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Kehrt machen.
Einer gegebenen Anregung folgend, begaben sich nun einige hundert Mann nach dem benachTempelhof; hier barten aber wurde Wander die Versammlung von den Gendarmen Tänzer, Höhne und Marquardt empfangen und aufgelöst mit dem Bedeuten, unverzüg= lich nach Berlin zurückzukehren. Die Spaziergänger fügten sich in ruhiger Haltung; einige Gruppen beabsichtigten indessen, den Weg quer über das Tempelhofer Feld zu nehmen; hieran wurden sie durch die Gendarmen verhindert. Bei dieser Gelegenheit fiel aus der Menge ein Ruf, eine anzügliche vulgäre Redensart, welche ihrer wörtlichen Bedeutung nach eigentlich Niemand gelten fann, von dem Gendarm Marquard aber als ihm geltend aufgefaßt wurde. Marquard schritt nun zur Verhaftung des Wenzel, den er sich mitten aus der Menschenmenge holte, weil er wahrgenommen, daß Wenzel in demselben Augenblick, als der Ruf erscholl, fich beim Vorwärtsgehen umgedreht und eine Lippenbewegung gemacht. Trotzdem Wenzel sofort fich dagegen verwahrte, der Rufer gewesen zu sein und an Ort und Stelle eine Anzahl Leute ihm zuriefen: Das ist nicht der Richtige" beharrte der Beamte bei seinem Vorhaben. Auch vor der Straffammer war Marquardt schon damals der einzige Beuge, welcher im Sinne der Antlage den Wenzel belastete, und da der Ge richtshof diese Aussage als allein glaubhaft erachtete, so ward den Wenzel damals angeferner der Alibi- Beweis, das treten, als und es erging mißglückt erachtet Nachdem Wenzel im Herbst 1886 obige Urtheil. bereits 21 Tage von der gegen ihn erkannten Strafe verbüßt hatte, wurde ihm von dem bekannten Kürschner Ferkau eines Tages im Strafgefängniß zu Plößensee mitgetheilt, daß ein Maler Namens Hayat den Namen desjenigen wisse, der jenen Ruf ausgestoßen, und der eigentliche Thäter sei ein Tischler Thomas, welcher s. 3. dem inzwischen aufgelösten ArbeiterBezirksverein Vorwärts" angehöre. Diesem stattete Wenzel in deffen Wohnung in der Fürstenstraße einen Besuch ab und mahnte ihn, seine Schuld einzugestehen, um solcherart einen Unschuldigen zu befreien. Thomas bekannte fich schuldig. Bald darauf war er aus Berlin verschwunden; er hatte sich beim Abzuge zum Schein nach seiner Heimath abmelden lassen, jedoch vorher seiner Wirthin, einer Frau Baetin, erklärt, und zwar am Tage, nachdem W. ihn besucht, er sei bei jener Partie nach Tempelhof am Osterfeiertage gewesen, man wolle ihm zu Halse, er will indeffen mit dem Gericht nichts zu thun haben und gehe der Geschichte wegen Tivoli aus dem Wege. Diese und andere Wahrneh mungen veranlaßten W., den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen; auf Anordnung der höheren Instanz gab Nach wieder die Straflammer diesem Antrage statt. bolter, wegen Ausbleibens einiger Beugen einiger Beugen stattgehabter die Sache Dor dem genannten Vertagung Gerichtshof endlich zum Abschluß; es waren zur Verhandlung nicht weniger als 20 Beugen geladen. Als einziger Belastungs zeuge trat wiederum zuerst Gendarm Marquard auf. Dieser verblieb bei seiner früheren Aussage, wonach er den Angeklagten als jenen Rufer bezeichnete. Er sei seitwärts hinter W. und zwar 2-3 Schritt entfernt gegangen, als dieser fich umgedreht und jenes Wort ausgerufen; darauf habe er sich ihn gelangt." Der Angeklagte hatte dagegen eingewendet und durch Zeugen den Beweis dafür angeboten, daß er zur fritischen Schulter Drechsler Zimmermann Beit mit dem Schulter inmitten eines dichten Menscheninäuels marschirte und fich mit 8. von Arbeitsangelegenheiten unterhalten; plöglich habe ihn Marquardt beim Kragen gepadt und ihm auf seine Frage: Was wollen Sie denn?" geantwortet: