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Stadtgemeinde insbesondere geltend gemacht, daß das Recht der Adjazenten an einer öffentlichen Straße sich im allgemeinen nur auf die ungehinderte Kommunikation zu dem Grundstücke ver­mittelst des Bürgersteiges und des Fahrdammes erstrecke, daß daher, da weder der Bürgersteig noch der Fahrdamm durch den Tribünenbau berührt worden sei und dem Kläger weder nach den Grundsäßen des Nachbarrechts noch sonst ein weitergehen der Anspruch zulomme, ein Eingriff in die Rechte des Klägers nicht vorliege. Das Gericht erkannte demgemäß auf kosten­pflichtige Abweisung der Klage.

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Auf Befragen des Verth. R.-A. Dr. Reinhardt bestätigt die Zeugin Dennier, daß Frau Cabannes vor ihrer Abreise nach Paris thre Möbel veräußert habe. Auf Vernehmung des Staatsanwalts Der Präsident konstatirt alsdann aus den Aften, daß Frau Cabannes zu der Verhand lung als Beugin celaden, daß jedoch laut Auskunft des Straß burger Polizei- Präsidenten diese Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Der Ober- Reichsanwalt beantragt, die gerichtliche Aussage der Frau Cabannes zu verlesen. Der Präsident bemerkt, daß der Gerichtshof über diesen Antrag berathen werde. Es tritt alsoann eine furze Pause ein.

mittlere gen die Dienstmagd Runge den Antrag auf Bestrafung der­Deniger, Iben wegen verleumderischer Beleidigung, vor dem Schöffen Ste das richt tam jedoch ein Vergleich der Parteien zu Stande, da Bellagte 2. mit te Stadler( Straßburg ) wird verzichtet. die Erklärung abgab, daß fie lediglich mittlere en Angaben der der Wahrsagerin" Glauben geschenkt cal find abe. In dieser Privatklage- Sache war auch die Wittwe Schenk ad, die is Zeugin vernommen worden und bei dieser Gelegenheit tam ergiebt as von derselben jahrelang betriebene Wahrsagegeschäft zur genau prache. Unter dem Eide hatte nun die Schenk in Abrede ge= tungen ellt, die Privatbeklagte Runge zu kennen und derselben oder nstand, berhaupt jemand im Orte wahrgesagt" zu haben und schließ ig, die stellte sie den Befit des Erbbuchs" und" Erbschlüssels" . Im dlich in Abrede. Es fanden fich aber Leute, die von dem tälteste egentheil dieser Behauptungen Kenntniß hatten und es ward it 24,2 emnächst gegen die kluge Frau" die Untersuchung wegen Be ganzen uges zunächst, dann aber wegen wiffentlichen Meineides noch fiel auf ngeleitet, nachdem der mit einer Haussuchung in der Schenk wanite ben Wohnung beauftragte Gendarm Eisler das Erbbuch" und Da nicht erwiesen vielfach en ,, Erbschlüffel" beschlagnahmt hatte. Da nicht erwiesen öhnlich urde, daß die Schenk gegen Entgeld geweiffagt, erfolgte Eins größten ellung des Verfahrens wegen Betruges; dagegen hatte sich die Die Schenk geſtern vor dem Schwurgericht wegen Meineides zu ver­Südoft ntworten.". Die Beweisaufnahme ergab, daß die Angeklagten Tal, die jener Privatflagefache wider befferes Wissen falsch geschworen; dstärke emgemäß lautete das Verdikt der Geschworenen auf Schuldig. Die mit Buchthaus bereits vorbestrafte unmoderne" Pythia Dölfung betrug, urde somit vorläufig taltgestellt". Das Urtheil des Gerichts­att 5,6. ofes lautete auf 5 Jahre Zuchthaus, Ehrverlust und dauernde is 25.) nfähigkeit der Angeklagten, als Beugin zu fungiren.

