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stehen geblieben; das frühere Bühnenhaus, welches zur Ent faltung von Ausstattungseffekten nicht genügenden Raum bot, ist jetzt bedeutend erweitert, mit einer Hinterbühne versehen und gänzlich von Stein und Eisen hergestellt. Auch die Maschine rien deren Anfertigung dem Obermaschinenmeister Lauten­schläger in München   übertragen sind, werden nach den Er­fahrungen der legten Jahre aus möglichst unverbrennbaren Stoffen hergestellt werden. Die Unterbühne wird genügend ver tieft, um jegliche Versenkung anbringen zu können, so daß allen Ansprüchen auf szenische Wirkungen vollauf Rechnung getragen werden kann. Der Zuschauerraum, welcher für rund 1800 Personen reichlichen Platz gewähren wird, soll mit allem möglichen Kom fort und einigen erfreulichen Ueberraschungen für das Publikum versehen werden. Außer den verschiedenen Nebenausgängen er hält das Auditorium 7 breite maffive Treppen, welche direkt ins Freie führen, so daß durchschnittlich einen Meter Ausgangs­breite nur 54 Personen zu paffiren haben. Ebenso wird das Bühnenhaus mit 4 massiven Treppen und mit Nebenausgängen versehen. Das alte Vorderhaus, welches bisher die etwas ver alteten Restaurationsräume beherbergte, ist abgebrochen und zu Bureauräumlichkeiten umgebaut. Die Faffade wird im Stile der italienischen Hochrenaissanze mit reichem figürlichen Schmuck verziert gehalten werden. Das Gebäude wird in allen Räumen mit elektrischem Licht versehen, außerdem ist eine Nothbeleuchtung nach dem neuesten System angebracht worden. Die Buführung von warmer und frischer Luft vollzieht sich durch eine mit Ventilation verbundene Luftheizung. Um den Termin zur Fertigstellung des Baues inne halten zu können, ist seit An­fang Mai unter Leitung des Baumeisters Schniger mit doppel­tem Handwerkerpersonal auch Nachts bei elektrischem Licht ge­arbeitet worden. dau Je

mehrere Tage vor seinem plötzlichen Verschwinden in der Fabrik, in welcher er bisher beschäftigt war, zu arbeiten aufgehört, weil er dort einem Kollegen einen Anzug gestohlen haben sollte und hierfür eine Strafe zu gewärtigen hatte. Die Furcht vor der selben scheint den leichtsinnigen Burschen zum Selbstmord ge trieben zu haben, welcher jedenfalls am 24. Abends erfolgt ist. Auch die an der Leiche bemerkten Wunden lassen, nachdem sich der Sachverhalt aufgeklärt, feineswegs auf einen Todtschlag schließen. Die Verlegungen an dem Halse find wahrscheinlich von den Fischern, welche die Leiche aus dem Waffer hervor. holten, durch die langen Hafen, mit welchen fie den Körper des R. faßten, entstanden. Außerdem find Kragen und Vorhemd des R. ohne jegliche Blutflecken, was jedenfalls bei einem Mord, der an R. begangen, nicht der Fall gewesen wäre. Auch die Polizei soll sich der Auffaffung zuneigen, daß nicht ein Vers brechen, sondern Selbstmord vorliege. Eine frühere Notis deffelben Berichterstatters, wonach Regli ein ftreit und händel süchtiger Mensch gewesen sei, wird von den Mitarbeitern des Verstorbenen in einer an uns gerichteten Buschrift entschieden als falsch bezeichnet.

Trotz des mehrwöchentlichen Regens haben viele Straßenbäume nicht so viel Feuchtigkeit erhalten, wie zu ihrem Gedeihen erforderlich ist. Es liegt dies an der Pflasterung, welche die Tageswäffer schnell ablaufen läßt. So steht man jegt vielfach Arbeiter der städtischen Gartenverwaltung rings um die Bäume Bertiefungen ausheben, in welche große Mengen Waffers mittelft Fahrtienen gegoffen werden. Selbst alten Bäumen, wie in der Straße, Unter den Linden  ", muß Waffer noch fünstlich zugeführt werden.

