ange das bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angesammelte Vermögen, sowie die Verpflichtung zur Dedung aller Renten ansprüche, welche auf Verwendung von Beitragsmarken dieser Versicherungsanstalt beruhen. Führt die Veränderung zur Auf lösung der Versicherungsanstalt, so geht deren Vermögen mit allen Rechten und Pflichten, sofern nicht eine andere Versiche rungsanstalt mit Genehmigung der betheiligten Landesregie rungen dieses Vermögen übernimmt, auf den weiteren Rom munalverband, beziehungsweise Bundesstaat über, für welchen Die Verficherungsanstalt errichtet war. Für gemeinsame Vers ficherungsanstalten erfolgt die antheilige Uebernahme des Ver­mögens mit allen Rechten und Pflichten durch die betheiligten Kommunalverbände oder Bundesstaaten, und zwar sofern bar über eine Einigung nicht zu Stande fommt, nach Bestimmung des Bundesraths, oder wenn nur Kommunalverbände eines Bundesstaates betheiligt find, der Landes- Bentralbehörde. malingis fubl

SPINDRI§ 53.

Streitigkeiten, welche in Betreff der Vermögensauseinander setzung zwischen den betheiligten Versicherungsanstalten entstehen, werden mangels Verständigung über eine schiedsgerichtliche Ents scheidung von dem Reichs- Versicherungsamt entschieden. § 54. umie bosilg

Die Bestimmungen der§§ 51 bis 53 finden entsprechende Anwendung, sofern das Reich oder Bundesstaaten, welche die Alters- und Invalidenversicherung der von ihnen beschäftigten Perfonen für eigene Rechnung durchführen, rücksichtlich dieser Berficherung an die Verficherungsanstalten fich anschließen, oder zum Zweck der selbstständigen Durchführung der Alters- und Invalidenversicherung mit den bezeichneten Betrieben aus Ver­ficherungsanstalten ausscheiden wollen. Dasselbe gilt für den Anschluß oder das Ausscheiden der in den§§ 4 und 5 er wähnten besonderen Kaffeneinrichtungen.

II. Schiedsgerichte. § 55.

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Für den Bezirk jeder Versicherungsanstalt wird mindestens ein Schiedsgericht errichtet. Der Sig des Schiedsgerichts wird von der Zentralbehörde des Bundesstaates, zu welchem der Bezirk der Versicherungsanstalt gehört, oder, sofern der Bezirk über die Grenzen eines Bundesstaates hinausgeht, im Einver nehmen mit den betheiligten Zentralbehörden von dem Reichs Versicherungsamt bestimmt. § 56.

Jedes Schiedsgericht besteht aus einem ständigen Vorftgen den und aus Beiftzern. Der Borsitzende wird aus der Bahl der öffentlichen Beamten von der Bentralbehörde des Bundes staates, in welchem der Sitz des Schiedsgerichts belegen ist, er nannt. Für den Vorsitzenden ist in gleicher Weise ein Stell vertreter zu ernennen, welcher ihn in Behinderungsfällen ver tritt. Die Beifizer werden in der durch das Statut bestimmten Bahl von dem Ausschuffe der Versicherungsanstalt, und zwar zu gleichen Theilen in getrennter Wahlhandlung von den Ar­beitgebern und den Versicherten, nach einfacher Stimmenmehr heit gewählt. Bezüglich der Wählbarkeit gelten die Be stimmungen des§ 36. Die Wahl erfolgt auf 5 Jahre. Die Gewählten bleiben nach Ablauf dieser Beit so lange im Amte, bis ihre Nachfolger ihr Amt angetreten haben. Die Ausscheiden, den find wieder wählbar.

$ 57.

Name und Wohnort des Schiedsgerichtsvorsitzenden und feines Stellvertreters, sowie der Beifizer find vor der Landes­Bentralbehörde in dem zu deren amtlichen Veröffentlichungen bestimmten Blatte bekannt zu machen. § 58.

