den obwaltenden Verhältnissen überaus gefährlich, obwohl Frei­herr von Malzahn im vorigen Jahre bei der Reichstagswahl mit 8117 gegen 3702 Stimmen gewählt wurde. Am 23. März fand deshalb in Demmin   eine Vorversammlung der beim Kreistage betheiligten Konservativen statt, in welcher jedenfalls die Sache besprochen und zum Beschluß gebracht worden ist, welche am 24. fich zur Ueberraschung der nichtkonservativen Kreistagsmitglieder im Kreistage abspielte. Auf der Tagesordnung stand die Land­rathswahl. Vor Eintritt in diese erklärte Herr von Malzahn- Gülz, daß er früher eine Erklärung abgegeben habe, nach welcher er ge neigt sei, eine Wahl zum Landrath anzunehmen. Nach nochmaliger reiflicher Ueberlegung müffe er diesen Entschluß aber zurückziehen, da für den Fall seiner Wahl er das Reichstagsmandat nieder­legen müffe. Da die Liberalen jezt schon anscheinend sich auf die Wahl vorbereiteten, so tönne man bedeutende Wahlunruhen erwarten, und diese müßten um so mehr vermieden werden, als ja im Herbst die Wahlen zum Landtag bevorständen. Unter diesen Umständen müffe er für heute eine auf ihn fallende Wahl zum Landrath ablehnen. Eine Diskussion fand nach dieser Er flärung nicht statt, sondern es wurde die Landrathswahl einfach von der Tagesordnung abgesetzt, und Herr v. Malzahn- Gülz wird nach wie vor als Kreisdeputirter das Landrathsamt weiter kommissarisch verwalten. Wir notiren dabei, daß in dem Wahlkreise Anflam- Demmin, für welchen Herr v. Malzahn- Gülz bedeutende Wahlunruhen" befürchtet, seit 1871 Freiherr von Malzahn- Gülg bei allen Wahlen stets im ersten Wahlgang mit großer Mehrheit gewählt worden war. Bisher hat auch bekannt­lich die zarte Rücksicht vor den Wahlunruhen" das Avanzement fonservativer Abgeordneten niemals beeinträchtigt. Ganz beson ders hat, wie uns mitgetheilt wird, unter den Konservativen es Eindruck in Demmin   gemacht, daß sich nach Berliner   Nachrichten das freifinnige Bentralwahltomitee schon für die dortige Wahl intereffire und Abgesandte in die Provinz geschickt habe. Beides ist nicht einmal wahr. Das freifinnige Wahlfomitee hatte mit der Erfazwahl in Antlam- Demmin   sich überhaupt noch gar nicht beschäftigt.

