Barten- Holzmaterer als in der vorhergegangenen Woche. Dagegen tamen 3 mit 342 664 Entzündungen der Athmungsorgane häufiger zur ärztlichen Moabit Spilung und führten auch in größerer Bahl zum Tode. t mit 302 70Borkommen der Infektionstrantheiten war meist ein beftes. Typhöse Fieber, Scharlach und Diphtherie bewirkten O Fahrgäften weisen 7 Linienne mäßige Zahl von Erkrankungen und zeigten sich in auf. Die ni Stadttheile in hervorragender Weise. Auch Erkrankungen Thauffee Dallafern haben in allen Stadttheilen abgenommen. Weitere Le Ringbahn: tungen an Boden famen nicht zur Anzeige. Der Keuch trede Gefund zeigte einen milderen Verlauf. Erfrankungen im Wochen00 Mart brad and rofenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut Mart und 8 nicht selten; rheumatische Beschwerden gelangten häufiger censeo möd der vorhergegangenen Woche in ärztliche Behandlung. immer das olizeibericht. Am 17. d. M. früh wurde ein Handelswährend er in der Genthinerstraße neben einem Ge Sit peinlich em wagen stand, durch einen von dem Kutscher Ebel geführten isenbahn, obw it, die diesbejagen erfaßt und niedergestoßen. Er erlitt dadurch nicht eutende Verlegungen am Kopfe und an der rechten Hand. Tittag zwischen der Nacht zum 18. d. M. fand Lothringerstraße 51 ein ittag zwischen eutendes Feuer statt. Es brannte der Fußboden unter einer i 11 Bentner aschine.. fünf Beamten fstraße 46, üb
Vernichtung d
Gerichts- Zeitung.
atteftirt hatte, daß sich der Inhaber derfelben rechtzeitig dort| Bereine und Versammlungen.
zum Termin eingefunden hat und nach Moabit gewiesen war. Der Angeklagte gab nun an, daß es jetzt schon das drittemal sei, wo ein anderer, der beim Betteln abgefaßt worden war, sich seines Nationales bedient hat. In den beiden früheren Fällen habe der Termin auf dem Moltenmarkt stattgefunden, und so sei er, ohne den Inhalt der legten Vorladung des näheren zu wür bigen, wieder nach dem Moltenmarkt gegangen. Der Vorsitzende machte dem Angeklagten begreiflich, daß das ergangene Urtheil wohl faum zu ändern sei, schließlich tam er aber auf den Gedanken, daß das Bufpätkommen des Angeklagten im Termine doch wohl als ein unabwendbarer Zufall angesehen werden fönnte. Demgemäß gab er mit Zustimmung des Amtsanwalts dem Antrage des Angeklagten auf Wiedereinsegung in den vorigen Stand statt und beraumte einen neuen Termin an. In demselben fanden die Angaben des Angeklagten ihre vollste Bestätigung, und es erfolgte daher dessen kostenlose Freisprechung. Nachdem von dem Angeklagten angegebenen Material dürfte es gelingen, seinen Doppelgänger dingfest zu machen.