Der Vorfigende und dessen Stellvertreter, sowie die Beifizer find mit Beziehung auf ihr Amt zu verpflichten. Die Festsetung der den Beifizern zu gewährenden Vergütungen (§ 43), sowie der baaren Auslagen erfolgt durch den Vorfigen den. Der Vorftzende ist berechtigt, die Uebernahme und die Wahrnehmung der Dbliegenheiten des Amts eines Beißigers durch Geldstrafen bis zu fünfhundert Mark gegen die ohne zu lässigen Grund fich Weigernden zu erzwingen. Die Geldstrafen fließen zur Kaffe der Versicherungsanstalt. Verweigern die Ge wählten ihre Dienstleistung, so hat, so lange und soweit dies der Fall ist, die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Siz des Schiedsgerichts belegen ist, die Beifizer aus der Bahl der Arbeitgeber beziehungsweise Versicherten zu ernennen. § 59.

Der Vorfigende beruft das Schiedsgericht und leitet die Verhandlungen desselben. Durch das Statut tönnen über die Reihenfolge, in welcher die Beifizer zu den Verhandlungen zu­zuziehen find, Bestimmungen getroffen werden. Das Schieds gericht ist befugt, Beugen und Sachverständige, auch eidlich, zu vernehmen. Das Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung von drei Mitgliedern, unter denen sich ein Arbeitgeber und ein Ver ficherter befinden muß. Cie Entscheidungen des Schiedsgerichts erfolgen nach Stimmenmehrheit. Im übrigen wird das Ver fahren vor dem Schiedsgericht durch faiserliche Verordnung mit Bustimmung des Bundesraths geregelt. Die vor demselben trägt Das Schiedsgericht ist jedoch befugt, Die Verficherungsanstalt. Das Schiedsgericht ist jedoch befugt, den Betheiligten solche Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, welche durch unbegründete Beweisanträge derselben veranlaßt worden find. Dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter darf eine Vergütung von der Versicherungsanstalt nicht gewährt werden.

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zu langern, b. h. ihr einen handlangernden Gesellenaus ichuf" zu wählen. So sollte vor einiger Beit, wie die Neue Tischler Beitung" erzählt, im Königstadt- Kafino", Holzmarkt­straße, ein solcher- wieder nicht gewählt werden. Merkwürdig! Aus der Art und Weise, wie die Jnnung diese ,, Nichtwahl" eingeleitet, hätten doch die Gesellen eigentlich schon ersehen sollen, wie hochwichtig die Sache für fie sei. Eo wurden diese schon am Sonnabend vor dem Versammlungstage durch ein in den Werkstätten ausgehängtes großes Plakat von dem bevor­stehenden wichtigen Alt in Kenntniß gefeßt. Jeder Geselle, welcher mindestens ein Jahr bei einem Innungsmeister gearbeitet und von dem fich also annehmen ließ, daß durch den immerwährenden Umgang mit diesem so viel Weisheit und Innungsgeist auf ihn übergegangen sei, um das nöthige Verständniß für eine so bedeutungsvolle Wahl zu besigen, erhielt dann einen Legitimationsschein mit der ge­nauen Angabe von Namen und Wohnung des Meisters, des­gleichen des Gesellen und wie lange dieser in Arbeit steht. Nur wer eine solche Legitimation besaß, wurde in den Versammlungs- Diese trockene obere Schicht ist alsdann ihres eigentlichen G des Kinde saal zugelaffen. Am Eingang zu diesem erhielt jeder einen Stimmzettel, auf welchem außer dem Namen des zu wählenden Gesellen- Ausschuß- Mitgliedes auch noch der des Innungsmeisters, bei dem der betreffende Geselle in Arbeit steht, sowie deffen Wohnung verzeichnet werden sollte. Doch es lam nicht zur Aus füllung der Stimmzettel. Nach Eröffnung der Versammlung verlas der Referent die auf die Wahl Bezug habenden Para­graphen des Innungsstatuts. Der Nachtrag eines Paras graphen bestimmte, daß, wenn die Gesellen durch fortwährendes Negiren die Wahl verhinderten, der Innungsvorstand das Recht Negiren die Wahl verhinderten, der Innungsvorstand das Recht habe, den Ausschuß selber zu ernennen, welcher dann Altgesellen, habe, den Ausschuß selber zu ernennen, welcher dann Altgesellen, Stellvertreter u. f. w. aus seiner Mitte wählt. Im Anschluß baran erklärte der Referent, daß er selber auf diese Weise Alt­gefelle geworden sei. Anstatt daß nun aber die 300-400 an wesenden Tischlergesellen sich diese Mahnung zu Herzen ge­nommen und die Wahl sofort mit Ernst und Würde vollzogen hätten, bricht diese rabiate Gesellschaft in ein Lachen aus, daß die Wände davon erzittern und fingt nach der Melodie Wir brauchen feine Schwiegermama mehr":" Wir brauchen feine Innung mehr." Nachdem dieser nicht auf der Tagesordnung gestandene Punkt erledigt war, erklärte der Altgeselle: Meine Herren, mit Ihnen ist nichts anzufangen" und schloß die Ver­Sammlung. Und das soll einen biebern Jnnungsmeister nicht ärgern? Ein Wehe! über Euch Berliner   Tischlergesellen.