Einen muß Den Ruf ausgestoßen zu ich mir langen", der muß büßen!" haben bestritt W. und führte des Weiteren an, daß, nachdem feine Verurtheilung durch die Zeitungen befannt geworden war, fich verschiedene Beugen bei ihm gemeldet, die theils in un mittelbarer Nähe des eigentlichen Thäters Thomas deffen Ruf gehört haben, theils fich mit ihm unterhalten haben und befun Den lönnen, daß er nicht der richtige Thäter sei. Der Zeuge Drechslermeister Malzan hat der Unterredung des W. mit Thomas beigewohnt und bekundete, daß ersterer dem Thomas fagte, er solle doch die Wahrheit sagen und ihn nicht unschuldig fißen lassen; Thomas habe sich hierzu bereit erklärt; derselbe
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Beuge hat ferner gesehen, daß Marquard den Wenzel, langte", in demselben Augenblick aber hatten andere den Thomas, welcher entfliehen wollte, aufgehalten und zur Rede gestellt. Andere 3eugen, welche von einem Rufe aus dem Munde des Ange
flagten ebenfalls trop unmittelbarer Nähe nichts wahrs genommen haben, befundeten, daß Thomas auf der Stelle, als man ihn anhielt, sich für schuldig bekannt habe. Ueber die Entfernung des Schauplages dieser beiden Szenen geben die Beugen indessen verschiedene Angaben fund. Der Angeklagte hatte behauptet, 18 Schritt von Marquard entfernt gewesen zu sein; Marquard bekundet, daß dies nur 2 bis 3 Schritt waren, und ob iene Szene mit Th. fich in näherer oder geringerer Ent fernung ereignete vermochten die Augenzeugen nicht bestimmt aufzutlären. Der Gendarm Tänzer hatte gehört, daß aller dings einige Leute dem Marquard zugerufen, das ist aber in fo nicht der Richtige!" Diese Leute wären weiter Entfernung Entfernung gewesen, daß fie eben so wenig, da fie vorn an der Spize gingen, gehört haben können als er, wer gerufen. Der Zeuge Zimmermann, welcher neben W. gegangen, vermochte troßdem über die Dertlichkeit der Szene ebens fowenig zu befunden; er bestätigt, daß W. den qu. Nuf nicht ausgestoßen; von welcher Seite der Gendarm Marquard aber gefommen, als er W. arretirte, ob von der Seite, von vorn oder hinter'm Rüden, das fonnte er nicht fagen; er erklärt, feins der inkriminirten Worte aus dem Munde des W. gehört zu haben. Auch über den Wortlaut der infriminirten Aeußerung gingen die Bekundungen widerspruchsvoll auseinander. Im Hinblick auf das Gesammtergebnis der Beweisaufnahme hielt der Staatsanwalt dafür, daß von zwei verschiedenen Perfonen zur fritischen Zeit an demselben Orte Strafthaten begangen seien. Hinsichtlich der Thäterschaft des W. sei das Zeugniß des Gendarm Marquard ausschlaggebend. Der bisher nicht ermittelte Thomas würde allerdings, wenn die Staatsan waltschaft ihn ermittelt hätte, ebenfalls unter Antlage gestellt worden sein. Von diesem Standpunkte erscheine es geboten, eine dem aufgehobenen Urtheil entsprechende Entscheidung zu fällen. Rechtsanwalt Freudenthal führte aus, er gebe zu, daß Marquard der einzige fei, welcher den Angell. durch seine Aussage belaste; festzustellen sei aber, daß mehrere Zeugen befundet haben, fie wüßten ganz genau, daß von Thomas die Aeußerung geschah. Es tommt zu diesem Ergebniß das weitere psychologische Moment, daß der Angeklagte, nachdem er bereits einen Theil der Strafe abgeseffen, Wiederaufnahme des Verfahrens beantragte. Dem Antrage auf Freisprechung gab der Gerichtshof nicht statt, W. wurde wiederum als schuldig erachtet; das Zeugniß des Marquardt sei in teiner Weise erschüttert, dagegen seien die Aussagen der Entlastungszeugen widerspruchsvoll. Das erste Urtheil ward der Entscheidung der Straffammer zu Grunde gelegt und die erſterkannte Strafe für angemessen erachtet.
