cen nicht falischen Ausbildung verweilt, hatte kürzlich eine Reise durch Trinkgeldschland und nach Wien unternommen. Nach seiner Rüd alarirung bemerkte die Wirthin eine auffallende Erfaltung in den dürfa findungen des Bolen und nahm fich diese Veränderung handlung zu Herzen. Geſtern Morgen nun erſchien fie gegen 6 Uhr n, weil einem Bimmer und bat ihn, zu gestatten, daß fie fich auf nd nicht Shaise longue ausruhen könnte, ihr wäre nicht woh!! ern eigene liunge Mann erlaubte es und schlief wieder ein. Plöglich Coffen werde er durch einen Knall geweckt, der Schuß hatte ihn selbst und müffen, und das Blut strömte ihm das Gesicht entlang. Er
rte eine Erklärung, worauf fte erwiderte:" Ich nehme mir in geht das Leben!" Zugleich richtete fie gegen sich selbst den ben Gatta ver und versetzte sich einen Schuß in den Leib. In einer er Cochindhte wurden beide nach der chirurgischen Klinik in der t er sich alstraße befördert, wo fte gegenwärtig unter ärztlicher Belung stehen. Wie man erfährt, soll es sich beiderseits um gehö derr," antiche Verlegungen handeln.
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Pachen Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen andheits- Amts sind in der Zeit vom 8. bis 14. cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres Thr Abenschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,1, g. Mehren reslau 27,0, in Königsberg 27,9, in Köln 19,6, in Frankder Pfa. M. 17,8, in Wiesbaden 19,7, in Hannover 17,2, in Ichem ein I 8,5, in Magdeburg 30,1, in Stettin 28,6, in Altona Neugierig in Metz 22,9, in München zu erfo in Straßburg - in Nürnberg 16.5, in Augsburg 20,6, in den 19.3, in Leipzig 22,1, in Stuttgart 15,4, in Karls half m 20,1, in Braunschweig 27,6, in Hamburg 25,9, in Wien in Best 32,9, in Prag 29,4, in Triest 27,7, in Krakau in Amsterdam 17,3, in Brüffel 15,8, in Paris
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in London 15,6, in Glasgow 16,4, in Liverpool 16,7, adhe bublin 22,5, in Edinburg 16,2, in Kopenhagen 16,5, in vorgestem tholm 23,5, in Chriftiania 23,0, in St. Petersburg 31,8, ld in Charschau 25,4, in Odeffa in Rom , in Turin te um die in Venedig 22,1, in Alexandria 39,2. Ferner in der Zeit ußergewö 17. bis 23. Juni dieses Jahres in New- York 28,0, in und headelphia 20,0, in Baltimore 23,3, in Kalkutta 23,2, in Maffenbay 25,3, in Madras 33,8. 108 1 1er Fea a84 10006
ht fehlte In der Berichtswoche hat die Sterblichkeit in den meisten dem wüßstädten Europas im Vergleich zur Vorwoche abgenommen, Trunken überftieg fie in vielen derselben noch immer die normale. überdies gering( bis 15.0 pro Mille und Jahr berechnet) war die halb er deblichtet in Staffel( 18,5), in Rostoc( 11,5), Düsseldorf , einen hen, Bremen , Mannheim . Günstig( bis 20,0 pro Mille und arre lub) in Frankfurt a. M., Wiesbaden , Darmstadt , Köln , Bar
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wurde aber noch rechtzeitig lofgeschnitten und nach seiner Woh nung gebracht. Um dieselbe Seit stürzte der Dachdecker Milster von einem in der Höhe des fünften Stocks des Hofgrundstücks Alexanderstraße Nr. 22 angebrachten Hängegerüftes herab und blieb auf der Stelle todt. Um dieselbe Zeit fiel ein 5 Jahre alter Knabe in der Näbe der Köpnicker Brücke von der Treppe in den Louisenstädtischen Kanal, wurde aber durch einen Schiffer alsbald wieder herausgezogen und, an scheinend ohne Schaden genommen zu haben, seinen Eltern zugeführt. Ferner wurde vor der Kaserne des 1. GardeDragoner- Regiments in der Bellealliancestraße ein 3 Jahre alter Knabe durch eine Equipage überfahren, anscheinend jedoch nur unbedeutend am Kopf verlegt. Gegen Abend wurde eine 60 Jahre alte Frau in der Kaiser Wilhelmstraße hilflos und anscheinend frank auf der Straße liegend vorgefunden und mittelst Droschke nach dem Krankenhause im Friedrichshain gebracht.- In der Nacht zum 24. d. M. entstand in der Wohnung des Kürschners Moſes , Palliſadenstraße 98, aus noch nicht feſtgestellter Ursache Feuer. Daffelbe zerstörte den Inhalt der Woh nung völlig und brachte die Bewohner in große Gefahr, aus welcher fie nur durch den schnellen Angriff der Feuerwehr gerettet wurden.