Nicht weniger als 117 Studenten find in folgenden Halbjahr wegen Unfleißes, d. b. wegen Nichtam Geräusch einer Privatvorlesung, in den Büchern der Universität g hinaus, un worden. Von jener Bahl waren 10 bei der theologische zubolen, f bei der juristischen, 28 bei der medizinischen und 56 daß fie fich philosophischen Fakultät eingeschrieben. Ausländer einen laute insgesammt 48, und zwar 5 Theologen, 10 Juristen, 11! Diebe, wel beschäftigt ziner und 22 Studenten der Philofophie.

Der Schnupftabak und der Bacillus. Es soll Vorfall ist dem Kl. von fachkundiger Seite versichert wird, nun brechern je Den fächlich fein 8weifel mehr darüber obwalten, daß im Ed

tabat Bacillen eriftiren. Besonders die billigeren Tabals Diener Fre welche durch ihre verschiedenen fremden Bestandtheile eine explofton t ringeren Gehalt von Nikotin befigen, sollen von Bacille verlegt wo fallen werden. Diese Sorten trocknen nämlich durch den G In der atmosphärischen Luft an der oberen Schicht aus. schwarzen geschieht auch beim besseren Schnupftabat, wenn derselbe wandererfo in einem hermetisch verschlossenen Gefäß aufbewahrt gehöriger Begräbniß beraubt und bildet in ihrer ganzen Tiefe nichts weiter, versehen m vollständig neutrale Pulvermaffe. Die Bacterien offupi Observatio Diese trockene Schicht als ein ihnen durchaus zusagendes Desinfekti fubftrat, während sie früher den an dieser Stelle vorba die Barade scharfen und deshalb ihrem Gedeihen nicht förderlichen Substanze Tabak" gemieden hatten. Verh