Die Freininnige Beitung" berichtigt ihre gestrige falsche Brieftastennotis in folgender Weise: S. in Berlin  . Die geftrige Notiz über die Präsidentschaft des Kultusministers von Goßler ist durch einen Frrthum in unseren Briefkasten gekommen. Natürlich war Herr von Goßler Präsident des Reichstages und zwar in der ersten Seffion 1881. Herr von Goßler war damals Unterstaatssekretär im Kultusministerium und es wurde all. gemein bemerkt, daß bei seiner Wahl konservative Blätter sich beeilten, zu betonen, daß Herr von Puttkamer, der damalige Kultusminister, Herrn von Goßler Urlaub ertheilt habe. Deffen bedarf es aber bekanntlich nicht. Warum nicht gleich so?

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Ein unbekannter Selbstmörder. Am 28. v. Mts. wurde in der Jungfernhaide, im Jagen Nr. 17, ein unbekannter Mann an einem Baume erhängt gefunden. Der Verstorbene, deffen Persönlichkeit bisher nicht ermittelt ist, war etwa 40 Jahr alt, 1,76 Meter groß, hatte braunes Kopfhaar und melirten Vollbart. Bekleidet war derselbe mit einem grauen Sommer überzieher, dunklem Stoffrod, Hose und Weste von gleicher Farbe und weißem Strohhut mit schwarzer Krempe. Nähere Mittheilungen über die Person des Selbstmörders nimmt die biefige Krimir alpolizei entgegen.

Der Rik zwischen den Berliner   Innungen hat sich infolge einer verkehrten Maßnahme beim Schneider Jubiläum vergrößert. Die etwa zwanzig außerhalb des Jnnungsausschusses stehenden Innungen, wie die große der Barbiere unter Ober­meister Wollschläger und die der Klempner unter dem Stadt­verordneten Langenbucher, hatte man nicht geladen. Es find das diejenigen Innungen, welche sich allen ertremen Bestrebun gen fern halten. Aus den Worten des Regierungsvertreters beim Jubiläum war zu entnehmen, daß die Regierung selbst bringend Mäßigung wünscht.

Ein origineller Beitungs- Verkäufer eristict in der Friedrichstraße. Derselbe empfiehlt jedes einzelne Blatt mit be­sonderen Worten, so ruft er von einer Zeitung: fie bringe Alles, Positives und Negatives!" Von seinem eigenen Liebs lingsblatte sagt er, das verkaufe er nur aus Prinzip!"

Be

naben Geschäfte das Gewünschte zu holen. Als er im Senat fa war, sein in der zweiten Etage belegenes Heim wieder augl. Dire suchen, hörte er ein verdächtiges Voltern und gleich daraufschwerde er die Schock mit einem Gegenstand über dem Arm die La männer herablommen, den er sofort als sein Album erkannte, das Liquidati Angeklagte aus dem offen gebliebenen Zimmer entwendet fränkische ha mußte. R. forderte sich sein Eigenthum zurück und ließ ohne daß Diebin fiftiren. Vor dem Gerichtshof giebt diese zu den einz Album aus der Stube genommen zu haben; doch sei das durch in aus Rache geschehen. Sie sei dem R. in seine Wohnung bekanntlic folgt, wo sie zusammen ein Schäferstündchen verlebt hätten; tengstreiti derselbe ihr dann noch einen Antrag stellte, sei ste mit ihm Innern Streit gerathen und habe schließlich aus dem angeführten G Grund, das Album mitgenommen. Der als Beuge anwesende bandelt, fundet den Sachverhalt in geschildeeter Weise; es set ihm so aus von gekommen, als ob vie Genannte sehr betrunken war, weil Berwaltu start nach Schnaps gerochen babe. Auf Grund dieser Zeug fet, fand aussage beantragte der Staatsanwalt 1 Woche Gefängniß, welche der Gerichtshof auch erkannte.

