ind in folgenden Nacht wurden die Damen wiederum durch ein gleiches Nichtan Geräusch gewedt, nunmehr sprang eine derselben zum Fenster verfität g hinaus, um schnell und unauffällig die Hilfe der Polizei herbei eologischen zubolen, stürzte jedoch so unglücklich auf das Straßenpflaster, nd 56 daß fie fich den rechten Arm verstauchte, eine Verlegung, die ihr länder einen lauten Schmerzensschrei auspreßte. Hierdurch wurden die sten, 11 Diebe, welche thatsächlich wieder mit dem Deffnen der Jaloufte

beschäftigt waren, aufmerksam und ergriffen die Flucht. Der Es soll Vorfall ist der Polizei gemeldet, jedoch fehlt von den Ver­brechern jede Spur. wird, nun Den erlittenen Brandwunden erlegen ist der Haus ß im S n Tabals diener Freese, welcher vor kurzer Zeit infolge der Spiritus theile ein explosion in der Destillation von Schönholz, Bergstraße, schwer on Bacille verlegt worden war. rch den G

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dem Geleise liegend vorgefunden. Wahrscheinlich ist er bei dem Versuch, hinter diesem Wagen das Geleise zu überschreiten, durch einen von einem Güferzug abgestoßenen Wagen erfaßt und getödtet worden. Die Leiche wurde nach dem Leichenschau­hause gebracht. Nachmittags wurde an der Schleusenbrüde Die bereits start in Verweſung übergegangene Leiche eines neugeborenen Kindes aus dem Waffer gezogen und nach dem Leichenschaubause gebracht.- Um dieselbe Beit wurde in der Chauffeestraße ein Schloffer bewußtlos und anscheinend frant auf dem Bürgersteig liegend vorgefunden und nach der Charitee gebracht. Abends wurde in der Beuffelstraße ein Arbeiter durch eine dem Bäckermeister Dumte gehörige und mit ungenügendem Maulford versehene Dogge gehörige und mit ungenügendem Maulford versehene Dogge derartig in die Hand gebiffen, daß er ärztliche Hilfe in An spruch nehmen mußte. Um dieselbe Seit wurde ferner auf dem Perron des Bahnhofes Bellevue ein Stationsarbeiter durch den aus dem Zuge aussteigenden Arbeiter Nadke aus Rummels burg umgestoßen. Er erlitt bei dem Fall außer einer Ver­ftauchung des Rückgrats eine Fleischwunde am linken Unter schenkel und mußte nach dem städtischen Krankenhause in Moabit   gebracht werden. An demselben Tage fanden mehrere - unbedeutende Feuer statt. Es brannte auf dem Gehöft hinter Schönhauser Allee Nr. 123 ein Schuppen, wahrscheinlich durch Selbstentzündung von Heu in Brand gerathen, Charlotten straße Nr. 95 ein Kasten mit Brennmaterialien in einer Küche, Bimmerstraße Nr. 53 Gardinen in einem Wohnzimmer und Kommandantenstraße Nr. 61 Gerümpel in einem Keller.

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Vergnügungs- Chronik.

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3um Besten der Familie des durch jahrelange Zum Besten der Familie des durch jahrelange Krankheit schwer heimgesuchten Lithographen Karl Schulte findet am Sonntag, den 15 Juli, Vormitt. 10 Uhr, in Kaufmann's Variété"( gegenüber der Stadtbahn Alerander­play) eine große Matinee statt unter Mitwirkung des Dannen berg'schen Gefangvereins, der Leipziger   Quartett und Konzert fänger Herren Kluge, Bimmermann, Kröger, Krugler, Freyer, Schaum und Winter, sowie des Euphonisten Herrn Bronsty. Entree 30 Pf. Des guten Swedes wegen ist eine zahlreiche Betheiligung erwünscht.

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Der Fachverein der Steinträger Berlins   feiert sein 3. Stiftungsfest am Sonnabend, den 21. Juli, im Böhmischen Brauhaus", Landsberger Allee 11-13. Die Ballmufit wird von der 16 Mann starten Kapelle des Musikmeisters Herrn Hafft ausgeführt. Die Bwischenpausen werden von der Liedertafel ausgeführt. Die Bwischenpausen werden von der Liedertafel des Vereins, ferner durch humoristische Vorträge, sowie durch athletische Produktionen ausgefüllt. Einlaßkarten( Herren a 50 Pf., Damen à 30 Pf., Kinder frei) sind vorher bei den Fest fomiteemitgliedern, fowie in den mit Plakaten belegten Hand­lungen zu haben. Eröffnung des Etablissements Abends 7 Uhr, Anfang des Festes 8 Uhr.

