wenn be
n man daufgehalten, so unter anderem, wie festgestellt ist, vom 20. bis welcher die. Mai d. J. In Hamburg nannte sich der Gauner bei AusDr. Schulführung des Betruges Taylor. Er zeigte eine Birkular- Alfredirachte ülve der New- York Produce Exchange Bank vor. Dieselbe war u Gunsten des Mr. Taylor am 13. April in der Höhe von in 3 un 000 Lfirl. unter Nr. 55 ausgestellt worden. Die City- Bank rzunehm lochne London , welche auf dem Afkreditiv ebenfalls figurirte, hatte t Bier ghon darauf zwei Zahlungen von je 150 Lftrl. geleistet. Taylors luftreten, wie auch seine Legitimationen waren durchaus veregnerische 3 mit derauenerweckend. Er legitimirte fich durch Papiere der Legation er Vereinigten Staaten in London und führte Visitenkarten rbarerweuf den Namen Taylor lautend bei sich und zwar in einem ocheleganten Taschenbuch, auf welches der Name Henry Taylor Gold gedruckt war. Die Vereinsbank zahlte Mr. Taylor auf ble Geren Verlangen 400 Lstrl. aus und traffirte die Summe auf ie City- Bank in London . Lettere benachrichtigte jedoch am München b. M. die Vereinsbant, daß fte die Tratten derselben über itsache ie 400 Litrl. nicht honoriren fönne, da der Kreditbrief gefälscht Bier bleet. Ferner wurde von der City Bank in London mitgetheilt, iefe Uebaß dieser Mr. Taylor unzweifelhaft derfelbe Gauner sei, welcher Dr. Scun ganz gleicher Weise in London , Paris , Berlin und anderen zurroßen Städten mit gefälschten Aftreditiven große Schwinde dern eien ausgeführt hat. urchfichti
Dauer
Au unte
Der Bedarf Berlins an Apfelsinen und Zitronen mittelst alljährlich ein ganz gewaltiger. Im vergangenen Jahre be alle dung das Quantum dieser nach Berlin eingeführten Südfrüchte und allicht weniger als 145 000 3tr., wovon 118 000 3tr. auf ApfelAuch nen und 27 500 3tr. auf Bitronen entfallen. den Ti
-
Zwei weibliche Mitglieder der Schottenfellerahrnehmunft"( Ladendiebe) treiben zur Zeit in den Geschäften der ft- Soldarbeiter und Juweliere Berlins ihr Unwesen, obwohl auf ich erhte von der Polizei eifrig gefahndet wird. Vor etwa 8 Tagen Ite das erschien bei dem Goldarbeiter Gruse, Prinzenstraße 61, ein beobach Friminalbeamter mit der Weisung, falls zwei Damen eine 1, die iltere und eine jüngere sehr korpulente das Geschäft be= em Deuchen sollten, um angeblich Einkäufe zu machen, sollten die beträchtelben jedenfalls so lange festgehalten werden, bis Polizei her¡ der grbeigeholt sei, es wären dies nämlich zwei gefährliche Ladenntlich biebinnen. Der Beamte erhielt jedoch den Bescheid, daß die früge. beiden Damen bereits Tags vorher dagewesen wären und à jour nes Mitgefaßte Granattetten und Schmucksachen verlangt hätten, von dere Trivelcher Art sie schon diverse Stüde an Hals und Armen trugen. Sie hätten fich einen Schmud ausgesucht gehabt, plöglich aber um Berli rklärt, derselbe wäre zu theuer, und ohne ein Wort der Entunschuldigung das Geschäft verlassen. Mitgenommen hatten fte fer fond nichts, es waren drei Personen im Geschäft, die den Käuferinnen chten abcharf auf die Finger sahen, und das mag wohl die Ver slagenlaffung gewesen sein, daß die Damen die Unterhandlungen orn, wo urz abbrachen und davon gingen. Troß der Wachsamkeit der ten. Griminalpolizei ist es den beiden Diebinnen am Donnerstage es fleitboch wieder gelungen, einen Goldarbeiter hinein zu legen. Sie nge auferschienen beim Soldarbeiter Schröder, Köpenickerstr . 91, und I der Faberlangten Ringe zu sehen. Das Geschäft ist eben erst verlegt aber worden, die Werthfachen waren daher noch in Badeten einges e zogen badt. Die Damen fauften natürlich wieder nichts, als sie aber famteit fort waren, fehlten in einem Packet 4 Ringe im Werthe von feit zu 70-80 Mart. Der Polizei ist hiervon Kenntniß gegeben worden. Auf eine Unreellität in dem Handel mit Briketts macht Bochen Suche der Jahresbericht des Aeltesten- Kollegiums der hiesigen Kaufne Fammannschaft aufmerksam. Mit unbedeutenden, für den Laien n von aum wahrnehmbaren Abweichungen werden die Schußmarten ben bei renommitter Fabriken nachgeahmt und die geringwerthigen Warnung Produkte in großen Mengen zu billigeren Preisen auf den Markt gebracht. Ebenso schwankt der Inhalt eines Waggons von 200 Bentnern je nach dem Ursprunge zwischen 24 000 und 36 000 Steinen, und es ist so dem Publikum die Kontrole, welche feirer Zeit der Einführung der Briketts so förderlich ges wefen, allmälig abbanden gekommen. Eine Wandlung in dieser Beziehung, sei es durch Einführung des Verkaufs nach Gewicht oder Annahme eines Normalformats, ist daher erwünscht.
