lich, wie man uns mittheilt, dies Vergehen dem Arbeiter Böhm| aur Last gelegt, nach dessen Namen auch die Untersuchung ges nannt wird. Von den übrigen Angeklagten find, soweit befannt, zwei beschuldigt des thätlichen Widerstandes gegen die Beamten, fünf oder sechs andere des Auflaufs, weil sie sich nach dreimaliger Aufforderung nicht entfernten und alle übrigen wegen öffentlicher Beleidigung der Beamten. Inwieweit Miß verständnisse und Irrthümer seitens der Beugen hierbei unterlaufen find, das aufzuklären wird Sache der weiteren Unter suchung sein. Bisher hat einseitig die Anklagebehörde ihres Amtes gewaltet; voraussichtlich wird nunmehr auch die Vertheidigung in Funktion treten und von ihrem Standpunkte aus die Vorgänge in Grünau beleuchten. Ausdrücklich muß noch hervorgehoben werden, daß, soweit unsere Erkundigungen reichen, trotz der großen Volksansammlung am Orte der That, doch grobe thätliche Ausschreitungen seitens des anwesenden Bublifums nicht vorgekommen find. Die beiden Fälle thätlichen Widerstandes sollen darauf zurückzuführen sein, daß einer der Anwesenden versucht haben soll, das Pferd eines Gendarmen zu schlagen. Daß er das Pferd geschlagen habe, soll selbst der Gendarm nicht haben behaupten können; der zweite Fall thatsächlichen Widerstandes ist von einer Frau verübt worden, welche sich ihrer Sistirung durch Festhalten an einem eisernen Gartenzaun widersette. Diesen Vorkommnissen gegenüber wird nun abzuwarten sein, in welchem Lichte das Verhalten der Beamten bei jener Gelegenheit erscheint. Die Feststellungen hierüber werden der weiteren Untersuchung vorbehalten bleiben müssen. Festgestellt foll übrigens bereits sein, daß in vertheilten Plakaten, welche bei Theilnehmern der Landpartie fich fanden, die Aufforderung enthalten war, für Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen.
die in den christlichen" Herbergen christliche Liebe und Milde" übt. Das Opfer eines frechen Räubers ist ein in der Derselbe hatte am Paulsstraße wohnender Mann geworden.
17. d., Abends um 7 Uhr die Charlottenburger Pferdebahn an der Siegesallee verlassen, um sich über den Königsplatz nach seiner Wohnung zu begeben. Von einem Schwindel befallen, so erzählt der Betreffende, habe er fich auf eine Bank in der Belten Allee gesetzt; nach einiger Zeit sei ein Strolch an ihn herangetreten, habe ihm einen Schlag auf den Kopf versezt und das Portemonnaie mit einem Inhalt von 18 Mart entriffen. Er verlor die Besinnung, und als er erwachte, fühlte er fich fo angegriffen, daß er sich nicht zu erheben vermochte. Endlich fam ein Eisenbahnbeamter hinzu, der eine Droschfe holte und ihn nach seiner Wohnung brachte. Er befindet sich noch jest in ärztlicher Pflege und wird voraussichtlich noch längere Zeit nicht seinen Geschäften nachgehen können. Es wäre sehr erwünscht, wenn der gedachte Eisenbahnbeamte, dessen Persönlichkeit nicht bekannt ist, fich auf der Polizei melden wollte, um über den Vorfall nähere Mittheilungen zu machen.
