10

gemacht wie Maßregeln gegen die Berliner   Produktenbörse, den Gift­nmelt gewaum" für die Landwirthschaft, und hoffen, daß ihnen bei der Gärtner vorſtehenden Roggenmißernte die Preise nicht wieder durch ie Börse verdorben werden, wenn ihre Petition Gehör findet. 15 M. pro gent pele metoorben Konjumenten bei der bevorstehenden Miß­tbäumeente ist keine Rede. Die großen Mühlen aber sollen genöthigt ohne berden, das Getreide nur von dem Deutschen Bauernbund" M., für f u entnehmen, der dann die Preise nach den Produktionskosten, üse 5 Wie er selbst aufstellt, berechnet; das russische Getreide soll ver­Blumennt werden. Damit aber die Getreidewucherer, die unter dem burger Biftbaum" für die Landwirthschaft an der Börse fißen, dem G ittenen Deutschen Bauernbund" den zu erwartenden Gewinn nicht ür Bollfäieder vor der Nase wegschnappen, wie die Herren Betenten ie in Dausdrücken, sollen die zollfreien Läger aufhören und vollten die eine Vermischung des deutschen   und russischen Getreides soll at, folrabattfinden. efe Gemü Ein recht kolegialisches Verhältniß scheint unter den hrend die Redaktionen der Münchener   Blätter zu herrschen. So schließt erachteten. er Bayrische Kourier", nebenbei bemerkt, ein Blatt, das im Hamburg   Beruch steht, Beziehungen zum Hofe zu haben, einen Bericht inigen Mber das Begräbniß einer Prostituirten mit folgenden Bemer ein.

H

ungen: Die zahlreiche Betheiligung der Prostituirten an dem wird von Leichenbegängniß einer der Thrigen bewies übrigens das Leb teristischen afte Gefühl der Solidarität, von der auch diese traurigen Ge schreibt: chöpfe durchdrungen find; in dieser Beziehung stehen selbst die ing vor läßrostituirten thurmboch über den Neuesten Nachrichten", denen sationsnabelanntlich ein Gefühl für Kolegialität und Interessengemein­lche beharchaft vollständig mangelt. Auch das verworfenste Laster kann nach Leip och schöner erscheinen wie die satte Tugend der Bourgeoifte." örde in Bir bewundern, so antworten nun darauf die Neuesten Nach­and darin lichten", die geschmackvolle Phantasie des Bayr. Kourier", der davon antch hier mit der Leiche einer Prostituirten identifizirt, bedauern cat". Verber, gerade deshalb uns an dem etwaigen Leichenbegängniß e in der es fleritalen Blattes nicht betheiligen zu können- was unsere It weit gebefer nur billigen werden. nten Erem Der Handlanger Bieren's   von den Dresdener Nach. tichten", Bohlent, iezt in Berlin   ,, an der Quelle" sigend, mals eine dung unat es abgeleugnet, jemals an dem sozialdemokratischen Dres fehen vorener Boltsboten" gearbeitet zu haben. Wie das" Sächsische Bochenblatt" jetzt schreibt, hat Herr Pohlenk da die unwahrheit oder Sefagt. Er ist leider in Dresden   noch sehr wohl gefannt und nicht ünfzig Beugen find bereit, die Identität festzustellen. Herr chte te'n moblent scheint für seinen Beruf noch etwas zu viel Scham llbeamten efühl zu haben. Er sollte doch bedenken, daß politischer Farben felbft verbabechfel und Servilität heutzutage Tugenden find, welche hoch­uſtändigen eſchäßt und natürlich auch entsprechend belohnt werden.

mn der

Bur Existenzberechtigung der Abzahlungsgeschäfte hier also hreibt die" Bayerische Provinzial Correspondenz": In dem ftens verberichte für das Jahr 1887, den die Handelskammer von Karls­En die Vergt sich dieselbe mit der bei uns in Bayern   in neuerer Zeit gen Bollbehe ehr in den Vordergrund getretenen Frage über die Existenz­

welche auf

an das badische Ministerium fürzlich erstattet hat, beschäf

3wed, alerechtigung der Abzahlungsgeschäfte. Die Kammer erkennt an,

paß es zwar wünschenswerth sei, den mancherlei Mißbräuchen, die schre welche fich bei den Abzahlungsgeschäften eingebürgert haben, iteratur urch gefeßliche Bestimmungen zu steuern, glaubt aber ein vor­tinglebiges Borgehen empfehlen zu follen, damit nicht zugleich mit