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Eine Diebin, die sich ihre Opfer aus der Kinder­elt suchte, stand gestern vor der vierten Straffammer am andgericht 1. Frau Emilie Marlowsti sah einst einen Knaben, er ein augenscheinlich werthvolles Badet trug. Sie rief den naben zu sich heran und beauftragte ihn, aus einem benach arten Keller für 15 Pf. Kohlen zu holen, das Packet wollte sie ährend der Zeit an sich nehmen. Der Knabe reichte ver­auensvoll seinen Schaß und führte den Auftrag aus. Als er ann die Straße betrat, erhielt er sein Packet richtig zurück und egab sich nach Hause. Wer aber beschreibt den Schrecken der Itern? Das Packet hatte einen vollständigen Anzug enthalten, er Umschlag war unverlegt, und dennoch war nur noch ein fädchen vorhanden. Als der Knabe seine Erlebnisse erzählte, bar dies Wunder aufgeklärt. In einem zweiten Falle suchte die Ingeklagte ein 9 jähriges Mädchen in ihre Schlingen zu locken, no der Plan glückie nur zu gut. Die Kleine war von ihren Eltern eauftragt worden, ein Kleid vom Pfandleiher einzulösen, und Is fie eben mit dem Kleidungsstück den Heimweg angetreten atte, wurde fte von der Angeklagten bemerkt und angerufen. wiederholte fich auch hier das übliche Manöver, die Kleine bergab vertrauensvoll das Kleid, um einen ihr von der An eflagten ertheilten Auftrag auszuführen. Inzwischen verschwand ie Gaunerin mit dem Kleide. Später wurden die entwende en Sachen bei der Trödlerin Frau Filz ermittelt, und da deren Infauf nicht in das Trödelbuch eingetragen war, wurde die inklage wegen Hehlerei gegen die Trödlerin erhoben. Die erste or dem Ingeklagte, die früher bereits mehrere Vorstrafen wegen Eigen lächter humvergebens erlitten hat, giebt an, daß sie nur aus bitterster derlitt toth den Weg des Verbrechens beschritten habe, und diese An­aben werden auch glaubhaft bestätigt. Der beraubte Knabe erselben at sogar durch die Angeklagte einen Theil des Anzuges zurück uf dem halten. Die zweite Angeklagte hat Preise gezahlt, wie fte all­emein gangbar find, die Eintragung ist nur durch ein Ver­hen verabsäumt worden. Der Gerichtshof erkannte wegen ehlerei auf Freisprechung und wegen der Nichteintragung auf M. Geldstrafe. Die erste Angeklagte wurde wegen Betruges zwei Fällen zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt.

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Gegen die Auswüchse des Lonisthums geben die Gerichte mit ganz besonderer Strenge vor, namentlich wenn Mitglieder dieser edlen" Zunft durch Drohungen oder Miß­handlungen Eristenzmittel von ihren Opfern erpreffen wollen. Ein derartiger Fall unterlag gestern der Beurtheilung der ersten Straflammer des Landgerichts I . Der Angeklagte, Möbel­polirer" Paul Hahn, ein sehr jugendlicher Mensch, über deffen Lippen fich kaum die ersten Flaumenhaare fräuselten, wurde aus der Haft vorgeführt, um sich wegen Kuppelei und Mißhandlung zu verantworten. Als Belastungszeugin war seine ehemalige Buhälterin Auguste Schmidt vorgeladen. Wie gewöhnlich in solchen Fällen, so versuchte auch hier die Beugin ihre frühere bei der Polizei protokollirte Aussage abzuschwächen; doch ge­lang es den eindringlichen Mahnungen des Präsidenten, dem Mädchen die Wahrheit zu entlocken. Unter Thränen und den Blick zaghaft auf den Angeklagten gerichtet, gestand sie nach und nach, daß fie vom Angeklagten zum Robern" angehalten worden sei und von ihm mehrfach gemiß handelt wurde, weil sie ihm nicht genug Geld ablieferte. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts auf 4 Monate Gefängniß mit dem Hinweis, daß gegen solche Burschen das Gesetz in seiner ganzen Strenge angewendet wer den müffe. Auguste wankte hinaus, um auf dem Korridor dem früheren Geliebten die Hand zur Versöhnung zu reichen, welche dieser auch willig entgegen nahm.

