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vorräti ben erwachseren Arbeitern gehen, um aufzuschreiben, was diese
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zum Frühstück resp. Vesper wünschen. Auch das Geld für die tommt bestellten Waaren nehmen die Burschen in Empfang und hän bedeutende digen es dem betreffenden Restaurateur ein, der dann das Ge n auf me wünschte in die Fabrik befördert. Hierdurch geht den Lehrlingen Da ift fast die halbe Pause, Stunde, jedesmal verloren. " Der Staatsanwalt hielt ein Vergeben im Sinne der Anklage nicht es beit für vorliegend, doch sei eine Uebertretung der Gewerbeordnung n zwei oorhanden, weil der Angeklagte unterlassen habe, die von ihm Die ander eingeführte Veränderung der Pausen zur Kenntniß der Beches Futterörde zu bringen; hierfür beantrage er 10 Mark Geldstrafe oder halten ell Tag Saft. Der Gerichtshof sah aber das Vergehen als erDer sonst wiefen an. Das Gesetz verlange für die jugendlichen Arbeiter d in befor und Nachmittags eine halbhündige Pause. Diese sei im finden forliegenden Falle den Lehrlingen durch die Bestellungen für te ist nid die erwachsenen Arbeiter verfürzt worden und es müsse nach antes, we lage der Sache angenommen werden, daß dies mit Vorwiffen auf die Angeklagten geschehen sei. In Anbetracht der geringen en Boh Chädigung sei eine Geldstrafe von 20 Mart, event. 2 Tage wird, ein baft, für ausreichend erachtet.
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Ein Pferd für 300 Mark einbüßen und dann noch fehlt naine Anflage wegen Thierquälerei, das ist zu viel! Mit diesen
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Mann, dessen Lehren dazu dienten, die ungebildeten Maffen irre zu führen". Der beschuldigte Vater soll sich nach der Auf lösung der Versammlung" nicht rechtzeitig entfernt haben und war zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Beide Angeklagten vertheidigten fich selbst. Der beschuldigte Vater gebrauchte sehr starte Ausdrücke. Hierüber vom Vorfizenden zur Ordnung ges rufen und mit sofortiger Inhaftirung bedroht, erwiderte er Glauben Sie nicht, daß ich mich vor Ihrem Gefängniß fürchte, wo es hier gilt, ein wichtiges Voltsrecht zu vertheidigen. Im übrigen verurtheilen Sie mich. Aber wenn Sie mich verurtheilen, so erkläre ich dies für einen Aft der Justiz." Der Staatsanwalt beantragte hierauf eine sofort zu vollstreckende empfindliche Haftstrafe. welche das Gericht auch aussprach. Vater erhielt wegen ungebührlichen Benehmens vor Gericht 3 Tage Haft und wurde sofort abgeführt. Der Zuhörerraum war überfüllt.
Vereine und Versammlungen.
Eine öffentliche Generalversammlung der Maurer war vorgestern Abend von Maurer Jaensch in Mundt's Salon einberufen, um gleichfalls über das Alters- und Invalidenversorgungsgesetz fich auszusprechen. Der Vorft wurde Maurer Bock übertragen. Zu der gestellten Frage: Welche Vortheile bietet uns die Alters- und Invalidenversorgung? nahm zunächst Redner wies bezüglich der Maurer Grothmann das Wort. Maurer jebenfalls nicht
Schranken der 94. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts. der Anklage soll er am 31. März cr. einen total abgetriebraunen Wallach in den Droschfendienst gestellt haben. gen 2 Uhr Nachmittags brach nämlich dieses Pferd, welches die vom Droschkentutscher Göbel geführte Droschke gespannt mehrere Male, nachdem das Thier mit Hilfe der Umstehenden war, am Halleschen Thor zusammen, und dies wiederholte fich S handwegerichtet worden war. Das Pferd ist alsdann ausihn zu pannt, nach einem Stall geschafft und erst gegen 4 Uhr in Denfalls Nach Anficht des diensthabenden Schußmanns und eines anderen der Verfaſſung gewesen, um die Droschke nach Hause zu fahren. hl von Augenzeugen sei dieser Zusammenbruch des Pferdes infolge stöcken und Lothschnüren noch täglich 33 Pf. zu verdienen ver