Gerichts- Zeitung.
* Ein gutes Ende nahm die Verhandlung gegen den Stadtreisenden Sülflow, der sich wegen Unterschlagung vor der 92. Abtheilung des Schöffengerichts befand. Der Angeklagte follte eine Regulatoruhr auf Abzahlung genommen und bald darauf versetzt haben, obgleich nur 1 M. Anzahlung geleistet war. Sülflow giebt zu, die Uhr auf Abzahlung entnommen zu haben, doch sei dieselbe von seiner Frau seiner Frau ohne sein Wiffen versetzt worden. Der als Beuge vorgeladene Pfandleiher Bander ist inzwischen verstorben und sein Nachfolger fann nicht befunden, ob der Angeklagte oder deffen Ehefrau das Objekt zum Verfaß brachten. Die ebenfalls als Zeugin an wesende Frau Sülflow fagt im Sinne ihres Mannes aus. Ich war in großer Roth" bemerkt die Zeugin meine Kinder ,, meine Kinder baten um Brot und da nahm ich den Regulator, um ihn ins Leihhaus zu bringen. Mein Mann wußte von der Sache nichts, denn er war nicht zu Hause, sondern suchte Arbeit." Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten 14 Tage Ge fängniß, weil wohl anzunehmen sei, daß seine Ehefrau im Einverständniß mit ihm das Vergehen ausgeführt habe; der Ge richtshof erkannte aber auf Freisprechung von Strafe und
Erde abra Elberfeld, Stuttgart , Nünberg, Dresden , Amsterdam , Kosten. worauf fel, London , Glasgow , Liverpool, Edinburg . Auch in ingenio sburg, Altona , Karlsruhe blieb die Sterblichkeit eine mäßig ab dem( etwas über 20.0 pro Mille und Jahr). Sterblichkeits. rn über 35,0 pro Mille und Jahr wurden aus keiner deutn Stadt gemeldet. Insbesondere haben sich auch in dieser che Darmtatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder in den ten Großstädten als häufigere Todesveranlassung erwiesen,
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welche da ohl ihre Zahl in nicht wenigen Orten abgenommen hat und mtatarrhe im Allgemeinen infolge der fübleren Temperatur erfuchten Luft viel weniger Sterbefälle als in der entsprechenden Woche bemerkte Vorjahres hervorriefen. Ansehnlich war jedoch, besonders in von de lin, Breslau , Vünchen, Hamburg , Königsberg , Danzig , feiner adeburg, Stettin , Wien , Pest, London , Warschau , St. Pe für nburg u. a. D. die Zahl der Todesfälle an diesen Krankheitsnen. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammtn die hre Kin lichkeit war im Allgemeinen eine verminderte. Von je 00 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 119, atspreche Rünchen 116 Sänglinge. Afute Entzündungen der Athgenzunehm gsorgane führten ebenfalls im Ganzen weniger Todesfälle chreiten ei. Unter den Infektionskrantheiten wurden Todesfälle Sein at Rasern, Tiphtherie, typbösen Fiebern und an Keuchhusten mähen. mehr, dagegen an Scharlach und Pocken etwas weniger det. Masern führten in Berlin , Hamburg , Altona , London , St. Petersburg häufiger, in Prag etwas seltener DientCode. Erkrankungen haben aber in den meisten Orten,
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nbaft Steinpenen Berichte vorliegen, abgenommen, nur in St. Peters
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stieg die Bahl derselben. Das Scharlach firber bedingte in hen, Praa, Kopenhagen , St. Petersburg weniger, Wien ,
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ößerer, aus Berlin in fast gleicher Bahl, wie in der Vormitgetheilt. Die Sterblichkeit an Diphtherie und war in München , Dresden , Magdeburg , Wien , Kopen
urg, Breslau , Hannover , Leipzig , Braunschweig , Meg, findet Betersburg eine größere, als in der Vorwoche. Neue Er ungen famen aus Berlin , Kopenhagen , Christiania und St.