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der Vorentscheidung und des erlaffenen Bescheides dem Kläger eine Rente mit folgender Begründung zu: Die beklagte Berufsgenoffenschaft geht von einer irrthümlichen Voraussetzung aus. Die Thätigkeit eines Fuhrmanns, welcher Waaren zum Trans port an das Geschäftshaus übernommen hat, beschränkt sich nicht immer auf das Abladen Derselben bei dem Empfänger; in vielen Geschäften ist die Thätigkeit erst dann beendet, wenn die Waaren an den für sie bestimmten Play im Hause geschafft find. Diese Arbeit ist eine Nebenarbeit des Fuhrwerksbetriebes und somit müffen die Berufsgenossenschaften für Unfälle, welche hierbei sich ereignen, ebenfalls aufkommen. In der städtischen Gasanstalt zu Remscheid hatte der Gasheizer 3. bei dem Betriebe das linke Bein gebrochen. Die Berufsgenossenschaft der Gas- und Wasserwerke weigerte sich durch Bescheid, dem Verunglückten auf die Dauer eine Rente zu ge währen, weshalb derselbe die Entscheidung des Schiedsgerichts anrief. Von diesem abgewiesen, ging er weiter mit dem Rechtsmittel des Returses das Reichsversicherungsamt an. Vor dem selben machte der Vertreter der Berufsgenossenschaft geltend, daß der Beinbruch vollkommen geheilt sei und der Kläger in der gleichen Weise wie vor dem Unfall arbeiten könne. Allerdings habe das verlegte Bein eine gewiffe Krümmung erhalten, die Berufsgenossenschaften hätten indessen nur für solche ,, Schönheitsfehler" eine Rente zu zahlen, welche die Erwerbsfähigkeit nach der Richtung hin beeinflußten, daß sie das Auffinden einer Arbeitsgelegenheit erschwerten. Es würde aber fein Arbeitgeber bei einem Gasheizer an der Krümmung des Beins Anstoß nehmen und deswegen von seiner Beschäftigung absehen. Das Reichsversicherungsamt erkannte hierauf auf Burückweisung des
Rekurses.
Ein gerechtes Urtheil. In Odessa wurde am 13. September vorigen Jahres an einer Uebergangsstelle ein Herr Dietrichs vor einer Lokomotive der dortigen Trambahn mit feinem Fuhrwerk überfahren, wobei sein Sohn getödtet, er selbst aber derart verwundet wurde, daß ihm ein Bein unterhalb des Knies abgenommen werden mußte. Er verlangte des halb von der Trambahngesellschaft, da man bei betreffender Ueberfahrtsstelle zur Zeit des Vorfalles keine Sicherheitsmaßregeln ergriffen hatte, einen Schadenersag von 75 000 Rubel. Die Gesellschaft weigerte fich, mehr als 20 000 Rubel zu zahlen, und es tam zum Prozeß, der einen für die Gesellschaft ganz unerwarteten Ausgang nabm. Da nämlich durch Zeugen fest gestellt wurde, daß der Wächter bei der Ueberfahrtsstelle so vielerlei anderweitige Obliegenheiten hatte, daß er nicht die Möglichkeit besaß, beständig auf seinem Wachtposten zu bleiben, so verurtheilte der Gerichtshof die beiden Direktoren der Gesellschaft zu je drei Monaten Gefängniß, weil sie nicht genug Bedienstete angestellt hatten, damit jeder seiner Dienstpflicht in jeder Hinsicht hätte nachkommen fönnen, und weil sie nicht die nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen hatten, um bei der Kreuzung der Trambahnlinie mit der Fahrstraße einem unglück. lichen Zusammenstoße vorzubeugen. Außerdem hat die Trambahngesellschaft dem Kläger eine Entschädigung von 60 000 Rubel auszuzahlen.