Zu der Oleumvergiftung, welcher das Söhnchen des Malermeisters Krüger in der Johanniterstraße 12 zum Opfer gefallen, geht uns seitens des Vaters eine Berichtigung zu, nach welcher das Kind nicht in der Werkstätte des Vaters, sondern in der eines benachbarten Perlmutterarbeiters H., in welche es von einem älteren Knaben gelockt und zum Trinken der für Selter waffer gehaltenen Schwefelsäure veranlaßt worden ist, das Un­glüd erlitten hat.

Der in der Nacht vom 26. zum 27. vor. Mts. aus dem Amtsgerichts- Gefängniß zu Rixdorf   entsprungene Untersuchungs­Gefangene Schloffer Hermann Hoffmann ist nach zwei Tagen wieder ergriffen und in das genannte Gefängniß zurückgeliefert

worden.

Polizeibericht. Am 1. d. M. gegen Mittag wurde in der Rosenthalerstraße ein 9 Jahre altes Mädchen durch einen Eiswagen überfahren und so schwer verlegt, daß es bald darauf im Lazarus Krankenhause, wohin es gebracht worden war, starb.

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Ich hatte Hunger, antwortete der 15jährige Arbelegenheit bursche Friedrich Sadetti, als er vom Vorfigenden des Geri Regierung hofes gefragt wurde, weshalb er den Beutel mit Egma bracht wu unterschlagen habe. Der Angeklagte hatte den in Rede stehen tagsabgeo Beutel von dem Arbeiter Rogalski auf dem Bahnhofe em gen, um denselben bis zur Wiederkunft des Eigenthümers, inzwischen einen Geschäftsgang zu besorgen hatte, gegen fleine Belohnung in Obhut zu nehmen. Als Rogalski tehrte, waren Beutel und Hüter verschwunden. Der Inh stand nach der Antlage and Schinken, Kuchen, Brot und und soll einen Werth von 10 M. gehabt haben. Auf Verhandl tungen des Präsidenten räumt der Bursche ein, daß Waare nicht auf einmal verzehren konnte. Nachdem er zu ein ordentliches Mahl zu fich genommen hatte, schleppte Rest ins freie Feld, wo er sich dann nach und nach die biffen einverleibte. Der Staatsanwalt beantragte wegen schlagung 3 Tage Gefängniß und der Gerichtshof diesem Antrage mit dem Busaß, daß die Strafe durch die tägige Untersuchungshaft als verbüßt zu erachsen sei.

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Ein erst dreizehn Jahre alter Dieb, der Laufbu Otto Friedrich Wilhelm Gähnicke, wurde gestern aus der fuchungshaft vor die zweite Ferienftraflammer des Landge geführt. Troß seiner Jugend ist der Bursche im Januar d. J. wegen Diebstahls schon einmal mit einem Gefängniß bestraft worden. Heute stand er wieder u Anklage, einen schweren Diebstahl verübt zu haben. De antrag war von der Mutter des Angeklagten gestellt. Di hält sich und ihren Sohn durch mühevolle Arbeit und ba Holzkasten in der Küche aufbewahrte. Threm Sohn wa von 57 Mart zurückzulegen, welches fie in einem verfchloffe bekannt und er hatte schon mehrfach seine Hand danach a streckt, fich das Geld anzueignen, allein es war zu gut bewa Am 18. Juni d. J. wollte er fich mit mehreren gleichgefinn Burschen, deren Namen er nicht fennen will, amüftren undlichen Ver

Um dieselbe Zeit wurde in der Marienburgerstraße ein 2 Jahre durch Entbehrungen aller Art dahin gebracht, fich das Sümm

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einige Mart haben. Er nahm einen Hammer und schlug so lange auf den Deckel des Holzkastens, bis das Schloß g Sprang, dann steckte er das Geld zu sich und lief davon um ihre Ersparnisse betrogene Frau Gähnide lief ben

