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Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 156.
Die Sozialdemokratie in der Schwiz
Am nächsten Sonntag findet in Aarau eine Konferenz von Delegirten der Sektionen der schweizerischen sozialdemokra tischen Parteiorganisation statt, welche von den leitenden Ber unter sonen in Winterthur , also vom dortigen Zentralfomitee, einber berufen wird. So weit unsere Informationen gehen, wird das Refer Romitee den Delegirten den Antrag auf Auflösung der Parteis en organisation vorlegen. G Collte dieser Antrag zum Beschluß erhoben werden, so fann man vielleicht nächsten Dienstag in der Köln . 3tg." ein Telegramm lesen, in welchem der Welt frohn beflodend verkündet wird, daß die Sozialdemokratie in der Schweiz inzufd ein flägliches Fiasko erlitten habe und die Partei als solche auf gelöst wurde. Aber da wären die Leser des genannten Blattes nur wieder einmal dupirt, wie sie das von dem schweizer Korre spondenten der Kölnerin gar oft werden.
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Wenn die Organisation der schweizer Sozialdemokraten aufgelöst wird, haben diese nichts verloren, denn dieselbe fristete bisher nur ein fümmerliches Dasein, und wenn nicht eine beffere Form der Vereinigung gefunden werden kann, bedeutet die Auflösung zugleich eine Er lösung. Darum find aber die schweizerischen Sozialdemokraten nicht etwa von geringerer Qualität, als etwa ihre Genossen in Deutschland , Desterreich oder Belgien .
Hier in der Jahrhunderte alten Republik find die Verhält niffe eben ganz andere, als in monarchischen Ländern, und darum müffen fie auch mit einem anderen Maßstabe gemeffen werden, sonst tommt man in jedem Falle zu einem Urtheil, welches gründlich falsch ist und den Schweizern unrecht thut. Man darf nicht vergessen, daß in allen monarchischen Staaten, in denen die Arbeiterbewegung sozusagen blüht, die politichen Bu stände für die Arbeiter sehr unbefriedigende sind, und daher die Bewegung in erster Linie eine politische ist. Die Politik ist es aber gerade, die viele intelligente Arbeiter anlockt, ihr Intereffe anregt und sie veranlaßt, thätig mit einzugreifen. Gerade für geweckte Köpfe ist das Bewußtsein, in politischer Beziehung weniger Rechte als andere Mitbürger zu befizen, höchst verlegend und niederdrückend, mehr als selbst in sozialer Hinsicht eine dürftige Lebenshaltung, und darum schließen sie sich, einmal zur Erkenntniß der Situation gelangt, mit Begeisterung einer Partei an, welche den Grundsatz von der Gleichheit Aller in die Praxis überführen will. Dieselbe
Begeisterung herrscht aber bei denselben Leuten nicht immer, wenn es sich um das Arbeitsverhältniß handelt. So fann man beobachten, daß Arbeiter, die in politischer Beziehung sehr radikal find, von einer Verzagtheit, wenn wir nicht direkt sagen wollen Feigheit, befallen werden, wenn es fich um Angelegenheiten des eigenen Arbeitsverhältnisses, also des wirthschaftlichen Kampfes handelt.