Ein grauenhaftes Familiendrama, das sich am Freitag in dem Vororte Lichtenberg abgespielt, hat die dortige Bevölke rung in nicht geringe Aufregung versetzt. Der dort wohnhafte Arbeiter" Mysterfeld lebte mit seiner Familie, die aus der Frau und einem 23jährigen Sohne bestand, schon seit langer Beit in heftiger Fehde, welche wiederholt zu sehr erregten Szenen Beit in heftiger Fehde, welche wiederholt zu sehr erregten Szenen geführt hatte. M., der dem Trunke sehr ergeben war, soll schon früher die Aeußerung gethan haben, seine Frau oder sein Sohn würden doch noch daran glauben müffen". Während am Freitag die Frau des M. fich außer dem Hause befand und der Sohn, der das Schuhmacherhandwerk betreibt, bei der Arbeit faß, stürzte der Vater fich plößlich auf diesen und stieß ihm ein
wundete befaß nur noch Kraft genug, die Thüre der Wohnung wundete befaß nur noch Kraft genug, die Thüre der Wohnung aufzureißen und hinauszustürmen. Auf dem Hofe brach er unter Hilferufen zusammen. Der sofort herbeigerufene Arzt tonstatirte eine lebensgefährliche Verlegung, welche die Ueberführung nach dem Krankenhause nothwendig machte. Auf dem Transport dorthin ist der Verlegte gestorben. Der Mörder, welcher sofort nach der That geflohen war, wurde in der Nähe des städtischen Viehhofs eingeholt und dingfest gemacht. Seine Ueberführung nach dem Untersuchungsgefängnisse in Moabit ist bereits am Sonnabend erfolgt.
An den Magistrat haben sich mehrere Firmen unter Berufung auf das Tumult- Gesetz( Gesetz, betreffend die Verslanges Messer dicht hinter dem Ohr in den Kopf. Der Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Aufläufen verursachten Schadens, vom 11. März 1850) mit der Forderung gewendet, ihnen für den Schaden Ersay zu leisten, welcher ihnen infolge der eigenthümlichen, vielbesprochenen Sperrungsmaßregeln der Polizei erwachsen sein soll. So ist beim Burüddrängen der Menge vor dem sogenannten Rothen Schloß, An der Stechbahn Nr. 2, den Stubnert'schen Erben ge hörig, die eiserne Brustwehr an der Quaas'schen Kunsthandlung fortgeriffen worden, wodurch ein Schaden von ca. 40 M. ent standen ist. Viel bedeutender ist der Schaden an einem benachbarten Schaufenster. Der Befizer hat sein Geschäft wegen der Menschenanstauungen mehrere Tage gefchloffen halten müssen. Beim Wiederöffnen des Ladens stellte sich die unangenehme Ueberraschung heraus, daß die zurückweichende Volksmaffe die Rolljalousie in die dicke Fensterscheibe gedrückt, daß die Glasscherben die Gegenstände im Schaufenster zerschlagen hatten. In diesen wie in allen ähnlichen Fällen hat der Magistrat dem B. T." zufolge die Ersatzpflicht, so sehr die Beschädigten zu beklagen sein mögen, nach dem Wortlaut des Gesetzes ganz entschieden abzulehnen beschlossen.
Der Fleischverbrauch in den beiden Wochen in Berlin war diesmal ein weit größerer als im Vorjahre. In der Woche vom 5. bis 10. März find auf dem Bentralschlachthof 2392 Ninder gegen 2237 des Vorjahres und 7898 Schweine gegen 6546 des Vorjahres geschlachtet worden. Weit erheblicher aber waren die Mehrschlachtungen in der Woche vom 12. bis 17. März, der Woche, in der die Beiſegungsfeierlichkeiten zahl reiche Fremde nach Berlin geführt hatten. Es wurden 2434 Rinder und 8808 Schweine geschlachtet, das bedeutet 157 Rinder und 2262 Schweine mehr als in der entsprechenden Woche des Vorjahres. Auch soll die Fleischeinfuhr von auswärts erheblich größer gewesen sein als im vorigen Jahre.
