1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 298.
war voll
Sonntag, den 20. Dezember 1896.
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13. Jahrg.
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Staats:
halb fünf Jahren einzuführen. Gegenüber dem De eingehende und, wie es schien, sehr vertrauliche Brüsewitz und sächsische Rechtsprechung. putations Beschluß erklärten sich die Gesellschaften, unter Unterredung gehabt. Die Staatsbürger Beitung" Während der Todtschläger v. Brüsewitz noch immer nicht end- Ablehnung desselben, bereit den Einheitstarif von 10 Pf. scheint über die Broschüre deshalb besonders ärgerlich zu sein, giltig abgeurtheilt zu sein scheint, hat bereits einen Beitungs- innerhalb drei Jahren nach Abschluß des Vertrages einzuführen. weil fie, ihr angeklagter Redakteur und dessen Bertheidiger darin verredakteur, der sich eine Kritik der Brüsewißerei erlaubte, die Die Deputation beschloß, dem Wunsche der Gesellschaften nach hältnißmäßig kurz behandelt werden. Aber sie läßt unerwähnt, strafende Hand der Staatsanwaltschaft ereilt. Am 28. Oftober zukommen. In den Einheitstarif werden sämmtliche Vororte daß im Vorwort ausdrücklich hervorgehoben wird, daß brachte die, Voltsstimme" in Burgstädt einen Artikel, einbezogen. nur die wichtigen Aussagen und Erklärungen im stenoworin fie der offiziellen Darstellung des Regiments Der Vertragsentwurf hatte dem Magistrat ein Aufsichts- graphischen Wortlaute mitgetheilt werden, deshalb müßte sie die eines Zeugen gegenüber stellte, und dann einige recht vorbehalten, die Gesellschaften lehnen dies ab und wollen eigentlich dem Verlage dankbar sein, daß die wir wollen Breßstimmen 1 wiedergab. In der einen nur ein Recht auf Auskunftsertheilung zugestehen. Auch höflich sein wenig hervorragende und rühmenswerthe Haltung, einem Todtschlägerthum in Epauletten" die Rede. Um zu hiermit erklärt sich die Deputation einverstanden. Die Ge die sie in diesem Prozesse gespielt hat, nicht noch besonders zeigen, wie weit die Entrüftung fogar in militärfreundlichen fellschaften wünschen die Erweiterung des Vertrages dahin, daß hervorgehoben wurde. Wie wenig tendenziös der HerausKreisen gehe, bruckte die Volksstimme" eine Aeußerung der ihnen die Konzession auch für die Güterbeförderung unter gleichen geber der Schrift verfahren ist, geht auch daraus hervor, nationalliberalen Rheinisch- Westfälischen Zeitung" ab, die darauf Bedingungen ertheilt wird. Die Deputation stimmt auch dieser daß beispielsweise auch die Stelle, worin der Staatsanwalt mit hinwies, daß der Brüsewig'sche Fall nicht der einzige seiner Art Forderung zu. Bezüglich der Sommerwagen hatte die bitterer Ironie an die angebliche teutsche Ehren- und fei, und die in dem Sage gipfelte, wenn den Offizieren nicht das Deputation den Verkehr der Schaffuer mit dem Publikum auf Wahrheitsliebe und Offenheit der Bewußtsein beigebracht würde, daß sie dem Gesetze zu gehorchen den Laufbrettern in Fortfall zu bringen beschlossen. Die bürger Zeitung" allerdings vergeblichappellirte, bätten, würde den Bürgern nichts übrig bleiben, als sich mit Gesellschaften wünschen die jetzige Einrichtung der Sommerwagen weggeblieben ist. Und der Vertheidiger und Angeklagte haben Revolvern zu bewaffnen, um sich gegen drohende Angriffe wehren beizubehalten. Zur Begründung dieses Wunsches führen die ein sehr seltenes Schauspiel sogar offen die Artikel der Gesellschaften die Beliebtheit der Einrichtung an und meinen, Staatsbürger Zeitung" desavouirt mit der Erklärung: Diese Aeußerung des nationalliberalen Blattes haben un- daß die Zahl der durch Benutzung der Laufbretter verunglückten der angeklagte Redakteur identifizive sich nicht mit den Artikeln zählige Beitungen nachgedruckt, ohne daß es jemandem eingefallen Schaffner gering sei. Ein Nachweis dieser Fälle ergiebt, der Staatsbürger- Zeitung". wäre, darin eine strafbare Handlung zu finden; die Staatsanwalt- daß etwa 16 pet. aller und 21 pet. der schweren Unglücksfälle In der