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Landesverraths- Prozeß. Leipzig , 3. Juli. 3weiter Tag der Verhandlung. Präs. Es ist ja selbstverständlich, daß Sie auf eine Begnadigung hoffen? Cabannes: Herr Präft dent, begnadigt fann ich doch nicht werden, aber ich hoffe, daß mir gestattet werden wird, meine Strafe in Straßburg zu ver­büßen, damit ich hin und wieder meine Frau und Kinder sehen fann. Präs.: Da Sie also durch Ihre Geständnisse eine Milderung der Strafe erhoffen, so müssen Sie umsomehr vor­fichtig sein. Die Hoffnung auf eine Strafmilderung wird Sie doch nicht etwa veranlassen, einen Unschuldigen ins Unglüd zu stürzen? Cabannes: Und wenn ich wüßte, sofort dadurch meine vollständige Freiheit zu erlangen, so würde ich dies nicht thun. ( Sich zu Appel wendend): Mag Appel selbst sagen, ob ich die Wahrheit gesagt habe.- Appel, der bis dahin in ziemlicher Unruhe dagesessen hat, ruft zitternd: Das ist Alles erlogen, ich protestire gegen Alles. Pras.: Cabannes, ich ermahne Sie nochmals, mit ihrem Gewiffen zu Rathe zu gehen, fich durch nichts beein­fluffen zu laffen. Sie würden, wenn Sie hier einen Unschul­digen beschuldigen wollten, Ihren bisherigen Verbrechen die Krone auffeßen. Appel bat selbst zugegeben, daß er Ihre Frau unterstügt hat. Wenn Sie den Appel zum Dank dafür noch derartig, wie es geschehen, in unschuldiger Weise beschuldigen wollten, so würde das eine grenzenlose Verworfenheit sein. Cabannes: Herr Präsident! Gott soll mich in meiner Todes stunde strafen, wenn ein unwahres Wort gesagt habe. Präs.: Sagen Sie es einmal dem Appel in's Geficht, damit wir es alle hören. Cabannes( zu Appel gewendet): Appel, Sie fönnen nicht bestreiten, daß Sie mir mehrfach Geld, das Vincent an Sie geschickt hatte, gaben, daß Sie eine Anzahl an Vincent bestimmte Sendungen für mich und Dieß nach Paris beför­derten. Sie waren selbst bei Vincent und haben mir von ihm Gelder gebracht. Appel( mit zitternder Stimme): Sie lügen, ich weiß von nichts, ich fenne feinen Vincent.- Cabanncs: Bei dem Wohle meiner Kinder rufe ich Gott zum Beugen, daß ich die Wahrheit spreche. Wenn ich auch ist im Buchthause fize, so habe ich doch mehr Wahrheitsliebe wie Ste. Appel: Jch wiederhole, daß ich alles bestreite und Sie gelogen haben, die Sache wird sich ja finden. Cabannes: Ich weiß, was Sie unter diesem Sich finden" verstehen. Appel sagte mir nämlich einmal, als wir in Straßburg über eine Brücke gingen: Wenn ich einmal etwas verrathen würde, so würde er mich er­schießen. Appel: Das ist auch eine Lüge. Cabannes: Ich beschwöre bei dem Wohle meiner armen Kinder, daß ich die Wahrheit gesagt habe. Verth. Rechtanwalt Dr. Reinhardt: Bat Cabannes nicht bei einer Vernehmung vor dem Herrn Ober- Reichsanwalt gesagt, er sei in der Lage, über eine unterirdische Mine etwas zu befunden; dies thue er aber nicht früher, ehe ihm eine Strafmilderung zugefichert sei? Der Präsident konstatirt aus den Aften, Cabannes habe vor dem Ober­Reichsanwalt gesagt, er kenne in Frankreich eine unterirdische Mine, über diese wolle er jedoch vorläufig noch Schweigen beobachten, bis ihm eine Strafmilderung oder eine Begnadigung zugefichert sei. Diese Angelegenheit habe jedoch mit der gegenwärtigen Verhandlung nichts zu thun. Cabannes: Ich habe aller­dings dem Herrn Ober- Reichsanwalt gegenüber eine derartige Bemerkung g macht, da diese Sache aber mit der gegenwärtigen nicht das Geringste zu thun hat, noch Schweigen beobachtet. Dies schließt nicht aus, daß ich später die Sache noch einmal dem Herrn Ober- Reichsanwalt oder dem Herrn Anstalts Direktor mittheilen werde. Der Präsident verliest hierauf einen Brief, den Frau Cabannes ihrem Manne in das Buchthaus zu Halle gesandt hat. In diesem theilt dieselbe mit, daß fie u. a. von einem Herrn Färber unterstügt worden sei. Auf Befragen des Präsidenten bemerki Cabannes, daß unter diesem Färber" Appel gemeint sei.- Der Präftdent läßt zwei Gefangenwärter in den Saal treten und befiehlt denselben, den Cabannes wieder ins Gefängniß zurückzuführen.-