Kellnerstreich. Ueber eine Gerichtsverhandlung gegen zwei Pseudo- Engländer schreibt man der Wiener Allg. 3tg." aus Paris : Vor einigen Wochen famen Sonntags zwei Herren nach Belleville und verlangten im Gasthause Bur großen Kugel" ein Diner. Der Wirth und die Wirthin erklärten den Herren höflich bedauernd, fie könnten sich heute absolut nicht mit fremden Gästen befaffen; denn Mr. Davour, der Geschäftsführer des Waarenhauses im Palais Royal , feiere heute hier seine Hochzeit und man müsse ihm deshalb haus und Dienerschaft zur Berfügung stellen. Die Herren flüsterten eine Weile mit einander; endlich wandte sich der ältere an den Wirth und sagte in ges brochenem Franzöftsch: Mein Herr, Sie werden mich aus meinen Photographien kennen; ich bin der Neffe der Königin von England. Der Herr hier ist mein Adjutant; es ist mir während meines Aufenthaltes hier sehr darum zu thun, Sitten und Gebräuche der braven Bürgersleute kennen zu lernen, und ich bin bereit, mich zum Hochzeitsmahl der guten Menschen da einladen zu laffen." Hochroth vor Erregung, eilte der Wirth, die Brautgesellschaft zu verständigen, und furz darauf saßen die beiden Fremden auf Ehrenpläßen an der Hochzeitstafel. Niemand zweifelte daran, daß man Engländer vor sich habe; denn die beiden ließen außer einigen dumpfen, Yes" teine Silbe vernehmen, aßen und franken aber wader, und beim Deffert wurden fie so populär, daß fie die hübschen Brautjungfern füßten. Unglücklicherweise wurde bald darauf für alle Herren ein starker Grog servirt, und paffirte es, daß fich der Neffe der Königin vergaß und ein beliebtes französisches Kouplet im urwüchstgsten Tone zu fingen begann. Jetzt wurde der Verdacht rege; die es verdroß, daß man ihre Mädchen gefüßt, gefüßt, begannen nachzuforschen, und bald verriethen fich die Halbtrunkenen, daß fie Garçons in einem befannten Kaffeehause seien und von den Gästen das gelernt, was fie hier für englische Manieren ausgaben. Mr. Davour prügelte die vornehmen Herren weidlich durch, nnd dieser Tage standen dieselben, des Betruges angeklagt, vor Gericht. Der eine derselben, Pierre Cobus mit Namen, rief dem Kläger zu:„ Schämen Sie sich, Sie, der Sie ein Republikaner heißen wollen und bereit sind, einen fremden Fürsten zum Diner zu laden, dagegen fich betrogen fühlen, wenn Ihr Landsmann aus Ihrer Schüffel ist!" Die Lehre schien dem jungen Ehemann nicht verloren zu sein; besänftigt sagte er dem Beklagten: Sie großmüthige Erklärung hatte zur Folge, daß der Richter die An thun mir unrecht, als Beweis dafür verzeihe ich Ihnen." Diese getlagten freisprach, worauf fich dieselben erboten, ihrerseits zur Revanche Mr. Davour zu einem Frühstück einzuladen, deffen fich auch ein englischer Prinz nicht zu schämen haben würde. Die Einladung wurde aber von Davour höflichst abgelehnt.
Die Schafstoecht trübe Erfahrungen mußte ein hiesiges Dienst fich sonst die hen mit seinem Bräutigam, dem„ Arbeiter" Ewald Siederer, den im gegen n. Der lettere lernte das Mädchen kennen und mußte n, nebst üblic bwohl er trop feines jungen Alters von 21 Jahren schon or 125 Jab ansehnliche Reihe von Vorstrafen erlitten hat, ein so ehr den vormalige Ansehen zu geben, daß sich das Mädchen mit ihm vers erste Spielta Die Braut war jedoch nicht wenig überrascht, als ihr penfalls in de bter wegen Diebstahls fürzlich zu drei Monaten Gefängniß Srif 1779 in theilt wurde. Als der Bräutigam seine Strafe verbüßt Sorten Katehrte er sofort zu seiner Braut zurück, um das nöthige atte einen bebe zu seinem Lebensunterhalt von ihr zu fordern. Sein Ver Land weit n wurde ihm rundweg abgeschlagen, und nun drohte er, ### olle olle das Mädchen in so üblen Ruf bringen, daß es seinen niger Hund st aufgeben müsse. Doch auch diese Drohung brachte ihn resdener- und ans Biel . Er lauerte nun dem Mädchen auf und als ch regelmäßig( be einen Tages einen Schlächterladen betreten hatte, rief Herrin zum Mädchen zu, er wolle ihm die Nase aus dem Geficht hwärmer dagen. So weit fam es jedoch nicht, denn es wurde seine Oweiß durch aftung herbeigeführt. Die dritte Strafkammer am Landür seinen Wht I erftannte auf 2 