That sehr deutsch ! schaft in Chemnitz aber sah in ihr erstens eine Beleidigung infolge der Laufbretter vorgekommen sind. Die Deputation be der Offiziere der sächsischen Armeekorps, zweitens eine schloß an dem Verlangen, die Laufbretter zu beseitigen, feftAufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewalt zuhalten. thätigkeiten, endlich eine Aufforderung zu der in Sachsen verbotenen Handlung des Tragens heimlicher Waffen". Die sächsischen Gerichte haben nämlich entschieden, daß durch ein Edikt vom Jahre 1659 das Tragen der etwa Mitte dieses Jahrhunderts erfundenen Revolver verboten ist,
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Die städtische Verkehrsdeputation hat, wie unsere Leser aus dem Bericht ersehen fönnen, den toalirten Pferdebahngesellschaften ein feines Weihnachtspräsent gemacht. Fast in Es bleibt nun nur noch der Streitpunkt wegen des der Stadt allen Punkten hat der kapitalsfrohe Widerstand der Gesellschaftszu leistenden Entgelts zu erledigen. vertreter den Sieg davongetragen. Nach dem gestrigen Ver Bekanntlich hatte die Deputation neben der Brutto- Abgabe halten der Deputation zu schließen wird auch noch von 8 pet. eine Betheiligung am Reingewinn verlangt. Die die verlangte Betheiligung am Reingewinn den diviGesellschaften lehnen jede Betheiligung am Ueberschuß ihres dendenlüsternen Aktionären geopfert, geopfert, und da vermuthlich Unternehmens ab. Ueber diesen Punkt wird die Deputation in Magistrat und Stadtverordneten Versammlung wenigstens ihrer nächsten Sigung, die in einigen Tagen stattfinden soll, Be- die Majorität schluß fassen. machungen der Deputation Ja und Amen sagen werden, so tönnen sich die Direktoren der Gesellschaften ins Fäustchen lachen, und mit Fug und Recht von ihrer Generalversammlung ein Extradouceur verlangen. Das Monopol für die Gesellschaften bis zum Jahre 1919 ist anscheinend gesichert. Das Kapital fann froh locken die 12prozentige Dividende liegt auf der Strecke. Morgen heißt's an der Börse: Pferdebahn- Aftien sehr begehrt." Der Kurs steigt, und das hat mit ihren Beschlüssen die Verkehrsdeputation gethan!
Der Redakteur Fröhlich stand deshalb am 18. Dezember vor der Strafkammer in Chemniß. Er bestritt jede Absicht einer strafbaren Handlung, namentlich einer Beleidigung der sächsischen Offiziere und erklärte, mit seinen Worten nur an die gedacht zu Der Stadtverordnete Jacobi hat, unterstützt von 52 Stadthaben, die ähnlich wie Brüfewiß es für ehrenhaft hielten, einen verordneten aller Fraktionen, in der Stadtverordneten- Versamm Wehrlosen niederzustechen. Der Bertheidiger Rechtsanwalt Heine lung folgenden Antrag eingebracht: Die Versammlung ersucht aus Berlin stellte detaillirte Anträge auf Vernehmung einer An- den Magistrat, eine Verbreiterung der Spandauerstraße in ihrem zahl von Zeugen und Vorlegung von Akten über die Thaten südlichen Theile ehestens durchzuführen und zu diesem Zwecke D. Brüsewiß, des Lieutenants v. Salifch, des 1. eine Baufluchtlinie für die betreffende Straßenstrecke zur FestMajors v. Schulze Klosterfelde und des Generals fegung zu bringen; 2. wegen Abtretung des zur StraßenKirchhoff und über die Vertheidigung, die die Hand- verbreiterung erforderlichen Terrains mit den betreffenden lungen der letztgenannten durch den preußischen Kriegs- Grundstücksbefizern in Verhandlung zu treten und nöthigenfalls minister Bronsart v. Schellendorf erfahren hätten. In allen das Enteignungsverfahren einzuleiten; 3. zur Deckung der Kosten, diesen Fällen legte er darauf Werth, zu zeigen, daß die genannten welche auf mehrere Jahre vertheilt werden können, bereits einen Offiziere gehandelt hätten unter dem Einflusse eines Betrag in den nächstjährigen Etat einzusetzen." falschen Ehrbegriffs, durch den sie sich berechtigt und verpflichtet fühlten, nicht zur Bertheidigung ihrer Ehre, sondern zur Rä chung von vermeintlichen Beleidigungen, sogar solchen, an denen sie zum theil selber nicht schuldlos waren, die Waffe gegen Unbewaffnete zu brauchen.