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Welch üble Folgen ein bloßer Scherz haben kann, lehrte ein Anklagefall, der gestern( Dienstag) vor der zweiten Ferien- Straffammer des Landgerichts Berlin I zur Verhand lung gelangte. Jm Monat Februar d. J. fand in einem am Gendarmenmarkt belegenen Restaurant eine folenne Studenten Kneiperei statt. Als die Gesellschaft fich zum Aufbrechen anschickte, begannen zwei anwesende Kammergerichts- Referendare aus Scherz ein Gefecht. Kammergerichts- Referendar v. L. führte mit einem Stocke einen Stoß gegen die Brust seines Kollegen Dr. v. R., den dieser mit seinem Schirm zu pariren suchte. vollständig zugeknöpftem Winterüberzieher dastand. Die Sache schien um so weniger, gefährlich, da Dr. v. R. in Allein letterer hatte, wie die Beugen bekundeten, dem edlen Gersten, saft etwas über Gebühr zugesprochen, so daß die Möglichkeit vorliegt, er sei, als er den Stoß pariren wollte, ein wenig vorn über getaumelt. Dies mag die Veranlassung gewesen sein, daß der Stoß nicht die Brust, sondern die Nähe des Auges traf. Dr. v. R. brach vor Schmerz zusammen. Seine Kommilitonen, ganz besonders sein sogenannter Gegner, der Kammergerichtsreferendar v. L., nahmen sich des Verlegten sofort an. Ein eiligst herbeigerufener Arzt ordnete die Ueberführung des Verlegten in ein Krankenhaus an. Obwohl dort die größte Sorgfalt angewendet Krankenhaus an. Obwohl dort die größte Sorgfalt angewendet wurde, so verschied Dr. R jedoch bereits am zweiten Tage infolge einer erlittenen Gehirnerschütterung. Kammergerichtsreferendar v. 2. mußte nun gestern die Anklagebant Eingangs bezeichneter Straffammer betreten, um sich wegen fahrlässiger Tödtung zu verantworten. Der Vertreter der Staatsanwalt schaft Gerichtsaffeffor Dr. Werner bemerkte: Es sei für ihn unendlich peinlich, daß er in einer so traurigen Angelegenheit gegen einen Kollegen seines Amtes walten müffe. Sicherlich habe der Angeklagte den traurigen Ausgang nicht beabsichtigt. Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme treffe den Anges flagten bei dem Vorgang selbst kein Vorwurf. Es sei allerdings
e Arbeiter London , Warschau eine geringere; dagegen in Berlin , zu tadeln, daß die Unfitte des scherzhaften Fechtens noch immer
brecher über
affaire( burg in etwcs gesteigerter Bahl zur Anzeige. Die Bahl Am Commodesfälle an Unterleibstyphus war in Berlin , London , et" Surlat Erkrankungen waren in Hamburg und St. Petersburg hür zu fe Marienwerder und Stettin und aus Edinburg je 1 Erng mitgetheilt, sowie aus Berlin 1 Erkrankung an epide lange 3 Genicstarre. Der Keuchhusten forderte in London und fich, als n mehr Opfer, in Hamburg stieg, in Kopenhagen und e. Sofort cdam dagegen sant die Zahl der bekannt gewordenen neuen
Betersburg fast die gleich große wie in der vorangegangenen
häufiger. An Flecktyphus wurden aus den Regierungs
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den Angeklagten von dem Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht ganz freisprechen können. Der Angeklagte werde deshalb bestraft werden müffen. Auf das Strafmaß fomme es hier nicht an, dem Gesetze sei durch die Bestrafung an fich bereits Genüge geschehen. Er( Staatsanwalt) bringe deshalb 8 Tage Gefängniß in Vorschlag. Der Gerichtshof( Vorsitzender Landgerichtsdirektor Brausemetter) erkannte jedoch auf Freisprechung, da der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen habe, daß den Ange flagten auch der Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht treffe. Schuld an dem Unglüd habe vielmehr der Verteste selbst, der, als er den Stoß pariren wollte, vornüber taumelte.
