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ben betr. Unternehmern. So sei auch F. von der Direktion Beweisaufnahme werden die erwähnten Thatsachen zum Theilereine und Versammlungen. der Oberschlesischen Eisenbahn vorläufig entlaffen und dem frag­lichen Unternehmer überwiesen worden. Dieser Unternehmer aber habe F. wieder an einen selbstständig arbeitenden Schacht­t werden mu meister überwiesen. Demzufolge sei F. nicht als Eisenbahn­arbeiter im Betriebe der Oberschlesischen Eisenbahn, sondern als beluftigten Schachtarbeiter im Dienste eines Schackimeisters verunglückt und Damit, ihre babe fomit feinerlei Ansprüche an die Direktion der Oberschleft­reundschaftlichen Eisenbahn bezw. an den Eisenbahn fistus. Das Schieds: Säfte zu me aericht wies. wie bereits anfangs erwähnt, F. auch mit seiner der fich lage ab, indem es entschied, daß F. nur Ansprüche an die Be­me deckte, tufsgenoffenschaft zu erheben vermöge, unter deren Betriebe die - Daß ein derartiges einen der Schachtarbeiter fallen. inochen voll der Arbeit von dem einen an den andern für den Arbeiter nur pfenden frem nachtheilig sein fann, beweist zur Genüge die fruchtlose Klage ger eine Droides F. gegen den Eisenbahnfiskus, welche durchaus hätte unter­bleiben tönnen und auch sicher unterblieben wäre, wenn F. dar­einen gem über aufgeklärt worden wäre, in welchem Arbeitsverhältnisse er fich eigentlich befinde.

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t worden. Eine Frage von prinzipieller Bedeutung, nämlich, ein während der Mittagspause eingetretener Unglücksfall men, welche Kapital eventuell als Betriebsunfall zu erachten fei, ist vor kurzem von

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bejahendem Sinne entschieden werden. Der mit dem Einmauern elbanten, meln zu fins Dampffeffels in der Greifswalderstraße beschäftigte Maurer Vorschüffelchen begab sich während der Mittagsvause, um durch einen zen Schlaf neue Kräfte zu fernerer Thätigkeit zu sammeln, heraus. S in einen abseits von der Arbeitsstätte gelegenen dunklen Raum. mper Schwi Raum hatte er indeffen einige Schritte in den dunklen Raum Salle" we hineingethan, als er auch schon in eine gemauerte Grube fiel und nt 1., welcher innere Verlegungen fich zuzop, infolge deffen er längere Zeit in einem befand. Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhause flagte er aber immer noch über heftige Schmerzen, welche ihn am arbeiten verhindern, und er begab sich wiederholt in erneute atliche Behandlung. Infolge seiner Arbeitsunfähigkeit bean­tragte

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er die Zahlung der gefeßmäßigen vollen Rente. Die Be tufsgenossenschaft lehnte indeffen die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente überhaupt ab, da sie einen Betriebsunfall nicht für über. borliegend erachtete. Das angerufene Schiedsgericht nahm aber o einen Betriebsunfall für vorliegend an und verurtheilte die Berufsgen offenschaft nicht nur zur Zahlung einer monatlichen ente, sondern auch zur Tragung der Kosten des Heilverfahrens. Unter der Anklage der Bigamie wurde gestern der Maschinenheizer Hermann Karl Stein aus der Untersuchungs haft der ersten Frienfiraflammer des Landgerichts 1 vorgeführt. Stein hatte sich im Jahre 1883 mit der Schneiderin Kinzelberg verheirathet. In der Ehe wurde ein Kind geboren, um deffen Erichung Stein sich jedoch nicht fümmerte, denn er fing an,