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Lokales.
Gaßmann, Grünthalerstr. 64.
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Die Reform der städtischen Armenpflege unter Zu laffung der Frauen beschäftigte am Freitag eine von Männern und Frauen gut besuchte Versammlung des Bezirksvereins der Potsdamer Vorstadt. Das Referat hatte Stadtv. Friede. mann, der, an die bekannten in der letzten Stadtverordneten sigung gefaßten Beschlüsse anknüpfend, eine Reform der Armen pflege namentlich im Sinne einer größeren IndividualiAchtung! Sechster Wahlkreis! Den Parteigenoffen irung nach dem Muster von Elberfeld , Kassel u. s. 10. bringen wir hiermit die Adressen der Parteispediteure in Gr- forderte und daraus die Nothwendigkeit der Zulassung Das Gericht lehnte diese Beweisanträge ab, indem es erklärte, innerung. Auch ist daselbst sämmtliche Parteiliteratur, sowie von Frauen zu den Armenkommissionen ableitete. In der die Fälle seien zum theil gerichtsnotorisch. Uebrigens werde zu sämmtliche sozialistische Werke zu haben, worauf zum bevor- sehr lebhaften, zeitweise stürmischen Debatte, an der sich gunsten des Angeklagten unterstellt", daß sie sich so zugetragen haben stehenden Weihnachtsfest ganz besonders hingewiesen wird. auf der einen Seite besonders die in dieser Frage seit langem möchten. Der Staatsanwalt beantragte Verurtheilung und empfahl Brachteinbände, zu Weihnachtsgeschenken passend, sind vorräthig. agitatorisch thätige Frau Sanitätsrath Schwerin, auf der anderen eine besonders hohe Strafe. Der Vertheidiger führte aus, daß die Moabit : Karl Anders, Salzwedelerstr. 7. Mars, mehrere Mitglieder und Vorsteher von Armenkommissionen be Kritik eines allgemeinen Uebelftandes immer nur die träfe, auf Raftanien- Allee 95/96. Gustav Rosenthal, Granseer- theiligten, prallten die Gegenfäße überaus scharf aufeinander. die sie paßte, daß sich aber niemand dadurch beleidigt fühlen straße 6. Emil Stolzenburg, Wiesenstr. 14.' Wilhelm Die Herren von den Armenkommiffionen benahmen sich zum theil tönnte, der nicht in diesem Falle wäre. Den Ausdrud recht ungebärdig und ergingen sich in lärmenden Unterbrechungen. Todtschlägerthum" sei für Leute wie v. Brüsewiß und ähnliche nicht zu scharf. Eine Aufforderung, sich zu wehren, Die Lokalkommiffion giebt bekannt, daß Kaufmann's Biemlich klar fam diesmal zum Ausdruck, daß der Widerstand der Kommissionen gegen den von der Stadtverordnetens wie die Rheinisch Westfälische Beitung" ausgesprochen Variété gesperrt ist. Versammlung unterstützten Wunsch der Zulassung von Frauen that habe, sei feine Aufforderung zu ungefeßlichen Gewaltthaten, wie sächlich im letzten Grunde zurückzuführen ist auf eine echt freisinnige $ 130 des Strafgesetzbuchs voraussetzte. Der Angeklagte habe Herr Gustav Landauer veröffentlicht in seinem Blättchen pießbürgerliche Rückständigkeit, die die Herren auch nicht selbst aufgefordert, Revolver zu tragen, sondern nur Der arme Konrad" einen Artikel mit der Ueberschrift: Der von den Kommissionen in der Zulassung von Frauen einen geabgedruckt, was die Rhein. - Westf. 