Die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an öffentlichen Volksschulen in Preußen 1886. Die Volksschulstatistik vom Jahre 1886 giebt u. A. auch über das Dienſteinkommen der öffentlichen Volksschullehrer sehr genauen Aufschluß. Die 64 750 vollbeschäftigten Lehrer, einschließlich der 6848 Lehrerinnen, be zogen neben freier Wohnung und Feuerung ein Stellenein tommen von 65 686 715 M., einschließlich des 6182 102 M. be tragenden Stelleneinkommens der Lehrerinnen. Der ortsübliche Werth der freien Wohnung und Feuerung bezifferte fich auf 13 449 996 M. oder auf durchschnittlich 208 M. für die Stelle. Die fernerweit aus Staatsmitteln fließenden persönlichen und Dienstalterszulagen, die an 22 657 Lehrer und 530 Lehrerinnen gewährt wurden, erreichten den Betrag von 3 487 587 M. Das gesammte Dienſteinkommen der vollbeschäftigten Lehrkräfte betrug also 82 524 298 M. oder im Durchschnitte 1274 M. Die Lehr träfte in den Städten( 22 419) bezogen durchschnittlich 1559%, M., die Landlehrer( 42 331) dagegen 1123%, M. Jene haben ein Stelleneinfommen von 28 126 836 M., welchem Werth der freien Wohnung und Feuerung mit 6 278 569 M.( durchschnittlich 280 M.) und die persönlichen und Dienstalterszulagen in Höhe von 553 503 M. hinzutreten; bei diesen stellen sich die entsprechenden Be träge auf 37 459 879+7171 427( durchschnittlich 169)+ 2 934 084 M. Es ergab sich im Jahre 1878 für 57 144 öffent liche Volksschullehrer ein Gesammtdienſteinkommen von 71 668 300 oder durchschnittlich 1254 M., für 18 278 städtische Lehrer ein folches von 28 013 600 oder durchschnittlich 1532 M. und für 38 886 Landlehrer ein solches von 43 654 700 oder durchschnitt­lich 1123 M. Das Durchschnittseinkommen hat sich sonach seit 1878 im Ganzen zwar etwas, merklich indeffen nur in den Städten, fast gar nicht dagegen auf dem Lande gehoben. Die wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung des Lehrereinkommens fallen eben in die erste Hälfte der siebenziger Jahre. Seit dem Jahre 1874, wo schon mit der Gehaltsaufbefferung der Lehrer, namentlich auch unter Bubilfenahme von Staatsmitteln, begonnen war, bis zum Jabre 1886 hat sich das durchschnittliche Stellen­cinfommen, mit Einschluß der persönlichen und Dienstalters zulagen, aber mit Ausschluß der freien Wohnung und Feuerung, in den Städten von 1148 M. auf 1279 M., auf dem Lande von 834 M. auf 954 M. und im Ganzen von 936 auf 1067 M. ges hoben. Im Jahre 1874 bezogen noch 14,2 pCt. aller Lehrer ein Stelleneinkommen, mit Ausschluß der Wohnung und Feuerung, jedoch mit Einschluß der persönlichen und Dienstalterszulagen, von 600 M. und weniger, 1886 aber nur noch 5,43 pCt.; 601 bis 900 m. hatten 1874: 42,04 pCt., 1886 dagegen 35,79 pC.  ; 901 bis 1200 M. hatten 1874: 26,01 pCt., 1886 dagegen 33,26 pCt. u. f. w. 3wischen den einzelnen Landes theilen bestehen nicht unbeträchtliche Verschiedenheiten im Durch schnittseinkommen der Volksschullehrer. Mit Weglaffung des Werthes der freien Wohnung und Feuerung betrug daffelbe 1886 in den Städten 1279 M. Der höchste Durchschnittssat entfällt mit 1675 M. auf Berlin  ; diesem am nächsten stehen Heffen- Naffau mit 1373 M., Rheinland mit 1365 M. und Schleswig- Holstein   mit 1321 M. In den Städten der übrigen Provinzen wird der Staatsdurchschnitt nicht erreicht. Am niedrigsten ist das Einkommen der städtischen Lehrer in West.

vor Schreck und Ueberraschung weitgeöffnete Auge hatte sich wieder zusammengezogen, der Mund geschlossen; aber die rechte Hand blieb noch wie krampfhaft geballt, und erst als er geendet, sagte sie, aber jetzt mit ruhiger, wie spöttischer Stimme: Und war das alles, was mir der Herr Staats­anwalt mitzutheilen hatte?"

Witte erschrat; er glaubte schon Grund gefaßt zu haben, und fühlte jetzt, daß ihm der Boben wieder unter den Füßen wegging. Nein, mein gnädiges Fräulein," sagte er rasch, ,, denn Sie scheinen noch immer an meinen Worten zu zweifeln; aber Sie wissen vielleicht nicht, daß das Heß­berger'sche Ehepaar hinter Schloß und Riegel fitt

und..."