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bestätigt. Der Staatsanwalt entrollt in seinem Plaidoyer Bild der Gefahr, welcher die menschliche Gesellschaft durch eine solche Verbindung ausgefeßt sei, und beantragt gegen die Ange­flagten Strafen von 3 Wochen bis zu 10 Monaten Gefängniß, bet 3 Personen dagegen Freisprechung. Der Vertheidiger Rechts­anwalt Düder glaubt, daß die Schuld der Angeklagten nicht flar bewiesen sei und bemängelt die Zeugenaussagen. Die übrigen Theile des Plaidoyers drehen sich um die Rechtsan schauungen betreffs verbotener Verbindungen und der Vertheis lung der Flugblätter auf öffentlichen Daten, Straßen und Blägen. Nach etwa zweistündiger Berathung erkennt das Gericht auf Freisprechung dreier Angeklagten, dagegen verurtheilt es die übrigen 24 wegen Vergebens gegen die§§ 128 und 129 des D. Str.-G.-B. wegen Verbreitung von Druckschriften, wegen Anstiftung und Beihilfe zu diesen Vergehen und wegen Wider­stands gegen die Staatsgewalt zu Strafen von 14 Tagen bis zu 3 Monaten und 2 Wochen Gefängniß. Bet einzelnen Strafen wird ein Theil der Untersuchungshaft in Abzug gebracht.

"

Der Fachverein der Schloffer und Berufsgenossen hielt am 4. Auguft im Lokale des Herrn Cothmann eine Ver fammlung ab. Der erste Gegenstand der Tagesordnung: Wie erlangen wir einen Marimalarbeitstag?" wurde, da die Vers sammlung nicht genügend besucht war, vertagt. Der Vorsitzende Herr Gründel hob hervor, daß, da der Arbeitsnachweis jest zu schlecht besucht sei, überhaupt zu sehr an einem Ende der Stadt liege, noch einen zweiten Arbeitsnachweis im Norden der Stadt zu errichten. Nachdem 7 Mitglieder zur Arbeitsnachweis- Kom mission gewählt waren, wurde zur Aufnahme neuer Mitglieder geschritten. Zur Aufnahme meldeten sich 12 Personen. Ferner machte Herr Schmidt auf die am Dienstag( heute) stattfindende öffentliche Versammlung der Schloffer und Maschinenbauer auf merksam und ersuchte die Kollegen, da ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung steht, betreffs des Hamburger Kongresses, fich recht rege an der Versammlung zu betheiligen. Herr Refner fritiftrte den Indifferentismus der Kollegen und ersuchte die Fachgenoffen, fich um die Organisation mehr verdient zu machen. Der Vorfigende Herr Gründel forderte die Kollegen zum Schluß auf, für die Arbeiterpreffe thätig einzutreten.

Vereinigung der Drechsler Deutschlands  ( Oris verwaltung Berlin I). Versammlung heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, in den Industriehallen", Mariannenstraße 31-32. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. 2. Kaffenbericht. 3. Auf welche Weise läßt sich der Indifferentismus unserer Kollegen beseitigen? 4. Verschiedenes.

Bentral- Kranken- und Sterbekasse des Deutschen Senefelder Bundes( E. h.), Verwaltungsstelle Berlin  . Heute, Abends 8 Uhr, im Restaurant Weid, Aleranderstr. 31, Mit­glieder- und Verwaltungsversammlung.

Verein der Weißgerber Berlins  . Zur Feier des 16. Stiftungsfestes, Montag, den 13. Auguft, im Huth'schen Lokale, Badstraße 21, großes Sommerfest, bestehend in Konzert, Ball, Theater und Spezialitäten Vorstellung. Entree a Person 25 Pf. Kinder frei. Tanz für Herren 50 Pf. Anfang 4 Uhr Nachmittags. Billets find beim Vorstand und bei sämmtlichen Romiteemitgliedern zu haben.