* Als Bechprellerei qualifizirte sich die Handlung des Schuhmachers Sommerfeld, über welche die 92. Abtheilung des
Eine sogenannte Klamotte", die größere Hälfte eines Biegelsteines, legte der Arbeiter Fürstenberg vor dem Präsidenten der 92. Abtheilung des Schöffengerichts auf den Tisch nieder, um das Gericht mit dem Gegenstand belannt zu machen, mittelst dessen er von seinem Kollegen, dem Arbeiter Stanto, gemißhandelt worden war. Staatsanwalt und Richter warfen prüfende Blicke auf das gefährliche Beweisstück und es fiel dem Angeklagten Stanto ersichtlich recht schwer, dieſem corpus delicti gegenüber zu behaupten, daß er das Ding für ein Stüd Schnee angesehen habe. Winter war es freilich noch, als die That stattfand, welche heute gefühnt werden sollte, auch Schnee war an dem bezüglichen Tage genügend vorhanden. Fürsten berg hatte eine Handvoll Schnee aufgehoben und dem Kameraden Stanko ins Gesicht geworfen; der lettere nahm aber das Stück„ Klamotte" und warf es seinem Mitarbeiter derartig gegen den Kopf, daß das Blut hoch aufsprigte und der Be Schädigte 7 Tage zu Bette liegen mußte. Beuge Holzhändler Schulz hat den Vorfall mit angesehen und ist auch der Meis nung, daß der Angeklagte schon an der Schwere des Klumpens den Inhalt erkennen mußte. Der Staatsanwalt bezeichnet die Handlungsweise als eine recht rohe, für die eine Woche Ge fängniß wohl am Plaze sei. Das Gericht trat dieser Anschaus zwar bei, aber verurtheilte den Angeklagten nur zu 30 M. event. 6 Tagen Haft.
* Ueber einen verwegenen Gaunerstreich hatte gestern die 88. Abtheilung des Schöffengerichts zu urtheilen. Am 13. Juni d. J. schlenderten drei Personen gemächlich die Möckernstraße entlang nach dem Tempelhofer Ufer zu. Das Benehmen dieser Leute war ein recht eigenthümliches: fte gingen zeitweise einzeln an die Schaufenster der Läden, warfen begehrliche Blicke in das Innere vom Eingang aus und ver einigten sich dann wieder zu einer Gruppe. um hinterher das Treiben von neuem beginnen. Einem desselben Weges gehenden Eisenbahnbeamten fiel das Gebahren auf und der Mann bes schloß, die Gesellschaft aus der Ferne zu beobachten. Am Tempelhofer Ufer betraten zwei Don den verdächtigen Gestalten den Laden des Kaufmanns Stelle, forderten einige Kleinigkeiten und legten ein Zwanzigmarkstück auf den Ladentisch. Während nun das nöthige Kleingeld aufge zählt wurde, fam plößlich die dritte Person von der Straße hinzu und verlangte eine Bigarre. Kaum hatte der Handlungs diener fich angeschickt, das Begehrte hervor zu holen, als die beiden ersten Gesellen das Goldſtüd sammt dem Kleingeld ein strichen und mit ihrem Raub das Weite suchten. Nummer dret murde aber dingfest gemacht und entpuppte sich als der Kommis Bernhard Eisner. Die beiden Räuber will derselbe nicht fennen; seiner Behauptung nach hatte er nur die Absicht, cine Bigarre zu kaufen. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten Der Theilnahme am Diebstahl überführt und beantragte für ihn 14 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf 4 Wochen Gefängniß, von denen 3 durch die erlittene sechswöchentliche Unter suchungshaft als verbüßt erachtet wurden.