3tg." in einem Lande gesagt Reichstags- Abgeordnete Bebel als Denunziant". Der Artikel be- fährlichen Ruck nach links erblicken läßt. Einer ihrer Worthabe, wo das Revolvertragen sicherlich erlaubt sei. zieht sich auf den am Dienstag dieser Woche stattgefundenen führer sagte unter lebhaftem Beifall seiner Freunde: Man Das Gericht nahm auch weder eine Aufreizung zu Gewalt- Prozeß des Hauptmanns v. Strombed contra Damasch, über will nur die Frauenemanzipation wieder um einen thätigkeiten, noch eine Aufforderung zu einer strafbaren Hand- den der Vorwärts" in seiner Mittwoch- Nummer berichtete, und Schritt vorwärts bringen!" Eine Resolution, die der lung an, verurtheilte aber Fröhlich wegen Beleidigung ist mit der ganzen Bornirtheit geschrieben, die Herrn Gustav Stadtverordneten- Versammlung wegen ihrer Haltung zustimmt der sächsischen Offiziere au vier Monaten Landauer auszeichnet, sobald er auf seine sozialdemokratischen und den Magistrat um baldige Ausführung der von den StadtGefängniß. Die Ausdrücke in dem Artikel be Gegner zu sprechen kommt. verordneten gegebenen Anregung bittet, wurde angenommen. zögen sich, so wurde ausgeführt, ganz allgemein auf Damit Herr Gustav Landauer weiß, um was es sich in Die Annahme rief bei den Gegnern große Erregung hervor. Offiziere" folglich nicht blos auf die, die wirklich jenem Prozeß handelte, sei ihm mitgetheilt, daß, nachdem Bebel wie Brüfewiß gehandelt hätten, sondern auch auf die anderen, den Hauptmann v. Strombeck im Reichstage angeflagt hatte, getheilt, der Reichstags- Abgeordnete Rechtsanwalt enzmann Bum Fall Ziethen wurde in verschiedenen Zeitungen mite demnach auch auf die sächsischen. Die Strafe wurde so milde Soldaten mißhandelt zu haben, und das Kriegsministerium darauf habe die Vertretung des verurtheilten Ziethen zurückgewiefen bemessen, weil die Erregung über Brüsewig an sich berechtigt hin die Untersuchung wider den Hauptmann v. Strombeck ein- und ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens werde vorgewesen sei. Im übrigen fämen auch die Vorstrafen des An- leitete, es selbstverständlich war, daß Bebel, vom Kriegsläufig nicht gestellt werden. Das ist in allen Theilen unrichtig. getlagten in betracht. minister dazu aufgefordert, denjenigen als Zeugen benannte, Das Wiederaufnahmeverfahren wird beantragt und der Antrag welcher die Mißhandlungen des Hauptmanns v. Strombeck wollte von Rechtsanwalt Lenzmann begründet werden, der sich mit gesehen haben. Bebel würde den Vorgang im Reichstag nicht erwähnt größtem Eifer der Sache des seit 13 Jahren unschuldig im haben, hätte der Denunziant des Hauptmanns v. Strombeck, der Gutsbesizer Otto Damasch, nicht sich selbst bereit erklärt, Wunderliche Känze. Wie eine Zuschrift im Dezemberheft den Beweis der Wahrheit für seine Angaben der Metaphysischen Rundschau" bekundet, hat sich neuerdings anzutreten. Am 5. Januar 1895 schrieb Otto Damasch in Berlin ein, und der Mystiker" gebildet. Die originellen wörtlich an