Ein Schaffner war beim Betriebe der Hamburger Straßenbahn vom Verdeck eines Pferdebahnwagens herabge­stürzt und hatte fich das rechte Fußgelenk gebrochen. Nach be­endeter Heilung hatte der Fuß eine schiefe Stellung behalten, so daß die Erwerbsfähigkeit des Verlegten dauernd beeinträch tigt blieb. Da diese nachtheiligen Folgen des Unfalls nach ärztlichem Gutachten durch eine Operation- Durchmeißelung des Gelenkinochens und Wiederholung des Heilverfahrens beseitigt werden konnten, der Verletzte aber fich weigerte, der­selben fich zu unterziehen, so hielt fich die Straßenbahnberufs­genossenschaft berechtigt, ihm die Rente zu entziehen. Sie that das durch einen vom 14. Juni 1887 batirten und dem Ver­legten am 18. deffelben Monats zugestellten Bescheid, durch welchen die Zahlung der Rente und zwar schon vom 20. April 1887 ab eingestellt wurde. Auf eingelegte Berufung verurtheilte das Schiedsgericht die Berufsgenossenschaft zur Weiterzahlung der Rente, und das Reichsversicherungsamt wies den von der Berufsgenossenschaft gegen diese Entscheidung eingelegten Refurs nicht nur ab, sondern verurtheilte dieselbe auch zum Erſatz der vom Kläger   liquiditten Anwaltsgebühren im Betrage von 50 M., mit folgender Begründung: Es besteht keine Verpflichtung für den verlegten Arbeiter, um die Folgen eines mißlungenen Heil­verfabrers zu beseitigen, fich gewaltsam die Knochen zerbrechen zu laffen. Wenn derselbe auch verpflichtet ist, die im Intereffe der Heilung getroffenen ärztlichen Anordnungen zu befolgen, die verschriebenen Arzneien einzunehmen, fich Verbände anlegen zu laffen u. dergl., so geht diese Verpflichtung doch nicht so weit, daß er gezwungen werden könnte, fich einen operativen Ein­griff, wie er ihm hier zugemuthet wird, gefallen zu laffen. Seine Weigerung ist um so erklärlicher, als die Operation von demselben Arzt ausgeführt werden sollte, unter deffen Leitung das Heilverfahren mit so mangelhaftem Erfolg zu Ende geführt ist, und die Berufsgenossenschaft war nicht befugt, ihm dieser­halb die Rente zu entziehen. Der liquidirte Gebührenbetrag ist amar ungewöhnlich hoch und überschreitet bei weitem die Säße, welche nach der Praxis des Gerichtshofes für erstattungsfähig angesehen zu werden pflegen. Gleichwohl ist derselbe dem Kläger aus Billigkeitsrücksichten voll zugesprochen worden. Es war hierfür die Erwägung maßgebend, daß dem Kläger auch in einem anderen Punkte Unrecht geschehen ist, welches zu re= breffiren nicht in der Macht des Gerichtshofes liegt. Der Festsetzungsbescheid verstößt nämlich insoweit gegen eine flare gefegliche Forschrift, als er dem Kläger   die Rente mit rüd­witfender Kraft und nicht erst vom Tage der Zustellung ab ent­zieht. Das Schiedsgericht hat es übersehen, diesen Fehler wieder gut zu machen. Da aber der Kläger   gegen deffen Entscheidung fein Rechtsmittel eingelegt hat, mußte es bei derselben sein Bes wenden haben.

Die Arbeit zu vernachlässigen und sich dem Trunk zu ergeben. gab, das wenige Geld vielmehr, welches er noch verdiente, mit einem Frauenzimmer vergeudete, so trennte seine Frau fich von ihm und reichte bei dem Landgericht die Ehescheidung ein. Allein mittlerweile war Stein nach einer andern Provinz vers ogen und die Klage der Frau hätte nun bei dem Landgericht diefer Broving eingereicht werden müssen, doch dies unterließ e Frau. Lehrte   aber auch nicht zu ihrem Manne zurück, dieser er reifte nun mit seiner Geliebten nach Berlin  ,

diefelbe nach einiger Beit heirathete, indem er m betreffenden Standesbeamten an Eidesstatt versicherte, er noch nicht verheirathet gewesen. Die Frau erfuhr von dieser Delrath und stellte nun den Strafantrag. Im gestrigen Termin ab Stein zwar zu, eine zweite Ehe eingegangen zu sein, allein glaubte sich dazu berechtigt, denn er habe ein gerichtliches Schriftftüd zugestellt erhalten, durch welches ihm die Scheidung ersten Ehe angezeigt worden sei, daffelbe jedoch verloren.­