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Das Projekt zur Verbreiterung der Friedrichstraße zwischen der Linden- und der Behrenstraße ist, wenn man den barüber umlaufenden Zeitungsnotizen Glauben schenken soll, aus dem Stadium der Vorbereitung längst heraus und eine be reits beschlossene Sache. Indeffen flößt gerade die Sicherheit, mit der jene Notizen auftreten, ein gewisses Mißtrauen ein; dieselben scheinen bestimmt, für das Projekt Stimmung zu machen, und der pomphafte Reflamestyl der verschiedenen An­fündigungen scheint darauf hinzudeuten, daß man zu diesem Swede sehr start wirkende Mittel für nothwendig hält. Wenn 3. B. darauf hingewiesen wird, daß die Militärbehörden stets Aergerniß daran genommen hätten, wenn die Soldaten beim Marsch durch die Friedrichstraße fich in deren engerem Theile ,, in Kompagniekolonnen hindurch zwingen müßten", und wenn man das unter den Gründen für die Nüglichkeit des Projekts anführt, so kann man einer solchen Argumentation gegenüber wirklich kaum ernst bleiben. Die Zweifel an dem Zustande tommen des Projekts beruhen außerdem auf der Erwägung, daß dasselbe nur unter großen Opfern der Stadt durch­geführt werden kann, zu denen dieselbe sich schwerlich herbei­laffen wird. Die Mittheilungen, nach denen eine erhebliche Belastung der Kommune nicht in Anspruch genommen werde, find unverbürgt; auch weiß man nicht, was die Befürworter des Projekts für erheblich erachten; genauere Mit theilungen über diesen Punkt bleiben jedenfalls abzuwarten. Wenn dann weiter verlautet, daß die Große Berliner   Pferde­bahn Attien- Gesellschaft gegen gewisse Bugeständnisse seitens der Stadt zur Zahlung eines erheblichen Kostenbeitrags geneigt sei, so will das auch noch nicht ganz zweifellos erscheinen. Für die Pferdebahngesellschaft kann es ganz gleichgiltig sein, ob ihre Wagen durch die Friedrichstraße oder durch die Charlottenstraße Wagen durch die Friedrichstraße oder durch die Charlottenstraße fahren, die Verbindung durch die Linden ist die Hauptsache. Eine Verbreiterung der Charlottenstraße aber zwischen Behrens straße und Linden, bei der nur die Erwerbung zweier Grund­stücke in Betracht fäme, würde für diesen Bwed genügen und mit viel geringeren Mitteln zehnmal leichter zu bewerkstelligen sein. Das Projekt des Herrn Geber mag sehr genial erdacht" sein, bei der Ausführung aber handelt es sich um Riesensummen, die in legter Linie von dem Publikum bergegeben werden, das an die Spekulation sein Geld wagt. In den fiebziger Jahren haben die genialen Jdeen auch auf viele Kapitalisten solchen Reiz ausgeübt, daß sie mit Begeisterung dafür in's Beug gingen. Hinterher find dann freilich die Geldgeber zu der Erkenntniß zugehalten hätten.

gerichts, sowie die Kosten des Verfahrens often des Schieds  - gelangt, daß es genialer gewesen wäre, wenn sie die Taschen

Lokales.

Ein heiteres Kapitel aus dem ernsten Buche der Gegenwart. Wenn Leute, die unsere moderne wirthschaftliche Entwidelung mit ihrem Industrialismus und Kapitalismus   be­griffen haben, fich heute mit den Innungen und ihren diluvialen Bunftbestrebungen beschäftigen, so geschieht dies meistens mit Scherz und Spott, und das ist nicht recht. Es gehört freilich viel Selbstbeherrschung dazu, um ernft zu bleiben bei Betrachtung der Mühe, die fich die Zünftler geben, das Weltenrad wieder um ein paar Jahrhunderte zurückzudrehen. So tomisch sich das Beginnen dieser wunderlichen Herren auch ansteht, so sollte man nie darob doch weniger verlachen und mehr bemitleiden. Nicht wegen ihrer Naivetät, mit der sie dem Zeitgeist gegenüberstehen, sondern um der vielen Sorgen, der vielen Mühe und

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des vielen Mergers willen, der ihnen aus ihren Bestrebungen, das Handwerk zu heben", erwächst. Es ist den Innungen wirklich nicht zu verargen, wenn fie mit der Gewerbeordnung unzufrieden find; scheinen doch einzelne Paragraphen, und gerade von denen, die zum heile der Innungen dienen sollen, nur wie zu ihrem Aerger geschaffen. Da ist z. B. der§ 100 a, welcher von einer Gesellenvertretung in der Innung redet, ein solches Danaergeschent. Wäre nicht schon der bloße derartige Gedanke Sünde, so möchte man fast meinen, es müffe ein Schalt gewesen fein, der diesen Paragraphen seiner Beit beantragt hat. Wie manches brave Janungsmeisterherze mag fich schon schwarz, und wie manches Haar auf manchem würdigen Obermeisterhaupte" schon grau geärgert haben ob der Gesellenausschußwahl", die wieder einmal nicht stattgefunden. Es ist aber auch zum Schwarz-, Graus und wer weiß wie sonst noch werden, wenn man den Gesellen schon hundertmal auseinandergefeßt, wie man doch nur thr Bestes im Auge habe und diese in ihrer Thorheit und Ver stocktheit trop alledem nicht einsehen wollen, wie flug und nüß lich es darum wäre, wenn fie fich an der Aufführung der Poffe esellenausschußwahl" bethetligten und zu Hampelmännern der Innungen hergäben. Und die Allerverstocktesten sind gerade die Tischlergesellen, die ihren Innungsmeistern schon manchen schweren Summer bereitet haben, während diese es doch so gut und liebevoll mit ihnen meinen, daß schon seit langer Zeit fein Tischlerstreit mehr nöthig gewesen und stattgefunden haben soll. Nicht einmal die intelligenten Berliner   Tischlergesellen find hierin einfichtsvoll genug, um mit der Innung Hand in Hand