Bebel: daß er für die Wahrheit Brüder stellen als neue Weltanschauung" etwa folgende Thesen seiner Mittheilung jede Garantie überauf: Gott hat Welt und Menschen in vollendeter Schönheit nehme.... daß er bereit sei, als Augenzeuge geschaffen, im Lauf der Jahrtausende ist diese Schönheit verloren gegangen, es ist aber unsere Pflicht, sie wieder herzustellen. Der Die städtische Verkehrsdeputation hatte gestern eine die angegebenen Thatsachen zu beeidigen Umschwung zum Guten kommt nicht allmälig, sondern wird nahezu vierstündige Sigung, in der es stellenweis sehr lebendig und zu jeder weiteren Auskunft bereit fei. mit einem Male da sein, Daß alsdann Damasch als 3euge in der Untersuchung denkende jeder Mensch zuging. Es handelte sich um die Erledigung derjenigen Be wider den Hauptmann v. Strombeck nicht zu beweisen muß sich indessen würdig auf ihn vorbereiten. Diese stimmungen des Vertragsentwurfs, welche nicht die Zustimmung der Pferdebahn- Gesellschaften gefunden haben. vermochte, er selbst behauptet hatte, und als würdige Vorbereitung" besteht nun nach Angabe des Vor In erster Linie waren noch Differenzen darüber vorhanden, darauf die Untersuchung wider wegen falscher sizzenden, eines Herrn 3. in der Bernauerstraße, vorerst im Loswelche Straßenstrecken lediglich mit Affumulatoren- Wagen Anschuldigung des Hauptmanns v. Strombeck eingeleitet fagen von allem Qugus, wogegen sich ja nichts einwenden läßt. befahren werden sollen. Auf grund eines vom Baurath Gottheiner wurde, sich der Verfolgung durch die Flucht entzog, ist nicht Nebenbei haben die Herrschaften aber auch noch allen Fleischspeisen und allen narkotischen Genissen zu entsagen, das Bier zu vorgelegten Planes beschloß die Deputation, den reinen Affummula- Bebel's Schuld. torenbetrieb in einem Umfange stattfinden zu lassen, der sich in den Für legteren war es Ehrensache zu beweisen, daß er in vermeiden und nur vom einfachsten Gemüse zu leben. Die Kräuter Grenzen der dem Entwurf zu grunde liegenden finanziellen Berechnung gutem Glauben handelte, als er die behauptete Mißbandlung im dazu haben sie selbst zu suchen!!! Wer es will, fann auch hält, so daß dieser Differenzpunkt als erledigt bezeichnet werden Reichstag zur Sprache brachte, und indem er Damasch als noch das Gelübde der Reuschheit ablegen!!! Die guten Leute fann. Bezüglich des Mitbenutzungsrechts der Geleise durch 3 eugen nannte, that er, wozu dieser sich selbst bereit scheinen von der Sorte zu sein, welche öffentlich Wasser predigt und heimlich Wein trinkt. fremde Unternehmer hatte die Deputation in Rücksicht erklärt hatte.
Dies Urtheil wird das Rechtsgefühl des deutschen Voltes ungemein befriedigen. Mit dem Begriffe der Kollektivbeleidigung haben wir es glücklich dahin gebracht, daß man einen sittlichen Uebel stand als folchen ohne Rücksicht auf eine bestimmte Person überhaupt nicht mehr rügen tann, weil sich dann alle beleidigt fühlen könnten, die nicht an ihm tranfen.
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Kerter Schmachtenden widmet.