Das Projekt der Ausdehnung der Berliner Polizeigewalt auf die Vororte Berlins wird namentlich in erster Linie auf die zunehmende Unsicherheit in den Vororten geſtüßt, welcher die Sicherheitsorgane der fleinen Städte und ländlichen Ortschaften nicht gewachsen sein sollten. Demgegenüber ist nun die eigenthümliche Thatsache zu fonstatiren, daß im letzten Halbjahre eine erhebliche Verminderung von Vergehen und Verbrechen in den Vororten eingetreten ist und zwar in solchem Umfange, daß bei den beiden Straffammern des zu ständigen Landgerichts 1 ein Arbeitsmangel eingetreten ist. Be sonders wird die zweite Straffammer von demselben betroffen. Obwohl dieselbe nur an zwei Tagen in der Woche Sigungen abhielt, stehen doch schon seit Monaten in jeder Sigung höchstens vier kleine Sachen an. Am Freitag waren es nur drei, von denen die eine obendrein aufgehoben werden mußte, so daß die Sizung schon um 12 Uhr Vormittags zu Ende war. Die erste Straffammer, die dreimal in der Woche tagt, hat zwar etwas mehr Arbeit, aber auch nur Bagatellfachen. Seit Beginn des Jahres 1879, also seit 9 Jahren, find beim Landgericht 11 überhaupt nur zwei Prozesse zur Verhandlung gekommen, welche mit dem Verbrecherthum der Hauptstadt in solchen Beziehungen standen, daß daraus die Nothwendigkeit der Unterstellung der Vororte unter die Berliner Kriminalpolizei gefolgert werden fönnte, nämlich die Prozesse wider die Gauner bezw. TaschenDiebesbanden Pusmentirer( Nathan Weiß und Genossen) in Rirdorf und Marowska in Friedrichsberg. Was nun die Sittentontrole anbetrifft, so werden, wie fich nachweisen läßt, die Sicherheitsorgane der Vororte viel leichter mit den ,, Damen " fertig, als die Berliner Sittenpolizei. Wir entnehmen diese Wir entnehmen diese Ausführungen einem hiesigen freifinnigen Blatte. Merkwürdig ist es, daß auch die freifinnigen Organe die immer weitere Ausbreitung der Polizei so schön finden und daß sie nicht auf den Gedanken kommen, daß es beffer wäre, durch wahrhafte soziale Reformen die allgemeine Lage zu heben. Dann brauchten wir weniger Polizei und die Verbrechen würden von selbst abnehmen.
Militärarbeit. Wie wirklich„ liberal" unsere Bourgeoiste über den Arbeiter und seine Erwerbsverhältnisse denkt, geht aus folgendem hervor. Tausende von Arbeitern gehen jetzt bekanntlich beschäftigungslos in Berlin herum, ohne daß es ihnen möglich ist, auch nur wenige Groschen zu verdienen. Man sollte meinen, daß die Leute, die sonst immer von Humanität förmlich tiefen, in jeder Beziehung dem arbeitenden Volke zu Hilfe fämen. Doch weit gefehlt
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statt vorkommenden Falles Arbeiter zu beschäftigen, holt man fich Soldaten aus den Kafernen, die sind ja billiger, denn der Arbeiter quält sich ja auch dafür, daß sie gekleidet sind und auch ihr Effen und Traftament erhalten. So denkt wenigstens die Firma Gebr. Bachten, Kommiffionslager für Baumwollenwaaren, Kaiser Wilhelmstraße 41. Diese Firma beschäftigt beim Umzuge nur Militär. Als ein Arbeiter, der in höflicher und bescheidener Weise um Arbeit bat, den Chef der Firma auf das Ungerechte solcher Handlungsweise aufmerksam machte, sagte dieser stolz und wegwerfend: ,, Das geht Sie nichts an, ich fann thun und lassen was ich will!" Das kann der Herr freilich aber schön und menschlich ist es trotz allen Geschreis von der individuellen Freiheit noch lange nicht.