In Spandan ist am Sonntag Morgen das an den aus. Dschwarzen Boden erkrankte Kind der rufftsch- polnischen Aus­n derselb wandererfamilie gestorben. Die Leiche wurde, nachdem fie in bewahrt gehöriger Weise desinfizirt worden war, eingefargt und auf dem ntlichen Begräbnißplaz an der Potsdamer Chauffee beerdigt. Die Eltern des Kindes find unter Aufsicht gebadet und mit neuer Kleidung weiter, all versehen worden; die Leute werden sich noch so lange unter offuping Observation aufhalten, bis ihre gesammten Habseligkeiten den fagendes Desinfektions- Apparat auf der Gasanstalt paffitt haben. Auch Me vorhan die Baracke wird einer gründlichen Reinigung mit desinfizirenden erlichen Substanzen unterzogen. Verhafteter Rempelbruder. Der vormalige Kaufmann in legt Paul Groffe, der sich jetzt mit der Kolportage von Schauer Brundübe romanen ernährt, hat sich am Sonntag in der sechsten Abend­es angebl stunde einen Att ungemeiner Rohheit zu Schulden fommen re( Men laffen. Groffe paffirte zur angegebenen Beit die Elsafferstraße ferer 3 und rempelte ohne weitere Veranlassung vor dem Hause Nr. 12 ren, b eine ihm entgegenkommende Dame so gewaltig an, daß diese Lebewe über die Bordschwelle des Trottoirs stürzte. Als der zufällig eder des Weges kommende Student Muge den rohen Patron über hat von seine Handlungsweise zur Rede stellen wollte, erhielt er von ten, weil diesem einen Faustschlag ins Gesicht, daß der Getroffene blut Behin überströmt mit dem Aufschrei: D, Gott, mein Auge!" zu em Erre Boden fant. G. wollte hierauf entfliehen, wurde aber am ehe mit maligen Hamburgerthor von einem Soldaten festgehalten und en ist. einem Schußmann übergeben. Der Student wurde per Droschte Schugim nach feiner in der Reinickendorferstraße 63 belegenen Wohnung geschafft. Muze hat, wie ärztlich konstatirt, einige erhebliche nt waren Verlegungen am rechten Auge erlitten, da dem Bedauerns werthen durch den zugefügten Schlag die Gläser der Brille zer eit wurd trümmert und die Glassplitter theilweise ins Fleisch gedrungen er Restaur waren, von wo fie der Arzt erst nach vieler Mühe entfernen Mähren   fonnte. Nach ärztlichem Dafürhalten wird die Sehkraft des Wohnlädirten Auges auf Lebenszeit beeinträchtigt bleiben. Die junge e einge Dame, eine Kindergärtnerin Olga Hennig, hatte sich beim Fallen en 250 zwei Zähne ausgeschlagen; fte wurde in bewußtloſsem Zustande fen. ihrer in der Invalidenstraße 127 wohnhaften Mutter zuge­Ettag im führt. gen 1/ Selbstmordversuch eines Dienstmädchens. Ein m Arbei junges Mädchen, welches sich in der Nacht zum Sonntag gegen zu leisten 3 Uhr in fichtlicher Erregung am Spreeufer in der Nähe der lich späte Ebertsbrücke zu thun gemacht hatte und dadurch schon den Feuer ge Baffanten aufgefallen war, stürzte fich plöglich kopfüber von der größten Brücke aus in die Spree. Auf die Hilferufe mehrerer Augen­b beträcht eugen gelang es einigen der dort mit ihren Kähnen vor Anker törung liegenden Schiffer die, bereits mit dem Tode Kämpfende zu ers werden greifen und an das Land zu schaffen. Es wurde ein Schuß­ei Sprig mann hinzugerufen. der die Lebensüberdrüffige nach einem in Schlauch der Nähe befindlichen Krankenhause schaffte. Dort wurde die peiteres Selbstmörderin als ein Dienstmädchen Bertha Schulz rekognoszirt. Vergiftung durch Oralsäure. Die Selbstmordversuche or einer mehren fich neuerdings in erschreckender Zahl und geben Beugs lang, bie Dagegen niß von den düsteren Seiten des großstädtischen Lebens. So bt unweist auch heute wieder ein solcher Fall zu verzeichnen. Die neun r war eb zehnjährige Bertha B. hatte sich aus einer Apotheke Klee= Aufräu alz, d. i. oralsaures Salz, verschafft und eine bedeutende Ve n, zur Quantität davon zu sich genommen. Es war dem jungen Mäd. in Anhalt chen leicht, das Gift zu erhalten, weil die Apotheker kein Be Adalbert denken tragen, das Mittel, welches im Hausstande alle Tage Or ab eine zum Reinigen von Eisen- und Tintenflecken gebraucht wird, r Bewältig Jedermann zu verabfolgen. Als Motiv zu dem unseligen Ver giftungsversuche giebt die Beklagenswerthe ergerniß mit der Hausfrau(!) an, jedenfalls scheint eine heftige Ge von den müthsbewegung vorausgegangen zu sein, welche das junge Mäd­des Feu chen in den Tod trieb. Die Unglückliche wurde, als Erbrechen ußen B eintrat und sofortige Bewußtloftgkeit sich einstellte, in die Cha Ben aus ritee- Abtheilung des Profeffor Gerhardt gebracht, wo sofort fügigen die geeigneten Gegenmaßregeln getroffen wurden. Man hofft, s Brand die Kranke durch sorgfame Behandlung wieder herzustellen.