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end ein befind uf den Das Vigilantenhandwerk hat nicht immer goldenen eutende Boden; es fann unter Umständen seinen Herrn auch an die Behirn Schwelle des Buchthauses und manchmal vielleicht sogar hinein­mittelst ringen. Dies bewies eine Verhandlung gegen die Wäscherin Am tunge, welche vor der 1. Straffammer des Landgerichts I ge­Knabe ührt wurde. Die mehrfach vorbestrafte Angeklagte sollte fich dlichen der Begünstigung des Diebstahls resp. der Hehlerei schuldig ge­utschers nacht haben. Der Antlage lag folgender Thatbestand zu Grunde: tt eine Bor einigen Monaten wurden dem Lederwaarenhändler en Tod Betruschte in der Skaligerstraße diverse Waaren gestohlen; bei Neubau tesem Diebstahl war auch ein gewiffer hübscher, der sich er vom Bt im Buchthaus zu Brandenburg befindet, betheiligt. Diesem Herwert Il die Angeklagte einen Beutel geborgt haben, in dem ann die gestohlenen Gegenstände in ihre Wohnung ebracht wurden. Bei dem betreffenden Diebstahl fiftirten ifistirten dem Hübscher noch zwei andere Personen. die Gesellschaft vereinigte sich später zu einem Einbruch in das Sarderobengeschäft von Simon in der Oranienstraße. Zwei der inbrecher, Knuth und Eichler, schlichen am Morgen, als das aus geöffnet wurde, mit je einem Packete davon, ein drittes Jacket, das sie vorläufig liegen laffen mußten, wurde dann von übscher abgeholt. Einen Theil des gestohlenen Gutes plazirte nuth in einen Koffer, der nach der Anklage Eigenthum der unge war, während das Uebrige in ein anderes Versteck ge= cacht wurde. Der Werth der entwendeten Garderobenstüde zifferte fich auf ca. 2000 M. Knuth wohnte bei der Anges agten und gab ihr einen der gestohlenen Ueberzieher für Kost no Logis in Bahlung. Die drei Rumpane wurden bald darauf on der Polizei ergriffen und dingfest gemacht. Die Angeklagte ill nicht gewußt haben, daß hübscher den Sad zum Transport er gestohlenen Lederwaaren benußen wollte. Den Koffer habe nuth schon vor dem Diebstahl von ihr gekauft und den Ueberzieher abe fie zwar in Bahlung genommen, doch nur um denselben rländ er Polizei als Beweismittel für den begangenen Einbruch zu elalter bergeben. Sie habe immer der Polizei Nachricht zukommen or dem ffen, wenn ihr ein Verbrechen bekannt geworden sei; in den ndlung orliegenden Fällen sei ihr aber die Polizei zuvorgekommen Lieben nd fte habe eine bezügliche Mittheilung daher nicht mehr welchem achen können. Auf weitere Fragen des Präsidenten erklärt fand, le Angeklagte: Die Herren Kriminalfommissare Keßmann und Braun haben mir gesagt, ich möge mir nöthigenfalls ein Stück von en gestohlenen Sachen beschaffen und dies dann der Polizei zustellen. Darum habe ich auch den Ueberzieher genommen, obwohl mir ekannt war, daß derselbe von einem Diebstahl herrührte. Als ie Polizei am selben Morgen zu mir fam, habe ich von der Sachlage sogleich Mittheilung gemacht. Die Beugen Kriminal ommiffare Regmann und Braun bestätigen im Wesentlichen die lussage der Angeklagten; dieselbe habe der Polizei mehrfach Dienste geleistet. Es sei eben nicht immer möglich, die Verses seien threr recher zu faffen, wenn die Beweisstücke fehlen; aus diesem Brunde und weil bei der Angeklagten solche Personen verkehrten, enen schwer beizukommen war, wurde derselben gesagt, fte möge entuell im bemerkten Sinne handeln. Ob nun die Angeklagte den vorliegenden Fällen den Willen gehabt habe, die An ige zu erstatten, laffe fich schwer feststellen, weil die Polizei em Verbrechen sehr schnell auf die Spur fam; Thatsache sei deß, daß die Kunze bei Ergreifung der Verbrecher behilflich ar. Auf Grund dieser Beugenaussagen beantragte der Staats. walt die Freisprechung und der Gerichtshof erkannte nach rzer Berathung dem Antrage gemäß.