Würzburg . Wegen Soldatenmißhandlung( Mißbrauchs gebenen bei Mißbrauch der Waffe) stand unter Anklage ter der Dienstgewalt durch förperliche Mißhandlung von Unters Unteroffizier der in Germersheim detachirten 5. Festungs tompagnie des fal. 2. Pionierbataillons in Speyer , Friedrich Bauberger aus Eberbach ( Baden). Derselbe mishandelte am 23. April 1. J. Nachmittags gelegentlich einer Detailübung mit 10 Mann seiner Abtheilung im Hofe der Seiffellaserne in Fermersheim mehrere derselben in unverantwortlicher Weise. Er hatte die Uebung, obwohl nicht in dienstfähigem Zustande, weil noch unter der Nachwirkung eines Tages vorher begange= Ererziren dann, nicht weil es an der Unaufmerksamkeit der nen Erzeffes im Trinken stehend, übernommen, und da das Mannschaft, sondern weil es an den von ihm zu gebenden Kom mandos fehlte, nicht zusammenbing, vier Pioniere mit Kolbenſtößen in den Rücken, Faustschlägen in das Geficht und Stößen unter das Kinn traktirt, einem sogar noch befohlen, 200 Mal berger wurde in Ansehung sonst sehr guter Führung zu der ge die Kniebeuge zu machen, was dieser indeß nicht befolgte. Bauringen Strafe von 2 Monaten Gefängniß verurtheilt. Degradation, die von der Staatsanwaltschaft beantragt war, wurde nicht ausgesprochen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 23. Juli. ( Unmenschliche Behandlung eines Kindes.) Vor dem Landgerichte in Verden hatten sich am 5. Januar d. J. der frühere Reisende Karl Kropp aus Heme= lingen und deffen Ehefrau wegen Körperverlegung zu verant worten. Beide waren beschuldigt, einen im Bremischen unehe lich geborenen Knaben, der sich von 1885 und 1887 in ibrer Pflege befunden hat, wiederholt förperlich mißhandelt zu haben. Der im Oktober 1882 geborene Anabe litt an der Schwäche des eigenthümliche Weise abzugewöhnen. Kropp holte Brennnesseln Bettnäffens, und diese suchten ihm die Angeklagten auf eine und gab fte seiner Frau, welche dieselben in das Bett des Knaben legte. Dann legte sie den Knaben mit dem bloßen Gesäß darauf und ließ ihn die Nacht hindurch in dieser Lage. Am anderen Morgen besah sie den Körper des Knaben und äußerte zu ihrem Manne, der Knabe habe gar kein Gefühl. Dann zerkragte fie das Gefäß des unglücklichen Anaben, bis das Blut floß. Ein anderes Mal, als der Knabe seine Kleider beschmugt hatte, band Kropp ihm mit einem Tuche den Mund zu und schlug ihn mit einem dicken Stocke auf das Gefäß, wie er denn öfters den Knaben züchtigte, ohne einen triftigen Grund zu haben. Dann sperrte seine Frau ihn einmal in den Keller, wodurch der Anabe eifig talt am ganzen Körper wurde. Den Strafantrag wegen Körperverlegung hatte die uneheliche Mutter gestellt und Das Gericht hat denselben auch als ausreichend anerkannt, da in Bremen , solange die uneheliche Mutter lebt, tein Vormund er nannt wird. Das Urtheil lautete gegen Kropp auf 7 Monate, gegen seine Frau auf 4 Monate 14 Tage Gefängniß. In der Revision der Angeklagten, welche vor dem 3. Straffenat zur Verhandlung fam, wurde ausgeführt, es sei aus bem Urtheile nicht ersichtlich, perverlegung mittelst warum bei der Kör der Neffeln eine gemeinschaft
anzig Kinaut zeigten sich in feinem Orte in nennenswerther Bahl. Schöffengerichts zu befinden hatte. Der Genannte ging eines folchen Socken famen aus den Vororten Wiens und aus London Tages mit einem Ulanen spazieren und wie gewöhnlich in sols aus Königsberg und Wien je 2, aus Lyon 3, aus St. untennili sburg und Warschau je 6, aus Triest 7, aus Prag 11 Todess Claffe der ur Meldung, dagegen neue Erkrankungen aus Best 2, aus Ind dem Betersburg 6, aus Wien 9.