Nachtheilen auch die mit den Abzahlungsgeschäften un ein müffe meifelhaft verknüpften Vortheile vernichtet würden. Die höheren be die Spreise und die scharfen Bedingungen, welche die Abzahlungs­fie fchließeschäfte stellen, seien ein Korrelat für das Risiko, welches diese Spießer Beschäfte übernehmen, und für die Mühen und Kosten, welche n" Artile hnen durch die Ratenzahlungen und das Einziehen derselben twüchsen. Budem sei zu berücksichtigen, daß außer den Notiz, bet Baarenabzahlungsgeschäften, deren Kunden sich vorzugsweise ergänzen. us der Arbeiterbevölkerung refrutiren, auch noch zahl­Eedere Herr

unter

en befrachchandere Geschäfte vorhanden sind, welche en beframständen die von ihnen geführten Gegenstände auf Abzah mittheilten, verkaufen. So kaufen eine große Anzahl Handwerker die

Wild im Juſtiz. Alus  ein Bei egen

öthigen Werkzeuge und Maschinen auf Abzahlung, ohne daß iefer Verkaufsmodus je als Belästigung empfunden worden

Diejenigare. Nähmaschinen, musikalische Instrumente u. s. m. werden

er Staatsein

hr häufig auf Abzahlung verkauft und oftmals giebt nur der Nodus der fuccefftven Abzahlung den fleineren Handwerkern, en die täherinnen, Musillehrern u. dgl. mehr die Möglichkeit, sich die die Fortum Erwerb nöthigen Instrumente zu verschaffen. Es dürfte Junterbefomit faum zu bestreiten sein, daß einzelne Abzahlungsgeschäfte ände, dipirklich dem Bedürfniß des fleinen Mannes entsprechen, und blos ein würde ein etwaiges Verbot gegen den Vertrieb von Hilfs­fliegen nimitteln für den Erwerb durch die Abzahlungsgeschäfte ohne dem zweifel vielfach schädlich wirken. Da aber eine genaue Begriffs Mi eftimmung dieser Hilfsmittel faum möglich sei, so werde es

Det auer Pete Abzahlungsgeschäfte vorzugehen, womit aber nicht gesagt wird langt mir ein foll, daß bei Abzahlungsgeschäften, welche vorzugsweise Die zollfrele urusgegenstände, wie Schmud, Uhren u. dgl. führen, nicht eutichen manchen Mißständen durch gesetzliche Bestimmungen entgegen. ndische Bearbeitet werden könne. O daß von

auer Beberhaupt schwer halten, mit gefeßlichen Bestimmungen gegen

e

M

Die Aufhebung des Verbots des Hessischen Volks­

rgern, Round", der von dem Großherzoglichen Kreisamt beim Er

owie von

freuen fid

und

dalante mind o stall me nou gefeßlich verbotenen Hessischen Bürgerzeifung" verboten worden war, wird von der Reichskommission folgendermaßen begründet: Reichs Kommission. Berlin  , den 27. Juni 1888.

Auf die von dem Verleger der periodischen Druchschrift: Hessischer Volksfreund, Draan für die Intereffen der arbeitenden Bevölkerung", Heinrich Müller zu Darmstadt   erhobene Be schwerde gegen das von dem Großherzoglichen Kreisamte Darm­stadt unterm 31. März d. J. erlaffene Verbot der Nummer 1 sowie des ferneren Erscheinens dieses Blattes hat die Reichs­tommission in ihrer Sigung vom heutigen Tage beschloffen:

der Beschwerde stattzugeben und demgemäß das er. wähnte Verbot wieder aufzuheben. Jn Darmstadt erschien bis 21. März d. J. im Druck und Verlag von Heinrich Müller daselbst eine periodische Druckschrift unter dem Namen: Heffische Bürgerzeitung". An dem ge nannten Tage erließ das Großherzogliche Kreisamt Darmstadt  auf Grund des§ 11 Abs. 1 des Reichsgefeges gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 ein Verbot der Nummern 68 und 69 d. d. 20. und 21. März 1888, auf Grund des Abs. 2 des gedachten § 11 das Verbot des ferneren Erscheinens der genannten Zeitung. Gegen dieses Verbot hat weder der Verleger der ,, effischen Bürgerzeitung", noch eine der anderen Personen, welchen nach § 13 des vorgenannten Gesezes das Beschwerderecht eingeräumt ist, Beschwerde erhoben. Am 28. März 1888 wurde nun von demselben Drucker und Verleger in Darmstadt   die Nummer 1 einer neuen Beitung herausgegeben, welche Heffischer Volks­freund, Organ für die Intereffen der arbeitenden Bevölkerung" titulirt ist. Das Kreisamt Darmstadt   hat hierauf mit Ver fügung vom 31. März d. Js. unter Berufung auf§ 11 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878, und unter der Mo­tivirung, daß diese neu erschienene Zeitung lediglich als eine Fortseßung der durch Erlaß vom 21. März verbotenenen ,, effi­Fortseßung der durch Erlaß vom 21. März verbotenenen effi­schen Bürgerzeitung" zu betrachten sei, auch diese Beitungs­nummer und das fernere Erscheinen dieſes neuen Blattes ver­boten. Nur gegen diese Verfügung vom 31. März hat Verleger Heinrich Müller Beschwerde erhoben, und da anderseits unbe­ftritten ist, daß der Inhalt der besagten Nummer 1 des befft­des ,, besft­scher Volksfreund" feinen Anlaß zu einer Beanstandung im Sinne des§ 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 21. Oftober 1878 giebt, so hatte sich die Entscheidung der Reichskommission ledig­lich mit der Beantwortung der Frage zu befaffen, ob das ge­nannte Kreisamt berechtigt war, aus dem oben angegebenen Grunde die fragliche Beitungsnummer und das fernere Er­scheinen des neuen Blattes zu verbieten.

Diese Frage war zu verneinen.

Weder mit der Frage einer derartigen Fortsetzung eines periodischen Blattes, mittelst deren das verbotene ganz in der selben Gestalt, unter demselben Namen und durch dieselben Personen fortgesezt wird, noch mit einer angeblichen Fortsetzung, wie sie das Großherzogliche Kreisamt hier angenommen hat, in welchem anstatt des verbotenen ein Blatt von gleicher Tendenz, aber unter neuem Namen für denselben Leserkreis des ver botenen dargeboten wird, haben die Verwaltungsbehörden sich zu befaffen, sondern hierüber steht laut§ 19 des Gefeßes ledigs lich den Strafgerichten die Kognition zu. Ein derartig angeb lich neues Blatt kann daher nur dann einem neuen Merbote

wenn daffelbe seinem nach 11 Abfat 1 des Gesetzes fällt. Ein solches Verbot bedarf zu seiner Rechtfertigung einer selbstständigen, auf den Inhalt des neuen Blattes selbst sich stüßenden Motioirung. Eine solche fehlt im vorliegenden Falle, da im Gegentheile feststeht, daß die einzelnen Artikel und Referate des neuen Blattes an fich feinen Anlaß zur Beanstandung geben. Auch der Umstand, daß eine ähnliche Vorschrift, wie sie das Gesetz vom 21. Oftober 1878 im§ 6 Absatz 2 in Bezug auf Vereine enthält, sich in den die perios dische Preffe betreffenden Bestimmungen des Gesetzes nicht findet, führt zu dem Schluffe, daß ein derartiges neues Blatt nur unter der Voraussetzung verboten werden fann, daß durch deffen Inhalt der§ 11 Absatz 1 des Gesetzes übertreten ist. Aus diesen Gründen war das Verbot der Nummer 1, sowie des ferneren Erscheinens des Hessischen Volksfreund" wieder aufzuheben. Die Reichskommission.dns doute Herrfurth. OX- 1813 An den Verleger Herrn Heinrich Müller got Wohlgeboren en hou ll- f in Darmstadt  . R. C. No. 19. Der Hessische Volksfreund" wird nun wieder erscheinen, wenn der Verleger, der durch das Verbot eine schwere Ges schäftsschädigung erlitten hat, es ermöglichen kann.

