§19. Die Bescheinigung einer auf die Wartezeit anzu--| rechnenden und von der Entrichtung von Beiträgen befreienden Krankheit erfolgt durch den Vorstand derjenigen Krankenkasse beziehungsweise durch die Verwaltung der Gemeindekrankenver ficherung, welcher der Versicherte, um seiner gesetzlichen oder ftatutarischen Krankenversicherungspflicht zu genügen, angehört, für diejenige Zeit aber, welche über die Dauer der von den be treffenden Krankenkaffen beziehungsweise der Gemeindekranken­versicherung zu gewährenden Krantenunterstüßung hinausreicht, sowie für diejenigen Personen, welche der Krankenversicherungs. pflicht nicht unterliegen, durch die Gemeindebehörde. Die Kaffen­vorstände, Verwaltungen von Gemeindefrankenversicherungen und Gemeindebehörden find verpflichtet, diese Bescheinigungen nach Beibringung ärztlicher Zeugniffe auszustellen und können hierzu von der Aufsichtsbehörde durch Geldstrafe bis zu einhundert Mark angehalten werden.

Was vorstehend für die Gemeindefrankenversicherung be­stimmt ist, gilt in gleicher Weise für landesrechtliche Einrichtungen ähnlicher Art.

Der Nachweis geleisteter Militärdienste erfolgt durch Vor­legung der betreffenden Militärpapiere.

Veränderung der Verhältniffe.

§20. Tritt in den Verhältnissen eines Empfängers von Invalidenrenten eine Veränderung ein, welche ihn nicht mehr als dauernd erwerbsunfähig(§ 7) erscheinen läßt, so kann dem­selben in dem für die Feststellung der Rente vorgeschriebenen Verfahren die Rente entzogen werden.

Verhältniß zu anderen Ansprüchen.

§ 21. Die Verpflichtung von Gemeinden und Armenver bänden zur Unterstüßung hilfsbedürftiger Personen wird durch dieses Gesetz nicht berührt.

Soweit von Gemeinden oder Armenverbänden an hilfsbe­dürftige Personen Unterstügungen für einen Beitraum geleistet find, für welchen diesen Personen ein Anspruch auf Alters­oder Invalidenrente zustand, geht dieser Anspruch im Betrage der geleisteten Unterstüßung auf die Gemeinde oder den Armen­verband über. Das Gleiche gilt für Betriebsunternehmer und Kaffen, welche die den Gemeinden oder Armenverbänden ob liegende Verpflichtung zur Unterſtüßung Hilfsbedürftiger auf Grund geseglicher Vorschrift erfüllt haben.

§ 22. Der nach Maßgabe dieses Gesezes erworbene An­spruch auf Rente ruht: 1. für diejenigen Personen, welche auf Grund der reichs­gesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung eine Rente beziehen, solange und soweit die Unfallrente unter Hinzurechnung der diesen Personen nach dem gegen­wärtigen Gefeße zugesprochenen Rente den Höchstbetrag der Invalidenrente übersteigt;

2. für die in den§§ 3 und 5 bezeichneten Beamten und Personen des Soldatenstandes, solange und soweit die denselben gewährten Penfionen oder Wartegelder unter Hinzurechnung der ihnen nach dem gegenwärtigen Gesetze zugesprochenen Rente den Höchstbetrag der Invaliden rente übersteigen.

§ 23. Jm Uebrigen werden gefeßliche, statutarische oder auf Vertrag beruhende Verpflichtungen zur Fürsorge für alte, franke, erwerbsunfähige oder hilfsbedürftige Personen durch dieses Gesetz nicht berührt.