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Landrichter Munzinger: Jm April d. I. hörte ich, daß Frau Cabannes in Paris gewesen sei. Ich lud fte deshalb vor und erfuhr von ihr, daß fie im Bureau des renseignements war, um daselbst den Oberst Vincent um Unterſtügung zu bitten. Vincent habe sie zu Sandherr, dem jetzigen Chef des Bureau's gewiesen. Letzterer habe sich anfänglich geweigert, ihr eine Unterstüßung zu gewähren, da, wie er ihr bedeutete, er in Beitungen gelesen, daß ihr Mann seine Landsleute verrathen habe. Sie habe dies in Abrede gestellt und dem Herrn ihre große Noth geklagt; daraufhin habe ihr Sandherr 600 Fris. mit dem Bemerken gegeben: Wenn sie sich wieder in Noth befinde, sollte sie sich nur wieder an ihn wenden, es seien noch einige für Cabannes bestimmte Gelder vorhanden. Frau Saum: Frau Cabannes habe einmal zu ihr gesagt: fte laffe sich lieber die Hand_abhauen, ehe ste einen Meineid leifte. Auch habe ihr Frau Cabannes erzählt, daß sie von Appel Unterstügung erhalte. Fräulein Dennier: Frau Cabannes habe ihr erzählt, daß ihr Mann fich in Unter fuchungshaft befinde, weil er an die franzöfifche Regierung be richtet habe. Diese Berichte seien durch Appel, Girard und Streißguth befördert worden. Sie habe, während ihr Mann in Untersuchung war, vom Appel Geld erhalten, das ihrem Manne von der französischen Regierung geschickt war.

Amtsgerichtsaktuar Kern: Frau Appel hat ihren Gatten einige Male in der Untersuchungshaft besucht. Appel fragte seine Frau: ob etwas neues vorgefallen wäre. Diefelbe Frage verne frau Appel ahmeten beide förmlich auf. Beim Abschiede stellte Mann. Da die Frage beiderseits

Gelegenheit der Beerdigung Naiser Wilhelms 1. auf dem lumenparkett des Pariser Plates errichtete Tribüne die Aus­t aus den zu seiner Wohnung gehörenden fünf Parterre­stern des Hauses Pariser Platz 2 versperrt worden sei, und ßerdem Annerkennung des Prinzips beansprucht, daß die adtgemeinde zur Errichtung derartiger Bauwerke, welche die sficht von seinem Hause beeinträchtigen, nicht befugt sei. In n gestern vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts abge­tenen Verhandlungstermine wurde seitens des Vertreters der

wurde, so

gab Frau Appel ihrem Manne einen Ruß und flüsterte ihm etwas zu. Ich konnte die Flüsterung nicht verstehen. Weiter läßt sich nichts machen, sagte Frau Appel. Appel bemerkte: Nur nicht den Muth verlieren, es wird sich ja bald aufklären. Da einige Tage vorher Frau Cabannes nach Paris gereist war, so entnahm ich aus dieser ganzen Unterredung, daß die Appel'schen Eheleute froh waren, daß Frau Cabannes abgereift mar.- Appel be streitet, daß ihm seine Frau ein Geheimniß mitgetheilt habe.-