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altes Mädchen durch das mit dem Wagen durchgehende Pferd des Schlächtermeisters Schulz aus Wilhelmsberg umgestoßen und schwer am Kopf verlegt. Ferner wurde in der Beuffels straße der Fuhrherr Kreuter durch seinen Arbeitswagen, von dem er während der Fahrt herabgefallen war, am Oberschenkel über­fahren. Er erlitt einen Bruch desselben und mußte nach dem Krankenhause in Moabit   gebracht werden. Nachmittags gerieth auf dem Potsdamer Platz   ein Buchdruckerlehrling durch eigene Unvoifichtigkeit unter eine vorüberfahrende Droschte und erlitt eine anscheinend nicht bedeutende Berlegung am Rüden. Möglinerstraße ein Arbeitswagen beider Kutscher zusammen. Eine auf dem Kutschwagen flyende Frau wurde durch die Deichsel des Arbeitswagens herabgestoßen und so schwer an dem linken Arm verlegt, daß sie nach dem Krankenhause im Friedrichshain   gebracht werden mußte. Gegen Abend fiel in der Brunnenstraße ein Arbeiter beim Ab­fteigen von einem in der Fahrt befindlichen Arbeitswagen hin, gerieth unter die Räder und wurde am rechten Fuß anscheinend nicht unbedeutend verlegt. Er wurde nach der Charitee ge= bracht. Nachmittags stürzte auf dem Grundstüd Oranien straße 158 der mit dem Umbau einer Treppe beschäftigte Bimmermann Witte aus dem ersten Stock ins Erdgeschoß hinab und erlitt dadurch so schwere Verlegungen an der rechten Hüfte, und erlitt dadurch so schwere Verlegungen an der rechten Hüfte, daß er nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte. Abends vergiftete fich eine Frau in ihrer Wohnung in der Joachimstraße. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. gebracht. An demselben Tage fanden Rüstrinerplas 7 und Bionstirchstr. 40 unbedeutende Feuer statt.

Um dieselbe Zeit fuhren in der polizeilich festnehmen und stellte den Strafantrag. Im heuti Termin räumte der Angeklagte die That ein; er will 57 Mark einen ihm unbekannten Kameraden gegeben hab Der Gerichtshof verurtheilte den Jungen zu einer Gefäng strafe von drei Monaten.

Den Bau eines Gebäudes mit dem Dache zu be­ginnen, gilt im gewöhnlichen Leben und sprichwörtlich als eine vollendete Verkehrtheit. Die moderne Baukunft aber ist in Berlin   gegenwärtig an der Arbeit, dies Verfahren praktisch durchzuführen. In der Gasanstalt, welche am Ende der Weißen burgerstraße gelegen ist, wird gegenwärtig eines jener bekannten Gasbehälter- Gebäude err chtet, die in ihrer zylindrischen Form mit dem toloffalen Kuppeldach in den verschiedenen Gasanstalten vorhanden find und durch ihre ungewöhnliche Größe allgemein auffallen. Besondere Schwierigkeiten verursachte bei solchen Bauten das Anbringen der Dachkonstruktion nach Fertigstellung der hohen Umfaffungsmauern. In dem vorliegenden Falle ist man nun dazu geschritten, diese Dachkonstruktion mit ihren weit über das Mauerwerk hinausragenden Sparren bereits anzubringen, nachdem die Umfassungsmauer etwa 1 Meter über den Erdboden hervorragte. An den 32 Sparren des Daches, die nach allen Richtungen über die Umfaffungsmauer hinausragen, find zwei Hängerüste angebracht; auf dem äußeren ist eine fleine Eisenbahn eingerichtet, welche zur Beförderung des Bau­

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Gerichts- Zeitung.