Vereine und Versammlungen.
schaftliches. Mehrere Redner führten aus, daß die Innung so wohl wie der Gesellenausschuß derselben bis jetzt nicht bewiesen hätten, daß fie gewillt find, das Gewerbe zu heben und deshalb fönne man mit Recht sagen, der Ausschuß habe keinen 3wed. Zwar habe derselbe laut Jnnungsstatut nur wenig Rechte, aber selbst diese wenigen Rechte würden von ihm wenig ausgenugt. Bum zweiten Gegenstand der Tagesordnung wurde ausge führt, daß Stellmacher die Lage der eine führt, durch aus ungünstige set. Alles was bei dem legten Streit von den Meistern bewilligt wurde, sei wieder verloren gegangen. Jedoch sei die größte Schuld hieran den Gesellen zuzuschreiben. Die legte Militärarbeit, welche von der Innung übernommen wurde, habe bewiesen, wie leicht sich die Gesellen verleiten laffen, länger zu arbeiten. Die Organisation der Ges sellen sei so gesunken, daß es diesen nicht möglich sei, die durchs geführte Forderung aufrecht zu erhalten. Das größte Unheil im Stellmachergemerk sei, daß der Arbeitsnachweis sich in den Händen der Meister befindet; um denselben wieder zu erlangen, sei es Pflicht eines jeden Stellmachergesellen, sich der Vereinigung deutscher Stellmacher" anzuschließen, denn nur durch eine feste Organisation sei es möglich, die Lage der Ges sellen zu verbessern und die herrschenden Mißstände zu beseitigen. Hierauf wurde eine aus den Herren Helypert, Menzel, Geels haar, Hölzke, Schuster, Thonstorf und Näkel bestehende Kom miffion gewählt, welche sich mit dem Ausschuß in Verbindung sezen soll, um öffentliche Versammlungen einzuberufen, welche zur Hebung des Gewerks zweckmäßig sind. Alsdann wurde folgende Resolution angenommen: Die heutige Versammlung afzeptirt die Ausführungen sämmtlicher Redner und verpflichten sich die Anwesenden, insgesammt fich der Vereinigung anzus schließen und mit allen ihnen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln dahin zu w'rken, daß sämmtliche im Gewerk herrschenden Mißstände beseitigt werden.
Eine zahlreich besuchte Versammlung Berliner Droschkenbesitzer wurde nächtlicherweile am 23. d. Mts. im großen Saale des Handwerkervereins, Sophienstraße 15, abge halten zur Besprechung verschiedener das Fuhrgewerbe tief be rührenden Intereffenfragen. Die erste Angelegenheit, über welche Herr Streu ll referirte, war die Frage: Wie verhalten fich die Berliner Troschkenbefizer zu der Beschränkung der Freizügigkeit und der dadurch hervorgerufenen Wohnungsnoth, und welche Schritte find biergegen zu thun?" In dieser Angelegenheit sind die Berliner Droschtenbestzer schon einmal, jedoch erfolglos beim Polizeipräsidium vorstellig geworden. Das Resultat der Verhandlungen war die einstimmige Annahme folgender Resolution: In Erwägung, daß die Berliner Droschtenbefizer durch die Beschränkung der Freizügigkeit im§ 1a des Droschten Polizeiregelements vom 31. Juli 1880 in erheblichster Weise geschädigt werden, indem dieselben dadurch vollständig den Berliner Hauswirthen ein Monopol geben und der Willfür der Hauswirthe preisgegeben find, so daß fie von denselben von Jahr zu Jahr in der Miethe gesteigert gesteigert werden, über Dies ein