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bie Register, den Angaben des Schön gemäß, den jungen Welt­bürger als ehelich geboren ein und mit seiner Angabe war Schön insofern im Recht, als nach den gefeßlichen Bestimmun­gen, im Hinblick auf das bereits eingeleitete Aufgebotsverfahren, ohnehin nach stattgehabter Eheschließung der Eltern das Kind als eheliches gelten mußte; indeffen hatte Schön dem Standes­beamten gegenüber vorzeitig bei der Geburts- Anmeldung seiner bamaligen Braut das Prädikat Frau" beigelegt, obwohl dieser Titel ihr erst 6 Tage später rechtlich gebührte. In dieser In dieser Handlungsweise erblickte die Anklagebehörde Urkundenfälschung und wegen dieses Vergebens batte Schön gestern vor Gericht fich zu verantworten. Mit Rücksicht darauf, daß das Aufgebots­verfahren bereits, als die Fälschung geschah, eingeleitet war, be maß der Gerichtshof die Strafe äußerst milde; das Urtheil lautete auf 5 M. Geldbuße event. 1 Tag Gefängniß.

Ein recht rigenartiges Pärchen stand unter der An­flage des Diebstahls und der Unterschlagung vor der Straf Tammer des Landgericht 1. Es waren dies der Kürschner" Franz Heine und die verehelichte Witte. Heine, ein Mann anfangs der Zwanziger, unterhielt mit seiner Mitangeklagten, eine in den vierziger Jahren stehende Frau, ein Liebesverhältniß, obgleich das Exterieur der letteren einen grellen Kontrast zu feiner jugendlichen Erscheinung bildete. Doch um so inniger war die Seelenverwandtschaft zwischen Beiden. Er wanderte täglich durch die Straßen der Stadt, um bald hier, bald dort einen Abstecher in ein wenig belebtes Haus zu machen. Sein Spezialfall war das Absuchen der Treppen; was irgendwo auf den Stufen lag oder an dem Geländer hing, wurde mitgenommen und in die Wohnung der Witte gebracht. Nach der Anklage sollen auf diese Weise eine große Anzahl Eimer, Schrubber, Handtücher und ähnliche Dinge dem Angeklagten in die Hände gefallen sein. Die Witte will von den Diebstählen nichts gewußt haben, bestreitet auch, mit dem Angeklagten zus sammen gelebt zu haben, trotzdem fie das Verhältniß bei einer früheren Vernehmung zugegeben hatte. Beide Angeklagten wur den schuldig befunden und Heine zu einem Jahre, die Witte zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt.

Das Urtheil im Landesverrathsprozeß gegen Diek und Genossen. Leipzig , 9. Juli. Heute Mittag 12 Uhr Heute Mittag 12 Uhr wurde, wie bereits telegraphisch berichtet, das Urtheil in dem Landesverrathsprozeß verkündigt, welcher während der vorigen Weche den vereinigten 2. und 3. Straffenat des Reichsgerichts beschäftigt bat. Herr Präsident Dr. Drentmann publizirte das felbe mit eingehender Begründung, welche eine ganze Stunde in Anspruch nahm.

Alle drei Angeklagte sind für schuldig befunden; es wur­den verurtheilt der Hilfsschreiber Dieß aus Straßburg wegen Landesverrath und Beiseiteschaffung amtlich anvertrauter Urkun den in idealer Konkurrenz mit Diebstahl zu 10 Jahren Bucht­haus und 10 Jahren Ehrverlust, die verehel. Diet wegen Beis bilfe zum Landesverrath zu 4 Jahren Buchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, der Färbereibefizer Appell aus Straßburg wegen Beihilfe zum Landesverrath des Cabannes, wegen Beihilfe zur Bestechung des Cabannes und wegen Beihilfe zum Landesver­tath des Dieß zu 9 Jahren Festung und 1 Jahr Gefängniß. Außerdem wurde auf Einziehung der 1200 M. erkannt, die Cabannes Don Appell erhalten hat. Sämmtlichen Angeklagten wurden diekosten des Verfahrens auferlegt. Die Angeklagten nahmen ohne merk liche Bewegung den Urtheilsspruch entgegen. Auf ihren Ge­fichtern prägte sich nur eine dumpfe Resignation aus.