§ 24. Fabriklaffen, Knappschaftstassen, Seemannskaffen und andere für gewerbliche, landwirthschaftliche oder ähnliche Unternehmungen bestehende Kaffeneinrichtungen, welche ihren nach den Bestimmungen dieses Gesezes versicherten Mitgliedern für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit Renten oder Kapitalten gewähren, find berechtigt, diese Unterstügungen für solche Personen, welche auf Grund dieses Geseges einen An spruch auf Alters- oder Invalidenrenten haben, um den Werth der lezteren oder zu einem geringeren Betrage zu ermäßigen, fofern gleichzeitig die Beiträge der Betriebsunternehmer und Raffenmitglieder oder im Falle der Bustimmung der Betriebs­unternehmer wenigstens diejenigen der Kaffenmitglieder in ent­sprechendem Verhältnisse herabgemindert werden. Auf statuten­mäßige Kaffenleistungen, welche vor dem betreffenden Beschluffe Der zuständigen Organe, oder vor dem Inkrafttreten dieses Ge­feges aus der Kaffe bewilligt worden sind, erstreckt sich die Er. mäßigung nicht.

Die hierzu erforderliche Abänderung der Statuten bedarf Der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde. Die lettere ift befugt, eine entsprechende Abänderung der Statuten ihrer seits mit rechtsgiltiger Wirkung vorzunehmen, sofern die zu den erwähnten Kaffeneinrichtungen beitragenden Betriebsunternehmer oder die Mehrheit der Kaffenmitglieder die Abänderung beans tragt haben, die lettere aber von den zuständigen Drganen der Staffe abgelehnt worden ist.

Der Ermäßigung der Beiträge bedarf es nicht, sofern die durch die Herabminderung der Unterstüßungen ersparten Bes träge zu anderen Wohlfahrtseinrichtungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebene verwendet werden sollen und Diese anderweite Verwendung durch das Statut geregelt und von Der Aufsichtsbehörde genehmigt wird.

§ 25. Insoweit den nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bezuge von Invalidententen berechtigten Personen ein Anspruch auf Ersatz des ihnen durch die Invalidität entstandenen Schadens gegen Dritte zusteht, geht derfelbe auf die Ver ficherungsanstalt insoweit über, als die lettere zur Gewährung einer Rente verpflichtet ist.

Vorrechte der Renten.

§ 26. Die Rente tann mit rechtlicher Wirkung weder ver pfändet, noch übertragen, noch für andere als die im§ 749 lbs. 4 der Bivilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehefrau und ehelichen Kinder und die des ersatzberechtigten Armenverbandes gepfändet werden.

Lokales.

Die Vorhalle des Anhalter Bahnhofs weist seit den ersten Tagen dieses Monats eine sehr dankenswerthe Neue rung auf. Während in der letzten Zeit ein allmälig recht un­fauber gewordenes Verzeichniß der Fahrkartenpreise an einer der Anschlagfäulen der Vorhalle derartig angebracht war, daß die oben angeschriebenen Angaben nur von Riesen, aber von den nicht mit Gardemaß ausgestatteten Leuten nur mit bewaff netem Auge vermittelst eines Fernrohres abgelesen werden tonnten, ist jetzt ein neues Verzeichniß in Tafelform ausge hängt, das auch den weniger begünstigten Sterblichen von und unter Mittelgröße gestattet, mit Bequemlichkeit das für ihn Wissenswerthe aufzufinden. Außerdem ist die schöne und deutliche Schrift dieses Verzeichnisses anerkennend hervorzuheben. Ein Beispiel von Vollkommenheit aber ist, wie die National Beitung" schreibt, auch dieses Verzeichniß nicht; dieses Vers zeichniß soll nach der Reihenfolge der Buchstaben hergestellt fein, aber diese Reihenfolge ist nur bei den Anfangsbuchstaben richtig innegehalten; innerhalb der einzelnen Buchstaben herrscht theilweise eine arge Verwirrung. Man nehme zum Beispiel die Reihe: Augsburg , Asftg, Altmorschen , Ammendorf, Auffee, oder die folgende: Guntershausen , Gurhagen, Gräfen­ roda , Gmünden, Großenzohern, Gröbis, Greppen , Gollmit, Golfen, Grödt, Großenhain , Grunewald , Groß- Lichterfelde , und man wird fich sagen müssen, daß diese Ordnung gar manchen Reisenden, der im Vertrauen auf die alphabetische Reihenfolge einen bestimmten Namen an bestimmter Stelle sucht, irre zu führen geeignet ist. Unser Reichs Kursbuch mag uns durch feine peinliche Genauigkeit auch in fleinen Dingen verwöhnt haben und manchem mag unser Tadel kleinlich erscheinen, da es ja auch bei dem jezigen fehlerha ten Verzeichniß feines langen Suchens bedarf, um den gesuchten Ort zu finden. Aber der Reisende, der an ein solches Verzeichniß herantritt, sett eben ein

fehlerfreies Werk voraus, und diese günstige Voraussetzung sollten die Eisenbahnverwaltung und ihre Schreiber nicht zu Schanden machen. Zeit ist Geld, und für den Reisenden ist Die Zeit in vielen Fällen noch viel kostbarer als für andere Sterbliche.