Folgen übermäßigen Biergenues. Recht schwer muß ber Xylograph M. es büßen, daß er sich vor einigen Wochen zu übermäßig dem Biergenusse hingegeben hatte. Der junge, etwa ner S 23jährige Mann hatte in angeheitertem Bustande seinen RückSommweg von Reinickendorf angetreten, als er auf eine Gruppe
ger Wolärmender Leute stieß, die mit einem Nachtwächter in Konflikt gerathen waren. Hier erhob sich eine Schlägerei, die vorzugs Berichtigeweise gegen den Beamten sich richtete. Dieser hatte blank geSonntagogen und wehrte fich standhaft. Dabei fam es, daß auch M., beschäft ohne gerade betheiligt zu sein, einen tiefen Hieb über Berung die linte Kopfseite erhielt, der so wuchtig war, daß der st, wie Betroffene sofort niederstürzte und erst in der Charitee, von fe so beh. Rath Bardeleben operirt, zum Bewußtsein erwachte. en Arbeach feiner Wiederherstellung aber blieben dauernde Störungen wiederim Bereich des Nervensystems zurück, so daß zeitweiliger Verlust mn fraglides Sprachvermögens und Lähmungen an dem rechten Arm den be Herr Patienten veranlaßten, heute an einen hervorragenden Profeffor daß in der Psychiatrie fich zu wenden. ischer
Hoch zu Roh sahen vergangenen Sonnabend früh gegen Die in 9 Uhr die Passanten der Hermannstraße in Rirdorf einen Offizier, und begleitet von seinem Burschen, auf dem Bürgersteige einherreiten. fomenia Dem Herrn schien das Rirdorfer Straßenpflaster zu hart zu sein; inem Wer zog es deshalb vor, auf dem Bürgersteige, welcher nicht ge1 zu helpflastert ist, spazieren zu reiten. Kinderwagen dürfen auf dem Sonntag Bürgersteig nicht fahren bei 3 M. Ordnungsstrafe und die Gen. Bohnung barmen weisen jeden, welcher einen kleinen Weltbürger spazieren ag nur fährt, herunter. Bei einem Offizier scheint das aber etwas anberes zu sein, der fann fich den Lurus erlauben und zwischen Tekretäben Spaziergängern auf dem Bürgersteig einherreiten. mittag g Ein grählicher Unglücksfall ereignete fich am SonnNabe tag Nachmittag gegen 5 Uhr auf der Strecke der Dampfstraßenen fich bahn Schöneberg- Schmargendorf bei der Station Schmargen uruhen, dorf. Als der Schaffner Kunze fich aus dem auf der Station twu haltenden Wagen herausbog, wurde er von dem von der entann, wel gegengesetten Seite heransausenden Dampfstraßenbahnzugeerer!" efaßt, herausgeriffen und buchstäblich zermalmt. Der Ver liger unglückte wohnt in Wilmersdorf , ist verheirathet und Vater Bebüf von zwei Kindern. Der gräßliche Unglücksfall gewinnt dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß das gesammte Personal ber Dampfstraßenbahn- Gesellschaft erst vor furzem gewechselt wurde, weil die Gesellschaft fich weigerte, statt 2,50 M. pro Tag 3,00 M. zu zahlen. Es wurden nun ganz unerfahrene, mit dem Dienst nicht vertraute Leute als Schaffner und Heizer eingestellt. Auch der Verunglückte gehörte zu diesem neuen
ftgenan
gelan
ar. J mende lo aufge g bebin Berfonal. elbst b men.