Monate Gefängniß. Wächter hat Unter der Anklage der dreifachen intellektuellen jeden Moundenfälschung wurde heute der Tischler Otto Auguſt imfehrt. per hinand Zwiebeler der dritten Ferienstraflammer des Landin der Wohnhts I. aus der Haft vorgeführt. Bwiebeler hat ein sehr bes gefunden, tes Leben hinter sich und ist, obgleich erst fünfundzwanzig erwacht er re alt, bereits neunmal, darunter einmal mit Buchthaus vorlichen Schein taft. Als er daher nach Verbüßung seiner legten Strafe ger Bruder en Bettelns und später abermals wegen eines schweren Diebdes as festgenommen wurde, hatte er ein großes Intereffe daran, e Vergangenheit in ein möglichst dichtes Dunkel zu hüllen, auf den so nannte er fich vor der Polizei, vor Gericht und in dem eldet: in afgefängniß zu Plößensee Tischler Otto Bernitow, als seine burtsstadt Breslau anstatt Berlin und gab sich für noch unKöln 23,8raft aus. Es glückte ihm, auf Grund dieser falschen AnEn Hannovsen am 5. Febr. d. J. wegen schweren Diebstahls von dem ettin 28,6, figen Landgericht mit einer Gefängnißftrafe von neun Mo24,8, in en davon zu kommen, während er unter seinem wahren lugsburg men zweifellos in das Buchthaus geschickt worden wäre. Die attgart 17,6 damals zuerkannte Strafe verbüßt er jegt. Die Namens nburg 25, hung, die natürlich auch in die Alten und Register überCriest 20,7 angen war, wurde entdeckt, weil er sich im Strafgefängniß 0, in Paris nal bei seinem wahren Namen nannte. Staatsanwalt Groß18,9, in Live Ich hielt trop des Geständnisses des Angeklagten eine energische Kopenhagen
Beit vom
St. Petersbafe für angemeffen und beantragte eine Gefängnißftrafe von Rom 19,6, in Monaten, zusätzlich zu der bereits zu verbüßenden. Der 2. Ferner in chtshof erkannte dem Antrag gemäß. New- Yor in Ralutta
Bweier Unterschlagungen angeklagt, war ber heider Josef Beier vor das Schöffengericht, Abtheilung 87, en. Beier arbeitete in einer Werkstatt, in der Mäntel ge
woche zur Vorwo Damenschneider und habe wegen seiner Geschicklichkeit be
SIN
Wegen Betheiligung an der Tödtung des Gastwirths Salus in St. Gallen begann am Donnerstag die Verhandlung vor dem Schwurgericht in Braunschweig gegen den 29 Jahre alten früheren Bimmermann Heinrich Karl Panning, angeflagt der Körperverlegung mit tödtlichem Erfolg, event. Der Theilnahme an einer Schlägerei oder einem von mehreren gemachten Angriff, durch welchen der Tod eines Menschen vers ursacht worden. Der Angeklagte ist in Münster geboren, hat als Zimmermann ausgelernt und zwei Jahre als Gefelle gearbeitet. Seitdem war er, soweit er nicht im Gefängniß oder im Buchthause saß, bei reifenden Gesellschaften als Rekommandeur oder Gehilfe beschäftigt. Der Angeflagte ist bereits zu zehn verschiedenen Malen wegen Diebstahls mit Gefängniß und Buchthaus, außerdem je ein Mal wegen Hausfriedensbruchs, Störperverlegung und Urkundenfälschung bestraft. Des Abends
manche Anerkennung gefunden, jest aber fönne er trot Bemühung keine Bestellung erhalten, obgleich er so billig nur irgend möglich arbeiten würde. Eine der Näherinnen Steputat übergab ihm infolge deffen Stoff zur Anfertigung ono inleides 3 Kleides unter der Bedingung, daß dasselbe bis Ostern , Amsterdam fertigt sein müsse. Beier versprach dies, tam auch wirk istiania. Mam Donnerstag vor Ostern zur Anprobe zu dem Cochen, ließ fich 1 Mart als Abschlagzahlung und, 1 als Abschlagzahlung und, es heftig regnete, auch noch einen Schirm geben, noch einen Schirm geben, Unter bien dann aber weder in der Arbeitsstube, noch the und Bred Der Steputat wieder, welche nun das Osterfest ohne das neue ch meist etwa begehen mußte. In ganz ähnlicher Weise hinterging er entfernten reslau, Köln gab ihm beinahe den ganzen Arbeitslohn im Voraus, hatte
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Frau Reimann, in deren Schantlokal Beier öfters verkehrte.
reslau, Rögleichfalls ihr Kleid nicht am Osterfest. Beier gestand zu, Saris, Be Stoffe erhalten zu haben, allein er wollte nicht wissen, wo Det geblieben feien, da er an dem Tag, an dem er fte in Empfang
er ein bemmen, start gezecht und eine Bierreise unternommen habe.