Wieder fällt mit dem Abbruch des alten Arcise­hauses am Schlesischen Thore ein intereffantes Stück Alt­Berlin und mit ihm verschwindet das lezte Ueberbleibsel der alten Stadtmauer am früheren Köpnicer Thore", so daß nur noch am Oranienburger und Neuen Thore, an der Charitee und an der Zimmerstraße einige flägliche Refte der einst so bedeu tenden Stadtmauer für kurze Zeit erhalten bleiben, um auch bald der Vergangenheit anzugehören. Wahrlich seltsam nahm Wahrlich seltsam nahm sich inmitten der ringsum entstandenen, in vier stolzen Stock­werken emporragenden Brachtbauten der Neuzeit das alte, niedrige

Häuschen aus, das da draußen am Ende der Köpnider und Anfangs der Schlesischen Straße stand, mit seinen verwitterten, grauen Mauern, erblindeten Fenstern und schiefem Dach über den verbiöckelnden Giebelmauern, ein echter, rechter Repräsentant jener Periode, welcher der gesammte umliegende Stadttheil bis hinein zur Wallstraße sein Entstehen verdankt. Die heutige Köpnickerstraße war zuerst ein im 16. Jahrhundert entstandener, aber wenig benutter Weg nach Köpnid; die eigentliche Landstraße nach diesem Nachbarort, welche als Hauptverbindungsweg benutzt wurde, führte damals über Rirdorf.

Der Botanische Garten hat nach den legten Regen­güffen sein schönstes Festkleid angelegt. Alles, was nicht Treib­hauspflanze im engeren Sinne ist, steht jetzt im Freien. Die Orchideensammlung ist in den lezten Tagen bedeutend ver­größert worden; täglich treffen noch neue Arten ein. Jeden Augenblid erwartet man, daß die Königin der Nacht ihre Blüthe öffnet. Unter den Cacteen hat gegenwärtig die sonst dem Auge so häßlich erscheinende Cereus speciosissimus große dunkelrothe Blüthen mit langen gelblichen Staubgefäßen, blutrothen Sonnen mit glänzenden Strahlen vergleichbar. Neben der Cacteengruppe wetteifern die zinnoberrothen Blüthentrauben der Aloe mit der gelblichen riefigen Blüthenrispe eines uralten Stammes des Dasylion longifolium aus Merilo und den grünlich weißen Trugdolden des Semp rvivum. Die nächste mehr westlich ge legene Gruppe enthält blühende Granatbäume. In der Kap­landsgruppe fällt Crinum mit seinen schlanken, rosa und braun gefärbten Perigonen am meisten in die Augen. Die benachbarte Amerikanerin Desfontainia spinosa steht ihr an Farbenpracht nicht nach. Der vom Sturm verwüstete Plaz längs der Straßen mauer, der noch vor kurzem ziemlich kahl erschien, ist mit jungen amerikanischen, fibirischen, chinesischen und kaukasischen Eichen neu bepflanzt worden und bietet jest mit seinem saftgrünen Rasen dem Auge angenehme Ruhepunkte. Sämmtliche Beete und Wege des Gartens zeugen von sorgfältigster Pflege. Hunderte von Berlinern und Fremden besuchen täglich den Garten. Des Nachmittags ist derselbe so gefüllt, daß die vor­fichtigen Besucher Stühle mit sich führen, um sicher ruhen zu

fönnen.

