§ 78.
Die Bestimmungen der§§ 71-77 finden auf die vom Bundesrath anerkannten besonderen Einrichtungen entsprechende Anwendung. Gewähren diese besonderen Einrichtungen weiters gehende Bezüge, so ist bei der Vertheilung der Rente nur der jenige Theil der den ersteren zugefloffenen Beiträge in Betracht zu ziehen, welcher für die Gewährung von Renten in der durch Dieses Gesez festgesetten Höhe für erforderlich zu erachten ist. Soweit die Einrichtungen die von ihnen festgesezten Renten ohne Vermittelung der Bostanstalten selbst auszahlen, wird ihnen der Reichszuschuß am Sch'uffe eines jeden Rechnungsjahres auf jedesmalige Liquidation direkt überwiesen. Die VersicherungsAnstalten, auf welche Theile der von jenen besonderen Einrich tungen gezahlten Renten entfallen, haben diese Antheile nach deren Feststellung durch das Rechnungsbureau den Vorständen der betreffenden Einrichtungen jährlich zu erstatten. § 79.
tragung seitens der hierfür zuständigen Behörden und Organe findet diese Bestimmung keine Anwendung. Quittungsbücher, welche im Widerspruch mit dieser Vorschrift zurückbehalten werden, find durch die Ortspolizeibehörde dem Zuwiderhandelnden abzus nehmen und dem Berechtigten auszuhändigen. Der erstere bleibt dem letzteren für alle Nachtheile, welche diesem aus der Zuwider handlung erwachsen, verantwortlich.
§ 86.
In das Quittungsbuch hat der Arbeitgeber bei der Lohnzahlung den nach§ 15 zu berechnenden Betrag an Marken der Versicherungsanstalt des Beschäftigungsorts auf die dazu be= stimmten Blätter einzufleben. Die Marken hat der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln zu erwerben. Die Verwendung von Marken anderer Versicherungsanstalten ist unstatthaft. Die im Laufe der einzelnen Kalenderjahre eingeklebten Marken müssen eine fortlaufende Reihe bilden. Die eingeklebten Marken find zu entwerthen. Der Bundesrath ist besugt, über die Ent werthung der Marken Vorschriften zu erlassen und deren Nichtbefolgung mit Etrafe zu bedrohen. Bei der Lohnzahlung mhaben die arbeitgeber den von ihnen beschäftigten Personen die Hälfte der Beiträge in Abzug zu bringen. Die Abzüge dürfen fich nur auf die für die Lohnzahlungsperiode entrichteten Beis träge erstrecken. § 87.
Die zur Gewährung des Reichszuschusses für erforderlich zu erachtenden Beträge werden in den Reichshaushalts- Etat alljähr lich eingestellt.
Höhe der Beiträge. § 80.
Bis zur Inkraftfegung eines anderen Beitrags find in jeder Versicherungsanstalt für eine versicherte männliche Person einundzwanzig Pfennig, für eine versicherte weibliche Person vierzehn Pfennig an wöchentlichen Beiträgen zu erheben.
§ 81.
Innerhalb zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Ges seges hat der Ausschuß jeder Versicherungsanstalt über die Höhe der in derselben für den Kopf und die Woche zu entrichtenden Beiträge zu beschließen. Der Ausschuß ist befugt, diese Beschlußfaffung dem Verstande zu übertragen. Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Reichsversicherungsamtes. Kommt innerhalb zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Beschluß, welcher die Genehmigung des Reichsversicherungsamtes findet, nicht zu Stande, so hat das Reichsversicherungsamt die Höhe des Beitrages selbst festzusetzen. Die Höhe des Beitrages, sowie der Zeitpunkt, von welchem ab die Beiträge erhoben wer den sollen, ist durch diejenigen Blätter, welche zu den Bekannt machungen der Versicherungsanstalt dienen, zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muß mindestens zwei Wochen vor dem jenigen Zeitpunkt erfolgt sein, von welchem ab der Beitrag in der festgestellten Höhe erhoben werden soll. § 82.
Die Festsetzung des Beitrages ist, sobald fich ein Bedürfniß herausstellt, längstens aber von zehn zu zehn Jahren einer Revifion zu unterziehen. Bei der Revision find Ausfälle oder Ueberzahlungen, welche fich aus der Erhebung der bisherigen Beiträge rechnungsmäßig herausgestellt haben, in der Weise zu berücksichtigen, daß durch die neuen Beiträge eine Ausgleichung dieser Ausfälle oder Ueberzahlungen eintritt. Im übrigen finden auf die Revision die Bestimmungen des§ 81 Anwendung. Marken. § 83.