Wollen Sie etwa behaupten," fuhr die Dame auf, ,, daß jenes Weib etwas gegen mich aussagt? Aber," setzte jte plöglich kalt und höhnisch hinzu, wie ich eben so gut weiß, daß das unmöglich ist, so sehe ich auch an Ihrem Gesicht, daß es nicht geschehen ist! Sie selber spielen dabei jedoch eine flägliche Rolle, Herr Staatsanwalt, wie Sie wohl einsehen werden, und fallen mit Ihrem Versuche, einer Familie ein Geheimniß aufdrängen zu wollen, in der gar feins besteht, sehr traurig ab ich glaube, Ihr Ge­schäft ist jetzt hier erledigt."

Und verlangen Sie nicht einmal den Namen des rechts mäßigen Erben, Ihres eigenen Neffen, zu wissen?" sagte Witte, wirklich ganz durch diese starre Ruhe außer Fassung gebracht.

Es wird sich gleich bleiben," erwiderte Fräulein von Wendelsheim, felbst nicht einmal die Schwäche der Neugierde verrathend ,,, ob Sie beabsichtigten, uns einen Schuster oder Schneider unterzuschieben. Ich will nichts weiter von der Sache hören und ersuche Sie jetzt ganz ernstlich, mich zu verlassen."

-

" Auch noch hinausgeworfen für meinen guten Willen versteht sich!" lachte Witte bitter vor sich hin, in­dem er von seinem Stuhl aufstand und feinen Hut nahm. Aber, mein gnädiges Fräulein, Sie haben sich jetzt auch ich hatte gehofft, die die Folgen selber zuzuschreiben Sache.

11

-

Da mich Ihre Hoffnungen nicht im mindesten intereffiren,

preußen mit nur 990 M., dann folgen Posen mit 1027 M. Ostpreußen   mit 1063 M. und Hohenzollern   mit 1096 M.- Auf dem Lande ist der Staatsdurchschnitt 954 M.; darüber hinaus geht das durchschnittliche Lehrereinkommen in Schleswig­ Holstein   mit 1107 M., in Sachsen   mit 1054 M., in Rheinland  mit 1049 M., in Westfalen   mit 1044 M. und in Brandenburg  mit 992 M.; in allen übrigen Provinzen bleibt daffelbe unter dem Gesammtdurchschnitte, am meisten wieder in Westpreußen  mit 806 M., in Ostpreußen   mit 837 M., in Hohenzollern   mit 845 M., in Posen mit 850 M. und in Pommern   mit 883 M.

Ueber die Einrichtung des hydrographischen Dienstes in Preußen berichtet das Zentralblatt der Bau verwaltung": Nachdem die Organisation der Arbeiten zur Auf­stellung einer Hydrographie für den preußischen Staat bereits feit längerer Zeit vorbereitet war, konnten im Jahre 1886 die­jenigen Einrichtungen getroffen werden, welche eine planmäßige Bearbeitung der gestellten Aufgabe ermöglichen. Lettere besteht zuvörderst in der Beobachtung der in den Flüffen vorkommen­den Wasserstände, Meffung der hierbei zum Abfluß gelangenden Waffermengen und Feststellung des thatsächlichen Verlaufes der Hochwafferwellen. Unter Zugrundelegung des so gesammelten Materials werden sodann Untersuchungen über das Verhältniß der Niederschlagsmengen zu den Abflußmengen angestellt und Beschreibungen der einzelnen Flüffe ausgearbeitet, in welchen der Umfang und die Beschaffenheit des Niederschlagsgebietes, das Gefälle und die Geschiebeführung der einzelnen Flußstrecken, die Anzahl und Höhe der vorhandenen Stauwerke, die Aus bildung des Flußbettes und der Ufer desselben, die Gestaltung und Höhenlage des Thales, sowie die Anlagen zum Schuße gegen Hochwaffer näher dargelegt werden. Bei dem großen Umfang der Monarchie war es erforderlich, für jede einzelne Provinz ein hydrographisches Amt einzurichten, von welchen aus die vorbezeichneten Erhebungen und Arbeiten unter Leitung des dem Oberpräsidenten unmittelbar unterstellten Meliorations­Baurathes bewirkt werden. Das in den einzelnen Provinzen gesammelte Material wird sodann am Jahresschlusse an das Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, als die Zentralftelle, eingeliefert und hier zur demnächstigen Nuzbarmachung einer weiteren Sichtung und Bearbeitung unterworfen.