Die ehemalige Hausvoigtet, nach welcher der gleich­namige Play heißt und in welcher diese Gerichtsbehörde von 1750 bis zu ihrer Aufhebung ihren Sit hatte, wird wieder ab­gepugt, und zwar in Delfarben. Sie ist ein Rest des alten furfürstlichen Jägerhofes. Es heißt, das Gebäude solle zu einer Erweiterung der Reichsbank dienen, allein der dauerhafte Ab pus läßt schließen, daß vorläufig an eine solche Erweiterung nicht gedacht wird.

Der Personenverkehr auf der Stadt- und Ring­bahn zeigt in den legten fünf Jahren eine ganz erstaunliche Steigerung. Die Anzahl der beförderten Personen ist auf der eigentlichen Stadtbahn von 8795 556 im Jahre 1882 auf 12 521 068 im Jahre 1887 angewachsen. Von sämmtlichen Stationen der gesammten Stadt- und Ringbahn find im Jahre 1887 21 016 115 Personen befördert worden, was einer Steige rung von 90,5 pCt. gleichkommt. Die Station Alexanderplat hat während dieser fünf Jahre die rapideste Entwickelung ge­nommen. Die Station Friedrichstraße thut sich aber vor allen hervor durch starken Reiseverkehr. Nach den auf den einzelnen Bahnhöfen aufgestellten Tabellen zahlte im vorigen Jahre durch schnittlich die Person auf Station Schlesischer Bahnhof 72,4 Pf., Alexanderplatz 53,2 Pf., Friedrichstraße 222,6 Pf., also auf Station Alexanderplatz faum den vierten Theil wie auf Station Friedrichstraße . Auf lepterer ist aber der Fernverkehr der be­deutendste, während im städtischen und im Verkehr mit der Um­gebung die Stationen Schlesischer Bahnhof und Alexanderplatz die Station Friedrichstraße noch übertreffen.

Partielle Sonnenfinsterniß. Der Mond, welcher in feinem Umlaufe um die Erde an zweien einander gegenüber liegenden Punkten die Ebene der Ekliptik durchbricht, wird am 10. b. Vormittags in den aufsteigenden Knoten treten. Fiele der diesmonatliche Neumond auf diesen Tag, so würde es für die Erde unbedingt eine totale Sonnenfinsterniß geben. Da aber der Neumond schon auf Montag, den 9. d. fällt, also vom Knoten mehr als 13 Grad absteht, so wird es demzufolge am legtgenannten Tage eine partielle Sonnenfinsterniß geben. Die Größe derselben beträgt 0.5 des Sonnendurchmessers, das heißt die Sonnenscheibe wird vom Monde, der fie von unten nach oben tangirt, nur zur Hälfte bedeckt. Die Himmelserscheinung wird jedoch nicht in Europa , sondern auf dem offenen indischen Ozean sichtbar sein. Der Halbschatten des Mondes( zweite Bone) trifft denselben um 5 Uhr 55 Minuten Morgens( Wiener Beit), zieht dann von Westen gegen Often und verläßt dens felben um 9 Uhr 17 Minuten Vormittags. Bu bemerken ist, daß während der Sonnenfinsterniß" Venus" und" Merkur" zwischen Mond und Sonne sich befinden und nicht nur mit diesen Gestirnen allein, sondern auch unter fich in Konjunktion treten, so daß Sonne, Merkur, Venus, Mond und Erde nahezu eine grade Linie bilden. Aus dieser Linie tritt zuerst der Mond und nimmt die Sichelgestalt an, dann folgt ,, Merkur " mit seiner Sichelgeftalt( Ende dieses Monates), aber erst gegen die Mitte des Monats August tritt die" Venus" aus den Sonnenstrahlen, um mit ihrer Sichelgestalt zum ersten Male in diesem Jahre als Abendstern zu erglänzen.