Der Verwaltungsrath des Vereins Ceres in Offenbach   hatte den dortigen sozialdemokratischen Landtags­abgeordneten Ulrich aus dem Verein ausgeschlossen, weil der selbe verschiedene Fehler und Mängel der Verwaltung aufgedeckt bat. Eine von 200 Personen besuchte Versammlung des ge­nannten Vereins hat nun gegen das unerhörte Vorgehen des Verwaltungsraths protestirt und beschlossen, einen neuen Verein zu gründen. sd pat

Wenn man sich die Muße und die Mühe nehmen wollte, so tönnte man ihn zum Sprechen volls.ändig bringen, gleichwohl

zürnt, die er gelegentlich prügelt und der er bereits den Kopf bgerissen hat, eine Glode, eine Uhr u. s. w. Als ihm einer Und daer Studenten Uhr fich sehr Bufall, dür das Ticken derselben, bewunderte bar Dan benden ferret the beigte, intereffent, lebt lebhafter feet einen zuſammenhängenben hat auszusprechen noch niet igens das Eigenthümer fte einstecken wollte, führte er deffen Hand zur Uhr ind drückte mit seiner Hand auf die Feder, damit der Deckel ufgehe und er das Werk nochmals bewundern könne. Aeußer­angen, ſeine physischen Bedürfnisse betreffend, macht er nicht, id. Sie und gegen Effen und Trinken hält er sich ganz pasfto. Vor Indinigen Tagen wurde er von Profeffor Nothnagel bei der Vor­

2 daesung dem Auditorium vorgestellt. Als er eintrat, machte er tine Miene des Erstaunens über die neue Ümgebung, setzte sich ereitwillig nieder, musterte fort und fort die Anwesenden, drehte eigen zeigt sie artig und rasch den erhobenen Kopf umber, machte Be ein fomegungen mit den Händen, als ob er spielen möchte, und bunkles 3etate auf den und jenen der Anwesenden mit dem Finger. Wie geht's Julius?"( dies fein Name) fragte ihn Profeffor in das Rothnagel. Er nickte mit dem Kopfe, schaute den Profeffor vers " wundert an, murmelte sein übliches Jacko" und setzte seine Bewegungen fort. Da tam seine wärterin, die er, wie aus einen Mienen zu schließen war, au erkennen schien. Sie sagt dladeshm: Guten Morgen." Er antwortet ebenso. Kennst du den perrn?" fragt die Wärterin, auf Profeſſor Nothnagel zeigend. imr lacht fie an. Sie giebt ihm die Puppe. Er freut sich sichtlich barüber, füßt fte, schlägt sie dann und wirft fie zornig auf die ben. Erde. Auf die Aufforderung der Wärterin hebt er fte auf. luch macht er mit dem Bleistifte, den er am Halse aufgehängt ini d. J. Schreibende Bewegungen. Dann nimmt er ein Stethoskop, thologischer Reiz auf das Gehirn einwirkt, wodurch dessen Entwick s der auffallegt es an das Ohr und setzt es ganz richtig an die Brust eines

& mi

es Hofrath

Des

vollitan

Un

Sörers. Aufgefordert, ging er mit festen und normalen Schritten umber. Indeß entfernte fich die Wärterin; er suchte ist. Derte und wurde, als er fie nicht fand, ganz verstimmt, Hofrath It, aber a tothnagel knüpfte an die Vorführung dieses Individuums egen den olgende Bemerkungen: Diese Mißbildung nennt man nitrozephal( Kleintopf). Man steht da ein Gebahren, wegt with belches in den Bewegungen, in der Haltung, in den bis pretopfbewegungen, in den Geften, kurz im ganzen Wesen Nafe