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auf einzurichtende Konkurrenzlinien ein Mitbenutzungsrecht Es sei hinzugefügt, daß der jetzt zu 4 Monaten Gefängniß Weihnachts Gratifikationen dürften, wie ein Gerichtsgegen Entschädigung bis zu 1000 Meter Länge verlangt. Die verurtheilte Damasch der Bruder des Angebers ift, der berichterstatter wissen will, in diesem Jahre wahrscheinlich zum Gesellschaften verlangen prinzipaliter vollständigen Ausschluß deswegen in den Prozeß verwickelt wurde, weil er im Namen legten Male an Beamte vertheilt worden sein, wenn die fremder Unternehmer von ihren Linien und wollen höchstens ent- feines Bruders den Briefwechsel mit Bebel führte. Das Gericht sicherem Vernehmen nach bereits eingeleiteten Verhandlungen sprechend dem jezt bestehenden Vertrage ein Mitbenußungsrecht nahm an unseres Erachtens mit unrecht daß der Ver- zwischen den verschiedenen Staatsbehörden zu den Es besteht bei bis 400 Meter Länge gestatten. Hierüber entspann sich eine urtheilte gewußt habe, daß sein Bruder unrichtige Angaben friedigenden Abschluß führen. lange erregte Debatte, bei der von mehreren Mitgliedern be- machte. hörden die Absicht, die Weihnachts Gratifitation gänzlich ab zuschaffen und die Beamten dafür in anderer Weise bezw. durch eine entsprechende Gehaltsaufbefferung zu entschädigen. Maß gebend für diese Entschließungen ist die Ungerechtigkeit bei der Vertheilung, die so lange nicht zu beseitigen ist, als die zur Ver fügung stehenden Mittel nicht ausreichend sind, um alle Beamte durch Gratifitationen zu erfreuen.
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antragt wurde, die Beschlußfassung über diesen Punkt aus Nach dieser Darlegung hat vielleicht Herr Guftav Landauer zusehen, bis Pläne angefertigt und vorgelegt werden tönnen, so viel Einsicht, zu begreifen, daß er mit seinem Artikel auf dem aus denen ersichtlich ist, in welchem Umfange bei den im Holzwege war. Daß er auch das Schamgefühl besitzt, zu widerVerkehrsintereffe nothwendigen das Mit rufen, was er geschrieben, erwarten wir nicht. benutzungsrecht auf den jetzigen Geleifen in Anspruch ge= Die politische Polizei in Preußen findet nicht den nommen werden muß. Die Befürworter der Pferdebahn- Forde- Beifall der Staatsbürger Zeitung", d. h. nur die im rungen meinten, die neuen Linien könnten ja auch an die Ver- Verlag der Buchhandlung Vorwärts erschienene Broschüre über tragsgesellschaften gegeben werden, dann sei die Frage des Mit den Leckert- Lützow- Prozeß. Sonst ist sie mit der polizeilichen benutzungsrechts gegenstandslos. Mit einer Stimme Majorität Thätigkeit ihres berühmten Parteigenossen v. Tausch ganz ( 7 gegen 6) wurde die weitere Prüfung der Sache abgelehnt. einverstanden; sie hat ja auch ganz allein die Verhaftung Es wurde beschlossen, die Forderung fallen zu lassen und, dem Tausch's als verfrüht und nicht genügend begründet erachtet. Es Munsche der Pferdebahn Gesellschaften nachgebend, das Mit- wäre interessant zu erfahren, auf welche Gründe sie sich dabei mit den in betracht kommenden Vorschriften, zum Beispiel über benugungsrecht fremder Unternehmer auf 400 Meter zu beschränken. stüßt. Sollten ihr diefe vielleicht von dem Ablatus und Quafi- den Gifthandel, zu wenig vertraut sind, was mitunter große UnDie Deputation hatte weiter gefordert, daß der Einheitspreis Privatsekretär des Edlen Liebermann v. Sonnenberg zuträglichkeiten im Gefolge hat, und daß fie andererseits die Ge10 Pf. fofort nach Umwandlung jeder Linie in mitgetheilt worden sein? Herr Hochgreve nämlich hat werbetreibenden unter der Maske von Kunden geradezu zur Anelektrischen Betrieb eingeführt werden solle, während die vor der Verhaftung Tausch's mit diesem im schaffung verbotener oder fonzessionswidriger Waaren, mithin zu Gesellschaften vorgeschlagen hatten, den Einheitstarif inner- Borraume des Gerichtssaales noch eine sehr Gesezesübertretungen verleiten.
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Gegen die weiblichen Polizei- Agenten, insbesondere die sogenannten Auffäuferinnen" im Dienfe der Gesundheitspolizei, beabsichtigen die Nahrungsmittel- Händler und Droguiften eine Petition an das Polizeipräsidium zu richten. Es soll darin Beschwerde geführt werden, daß einerseits die betreffenden Frauen