Bei dem schweizerischen Arbeiter und der hierländischen sozialdemokratischen Bewegung steht das politische Moment fast vollständig außer Berechnung. Wenn auch die Schweiz für die Sozialdemokratie noch nicht das realisirte Jdeal eines wahren und echten demokratischen Volksstaates ist, so ist hier doch der Bürger ohne Unterschied des Besitzes und der Lebensstellung mit allen Rechten ausgestattet, welche die Glieder eines jeden Staates dem Zwecke deffelben angemessen befizen sollen. Das Volt wählt seine Verwaltungs-, Justiz- und Gemeindebehörden, es hat das Gesetzesvorschlagsrecht, es hat das Recht, zu ver langen, daß jedes Gesez, nachdem es von den parlamentarischen Vertretungskörpern beschloffen, erst noch der Urabstimmung durch alle Bürger unterbreitet werde; es hat das Recht der Abberufung schlechtbewährter Beamten, es beschließt über die von ihm zu leistenden Steuern. Das Volk macht also seine Geseze, wählt die Beamten zu deren Ausführung und überwacht dieselbe selbst oder hat doch das Recht dazu. Außerdem ist die Schweiz als republikanischer Staatsförper stets auf dem Weg der eigenen Vervollkommnung begriffen, fie verbessert also unablässig ihre Einrichtungen und strebt so nach Vollkommenheit. Das Volt, der gemeine Mann im rauben Arbeitsfittel ist im Geiste jener ftrengen Vorfahren, der Männer vom Rütli, erzogen, welche die fremde Tyrannei abwarfen und ihrem Vaterlande die Freiheit eroberten. Man rede nur vernünftig mit dem schweizerischen Arbeiter, bringe ihm Verständniß entgegen und sein Herz wird warm, und wir werden Gelegenheit erhalten, zu erfahren, daß als mehr Intelligenz befizt, in anderen Ländern viele Tausende mit ihrer Kasernenbildung. Der Schweizer politifitt nicht viel, aber er weiß, was er an seinem Lande hat, und jede Macht, die sich daran vergreifen würde, fönnte er fahren, was es heißt, wenn ein Voll sein Land aufrichtig liebt. waa Das erklärt auch, warum der Schweizer einen so stark ausgeprägten Nationalstolz befitt, und warum er gegen seine BeCaden hörden nicht sehr erbittert ist, wenn dieselbe Maßregeln gegen Ausländer ergreift.
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Freitag, den 6. Juli 1888.
Volksblatt" Dr. Feigenwinter, steht der Sozialdemo fratie freundlich gegenüber. ebenso der Nationalrath Curti, höhere Beamte, Fabrikanten 2c. Gelegentlich des Zentralfestes des Grütlivereins in Glarus hielt der Staatsanwalt Fürholz von Solothurn eine Lobrede auf die Sozialdemokratie, ließ sie hochleben und bekannte fich offen als ganzer Sozialdemokrat. Interessant ist in der Schweiz auch, daß die tüchtigsten Volksmänner aus dem Stande der Geistlichen hervor gehen. Im Jahre 1885 starb in Winterthur ein Mann, Bleuler , der vordem Pfarrer war, und der im Verein mit dem bekannten Albert Lange den schweizerischen Arbeitern die Fabrikgeseggebung in der Hauptsache schuf. Er agitirte unermüdlich für dieses Ziel. Der wadere Chef Redakteur des St. Galler Stadtanz." Herr Wirth, war früher Pfarrer, beim " Winterthurer Landboten" war der Eigenthümer des Blattes und deffen erster Redakteur, ein echter Vollsmann, Herr Locher, früher Pfarrer. Vor einigen Jahren starb in Jöst bei Winter thur ein Pfarrer, Namens Meyer, welcher alle seine Predigten im sozialistischen Sinne hielt und in Arbeiterver einen gemeinschaftlich mit den Arbeitern wirkte.
Deffen darf man überall fich versichert halten, daß die Sozialdemokratie in der Schweiz vorwärts marschirt und hinter teinem anderen Lande zurückbleibt. Wenn fie fich an scheinend langsam entwickelt, so ist das gerade ein Beweis, daß thre Bedeutung erkannt ist; gerade der überlegte und geschulte Mann überstürzt nichts in unbedachter Weise, um nicht zu schädigen, statt zu nügen.
Lokales.
Ueber die Ernährung des Menschen find in neuerer Beit ganz auffallend viel wissenschaftliche" Werke geschrieben worden, die fich alle bemühen, darzuthun, wie wenig eigentlich dazu gehöre, um den menschlichen Körper gefund und im nor malen Nahrungszustande zu erhalten. Man fönnte eigentlich den gelehrten Herren dieser Art einfach den Rath geben, statt aller ihrer Theorien in den dicken Büchern es doch einmal mit der Praris zu versuchen und ihre billigen Rezepte für eine soge nannte normale Ernährung einmal bei fich zu probiren; die Herren würden fich dann gar bald überzeugen, wie es mit der billigen Gesunderhaltung des menschlichen Körpers bestellt ist.
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5. Zorg.