an der

Sti

Cellt ein portet ber

ber nichts, was ihn vom Thiere, vom Affen unterscheidet. Er

in der Lage ist. Es Mikrocephalen, die viel sprechen können, als dieser, die ganz verständig sprechen und in ihrer Intelligenz auf dem Standpunkte eines drei bis vier fährigen Kindes siehen; andere sprechen wieder gar nichts. Sein Temperament ist gutmüthig, seine Beschäftigung ist ganz wie bei einem Affen. Der Daumen ist normal gestellt, die Wade ist allerdings im Verhältnisse zum Körper schwach, aber nicht affenartig. Der Kopf ist sehr klein, das Hinterhaupt ist in gleicher Flucht mit dem Naden, die Stirne start zurückfallend. Das Gehirn bei dem Kranken ist atrophisch. Als Johannes Müller, der größte Phyftologe und Pathologe der Welt, der schärfste Beobachter, den es je gegeben, den ersten Fall wissenschaftlich untersuchte, da hatte sich ein lebhafter Streit Fall wissenschaftlich untersuchte, da hatte sich ein lebhafter Streit über das Wesen dieser Mißbildung unter den Naturforschern entwidelt. Starl Vogt hat sich mit dieser Frage vor etwa 20 Jahren sehr lebhaft beschäftigt und diese Mißbildung als eine atanistische, als einen Rückschlag in die Thierwelt aufgefaßt. eine atavistische, als einen Rückschlag in die Thierwelt aufgefaßt. Gegen diese Anschauung haben sich alle bedeutenden Anthropo­logen erhoben: Birchow, Schaffhausen   u. a., und es ist jest ziemlich abgeſchloſſen, daß wir es hier nicht im entfernteſten mit einem Atavismus zu thun haben, daß in diesem kein Beweis für die Deszendenz- Theorie vorliege, sondern daß es sich hier um pathologische Zustände handle, die fich im Mutterleibe abſpielen und die sich darin zusammenfaffen laffen, daß im Mutterleibe ein pa­ung gehemmt wird. Bei der Untersuchung eines Mitrocephalen Gebirnes ist nichts gefunden worden, was einem Affengehirn ähnlich wäre. Man hat allerdings Abnormitäten in der Ent­widlung der Windungen, im Baue der Hemisphären, aber nur pathologischer Natur gefunden, furz nach Allem, was bis nun untersucht worden, kann man das Mikroephalus- Gehirn für ein Menschengehirn ansehen. Wodurch dieser Prozeß entsteht, fann bis heute nicht mit Bestimmtheit behauptet werden. Vergleicht man eine ganze Reihe solcher Schädel und Gehirne, so gleicht fein einziges dem andern; die allgemeinen Merkmale: die Nei­gung der Stirne, die Flachheit des Hinterhauptes, der spige Scheitel, find allerdings charakteristisch, aber die Details find den Atavismus, denn wenn es der Fall wäre, se hätten fte ja eine gewiffe Aehnlichkeit, zumal die Gehirne zum Gehirn eines Gorilla, Schimpansen oder einer ausgestorbenen Affenspezies, allein nichts von alledem ist zu beobachten.

gelichteten das lebhafteste an einen Affen erinnert. Er verräth Lust Bid Unluft, er ist also allen Affekten zugänglich; das ist Sacto", at eine Reihe von kleinen Kunstfertigkeiten in der kurzen Zeit wesentlich von einander verschieden. Auch dieses spricht gegen Wort wacht; alle diese Dinge unterscheiden ihn aber in nichts von

acht wurden Bewegung

at

er

Die er

in

lieblo

ines Hierseins erlernt alles Dinge, die auch ein Affe alles Dinge, die auch ein Affe

nem Thiere. Eines allerdings unterscheidet ihn, nämlich das ermögen, zu sprechen, vielmehr noch der Klang seiner Sprache.

adult in sh

Oesterreich- Ungarn  .

Typ Sto

Von

Wiener Bourgeoisblätter melden aus Lemberg  : bden hier streifenden Bäckergehilfen hat bisher nur die Minderzahl die Arbeit wieder aufgenommen. Die Ausgleichs verhandlungen mit den Meistern dauern fort. Die Streitenden bivouatiren im Liftenicer Walde, der von Aufsichtsorganen ums ringt ist."