Bum 3wed der Entrichtung der Beiträge werden von jeder Versicherungsanstalt Marken ausgegeben, deren Größe, Farbe und Stüdwerth vom Reichs- Versicherungsamt festgestellt werden. Auf der Marke muß die Versicherungsanstalt, sowie der Geldwerth, welchen die Marke darstellt, bezeichnet sein. Die Versicherungsanstalt hat Vorsorge zu treffen, daß die von ihr ausgegebenen Marken in ausreichender Menge sowohl bei ihren Drganen, wie bei anderen geeigneten Stellen gegen Erlegung des Geldwerthes käuflich erworben werden können.
Quittungsbuch. § 84.
Die Erhebung der Beiträge erfolgt durch Einkleben eines entsprechendes Betrages von Marten in Quittungsbücher der Versicherten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß jede von ihm beschäftigte versicherte Person ein auf ihren Namen lautendes Quittungsbuch befigt; er ist berechtigt, fehlende Quittungsbücher für Rechnung der Betreffenden anzuschaffen und den verauslagten Betrag bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten. Der Bundesrath bestimmt die Einrich fung des Quittungsbuches. Die Kosten deffelben trägt der Versicherte. Die Ausstellung des Quittungsbuches erfolgt durch die Ortspolizeibehörde des Beschäftigungsortes. Ueber den Vertrieb der Quittungsbücher wird durch die Landes Zentralbehörde Bestimmung getroffen.
§ 85.
Die Eintragungen eines Urtheils über die Führung oder die Leistung des Inhabers, sowie sonstige durch dieses Gesetz nicht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke in oder an dem Quittungsbuche find unzulässig. Quittungsbücher, in welchen derartige Eintragungen oder Vermerke fich vorfinden, sind von jeder Behörde, welcher fie zugehen, einzubehalten. Die Behörde hat die Ersegung derselben durch neue Bücher, in welche der zulässige Inhalt der ersteren nach Maßgabe der Bestimmungen der§§ 91 und 92 zu übernehmen ist, zu veranlaffen. Dem Arbeitgeber, so wie Dritten ist untersagt, das Quittungsbuch wider den Willen des Inhabers zurückzubehalten. Auf die Burückbehaltung der Bücher zu Zweden der Kontrole, Berichtigung oder Ueber
mich in den Stand gesetzt, meinen Verpflichtungen nachzukommen.
Anstatt der Zinsen sende ich Dir den Inhalt dieses Briefes, aus dem Du so viel Kapital schlagen magst, wie Du kannst. Wie ich aus der Hülle eines Pfundes holländischen Käses ersehen habe, beschäftigst Du Dich mit Schriftstellerei. Nun! Was ich Dir mittheile, wird Deine Phantasie leicht
zu einem kleinen Novellchen enthusiasmiren."
Vielleicht hast Du bereits in Erfahrung gebracht, daß es mir nach einer noch ungezählten Menge von Carcertagen endlich gelungen ist, in Berlin mit Hilfe der Götter, ohne welche ich rettungslos durchgefallen wäre, als Refe rendarius aus dem Examen hervorzugehen. Bufällig hatten fie meinen prophetischen Geist bei der Präparation auf die Rapitel gelenkt, über welche man mich nachher in der That fragte.
Nach der anstrengenden(!) Arbeit des letzten Winters hielt ich es für rathsam, während der Gerichtsferien eine Erholungsreise nach Thüringen zu machen, eine verhängnißvolle Reise für mich.
