferd mit dem Schlitten ist dagegen glücklich zu Hause eingetroffen.- 3wei junge Leute, die zur Aushebung nach Strasburg gekommen waren, wurden auf dem Heimwege nach ihrem Dorfe vom Schneesturm
,, Aber auf wessen Befehl?" rief jetzt die Frau Heß berger, empört über eine derartige Behandlung. Wer darf überrascht, kamen vom Wege ab und mußten elendiglich ertrieblichen Bürgern bei Nacht und Nebel in das Haus fallen frieren. und ihre Wohnung durchsuchen?"
Die Polizei darf alles, Frau Heßberger," sagte der Rann ruhig, und wenn Ihnen nachher Unrecht ge hehen ist, so steht es Ihnen frei, Ihre Klage anzubringen. Für jetzt haben Sie weiter nichts zu thun, als Folge zu
eiften."
Aber wessen sind wir denn angeklagt? Das darf man och erfahren, um sich vertheidigen zu können."
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sagte der Kommissar wieder; " Sa wohl, gewiß," sagte der Kommissar wieder; Herr Rath Frühbach hat eine Klage gegen Sie anangig gemacht und eine Haussuchung beantragt, weil er behauptet, daß ihm von dem Schuhmacher Heßberger Beug Ju einem Beinkleide und verschiedene Silbersachen gestohlen
Reien."
( Fortsetzung folgt.)
Aus Kunst und Leben.
Opfer der Kälte. Aus Ostpreußen . Bei dem letzten großen Schneetreiben gerieth ein Mann aus Modeken mit seinem Gefährt vom Wege ab und da es mittlerweile finster geworden,
To
war es ihm nach langen Jerfahrten nicht möglich, weder den ihtigen Weg, noch eine menschliche Wohnung zu finden. Kurz tatichloffen spannte er seine Pferde aus, feste fich auf eines der felben und ersuchte auch den mitfahrenden Schuhmacher Schwandt Don daselbst, das zweite Pferd zu besteigen, was dieser jedoch mit dem Bemerken ablehnte, daß er allein beffer nach Hause ommen werde. Die Thiere brachten ihren Herrn, nachdem er acher dagegen wurde am anderen Tage im Schnee als Leiche Beit Abends über die Schönwieser Feldmark und sah einen
ufgefunden.
Mann
Schlitten,
Reben
Der
Fischhändler Sobettla fuhr zu derselben
Er springt langfam
im tiefen Schnee stecken. läßt feinen Einspänner seinem Mitmenschen
aus
vom
weiter
dem
Schneeberge heraus. Als er nun in der Finsterniß seinem Ge
Fahrt nachlief, verirrte er und mußte seinen Opfermuth mit dem
Gerichts- Zeitung.
Eine Rabenmutter beschäftigte am Montag die fünfte Straffammer am Landgericht I in der Berufungsinstanz gegen die Töpferfrau Pauline Schüß. Die Angeklagte ist von dem Schöffengericht wegen Mißhandlung ihres Stieftindes zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt worden, auf ihre Berufung wurde am Montag nun nochmals ein umfangreicher Beweisapparat aufgeboten. Das Resultat war für die Angeklagte fein günstiges. Es wurde wiederum festgestellt, daß fie das Kind häufig mit einem Rohrstod und sogar mit dem Ausklopfer in brutalster Weise gezüchtigt hatte. Oft kam das unglückliche Kind, dem von allen Seiten, auch seinen Lehrern, das beste Zeugniß ausgestellt wird, blau gefroren und klappernd zur Schule, es stellte sich dann heraus, daß das Hemd des Kindes vollständig durchnäßt sei. Wollten dann die Lehrer das Kind nach Hause schicken, so bat daffelbe, es doch in der Schule zu belaffen, da es sich dort erholen könne. Alle Zeugen sprachen fich in großer Erregung gegen das entmenschte Weib aus, nur das Kind, welches mittlerweile in eine Anstalt untergebracht morden ist, suchte die Angeklagte zu entlasten. Der Gerichtshof schenkte jedoch den anderen Zeugen Glauben und hielt das Kind für beeinflußt. Es wurde somit das erstrichterliche Urtheil bestätigt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 19. März.( Ein Erbschleicher .) Der Ackerbürger Becker und der Maurermeister Hofmann in Beucha ( Schleften) waren seit Jahren durch treue Freundschaft mit einander ver bunden. Das Vertrauen, welches Becker, ein älterer Mann ohne Frau und Kinder, dem jüngeren Freunde entgegenbrachte, war so groß, daß er ihn mit der Abfaffung seines Testamentes bes auftragte und ihm dafür ein Erbtheil von 300 m. versprach. Hofmann sette nun auch das Testament so auf, wie es verlangt wurde, nur eine kleine Aenderung gestattete er sich. Statt 300 M. schrieb er nämlich 3000 M. und 5 pCt. der Erbmaffe. Als er Mitte Dezember 1886 in seiner Wohnung dem Becker das Testament wörtlich vorlas, sagte