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Beweis aufnahme machte diese Erzählung sehr unwahrs nlich, denn in seiner Wohnung waren Theile des Stoffes Jabefunden worden, und so hielt der Gerichtshof den Angeten, der übrigens schon wegen Eigenthumsvergehen vorbe in ihrem t ist, der zwei Unterschlagungen für schuldig und verurtheilte Vorwoche zu vier Monaten Gefängniß. beniger, nu
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Gin jugendlicher Tangenichts präsentirte sich gestern Städten der Person des 13jährigen Schulfnaben Otto Müller dem Mafern öffengericht am Landgericht II. Als er kaum das zwölfte Angeklagte war mit zwei Anderen in jener Beit der That, ien, Baris, ensjahr zurückgelegt hatte, wurde er bereits wegen eines n etwas substahls in seinem Heimathsorte Friedrichsberg mit einer eniger, nu che Gefängniß bestraft. Nachdem er die Strafe verbüßt Date, tehrte er in das Vaterhaus zurück. Eine Befferung zeigte on eine indessen nicht bei ihm, obgleich es der Vater an energischen tersburg einlichtigungen nicht fehlen ließ, und namentlich die Stiefmutter Die tte unsäglich von dem Burschen zu leiden. Der Vater ist ein lider Mann, dem es sein Fleiß ermöglicht hatte, eine größere slau und 8. Braunſdumme als Nothpfennig zurückzulegen. Dieser Schaß wurde in nem festen verſchloſſenen Holzkasten verwahrt. Der ungerathene chau eine john löste jedoch die Schrauben des Kastenbodens. Er machte leiche wie nn von dieser Geldquelle" einen so ausgiebigen Gebrauch, Bre hter gegen den Burschen den Strafantrag. In geradezu herz echender Weise beklagt sich der arme Mann, daß ihn der un athene Knabe um feinen Nothofennig im Alter gebracht habe.
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zur dieselbe bald vollständig erschöpft war.
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ben und trieb fich vagabondirend umber. Eines Tags wurde 1, aus St von dem Gendarmen dabei betroffen, wie er auf der Land. An epib Be bettelte. Es konnte jedoch nur ein Fall festgestellt wer
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in dem er einen Schulknaben um ein Butterbrot ange ochen hatte, deshalb ließ es der Gerichtshof bei einem Tage bewenden, obwohl der Staatsanwalt eine gleiche Strafe 20 Tagen beantragt hatte. Die übrigen Thaten des Bur Wie werden demnächst abgeurtheilt werden. Durch Wiedereinsehung in den vorigen Stand ist unschuldig Verurtheilter rehabilitirt worden. Gegen den Ar er Julius Witte war ein amtsrichterlicher Strafbefehl wegen telns zu einer Woche Haft erlaffen, gegen welchen derselbe spruch erhoben hatte. In dem am 4. Juni cr. anberaumten Angeklagte war nicht erschienen. Der Einspruch mußte danach dem Gesetz ohne Beweisaufnahme verworfen werden. Stunde nach der Terminsstunde erschien der Ange
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vom 23. zum 24. Oftober vorigen Jahres saßen bei dem Wirthe Saluz in deffen Wirthschaft." Bur Insel" noch zwei Freunde deffelben; an einem Seitentische befand sich ein eingeschlafener Arbeitsmann. Um 12% Uhr flopften noch mehrere Personen ans Fenster, wurden aber nicht eingelassen. Gleich darauf fich die Gäste. Saluz wollte hierauf die Thüre schließen die Wirthschaft hat von der Nordund Südseite besondere Eingänge- als vier Personen, die vorher an der anderen Seite ans Fenster geklopft hatten, trop des Widerspruchs des Wirths eindrangen. Einer derselben ver fette ihm sofort einen Fauftschlag ins Gesicht und folgten dann noch weitere Mißhandlungen. Als die Frau Saluz, durch den Lärm geweckt, herbeikam, ergriffen die Uebelthäter die Flucht. Da erst bemerkte Saluz, daß er an mehreren Stellen