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Die Urtheilsgründe seien im nachfolgenden kurz stizzirt. Diet hat in ähnlicher Weise wie Cabannes geheime Schriftstücke an die französische Regierung verrathen. Dieselben waren ihm in seiner Stellung als hilfsschreiber bei dem betriebstechnischen Bureau der Generaldirektion der reichsländischen Eisenbahnen augänglich. Veranlaßt zu dem Landesverrathe wurde er durch die materielle Noth, da sein monatliches Gehalt nur 120 M. bes trug und seine Familie nicht flein war. Er hat seine Frau nach Paris geschickt und durch fie beim Oberst Vincent, dem Leiter der Nachrichtenbureau" seine Visitenkarte abgeben laffen, worauf fich ein verbrecherischer Verkehr zwischen Dieß und Baris anbahnte. Nachdem er die ersten Sendungen unter der Adresse Cordonnier, rue de gare, Paris " abgeschickt hatte, hat ihm Cabannes, der seinen Namen ihm gegenüber damals noch geheim hielt, 1000 Fris. gebracht. 1000 Frts. gebracht. Cabannes hat ihm auch im Austrage Vincents Verhaltungsmaßregeln in Bezug auch seine verrätherische Thätigkeit mitgetheilt. Wie viel Sen dungen Dieß nach Frankreich hat gelangen laffen, hat nicht genau festgestellt werden können, doch waren es wenigstens acht. Die Thätigkeit des Dieß im Dienste der französischen Regierung erfiredte sich vom Oftober 1883 bis zum Dlai 1887. Bezeich nung und Inhalt der verrathenen Schriftstücke( meistens find fie in Abschrift, im Original nur in einigen Fällen verrathen) werden vom Urtheil nur im allgemeinen erwähnt. Sämmtliche Schriftstücke waren nach dem Gutachten der Sachverständigen solche, die zum Wohle des Deutschen Reiches geheim gehalten werden mußten. Daß Dieß die Wichtigkeit der betreffenden Echrififtüde gekannt habe, werde vom Gerichtshof obne Be­denken angenommen. Außer den bereits erwähnten 1000 Fris. hat Diez noch 200, 400 und 500 Frts. erhalten. Er hat alles, was ihm zur Last gelegt wurde, zugestanden, und wenn er jeßt Bugeständnisse, die er in der Voruntersuchung gemacht, zurüd­genommen hat, so ist dies ohne zureichenden Grund geschehen. Gegen die Ehefrau Diez, welche ihre Schuld leugnet, ist festgestellt, daß sie den fte brecherischen Verkehr ihres Mannes mit dem Pariser Nach­richtenbureau angebahnt hat. Zugestanden hat fie, daß fie Bugestanden hat fie, daß fie eine Sendung an, Cordonnier" selbst zur Post und drei andere zur Frau Cabannes getragen hat, wobei fte wußte, daß dieselben burch Cabannes nach Paris geschickt werden würden. Sie hat gewußt, daß es fich um amtliche Schriftstücke handelte und hat aus der Heimlichkeit, die bei dem Verkehr mit Cabannes beob achtet wurde, entnehmen müffen, daß wichtige Dinge in Frage waren. Außerdem hat ihr Ehemann zugestanden, daß er vor seiner Frau feine Geheimnisse gehabt habe. Sie ist dem Ges richtshofe als eine luge und thatfräftige Frau erschienen, welche die Konsequenzen ihres Thuns flar übersehen mußte. Was den Angeklagten Appell betrifft, so ist er als Franzose geboren und hat den französisch- italienischen Feldzug mitgemacht. Er hat die ihm zur Laft gelegten Strafthaten bestritten. Gegen ihn fpricht aber zunächst die Aussage des als Zeuge vernommenen Cabannes. Wenngleich letterer nicht ohne weiteres als beson ders glaubwürdig erscheint, so hat doch der Gerichtshof aus dem Umstande, daß seine sonstigen Angaben fich als wahr er wiesen haben und daß seine Bezichtigungen Appells von anderer Seite Bestätigung finden, die Ueberzeugung gewonnen, daß er Glauben verdient. Es müßte mindestens als ein Zeichen boden­loser Verworfenheit angesehen werden, wenn Cabannes den Mann, der erwiesenermaßen als einziger die Familie des Cabannes nach deffen Gefangenfeßung unterstügt hat, der Wahrheit zuwider eines so schweren Verbrechens beschuldigen wollte. Die Aussagen des Cabannes finden großentheils thre Bestätigung in den Aussagen der in der Voruntersuchung ver nommenen, jetzt aber nach Frankreich verzogenen Frau Cabannes, wobei zu bemerken ist, daß ihr keine Gelegenheit geboten war, mit ihrem Manne fich ins Einvernehmen zu seßen. Appell hat lange Zeit hindurch den Verkehr des Cabannes sowohl als des Diet mit Paris vermittelt und die Verrätherlöhne an fte aus gezahlt. Die Urtheilsgründe lassen sich des weiteren darüber aus, daß die Einwände und Ausflüchte, die Appell gemacht, vollständig haltlos seien und indirekt für seine Schuld sprechen. Der Gerichtshof nahm an, daß er mit vollem Bewußtsein von der Strafbarkeit seines Thuns gehandelt habe. In den Strafzumeffungsgründen wurde gesagt, daß das Verbrechen des Dieß eines der denkbar schwersten sei und daß sich die enorme Tragweite deffelben vorläufig noch gar nicht übersehen lasse. Mildernde Umstände find nicht angenommen und nur mit Nüd­ficht auf sein offenes Geständniß und darauf, daß er aus Noth * erantwortlicher Webatteur