Eltern, Vormünder, Erzieher etc. find mehrfach in Besorgniß gerathen durch eine Bestimmung des am 1. Juli 1889 in Kraft geiretenen Reichsgesetzes über den Schuß der Vögel. Diese Vorschrift lautet: Wer es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben find und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von der Uebertretung dieser Vorschriften abzuhalten, wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bestraft." Man fürchtet, daß hiernach ganz unschuldige Eltern 2c., die das ihrige gethan haben in der Ermahnung und Beaufsichtigung ihrer Kinder, bestraft werden können. Diese Beforgnisse sind indeß nicht begründet. Bereits seit dem Jahre 1876 eristirt eine ähnliche Bestimmung in Bezug auf den Schuß der Jagd-, Forst, Feld- und Fischereis gerechtsame, und das vormalige Obertribunal hat sich darüber, wie die Bestimmung zu verstehen sei, in einer Entschei dung im Jahre 1878 wie folgt ausgesprochen: Das Wesen der Uebertretung dieser Uebertretung, nach der die Eltern, die Erzieher 2c. bestraft werden können ist in der Unterlaffung der pflichtmäßigen und den Umständen nach möglichen Aufficht zu suchen. Dafür, daß legteres, d. h. daß diese Unterlaffung stattgefunden hat, der Fall sei, genügt nicht der objektive Umstand, daß die That des Kindes vorliegt, also schon eine Ver muthung, nein es muß dem zu Bestrafenden durch die Straf behörde der Beweis geführt werden, daß er die mögliche und den Umständen angemessene Aufsicht und Sorgfalt in der Be auffichtigung unterlaffen habe. Hiernach, meint der Anz f. b. Havell.", find Besorgnisse, cs könnten Verurtheilungen Uns schuldiger hier stattfinden, nicht gerechtfertigt. Der Richter muß gewiffenhaft und sorgfältig die That selber, also alle Momente erörtern und feststellen, welche sowohl für den Schuldbeweis als auch für den Entschuldigungsbeweis sich darbieten. Die Vors schrift aus dem Jahre 1876 hat bisher auch nicht zu Beschwer den Veranlaffung gegeben.
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Ein Beitrag zum Ortskrankenkassenwesen. Eine merkwürdige Einrichtung, so schreibt uns ein Leser unseres Blattes, muß die Ortstrantentaffe für Schuhmacher und vers wandte Berufsgenoffen zu Berlin " haben. Vor einigen Wochen wurde ein Mitglied, welches der Kaffe seit dem Bestehen der felben angehört, plöglich frank, so daß die Kaffe den Erkrankten unterstüßen mußte. 2 Wochen erhielt derselbe seine Unter stügung. Als jedoch die dritte Woche um war und die Kaffe bezahlen sollte, da erklärte der Kassenvorstand rund heraus, die Aranle gehöre nicht zur Ortskaffe der Schuhmacher, sondern zu einer Kaffe ähnlichen Namens." Es besteht nun allerdings eine Drtstrantentaffe für Filzwaarenverfertiger und Hut macher in Berlin , und der betreffende Fabrikant, bei welchem befagtes Mitglied in Arbeit stand, fertigt Filzschuhe und Pantoffeln, zu gleicher Beit aber auch Lederschuhe und Pantoffeln an. Damit ist nun feineswegs entschieden, daß diese legtge= nannte Kaffe für den Arbeiter in einer Filzschuhfabrik maßgebend ist, denn Filz- und Lederschuhe und Pantoffeln sind wohl als Protufte der Schuhmacherei zu betrachten. Demnach gehören auch die betreffenden Arbeiter zur Schuhmacher Krankenkaffe. Ist nun aber die Ortsfrankenkaffe der Schuhmacher 2c. berechtigt, von einem Arbeiter Beiträge anzunehmen, welcher nach Ansicht des Kaffenvorstandes nicht zu der betreffenden Kaffe ge= hört? Ist die Kaffe nicht verpflichtet, Kranfengeld zu bezahlen, wenn der Betreffende seine Beiträge an die Kaffe entrichtet hat? Wenn nicht, so müßte doch mindestens die Kaffe die zu Unrecht erhobenen Beiträge ohne weiteres herauszahlen. Eigen thümlich und fennzeichnend für den Charakter der Kaffe ift, daß Beiträge angenommen werden jemehr, desto besser aber Krankengeld auszahlen- ja Bauer, das ist ganz etwas auderes. Der Betreffende ist ja lein Mitglied der Kaffe, er ge hört ja eigentlich zu einer andern Kaffe. Man sieht wieder einmal, mit welchen Winkelzügen die Ortskrankenkasse um ihre Verpflichtungen gegen franke Mitglieder herum zu kommen sucht. Was macht nun der Erkrankte? Beiträge hat er bezahlt, Unter ftügung erhält er jedoch nicht, arbeiten fann derfelbe auch nicht und leben will jeder, auch der Vorstand der Ortskrankenkaffe der Schuhmacher. Also, Kranker, Du kannst verhungern oder betteln, warum bist Du nicht rechtmäßiges Mitglied; so ungefähr denkt der Kaffenvorstand. Die Hauptsache ist, wir haben die Beiträge erhalten, das andere ist Nebensache. Oder sollte die Ortstrankenkaffe der Schuhmacher schon vor dem Bankerott stehen? Schon möglich! Die Angelegenheit wird übrigens noch den Richter beschäftigen, denn der Betreffende hat die Kaffe ein fach verklagt. Hoffentlich wird der Richter dabei einen anderen Standpunkt einnehmen, wie der Kaffenvorstand. Um indes solchen Uebelſtändan aus dem Wege zu gehen, werden alle, die in einer ähnlichen Fabrit beschäftigt find, gut thun, fich bei Beiten aus der Kaffe ausschreiben zu lassen.