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Chriftliches aus der christlichen Herberge. Man schreibt uns: Am Sonnabend, den 24. d. M. Morgens, war ich mit einem Freunde in der christlichen Herberge in der Oranienstraße. Hierselbst waren an 50-80 arbeitslose Malergehilfen verfammelt, da sich dortselbst der Arbeitsnachweis der Malerinnung befindet. Es wurden drei Anstreicher verlangt; da nun ein jeder Arbeit nehmen wollte, so stürzte alles nach dem Zimmer der Meister. Der Herbergswirth oder sein Stellvertreter trat nun dazwischen und nahm den ersten Besten, der ihm unter die einen alten Mann in den 50er Jahren mit Finger fam weißem Haar und warf ihn derart zwischen die Stühle, daß er fast befinnungslos zusammenbrach. Da sich nun die Ver sammelten hierüber empörten und an die Humanität der christ. fichen Herberge" appellirten, war der Herr Wirth derartig aufgebracht, daß er den Anwesenden, mit Ausnahme der Bugereiften, sein Lokal verbot. Es muß doch eine saubere Bande sein,
Ein trauriger Anblick bot fich vorgestern während des ganzen Vormittags den Passanten der Potsdamerstraße. Des Morgens in der achten Stunde war vor dem Hause Nr. 6 das Pferd eines Milchhändlers gestürzt und hatte beim Fallen anscheinend einen Doppelbruch des linken Hinterbeins davon getragen. Das arme Thier lag in einer tiefen Pfüße von Eiswaffer, am ganzen Leibe vor Schmerzen zitternd, von Hunderten von mitleidigen Menschen umftanden, von denen Niemand helfen konnte, länger als sechs Stunden, bevor der Abdecker mit seinem Wagen erschien und dem armen Thier den erlösenden Todesstoß versezte. Sollte fich nicht im Interesse der leidenden Thiere eine schnellere Beendigung ihrer Qualen er möglichen lassen?
Mordversuch und Selbstmord. Ein Bursche von 19 Jahren hat den Revolver auf seinen eigenen Vater abgefeuert und sich dann selbst durch einen Schuß in die Brust tödtlich verlegt. Dem Vorfall liegt, wie das Al. J." berichtet, der folgende traurige Sachverhalt zu Grunde: Mar Richter ist der Sohn des Restaurateurs Richter in Stettin . Er ist ein leichtfinniger Mensch, der schon im Elternhause seinen Angehörigen großen Kummer bereitete. Er lief seinen Eltern zu verschiede nen Malen davon, trieb sich mit lüderlichem Gesindel herum und führte einen unmoralischen Lebenswandel. Schließlich gab der bekümmerte Vater seinen ungerathenen Sohn nach Berlin in die Lehre zu einem Kaufmann, wo er ihn unter strenger Aufficht wähnte. Aber der junge Richter änderte sein Leben in teiner Weise. Er suchte die schlechteste Gesellschaft auf, trieb fich mit lüderlichen Dirnen herum, machte Schulden und ver ließ das Geschäft seines Lehrherrn. Er hatte damals ein Er hatte damals ein möblirtes Bimmer in der Wohnung des Roßschlächters Lange in der Invalidenstraße 150 inne. Der Vater ent schloß fich, seinen Sohnes wieder nach Stettin zurück zu nehmen; Schloß fich, seinen Sohnes wieder nach Stettin zurück zu nehmen; er selbst holte ihn am 18. dieses Monats dahin zurück. Schon am 22. rückte aber der junge Richter wieder aus und fuhr unter Mitnahme einer kleinen Summe und eines. feinem Vater gehörigen Revolvers wieder nach Berlin zurück. Der Vater reifte ihm am 24. d. M. wiederum nach. In der Voraussetzung, ihn in der früheren Wohnung anzutreffen, begab er fich Abends zwischen 7 und 8 Uhr dorthin. Aber schon auf dem Wege sah er seinen Sohn die Invalidenstraße entlang gehen. Er trat an ibn heran, flopfte ihn auf die Schulter und Sprach ihn mit den Worten:„ Na, Bürschchen, da bist Du ja", an. Der Sohn wich einige Schritte zurück, und zog aus der Taiche den Revolvor, den er seine mVater entwendet hatte. Im nächsten Augenblick legte er die Mordwaffe auf seinen eigenen Vater an und feuerte einen Schuß ab. Glücklicherweise ging der Schuß fehl. Nun aber richtete der Bursche den Revolver gegen fich selbst und feuerte zwei Schüsse schnell hintereinander auf fich ab. Der erste traf ihn nur leicht am Finger der linken Hand, der zweite aber mitten in die Brust, so daß er lautlos zu Boden sant. Bald hatte sich eine große Anzahl Passanten um den jungen Selbstmörder gesammelt, verzweifelt rang der Vater die Hände, ohne helfen zu können. Mit Hilfe der Umstehenden hob er seinen auf den Tod verlegten Sohn in eine Droschke und brachte ihn in das Lazarus- Krankenhaus. Hier liegt der funge Richter hoffnungslos darnieder.