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Feuerbericht. Am Montag Nachmittag brannte in einer hmitzu Küche des Hauses Charlottenstraße 95 ein mit Brennmaterial Gründ angefüllter Kasten; das Feuer ergriff auch den Fußboden und fel, daß einen Tisch. Abends in der zehnten Stunde deffelben Tages ein so fand in der Bimmerstraße 53 ein Gardinenbrand statt.

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war, der Nacht vom Montag zum Dienstag Nacht 2 Uhr 38 Min. Ueberleg wurde die Feuerwehr nach der Kommandantenstr. 61 alarmirt, hen Schwoselbst in einem Keller Bretter und Stühle in Flammen stan eine na den. Die Rauchentwicklung war eine so starke, daß der vor­itten hatte gehende Feuerwehrmann nur mit der Rauchkappe versehen den eſtialiſchen Steller betreten konnte und erst für Abzug sorgen mußte, ehe an nze Bern   die Löschungsarbeiten gegangen werden konnte. Um 8 Uhr Dadurch 24 Min. brannten in der Thaerstr. 11 die Schaaldecke, Staten blog in und Ballen in dem Kellergeschoß  ; das Feuer wurde durch eine der Mozu nahe der Decke hängende Lampe verursacht.

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Gerichts- Zeitung.

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Wegen Vergehens gegen das Sozialistengeset stand gestern der Tischler Karl Lusch vor der vierten Straffammer des Landgerichts 1. Er war nach dem Bericht der Post" dabei betroffen worden, in der Werkstatt, in der er arbeitete, eine an ihn eingegangene Rifte zu öffnen und deren Inhalt, Exemplare des Büricher Sozialdemokrat", von den Anwesenden besichtigen zu lassen. Der Angeklagte bestritt, den Absender der Stifte zu lennen; er sei selbst von deren Inhalt überrascht wor ben, habe auch weder vor dem hier in Nede stehenden Fall, noch nachher die genannte Beitung bezogen. Der Gerichtshof Der Gerichtshof jedoch hielt seine Schuld für erwiesen und verurtheilte ihn zu einer Gefängnißftrafe von zwei Monaten, von denen einer als burch die zweimonatliche erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurde.

solcher Fall unterlag der Entscheidung der ersten Straffammer des Landgerichts 1. Aus der Haft vorgeführt, mußte der ehes malige Kutscher Hoffmann auf der Anklagebant Blas nehmen, um fich wegen drei von ihm ausgeführter Schlafstellendiebstähle zu verantworten. Dreimal miethete der Angeklagte eine Schlaf­stelle, um jedes Mal seinen Schlaffollegen Gegenstände zu ents wenden. In zwei Fällen gelang es ihm, die Portemonnaies zu ergattern; im dritten Falle begnügte er fich, in Ermangelung anderer Objekte, mit einer neuen Hose. Der schon mehrfach ähnlicher Sachen halber vorbestrafte Angeklagte räumt die Dieb­stähle unumwunden ein; die Noth habe ihn dazu getrieben. Der Staatsanwalt beantragt angefichts der Gemeingefährlichkeit solcher Diebstähle für den Angeklagten 1 Jahr und 6 Monate Buchthaus, sowie 2 Jahre Polizeiaufsicht, und der Gerichtshof erkannte auf die beantragte Strafe.