genen
Auf dem Stadtbahnhofe Bellevue wurde am Sonntag Rachmittag ein Bahnbeamter durch einen Stadtbahnzug überfahren. Derselbe hatte vermuthlich den bereits in Fahrt befind, wie lichen Zug beſteigen wollen und muß dabei ausgeglitten und via, in unter die Räder gekommen sein. Ohnmächtig wurde der Ver elegant unglückte zunächst in das auf dem Berron befindliche Bahnefaßt bureau und sodann in ein Krankenhaus geschafft. Die Veren Allegungen sollen sehr schwerer Natur sein.
Freitag
waren
welche,
Ueber den bereits gemeldeten Selbstmord eines er dem Liebespaares, eines Buchhalters und einer Ronfeltioneuse, wird noch folgendes bekannt: Ein junges, aus Bromberg ges etrogen Verbred bürtiges Mädchen, im Alter von 17 Jahren, war vor einigen Monaten nach Berlin gekommen und in einem KonfektionsgeSchäft in Stellung getreten. Ein ebendaselbst angestellter n und zwanzigjähriger Kommis hatte mit dem Mädchen bald Bezieh eilt werungen angeknüpft, was dem Inhaber des Geschäfts nicht verDerselbe sab sich veranlaßt, beiden die Stellung ner, we borgen blieb. ju fündigen. Am 1. Juli verließen sie diefelbe, ohne ander. burg falsche weitige Beschäftigung gefunden zu haben. Am Dienstag Nachft und mittag erhielten die Verwandten des Mädchens, bei denen ste ott, bet n Berlin wohnte, einen Brief, worin sie aufgefordert wurden,
e,
ge
ibenfalls ihnen an der Auffindung der Leiche ihrer Nichte etwas
in Ham
gelegen sei, an einer bestimmten Stelle im Walde bei Pichelswerder fie aufzusuchen. Da sie mit ihrem Geliebten im Leben nicht hätte vereinigt sein tönnen, so wolle sie es wenigstens im Tode sein. Die Geängstigten machten sich sofort auf und fanden am bezeichneten Ort die Leichen, von denen jede einen Schuß in der Brust hatte. Die beiden Lebensüberdrüffigen hatten sich fest umschlungen und trugen an den Händen ihre Verlobungsringe, die sie sich erst wenige Tage vorher in Berlin getauft hatten.
$
Vom Verdeck gestürzt. Als am Sonnabend Abend um die neunte Stunde ein Pferdebahnwagen der Linie„ Gesund, die neunte Stunde ein Pferdebahnwagen der Linie„ Gesund brunnen Kreuzberg" von der Spandauerbrücke fommend eben die scharfe Kurve an der Ecke des Hadeschen Marktes paffirte, verlor ein Arbeiter, der auf dem Verdecke stand und wahrschein lich im Begriffe war, herunter zu steigen, durch den heftigen Rud, den der Wagen beim Einbiegen in die Kurve machte, das Gleichgewicht und stürzte_rüdwärts über das Verdeckgeländer auf das Straßenpflaster. Er fiel so unglücklich mit dem Hinter fopf auf dasselbe, daß er leblos mit zerschmettertem Schädel liegen blieb. Der Schwerverlette wurde von hinzueilenden Per sonen aufgehoben und zu einem Barbier und Heilgehilfen an der Neuen Promenade geschafft. Unverantwortlicher Weise verweigerte dieser die Annahme des verwundeten Mannes, leistete auch keine Hilfe und so blieb der Schwerverletzte über eine Viertelstunde in dem benachbarten Hausflur liegen, bis endlich ein Schußmann herbeigeholt war, der die Ueberführung in das Hedwigs- Krankenhaus besorgte. Dort ist der Verunglückle bald darauf seinen schweren Verlegungen erlegen.