Ein recht roher Ueberfall war geffern Gegenstand einer Verhandlung vor der dritten Ferienftraflammer des Land­geriches 1. Der Kellner Dahms bestieg auf einer der Haltes

* Undank ist der Welt Lohn, sagt ein altes S wort, welches sich leider nur allzu oft bewahrheitet. Den weis hierfür lieferte die Verhandlung gegen den Schneider Steffens, welcher des Diebstahls angeklagt gestern vo

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Schranken der 92. Abtheilung des Schöffengerichts erfche mußte. Der Angeklagte befand sich in großer Noth, er mu

weder aus noch ein und hatte nicht einmal einen Bl seiner in der Noth; er nahm ihn zu fich und ließ ihn in Schlafen. Sein Freund, der Schuhmacher Graf, erbarme Wohnung nächtigen. Diesen Liebespienst vergalt Der Ange damit, daß er seinem Wohlthäter einen Kammgarnrod den er dann beim Trödler für 4 M. verkaufte.

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Der Sto

anwalt hielt eine Gefängnißftrafe von 3 Tagen für angeme der Gerichtshof ging aber über das beantragte Strafmaß hin und verurtheilte den undankbaren Angeklagten zu einer Gefängniß.

Wenn die Behörden sich streiten, muß das

Nähten seiner schäbigen Kleider guckte, hatte sich am Mitt bezahlen. Ein armer Teufel, dem des Lebens Noth aus d

vor dem Schöffengericht am Amtsgericht

wegen

Gewerbefte

bahnwagen, nahm aber in deffen Innenraum auch nicht die

stellen einen nach dem Halleschen Thor zu fahrenden Pferde Kontravention zu verantworten. Der Schirmflicker Gol

Halle in Berlin   erwirbt fich mühselig sein bischen Brot bu

blef

von Haus zu Haus und wohl auch auf die Dörfer hinau sich Arbeit zu suchen. Am 29. Oftober befand er fich

materials dient, das mittelst zweier Hebewerke vom Boden auf mindeste Rücksicht auf das bereits anwesende Publikum, so daß die Reparatur defekter Sonnen- und Regenschirme. Er man

das Gerüst befördert wird. Auf dem inneren Hängegerüst ar­beiten die Maurer. An jeder der 32 Sparren des Kuppeldaches steht je eine hydraulische Presse, mittelst deren das Dach jedes mal um etwa 1; Meter in die Höhe gehoben wird, welcher eine abermalige Hebung des Daches, bis die Umfaffungsmauer thre volle Höhe erreicht hat. Die hydraulischen Preffen funt tioniren hierbei durchaus eratt, und das von ihnen gehobene

er ohne fich zu entschuldigtn über mehrere Personen hinweg stolperte und beim Niederseßen einen Herrn in solcher Weise belästigte, daß dieser Dahms aufforderte, fich anständig zu be tragen. Dahms stand auf, feste fich auf einen andern Platz der Wagen am Halleschen Thor hielt, stieg er aus und ging ruhig feines Weges. Doch plöglich faßte ibn Jemand von hinten am Rod und schlug ihn, als er fich umfah, mit der Faust in

Bwed in Faltenberg, wo er einem Gendarmen in die bi

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lief, dem er seinen Wander- Gewerbeschein vorzeigen Da er einen solchen nicht besaß, wurde er unter gestellt. Er legte dem Gerichtshofe zu seiner Rechtfer eine Verfügung des Polizeipräsidiums vor, die er aut Antrag um Berabfolgung eines Wander- Gewerbescheins hatte. In dieser Verfügung hieß es ausdrücklich, daß

bis

die Stügen, welcher abwechselnd gewählt wird, muß nachträglich zeilich feststellen und stellte dann den Strafantrag, infolge deffen Gewerbe des Schirmflidens in Berlin   und dem 15 Kilom

vermauert werden. So unglaublich es flingt, es ist die vollste Wahrheit, daß in Berlin   die Maurer es verstehen, ihr Bau­gerüst am Dache des neu zu errichtenden Hauses zu befestigen und fich von diesem Dach in die Höhe ziehen zu laffen!