Polizeibericht. Am 24. d. M. früh wurde auf dem Flur des Hauses Wrangelstraße 7 die Leiche eines wenige Tage alten unbekleideten Knaben vorgefunden. Offenbar ist das Kind ausgesezt worden und erfroren. Gegen Mittag wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Chorinerstraße erhängt vorge funden. Nachmittags gerieth ein Monteur, als er in der Chauffeestraße von einem Pferdebahnwagen während der Fahrt absprang, mit dem linken Fuße unter ein Rad, erlitt eine schwere Verlegung des Ballens und wurde nach der Charitee gebracht.
Abends wurde ein Posthilfsbote durch eine Masse vom Dach des Hauses Chauffeestraße 4 herabfallenden Schnees derartig am Halfe getroffen, daß er bewußtlos zusammenbrach und nach dem fatholischen Krankenhause gebracht werden mußte. Um die selbe Zeit schoß der 21 Jahre alte Kaufmann Max Nichter, Invalidenstraße 44 wohnhaft, als er wegen seines leichtsinnigen Lebenswandels von seinem Vater, dem Restaurateur Albert Richter aus Stettin , aufgesucht wurde, um ihn nach Hause
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zunehmen, in der Nähe seiner Wohnung mit einem Revolver auf seinen Vater, ohne ihn jedoch zu verlegen, da derselbe die Waffe zur Seite schlug. Mar Richter schoß darauf noch zwei Schüffe auf sich selbst ab, durch deren einen er sich eine anscheinend schwere Verlegung an der Brust beibrachte, so daß nach dem Lazarus Krankenhause gebracht werden mußte. An demselben Tage brannten in dem Neubau Krausenstraße 41 Verschläge und Kisten, Mogstraße 61 unter einem Ofen und in der Nacht zum 25. d. M. Lehrterstraße 16/17 die Holzbekleidung des Trocken- Apparats in einer Pappfabrik. Am 25. d. M., Mittags, wurde ein ehemaliger Kaufmann in einem Garten der Schwedenstraße in einem kleinen Waffergraben todt vorgefunden. Wahrscheinlich ist derselbe, welcher stark an Epilepsie litt, beim Wafferholen in den Graben gestürzt und so ertrunken, obgleich das Wasser in demselben nur etwa 30 cm tief war. Um dieselbe Zeit stürzte fich ein 19 Jahre altes Mädchen aus dem Fenster der in der Elfafferstraße im 2. Stock belegenen Wohnung einer ihr be fannten Dame in selbstmörderischer Absicht auf den Hof hinab und erlitt durch den Fall außer mehrfachen Knochenbrüchen auch schwere innere Verlegungen. Sie wurde auf ärzt
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Gegen Abend wurde ein Glasermeister durch ein vom Balkon im 2. Stock des Hauses Kurfürstenstraße 165 herabfallendes, 12 Pfd. schweres Stück Puz am Kopf getroffen und anscheinend nicht unbedeutend verlegt. An demselben Tage fand in dem Quergebäude des Grundstücks Ritterstraße 49 Feuer statt, durch welches die Balkenlagen des ersten und zweiten Stocks, sowie ein Zwischenboden über der Durchfahrt und verschiedene Waaren und Werkzeuge vernichtet wurden. Die Feuerwehr war längere Zeit in Thätigkeit. Außerdem fanden Louisen- Ufer Nr. 40 und Bellevuestraße Nr. 21/22 unbedeutende Feuer statt.
Gerichts- Zeitung.