Neuerdings hat da wieder ein Herr aus Hamburg , W. Hennigsen, eine statistische Studie" gearbeitet, die auch einigermaßen in dies Gebiet einschlägt, aber doch die Sache schon in einem etwas anderen Lichte erscheinen läßt, als beispielsweise einige sächsische Fabrikanten fie darzustellen beliebten, die bekanntlich den Arbeitern Dorrechneten, wie sie für etwa 30 Pfennige täglich sich eine„ nahrhafte Rofi" bereiten könnten. Unter den zu dieser Kost zu verwendenden Bestandtheilen gehörte auch der bekannte Knochenabfall, der, mit Waffer abgefocht, eine schmackhafte Brühe geben follte. Ganz so schlimm ist Herr Hennigsen nicht; er giebt nur eine Ueber ficht über die verschiedenen Arten der Ernährung in den ver schiedenen Klaffen der Bevölkerung und berechnet dabei die Preise, sowie die für die Erhaltung des Körpers nothwendigen Stoffe, welche für die berechneten Preise gekauft werden können. Manches von seinen Angaben scheint aber doch recht bedenklich. Die Beföstigung eines Soldaten, wie solche von der Militärverwaltung geliefert wird, berechnet er auf 30 Pf. rund pro Tag. Dafür follen 750 Gramm Brot, 175 Gramm Fleisch und außerdem Reis, Salz, Kaffee für einen Mann beschafft werden tönnen, resp. sollen für Reis auch abwechselnd Kartoffeln, Graupen oder Hülsenfrüchte verwendet werden. Freilich enthält die für diesen Preis hergestellte menschliche Speise von den drei zur Ernährung nöthigen Bestandtheilen, nämlich Eiweiß, Fett und Stärkemehl, nirgends das zur normalen Er nährung erforderliche Maß; die Soldatenbeköstigung genügt also in feiner Beziehung den Anforderungen, welche vom Stand punkte einer rationellen Ernährungsmethode an diese Beköstigung gestellt werden müssen. Nun, das ist wohl gerade nicht neu; denn die Soldaten haben ja meistens ihre Köchinnen und Unterstüßung von Hause. Sehr ungenügend ist auch die Kost der Gefangenen; hier soll sich die Ernährung des einzelnen auf durchschnittlich 31 Pf. pro Tag berechnen lassen; die Nahrungsmittel find nur etwas anders zusammengefegt, wie bei den Soldaten, fte enthalten allerdings das erforderliche Maß an Eiweiß und Stärke, bleiben aber hinter dem normalen Bestand theil an Fett, der zur menschlichen Ernährung nöthig ist, zurück. Unsere Gefängnisse find also die rationellsten Entfettungs anstalten. Sodann wird die Beköstigung in solchen Anstalten geprüft, die dazu errichtet sind, um arbeitslose Personen durch ihre Verpflegung wieder arbeitstüchtig zu machen,( also Siechenhäuser, Lazarethe, Verpflegungsanstalten). Diese Kost stellt sich pro Kopf und Tag auf 35 Pf., enthält aber, wie die Soldatentoft, weder an Eiweiß, noch an Felt, noch an Stärke das erforderliche Maß für die normale Ernährung. Nette Pflegeanstalten!- Eine Arbeiterfamilie braucht, um sich das normale Maß von allen drei zur Ernährung erforderlichen Stoffen zuzubereiten, pro Tag und Kopf 47 Pf. für jeden Erwachsenen, wobei zwei Kinder für einen Erwachsenen gerechnet werden sollen.(?) Außerdem berechnet Herr Hennigsen noch die Ernährung der Mitglieder eines bürgerlichen Hauses auf 86 Pf. pro Kopf und Tag und die einer einzelnen Person auf 88 Pf. Er will dabei gefunden haben, daß es dem bürgerlichen Haushalte bei seinen Nahrungsstoffen an dem normalen Quantum von Stärke fehlt und bei der Ernährung einer einzelnen Person für 88 Pf. pro Tag fich sogar ein Manto an Eiweiß und Stärke in den Nahrungsmitteln herausstellen soll. Bei einem Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 800-1100 m. werden 60 pCt. für Nahrungsmittel ausgegeben, während