Gesperrt bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter find vom 9. 6. M. ab: die Dalldorfer Straße, von der Neuen Hochstraße bis zur Rampe an der Pantebrücke, behufs der provisorischen Umpflasterung, und der nördliche Fahrdamm der Stalizer. ftraße, von der Köpniderstraße bis zum Grundstück Staligerstraße 76, behufs der provisorischen Neupflasterung und der Anlage eines doppelten Pferdebahn- Geleises.
-
Polizeibericht. Am 7. ds. Mts. Vormittags wurde ein Mann vor dem Hause Dorotheenstraße 58 durch eigene Schuld von einer Droschte überfahren und anscheinend bedeutend am linken Unterschenkel verlegt. Um dieselbe Zeit machte eine Frau in ihrer in der Hollmannstraße belegenen Wohnung ihrem Leben durch Erhängen ein Ende. Mittags wurde ein 10 Jahre alter Knabe vor dem Hause Huffitenstraße 7 durch einen Lastwagen überfahren und erlitt dadurch erhebliche Verletzungen an beiden Füßen. Nachmittags sprang ein Handwerker im trunkenen Zustande von der Jannowißbrücke in die Spree, wurde jedoch, anscheinend ohne Schaden genommen zu haben, gerettet und nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht.
-
Um dieselbe Beit wurde eine unbekannte Frauensperson vor dem Hause Französischestr. 13 von Krämpfen befallen und, da fie sich nicht erholte, nach der Charitee gebracht. Zu derselben Zu derselben Beit fiel an der Spandauerbrücke ein unbekannter Mann beim Verlaffen eines Pferdebahnwagens auf das Straßenpflaster und mußte, da er infolge einer nicht unbedeutenden Verlegung am Hinter topfe befinnungslos liegen blieb, nach dem St.Hedwigs- Krankenhause gebracht werden. Die Thätigkeit der Feuerwehr wurde in ben legten 24 Stunden durch mehrere, jedoch nur unbedeutende Brände in Anspruch genommen. Am 7. d. M. Abends
-
stürzte in dem Schulze'schen Tanzlokale Stettinerstr. 55-56 ein taubstummes Mädchen nach Beendigung eines Tanzes bewußtlos zu Boden und starb bald darauf in seiner Wohnung, wohin es gebracht worden war, wie ärztlich festgestellt ist, infolge eines Herzschlages. Am 8. d. M. Abends wurde in der RuheplayAm 8. d. M. Abends wurde in der Ruheplaß straße ein Arbeiter anscheinend betrunken und aus einer Wunde am Stopfe stark blutend vorgefunden, so daß er nach der Charitee gebracht werden mußte.- An demselben Tage wurde die Feuerwehr nach Rummelsburg gerufen, wo in einem Haufe, gegenüber der städtischen Waisenanstalt, der Dachstuhl in Brand gerathen war. Ferner brannte am 9. d. M. früh Adalbertsstraße 80 der Dachstuhl des Vorderhauses. Das Feuer nahm die Thätigkeit der Feuerwehr längere Zeit in Anspruch.
Gerichts- Zeitung.
Die Schwurgerichtsperiode des Landgerichts I
schloß mit einer Verhandlung gegen den ehemaligen Posthilfsboten Otto Rilian, der der Urfundenfälschung und des wiederholten Diebstahl im Amte angeklagt und geständig war. Der Angeklagte hatte eine Postanweisung über 74 M. gefälscht und mehrere fleine Baarbeträge entwendet. Er wurde unter Bus billigung mildernder Umstände zu einem Jahr drei Monaten Gefängniß verurtheilt.
Vorher fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit eine Vers handlung gegen den Kaufmann Marcus Jakobsohn statt, welcher des Verbrechens gegen das Leben bezichtigt war und auf Grund der Beweisaufnahme schuldig gesprochen wurde. Der zu andert. halb Jahren Buchthaus Verurtheilte wurde sofort in Haft ge
nommen.