Gebrannter Kaffee gehört nicht zu denjenigen Lebensmitteln, welche Gegenstand des Wochenmarktverkehrs sein können so lautet eine am Montag anläßlich eines konkreten Falles erfolgte Entscheidung des Kammergerichts. Ein im Besize des Wandergewerbescheins befindlicher Kaufmann 3., welcher hauptsächlich mit Südfrüchten, Kaffee u. s. m. handelte, hatte seinen nicht im Besize eines Gewerbescheins befindlichen Gehilfen B. beauftragt, auf dem Wochenmarkte in Königshütte frisch gebrannten Kaffee zu verkaufen, worauf Beide wegen Uebertretung des Gesetzes vom 3. Juli 1873 angeklagt, aber vom Schöffen gericht freigesprochen wurden, indem lepteres dafür erachtete, daß der Verkauf von Lebensmitteln auf einem Wochenmarkte nicht gegen das Gesez verstoße. Die Straffammer zu Beuthen verurtheilte aber Beide auf die Berufung des Amtsanwalts wegen Uebertretung des qu. Gesetzes zu je 96 M. Strafe, weil fie der Ansicht war, daß gebrannter Kaffee von dem Wochen marttverkehr ausgeschloffen sei. Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Kammergericht zurückgewiesen. Es mag dahin gestellt bleiben so wurde begründend ausgeführt- ob Kaffee überhaupt zu den Lebensmitteln und nicht vielmehr zu den Ges nußmitteln gehört, jedenfalls aber fällt gebrannter Kaffee nicht unter die Kategorie der dem Wochenmarktverkehr vorbehaltenen frischen Lebensmittel aller Art".
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Wie Jemand zu einer Stempelstrafe kommt, welcher die Befolgung der Vorschriften des Stempelgesetes auf das Gewissenhafteste beobachtet, lehrte eine Verhandlung, welche gegen den Hauseigenthümer Rentier B. vor der 94. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts stattfand. Der Angeklagte hatte feinem Miether Schuhmachermeister Baltharsar im Dezember 1886 Laden und Wohnung gekündigt und beide Räume an einen anderen auf 5 Jahre vermiethet. Für den mit dem letzteren abgeschlossenen Miethsvertrag war ein Stempel in Höhe von 33 M. entrichtet. Gleich nach Neujahr 1887 erhob der alte Miether gegen die erfolgte schriftliche Kündigung Widerspruch, da fie nicht, wie der Kontrakt vorschreibe, mittelst eines einge schriebenen" Briefes ihm zugegangen war. Die verlangte hohe Abstandssumme für freiwillige Räumung des Ladens und der Wohnung billigte Rentier B. um so weniger zu, als ihm sein Rechtsanwalt versicherte, das Balthasar auch ohne jede Entschä digung am 1. April 1887 räumen müsse. Es kam zwischen Beiden zum Prozeß, welcher der Ansicht des Berathers entgegen in beiden Instanzen zum Nachtheil des Hauseigenthümers ents schieden worden ist. In diesem Prozesse hatte der Kläger zum Na hweise, daß der Beklagte, dem bei der Prolongation des Vertrages deffen Stempelung obgelegen hatte, diese unterlassen, darnach also die Kündigung anerkannt hat, seinen Originalvertrag überreicht und wurde nun von der Steuerbehörde als Produzent desselben, in eine Stempelstrafe von 18 M. genommen. Sein Widerspruch dagegen und fein Einwand, daß er der Steuer behörde für die fraglichen Räume anstatt des Stempelbetrages von 4,50 M. sogar 33 M. zugewendet habe, vermochten ihn von der festgesetzten Stempelstrafe nicht zu befreien.
Wegen Vergehens gegen das Sozialistengesetz hatte fich am Freitag vor der Strafkammer des Landgerichts zu Potsdam der Bigarrenarbeiter Ernst Friedrich Heffe aus Berlin , früher in Potsdam , zu verantworten. Die Ängelegenheit ift seiner Zeit in der gesammten Preffe lebhaft erörtert, weil sie die erfte war, bei welcher das Reichsgericht den Grundsatz aufstellte daß schon die bloße Bestellung einer verbotenen Druckschrift den Thatbestand der Anstiftung zur Verbreitung verbotener Drud Schriften involvirt. Bei einer Haussuchung, welche bei Heffe abs gehalten wurde, fand man nämlich eine Anzahl Nummern des Züricher Sozialdemokrat, einige Hefte der sozialdemokratischen Bibliothel u.. w., welche Seffe geständlichermaßen im Auslande bestellt hatte, weil er der Ansicht war, daß der Befiz eines Eremplars von den qu. Schriften nicht strafbar sei. Jetzt erhebt Heffe den Einwand, er habe bei der Bestellung nicht gewußt, daß die Drudschriften verboten wären. Die Staatsanwaltschaft schenkte diesem Einwand, gegenüber dem früheren Geständniß, feinen Glauben und beantragte, in Gemäßheit der oben erwähnten Reichsgerichtsentscheidung den Angeklagten aus§ 19 des So zialistengefeges zu bestrafen, mit Rücksicht darauf aber, daß diese Entscheidung seiner Beit noch unbekannt gewesen sei, nur auf eine Geldstrafe von 20 M. event. 2 Tage Gefängniß zu er fennen. Der Gerichtshof verurtheilte Heffe dem Antrage der Staatsanwaltschaft gemäß.