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung verkündet der Präs fident: der Gerichtshof habe befchloffen, die unbeeidigte gericht­liche Aussage der Frau Cabannes zu verlesen. Danach hat Frau Cabannes die Befundungen ihres Mannes im Wesent lichen bestätigt. Ihr Mann habe ihr schon im Jahre 1883 ge sagt: Appel ist Generalagent der französischen Regierung. Unter dem Färber" habe fie Appel gemeint. Appel habe ihr, als er ihr nach der Verurtheilung ihres Mannes Geld gegeben, nicht gesagt, daß die Gelder aus Paris seien, im Gegentheil, Appel habe ihr gefagt: er wolle der Sicherheit halber vorläufig nicht mit Frankreich vertebren. Im Uebrigen fagte ihr App: l: fie folle nur nicht den Muth verlieren, die Franzosen werden sie nicht verlassen. Im Weiteren hat Frau Cabannes befundet: Appel habe ihr bis zum 28. Dezember 1887 in verschiedenen Ratens zahlungen im Ganzen 900 Mark gegeben. Appel habe ihr ge­fagt: fie solle ihm Quittung geben, damit es aussehe, als ob er ihr Darlehen gemacht habe. Ferner habe ihr Appel gesagt: Sie solle nur beruhigt sein, ihr Mann habe ja nichts verrathen, in folge deffen werde fte auch unterstüßt werden. Landrichter Munzinger, der die Vernehmung vorgenommen, bekundet, daß die Vernehmung geschehen, als Cabannes im Buchthause zu: Salle saß, mithin eine Verbindung zwischen den Eheleuten Cabannes vollständig ausgeschlossen war. Frau Cabannes habe ihre Aussagen in durchaus glaubhafter Weise abgegeben und sei auch bei ihren Bekundungen geblieben, als sie mit Appel fon frontirt wurde.- Bürgermeister, Freiherr Bancalis( Gerstheim): Er sei mit Appel seit frühester Jugend bekannt und habe viel fach mit demselben verkehrt. Er habe niemals eine deutsch­feindliche Gesinnung bei Appel wahrgenommen, er( Beuge) hätte sonst den Verkehr mit ihm abgebrochen. Appel sei ein sehr wohlhabender Mann und stets ein sehr offener, ehrlicher Charat ter gewesen, der sich eines sehr guten Leumunds erfreue.

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Apothekenbefizer Klein( Straßburg i. E.) bestätigt diese Ben fundung mit dem Bemerken: Ich bin seit der Annerion in Elsaß Lothringen und stehe in Straßburg an der Spiße der Wahl­bewegung im reichsfreundlichen Sinne. Ich fann bekunden, daß ich den Appel niemals in den Reihen meiner Gegner ges funden habe. Ich habe niemals wahrgenommen, daß fich Appel irgendwie an einer politischen Bewegung betheiligt hat. Auf meine Einladung hat Appel oftmals an den von mir entrirten Jagden theilgenommen, obwohl er mußte, daß er dort mit vielen deutschen Beamten zusammenkommen werde. Ich war von 1870-71 Bürgermeister in Straßburg und fenne die Straßburger Bürgerschaft sehr genau. Ich kann danach be funden, daß Appel sich in den Reihen der Straßburger­Bürgerschaft einer sehr großen Beliebtheit erfreut. Ich traue thm eine schlechte That durchaus nicht zu. Auf Be fragen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Reinhardt, be fundet der Beuge: Er haae einmal gehört, daß Appel am Wechselfieber leide, er habe auch einmal ein darauf bezüg liches Rezept gesehen. Es erscheint hierauf als Zeuge der ehemalige Reichstagsabgeordnete, Ritterguts befizer Hugo Born von Bulach.( Im ersten Bericht ist dieser Beuge irrthümlich als der Sohn des ehemaligen Reichstagsabgeordneten Born von Bulach bezeichnet worden.) Dieser Beuge bestätigt vollinhaltlich die Bekundungen der beiden Vorzeugen. Ich stehe seit vielen Jahren im politischen Leben, so befundet der Beuge, ich vertrat während zweier Legislaturperioden die Stadt Straßburg im Reichstage und fandidirte bei der legten Reichstagswahl in Straßburg , bei der bekanntlich auch in Elsaß Lothringen der. Wahlkampf wegen der Septennatsfrage sehr heftig war. Ich habe den Appel aber niemals auf Seiten meiner Gegner gesehen. Gefangenauffeber Löw( Straßburg i. E.): Er habe den Appel mehrfach im Gefängnißhof spazieren geführt. Von einem gegen überliegenden Hause habe Frau Appel in den Gefängnißhof ge sehen. Appel habe, als er seine Frau erblickte, den Finger auf feinen Mund gelegt. Ich entnahm daraus, daß Appel seiner Frau damit sagen wollte: ich verrathe nichts. Ich habe diese meine Wahrnehmung dem Herrn Untersuchungsrichter gemeldet, der dann auch die ferneren Spaziergänge verbot. Als Appel nach Leipzig überführt wurde, übergab er mir einen] Rock mit der Bitte, diesen seiner Frau zu übermitteln. Das Futter des Rodes war oben am Kragen anscheinend gewaltsam aufgeriffen, während das Futter sonst keinerlei Löcher zeigte. Dieser Ums stand fiel mir auf, ich untersuchte deshalb den Rock und fand in dem unteren Theile desselben eine Anzahl mit Bl- istift be schriebene Bettel. Präf.: Diese Bettel find gestern bereits ver lesen worden. Appel, was bezweckten Sie mit den Betteln? Appel: Ich habe die Gewohnheit, alle meine Gedanken derartig zu Papier zu bringen. Das, was auf den Betteln steht, ist ja auch ganz harmlos. Ich will noch bemerken, daß die von Löw im Gefängnißhofe bekundete Beachtung fich auf einen Kuß redus zirt, den ich meiner Frau zuwarf. Auf Befragen des Ver­theidigers, Rechtsanwalts Dr. Reinhardt bekundet noch der Zeuge Löw, daß Appel im Untersuchungs- Gefängniß bisweilen am Wechselfieber gelitten und deshalb vom Arzt Chinin verschrieben erhalten habe.