blutete; er hatte fünf Mefferstiche erhalten, darunter einen in den Unterleib, von dem der sofort herbeigerufene Arzt gleich erkannte, daß derselbe eine Gefahr für das Leben des Verlegten haben könne. Saluz ist denn auch dieser Verlegung nach 8 Tagen erlegen. Die Polizei in St. Gallen hat die vier Personen ermittelt und dieselben Ende Januar d. J. Steckbrieflich verfolgen laffen. Der während der Messe in St. Gallen , bei einem Schiffstarouffel angestellt, ein vierter war Rekommandeur bei ,, Lobingers Museum", Von den ersterwähnten drei Personen wurden zwei, Wendte und Kleemann, in Berlin und Hamburg verhaftet und am legteren Orte gegen dieselben die Untersuchung er= öffnet; doch wurde das Verfahren wieder eingestellt. Panning wurde in Braunschweig verhaftet. Der vierte, Schwarz, foll gegenwärtig in Italien verhaftet sein. Die in St. Gallen abgegebenen Aussagen mehrerer Zeugen und der Behörden, sowie die Gutachten der Aerzte, wurden verlesen. Herr Hofrath Dr. Günther trat dem Gutachten der schweizer Aerzte bei. Es erfolgte sodann die Vernehmung der Zeugen Wendte und Kleemann, von denen die des Kleemann besonders belastend war. Dieselben waren auch in St. Gallen in Gesellschaft der betreffenden vier Personen in jener Nacht gewesen, und hatten auch mit an's Fenster der Saluz'schen Wirthschaft gellopft, wollen fich aber, als nicht geöffnet wurde, entfernt haben. Als Schwarz und Panning wieder mit ihnen zusammen frafen, hat Banning fich geäußert, der Wirth hat einen Stich bekommen. Eine vernommene Beugin hatte ein Verhältniß mit Banning, und als fie für diesen einen angeblichen Lohnrückstand von dem Geschäftsführer des Karouffelbefigers einkaffiren wollte, schrieb ihr dieser, daß Banning nichts mehr zu fordern habe. Sie möchte von ihm laffen und ihm nur den Namen Saluz nennen und sehen, was er für ein Geficht machen werde. Da der vorgeladene Beuge, Geschäftsführer Webelhorst, sich in Thun befindet und erst Sonnabend erscheinen konnte, wurde die Vers handlung bis Sonnabend vertagt. In der Sonnabendfizung bekundete der Geschäftsführer Webelhorst im Wesentlichen die Aussagen des Beugen Kleemann. Die Geschworenen erklärten den Angeklagten der Körperverlegung mit tödtlichem Erfolge für schuldig. Der Gerichtshof erkannte dem Antrage der Staatsanwaltschaft gemäß auf 8 Jahre Buchtaaus und 10 Jahre Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Der Fachverein der Steinträger Berlins hielt am Sonntag, den 15. Juli, seine ordentliche Mitgliederversammlung in Scheffer's Salon, Inselstraße 10, ab. Der Kafftrer Herr Steinberg verlas zunächst die Abrechnung vom zweiten Quartat 1888. Die Einnahme betrug 387,27 M., die Ausgabe 364,40 Mart, mithin bleibt ein Bestand von 23,27 M. Da feiner der Revisoren in der Versammlung anwesend war, konnte dem Kaffirer die Decharge nicht ertheilt werden und soll dies in der nächsten Versammlung geschehen. Hierauf wurde Herr F- Schröder als erster Saffirer gewählt. Herr Rennthaler sprach alsdann über die ungünstige soziale Lage der Steinträger, welche heute durch die Anwendung der Maschinen immer ungünstiger sich gestaltet. Viele Kollegen, so führte Redner aus, arbeiten schon an der Maschine, um nicht ganz brotlos auf der Straße zu liegen. Herr Knaat wies darauf hin, daß vor drei Jahren, als der Verein gegründet wurde, große Noth unter den Kol legen herrschte, welche für einen Hungerlohn von 2,25-2,75 arbeiten mußten. Was sollten sie damit anfangen? Sicher fonnten fie davon nicht ihre Steuern bezahlen und Frau und Kinder ers nähren. Auch heute stünde man noch auf demselben Stands punkt. Es sei hohe Zeit, daß endlich eine Befferung eintrete.