=
Durch die Landes Zentralbehörde oder mit Genehmigung derselben durch statutarische Bestimmung eines weiteren Kom munalverbandes oder einer Gemeinde kann abweichend von den Vorschriften des§ 86 Absatz 1 angeordnet werden: 1) daß für diejenigen Versicherten, welche einer Orts, Betriebs-( Fabrit-), Bau- oder Jnnungs Krankentafe angehören, durch die Vorstände dieser Kaffen, für die der Gemeinde- Krankenversicherung oder landesrechtlichen Einrichtungen ähnlicher Art angehörenden Ver ficherten durch deren Verwaltung die Beiträge für Rechnung der Versicherungsanstalt von den Arbeitgebern erhoben und die den eingezogenen Beiträgen entsprechenden Marken in die Quittungsbücher der Versicherten eingeklebt und entwerthet werden; 2) daß in der gleichen Wetse die Beitäge für diejenigen Personen, welche feiner der im§ 1 bezeichneten Kaffen anges hören, durch die Gemeindebehörde des Beschäftigungsorts von den Arbeitgebern einzuziehen find. In diesem Falle tönnen Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anmeldung der Ver sicherten getroffen und Buwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark bedroht werden. Soweit die Einziehung der Beiträge in der vorstehenden Weise geregelt wird, hat die Versicherungsanstalt den Verwaltungen der Krankenversicherung und den Gemeindebehörden die erforderlichen Marken gegen Abrechnung zur Verfügung zu stellen und eine von der LandesBentralbehörde zu bestimmende Vergütung zu gewähren. § 88.
Personen, welche aus einer die Versicherungspflicht begrün denden Beschäftigung ausscheiden, oder welche in einzelnen Kalenderjahren nicht für volle 47 Beitragswochen entweder die Zahlung der Beiträge oder die im§ 18 vorgesehene Befreiung von der Beitragspflicht nachweisen können, find berechtigt, fich den Anspruch auf volle Rente dadurch zu erhalten, daß fte einen den auffallenden vollen Beiträgen ents sprechenden Betrag derjenigen Marken freiwillig beibringen, welche vor dem Ausfall zuletzt zu verwenden waren. Die Beibrin gung hat jedoch die bezeichnete Wirkung nur dann, wenn gleichzeitig zur Deckung des auf die Beit des Ausfalls entfallenden Beitrags des Reichs die erforderlichen Busagmarken(§ 89) beis gebracht werden. Freiwillige Beiträge dürfen höchstens für einen Beitraum von je zwei Kalenderjahren, einschließlich des jenigen Kalenderjahres, in welchem der Ausfall entstanden ist, beigebracht werden. Die Entwerthung dieser Marken erfolgt durch die Gemeinde beziehungsweise die von der Landeszentral behörde für die Aufrechnung der Quittungsbücher bestimmte an derweite Behörde(§ 91). Bei der Entwerthung hat dieselbe das Jahr zu bescheinigen, in welchem die Beibringung der Marten erfolgt ist. Die Behörde darf die Entwerthung und Bescheinigung nur dann vornehmen, wenn gleichzeitig ein entsprechender Betrag an Zusagmarken(§ 89) beigebracht wird. In gleicher Weise( Absat 2) erfolgt die Entwerthung und Beschei nigung für diejenigen Personen, auf welche die Versicherungs pflicht durch Beschluß des Bundesraths erstreckt worden ist(§ 1 Absatz 2 und 3).
Kommunales.
Folgende Bekanntmachung erläßt der Magistrat unterm
7. d. M.: Die Liſte der ſtimmfähigen Bürger ist nach Vorschrift der§§ 19 und 20 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 be richtigt und wird nunmehr in der Zeit
Dom 15. bis einschließlich den 30. Juli d. J. täglich von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in unserem Wahlbureau- Königstraße 7, of rechts 3 Treppen öffentlich ausliegen. Während dieser Zeit kann jedes Mitglied der Stadtgemeinde gegen die Richtigkeit dieser Liste Einwen dungen erheben. Dieselben müssen in der gedachten Beit schriftlich bei uns vorgebracht werden; später eingehende Einsprüche tönnen nicht berücksichtigt werden. Die 1. Abtheilung
Inzwischen kommt mein Wagen; aber- alle Wetter! nur eine Halbchaise. Doch in der Noth frißt der Teufel Fliegen. Es mußte gehen; wir drängten uns alle drei auf einen Sig; die Mutter rechts, ich links, die Tochter in die Mitte. Bei der physischen Nähe, in welche das Gedränge unsere Herzen brachte, fonnte es nicht ausbleiben, daß das
besteht aus denjenigen Wählern, welche mindestens einen Staaber der M betrag von 1546 M. 60 Pf. zahlen und schließt mit den Namanken- und mit der Anfangsfilbe" Da". Die 2. Abtheilung beginnt ich liebes B demselben Steuerbetrage, aber mit den Namen mit der Anfam Tagesleber filbe De" und endigt mit 326 M." und den Namen, wet treffen wi mit dem Anfangsbuchstaben," geschrieben werden, wähanderer Umg die 3. Abtheilung mit dem legteren Steuerbetrage und hißten Freu Namen mit dem Anfangsbuchstaben„ U" beginnt. Wir mad ute und hierbei auch noch darauf besonders aufmerksam, daß bei Berishen haben, gung der Wählerlisten in Betreff des Wohnfiges der stim tauschen de berechtigten Personen in Berlin die von denselben zu erstatt von der C den An- und Abmeldungen berücksichtigt werden und daß de Straßenp nach auch diejenigen Personen, welche nur vorübergehend den Ruf. einem Bade, in eine Sommerwohnung u. f. w. verreist sankt diesen diesen Umstand auf ihrer Abmeldung aber nicht vermerkt hanschaft, de sollten, in der Wählerliste gestrichen worden sind. bar macht.