Staatsanwalt Großpieisch hob hervor, daß der Angeklagte, der Denn die Klage set nicht einmal bei dem zuständigen Landgericht mittelgeseß.) Im April 1887 faufte der Fleischermeister Freitag

Deicht worden, mithin fönne er auch feine Entscheidung

3 Monaten Gefängniß.

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Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck ver­boten.) gegen das

in Neuruppin   auf dem Lande eine vollständig abgezehrte Kuh für den auffallend geringen Preis von 54 M. Das Thier war so hinfällig, daß fich Freitag genöthigt fab, es unterwegs zu schlachten. Das Fleisch verkaufte er dann als Nahrungsmittel. In derselben Beit erwarb er für den Preis von 66 M. eine Kuh, welche am Milchfieber litt. Für das Pfund Fleisch hat er 35 und 45 Pf. fich zahlen lassen. Da dieses Fleisch etwas gar zu unappetitlich war, nahmen sich die Behörden der Sache an. Was man noch an Fleisch dieser beiden offenbar franken Thiere efelerregendes Aussehen, eine grauschwarze Farbe wie Aas und

Oeffentliche Versammlung der Maler und verwandten Berufsgenoffen heute, Dienstag, Abends 8 Uhr, im Salon Rönigshof", Bülowstr. 37. Tagesordnung: 1. 3wede und Biele der Organisation. Gründung einer Filiale der Vereinis gung für den Westen und Südwesten. 2. Diskussion und Be rathung der Statuten.

Unterstützungsbund der Hausdiener Berline  Heute, Dienstag, Abends 9 Uhr, bei Feuerstein, Alte Jakob­straße 75, ordentliche Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Mittheilungen. 2. Bericht vom Sommerfest. 3. Aufnahme neuer Mitglieder und Bundesangelegenheiten. 4. Fragekasten. Mitgliedskarte legitimirt.

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Gesang-, Turn- und gesellige Vereine am Dienstag. Gesangverein Gutenberg" Abends 8 Uhr im Restaurant Quandt  , Stralauerstraße 43.- Gesangverein Alpenglühen" Abends 9 Uhr im Restaurant Hildebrandt, Prinzenstraße 97. Schäfer'scher Gesangverein der Elfer". Abends 9 Uhr bel Männers Wolf und Krüger, Staligerstraße 126, Gesang. gefangverein Gartenlaube" Abends 9 Uhr im Restaurant Firt Kottbuserstraße 22. Männergesangverein Steinnelfe Abends 9 Uhr im Restaurant Schulz, Stettinerstraße 56 57. Gesangverein Harmonie" Abends 8 Uhr in Neutam's Bierhaus, Große Frankfurterstraße 49. Männergesangverein Echo 11" Abends 9 Uhr im Restaurant Bum Flügel", Lotha ringerstraße 60. Gesangverein Sängerhain" Abends 9 Uhr im Rest  . Kaiser Franz Grenadierpl. 7.- Gesangverein Hoffnung Moabit" Abends 8 Uhr Wilsnaderstraße 63, im Restaurant Jlges. Gesangverein Felicitas" Abends 9 Uhr im Restaurant Rebelin, Langeftr. 108- Gesangverein ,, Liederlust" Abends 9 Uhr im Restaurant Lehmann, Naunynstr. 44. Männergesangverein Accordia" Abends 9 Uhr bei Brademann, Markusstr. 7. Bitherklub Amphion" Abends 9 Uhr in Triebel's Restaurant, Hoher Steinweg 15.-Turnverein Froh und Frei"( Männer­abtheilung) Abends 8 Uhr Bergstraße Nr. 57. Berliner Turngenossenschaft( V. Männerabtheilung) Abends 8 Uhr in Der städtischen Turnhalle, Wafferthor straße Nr. 31. Turnverein Hasenhaide"( Männer Abtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. Nr. 60 61. Verein ehemaliger Schüler der 37. Gemeindeschule Abs. 9 Uhr im Rest. Kinner, Köpnickerstr. 68.- Verein ehemaliger Schüler der 44. Gemeindeschule Abd. 9 Uhr im Restaurant ,, Albrechtsgarten", Wilhelmstraße 105. Arends'scher Stenographenverein ,, Apollo bund" Abends 8 Uhr Brunnenstraße 129 a. Stenographenverein Abends 8 Uhr im Restaurant Bum eisernen Kreuz", Lindenstraße 71. Deutscher Verein Arends'scher Stenographen Abends 8 Uhr in Nandel's Restaurant, Brunnen straße 129 a. Verein" Rose" Abends 8 Uhr im Restaurant Elge, Alexandrinenstr. 99. Unterhaltungsverein Harmonie" Abends 8 Uhr Wrangelstr. 136, im Restaurant Schimple.- Vergnügungsverein Mollig" Abends 9 Uhr im Restaurant Reinice, Gipsstraße 3, jeden Dienstag nach dem 1. und 15. Bitherklub Amphion" Abends 9 Uhr im Münchener Hof", Spandauerstr. 11-12. Rauchklub Bum Wrangel" Abends 8 Uhr bei Herschleb, Adalbertstraße 4. Rauchklub Deutsche Flagge" Abends 8 Uhr im Restaurant Händler, Wrangelstr. 11. Hauchtlub Friedrichshain" Abends 9 Uhr im Restaurant Kipping, Landsbergerstr. 116a. Rauchklub Lustige Brüder" Abends 8 Uhr bei Grothe, Fürstenbergerstr. 2.