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zum Verräther wurde, ist die Strafe etwas niedriger bemessen, als es eigentlich hätte geschehen sollen. Gegen die Ehefrau Dieß fiel erschwerend ins Gewicht, daß fie erst die Veranlassung zum Verrath seitens ihres Mannes gegeben hat, deshalb wurden auch bei ihr keine mildernden Umstände angenommen. Dem Appell wurden mildernde Umstände zugebilligt, weil er ohne Eigennuß und aus Sympathie für Frankreich gehandelt, sowie weil er von drei angesehenen Elfäffern als ehrenhafter und an­gesehener Mann bezeichnet wurde.

Leipzig , 9. Juli. Der Bankier Sandbank wurde heute vom hiesigen Landgericht zu 3 Jahren Gefängniß verurtheilt. Es wurde festgestellt, daß 141 Wechsel im Betrage von unge fähr 3 Millionen Mart gefälscht find. In dem Prozesse des Reichsfiskus gegen den Norddeutschen Lloyd " in Bremen wegen des der Kreuzerkorvette, Sophie" bei dem Zusammenstoß mit dem Lloyddampfer Hohenstaufen" am 3. September 1884 zugefügten Schadens ist der Norddeutsche Lloyd " vom Reichs­gericht, auf die vom Reichsfiskus gegen das vorinstanzliche frei­sprechende Erkenntniß eingewendete Berufung, zur Zahlung der geklagten Schadensforderung von 40 000 m. verurtheilt worden.

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Das hiesige Schwurgericht verurtheilte in seiner legten Sigung den hieftigen Bimmermeister Karl Gustav Teichmann, gebürtig aus Döliz am Berge, wegen Anstiftung zum Zeugen meineid zu 4 Jahren und die von ihm verleitete ledige Näherin Sperling von hier wegen Beugenmeineids zu zwei Jahren Buchthausstrafe. Die That des Angeklagten erscheint um so verwerflicher, als derselbe Rittergutsbefizer, Befizer mehrerer Häuser und einer Anzahl Baupläge und ein sehr vermögender Mann ist und lediglich um einen vermeintlichen Anspruch von 2500 M., welche Summe bei ihm gar keine Rolle spielt, zum Verbrecher geworden und eine arme Näherin mit ins Verderben gestürzt hat.