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Landrichter Munzinger berichtet über die Vernehmung des Appel, als dieser ihm sagte, daß er ein militärisches Geheim­niß entdecken wolle, wenn die Untersuchung gegen ihn nieder geschlagen würde. Sch fagte zu Appel so fuhr der Untersuchungsrichter fort nach dieser Ihrer Erklärung scheint es doch, daß Cabannes Recht hat. Appel bemerkte darauf: o ist erlogen. Aber 10 ist wahr." Was ist also wahr? fragte ich. Ich kann nichts verrathen, ich habe einen Eid ge leistet, erwiderte Appel, das fann ich Ihnen aber sagen, es find in Straßburg mindestens noch 20 Leute, die seit der Verhaftung des Cabannes nicht mehr ruhig schlafen fönnen.( Bewegung im Auditorium). Ich bemerkte dem Appel: Ich werde Sie nach einigen Tagen wieder vorführen laffen, viel­leicht überlegen Sie es fich und sagen mir, was Sie nicht ver­rathen wollen. In Ihrem Interesse liegt es jedenfalls, daß Sie in jeder Beziehung ein offenes Geständniß ablegen. Appel er widerte darauf nichts, ich ließ thn infolge deffen wieder ab führen. Präs.: Nun, Appel, was sagen Sie dazu, wollen Sie jest vielleicht sagen, was Sie noch zu verrathen haben?- Appel: Herr Präsident, ich war an jenem Tage ganz wahns finnig, ich wußte nicht, was ich that. Präs.: Herr Landrichter, haben Sie bei Appel derartige Wahrnehmungen gemacht?- Landrichter Munzinger: Appel war wohl sehr aufgeregt, ich habe aber nichts Krankhaftes an ihm wahrgenommen. Auf Antrag des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Reinhardt, konstatirt der Präsident aus den Alten, daß Appel auch gesagt hat: Cabannes sei im Stande, noch 20 Straßburger Bürger ins Unglüd zu stürzen. Hauptmann Budde: Jm Monat März d. J. be schloß das Kriegsministerium, das von Appel angekündigte Ge heimniß entgegenzunehmen. Ich wurde deshalb vom Herrn aleitung des Herrn Landrichter Munzinger zu Appel in die Kriegsminister nach Straßburg geschickt und begab mich in Be Belle. Herr Landrichter Munzirger fagte zu Appel: Hier ist ein Offizier vom Großen Generalstab, dem Sie Ihr Ge heimniß anvertrauen wollen. Appel erzählte nun: Er sei: einmal durch die Vogesen gefahren. Als er dort einen: Vorpaß pasfirte, habe ihm ein franzöfifcher Beamter be­deutet, daß es nicht weiter gehe, da unterirdische Sprengversuche gemacht werden. Er habe nun wahrgenommen, daß unter Mit hilfe von Militär diese Sprengversuche von weiter Ferne aus

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