Ein Scherz mit bösen Folgen wurde einem Berichte der N. A. 3." zufolge gestern Abend in der Stralsunderstraße verübt. In einer Destillation befanden sich zwei junge Hand merter, welche anscheinend des Guten zu viel gethan hatten. Einer derselben, der Metallarbeiter S., forderte seinen Genoffen Sch. auf, ihm doch einmal eine fräftige Ohrfeige zu geben, welchem Wunsche dieser nach wiederholter Nöthigung derart nach­tam, daß der Geschlagene sofort blutüberströmt zu Boden stürzte. Da S. bewußtlos liegen blieb, wurde er zu einem Heilgehilfen geschafft, und hier stellte es sich heraus, daß der rechte Baden fnochen zerschmettert und auch das rechte Auge nicht unerheblich verlegt set, so daß die Ueberführung nach einem Krankenhauſe erfolgen mußte.

Bei einem in Haft befindlichen Verbrecher find nachstehend angeführte Gegenstände vorgefunden worden: 2 filberne Fruchtförbe, 1 Servir- Besteck, bestehend aus Meffer und Gabel, 1 Kinder Bested, bestehend aus Meffer und Gabel, 1 Fischkelle, 1 Punschkelle ohne Stiel, 1 Theefteb und der dazu gehörige Stiel, gezeichnet E. 2. 18 13, 1 zerbrochenes filber vergoldetes Armband, 1 filberne Taschenuhr mit goldener Kette, 4 polder e Ringe, 1 filberner Ring. Diese Gegenstände, welche aller Wahrscheinlichkeit nach aus einem Diebstahl herrühren, liegen auf dem Moltenmarkt 1, Bimmer 77, in den Vormittags­Stunden von 9-11 Uhr zur Ansicht aus.

Dahms von dem Amtsgericht I zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten verurtheilt wurde. Diese Strafe dünfte Dahms zu hoch und er legte deshalb die Berufung ein, über welche heute verhandelt wurde. Die Straffammer fand nach der stattgehabten Beweisaufnahme keine Veranlaffung, die Strafe zu mindern, und verwarf die Berufung.

Ein Gerüsteinstury, welcher leicht unberechenbares Unheil hätte anrichten fönnen, fand gestern Nachmittag gegen 3 Uhr an dem Hause Fran öftschestr. 52 statt. Das an demselben be bufs Renovirung der Faffade errichtete Stangengerüft, bezw. die Bretterlagen, welche die erste und zweite Etage bildeten, stürzten plöglich infolge Loslösens einer Strebestange mit lautem Krach in fich zusammen. Glücklicherweise befand sich feiner der dort be­fchäftiaten Arbeiter auf demselben, so daß der Unfall ohne weitere böse Folgen verlief.

Der im Wasser aufgefundene Vergolder Regli scheint, so schreibt ein hiesiger Berichterstatter, doch nicht von fermder Hand getödtet worden zu sein, vielmehr dürfte derselbe, wie fich nach den sorgfältigsten Recherchen der Krimalpolizei herausstellt, durch Selbstmord geendet haben. St. hatte schon

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eines solchen daher nicht bedürfe. Ich war in meinem Rechte, als ich ohne Schein meinem Gewerbe nachging der arme Mann ,,, ich wollte ja einen Schein lösen,

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Er war wie aus den Wolken gefallen, als er vom Amtsans Berliner   Polizeipräsidium muß es doch besser wiffen als

Der bekannte Bau- Unternehmer Hanne, deffen Ge­schäftspraktiken anfangs dieses Jahres zum Gegenstand gericht. licher Erörterungen gemacht worden sind, hatte sich wegen einer einfachen Gewerbesteuer- Defraudation vor der 95. Abtheilung des Berliner   Schöffengerichts zu verantworten, zu welchem 3med er aus dem Strafgefängniß bei Plößensee vorgeführt worden ist. Der Angeklagte, welcher in den Jahren 1885-87 neben seinen Bau- Unternehmungen ein umfangreiches Mehl und Vorkostgeschäft en gros und en détail betrieb, hatte einen großen Theil seiner Waaren in ein großes Kellerlokal seines Hauses Kulmstraße 31 schaffen und Aufträge auch von dort aus effettuiren laffen. Hierin er