er jedoch 300 M. und eilte über die 5 pEt. etwas schnell hinweg. Nachdem er dann den Freund veranlaßt hatte, seinen Namen darunter zu seßen, schloß dieser vertrauensvoll das Testament in ein Rouvert ein, um es auf dem Amtsgericht niederzulegen. The Becker dies jedoch that, löste er zu Hause noch einmal die Hülle, um wegen einiger Punkte, namentlich wegen der 5 pCt., die ihm bei der Verlesung nicht flar geworden waren, fich Gewißheit zu verschaffen. Dabei entdeckte er nun den Schwindel seines Freundes, der sich ohne Recht statt 300 M. 3000 M. und außerdem noch 5 pCt. der Erbmaffe verschaffen wollte. Ueber eine solche beispiellofe Dreistigkeit erbittert, erstattete er Anzeige, und das Landgericht Glogau verurtheilte den Maurermeister zu 6 Monaten Gefängniß, 200 M. Geldstrafe und 2 Jahren Ehrverlust wegen versuchten Betruges. Die Strafe wurde deshalb so hoch bemessen, weil der Angeklagte das Vertrauen eines alten Freundes auf's äußerste getäuscht hatte und weil der Betrag, den er sich zu vers schaffen gesucht hatte, ein sehr erheblicher war. Hofmann hatte Revision eingelegt und darin die verschiedensten Dinge vorge bracht, u. a. daß er sich manchmal in einem Bustnnde krankhaft gestörter Geistesthätigkeit befinde; aber es half ihm nichts, denn der 4. Straffenat verwarf fürzlich seine Revision als gänzlich unbegründet.
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Leipzig , 19. März.( Ungemüthliches vom Dynamitgeset.) Einen neuen Beweis dafür, daß das Dynamitgefeß, wo immer es auch angewendet wird, das Rechtsgefühl des Volkes zu verlegen geeignet ist, lieferte eine Verhandlung, welche heute vor dem dritten Straffenat des Reichsgerichts stattfand. Als Angeklagte famen in Betracht der Steinbruchspächter Blank und deffen Tochter Olga Blank in Börbig. Herr Blant besaß die Erlaubniß, Dynamit bis zu 1 Btr. in der Bude seines Steinbruchs aufzubewahren. Er hatte diesen Bruch später an einen andern verpachtet und wollte sich nun des überflüffigen Dynamits entäußern. Er schickte deshalb seine Tochter Olga zu dem Kaufmann Kohl in Landsberg , von dem er den Sprengstoff gekauft hatte, und ließ anfragen, ob er ihn zurücknehmen wolle. Kohl verweigerte jedoch die Burücknahme. Damit nun nicht das Dynamit etwa aus der Bude gestohlen werde, ließ Frl. Blank es durch einen Knaben nach Nienburg a. S. schaffen und in einem Stalle des Kaufmanns Kathe vorläufig verwahren. Das Land gericht Halle verurtheilte dann am 15. Dezember v. J. Fräulein Blank auf Grund des§ 9 des Dynamitgefeßes( Entäußerung ohne polizeiliche Erlaubniß) zu 3 Monat Gefängniß( Mindest maß), sprach jedoch Herrn Blank frei, da nicht festgestellt werden konnte, daß er seiner Tochter den Auftrag gegeben habe, das Dynamit zu verkaufen. Die Revision der Angeklagten Olga Blank führte aus, daß von einem Ueberlassen des Dynamits an andere hier gar keine Rede sein könne, denn der Kaufmann Kathe erlangte feineswegs das Verfügungsrecht über das Dynamit. Ueberhaupt scheine es bedenklich, das Gesetz auf Fälle wie der vorliegende anzuwenden, da es doch nur gegeben sei, um Mißbräuche und Gefahren für das Gemeinwohl zu vers hüten. Das Reichsgericht hob dann auch das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. In den Grüns den wurde gesagt, daß die Handlung der Angeklagten nicht als
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zu Leipzig . Derselbe gab an, früher Maurer gewefen zu sein, feit einem Jahre aber sich in einer Pelzwaarenfärberei mit dem Bestreichen fieiner Felle mit einer schwarzen Flüssigkeit beschäftigt zu haben. Früher sei er immer gefund gewesen, seit 8-9 Wochen aber sei er an den Händen gelähmt und arbeitsunfähig. Gleichzeitig sei mit ihm ein zweiter Arbeiter in gleicher Weise erkrankt. Die meisten Arbeiter bleiben nur furze Zeit, etwa ein halbes Jahr, bei der erwähnten Beschäftigung. Die Art der Lähmung, der graue Saum, welcher sich am freien Rande des Bahnfleisches des Betroffenen zeigte, die Angaben des Kranken, alles stellte eine chronische Bleivergiftung außer Zweifel. Daß der Kranke sich diese Vergiftung durch seine Thätigkeit in der Belzfärberei zugezogen hatte, war von vorn herein wahrscheinlich. Als Dr. Möbius jedoch Proben der schwarzen Flüsstateit von einem