thatsächlicher Mangel namentlich an Stallungen da burch entstanden ist; in weiterer Erwägung, daß alle bisherigen Petitionen an die Behörden in dieser Hinsicht abschlägig beschie den worden sind, die Droschenbefizer aber nach§ 1 des Gesetzes über die Freizügigkeit und§ 15 des Gesetzes über die Polizei verwaltung ein gefeßliches Recht auf Aufhebung dieser Verordnung zu haben glauben, so beschließt die heutige Versammlung der Berliner Droschfenbefizer, den instanzmäßigen Beschwerde weg an das Ministerium des Innern um Aufhebung dieser Ver ordnung zu beschreiten." Im Anschluß hieran fand eine Bes sprechung über die§§ 21, 24 und 40 des Droschken- Polizei Reglements statt,( Referent Herr Kulnig), von denen§ 24 das Verhalten der Droschkenführer den Fahrgästen gegenüber regelt, § 40 die Leistungen und Gegenleistungen von Kutscher und Fahr= gast bestimmt und§ 21 von den Strafbestimmungen handelt, bezüglich deren folgende Resolution einstimmige Annahme fand: In Erwägung, daß die Paragraphen 24 und 40 des Droschken Polizeireglements von den Fahrgästen in gewiffenloser, verwerf= daß von denselben Beschwerden gegen die Führer öffentlicher
Die vereinigten Berliner Nagelschmiede waren am 22. März Lichtenbergerstr. 21, bei Heise, versammelt. Die Lohnfommiffion der vereinigten Meister war zu der Versammlung eingeladen, jedoch nicht erschienen. Ein Schreiben vom Vorfizenden derselben wurde nach Eröffnung der Versammlung ver lesen. In demselben war ausgeführt, daß der Vorstand des Vereins Berliner Nagelschmiede nicht befugt sei, eine Versamm lung anzuberaumen, sondern sich an die Lohnkommission der Meister zu wenden habe, welche dann Zeit und Ort einer Verſammlung bestimmen würde. Dies Schreiben rief allgemeinen Unwillen hervor. In der Debatte wurde der famofe Schreibebrief gebührend kritisirt. Ein Antrag, lautend:„ Die heutige Versammlung der Berliner Nagelschmiede geht über das Schrei ben der Lohnkommission der Meister zur Tagesordnung über", wurde einstimmig angenommen. Hierauf wurde der Lohntariflicher Weise gemißbraucht werden, da thatsächlich festgestellt ist, entgiltig festgestellt. Bunächst wurde ausgeführt, wie die Lohn
fommiſſion der Gesellen mit großer Mühe in verschiedenen Sigungen einen einheitlichen Tarif ausgearbeitet und diesen den am 20. Februar versammelten Meistern vorgelegt habe. Die Meister hätten es als eine„ besondere Gunstbezeigung" der Gesellen gestattet, ihren Tarif den Meistern vorzulegen und zu begründen. Die Lohnfommission der Meister habe darauf in einer einzigen furzen Sigung einen wesentlich schlechteren Tarif ausgearbeitet, welcher den Gesellen dann zugesandt wurde. Da die letteren sich zum ersten Male in einer organifirten Lohnbewegung befinden und die Lohnfäße für denselben Artikel in den verschiedenen Werkstätten um 30-40 Prozent differiren, so schlug die Lohnkom