Defelben gefehen und verloren haben, wie er behauptet. Der Staatsanwalt beantragte hierauf eine Zuchthausstrafe von andert halb Jahren und zwei Jahre Ehrverlust. Der Gerichtshof berück­fichtigte die bisherige Urbescholtenheit des Angeklagten, billigte ihm mildernde Umstände zu und verurtheilte ihn zu 1 Jahr Altona  , 3. Auguft. Ein Sozialistenprozeß fand heute vor der Ferienkammer 1 des hiesigen Landgerichts statt, zu welchem Angeliagte geladen waren. Den Borfiz führte Landgerichts vorfand, das verlockte nicht zum Genuß. Das Fleisch hatte ein direttor Frandsen. Staatsanwaltschaft: 2. Staatsanwalt Berns barby. Am Sonntag, den 18. März d. J. wurden in Ham- einen unangenehmen Geruch; es war schmierig, schmußig und burg, Altona  , Wandsbeck und Harburg   Flugblätter An das Bolf" vertheilt. In dem Flugblatt, welches in grauem Kouvert vertheilt wurde, das die Aufschrift trug Waaren Kredithaus von wurde die Thätigkeit des jeßigen Reichstags fritifirt. Es wurde in dem Blatt der Staatsbanterott oder ein europäischer Krieg wissentlich verschwiegen habe. Die Strafe wurde aus§ 10, 2 vorhergefagt, wenn es bei dem Alten bleibe. Bugleich wurde angedeutet, daß Rettung nur bei der Sozialdemokratie sei. Das beizutreten, und mit einem hoch auf die Sozialdemokratie. Am felben Tage wurden 25 der heutigen Angeklagten beim Ver Der oben genannten Flugblätter in den verschiedensten Straßen ertappt und verhaftet, wobei einer derselben sich dem Bolizeioffizianten widersezt haben soll. Am felben Tage fand bei einem der Angeklagten eine Zusammenkunft statt, welche von ca. 8. Berfonen besucht war. Als dieselben sich entfernt hatten, fammer irgend einen materiellen Rechtsgrundsatz verlegt habe fand die Wohnungsbefizerin in dem zur Versammlung benusten Simmer ein Glas schmußiges flebriges Waffer, mehrere feuchte appchen und mehrere Kouverts mit der Aufschrift Waarenkredit haus von J. F. Montag vor. Die Anklage nimmt an, daß in Diefer Bufammenkunft die Flugblätter fouvertirt worden find. Am gleichen Tage wurde in dem Hinterzimmer einer Wirth