Das höchft gemeingefährliche Treiben einer Dame aus den besseren" Ständen beschäftigte am Sonnabend die erste Straffammer des Landgerichts in längerer Sigung Aus der Untersuchungshaft wurde die verwittwete Kreisgericht räthin Bertha öttcher, geb. Schiller , vorgeführt, welche im Laufe der letzten Jahre eine wahre Geißel für die Berliner Geschäfts welt gewesen ist. Es wurden ihr nicht weniger als 53 Betrugs fälle zur Laft gelegt, jedoch erwähnte der Staatsanwalt, da nach dem Bekanntwerden der Verhaftung der Angeklagten durc die Presse noch so viele Anzeigen gegen dieselbe eingelaufen seien, daß voraussichtlich noch eine Nachtragsanklage wird erhoben wer den müssen. Die Beschuldigte, wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung vorbestraft, hat um deshalb noch eine besons ders schwere Verantwortung auf sich geladen, weil sie ihre bisher unbescholtene Tochter, die Klavierlehrerin Susanne Böttcher, mit ins Verderben gezogen hat, denn diese sollte ihrer Mutter in acht Fällen Beihilfe geleistet haben und hatte deshalb ebenfalls auf der Anklagebant Plaz zu nehmen. Die erſte Angeklagte, sucht befeelt gewesen zu sein, und hat, um sich in den Besis der dazu erforderlichen Mittel zu segen, den Kredit, den fie fich unter falschen Vorspiegelungen und auf Grund ihres Titels zu verschaffen gewußt, in der ausgiebigsten Weise auszunuzen pers standen. Zu den Beschädigten gehören in erster Linie elf Ber liner Pianofortefabrikanten, denn in einem Zeitraume von einem Jahre hat die Angeklagte nicht weniger als elf Pianinos fauft, wofür die Lieferanten außer einer geringen Anzahlung nichts erhalten haben, denn sowie die Instrumente in dem Be fige der Frau Böttcher waren, hatte diese nichts Eiligeres zu thun, als sie zu verseßen oder für jeden Preis weiter zu vers äußern. Auch die Möbelhandlungen wurden von der Ange flagten in arger Weise gebrandschaßt 2c. Der von ihr angerich tete Schaden beziffert sich nach einer Berechnung der Anflage behörde aber immerhin auf ca. 12 000 M., und das in einem Jahre! Der Gerichtshof erkannte gegen Frau Böttcher
gestanden, mit sechs Monaten Gefängniß davon fam. deren Tochter, die unter dem verderblichen Einfluffe der Mutter
gerichts I
Der Wiederaufnahme- Prozeß des Malers Hermann Wenzel beschäftigte am Montag die 1. Straffammer des Land Am 26. März 1886 war Wengel vor demfelben Gerichtshof wegen Beamtenbeleidigung zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt worden auf Grund folgender Veranlaffung: Babl reiche Mitglieder verschiedener Arbeiter- Bezirksvereine batten fich zu einer im Tivoli- Etablissement am 1. Osterfeiertag des Jahres polizeilichen Verbots fand diese Volksversammlung nicht ftatt liche Veranlaffung nach dem St. Hedwigs- Krankenhause gebracht. politischen Bekenntnisses an der Pforte des Tivoli- Etabliffements und die Besucher derselben mußten ohne Unterschied ibres