Wie eingehend die staatliche Aufsicht über den be fanntlich dem Staate gehörigen Ausstellungspark geübt wird und wie gar fein der Faden ist, an dem dieses Damokles schwert über den jeweiligen Bächtern hängt, beweist eine Dieser Tage vor dem Zivilsenat des Kammergerichts statt­gehabte gehabte Verhandlung. Der bekannte Restaurateur und Stafetter Herr Bauer hatte nämlich am 26. Dezember 1884 dem Buffetier, iesigen Agenten J. für die Dauer seines eigenen mit dem Fistus bis 30. September 1889 abgefchloffenen Pachtkontraktes ein Bierbuffet im Ausstellungspark mit der auss drücklichen streng firirten Verpflichtung verpachtet, daß das Bier in den Litergläsern mit 15 Bf. verkauft, nie verschnitten 10 werden und stets reell bis zum Füllstrich reichen sollte. Bereits am 26. Juni 1885 hob aber Herr Bauer diesen Vertrag auf, worauf J. unter der Behauptung, daß dies ohne rechtlichen Grund geschehen sei, eine Entschädigungsklage in Höhe von 6035 M. anstrengte. Herr B. wies indeß nach, daß J., der fich einen Vertreter am Buffet hielt, vielfach gegen den Vertrag ges fehlt hat, da das Bier öfter übermäßig verschnitten gewesen sei oder den Füllstrich nicht erreicht habe, weshalb auch vom Publi­fum und seitens des vom Kultusministerium mit der Beauffich tigung des Ausstellungsparks beauftragten Regierungsbeamten mehrfach Beschwerden ergangen waren. Er( Bauer) habe den J. wiederholt zur Abhilfe der Beschwerden aufgefordert, F. aber,

der noch andere Personen betheiligt hatte, welche soviel wie möglich herausschlagen wollten, habe dem nicht gefolgt, und dadurch sei sein( Herrn Bauers) geschäftliches Renommee, sowie sogar seine Eristenz in Frage gestellt worden, denn sein mit der Regierung geschloffener Pachtvertrag habe der der legteren das Recht gegeben, für den Fall, gegeben, für den Fall, daß dreimal begründete Klagen über schlechtes Einschänken erhoben würden, den Kontratt mit der Folge auf zuheben, daß er( Bauer) nicht nur des Pachtbeftis verlustig gehen, sondern auch sein ganzes Inventar ohne Ent­schädigung im Ausstellungspark zurücklaffen müßte, was dem . bei Abschluß des Vertrages ausdrücklich mitgetheilt worden sei. In Rücksicht auf diese außerordentlich große Gefahr, welche der Bächter des Ausstellungsparks lief, verlieh ein Paffus in dem mit J. geschloffenen Abkommen dem Bauer das Recht, im Fall begründeter Unzufriedenheit den Vertrag mit J. sofort aufzuheben. Legterer führte dagegen die Hausordnung für sich aufzuheben. Letterer führte dagegen die Hausordnung für fich

hätten ihm mitgetheilt, daß der Streit noch immer forr. 161 ierauf empfahlen noch mehrere Redner eine rege Agitatio den Fachverein. Auch wurden noch verschiedene Mänge verschiedenen Werkstätten besprochen. Eine von diesen stätten befindet sich in der Lindenstraße. Der betreffende sagte: Vorn nach der Straße zu wäre alles auf das vollste eingerichtet, aber hinten, wo die Arbeiter den Tag zubringen müßten, da säbe es ganz anders aus. einmal für die Klosets set Waffer vorhanden; es wäre vorgekommen, daß es 14 Tage fein Waffer gegeben hätte seien dadurch solche Anhäufungen von Schmuß entstanden die Arbeiter irgend einen Gegenstand nehmen mußten, um Anhäufungen herunter zu bringen. Es wäre dringend n daß all' diesen Uebeln abgeholfen würde. Um 12 Uhr 1 die Versammlung geschlossen.