Eine Anklage wegen Verkaufs gesundheitsschädlidher Kleidungsstücke wurde vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I gegen den Webermeister B. verhandelt. Jm Februar d. J. beschlagnahmte das Bremer Gesundheitsamt eine Anzahl dort von einem Berliner Kaufmann eingeführter wollener Jaden, weil deren blaugrüne Farbe fich als arsenithaltig erwies. Da der Verkäufer die Firma des Angeklagten als die Bezugs quelle der beanstandeten Waare bezeichnete, wurde B. zur Ver antwortung gezogen. Derselbe wies im geftrigen Termin nach, daß er eben so wenig etwas von der Gifthaltigkeit der Farbe babe wissen können, wie sein Abnehmer. Er habe für eine größere Firma die Anfertigung eines großen Postens dieser Jacken übernommen, und es sei die Verabredung getroffen worden, daß feine Arbeit nicht durch Geld, sondern durch eine entsprechende Menge Material, das er für eigene Rechnung verarbeiten und verwerthen könne, beglichen werden sollte. Er habe die Wolle fomit in bereits gefärbtem und verarbeitungsfähigem Bustande erhalten. Auf Grund dieses Sachverhalts gelangte der Staats anwalt zu der Ansicht, daß der Angeklagte nicht diejenige Per sönlichkeit sei, die verantwortlich zu machen wäre; er beantragte die Freisprechung, auf welche der Gerichtshof erkannte.
Die drei Bodega- Firmen, welche in Berlin gegenwärtig einander mit dem Ausschant von fremden Weinen Konkurrenz des hiesigen Landgerichts I ein Rendezvous. Die älteste der machen, gaben fich am Freitag vor der ersten Handelskammer drei Firmen, die zu Brüffel ihr Hauptdomizil hat und als The Continental- Bodega handelsgerichtlich registrirt ist, hatte gegen die Bodegas( Attien) Gesellschaft, welche ihren Hauptsiz in Hamburg hat, hier aber Zweigniederlaffungen hält, sowie gegen die hiesige Zentral- Bodega, Leipziger - und Charlottenstraßen Ede, Klage erhoben, den legtgenannten beiden Firmen die Berech tigung zur Führung der Bezeichnung Bodega" bei Vermeidung einer fistalischen Strafe von 1000 Mart für jeden Fall der Buwiderhandlung zu untersagen, ihnen auch das Recht zur sehr ähnlich sein soll, zu untersagen. Seitens der Hamburger Führung ihrer Schußmarke, die derjenigen der Kontinental- Bodega fehr ähnlich sein soll, zu untersagen. Seitens der Hamburger Bodega( Aktien) Gesellschaft war dem Klageantrage gegens über der prozeßhindernde Einwand der Unzuständigkeit des Berliner Gerichts erhoben worden. Lediglich über deffen Einwand wurde am Freitag verhandelt. Nach Anhörung der beiderfeitigen Anwälte erkannte die Handelskammer I dahin, daß der Einwand der Unzuständigkeit des Berliner Gerichts, soweit er gründet zu erachten, da dieses Recht gegen die zu Hamburg das Recht zur Einführung der Bodega- Firma betrifft, für be Domizilirende Hauptfirma geltend gemacht werden müffe, dagegen bezüglich des Martenschutzes der Einwand der Unzuständigkeit zu verwerfen sei, da es sich um ein Delift handle, welches von der Filiale der beklagten Gesellschaft in Berlin verübt und für welche das Berliner Gericht als forum delicti commissi zuständig ist.
Ueber die Sache selbst wird erst auf weiteren Antrag einer der betheiligten Parteien verhandelt werden. Um Schwierigkeiten bei der Kostenberechnung zu vermeiden, vereinbarten die beider seitigen Anwälte, daß die Höhe des Streitgegenstandes auf 150 000 M. anzunehmen sei, was zu gerichtlichem Protokoll feft gestellt wurde.