Für diejenigen Stenerpflichtigen, welche fich durch die Veranlagung zur Klaffen- und flaffifizirten Einkommensteuer pro 1888-89 beschwert fühlen und reklamiren wollen, ist es von Wichtigkeit, daß fie die Reklamationsfrist innehalten. Während die Reklamationsfrist für die Klaffensteuer zwei Monate nach der bes endeten öffentlichen Auslegung der Steuerrolle, in Berlin   am 1. Juni, aufhört, hat die Reklamationsfrist für die Einkommen­steuer zwei Monate nach Zustellung der Einschätzungsbekannt machung ihre Endschaft erreicht. Wer reklamirt, muß den Nach weis führen, daß das Einkommen, welches der veranschlagten Steuer entspricht, nicht vorhanden ist. Dabei muß das Ein­fommen, wenn es in Gehalt, Salair, Lohn 2c. besteht, durch ein Attest der Behörde, des Prinzipals oder Arbeitgebers nach­gewiesen werden. Als Verhältnisse des Steuerpflichtigen, welche Die Leistungsfähigkeit schmälern, finden Berücksichtigung: eine große Anzahl von Kindern, die Verpflichtung zur Unterhaltung armer Angehörigen, dauernde Krankheit, Verschuldung und außergewöhnliche Unglücksfälle. Dauernde Krankheit des Familienhauptes oder eines Familiengliedes muß durch ärzt­Attest, Schulden oder sonstige Lasten müssen durch die letzten Quittungen über gezahlte Binsen und Lasten nachgewiesen wer­den. Wer bei erhobener Reflamation wissentlich einen Theil feines Einkommens verschwiegen oder zu gering angegeben hat, verfällt in eine Strafe zur Höhe des vierfachen Jahresbetrages der Steuer, um welche der Staat verkürzt ist oder verkürzt werden sollte, und nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. Mai 1886 findet der§ 156 des Str.-G.-B.( mit Ge­fängniß von einem Monat bis zu drei Jahren wird bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt zuständigen Behörde eine solche Versicherung wiffentlich falsch abgiebt) selbst dann Anwendung, wenn ein Steuerreflament, abgiebt) selbst dann Anwendung, wenn ein Steuerreflament, ohne dazu aufgefordert zu sein, also z. B. in der Reklamations­schrift, eine wiffentlich falsche Angabe über seine Vermögensver­hältniffe macht und zugleich eidesstattlich als richtig versichert, um eine niedrigere Einschätzung herbeizuführen. Die gesetzliche Bestimmung, daß die Steuerzahlung durch die angebrachte Re­flamation nicht aufgehalten wird, vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung des etwa zu viel bezahlten Betrages zu den bestimmten Terminen erfolgen muß, schließt keineswegs, wie vielfach angenommen wird, die Befugniß der Verwaltung aus, in geeigneten Fällen solchen Steuerpflichtigen, welche gegen die veranlagte Steuer reklamirt, bezw. refurrirt haben, eine gänz­liche oder theilweise Stundung der Klassensteuer zu bewilligen. Eine dahingehende Ermächtigung ist den Landräthen 2c. durch Erlaß des Finanzministers vom 28. November 1878 ausdrüc lich ertheilt worden, wenn der Reklament nicht im Stande ist, die Steuer bis zur Entscheidung über die Reklamation fortzu­entrichten, ohne in seinem Nahrungs- bezw. Vermögensstande geschädigt zu werden. Die Stundung erfolgt aber nur auf Antrag. Zu wünschen wäre es, wenn, wie es neuerdings in einzelnen größeren Städten, z. B. Dortmund, angeordnet wor­

-

Herr Staatsanwalt," sagte die Dame, so ersuche ich Sie, bas Gespräch jetzt draußen fortzusetzen ich habe Ihr Ge schwätz jetzt fatt."