Eine ganze Schaar jugendlicher Sünder zierte auf einmal die Anklagebant der I. Straffammer des Land­ gerichts I  . Es handelte sich um die Ahndung einer Reihe von Diebstählen, bei denen die Angeklagten eine mehr oder minder wichtige Rolle gespielt haben. Aus der Haft vorgeführt wurden der Hausdiener Jahns, der Anstreicher Buchholz, der Lehrling Tausch und der Hausdiener Kulmig. Der älteste von diesen Angeklagten zählte 19, der jüngste taum 16 Jahre. Als fünfter im Bunde mußte fich ihnen der Knabe Leonhardt zugefellen, während Nr. 6 von einer bejahrten Frau, der verebelichten Kasten, besetzt wurde. Die beiden zulegt Genannten befinden fich auf freiem Fuße. Die Verhandlung gestaltete fich außer ordentlich schwierig, weil bei jedem einzelnen Vergehen die Be theiligung eines jeden Angeklagten festgestellt werden muß. Jahns, Buchholz   und Tausch schlichen sich am 7. März in die Gemeindeschule in der Frobenitraße, wo fie vom Korridor fteben Ueberzieher entwendeten. Tags darauf machten sich alle Fünf daran, in eine Schlofferwerkstatt einzudringen; Leonhardt mußte ein Fenster eindrücken, Buchholz   und Tausch kletterten hinein, um einen Bund Dietriche heraus zu holen, während Jahns und Kulmig, ersterer auf dem Hofe, letterer auf der Straße Schmiere standen. Jahns hat die Sache angeregt; er wollte dem Schloffer nur einen Schabernat spielen und bei dieser Gelegenheit tam der Einbruch so zufällig zu Stande. Dem Zigarrenhändler Wendler stahl die Kompagnie eine noch ungeöffnete große Kiste, welche eine Sendung Bigarren enthielt. Kulmig war hierbei, sowie auch bei den folgenden Thaten nicht zugegen. Die Kiste wollen die Angeklagten aus einer unver schloffenen Kabuse geholt haben. Da dieselbe zu schwer war, riefen fie einen gerade vorüberfahrenden Bäckerwagen an, dessen Führer ihnen die Ladung im guten Glauben nach einem Keller in der Schüßenstraße spedirte. Später wurde dem Butter­händler Scholz so im Vorbeigeben ein Sack mit einem Koffer estamotirt und dem Kaufmann Losch ein Schaukasten mit Seife. Schließlich versuchten Jahn und Buchholz noch einen Ein­bruch bei den Neuesten Nachrichten", Nachrichten", angeblich um zu sehen, ob ein Wächter in den Geschäfts­

räumen sei. Als aber die Thür nicht beim ersten Angriff aufspringen wollte, wurde von dem Sehen nach dem Wächter" Abstand genommen. Der Frau Raften gab Jahns seinen Koffer in Verwahrung und drei von den aus der Froben straße entwendeten Ueberziehern, außerdem noch eine Kiste Bigarren. Er will die Gegenstände nur deshalb dort abgegeben haben, weil er die Abficht hatte, bei Frau Kasten in Schlafstelle zu ziehen. Diese habe von den Diebstählen feine Kenntniß gehabt. Die Angeklagte bestreitet ebenfalls, sich der Hehlerei schuldig gemacht zu haben. Es sei ihr nicht aufgefallen, daß Jahns drei Ueberzieher zur Aufbewahrung abgab, weil derselbe sehr oft diverse getragene Kleidungsstücke von einem alten meinend, daß er von den gestohlenen herrlichkeiten nichts Fräulein empfangen. Leonhardt flagte dem Gerichtshof empfing; die älteren Angeklagten hatten ihn nur für ihre Zwede benußt. Der Staatsanwalt beantragte für Jahns und Buch­ holz   ie 1 Jahr, für Tausch 9, Leonhardt 4, Kulmig 2 und für Frau Kasten 1 Monat Gefängniß. Der Gerichtshof verurtheilte Jahns zu 1 Jahr 3 Monaten, Buchholz 1 Jahr 6 Monaten, Tausch 9 Monaten, Leonharot 2 Monaten, Kulmig 14 Tagen und die Kasten zu 1 Monat Gefängniß.