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wie vom Vorfißenden belehrt wurde, daß das Berliner  präsidium außerhalb des städtischen Weichbildes gar ni fagen habe, und daß es lediglich Sache der Regierung dam sei, zu bestimmen, was außerhalb des Weichbildes pflichtig oder steuerfrei sein soll. Außerdem bestehe Regierungsbezirk Potsdam   eine alte Verordnung,

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trieben werden darf. Der Gerichtshof fonnte nach Sache auf teine geringere Strafe erkennen, als auf den doppelten Betrag der Jahressteuer, immerhin aber ein Auskunftsmittel. In der richtigen Annahme, daß nur ein Tag Haft fubftituirt. Für 24 Mt. braucht der flagte alfo nur 2 Tage zu figen.

blidte die Steuerbehörde die Errichtung eines Bweig geschäfts, welches zur Versteuerung nicht angemeldet worden war. Da Die umgangene Jahressteuer auf 54 Mart gefchäßt wurde, erhielt hanne durch Reſolut der Steuerbehörde eine Strafe von 108 m. ev. 11 Tagen Haft. Spiergegen trug er auf richterliche Entscheidung an und machte im Termin geltend, daß in der Kulmstraße selbst gar keine Be stellungen aufgenommen worden find, sondern daß der dort be findliche Keller lediglich als Lagerraum Verwendung fand, und

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* Nicht weniger als drei Vergehen, und zwar eines gefährlichen Werkzeuges, wurden dem Taubenbändler Schäfer von der Anklage zur Last gelegt, die geffern der

urtheilung der 92. Abtheilung des Schöffengerichts

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geschehen. Keinesfalls war von ihm in der Kulmstraße ein Bweiggeschäft errichtet gewesen. Der vorftgende Richter machte den Angeklagten aber darauf aufmerksam, daß es nur auf die Feststellung ankomme, daß in der Kulmstraße eine Verkaufsstelle gewesen sei, und dies sei festgestellt, da die Waaren von dort

zwar ist die Einrichtung desselben lediglich aus Bequemlichkeit Träger, der Kinder halber in Streit gerathen und begab fi

aufgeregtem Zustande in die im Keller befindliche Wohnung legteren, um ihr Vorwürfe zu machen. Hierbei geriethen

Parteien hart aneinander, und Schäfer wurde von nungsinhaberin mehrfach aufgefordert, die Räume

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aus an die Kunden geschafft worden find. Hierauf nahm Hanne die Frau Träger mit einem Meffer in den Kopf geftochen welcher Aufforderung er aber nicht nachfam. Echließlich k beim Verlassen des Kellers einige am Eingang hängende * Eine merkwürdige Ausrede fand die unverehelichte zerschnitten haben. Von den Zeugen werden diese Behauptu Caroline Schock auf die Anklage wegen Diebstahls, gegen welche durchweg bestätigt, während der Angeklagte die Vergeben worten hatte. Der Studiosus R., welcher in der Rosenthaler flagten in allen Punkten für schuldig und der Gerichtshof

seinen Einspruch zurück.

fie sich vor der 92. Abtheilung des Schöffengerichts zu verant

straße wohnte, sehnte fich eines Abends nach dem Genuß einer guten Bigarre, und da er seinen Vorrath erschöpft fand, ent Schloß er sich, obgleich es schon nach 11 Uhr war, aus einem

urtheilt denselben zu 5 Wochen Gefängniß.

Ein Nachspiel zur bayerischen Landtage München  , 28. Juli. Vor dem t. Verwaltungsgericht

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