Etwas neues vom Bier. Alle Bierverehrer werden die Kunde von der endlichen Entdeckung eines Bierschädlings, der bas edle Gebräu seit Jahrtausenden mit grimmigem Haffe ver folgt, nur mit wahrer Genugthuung und Freude vernehmen; fie Alle werden aber auch ärgerlich die Köpfe schütteln und Jeder wird sich wundern, daß er das Naheliegende nicht selbst gefun­den hat. Gemeiniglich war man bisher der Anficht, der größte Feind des Bieres sei die Wärme. Wer sich an einem heißen Sommertage vor die Thür eines einladenden Wirthshauses zur Nast niederfette, hat es wohl mehr als einmal erfahren, daß die erste Hälfte des ihm dargereichten Getränks wohl vortrefflich mundete, daß jedoch, sobald er nach einigen Minuten auch den Rest in Angriff nehmen wollte, die Lieblichkeit des braunen Ge­tränts fich verflüchtigt hatte. Und er fagte achselzuckend, die Wärme sei schuld an der Schalbeit des Bieres. Nun aber legt Dr. W. Schulze in den Mittheilungen der Versuchsstation für Brauerei und Mälzerei in Wien " die Resultate seiner Untersuchungen über diese Frage nieder und eröffnet einen überraschenden Einblick in dieses Gebiet. Man erschrecke nur nicht; es handelt sich durchaus nicht um einen neuen Bacillus, Mikrofoffus oder dergleichen mehr. Es handelt sich einfach um das Sonnen- und Tageslicht, welches uns so freund lich hinauslockt ins Freie, um uns nachher hinterrücks unsere schönsten Genüffe in unverantwortlicher Weise zu vergällen. Denn Dr. Schulge, welcher seine Versuche mit Münchener , Wiener und Pilsener Bier angestellt hat, fonstatirt, daß das Sonnen. licht ein Todfeind des Bieres ist, der unermüdlich von Morgen bis Abend über jedes Bier herfällt, das ihm in durchsichtig gläsernem Gewande ausgesetzt wird. Wir möchten uns schließ lich vielleicht darüber trösten, wenn es dem Sonnenlichte gefiele, uns unser Getränk in so und so vielen Stunden erst zu vers

derben; dagegen wüßte man sich eben zu helfen, indem man baufgehalten, f Lichte die Beit nicht gönnte. Allein die Eile, mit welcher die Mai d. Berstörung vorgenommen wird, ist wirklich zu arg. Dr. Schulabrung des findet, daß der durch die Sonnenstrahlen hervorgebrachte ülve der New Geruch und Geschmack beim Münchener Biere schon in 3 un Gunsten d beim Wiener Biere in vier Minuten deutlich wahrzunehm000Lfirl. u ist. Aber auch das zerstreute Tageslicht wirkt ziemlich schne London , m hon darauf

auf die Qualität des Getränkes ein. Bleibt ein mit Bier g

en

Gold gedr

fülltes Glas selbst an einem trüben, dicht bewölften, regnerischluftreten, wi Tage eine halbe Stunde am Fenster stehen, so ist es mit derauenerweder Duft und der Bartheit des Getränkes dahin, auch wenn der Vereinig Gefäß mit einer Glasplatte geschlossen war. Wunderbarerwuf den Nam erfordert Pilsener Bier eine längere Einwirtungsdauer cheleganten Lichtes, um denselben unangenehmen Veränderungen zu unt liegen. Nach 45 Minuten Besonnung war hier der üble Gereffen Verlan und Geschmack noch lange nicht so start, wie beim München b. M. die und beim Wiener Biere in fünf Minuten. Diese Thatsache ie 400 Litrl spricht wohl auch der allgemeinen Erfahrung. Pilsener Bier blei et. Ferner im Trinkglase frischer als anderes. Um nun alle diese Ueba dieser M stände zu umgehen, liegt der Gedanke rahe, den auch Dr. Scun ganz gleid empfiehlt und des Weiteren ausführt: Man nehme zur A roßen Städ bewahrung von Bier niemals forblose Flaschen, sondern eien ausgefü wende lediglich tief rauchbraune und daher nahezu undurchficht Der Be Gefäße. Lunkelheit ist das billigste Konfervirungsmittel st alljährlich Bieres. Wider die Natur des Bieres find daher auch alle dung das Du fichtig gläsernen Trinkgefäße; ihr entspricht einzig und allicht weniger der in Bayern seit jeher übliche Deckel Steinfrug. Auch nen und 27 Deckelverschluß bietet den wichtigen Vortheil, daß er den T Zwei fenden den würzigen Geruch eines guten Bieres wahrnehmunft"( Lad läßt was bei offenem Trinfgefäße nicht der Fall ist- Soldarbeiter dadurch das Behagen am Biertrinlen ganz wesentlich erhte von der Das bierwidrigfte Trinkgefäß aber ist nach Dr. Schulze das erschien bei Berlin übliche deckellose, weiße Glas! Dr. Schulze beobach Rriminalbeam bei einer größeren Anzahl von Herren und Damen, die ältere und ei feinen Rath beim Biertrinken das offene Glas mit dem Deuchen sollten frug dauernd vertauschten, daß fie von dieser Zeit an beträchtelben jedenfa mehr Bier genoffen. Er ist daher der Meinung, daß der grbeigeholt sei, Bierkonsum per Kopf der bayrischen Bevölkerung wesentlich biebinnen. verursacht wird durch die Volksgewohnheit der Deckeltrüge. beiden Dame her hält er auch den Deckelfrug für ein sehr wirksames gefaßte Gran zur Hebung des Bierkonsums in allen Staaten, wo andere Triwelcher Art f gefäße noch dominiren. Sie hätten fi