Apotheker unterfuchen ließ, fand dieser nur Eisen. Erfundigungen bei Belzhändlern führten nicht zum Ziele. Nähere Angaben über den Vorgang beim Belzfärben werden verweigert, nur das werde zugestanden, daß Metallsalze Verwendung finden. Endlich erhielt Dr. Möbius von einem sachverständigen Staatsbeamten folgende Auskunft: Eine Gefahr der Bleivergiftung liegt bei der Pelzfärberei allerdings vor, aber allein bei dem Schwarzfärben des weißen und gefleckten Aftrachan und anderer Jungziegenfelle, um sie den geschäßten schwarzen Astrachanziegenfellen gleich zu liefern. Die Haarsubstanz wird hier mit einer alkalischen Bleiorydlösung befeuchtet, und infolge des Schwefelgehaltes der Saare schlägt sich( schwarzes) Schwefelblei auf dem Haare nieder. Das Haar allein wird auf diese Weise schwarz, nicht aber das Fell, während sich bei Anwendung von schwarzen Holzfarben auch das Fell färben und die Smitation offenkundig werden würde. Eine Vergiftung ist bei diesem Verfahren recht leicht möglich, weil das Schwefelblei, in Form eines Pulvers, nicht fest am Haar des Pelzes haftet. Es sollen sogar Erscheinungen von Bleivergiftungen an Personen erkennbar fein, die mit dem weiteren Zurichten und Verarbeiten solcher Felle zu thun haben, denn es heißt, daß man das Säubern der Felle von jenem Stoff zu vermeiden sucht, um die Farbe nicht wieder abzuschwächen, und weil außerdem das Schwefelblei die Motten abhalten soll. Dr. Möbius empfiehlt diese Thatsache der Aufmerksamkeit der Aerzte und der Behörden.
Höhlen im Riesengebirge . Unter den vielen Kalfbrüchen, welche der südliche Theil des Riefengebirges aufzu weisen hat, ist der in Albendorf befindliche einer der bedeutendsten. In diesen Brüchen sind jest weit ausgedehnte Höhlen entdeckt worden, welche Jm Riefengebirge in Wort und Bild", dessen Nedakteur sich mit Professor Munter in diese Höhlen hineingewagt hat, ausführlich beschrieben werden. Wenn sich dieselben auch nicht mit der Gaittenreuther, der Baumanns- und Bielshöhle im Harz , der Muggendorfer in Bayern , meffen fönnen, so intereffiren fie doch als eine neue Erscheinung in den Kalflagern des Riefengebirges. Den Eingang zu den Höhlen bildet bis jetzt eine einzige Spalte von einer solchen Ausdehnung, daß man mittelst einer Leiter gerade durch fie hindurchzuschlüpfen vermag. Auf dem Grunde derselben, welche eine Tiefe von einigen 20 m beftet, hat sich Waffer angesammelt. Etwa in halber Höhe dieser Spalte erstrecken sich die verschiedenen großen und hohen Höhlungen, zu denen man meistens nur stark gebückt gelangen fann. Der Boden ist mit einer zähen rothgelben Thon und Mergelmaffe, untermischt mit kleineren oder größeren Kalftrümmern, bedeckt und stellt sich nirgends vollkommen wagerecht, sondern geneigt. Dort, wo die Höhlungen am weitesten und höchsten sind, bemerkt man nach oben zugehende schiefe, ver schieden große röhrenförmige Aushöhlungen, welche besonders beachtenswerth find, nicht bloß ihrer Form nach, sondern auch, weil man durch ihr Dasein die Entstehung der unter ihnen liegenden Räume fich zu erklären vermag. Die glatten, abge= schliffenen Wandungen aller vorhandenen Räume zeigen deutlich, daß ste durch Erosion( einschneidende Thätigkeit der fließenden Gewäffer) entstanden oder doch wenigstens stark erweitert worden sind. Der auf dem Boden angesammelte zähe Thon und Mergelschlamm wurde wahrscheinlich größtentheils von außen her in die Höhlen geführt. Er zeigt leine Spuren von Knochen. Der Besuch der Höhlen ist sehr schwierig, empfiehlt fich aber gleichwohl, da die Erosionserscheinungen, welche fie bieten, großes Intereffe gewähren.
Auf die Gesundheitsschädlichkeit gewisser Operationen in Pelzfärbereien macht Dr. F. J. Möbius in der Münchener Medizinischen Wochenschrift" aufmerksam. Im vori gen Jahre fam ein 50jähriger Mann in die Universitäts- Poliklinik
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Ein Opfer der Wissenschaft. Der Assistent des Universitätsprofessors Hlava auf der czechischen pathologisch- anatomischen Abtheilung in Prag , Dr. Kilcher, starb als Opfer feines Berufes. Er nahm nämlich behufs wiffenschaftlicher Erprobung an sich selbst Blut von einem an Flecktyphus Verstorbenen zu fich, worauf er an Blutvergiftung starb.