bei einer Einnahme von jährlich 1500 M. sich dieser Prozentsatz auf 52 stellt und bei höheren Einnahmen noch geringer wird. So Herr Hennigsen mit seinen auf angeblich gründlichen" statistischen Studien beruhenden Berechnungen, die immerhin Bild geben von den jämmerlichen Ernährungsverhältnissen in den breiten Maffen der Bevölkerung. Wie soll der Körper eines Erwachsenen, der mit einem Kostenaufwande von täglich 47 Bf. ernährt wird, auf die Dauer arbeitsfähig und wider standsfähig bleiben? Selbst die beffere Ernährung für 86 und refp. 88 Pf. pro Tag reicht hierzu faum aus. Dabei sind wir refp. 88 Pf. pro Tag reicht hierzu faum aus. Dabei find wir überzeugt, daß unsere Hausfrauen beim Lesen dieser Berechnung überzeugt, daß unsere Hausfrauen beim Lesen dieser Berechnung die Hände über den Kopf zusammen schlagen werden und den jenigen um seine Kochkunst beneiden, der für 47 Pf. eine er wachsene Person einen ganzen Tag hindurch so beköstigen fann, daß dieselbe dabei sich satt fühlt und arbeitskräftig bleibt. Aber freilich, die Menge muß es bringen. Jeder hungert ein bischen, damit nur der große nationale Haushalt fich recht billig gestaltet. Es wäre für einen Statistiker gewiß eine dankbare Aufgabe, einmal die Preise für die Ernährung und die Sterb lichkeitsziffer in ein gegenseitiges Verhältniß zu bringen; wir möchten glauben, daß die für die Ernährung gemachten Aus gaben etwa im umgekehrten Verhältniß zur Größe der Sterb lichkeit stehen.
nft Das politische Moment fällt also, wie gezeigt, bei der schweizerischen Arbeiterbewegung weg, denn hier ist bereits mgesicherte Einrichtung, was anderwärts eine Hauptaufgabe des Strebens ist. In Bezug auf die sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse ist freilich der Schweizer denselben Gesezen unterworfen, wie der Desterreicher, der Deutsche 2c., aber im Großen und Ganzen find die Arbeiter nicht schlechter, zum Theil sogar materiell beffer gestellt, als ihre Genoffen in anderen Ländern. Außerdem haben sie sich Fabrikgefeße gegeben, die in Europa an der Spige der bezüglichen Materie stehen und um welche fie beneidet werden können, wenn schon auch noch viel, fehr viel zu thun übrig bleibt. Jm Uebrigen weiß der schweizerische Arbeiter so gut wie ein anderer, daß die Schweiz nicht für fich auf der Welt eristirt, sondern daß file nur ein Theil unseres Kulturwesens ist und daher deffen wirthschaftlichen Schwankungen und Konjunkturen unterworfen ist. Um aber auf wirthschaftlichem Gebiete Besserungen, so weit als möglich, zu erreichen, bestehen in allen Branchen Die Gewerkschaften, ist die Reservelaffe vorhanden und ist Der Grütliverein mit feinen 14 000 Mitgliedern da. In allen diesen Vereinigungen wird für die Sozialdemokratie gewirft und troßdem z. B. im Grütliverein Angehörige aller Parteirichtungen, Konservative, Liberale, Klerikale, Demokraten vertreten sind, ist seine Gru dlage, fein Programm, sein Ziel und sein ganzes Wirken sozialdemokratisch. Man fann sonach sagen, in der Schweiz ist jede Arbeitervereinigung eine sozial demokratische Parteiorganisation, und eben darum erscheint eine ausschließliche derartige Vereinigung überflüffig. Sie konnte bisher auch nur vegetiren, weil es nur wenigen Arbeitern möglich ist, so und so vielen Gesellschaften anzugehören. Auch ist nicht zu übersehen, daß viele Leute hier find, die fich nie um die Sozialdemokratie und das, was sie will, fümmern, die aber doch unbewußt dasselbe denken und wollen. Sie sind tara Sozialdemokraten, ohne daß sie sich dessen bewußt find.