Hierauf wurde für ein frankes Mitglied eine Tellersamm lung veranstaltet, welche die Summe von 21 M. 25 Pf. ergab. Für ein anderes Mitglied, welches seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist und fich jetzt im Krankenhause befindet, wurde eine Unterstügung von 30 M. bewilligt. Herr Hennthaler empfahl die Unterstüßungsgesuche fünftig stets der Mitglieder- Versamm lung vorzulegen, welche dann darüber beschließen solle. Redner schlug ferner vor, den Vorstand und die Fachkommission zu be auftragen, eine Verbesserung des Statuts auszuarbeiten und die Vorlage der Mitgliederversammlung zur Beschlußfaffung zu unterbreiten. Von anderer Seite wurde der Vorschlag gemacht, einen Verein der Maurer Arbeitsleute Berlins und Umgegend" zu bilden, denn nicht nur die Lage der Steinträger, sondern die fämmtlicher auf Bauten beschäftigten Arbeitsleute sei zu ver bessern, sollen fie nicht gänzlich zu Grunde gehen. Die nächste Versammlung findet am 12. August statt.
Polizeilich aufgelöst wurde am Montag Abend die in Sabel's Brauerei abgehaltene Versammlung des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Schuhmacher. Herr Dr. phil. Wille hielt einen Vortrag über: Was ist gut? oder die natürlichen Grundlagen der Moral."" Sut set, wenn man etwas in Bes tracht zieht und findet, daß es mehr Glücksgefühle als Unglück erzeugt, mehr Wonne als Ünluft. 3. B. seien die Naturwissen schaften gut, weil dieselben die Kenntnisse fördern und einen Ueberschuß des Glücksgefühls erzeugen. Der Referent erläuterte wie die Moral bei den verschiedenen Völkern und wiederum in den verschiedenen Zeitaltern eine verschiedenartige gewesen set. Gewissenhaftigkeit sei eine Tugend und als eine der Grundlagen der Moral zu betrachten. Gewissenhaftigkeit sei Folgfamkeit deur eigenen Gewissen gegenüber. Dieses sei nichts übernatürliches, nichts angeborenes, sondern werde anerzogen. Redner erläuterte dieses durch Beispiele. Zum Schluß kam derselbe noch auf politische und religiöse Intoleranz zu sprechen und führte aus, daß es im höchsten Grade verwerflich sei, wenn die Unduld samkeit so weit gehe, daß Geseze gemacht würden, welche Ueberzeugungen unter Strafe stellen.( Beifall.) An der Debatte bes theiligten sich die Herren Süßmaier, Borchardt und M. Baginsti Bei den Ausführungen des lezteren über religiöse Intoleranz erklärte der überwachende Beamte die Versammlung für auf gelöst.
Nicht gerechtfertigte Auflösung einer Versamm Inng. Auf seine Beschwerde über die polizeiliche Auflösung der am 18. Juni im ,, Königstadt Kafino" abgehaltenen öffent lichen Schuhmacherversammlung erhielt der Schuhmacher Herr Krause folgenden Bescheid: Berlin, den 16. Juli 1888. Er. Wohlgeboren erwidere ich auf die am 14. d. M. hier einge gangene Beschwerde ergebenst, daß ich die auf Grund des§ 9 des Sozialistengesetzes vom 21. Dftober 1878 erfolgte Auflösung der am 18. v. M. abgehaltenen öffentlichen Schuhmachervers fammlung nicht für gerechtfertigt erachtet und den mit der Ueberwachung beauftragten Beamten entsprechend verständigt habe. Der Polizeipräsident. v. Richthofen.