-

Anhänger der Heilsarmee beginnen in und um Berklärt, dersel wiederum in die Deffentlichkeit zu treten. So wird unschuldigung gestrigen Tage berichtet, daß eine kleine Schaar dieser son nichts, es wa baren Glaubensstreiter im Grunewald religiöse Andachten abcharf auf di halten habe. Die Apostel der Lehre General Booth's lageranlaffung ger am Nachmittag im Walde in der Nähe von Schildhorn, wo urz abbrache mehrfach die bekannten geistlichen Lieder anftimmten. Kriminalpoli ältere, Dame, anscheinend die Kommandirende des fleisboch wieder Trupps, hielt Ansprachen, worin die angesammelte Menge auferschienen be fordert wurde, der sündigen Welt zu entsagen und zu der Faberlangten R der Heilsarmee zu stoßen. Die Ermahnungen fielen aber worden, die unfruchtbaren Boden, und die Apostel der Heilsarmee zogen backt. Die nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Aufmerksamkeit fort waren, Anwesenden zu feffeln, vor, die Stätte ihrer Thätigkeit zu 70-80 Ma porden. laffen. Auf ei Eine poeßtereiche Gegend hat vor einigen Wochen Berliner Gemeindelehrer entdeckt, als er sich auf die Suche der Jahresbe einem geeigneten billigen Sommeraufenthalt für seine Fammannschaft in die Gegend bei Köslin begeben hatte. Hier in dem von kaum wahrne Lupowflüßchen durchzogenen Thal fand er zwischen den beirenommitter Dörfern Hebron und Damnis an einem Wege eine Warnun Produkte in tafel mit folgender Aufschrift:

Es wird hiermit' drauf hingewiesen, Daß Jeder, der noch einmal diesen Privatweg fich zu geh'n erfrecht, Fürs erste Mal drei Reichsmart biecht. Jm Wiederholungsfall wird immer Die Strafe um drei Reichsmart schlimmer. Für streng reelle Innehaltung Wird garantirt.

Die Ortsverwaltung.

Martt gebra von 200 Ber 36 000 Stein welche feirer wefen, allmä Beziehung, f oder Annahr

Folgen

ber Xylograp übermäßig b

Diese Poefte des Ortsvorstandes hat dem Berliner S23jährige M meister derart imponirt, daß er beschloß, dort seine Sommweg von R ferien zu verbringen. Seine Familie ist Ende voriger Wolärmender gerathen war dorthin abgereift.