Aus Kralup in Böhmen   wurde kürzlich ein Selbsts mord berichtet, welcher einen politischen hintergrund haben sollte. Es hieß, der Selbstmörder sei ein russischer Nihilist, der sich auf Befehl seiner Partei erschoffen habe. Das scheint aber nur eine Erfindung sensationslustiger Reporter gewesen zu sein. Der Selbstmörder ist nämlich gar nicht, wie verbreitet wurde, der als Nihilist bekannte russische Student Sigalinski, sondern ein aus horis in Böhmen   stammender Kan­didat der Philosophie, Jaroslaw St. Da es fich also um einen Böhmen  , nicht um einen Ruffen handelt, zerfällt dieser düstere Nihilistenroman in nichts.

Schweiz  .

-

Aus der Schweiz  , 9. Juli, wird der Frlf. Beitung" geschrieben: Die vom Bundesrathe beschloffene polizeiliche Ueberwachung der sozialdemokratischen Vers sammlungen wird jept offiziös zugestanden, allerdings mit der selbstverständlichen Betheuerung, daß sich die Ueberwachung nur gegen Spigel und ausländische Agitatoren richte. Die Offi= ziösen find zugleich in hohem Maße darüber entrüstet, daß die Sache durch eine Diskretionsverlegung seitens eines Beamten den Sozialdemokraten verrathen worden ist. In der demo fratischen Preffe ist man von dieser Neuerung, die fast wie ein Buttkamer'sches Vermächtniß aussieht, wenig erbaut. Der ,, Lands bote" z. B. findet es als etwas ganz Neues im Schweizerlande, daß eine bestimmte politische Partei unter polizeiliche Spezial­aufsicht gestellt wird; eine solche könne doch nur einen denun ziatorischen Charakter haben. Man solle doch gleich die Vera eins- und Versammlungsfreiheit aufheben und jede politische Gesellschaft verbieten, in welcher andere politische und soziale Doftrinen entwickelt werden, als sie dem Vorsteher des eidge­nössischen politischen Departements, repräsentirt durch die im Saal anwesende Geheimpolizei, genehm find. Vorläufig wäre wohl den Versammlungen anzurathen, Polizeispione, die sich in ihre Mitte drängen, an die Luft zu setzen.

Großbritannien  .

Das Kabinet hat befchloffen, eine Herbstfession des Parlaments zu halten, da es nicht möglich ist, das legis latorische Programm der Regierung innerhalb der laufenden Seffton zu erledigen, falls dieselbe nicht ungebührlich verlängert werden soll. Das Haus der Gemeinen wird fich folglich am 8. oder 9. August vertagen und in der dritten Woche des Oktober wieder zusammentreten. Wenn möglich, soll jedoch die Lokal verwaltungsvorlage noch vor der Vertagung des Hauses erledigt

werden.