Sehr schön, mein gnädiges Fräulein!" rief Witte, dem das denn doch zu arg wurde, indem er sich aber vorsichtiger Weise nach der Thür zurückzog, denn der in diesem weib­lichen Unhold schlummernde Drache schien sich zu regen. Von meinem Geschwät sollen Sie nicht länger belästigt werden, aber vielleicht gefällt Ihnen dann eine Vorladung vor Gericht besser, die.

Die Dame fuhr mit so zornsprühenden Augen auf ihn ein, daß er es für das Beste hielt, das Bimmer zu verlassen; denn er hielt sie in ihrem jetzigen Zustand, gereizt und zum Aeußersten getrieben, auch zu Allem fähig. Er mochte aber dabei die Thür wohl etwas rascher auf und wieder zuge­macht haben, als das in der gewöhnlichen gesellschaftlichen Form die Sitte erheischt, und als er draußen aufblickte, sah er durch den einen Fensterflügel durch, den sie in der Sand hielt und gerade abpuste, in das vergnügt grinsende Gesicht der Magd, die etwas Anderes gar nicht erwartet zu Gesicht der Magd, die etwas Anderes gar nicht erwartet zu haben schien.

Na, war's hübsch!" flüsterte das boshafte Geschöpf auch noch, als er, ohne sie weiter zu beachten, an ihr vor überschreiten wollte; aber er hielt es natürlich nicht der Mühe werth, ihr eine Antwort zu geben, und eilte so rasch er fonnte die Treppe hinunter und auf den Stall zu, wo er sich augenblicklich sein Pferd einschirren ließ. Der Knecht schien sich gern in ein Gespräch mit ihm einlassen zu wollen, um zu erfahren, wie es oben abgelaufen. Witte fühlte sich um zu erfahren, wie es oben abgelaufen. Witte fühlte sich aber nicht in der Stimmung, drückte ihm ein gutes Trint­geld in die Hand, setzte sich auf und fuhr in einem scharfen Trab zum Thor hinaus. Er war dabei sehr unzufrieden mit sich selber, denn er hatte bei dem ganzen verunglückten Versuch, die Sache durch einen entscheidenden Schritt zu erledigen, nicht allein nichts erreicht, sondern vielleicht eher Schaden angerichtet, und gar nicht zu seiner besonderen Er­Schaden angerichtet, und gar nicht zu seiner besonderen Er­bauung fiel ihm in dem nächsten Augenblick der Major und Nath Frühbach ein, die etwa in ähnlicher Weise von Vollmers abgezogen waren. Jene handelten freilich nur auf einen Verdacht, er selber aber auf die Gewißheit der auf einen Verdacht, er felber aber auf die Gewißheit der

den, überall Klaffensteuerreklamationen für alle, die es wünschen, von einem eigens dazu beorderten Gemeindebeamten unentgelt lich angefertigt würden.

Ueber Arbeiterschuhgesehgebung. Nach der Na tionalliberalen Korrespondenz" hat, wie man aus Bundesraths­freisen hört, der vom Reichstag beschlossene Gefeßentwurf über die Sonntagsarbeit wenig Aussicht, die Zustimmung der vers bündeten Regierungen zu finden. Dagegen soll im Bundesrath die Geneigtheit herrschen, der ganzen Frage eines erweiterten Arbeiterschußes auf Grund der Reichstagsbeschlüsse der jüngsten und der vorigen Session( Kinder- und Frauenarbeit) näher zu treten und dem Reichstag eigene Anträge auf diesem Gebiet zu unterbreiten. Wenn sich dies bestätigt, so hätten die wiederholten Anregungen des Reichstags die beabsichtigte Wire fung gehabt.