n lange Die ſanitären Verhältnisse in Berlin waren auch in dieser abhaft tswoche günstige, wenn man von der infolge der Sommerrüche ein Brechdurchfälle der Kinder abfieht. Aber auch diese Krantm unbeiben gesteigerten Bahl tödtlich verlaufender Darmkatarrhe cut in ormen traten infolge der tübleren in der Berichtsvorherrschenden Temperatur der Luft seltener zu Tage
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chen Fällen, so machte sich auch hier das Bedürfniß nach einem frischen Trunte bei den Wanderern geltend. In der Nähe winkte den Durstigen das Schild einer Kneipe und flugs be schloffen fie, einzutreten. Sommerfeld bestellte 2 Glas Bier, zu denen dann noch als besonderes Labfal zwei saure Gurken verzehrt wurden. Die ganze Beche betrug nicht mehr als 50 Pfennige. Der Angeklagte hatte aber augenscheinlich feine Neigung, diesen Betrag zu zahlen; er wartete den Moment ab, wo der Kellner anderweitig beschäftigt war, und„ berduftete" aus dem Lokal. Weit fam er aber nicht, denn der
noniffe forderten viel weniger Opfer als sonst um diese Jahreszeit. dienstbare Geist bemerkte sofort das Verschwinden des unsoliden liche Handlung angenommen sei. Des ferneren werde
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ormen erlagen, erreichte die Zahl derselben in der ent enden Woche des Vorjahrs die Höhe von 258. Der An des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war fast der wie in der Vorwoche. Etwas seltener waren dagegen Entzündungen der Athmungsorgane. Die Infektionstheiten zeigten im allgemeinen ein ähnliches Verhalten wie er vorhergegangenen Woche. Erkrankungen an typhösen rn waren selten, Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie
einer in in nur wenig gegen die Vorwoche gesteigerter Bahl zur Anfche ge und waren in feinem Stadttheil besonders häufig. Er
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ingen an Masern haben abgenommen und zeigten sich im auer Viertel, in der diesseitigen Luisenstadt und in der enburger Vorstadt häufig; auch eine Erkrankung an epideGeniditarre fand Aufnahme in einem Krankenhauſe. rofenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut und fungen im Wochenbett seltener zur Behandlung. Rheu The Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vorfeine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen. olizeibericht. Am 23. d. M., Vormittags, fiel ein ce alter Knabe aus dem Fenster der Bernauerstraße 66, pen hoch belegenen Wohnung seiner Pflegemutter auf Bürgersteig hinab. Er wurde noch lebend nach dem 3- Strantenhause gebracht. Gegen Mittag wurde ein
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en in seiner Wohnung in der Annenstraße todt im Bett vorgefunden. Es ist anzunehmen, daß es sich vergiftet Die Leiche wurde zur Feststellung der Todesursache nach ichenschaubause gebracht. Nachmittags machte ein Haus
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Den Versuch, fich in einer auf dem Hofe des Grundstücks
bielt ein aufer Allee 36-39 befindlichen Remise zu erhängen,
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wo er sich zur Zahlung der Beche herbeilaffen mußte. Staats anwalt und Gerichtshof faßten die Sache sehr milde auf und der Angeklagte kam mit einer Strafe von fünf Mart davon.