Ueber einen Fall fahrlässiger Körperverlehung hatte gestern die 1. Straffammer zu entscheiden. Am 24 April dieses Jahres wurde das zwischen den Pferdebahnschienen bes findliche Steinpflaster in der Flottwellstraße ausgebeffert und mehrere Arbeiter waren gerade recht emfig mit dieser Arbeit be

Durch Kurpfuskerei verkrüppelt. Am 4. Juni d. J. wurde von der 84. Abtheilung des Berliner   Schöffen gerichts die als gewerbsmäßige Kurpfuscherin" bezeichnete Frau Johanne Chriftiane Hoffmann in der Wrangelstraße, welche in ihrer Gegend den Ruf einer sehr klugen Frau" genießt, wegen fahrläffiger Körperverfeßung zu vier Monaten Gefängniß ver­urtheilt, der Antrag auf Buerkennung einer Buße an die Ver­legte aber zurückgewiesen, weil die Höhe des Schadens noch gar nicht zu ermeffen sei. Gegen dieses Urtheil haben sowohl die Angeflagte, weil fte verurtheilt und nicht freigesprochen worden, und der Nebenkläger wegen Nichtzuerkennung einer Buße Bes und der Nebenkläger wegen Nichtzuerkennung einer Buße Beschäftigt, als ein Pferdebahnwagen aus der Lüßowstraße lommend rufung eingelegt, auf welche hin diese Sache heute vor der sechsten Straflammer des Landgerichts I   zur nochmaligen Verhandlung gelangte. Da der Fall wegen seiner geradezu entseglichen Folgen bei seinem damaligen Be­fanntwerden bas größte Aufsehen erregte, so setzen wir den Thatbestand als noch in Aller Gedächtniß voraus und kommen hier nur, soweit es unumgänglich nothwendig iff, auf denselben zurück. Die 13jährige Tochter Anna des Schuh­machermeisters Schmidt in der Köpniderstraße hatte sich am 3. Januar cr. beim Schlittschuhlaufen das rechte Fußgelent ver staucht, und war derselben von dem behandelnden Arzt Dr. E. Pick hauptsächlich Ruhe und Geduld empfohlen worden. Das waren der Mutter des verlegten Mädchens ungenügende Mittel, und fte bolte hinter dem Rücken ihres Mannes die Angeklagte herbet. Dieselbe nahm nun mit dem armen Mädchen eine ganz barbarische Kur vor, fie renkte und strich die angeschwollenen barbarische Kur vor, fie renfte und strich die angeschwollenen Glieder erbarmungslos und fehrte fich an das Häuser weit zu hörende Echreien der Kleinen Patientin nicht im mindesten. Und mit dieser Kur fuhr fie täglich bis zum 9. Januar fort, an welchem Tage Herr Schmidt den Arzt wieder herbeiholte, weil das Leiden fich zusehens verschlimmerte; Dieser erkannte zu seinem Schred sogleich, daß hier Kurpfuscherei schlimmster Art getrieben worden sei, und fonstatirte den Ein tritt von Knochenfraß und von Blutvergiftung, welche bereits auch die Ellbogengelente angegriffen hatte. Das bedauerns werthe Mädchen mußte sofort nach Bethanien geschafft werden, wo Profeffor Dr. Rose zahlreiche Gelenkoperationen( Resettionen und Amputationen) vornehmen mußte. Wenn es auch dort ge lunaen ist, die Lebensgefahr des Patienten zu beseitigen, so dürften nach dem von dem Assistenzarzt Dr. Reinach abgegebenen Gutachten bis zur Entlaffung aus der Anstalt noch 9 Monate hingehen und die Verlegte zeitlebens verstümmelt bleiben und nahezu erwerbsunfähig sein. Diesem bösen Ausgange gegen­über besaß die Angeklagte die Dreiftigkeit, das Gerücht auszu­sprengen, daß Dr. Pick und Profeffor Dr. Nose durch ihr ganz unzeitgemäßes operatives Eingreifen die Verstümmelung des von ihr vollständig geheilten(!!!) Kindes herbeizgeführt hätten. Hierüber ungehalten, erstattete der Vater erst die erforderliche Anzeige. Auf die Anführungen der An­getlagten hin war Medizinalrath Dr. Long beauftragt worden, die in Bethanien befindliche Krante zu und über die Kaufalität der Manipulationen der Angeklagten und des eingetretenen schweren Erfolges ein Gutachten abzugeben. Daffelbe fiel ganz im Sinne der bereits von Dr. Pick und Dr. Reinach abge gebenen Gutachten aus, wonach die Massage vorliegend unan­gebracht war und den Knochenfraß und die Blutvergiftung ver ursacht hat. Maffage dürfe nur auf Anordnung des Arztes und nach deffen genauester Anweisung vorgenommen werden. Der Nebentläger beantragte, der Angeklagten eine Buße von 6000 M. aufzuerlegen. Der Gerichtshof verwarf zunächst die Berufung der Angeklagten als durchaus unbegründet, hielt in­dessen auf die Berufung des Nebenkiägers den Antrag auf Bu erkennung einer Buße für durchaus gerechtfertigt und bemaß sie auf 3000 M, wobei er 1000 m. für Kurkosten und 2000 m. Entschädigung für die verminderte Erwerbsfähigkeit be­