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Mehr als in einem anderen Lande rekrutiren sich die direk1sten Anhänger und Gönner der Sozialdemokratie gerade in der Schweiz aus Leuten von allen möglichen Lebensstellungen. Der geradezu begeisterte Katholik Dr. Decurtius, Präsident des Biusvereins, ist ein warmer Freund der Sozialdemokraten, fein Glaubensgenoffe, der Advokat und Chefredakteur des„ Basler
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Ueber Armuth und Reichthum in Berlin geben folgende Zahlen Aufschluß. Die Einwohnerzahl Berlins beträgt rund 1413 000. Gänzlich befreit von der Klaffensteuer find wegen zu geringen Einkommens 212 000 Einwohner, ferner 590 000, welche zur 1. und 2. Klassenfieuer veranlagt find. Rechnet man dazu roch die Militärpersonen, Veteranen, Inhaber des eisernen Kreuzes 2c., so ergiebt sich als Gesammtziffer der in Berlin von der Klaffensteuer befreiten Einwohner über 843 000 oder 63 pet. der Bevölkerung. Es bleiben über 376 000 flaffensteuerpflichtig, während 110775 der flaffifizirten Einkommensteuer unterliegen. Von den Klaffensteuerpflichtigen find 46 460 mit Einkommen von 900-1050 M., 26 813 von 1050-1200 m., 13 120 von 1200-1350 M., 17 067 von 1350 bis 1500 M., die übrigen bis zu 3000 M. eingeschäßt. Von den Einkommensteuerpflichtigen versteuern 195 ein Einkommen bis 42 000 m., 203 bis 48 000 M., 127 bis zu 54 000., 112 bis zu 60 000 m., 89 bis zu 72 000., 71 bis zu 84 000 Mart, 7 bis zu 96 000 M., 46 bis zu 108 000 M. Auf den nächstfolgenden Stufen mit 120 000., 144 000 m., 168 000 Mart und 204 000 M. halten sich noch 36, bezw. 30, 23 und 29 Personen; darüber hinaus giebt es nur noch 3 oder 4 Personen.
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Mittelst Säulenanschlages wird von dem tgl. Eisen bahn - Betriebsamt Berlin - Sommerfeld, zugleich im Auftrage der übrigen betheiligten fgl. Eisenbahnverwaltungen bekannt gemacht, daß für die An- und Abfuhr von Frachtgutstücken nach und von den Berliner Bahnhöfen Rollfuhrunternehmer amtlich bestellt find. Wird die Abholung von Gütern aus der Wohnung ge= wünscht, so ist dies der Güterexpedition des Abgangs- Bahnhofes unter Bezeichnung des ungefähren Gewichts und des Bestimmungsortes mitzutheilen. Zur Erleichterung solcher Mittheilungen werden Bestellfarten durch die Post verkauft, deren Beförderung die Post gegen das gewöhnliche Porto übernimmt. Die Abfuhr von den Bahnhöfen erfolgt stets durch die Rollfuhrunternehmer, falls der Empfänger nicht anderweite Verfügung bei der Gütererpedition hinterlegt. Die Rollfuhrtare, welche die Kutscher auf Verlangen vorzuzeigen haben, beträgt für 100 Kilogr. an min destens für eine Frachtbriefsendung bei der Anfuhr für Eilgutstüde 60 Pf., für sperriges und gewöhnliches Stüdgut 25 Pf. Bei Mengen über 100 Kilogramm wird für das Gewicht von 50 zu 50 Kilogramm der Geldbetrag auf volle 10 Pf. aufwärts abgerundet. Die Rollfuhrkutscher find zugleich zum Abtragen