Die Unkosten der Times" in ihrem Libell hatte, belaufen fich laut der Berechnung eines Juristen auf prozeß, den O'Donnell gegen das Cityblatt angestrengt Litr. 18 000 bis 20 000; das Blatt hatte 96 Zeugen aus Jrland tommen lassen, worunter Magistratspersonen, Polizeireporter, Konstabler, boycottirte Männer und Frauen; zwei boycottirte Pächter bekneipten sich in einer in Drurylane gelegenen Schenke, durchgeprügelt. Und dabei hat das Blatt seinen 3wed garnicht prahlten mit ihrer Mission und wurden für ihre Diskretion erreicht. Von 1880 bis 1885 raste zwischen den Nationalisten und den englischen Liberalen ein erbitterter Kampf. Hochstehende liberale Staatsmänner, wie Lord Spencer, Sir George Trevelyan, John Bright   und W. E. Forster  , wurden in der rücksichtslosesten Weise angegriffen, während Gladstone seinerseits vor den extremsten Maßregeln gegen die Frländer nicht zurück­schreckte. Parnell selbst und tausend seiner Parteigenoffen schmachteten Monate lang im Gefängniß, ohne verhört zu wer den. Troßdem fanden die Behörden der Dubliner Schloßregie rung mit ihrem Nudel gewissenloser Spione nicht den geringsten mitglied mit dem Doppelmord im Phönirpark oder irgend einem Anhaltspunft, um ein einziges parnellitisches Parlaments anderen Vergehen in Verbindung zu bringen. Hätte die das noch Trevelyan würden die Barnelliten verschont haben. Als malige Regierung dergleichen Indizien besessen, weder Forster Lord Randolph Churchill   1885 die Unterhandlungen anknüpfe, welche zum Fall des Kabinets Gladstone führten, fiel es feinem der späteren konservativen Minister ein, zu behaupten, daß die irischen Abgeordneten, vorab der Leiter der irischen Partei, fich mit Verbrechern wissentlich eingelassen hatten. Die Tories ent deckten die Ruchlosigkeit der irischen Nationalisten erst, als fte eine Waffe gebrauchten, um die Homerule- Politik, für die fie selbst turze Zeit geschwärmt hatten, anzugreifen. Dieser Um stand genügt, um die Gleichgiltigkeit zu erklären, mit welcher das englische Publikum die Erfindungen der Times" entgegen genommen hat. Ein Standal aber ist es, daß Sir Nichard Webster, der General Staatsanwalt, welchem sein Amt etwa 24 000 m. jährlich einbringt, fich dazu hergab, in einem Rechts streit als Anwalt eines Blattes aufzutreten, das ein Geschäft

"

"

Die Vertheilung des elektrischen Lichtes mittelst Gas. Es ist neuerdings schon öfter darauf hingewiesen wor ben, daß es vortheilhafter ſet, mittelſt Gas elettriſches Licht zu erzeugen, als das Gas unmittelbar zur Beleuchtung zu benutzen. Es werde nämlich Gas in Gasmotoren verbrannt und die auf diese Weise erzeugte mechanische Kraft zum Betriebe von elektrischen Maschinen benußt, durch deren Strom wiederum elektrische Lampen gespeist werden können. In der legten Nummer des Génie civil  " wird diese Frage abermals mit Bes zug auf Pariser Verhältnisse besprochen. Im Jahre 1887 lieferte die Pariser Gesellschaft für Beleuchtung und Heizung 390 770 540 Kubikmeter Gas, welches Gasquantum durch ganz Paris   unter die neunundfünfzig Gemeinden des Weichbildes zur Erzeugung von Bewegkraft hatte vertheilt werden können. Nun ist aber anzunehmen, daß ein gewöhnlicher Gasmotor zur stündlichen Leistung einer Pferdekraft ungefähr 1 Kubikmeter Gas ver braucht, so daß unter der gemachten Voraussetzung das obige Gasquantum nahezu 400 Millionen stündliche Pferdekräfte geliefert haben würde, wenn daffelbe zum Betriebe von Gas maschinen verbraucht worden wäre. Für dreihundert jähr liche Arbeitstage würde man also täglich in runder Bahl 400 000 000

50.000 Pferdekräfte zur Verfügung gehabt haben.

24.300 Der Direktor der öffentliche Wege und Promenaden der Stadt Paris   schäßt in einem Berichte vom 24. November 1887, daß die Ersetzung des Gaslichtes durch elektrisches Licht eine Be triebskraft von 200 000 Dampfpferdekräften täglich erfordern würde. Aus dem Verhältniß diefer beiden ergiebt fich, daß mit der oben angeführten Gasmenge täglich die 200 000 Pferde­träfte etwa 6 Stunden lang geliefert werden könnten. Wenn nun diese Beleuchtungszeit hinsichtlich der Straßen und Pläge und anderer Orte überschritten wird, so werden doch wiederum viele andere Drte teineswegs einer so langen Beleuchtung bes dürfen, so daß man wohl jene 6 Stunden als mittlere Zeits bauer der Beleuchtung gelten laffen kann. Es folgt hieraus, daß man mit dem Gase, welches gegenwärtig zur Beleuchtung von Paris   gebraucht wird, die ganze Stadt auch elektrisch be leuchten fönnte, wenn man dazu Gasmotoren verwendet, so daß unter solchen Umständen lange elektrische Leitungen un nöthig find.