mission der Gesellen vor, den Tarif der Meister als Grundlage zu benußen, damit vorläufig wenigstens ein einheitlicher Tarif hergestellt würde, welcher sich ungefähr mit dem Tarif der Meister deckt und darum wohl baldigst angenommen werden könnte. Bei der nun folgenden Verlesung und Abstimmung rief der Artikel„ runde Krammen" eine längere Debatte hervor. Im Verlauf derselben führte ein Redner aus, daß ein guter Arbeiter, menn er nicht als erster in der Werkstatt steht, doch nur den Lohn eines gewöhnlichen Tagearbeiters ,, verdienen" fönnte, bei diesem Artikel aber bei dem von den Meistern gebotenen Preise noch nicht auf den Lohn eines Laufburschen kommen würde. Dafür hätten also die Gefellen ihre 3-5jährige Lehrzeit durchgemacht. Den Artikel Nägel" betreffend hatten die Meister feinen Tarif aufgestellt, sondern das große liberale" Wort„ freie Vereinbarung", dafür hingefeßt. Ueberhaupt spielt Wort freie Vereinbarung", dafür hingefeßt. Ueberhaupt spielt die sogenannte freie Vereinbarung" eine große Rolle in dem Tarif der Meister. Es kam hierüber zu einer längeren Debatte, in welcher mehrere Redner sich dafür aussprachen, keinen Tarif über Nägel festzustellen, aber auch keine Nägel mehr anzufertigen. Andere Redner führten aus, daß es lächerlich sei, wenn Nagelschmiede feine Nägel mehr anfertigen wollten. Gerade weil es in diesem Artikel so jämmerlich aussteht, sei es nöthig, auch hier Hand anzulegen. Die alten Leute, welche hauptsächlich die fleinen Sorten Nägel anfertigen, verdienen dabei nicht selten Affordlöhne" von 5 M. pro Woche, weshalb auch die meisten von ihnen Almosen empfänger wären. Höher als auf 10-11 M. fönne auch ein jüngerer Arbeiter selten fommen, frog 11-12stündiger Arbeitszeit. Es sei Pflicht, den alten Leuten auch zu Hilfe zu kommen. Die Nägel hätten einen so miserablen Verfaufspreis, daß der zuerst entworfene Tarif sich so ungefähr Damit deckte, was gegen die gegenwärtig gezahlten Löhne ein Aufschlag von 60 bis 100 Prozent beträgt. feine Einigung erzielt wurde, wurde die Lohnkommission beauftragt, für Nägel einen neuen Tarif auszuarbeiten, welcher ungefähr mit den besten der jest gezahlten Preise übereinstimmt. Schließlich wurde der ganze Tarif, wie ihn die Kommission be antragte angenommen. Der Stundenlohn wurde mit 30 Pf. für den schwächsten Arbeiter bei 10stündiger Arbeitszeit normirt. Die Lohnkommiſſton wurde ferner beauftragt, den Tarif drucken zu lassen und den Fachgenoffen zuzusenden. Dies soll möglichst beschleunigt werden, damit der Tarif Anfang April vorgelegt werden kann. Es wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß dieser
Aus dem Reichs- Versicherungsamt. Zwei Fäffer Effig hatte einem Kaufmann zu Wiesbaden der bei einem Fuhr unternehmer beschäftigte Kutscher J. zuzuführen. Als derfelbe die Fäffer bei dem Empfänger an den für sie bestimmten Platz im Keller schaffen wollte, erlitt er einen seine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigenden Unfall. Die Fuhrwerks Berufsgenossenschaft lehnte durch Bescheid den Rentenanspruch des Verlegten ab, da der Unfall fich nicht bei dem Betriebe ereignet habe. Es ge höre zu den Verpflichtungen des Fuhrmanns nur, die zur Be förderung übernommenen Güter bei dem Empfänger abzuladen; habe sich J. darüber hinaus bemühen wollen und sei hierbei selben zu erhalten suchen. verunglückt, so könne dafür die Berufsgenossenschaft nicht in Anspruch genommen werden. Gegen den Bescheid ergriff Sp.