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Verband deutscher Mechaniker und verwa Berufsgenossen. Die Zahlstelle Berlin hielt am 4. ds. in Lammer's Lofal ihre Quartalsversammlung ab. Laut dan bericht betrugen die Einnahmen im zweiten Quartal d. Bestand vom vorigen Quartal 186,67 M. Die Ausgabe trugen 84,50 M. und nach Stuttgart wurden 90 m. g Es bleibt somit ein Bestand von 12,17 M. Der Bahlste hören gegenwärtig 158 zahlende Mitglieder an. Nach D girung des Kassirers gab der Vorfizende einen kurzen über den Arbeitsnachweis und verlas sodann die Abred über die für Streifunterſtüßungen verausgabten Gelder. Ausgaben beliefen fich auf 150,06 M. Nach Abzug Summe verbleibt im Lokalfonds ein Bestand von 100, Auch diese Abrechnung wurde dechargirt.- Herr El E. Raub hielt hierauf einen Vortrag über Thermof Redner erläuterte eingehend die vorhandenen Systeme führte dann eine selbst konstruirte Thermosäule vor welcher die Heiz- und Kühlvorrichtungen so entsprechend angeordnet find, daß bei verhältnißmäßig g Größe des Apparates und einem Gasverbrauch von 1 per Stunde, ein Strom von 80 Volte Ampére erzielt tann. fann. Unter Verschiedenes" wurde auf Antrag eines gliebes mit allen gegen eine Stimme beschlossen, in mit den bek Generalversammlung noch einen dritten Delegirten zu wvalidenverso da gegenwärtig über 150 zahlende Mitglieder der BalBundesrath Berlin angehören und für dieselbe kein Grund vorläge Entwurf ist aus Sparsamkeitsrücksichten fich auf zwei Delegirte zu beschristellungen, wenn von den anderen Bahlstellen die gleiche Bescheid wurden, sche nicht vorauszusetzen sei.- Bum Schluß wurden noch ein cath so ziem terne Angelegenheiten sowie der Fragekasten erledigt.

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Verband deutscher Zimmerlente. Generalversan Umar lung des Lofalverbandes Berlin Oft" am Mittwoch, nicht diejenig 11. Juli, Abends 8 Uhr, im Lokale der Wittwe Horworden sind Frankfurter Allee 127. Tagesordnung: 1. Abrechnung Man 2. Dnartal. 2. Neuwahl des Vorstandes. 3. Verschiedenew a Itung Fragetasten. Berufsg

Kranken- und Begräbnißkaffe des wäre an fich sämmtlicher Berufsklassen Berlin 11( Eingeschriebene foftspieligen tafe 21). Versammlung am Sonnabend, den 14. d. selbst, sowie bei Kühnelt, Teltowerstraße 13a, Hof parter ind die Ber beim Kassirer Schumacher, Mariannenfir. 8, Hof ill, Abendunternehmer 8-9, Sonntags von 12-1 Uhr Mittags. aämlich die

Berliner Sanitätsverein für Arbeiter beiderlei den freien S schlechts. Die Bablstelle Nr. 29 ist von der Posistr. 20slassen, hat der Jüdenstraße 33, bei Hepe, verlegt worden. Mitgaths keinen welche Sonnabends nicht in der Jüdenstraße bezahlen waltung vo fönnen die Beiträge beim Vertrauensmann Arn. Karge, apparat bef straße 8 of 4 Tr. entrichten, auch werden daselbst neue verden zu glieder aufgenommen.

Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Mietraut ſein Männergesangverein Jugendlust" Abends 8 Uhr im Reielen Ander Baffod, Gartenstr. 162.Männergesangverein Cäcilia" ourfs bezeid 9 Uhr im Restaurant, Röpniferstraße 127a. Gesanger. Unter Männerchor Linde" Abends 81, Ubr im Restaurant enn an Ste Naunynstraße 70. Naunynstraße 70. Männergesangverein Sangesfbtheilu Abends 9 Uhr im Restaurant Musehold, Landsbergerſtratten er Huppert'sche Sängervereinigung jeden Mittwoch nach Huppert'sche Sängervereinigung jeden Mittwoch nach hatt et alten er

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ins Feld, wonach er im ersten Kontraventionsfall 50, im zweiten im Monat, Abds. 9 Uhr, im Restaurant Heise, Lichtenbergerstran bei den

100 M. Strafe zahlen und im dritten Fall die Raution ver lieren sollte, wobei aber eine sofortige Entlaffung nicht aus­gesprochen gewesen sei. Das Landgericht aber erachtete Herrn Bauer nach dem Vertrage und der gesammten Sachlage damals zur sofortigen Aufhebung des betreffenden Vertrages für durch­aus berechtigt und das Kammergericht wies die dagegen ein­gelegte Berufung des J. aus gleichen Gesichtspunkten zurüd. Herr B. fonnte aber, wie so viele andere, hier die Erfahrung machen, daß selbst gewonnene Prozesse unter Umständen ein Danaergeschent find, welches für den Gewinner recht fostspielig ist, indem der gegen ihn flagende J. nämlich das Armen­recht erlangt hatte.