Die Zimmervermietherin Frau Heffe stand gestern unter der Anklage des Hausfriedensbruchs und der Beleidigung vor der 94. Abtheilung des Schöffengerichts. Sie hatte am 1. Juni einem Studenten eine aus vier Räumen bestehende Wohnung vermiethet. Schon am folgenden Tage bemerkte der Miether eine solche Unsauberkeit in der Wohnung, daß er sofort ausziehen und den gezahlten Miethszins zurück haben wollte. Student dennoch aus, will aber dabei erklärt haben, daß die Als Frau H. fich weigerte, den Kontrakt zu lösen, zog der von ihm bezahlte Wohnung bis zum Ablauf der Miethszeit zu seiner Verfügung stehen müffe. Am folgenden Tage erschien er mit einem Freunde in der Wohnung. Frau Heffe hatte auf einem Seffel in der Wohnstube Plaz genommen und weigerte fich, trotz mehrfacher Aufforderung, die Stube zu räumen. Der Miether habe sich seiner Rechte begeben und in der Wohnung nichts mehr zu befehlen, so behauptete fte. Erst als der Verlaffen der Wohnung, nicht aber ohne vorher ihrem Gegner Student einen Schußmann holte, bequemte fich Frau H. zum einige grobe Beleidigungen entgegenzuschleudern. Der Staats anwalt beantragte wegen des Hausfriedensbruchs 100 M., wegen der Beleidigung 150 M.; der Gerichtshof meinte aber, daß die Angeklagte bei den, den Frauen eigenthümlichen irrigen Rechtsbegriffen ein Bewußtsein von der Strafbarkeit ihrer Handlung nicht beseffen habe und sprach sie wegen des Hausfriedensbruches fret. Die Beleidigung wurde mit einer Geldstrafe von 30 M. geahndet.
behauptet, die uneheliche Mutter fel zur Stellung des Straf antrages nicht berechtigt gewesen", da in Bremen das gemeine Recht gelte. Der Reichsanwalt beantragte die Verwerfung der Revision und sagte, es sei durchaus nicht rechtsirrthümlich, eine gemeinschaftliche Handlung anzusehen, wenn zwei Berfonen in der Weise zusammen wirken, daß die eine das Mittel zur That liefert und die andere es anwendet. Daß der Angeklagte Kropp die Verwendung der Brennneffeln nicht gekannt habe, sei offenbbr vom Gerichte nicht angenommen worden. Das Reichsgericht erachtete die Revision zum Theil für begründet und hob das Urtheil auf, indem es die Sache an das Land gericht zurüd verwies.
Bereine und Versammlungen.
Der Fachverein der Schlosser und Berufsgenossen hielt vor einigen Tagen in Seefeldt's Lokal, Grenadierstr. 33, seine Generalversammlung ab mit folgender Tagesordnung: 1. Kaffenbericht; 2. Abrechnung vom Vergnügen; 3. Aufnahme neuer Mitglieder; 4. Wahl des Vorstandes; 5. Verschiedenes und Fragekasten. Nachdem die ersten drei Gegenstände der standes geschritten. Tagesordnung erledigt, wurde zur Ergänzungswahl des Vorstandes geschritten. Die Wahl fiel auf folgende Herren: Gründel, 1. Vorsitzender; Schnürpel, 2. Vorfzender; Hoff mann, 2. Kafftrer; Müller, 1. Schriftführer; Hütter, 2. Schrift führer; Daue, 1. Bibliothekar. Hierauf sprach Herr Pirch über den demnächst einzuberufenden Kongreß der Schloffer Deutschlands und ersuchte diejenigen Kollegen, welche fich an den Vorarbeiten hierzu betheiligen wollen, fich bei ihm( Redner), Veteranenstr. 10, Hof 4 Tr., zu melden. Dann gab er Bericht über den beendeten Streit der Schloffer Hamburgs und den