Da
neue Tarif nur ein Provisorium sei, um meninstens einen einheitlichen Saß zu erlangen, auf Grund deffen später weiter gearbeitet werden könne. Jedem Kollegen wurde es zur Pflicht gemacht, nach Ueberreichung des Tarifs nicht mehr billiger zu arbeiten, sondern lieber die Arbeit nieder zu legen. Diejenigen Gefellen, welche bereits einen höheren Lohn erzielen, sollen denSchließlich wurden noch einige interne Vereinsangelegenheiten berathen. Eine öffentliche Versammlung der Stellmacher
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Fuhrwerke wegen Vergehen gegen die§§ 24 und 40 einlaufen, welche jeder Begründung entbehren und welche in den meisten Fällen nur darauf zurück zu führen find, daß die Führer öffentlicher Fuhrwerke für ihre reglementsmäßigen Rechte eingetreten find; in fernerer Erwägung, daß dadurch die Gefahr nahe gerückt erscheint, daß die Führer öffentlicher Fuhrwerke fortwährend unschuldig zur Bestrafung gezogen werden und sogar sehr oft dem Paragraphen 21 des Droschken Polizeireglements( Entziehung des Fahrscheins) zum Opfer fallen, thren Fahrschein einbüßen und dem gänzlichen wirthschaftlichen Ruin überliefert werden; in fernerer Erwägung, daß hierdurch
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nicht allein das ganze öffentliche Fuhrgewerbe leidet, sondern auch die Autorität der Behörden gefährdet wird und das Droschten- Polizeireglement in einer nicht beabsichtigten Weise die Führer öffentlicher Fuhrwerke schädigt, spricht heutige öffentliche Versammlung der Droschtenbefizer die Erwartung aus, daß die Behörden diesen Bunkt in Erwägung ziehen und Bestimmungen in das neue Droschten- Polizei- Regle ment aufnehmen werden, wodurch diesem naheliegenden Mig brauche der Fahrgäste Einhalt gethan wird." Diese Resolution soll der zuständigen Behörde unterbreitet werden. Der dritte Punkt der Tagesordnung, das Asphaltpflaster und dessen Behandlung, worüber Herr Göbel referirte, rief die leb haftesten Debatten hervor und gelangte in dieser Angelegenheit folgende Resolution zur Annahme: In Erwä gung, daß das Asphaltpflaster den Pferden nicht die genügende Sicherheit giebt, wie das Steinpflaster; auch bei Witterungsveränderungen, hauptsächlich im Winter, die Paffage eine geradezu lebensgefährliche ist, auch die Behandlung des Asphaltpflasters durch Sandstreuen sehr vernachlässigt wird, erklärt sich die heutige Versammlung der Droschtenbefizer ganz entschieden gegen jede Vermehrung des Asphaltpflasters, betrachtet dasselbe als ein Unglück für das ganze Fuhrgewerbe und erklärt sich ganz entschieden gegen die Ausführungen der Stadtverordneten Dr. Langerhans und Gerth, welche in der Sizung vom 26. Januar d. J. für Asphaltpflaster gesprochen haben." Ferner wurden Petitionen beschloffen gegen das Radfahren und gegen den schlechten Bustand der Pferdebahn Schienen in den Straßen.
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Verein zur Unterstübung erkrankter Mitglieder der Maurer Berlins . Heute, Dienstag, den 27. ds. Mts., findet feine Versammlung statt. Die nächste ordentliche Bers sammlung wird am Dienstag, den 10. April, Abends 8 Uhr, im Louisenstädtischen Konzerthause, Alte Jakobstraße 37, abgehalten.
Gauverein Berliner Bildhauer, Annenstraße 16. Heute, Dienstag, Bibliothekabend.
Verband deutscher Bimmerleute( Lokalverband ,, Berlin Bentrum"). Generalversammlung heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, Kommandantenstr. 72, im Neuen Klubhaus". Tagesordnung: Wahl des ersten Vorfißenden und des Schriftführers. Verschiedenes und Fragekasten.
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Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Dienstag, Gesangverein Gutenberg" Abends 8 Uhr im Restaurant Quandt , Stralauerstraße 43. Gesangverein Alpenglühen" Abends 9 Uhr im Restaurant Hildebrandt, Prinzenstraße 97. Schäfer'scher Gesangverein der Elfer". Abends 9 Uhr bei Wolf und Krüger, Staligerstraße 126, Gesang. Männergefangverein ,, Gartenlaube" Abends 9 Uhr im Restaurant Firk, Rottbuserstraße 22. Männergesangverein„ Steinnelfe" Abends
9 Uhr im Restaurant Schulz, Stettinerstraße 56 57. Gesangs verein„ Schwungrad" Abends 8 Uhr Annenstraße 16 im
die Berufung und erhob, nachdem dieselbe vom Schiedsgericht Berlins tagte am 19. b. M. in Fey's Salon, Brunnenstraße Restaurant Sahm.- Gesangverein Sängerhain" Abends 9 Uhr
zu Frankfurt a. M. verworfen worden war, weiter den Refurs. Das Reichs- Versicherungsamt erkannte darauf unter Aufhebung
nung: 1. Bwed des Innungsgesellenausschusses. 2. Gewert