Die rege Baulut bereitet manchen steigerungsluftigen Wirthen arge Verlegenheiten. An der Ecke der Müller- und Antonſtraße befindet sich ein altes großes Haus, das gegenwärtig fast völlig leer steht. Der gegenwärtige Bestzer war, als fich im Frühjahr die Aussichten für Miethssteigerungen günstig ge­stalteten, auf die Jdee gekommen, seinen Miethern zu fündigen; diese zogen sämmtlich aus und seit dem 1. Juli ist das große Gebäude nur von vier Familien bewohnt. Die rege Bauluſt in dortiger Gegend hat ein bedeutenderes Hochgehen der Miethen verhindert, und es vermeidet natürlich jeder Miether, in ein Haus zu ziehen, deffen Befizer nur auf die Gelegenheit wartet, feine Wiether zu steigern oder ihnen die Wohnung zu fündigen, um dieselbe anderweit theurer zu vermiethen. Daß in diesem Falle dem Hauswirth ein bedeutender Schade erwächst, ist ein­leuchtend; er wird, wenn er denselben überwindet, fünftig wohl vorsichtiger sein.

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Das fünfzigjährige Jubiläum der ersten Eisenbahn darf Berlin   und ganz Preußen in den nächsten Monaten be gehen. Am 21. September 1838 wurde die Potsdamer Bahn zuerst zwischen Berlin   und Zehlendorf   eröffnet; fte brachte Leben und Aufschwung in das neu entstandene Geheimrathsviertel". Es war ein großes Fest für die Berliner  , als fte zum ersten Male mit dem Dampfwagen fahren fonnten, aber es ging thnen nicht schnell genug! Bald nach der Eröffnung wandte fich ein boshafter Anonymus mit der scherzhaften Bitte an die Behörden, man möchte Sorge tragen, daß die Paffagiere nicht zu sehr durch das Betteln belästigt würden, besonders daß nicht Invaliden mit Stelzfüßen neben dem Buge hinliefen, um eine milde Gabe zu fordern. Ein anderer Theil des Publikums war ebenfalls unzufrieden und hielt das neue Verkehrsmittel für so gefährlich, daß gar manche wohlbedächtige Bürger sich vermaßen, niemals mit der Bahn zu fahren! Auch die Geistlichkeit nahm in dem lebhaften Streite Partei. Einige Petiften meinten, es wäre eine Sünde, in solcher Weise, wie dies auf den Eisen­bahnen geschehe, der natürlichen Fortbewegung zu ſpotten! Aber bald hatte man sich allgemein an die Eisenbahnen gewöhnt. Der Verkehr zwischen Berlin   und Potsdam   hob sich bald in nie geahnter Weise. Bisher wurde und das galt als etwas Besonderes schon täglich sechs Mal zwischen beiden Städten durch eine Poftverbindung, die Journalière, der Verkehr vermittelt. Wenn man die hiermit beförderten Personen zählte, hielt man es für un möglich, daß die Bahn jemals rentiren würde. Und nun sah man plöglich, daß durch die häufigere und schnellere Fahrt auch die Zahl der Reisenden sich in wunderbarer Weise vermehrte. Der Potsdamer Bahn folgte die Anhalter, deren Erbauung den Durchbruch der Anhaltstraße veranlaßte. Der rege Verkehr auf den beiden Eisenbahnen hatte den schnellen Anbau vor dem Potsdamer und Anhaltthore zur Folge.