Lokales.
VI
den Wäch sehr ver ein führen Die F
Im Gewühl und Getriebe der Weltstadt gilt hwagen m Dichters Wort: Jeder treibt sich an dem andern rasch en mit pei fremd vorüber und fraget nicht nach seinem Schmerz." ikel nicht ü von seinem Fenster aus, so plaudert die„ Voff. 3tg.", in eih auf dem der belebteren Straßen die Maffen aneinander vorüberdrän polizeiliche und schieben steht und nur selten zwei Personen gewahrt, m Omnibus fich einen freundlichen Gruß zuwinken, auf den macht diezählige Paf Treiben einen unheimlichen, erkältenden Eindruck. Fremd sich ab, den jeder an dem andern vorüber und fragt nicht nach seirt und drei Schmerz. Und doch täuscht sich der Beobachter. Auch Betroffener Straßenleben hat Seele und Gemüth, Freundschaften und Fen, daß hi schaften, Bu- und Abneigung finden auch hier einen Raum Flich gewah verknüpften die Menge, die fich fremd und kalt anfteht, mit nichtüber fichtbaren zarten Banden. Die Arbeits- und Verkehrsverbärscheins niffe der Großstadt mit ihrer nach dem Glockenschlage ab. Dieselb meffenen Pünktlichkeit bringen es so mit fich, daß man jaten Unter lang genau zu derfelben Stunde, ja in derselben Minute, der Perso mehrmals am Tage, dieselben Straßen paffirt. titut einläg wie wir selbst als Räder an der großen Mas etwa den 2 mit der Regelmäßigkeit eines mechanischen Werkes Pläge in fe drehen, so auch der größte Theil derjenigen, die wie gesagt, an uns vorüberdrängen oder mit uns fich in derselben Nichtte man me treiben laffen. Dieselben Gestalten treffen wir jahraus, jabrate bei den Jeder Bug ist uns bekannt, jede Veränderung in Kleidung untieb geleitet Gefichtsausdruck erregt unsere Aufmerksamkeit. Es ist uns bal, daß in de als fennten wir diese Menschen von unserer Jugend an, r Baffagiere wären es unsere besten Freunde. Wir trafen jene junge agung dari beiterin, als fie noch ein halbes Kind war, und nun ist sie gleiche Stre vollen Jugendschönheit aufgeblüht. Wir bemerken ben Fenigen Ver schritt einer tödtlichen Krankheit auf dem Gefichte eines jerte Borfich lange fämpfen, bis sie unbeweint unter grünem Hügel gebenen dem S alleinstehenden armen Wesen, die den Kampf ums Dasein das sollte b werden. Eines Tages fehlt uns einer unserer ältesten Bekam die Bahn ten, welcher unsere Theilnahme erregt hat. Er ist für immordnungen verschwunden, wohin, das malt sich unsere Phantaste manſchaft unt weiter aus, wenn fie in der kaleidostopartigen Bildergalerie jedoch kann Straßenlebens dazu tommt. Wir sind mit den fremden den in schen auf der Straße durch intimere Bande verknüpft, als dtbahn die selber wiffen. Würde uns auf unferem gewöhnlichebung von Tageswege etwas zustoßen, ein Dußend Hände würhaupt nicht
fich im
nächsten Augenblide nach uns