-
"
-
Auf Nöthigung lautete eine Anklage gegen den Stuckateur Karel, welche gestern die 1. Straffammer des Landgerichts( beschäftigte. Der Angeklagte arbeitete im Frühjahr d. J. für den Stuckfabrikanten Voigt auf dem Bau Röpnickerstr. 25a, gerieth aber mit dem genannten Unternehmer in Lohndifferenzen und nahm deshalb seine Entlassung. Bald darauf wurde ihm von mehreren Kollegen mitgetheilt, daß auf dem Bau von den neueingef.ellten Stuckateuren recht grob gepfuscht werde, die Arbeiten würden sehr fahrlässig und ungenügend für die öffent liche Sicherheit ausgeführt. Da Karel noch sein Werkzeug auf dem Bau hatte, so entschloß er sich, dieses zu holen und bei der Gelegenheit die Sache etwas näher anzusehen. Er traf auf dem Bau die Stuckateurgehilfen Bandow und Heine, welche für den Unternehmer Voigt die bezüglichen Arbeiten ausführten. Zu den beiden soll nun Karel Drohungen geäußert haben, welche fie veranlaßten, den Arbeitsplatz zu verlaffen und spornstreichs zu ihrem Arbeitgeber zu laufen, um dem das Leid zu flagen. Der Angeklagte erklärt den Hergang folgendermaßen: Ich warnte die beiden Kollegen vor fahrlässiger Arbeit, weil ich bemerkte, daß entgegen unseren Grundsäßen- der Stud vor seiner Verwendung nicht einmal aufgethaut wurde. Von Drohungen ist mir nichts bekannt; doch gebe ich zu, gefagt zu haben: Ich werde dafür sorgen, daß Ihr da, wo ich arbeite, feine Arbeit findet." Beuge Voigt konstatirt, daß feine Gehilfen, Bandow und Heine, zu ihm famen, um ihm zu sagen, fte seien von dem Kollegen Karel bei der Arbeit bedroht worden und fönnten daher nicht weiter arbeiten. Die schlechte Arbeit", meint Beuge, ist nur Vorwand; mir ist bis jetzt noch nichts paffirt. Der Angeklagte bemerkt hierzu, daß einige Arbeiten an dem Bau später geändert werden mußten.- Beuge Bana dow: Gleich nachdem wir auf dem Bau angefangen hatten, wurden wir von verschiedenen Kollegen übel behandelt. Man rief uns zu: ,, Euch werden wir mit der Latte vom Gerüst bringen!"" Der Angeklagte kam eines Tages mit einem fremden Kollegen auf die Rüstung und sagte u. A. zu uns: Weil Ihr nicht im Stucateurverein seid, werde ich dafür sorgen, daß Thr feine Arbeit bekommt."-Angeklagter Karel bestreitet, diese Aeußerung gethan zu haben. Präsident zum Zeugen Bandow: Sind Sie Studateur?- 8euge: Ja, ich habe das Handwerk gelernt. Präsident zum Angeklagten: Sie würden doch den Beugen in den Verein aufgenommen haben?- Angeflagter: Herr Präfident, das fann ich nicht sagen. Ein Kollege, welcher in den Verein aufgenommen werden will, muß zunächst zwei Bürgen mits bringen, welche zu befunden haben, daß der Betreffende auch wirklich aufgenommen zu werden verdient.- Präsident: Mir scheint, als ob Sie den Beugen zwingen wollten, in den Verein einzutreten? Angeklagter Karel: Durchaus nicht, ich hatte dazu gar keine Veranlassung. Präsident zum Beugen Voigt: Herr Zeuge, wie stellen Sie sich die Sache vor? Beuge Voigt: Vielleicht war der Angeflagte neidisch, weil Bandow und Heine bei mir gute Arbeit hatten, obgleich beide nicht Vereinsmitglieder find. Beuge ein erklärt auf Befragen, daß er Stuckateur gelernt habe. Eines Tages tamen mehrere Kollegen auf den Bau und brohten uns mit Prügel, weil wir angeblich schlechte Arbeit machten. Karel war nicht mit dabei. Am folgenden Tage fam derselbe aber mit einem Kollegen auf das Gerüft und machte uns der Arbeit wegen Vorwürfe. Beuge bestätigt dann die Aussage seines Kollegen Bandow, nach welcher Karel ihnen zu gerufen hat: Ich werde dafür sorgen, daß Ihr keine Arbeit bekommt, weil Ihr nicht im Verein seid. Ob der Angeklagte andere Drohungen äußerte, weiß Beuge nicht. Der Staats anwalt beantragt die Freisprechung, weil die Angelegenheit nicht genügend aufgeklärt sei, und der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage.