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Die Ursache der Genickstarre. Die in legte Paul Gro vielgenannte Krankheit soll nunmehr in ihren Grundübe romanen e fannt worden sein. 3wei Turiner   Forschern ist es angeb stunde ein lungen, die Ursache der epidemischen Genicstarrre( Men laffen. G cerebrospinalis epidemica) zu entdecken. In unserer und rempe Bakterien" nimmt es nicht mehr Wunder, zu hören, da eine ihm e die Ursache dieser Krankheit eines dieser fleinen Lebeweüber die A die fich immer mehr als die gefährlichsten Feinde der des Weges heit herausstellen. Der Erreger der Genicstarre hat von seine Hant Entdecker den Namen Meningoaccus" erhalten, weil diesem ein Wirksamkeit hauptsächlich in der Entzündung der Gehirn überströmt Rüdenmarks häute besteht. Er ist identisch mit dem Erre Boden fan Lungenentzündung( Diplococcus pneumoniae), mit maligen auch thatsächlich häufig die Genickstarre verbunden ist. bereits versucht worden, nach Pasteur's Methode Schugim gegen die Genidstarre mit dem Meningococcus an auszuführen, die in der That von Erfolg gekrönt waren Verlegung doch für den Menschen sich noch nicht eignen.

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Einbruchsdiebstahl. Mit großer Frechheit wurd trümmert Sonntag Nachmittag zwischen 5 und 6 Uhr in der Restaur waren, vo von Helwig in Tempelhof   ein Einbruch verübt. Währen fonnte. Stubenmädchen nur auf wenige Minuten das Wohnlädirten A verlaffen, hatte ein Eindringling fich in daffelbe einge Dame, ein das Bylinderbureau erbrochen und aus demselben 250 stohlen, eine Summe von 600 M. aber liegen laffen.

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Die Feuerwehr hatte am Sonntag Nachmittag barten Rummelsburg   bei Dämpfung eines gegen 1 Kaufmann Schlicht'schen Hause gegenüber dem Arbei junges M - ausgebrochenen Dachbodenbrandes Löschhilfe zu leifter 3 Uhr in die weite Entfernung der Brandstätte ein ziemlich späte Ebertsbrüc treffen der hiesigen Löschzüge bedingte, hatte das Feuer gen Baffanten Beit gehabt, fich fräftig zu entwickeln und den größten Brücke au des Dachgeschoffes mit seinen Holzverschlägen und betra eugen gel Vorräthen an Werg und Lederwaaren der Berstörung a liegenden zuführen, bevor ihm energisch entgegengetreten werden Nach Eröffnung des Angriffs, welcher mit zwei Sprig mann hin einer direkt an einen Hydranten angeschloffenen Schlauch der Nähe durchgeführt wurde, vermochten die Flammen weiteres Selbstmör Verg jedoch nicht mehr an fich zu reißen, so daß es gelang, die der Brandstätte belegenen Wohnungen vor einer mehren fid leidenschaft durch das Feuer zu bewahren; dagegen niß von d dieselben von dem durchgedrungenen Wasser nicht unwe auch be gelitten. Die Lichtenberger freiwillige Feuerwehr war eb zehnjährige zur Stelle, gelangte jedoch nur noch bei den Aufräum falz, d. arbeiten, welche fich bis furz nach 3 Uhr hinzogen, zur Ve Quantität dung. Ueber die Entstehungsursache hat sich ein Anha chen leicht, gewinnen laffen. Ein zweiter Dachbodenbrand Adalbedenken tr erforderte am Montag früh von furz vor 6 Uhr ab zum Reini Jederman einstündige Thätigkeit der Feuerwehr zu seiner Bewältig Die Stätte des Brandes befand sich im Vorderhause, und giftungsve hier ist ein beträchtlicher Cheil des Dachgeschoffes, welches der Hau schließlich die bekannten Lattenverschläge enthielt, von den müthsbew men vernichtet worden, da die Wahrnehmung des Feuchen in de folgte, als es fich bereits durch das Dach nach außen B brochen hatte. Bur Bekämpfung waren zwei Sprißen aus Die unterliegenden Wohnungen haben nur geringfügigen schaden davongetragen. Die Entstehungsart des Brand ebenfalls unaufgeklärt geblieben.