Polizeibericht. Am 9. d. Mis., früh, sprang an der ater des Ebertsbrücke ein Dienstmädchen in selbsimörderischer Absicht ins gt vorge Waffer und wurde durch Schiffer noch lebend, jedoch schon be­auch die mußtlos herausgezogen und nach der Charitee gebracht. Um während diefelbe Beit sprang ein Mädchen vom Schleswiger Ufer in Berbüß ſelbſtmörderischer Absicht in die Spree, wurde aber durch einen t aufhie Schiffer alsbald wieder herausgezogen und nach dem Kranken­Gegen Mittag wurde ein Mann er fich a hause in Moabit   gebracht. in feiner Wohnung in der Seydelstraße an einem Kronleuchter. Betann hafen erhängt vorgefunden. Nachmittags machte ein Mädchen Unschuld in der Wohnung einer Wittwe in der Breitenstraße, bei welcher icht mehr es fich vorübergehend aufhielt, den Versuch, sich zu vergiften. Es wurde, nachdem ihm sofort ärztliche Hilfe zu Theil gewor den, nach der Charitee gebracht.- Gegen Abend wurde ein des G13 Jahre alter Laufbursche in der elterlichen Wohnung in der beset Wilhelmstraße an einer Beitschenschnur erhängt vorgefunden.- end, en demselben Tage wurde in der Straße Am Ostbahnhof ein

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2 Jahre altes Mädchen durch einen von dem Kutscher Wuttig geführten Bierwagen der Nirdorfer Vereins- Brauerei über fahren und so schwer verlegt, daß es bald darauf starb. Der Kutscher ist verhaftet. Um dieselbe Zeit wurde in der Neuen Friedrichstraße vor der Zentral- Markthalle ein Arbeits bursche durch ein Schlächter- Fuhrwerk überfahren und am rechten Fuß nicht unbedeutend verlegt. Nachmittags fiel in der Bernauerstraße ein Kutscher von dem von ihm geführten Ar­beits vagen herab, gerieth unter die Räder desselben und erlitt dadurch so schwere Verlegungen am rechten Fuße, daß er nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden mußte. Um die felbe Zeit wurde in der Schlesischenstraße ein 8 Jahre alter Knabe infolge eigener Unvorsichtigkeit durch einen Break über­fahren und durch Hautabschürfungen und Quetschungen leicht verlegt. Abends fiel in der Reinickendorferstraße unter der Stadtbahn- Ueberführung ein Handwerker von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen herab und wurde von dem felben eine Strede mitgeschleift. Er scheint jedoch nur unbe deutende Verlegungen erlitten zu haben, da er sich ohne Hilfe

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ein fond nach seiner Wohnung begeben fonnte. An demselben Tage ner, wel hmierer Alobe hinter dem letzten Wagen des Buges todt auf zu bel der bort furz vorher mit einem Buge angekommene Wagen

wurde ferner auf dem Bahnhof Gesundbrunnen der Ringbahn

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rechnete.