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blutig. Das Landgericht Neuruppin   gelangte zu der Üleber­zeugung, daß beide Kühe sehr frank waren und daß der Ange­flagte Freitag dies gewußt habe. Es nahm als erwiesen an, daß das von den franken Thieren herrührende Fleisch verdorben gewesen sei und daß der Angeklagte diese Umstände den Käufern des Nahrungsmittelgefeßes auf 100 Mart Geldstrafe be­meffen. Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urtheil behauptete nun, es sei nicht erwiesen, daß die erste Kuh frank war und daß die zweite am Milchfieber litt; die Aussagen der Beugen und Sachverständigen seien zu frei" ausgelegt, und das Gericht habe die Begriffe etelerregend und verdorben" verwechselt. Es sei nicht einzusehen, daß das Fleisch eines franken Thieres immer verdorben sein müffe.

und verwarf deshalb entsprechend dem Antrage des Reichsan­walts die Revision als unbegründet.

Leipzig  , 2. Auguft.( Revision und Berufung.) Das Reichsgericht ist nun fast ein ganzes Jahrzehnt in Wirksam feit, aber noch immer bei einem großen herrschen Theile des Publikums verkehrte Ansichten über die Art,

haft gleichfalls eine Versammlung" abgehalten, bei welcher wie ein Angeklagter in der Revistonsinstanz seine Rechte wahr

5 der Angeklagten anwesend waren. Hier wurden die Flugblätter zunehmen hat. Gewöhnlich wird die Revision mit der Be­

zur Verbreitung vertheilt. Die Anklage richtet sich gegen 25 Der Angeklagten wegen unerlaubter Verbreitung von Druc fdriften an öffentlichen Orten, Straßen und Wegen ohne polizeiliche Erlaubniß.( Verf. des Staatsministeriums vom 27. September 1887). Ferner ſieht die Anklage es aus den früheren Sozialistenprozessen für erwiesen, daß in Altona  , Camburg   und Umgegend eine Verbindung besteht, deren Dasein und Zweck der Staatsregierung geheim gehalten werden soll

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rufung verwechielt und die Angeklagten, die vor dem Reichs­gericht persönlich auftreten, machen regelmäßig den Versuch, neue Beweismittel vorzubringen, während doch das Revisions gericht nur in der Lage ist, nachzuprüfen, ob das Landgericht auf den festgestellten Thatbestand das Geses richtig angewandt hat. Kürzlich war eine vom Landgericht Hannover   wegen Majestätsbeleidigung zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilte Restaurateurs Ehefrau vor dem Reichsgerichte erschienen und hatte einen Zeugen dafür mitgebracht, daß fie die inkriminirten Worte nicht gesprochen habe. Natürlich mußte fie ihren Beugen unverrichteter Dinge wieder mitnehmen und erfahren, daß ihre Revision verworfen worden sei.

Berichtigung. Von dem Töpfer Herrn Bath, der in dem Kartlinnis: Prozeß mitangeklagt war, werden wir ersucht, der folgenden Berichtigung Raum zu geben: In Ihrem Bericht heißt es, daß ich gesagt baben soll, Specht   habe die Flugblätter zu mir ins Haus gebracht. Die Sache verhält sich so, daß Specht selbst angegeben hat, daß er die Flugblätter mir ins Es liegt hier wahrscheinlich ein Frrthum Haus gebracht hat. des Berichterstatters vor.

Baltung und Vollziehung zu deren Zwecken es gehört, Maßregeln der Ver­Jegliche Mittel zu hintertreiben. von Gefeßen durch Auch die Verbreitung flage für eine Hintertreibung eines Gefeßes, und zwar der stehenden Flugblattes fleht die An Verf. des Staatsministeriums vom 27. September 1887 an. Gegen 7 der Angeklagten ist auch noch Antlage erhoben, an einer Verbindung im obigen Sinne theilgenommen zu haben, und zwar werden diefelben durch in diesem und auch in vorigem Brozeffe vorgefundenes Material start belastet. Ferner ist gegen einen der Angellagten auch noch Anllage wegen Anstiftung, gegen 4, worunter auch der Befiger der Wirthschaft, in der die Bersammlung" stattgefunden hat, wegen Beihilfe zum Vergehen Des gegen die Staatsgewalt erhoben. Von den Angeklagten bes Streiten durchaus nicht, Anhänger der Sozialdemokratie zu sein, wollen jedoch der Verbindung nicht angehört haben. Auch die Berbreifung der Kouverts wird von den Angeflagten nicht be ftritten, jedoch wollen dieselben nicht gewußt haben, was in den­gegen eine Vergütung von 1 M. 50 Pf. zum Austragen erhalten 18. März zwei Bersammlungen stattgefunden haben. Durch die treten. baben. Sämmtliche Betheiligte bestritten entschieden, daß am