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eintrat un ritee- Abth die geeign die Krank Zu der Rostin'schen Geschichte ist noch mitzu Küche des daß die That 1841 geschehen ist. Der Thäter Gründ angefüllter 1826 geboren und es erscheint fast wie ein Räthsel, daß einen Tisc damals 15jährigen Burschen möglich gewesen ist, ein so fand in b Mädchen, wie die Emilie Otte, die 22 Jahr alt war, der Nacht wältigen. Derselbe ist aber mit sehr großer Ueberleg wurde die Werke gegangen, indem er sich in der manneshohen Sch woselbst in wie er felbft angegeben, zwei Aussichtsscharten, eine nad den. Die linchen, die andere nach Neuhaus zu, ausgeschnitten hatte gehende fein Opfer rechtzeitig zu bemerken. In der bestialischen Reller bet stümmelung der Otte zeigt sich aber auch die ganze Bem die Lösch heit des Gründling, die noch ganz besonders dadurch 24 Min. zeichnet wird, daß er sich so lange Jahre nicht bloß in und Balle Gegend aufgehalten, sondern in nächster Nähe der Mozu nabe d gewohnt hat, so daß er fast bei jedem Ausgange den Ebertsbrü paffiren mußte. Eigenthümlich ist es, daß der Vater des wußtlos vor seiner Thür erschossen und die Mutter erhängt vorge Waffer u anonymen Drohbriefe her, welche Rostin während 2 jährigen Freiheit erhalten hat, als er sich nach Verbüß selbstmörd zehnjährigen Strafe als Förster in Himmelstädt aufhiel Schiffer schuldig wußte, so hat er damals stets zu seinen Bekannt in feiner die ihn veranlassen sollten, zu fliehen. Weil er sich a bauſe in sagt, er tönne allem ruhig entgegensehen, seine Unschuld in der 28 schon an den Tag kommen. Er hat dies aber nicht mehr denn er ist bereits am 3. Oftober 1872 verstorben. Es wurde Die Unfitte des Bahnschaukelns hat am Sonden, nach Schildho n fleben Menschenleben in die Gefahr des 13 Jahre gebracht. Ein mit vier Herren und drei Damen beset war, von einer Spazierfahrt auf der Havel   tommend, et 100 Schritt vom Ufer entfernt, als es den Herren dem Kahn zu schaukeln; die Damen wurden ängstlich, eine derselben von ihrem Platz aufstand, schlug bas Sechs Personen gelang es, fich an dem gefenterten zuhalten, bis Hilfe von den zahlreichen Ruder- und Sege Neuen Fr die sich in der Nähe befanden, lam. Der ftebente bursche Waffer Gefallenen, ein junger Mann, war bereits untergerechten F wurde jedoch, als er wieder auftauchte, gerettet. längerer Beit, ehe die Wiederbelebungsversuche an dem lofen von Erfolg waren.

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Bertha W. das Unglüd, mit einem Zeller in der Hand eines Fehltritts die Kellertreppe hinunterzufallen. außer einem Beinbruch noch weitere Verlegungen ihre Ueberführung in ein biefiges Krankenhaus erfolgen Stadtbahi

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genden Nächten an ein und derselben Stelle versucht jedoch ohne Erfolg. In der ersten Nacht hörten die Töchter des Beftzers des Posamentierwaarengeschäfts

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Schwedterstraße, welche fich allein befanden, ein sonde nach seine Geräusch an der Jaloufte der Ladenthür und als die Mädchen zum Fenster ihres nach der Straße zu bel der bort Bimmers hinaus blickten, bemerkten fte 3 Männer, weld hmierer

das Hilfegeschrei der Mädchen die Flucht ergriffen.