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Hamburg , 9. Juli. Das hiesige Landgericht verhandelte gegen fieben frühere Steuerrevisoren und sechs andere Ange­flagte, deren jahrelange Steuerbinterziehungen geeignet find, das Hamburgische Beamtenwesen auch außerhalb der zweiten Stadt des Reiches in einem recht häßlichen Lichte erscheinen zu lassen. Die Verhandlung ergab, daß fünf Beamte fich nicht schämten, um verhältnismäßig geringe Geldsummen zu erlangen, fleben andere Privatpersonen, Arbeiter und Knechte, ins Vertrauen zu ziehen. Die Betrügereien wurden meistens dadurch begangen, daß die ungetreuen Bediensteten mehrerer großer industrieller Etablissements von den Beamten Quittungen über gar nicht be zahlte Alziseabgaben empfingen. Das von ihren Arbeitgebern" empfangene Geld theilten sich die Knechte mit den Beamten. Der Hauptbelastete ist der frühere Steuerrevisor Glückstädt, der schon vor einigen Tagen vom Schwurgericht wegen Amts­verbrechen zu 5 Jahren Gefängniß verurtheilt worden ist. Nunmehr werden gegen ihn 8 Jahre Buchthaus, gegen die übrigen Beamten Buchthausstrafen von 2-3 Jahren, gegen die übrigen Angeklagten Gefängnißstrafen von-2 Jahren be­antragt. Das Gericht verurtheilte fünf der angeklagten Steuer­beamten wegen wiederholter Amtsverbrechen zu 1-2 Jahren Gefängniß, den Rädelsführer Glückstädt zu 5 Jahren Bucht haus, alle zu Ehrverlust; die übrigen sechs wurden mit zwei Monaten bis zu einem Jahr Gefängniß bestraft; ein Beamten wurde freigesprochen.

Vereine und Versammlungen.

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Der Fachverein der Schloffer und Berufsgenoffen hielt am Sonnabend, den 7. Juli, eine zahlreich besuchte Versamm­lung ab mit der Tagesordnung: Vortrag des Herrn Dr. Wille über Was ist gut?" 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Vers schiedenes und Fragetaften. Zum 1. Punkt der Tagesordnung erhielt Herr Dr. Wille das Wort und entledigte sich seiner Aufgabe unter dem Beifall der Anwesenden. Unter Anwen dung des Grundgedankens seines Vortrages kam er zum Schluß auf die Arbeiterbewegung zu sprechen und sagte, die ganze Bewegung sei nicht aus einigen egoistischen Köpfen her aus entstanden, sondern aus dem Mitgefühl" der großen Maffe und durch dieses Mitgefühl", das ein jeder Arbeiter fich zu eigen machen sollte, würde die Arbeiterbewegung zu einem un­aufhaltbaren Strome anschwellen. Bum 2. Punft wurden 40 bis 50 neue Mitglieder aufgenommen. Bum 3. Punkt: Ver schiedenes", fordert Herr Klünert die Kollegen auf, doch auf die Metallarbeiter Beitung" zu abonniren. Herr Birch führt an, daß er noch nicht in der Lage set, eine Abrechnung von dem Hamburger Schlofferstreit vorzulegen, da noch nicht sämmtliche Listen bei ihm eingegangen find; auch ermahnte er die Kollegen, fich an der Unter­stüßung für die fireitenden Kollegen in Stettin zu betheiligen. 3war hätte in einigen fapitalistischen Blättern gestanden, der Streit wäre beendet, doch die Kollegen aus dem Vulkan"