Außerordentliche Generalversammlung der Maurer Berlins und Umgegend heute, Donnerstag, Abends 8 Uhr in der ,, Tonhalle", Friedrichstr. 112. Tagesordnung: Stellung nahme zum partiellen Streit. Gewerkschaftliches. Der wichtigen Tagesordnung wegen ist es Pflicht eines jeden Maurers, in der Versammlung zu erscheinen.
Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereins sämmt
licher Berufsklaſſen( E. 5. Nr. 2). Versammlung am 21. Juli, Abends 8 Uhr, bei Bartelt, Flottwellstr. 5. Bericht erstattung über die Generalversammlung. Aufnahme neuer Mits glieder.
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Gesang-, Turn- und gesellige Vereine etc. am Donnerstag. Männergesangverein Lätifia" Abends 9 Uhr in Bettin's Restaurant, Veteranenstr. 19.- Gesangverein Brezel schluß" Abends 8 Uhr im Restaurant Schumann, Alte Jalob straße 38.- Männergesangverein ,, Nordstern" Abends 9 Uhr im Restaurant Jacob, Lindowerstr. 26. Schäfer'scher Gefang verein ,, der Elfer". Abends 9 Uhr bei Wolf u. Krüger, Stalizer Straße 126, Gesang.- Gesangverein Blüthenfrang" Abends 9 Uhr im Restaurant Dresdenerstraße 40. Freya" Gefangverein der freireligiösen Gemeinde, Abends 8 Uhr Neue Friedrichstraße 35, Saal 3. Männergefangverein Alexander" Abends 9 Uhr im Restaurant Rose, Straußberger Straße 3. Männergesangverein Liebesfreiheit" Abends 9 hr im Restaurant Siemund, Linienſtr. 8.- Gesangverein Männerchor " St. Urban" Abends 9 Uhr Ritterstr. 105. Gesangverein " Deutsche Liedertafel" Abends 9 Uhr Köpniderstr. 100. Turns verein Hasenbaide"( Lehrlings- Abtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. 60-61.- Berliner Turngenossenschaft"( 7. Lehr lings- Abtheilung) Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Brizerstraße 17-18; desgl. 6. Männer Abtheilung Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Gubener ftraße 51. straße 51. Lübeck'scher Turnverein( Männer Abtheilung) Abends 8 Uhr Elisabethstraße 57/58. Allg. Arends'sche Stenographenverein, Abth. Louisenstadt", Abends 8 Uhr im Restaurant Preuß, Dranienstraße 51. Arends'scher Stenos graphenverein Bhalany" Abends 8 Uhr im Restaurant Bum Bucktower Garten", Buckowerstraße 9.- Berliner Stenos graphen Verein( System ( System Arends) Abends 9 Uhr im Restaurant Friedrichstraße 208. Stolze'scher Steno graphen- Verein Nord- Berlin" Abends 9 Uhr Schlegelstraße 44. Verein der Naturfreunde" Abends 9 Uhr im Restaurant Wienerstraße 35. Wienerstraße 35.- Verein der Unruhstädter Abends 8 Uhr im Königstadt- Kafino", Holzmarktstraße 72. Rauch flub Kernspiße" Abends 8 Uhr im Restaurant, Holz marktstraße 44. Rauchtlub Arcona" Abends 9 Uhr bei Brandt, Forsterstraße, Ecte der Reichenbergerstraße. Rauchflub Dezimalwaage" Abends 8 Uhr im Restaurant, Memelerstraße 82. Rauchflub ,, Vorwärts" Abends 9 Uhr bei Herrn Tempel, Restaurant Bum Ambos", Bres lauerstraße 27. Orientalischer Rauchflub" Abends 9 Uhr im Restaurant Wiechert, Oranienstraße 8.
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Leipzig, 15. Juli .( Eisenbahnjubiläum.) Im Laufe der nächsten Tage wird man in Sachsen abermals zwei 50jährige Eisenbahnjubiläen begehen dürfen. Nachdem im Jahre 1837 eine erste fleine Theilstrecke der Eisenbahn Leipzig- Dresden dem Verkehr übergeben worden war, wurden am 19. resp. 31. Jult die Theilstrecken Dresden- Weintraube und Leipzig Wurzen in Betrieb genommen. Die Eröffnung der letzteren Strede war insofern von größerer Bedeutung, als hier zum ersten