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Soziales und Arbeiterbewegung.

Schneiderkongres in Erfurt  . Gestern Nachmittag

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Kleine Mittheilungen.

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Sprottau, 4. August  .( Ueberschwemmung.) Der Waffer stand des Bober betrug Abends 9 Uhr 3 Meter, das Waffer steigt noch rapid; auch das Wasser der Sprotte steigt. Das Boberthal steht vollständig unter Waffer, der Schaden ist bes deutend. Ein Telegramm vom Sonntag meldet: Der Bober hat in der vergangenen Nhcht den höchsten Wafferstand mit 4 Meter Höhe erreicht und beginnt jezt zu fallen. Gegenwär tiger Stand 3,60 Meter.

Görlik, 4. Auguft. Das tgl. Eisenbahn  - Betriebsamt macht bekannt: Die Bahnstrecken Lauban- Greiffenberg, Liebenthal Löwenberg, Greiffenberg Friedeberg find voraussichtlich noch mindestens zwei Tage für den Personen- und Güterverkehr ge Sperrt.

Osnabrück  , 3. Auguft.( Egyptische Augenkrankheit.) Unsere Stadt ist auf das schwerste von der egyptischen Augen. frankheit heimgesucht, die besonders in den Schulen graffitt. In den Volts- und in der Bürgerschule haben dieser Tage ärztliche Untersuchungen stattgefunden, welche ergeben haben, daß über die Hälfte der Schüler von der Krankheit ergriffen ist und täg lich neue Erkrankungen dazu kommen. Dazu kommt, daß auch mehrere Lehrer und Lehrerinnen erkrankt find.

Friedrichshafen  , 4. August  .( Sturm auf dem Bodensee  .) Gestern herrschte ein Unwetter, wie man es in dieser Jahreszeit noch selten erlebt hat; der unausgefeßt herabftrömende Regen wurde bei stark abgekühlter Temperatur von einem heftigen Südwestwind förmlich zur Erde gejagt. Der See ging sehr hoch, häuserhohe Wellen fielen auf die Ufermauern herein, die Schifffahrt hatte schwere Arbeit und manches bleiche Geficht Leiden.

Soziales und Arbeiterbewegung. bot beim Ausſteigen beredtes Zeugniß von den überstandenen

felben gewesen ist. Sie wollen die Rouverts von einem Unbekannten( Bremen) 2. Vorfigender berufen. Nach Erledigung der noth

3 Uhr wurde im Auenteller Etablissement zu Erfurt   der Kongres der Schneider Deutschlands eröffnet. Anwesend find 35 Delegirte, 42 Sädte vertretend. Zur Zeitung der Verhand lungen wurde Reishaus( Erfurt  ) 1. Vorfigender und Magnus wendigen Formalitäten wurde in die Tagesordnung und zwar Punkt 1: Bericht über die örtlichen Verhältniße" einge

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München  , 2. Auguſt. Die Elephantenjagd, die vorgestern Nachmittag in den Straßen Münchens   stattfand, hatte, nachdem die Dickhäuter erst die Reihen der Festeszuschauer völlig durch brochen hatten, mehr einen humoristischen als tragischen Charakter. Ein Augenzeuge aus der Jahnstraße, welcher die Jagd ebenfalls paffirte, schildert die Szene folgendermaßen: An der Spige des Zuges eine Abtheilung Soldaten mit aufgepflanztem Bas jonett im Laufschritt; dann ein reitender Gendarm, hinter