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-Seeger'scher Gesangverein" Abends 9 Uhr im Refta ung sam Schulz, Brenzlauerstr. 41. Gesangverein Schwunperhaßt gew Abends 8 Uhr im Restaurant Sahm, Annenstraße 16 Männergesangverein Lorbeertrang" Abends 9 Uhr im Session" rant Karsch, Dranienstr. 190. Gesangverein Nord- tait eines S Abends 9 Uhr in Vettin's Bierhaus, Veteranenstr. nd Arbe Männergesangverein Schneeglöckchen" Abends 9 U Restaurant Doberstein, Mariannenstraße 31-32.-

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Lübed elett fein; Turnverein( 1. Lehrlingsabtheilung) Abends 8 Uhr Elifalie Vorständ ſtraße 57-58.- Turnverein" Wedding ", Banfftra ersicherung, Männer- Abtheilung von 8 bis 10 Uhr Abends; at, braucht gleichen 1. Lehrlings Abtheilung von 8 bis 10 Aufsicht Abends. Schlesischer Verein Holtei" Abends 9 Uhr impenso wie d staurant Hente, Hollmannstr. 33.- Vergnügungsverein inter diesen lichkeit" Abenes 9 Uhr im Restaurant Säger, Grüner Weleiter" keine Wissenschaftlicher Verein für Roller'sche Stenogr Abends 8 Uhr im Restaurant Beese, Alte Schönh straße 42, Unterricht und Uebungsstunde. Roller Stenographenverein" Süd Berlin". Abends Uhr Restaurant Prinzenstraße 97 Sigung und Uebungsa serbe Arends'scher Stenographenverein Amicitia" Abends 8 im Restaurant Behrends, Schönebergerstraße 6.- Arends Stenographenverein" Philia" Abends 9 Uhr im Refta Wilhelmsgarten", Kochstraße 7.- Verein ehemaliger Seiminal- Ro der 22. Gemeindeschule Abends 9 Uhr im Restaurant Leb Kurfürstenstraße 31.- Berliner Rauchflub Wrangel"

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9 Uhr im Restaurant Foge, Köpenickerstraße 191.- eschmack wa flub Savanna 80" Abends 8 Uhr im Restaurant Paracon felig Reichenbergerstraße 16. Rauchflub Gemüthlichkeit erwirklicht n 9 Uhr im Restaurant Achsel, Köpenickerstraße 161. nd Baron flub Columbia" Abends 8 Uhr im Restaurant icht zu ver Prinzenstr. 96. Rauchtlub Frisch gewagt" Abends Shrer Persön im Restaurant Tempel, Breslauerstr. 27.- Bergnügungwanzig gleid Fröhlichkeit" Abends 9 Uhr, Grüner Weg 29.

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Telegraphische Depeschenstei

( Wolff's Telegraphen- Bureau.)

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Sagan, Dienstag, 10. Juli. In vergangener Nacht filie stammt den durch den aus Berlin kommenden Kurierzug bei dorf drei Postbedienstete überfahren; zwei derselben wurder Major. tödtet, der dritte schwer versezt; der Packetkarren wurde Ich we ngen an bi täbchens. einer selbst

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Briefkasten der Redaktion.

Bei Anfragen bitten wir die Abonnements- Duittung beigufligen, Briefhren faft

Antwort wird nicht ertheilt.

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Ich bin Fürbringerstraße 20. Jm Etatsjahre 1886-87 w Ich we aus dem Rohrsystem der städtischen Wasserwerke insgefa 29 967 970 Rubikmeter Waffer abgegeben. Der erzielte mer noch f ht, wenn

betrug pro Kubikmeter 0,173 269 M.; der Selbstkosten 0,107 118 M. Die Einnahme der städtischen Wafferwerle trug in demselben Jahre 5 192 501,42 D., die Aus zur F

3 210 090,36 M.

P. R. Das Bifferblatt der Thurmuhr des Berliner e nehmen, hauses hat einen Durchmesser von 4,41 Meter. Die Nun, d auf dem Zifferblatt find 0,57 Meter hoch. Die Uhr wurde nach Tuni in der Uhrenfabrit von Mannhardt in München angefen! Wir Auf Ihre übrigen Anfragen können wir feine Austunft gee

R. Kraust in Herlin. Drud und Berlag von Man Sebine in Berlin SW. Beuthitrake 2.