ausstred Den einzeln und Gefichter, die uns bekannt sind, wie die unserer nächzehn Perso Verwandten, würden uns theilnahmsvoll anschauen. Wir fennelt, sonder nicht Namen und Herkommen der uns Begegnenden, auch ihre eine Un Stand nur, wenn er fich in der Kleidung und äußeren Mahe bei dera zu unserem Leben, zu uns selbst hinzu. Wenn ein alter darauf bed kannter plöglich ausbleibt, wenn wir eins der frischen Mädchen Wagenab gefichter an einem Morgen nicht gesehen haben, so fehlt e Ueberschr etwas. Wir amüfiren uns Jahre hindurch über denselb daran n schnurrigen Kauz, deffen Eigenheiten auch unter Hunderten un Einzelfäll Aufmerksamkeit am ersten Tage sogleich wachriefen. Und wir haben uns jede regelmäßig auftauchende Figur mit der Zeit me, die um abig gegen minder ans Herz wächst, so find auch wir dem Strome, uns vorüberfluthet, nicht gleichgiltig. Man fennt une bat unbatfubrverte gern oder nicht, je nachdem. Natürlich ist es zuerst nur underheit die Aeußeres, das uns die Sympathien oder Antipathien unseender Läng Straßenbekanntschaften einträgt. Aber aus der Bülle fuchtung zu stell Tene ausgebe unsere Eigenheiten und unseren Werth herauszulesen. wiffen, wi den Hunderten, die wir auf unserem Wege regelmäßig treff danach mü haben wir unsere Lieblinge und Feinde. Wir G Theaterdire
uns,
Det
Un
ficher diese Seite der Straße, weil einige angenehe dieſe Figuren hier an uns vorüberbuschen werden, und meiden
Auf die ters, we
Seite, weil ein abstoßendes Geficht auf die Dauer uns lapliffement geworden ist. Wir verfeh en mit unseren Straßenbekanntschaf wie der Kleinstädter mit seinen Nachbarn. Wir stehen uns und schlecht mit ihnen, ganz wie es dort ist. Aber es fehlt B fommt, der Seite eines wigbegabten Freundes dahinwandeln, der Name, das Etikett ist nicht aufgeklebt; und wenn wir nicht denschaftliche
ung eines
eigenster Machtvollkommenheit jeder Person, die uns aus irgeneren Fluß einem Grunde interesfirt, einen bezüglichen Namen giebt, un Gewitters, dem diese nun wohl oder übel an uns vorüber wandeln mu, igende Luf so bleiben unsere besten Straßenbekanntschaften ohne Nam berniß zu b
nimm
erzuges an Es tommt macht unt
Anna hat zwar nichts davon geglaubt, aber ihr nicht übel, alter Freund!- Dein Bild hat sie a eren Gewit nicht weiter echauffirt. Ein Jugendroman!" lachte sie größerer Ent füßte mich, sogar in Gegenwart der Mutter, die also Nin Donners weiter einzuwenden haben konnte. Bur Ret
Wir sind seit einem Monat verheirathet; ich habe Dibenhalle, we meinige demjenigen Anna's auch moralisch, intellectuell, ges nicht zur Hochzeit eingeladen, um Dir das Herz nicht blue befindet. zu machen und meiner Frau teine Gelegenheit zu geben, jener Beit auf's Neue in Dich zu verlieben. then ist. L
müthlich, gefühlsmäßig und wie die Kunstausdrücke alle heißen, sich näherte. Gleichwohl nahm ich auf dem Bahnhofe von Friedrichroda Abschied, voraussichtlich für immer; denn die Damen wollten zwei Tage später nach Dresden zurückkehren.