Die Schlafstellendiebstähle werden von den Gerichten äußerst streng geahndet, namentlich wenn es sich um eine Art gewerbsmäßige Kultivirung dieses Industriezweiges handelt. Ein

die Strecke entlang rollte. Durch das Ausheben der hohen Steine waren an einigen Stellen Vertiefungen zwischen den Echienen entstanden und in diesen Vertiefungen befanden fich in einem Abstand von ungefähr 4 Metern die Arbeiter Reichel und Röhler. Eisterer hörte plöglich einen Buruf und sprang schnell zur Seite, Köbler hingegen wurde von den Pferden niedergestoßen und gerieth unter den Wagen, wo er glücklichers weise vor dem Schußblech liegen blieb. Der Kutscher Hidde, welcher den Wagen führte, weiß sich nicht zu erklären, wie Röhler unter das Gefährt gelangen fonnte; er will zur rechten Beit das Signal gegeben haben und seinen Instruktionen nach gekommen sein. In jener Gegend sei es überhaupt sehr Schwierig zu fahren, weil dort das Rangiren der Büge einen betäubenden Lärm erzeuge, welcher das Geläute übertöne und die Pferde scheu mache. Beuge Reichel hat das Signal des Pferdebahnwagens nicht gehört, wohl aber einen Buruf seines Vorgesetzten; es gelang ihm nur mit fnapper Noth, fich nach der Seite zu flüchten. Beuge Köhler hat kein Warnungss fignal gehört; er stand in der Vertiefung und wurde plöglich von den Pferden umgeriffen. Der Wagen hielt gleich darauf und er wurde von hinzugekommenen Personen hervorgezogen. Beuge ist längere Zeit bettlägerig gewesen und empfindet auch jiegt noch manchmal chmerzen. Beuge Poczinsky stand auf dem Vorderperron des Wagens und fah zur Beit des Vorfalls einen Bug auf dem Bahndamm fahren, wodurch ein starkes Geräusch verursacht wurde. Vor dem Wagen waren sehr junge Pferde und diese wurden sehr unruhig. Der Staatsanwalt hält die Anflage aufrecht. Der Angeklagte habe selbst zugegeben, daß er die Arbeiter vor dem Wagen gesehen hatte; demnach mußte er Schritt fahren, dann wäre es ihm auch möglich gewesen, trotz allem Geräusch zur rechten Beit zu halten. Wenn die Sache sehr milde aufzufaffen sei, so müsse er dennoch eine Geldstrafe von 30 M. event. 3 Tage Gefängniß beantragen. Der als Vertheidiger anwesende Syndikus der Pferdebahngesellschaft, Dr. Hilse, plaidirte in längerer Rede für die Freisprechung feines Klienten. Er schildert die vielen Ge­fahren, welche die Kutscher täglich zu meiden haben, und die große Aufmerksamkeit, welche dazu erforderlich ist. Unzweifel­haft habe auch der Angeklagte einen hohen Grad von Geschic lichkeit an den Tag gelegt, obgleich es ihm nicht gelungen sei, das Unglück zu verhüten. Der Antrag des Staatsanwalts sei zwar sehr milde, habe aber die Konsequenz, daß der Angeklagte bei einem Schuldig seine Stellung verliere, die er bereits sechs Jahre bekleide, deshalb bitte er, auf Freisprechung erkennen zu wollen. Der Gerichtshof war aber der Meinung, daß der Angeklagte den Unglücksfall verhindern konnte, wenn derselbe vorschriftsmäßig im Schritt gefahren hätte. Das sei aber nicht geschehen und deshalb sei ihm die Schuld beizumeffen. Der Gerichtshof habe dem Antrage des Staatsanwalts gemäß die Strafe auf 30 M. festgesetzt.

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Ueberflüssig. Ein merkwürdiges Vergehen gegen das Personenstandsgesetz beschäftigte gestern die 1. Strafkammer des Landgerichts I  . Auf dem Standesamt zu Lichtenberg   hatte der Schloffer Schön das Aufgebot bestellt und der Aft der Ehe­schließung war bereits auf den 25. März d. J. anberaumt wor den, als unerwartet Schön am 19. März, also 6 Tage vor dem bezeichneten Termin, dem Standesamt einen Familienzuwachs anzuzeigen schon gezwungen war. Der Standesbeamte, welcher diese Meldung entgegennahm, trug ohne Bedenken in

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