Vou Herrn P. Gütsshow geht uns eine Berichtiguveise gegen zu, die sich mit der Nottz im lokalen Theile unserer Sonntagogen und n nummer, Ein humaner Arbeitgeber" überschrieben, beschäft ohne gerade Wir entnehmen derselben zunächst, daß die betr. Aeußerung die linke Herrn Güteschow( Vater) in der That so gefallen ist, wie Betroffene Notiz besagt. Nur wird entschieden bestritten, daß fte so eh. Rath gemeint war, wie sie flingt. Herr G. sei gegen den Arbeach feiner Herrn W. gereist gewefen, weil er in der legten Beit wiederim Bereich zu spät zur Arbeit gekommen sei; das wäre an dem fraglides Spracho Tage wieder der Fall gewesen und im Mißmuth habe Herr Patienten ve die Aeußerung gethan. Die Berichtigung betont, daß in der Psychiat Fabrit des Herrn G. Maßregelungen wegen politischer liebigkeit nicht vorkämen; die 20 bis 30 Arbeiter, die in 9 Uhr die Fabrit beschäftigt seien, lesen nur Arbeiterzeitungen, und begleitet von niemals habe fich jemand darüber aufgehalten. Ebensowenia Dem Herrn es jemals gerügt worden, wenn Arbeiter an irgend einem Wer zog es des tage fortgeblieben wären, um bei der Wohlagitation zu bellpflastert ist, Herr G. habe die Volls. Tribüne" auch nicht am Sonntag Bürgersteig der Werkstatt aufgestöbert, sondern sie sei in seine Wohnung barmen weiß bracht worden, und er habe fte Herrn W. am Montag nur fährt, herunt beres zu sein händigen wollen.

Hoch

Die Verhaftung des falschen Botschaftssekretäben Spazierg Ein g Einen bedeutsamen Fang machten Sonnabend Nachmittag g

3 Uhr zwei Arbeiter, welche im Thiergarten in der Nähe tag Nachmit Schloffes Bellevue in Arbeit stehen. Dieselben hatten fich bahn Schön die angegebene Beit auf eine Bant gefest, um auszuruhen, dorf. Als fie plößlich durch einen lauten Hilferuf aufgeschreckt wu haltenden M Aufspringend gewahrten fie einen Berliner Schußmann, wel gegengesetter unter dem fortgefeßten Rufe: Haltet den Mörder!" efaßt, beraus feingekleideten Mann zu erreichen strebte, der in eiliger Funglückte wo vor ihm herlief. Gerade als der Verfolgte das Gebüsch von zwei Ki Thiergartens erreicht hatte, eilten die beiden erfigenant noch eine be Der Dampff Männer zur Unterstüßung des Polizisten herbei und gelan wurde, weil ibren vereinten Bemühungen, den Flüchtling so in die Eng Zag 3,00 D treiben, daß ihm ein Entwischen nicht möglich war. mit dem Di furz entschloffen, sprang er in das feine Flucht hemmende wäffer und versuchte zu schwimmen, was er aber bald aufgeingestellt. mußte, da ihn die Kleider an jeder freien Bewegung behin Personal. Auf d ten: er erflomm das Ufer und wurde daselbst d Nachmittag die Arbeiter Liebe und Scharff sofort festgenommen. hinzueilende Schugmann bemächtigte fich des Gefangenen fahren. De bemerkte auf Befragen der Umstehenden, daß man, wie lichen Bug Charlottenburger Neue Beit" erfahren haben will, in unter die R Person dieses etwa 28 bis 30 Jahre alten, hoch elegant unglückte zu fleideten Mannes jenen internationalen Gauner gefaßt bureau und welcher in London , Paris und Berlin mit gefälschten Allegungen fol tiven enorme Schwindeleien verübt und erst am Freitag gangener Woche die Vereinsbank in Hamburg unter dem Liebespaa genommenen Namen Henry Taylor um 400 Lstr. betrogen Das von Hamburg aufgegebene Signalement des Verbredbürtiges Ma soll genau mit dem des Erwischten stimmen. Es waren Ronaten no feine Ergreifung 1500 M. Belohnung ausgesetzt, welche, Schäft in das genannte Blatt erwähnt, auf den Schußmann und zwanzigjähri Arbeiter Leonhard Liebe und Ostar Scharff vertheilt wungen angel dürften. Allem Anscheine nach ist der erwischte Gauner, weborgen blieb am Freitag voriger Woche die Vereinsbank in Hamburg ju fündigen. in derselben Weise betrogen hat, wie unlängst der falsche weitige Besc schaftssekretär Scott die biefige Diskontogesellschaft und mittag erhiel Juweliere S. Friedeberg Söhne, eben mit diesem Scott, der Berlin w wie wir bereits mittheilten, auch Pierce nannte, ibenfalls ihnen d Denn auch Pierce alias Scott hat sich mehrfach in Hamb

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