Meine während der schlaflosen Nacht in Eisenach hin und her geworfenen Gedanken brachten mich zu der Ueberzeugung, daß ich Anna noch einmal wiedersehen müsse. Morgens acht Uhr faß ich schon wieder auf der Eisenbahn unter dem Vorwande, mein Taschenbuch verloren zu haben; um elf Uhr war ich schon da, wo man die Sommergäste von Friedrichroda zu treffen pflegt, in den Parkanlagen von Reinhardtsbrunn. Ich traf meine beiden Damen und log
Wie angenehm auch abgesehen von Anna's Liebe otverwaltun würdigkeit diefe Alliance für mich ist, würdigkeit diefe Alliance für mich ist, erstehst Du dara der Reichsh daß die übersandten fünfzehn Mart ein pro Zehntause Gewöhn ihres disponiblen Vermögens repräsentiren. Bis rben beim 2 cwaltungen, Assessorexamen wird's nun wohl noch einige 3eit haben. denen die Sollten Dir noch irgend welche Sweifel über Quis, quid, ubi ete. von Anna's Persönlichkeit geblieben war. fein, so lege ich zur Beseitigung derfelben ihre Photograp gern und 3 bei. Du siehst, lieber Genosse froher Stunden, daß ich begung mit Namen Kalchas nicht umsonst trage. Jene Prophezeihu Berbindung
"
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in der
dann wiede
,, Eines Tages fomme ich gegen Abend vom Insels- ihnen die Geschichte vom verlorenen Taschenbuch vor. Nach Leipziger Backfisch nichts werden würde, daß ich, Kalchehers in Be
berge herab und gelange auf dem Wege durch den Laucha grund in der Richtung auf Friedrichroda auch nach dem Schießhause zu Daber. Dort überrascht mich ein Gewitter, und während mein Führer sich nach einem Fuhrwert umich wollte in Friedrichroda den Abendzug fehen mußnach Eisenach erreichen, gehe ich in den stark besetzten Speisesaal und lasse mich am Tisch neben einer älteren Dame nieder, mit der ich Dank meiner Weltgewandtheit bald im Gespräch bin. Sie ist von Friedrichroda , wo sie zur Sommerfrische lebt, ausgefahren; ihr Kutscher hat sie bei der schlimmen Witterung böswillig im Stich gelassen und hat andere Gäste den Inselsberg hinauf befördert. Obwohl noch gar nicht im Befige eines Wagens biete ich meiner Nachbarin einen Plaz darin an; sie stellte mir zum Dant in einer jungen, sehr hübschen Dame ihre Tochter vor. Lettere mußte ich schon einmal gesehen haben, aber wo? Einerlei! ich machte mich so interessant wie möglich; nach zehn Minuten war ich Hahn im Korbe.
auf dem Göttinger Carcer, daß aus Deiner Liebe zu mittags gingen wir auf die Suche. Der Zufall wollte, daß dafür einstehen wolle, hat sich wörtlich erfüllt. plizirt und deshalb a ich recht oft mit Anna allein war; was wir geredet haben, Hoffentlich schließest Du Dich doch dem Grundsa weiß ich nicht mehr, aber auf einmal hing das Mädchen an Reiff- Reifflingen's an, nach dem es unter Kameraden n gegenwä Aehn g fie fich lachend los, griff in die Seitentasche meines Ueber- nach Dresden , so vergiß uns nicht zu besuchen. An meinem Halse, eine Viertelstunde lang. Doch plötzlich machte egal ist, wer die Braut heimführt. Kommst Du einms in Mainz n. Auf ziehers und holte das vermißte Buch heraus. wird Dich gern wiedersehen und vorausgesetzt, daß Du bruder " Steh da, was ist denn das? Herr Lügenfriz?" fagte Leipziger Liebelei vergissest, auch Dein Freund und Care einer Vorke Kalchas. So! da hatte ich's! War doch ein ganz infamer
sie und blätterte in dem Buch; plötzlich wird sie ganz roth und starrt Deine Photographie an, die in einer der Taschen steckte.„ Kennst Du den Herrn? Wo ist er?"
wußte, wo ich Anna gesehen hatte. Sum ersten Mal in
Scheintod
ein Sch Rentlichen Ei ich fte fich
das, dieser Lübke! Eine nach der beigelegten Photographi inten aufge it fich zu h Mit einem Male schoß mir's durch den Kopf; ich wonach die Augen meines Backfisches noch ebenso dunkel und verlockend waren wie früher, reizende Frau und obendre diesen Vor meinem Leben war ich einem Mädchen gegenüber verlegen, fünfzigtausend Thaler. Und das Alles gebührte eigent bigung der lich mir. Don Schein Statt dessen kann ich nun sehen, daß ich wenigstens bekannt ge 3insen für meine fünfzehn Mark verdiene.
und zugleich fürchtete ich einen Verlust des eben erft Errungenen. Stotternd log ich, was mir in den Mund kam, Du seist verheirathet, feist nach Kamerun ausgewandert, seist todt, seist von Kannibalen gefressen und Gott weiß, was sonst noch.
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Seit Jah
rquälerei
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