11

Ueber den Hauptmann a. D. Ehrenberg lesen wir in einem Eingesandt" der Züricher Post", daß der jetzt in der Schweiz   lebende frühere ostpreußische Rittergutsbefizer Reiten bach- Plicken( aus der Konfliktszeit her als Steuerverweigerer bes fannt) in dem Festungsplanprozeß" auch als Zeuge vernommen worden ist und dabei ausgesagt hat, Ehrenberg habe ihm selbst erzählt, daß der Plan der Festung Wesel   von ihm an Frankreich  verkauft worden sei.

nungen

-

Eine Anklage wegen Uebertretung des§ 100e der Gewerbeordnung Lehrlingsprivilegium der Jn­wurde vorgestern, als der erste Fall dieser Art, vor dem Kammergericht verhandelt. Ueber den Thatbestand wird uns folgendes berichtet: Für den Umfang der Gemeinde St. Tönis( Regierungsbezirk Düsseldorf  ) war verordnet worden, daß vom 1. August 1886 ab Seidenweber, welche der dortigen Innung nicht angehören, aber doch aufnahmefähig find, Lehr­linge nicht mehr annehmen dürfen. Nun hatten aber die Seidenweber Lickes und Weinden ihre etwa 15 Jahre alten Söhne nach der Entlaffung aus der Elementarschule das Weber­handwerk gelehrt und seit der Zeit in ihrem Hause auf dem Webestuhl beschäftigt. Festgestellt ist ferner, daß die Ange flagten, obwohl sie aufnahmefähig find, der dortigen Innung nicht angehören. Indem zunächst das Schöffengericht gegen beide auf 3 M. Geldstrafe erkannte, führte es begründend aus: Die Angeklagten wenden zwar ein, daß die Verordnung nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar sei, nämlich da, wo Väter Die Ges ihre eigenen Kinder zu deren Gewerbe ausbilden. werbeordnung feze nämlich für den Begriff Lehrling" ein Ver tragsverhältniß voraus, derart, daß ohne einen Vertrag nicht im Sinne des Gefeßes von einem Lehrling gesprochen werden könne. Durch dieses Gesetz foll aber eben den auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1881 gebildeten Innungen zu den ihnen bereits auf dem Gebiet des Lehrlingswesens verliehenen Rechten ein neues, sehr viel weiter gehendes Recht gewährt werden, näm lich, von einem bestimmten Zeitpunkt an die Nichtinnungs meister von dem Lehrlingswesen ganz auszuschließen. Es ist Dabei eine Unterscheidung von Meisterskindern und solchen, die auf Grund eines Vertrags als Lehrling angenommen werden, unbegründet. Die von den Angeklagten eingelegte Berufung wurde von der Straffammer zu Cleve in Uebereinstimmung mit den Ausführungen des Vorderrichters zurückgewiesen. Ebenso mies auch das Kammergericht die Revision zurück, indem es die Feststellung des Vorderrichters nicht für rechtsirrthümlich und ferner auch dafür erachtete, daß zur Feststellung des Lehrlings verhältnisses ein schriftlicher Vertrag nicht durchaus erforderlich sei, daß sodann auch das väterliche Verhältniß nicht in Betracht fomme, zumal ja die Lehrlinge ohnehin der väterlichen Zucht des Lehrherrn gefeßlich unterworfen seien. Im übrigen unter liege die Frage, ob ein Lehrlingsverhältniß vorhanden, in jedem einzelnen Falle der richterlichen Prüfung.