-
-
-
-
Eine für das Vereinswesen wichtige Entscheidung fällte die 96. Abtheilung des Berliner Echöffengerichts in der Straffache gegen den Klavierarbeiter Heinrich Schaler wegen des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Klavierarbeiter unbefugter Veranstaltung einer öffentlichen Lustbarkeit. Seitens war im abgelaufenen Winter u. a. beschlossen worden, um Besten irgend eines Vereinszweds im Walter'schen Lokale in ter Wrangelstraße eine Theatervorstellung mit sich daran schließen polizeiliche Genehmigung zur Abhaltung dieses Vergnügens eindem Kränzchen zu geben. Der Wirth des Lokals war um die gekommen und war ihm dieselbe mit der Bedingung ertheilt worden, daß nur Mitglieder daran theilnehmen dürfen. Dem " Schloffer" Theurich war es aber gelungen, fich von der Frau eines Mitglieds ein Billet zu verschaffen, auf deffen Besitz gestüßt er den Eintritt in das Lolal verlangte und erhielt. In demselben trat ihm aber der Angeflagte als Vorfißender des Vereins entgegen und wies ihn hinaus, da nur Mitglieder an dem Vergnügen des Vereins theilnehmen dürften. Theurich beschwerte sich bei einem bekannten Kriminalschußmann, welcher auch den Versuch machte, dem ersteren wegen Befißes eines ordnungsmäßigen Billets Eintritt in das Lofal zu verschaffen, jedoch vergebens. Später erhielt der Angeklagte einen polizeis lichen Strafbefehl in Höhe von 5 M. ev. 1 Tag Haft, gegen welchen er auf gerichtliche Entscheidung antrug. Die Strafthat follte in dem Ablaffen eines Billets an Theurich liegen. Der Angeklagte erklärte, daß er doch für einen von einem Dritten begangenen Mißbrauch nicht verantwortlich gemacht werden tönne. Er gerade habe ja den vorgekommenen Mißbrauch gut gemacht. Dieser Auffassung trat der Gerichtshof bei und erkannte auf Freisprechung des Angeklagten.
M
Ein tieftrauriges Bild menschlichen Elends förderte eine vor dem Schwurgericht des Landgerichts II am Montag unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattgehabte Verhandlung au Tage. Eine Familie hatte auf der Anklagebant Plaz genommen, Mann, Frau und ein 1jähriges Kind, ein reizendes kleines Mädchen. Es handelte fich um eine Anklage wegen Münzver brechens. Der Angeklagte, Techniker Fullrich aus Neus Weißensee, ein früher wohlhabender Mann, war vor längerer Beit unversehens in Armuih versunken; Krankheit und Beschäf tigungsmangel hatten dem schwächlich gebauten Manne den Rest gegeben, und das Jammern seiner Familie lehrte ihn schließlich, die Paragraphen des Straf- Gesetzbuches zu mißachten. -Wie die Verhandlung ergab, verwandelte Fullrich Ein- und Bwei Pfennigftücke in Fürf- und Behn Pfennigstücke in folgender Weise er entfernte von dem Avers der Kupfermünzen geschickt die Werthziffern„ Eins" und" 8wei"; diese ersetzte er durch gestanzte Papierblättchen, welche die Biffern 5 und 10 darstellten, derartig, daß auf die Einpfennigstücke eine ausgestanzte füns", dagegen auf die 3weipfennigstücke eine ebenfolche Behn einfach aufgeklebt wurde; nachdem dies gefchehen, wurden dann die einzelnen Etüde mit einer dünnen Qued filberschicht überzogen und die nun anscheinend vernidelten Falschstücke wanderten als Fünf- und Behnpfennignidel in die Welt hinaus. Die Frau Fullrich hatte die geringwerthigen Münzen beim Einkauf von Lebensmitteln den Verkäufern ver abfolgt, hierbei hatte man fte eines Tages gefaßt und ste mußte mit ihrem Ehemann gemeinschaftlich wegen Münzverbrechens bezw. Beihilfe fich verantworten. Fullrich machte vor dem Schwurgericht geltend, daß ihn die große Noth, in welcher er mit seiner Familie fich befand, zu dem verzweifelten Auskunfts mittel getrieben. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete da hin, daß unter Bubilligung mildernder Umstände der Ange flagte Fullrich des Münzverbrechens schuldig sei, seine mitanges flagte Ehefrau indeffen nur der Uebertretung gemäߧ 360 Abfay 4 R.-St.-G.-B. Das Urtheil des Gerichtshofes lautete