-

Wo Becken die Zwanzigpfennigftücke in Nickel  , so ziemt es fich, einmal nachzufragen aus Anlaß des fürzlich er laffenen Berbots ausländischer Scheidemünzen. Bei der Bes rathung der Sache im Reichstage wurde von dem Abgeordneten Dr. Bamberger hervorgehoben, daß über die Richtigkeit und Nüglichkeit der beabsichtigten Ausprägung einer solchen Scheide münze nur das Urtheil des Verkehrs entscheiden tönne. In zwischen sind die Münzen ausgeprägt worden, aber im Verkehr treten fie nur als Rarität auf; dieselbe Beobachtung ist sowohl in den verschiedensten Arten des Kleinverkehrs wie in den ver schicdensten Gegenden Deutschlands   zn machen. Wenn man mit dieser Erfahrung die weite und intensive Verbreitung vers gleicht, welche das allerdings wesentlich handlichere 20- Bentimes­stück von Nickel oder Bronze in Belgien  , in der Schweiz   und in Frankreich   gefunden hat, so ist die Frage taum abzuweisen, ob das Zwanzigpfennigftüd in Nickel   den Bedürfnissen des Ver fehrs wegen seiner Größe vielleicht nicht entspricht, ebenso wie denselben früher das Zwanzigpfennig in Silber wegen seiner Kleinheit nicht entsprochen hat, oder ob man aus anderen, bisher nicht bekannt gewordenen Gründen davon abgesehen hat, diese Münzen in größeren Mengen auszuprägen resp. in den Verkehr zu bringen.

-

In Würzburg   wurden dieser Tage drei Reservisten ab geurtheilt, die sich geurtheilt, die sich offenbar in nicht ganz nüchternem Su ftande an einem Landwehrsergeanten vergriffen hatten. Da die betr. Reservisten dies Vergehen begangen hatten am Abend

-

Thatsachen hin; doch was halfen ihm die, so lange es ihm an Beweisen dafür fehlte, und mit denen sah er sich voll­ständig auf den Sand gesetzt.

Heßberger, total gebrochen und eingeschüchtert, hatte allerdings Alles, was man von ihm wollte, gestanden, die Heßberger selber aber, bei welcher er dann, aber auch noch ganz privatim, den Versuch gemacht, um eine Zustimmung von ihr zu erhalten, kalt und höhnisch erwidert, sie wisse von nichts, und als er ihr endlich das Zeugniß ihres Mannes vorhielt, geantwortet, dann erledige sich die Sache von selber. Möglich, daß die verstorbene Frau Baronin die Absicht gehabt habe, einen solchen Tausch zu machen, falls ihr eine Tochter geboren würde ihr eine Tochter geboren würde sie fönne es nicht sagen und die Frau auch nicht mehr fragen, denn sie wäre tobt; dann hätte sich das aber auch natürlich durch die Geburt eines Sohnes unnöthig gezeigt und jede Mutter ihr eigenes

Kind erzogen.

-

Dabei blieb sie, und dagegen würde selbst Heßberger's 3eugniß nichts geholfen haben. Durch diesen konnte aller dings der Versuch eines Betrugs fonstatirt werden, aber nie die Ausführung desselben und der wirkliche Tausch. Die Kinder waren ihm im Dunkeln überliefert worden, und er selber hätte nie im Leben beschwören können, ob er daffelbe Kind oder ein anderes dafür zurückgetragen.

Aber jetzt half es nichts mehr; er war schon zu weit gegangen, um noch zurück zu können. Auf der einen Seite brängte ihn der alte Baumann selber, die Sache zum Abschluß zu bringen, auf der andern war er jetzt der Gefahr ausg setzt, daß dieses entsetzliche Fräulein von Wendelsheim   sogar eine ähnliche Klage gegen ihn richte, wie die Frau Müller gegen den Major. Bis zu diesem Augenblick hatte er alles allein auf eigene Faust und im Stillen betrieben, nun ging das nicht länger; er mußte selber die Anzeige beim Gericht machen. Ueberdies war auch der Termin der Erbschafts  Auszahlung so nahe herangerückt, daß er sich hätte die größte Verantwortung zuziehen können, wenn er eine derartige ihm

Er

gemachte Anzeige über denselben hinaus verheimlichte. durfte eben nicht länger zögern und das Ganze auf die eigenen auch Schultern nehmen, und mit dem Entschluß wurde er