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das Pferd sehr gut im Stande gewesen, an dem genannten von Kolit befallen worden und am Nachmittag auch in
dieselben tarauf hin, daß im Stande seien, jährlich 47 Wochen hindurch den Beitrag zu zahlen, da fie nicht selten 12-15 Wochen ohne Arbeit seien. Zu den 70 Jahren würde also noch eine ganze Reihe von Jahren hinzukommen, die sich aus nachgeholten Wochen zusammenfesten. Nur sehr Wenige würden demgemäß die Vortheile der Altersversorgung genießen. Die Invalidenversorgung aber gehe nur allzu leicht verloren, da auch ein in
feinem Stalle infolge Kolik trepirt ist. Diese Angabe wurde efter, der Kavallerist gewesen ist, bestätigt, und auch der n einem in dem Haufe des Angeklagten wohnenden Schlächter icher Göbel, der nicht mehr im Dienste des Angeklagten Gesezes nicht bedürfen, sondern selbst für sich und ihre Familien
, befundet, daß sich sein Pferd in einem guten Zustande be funden hat, bis es von der Kolik erfaßt worden ist. Der Amts. anwalt erachtete die Aussagen der Belastungszengen für maßgebend und beantragte 6 Mark ev. 2 Tage Haft, der Gerichts hof legte aber ein größeres Gewicht auf die Bekundungen der beiden Entlastungszeugen und sprach demgemäß den ange
Hagten frei.
seiner lehten Sihung vor den Ferien fällte das
Quittungsbuch. Auch liege nach den mit dem Unfallversiche rungsgefet gemachten Erfahrungen die Vermuthung nahe, daß der größte Theil der Beträge durch die Verwaltungs tosten verschlungen werden würde. Man solle doch den Arbei tern das Koalitionsrecht geben; dann würden fte eines solchen forgen.( Lebhafter Beifall.) Die nachfolgenden Redner stimmten mit diesen Ausführungen überein. Maurer Schmidt führte aus, die ganze Sache habe für die Maurer gar kein Interesse, da von thnen doch höchstens einer unter tausend 70 Jahre alt werde. Einstimmig wurde das Quittungsbuch bekämpft. Von vielen Seiten wurden Versammlungen und Petitionen gegen dasselbe bezw. auch zur Besprechung anderer Einzelbestimmungen empfohlen, während andere fich weder vom Petitioniren, noch von den Versammlungen, zu denen auch die Volksvertreter eingeladen werden sollten, irgend welchen Erfolg versprechen. Folgende vom Maurer Krieg beantragte Resolution wurde dann ange
aufheben solle. Sonst wendeten sich die Redner gegen die tapitalistische Produktionsweise, und als der lettgenannte Redner Davon sprach, daß diese in die genoffen schaftliche Produktionsweise umgeändert werden müffe, verwies ihn der Vorsitzende zur Sache, infolge deffen die Ausführungen abgebrochen wurden. Hierauf nahm ein anderer Redner das Wort, der ausführte, daß die Arbeiter zu schlecht daftänden, um die Kaffenbeiträge alle bezahlen zu können. Der Reichskanzler habe die jammervolle Lage der Arbeiter selbst an erkannt, indem er sich gegen die Beseitigung der Sonntagsarbeit ausgesprochen habe, mit der Motivirung, daß die davon bes troffenen Arbeiter den für fie dadurch entstehenden Einnahme ausfall nicht entbehren könnten. Dennoch bezeichneten manche Leute die Alters- und Invalidenversicherung als den Abschluß der Sozialreform und thäten so, als ob mit den Versicherungs gefeßen das Elend unter den Arbeitern beseitigt wäre. Jest sollten die Arbeiter auch noch zu den Jnnungslaften beis tragen, aber ihre Lage werde nicht gebeffert, vielmehr greife das foziale Elend stetig wachsend um sich. Almosen könnten den Arbeitern nichts helfen. Die Arbeiter müßten dahin streben, den vollen Ertrag ihrer Arbeit zu erhalten. Bei den weiteren Ausführungen des Redners wurde die Versammlung auf Grund des§ 9 des Sozialistengesetzes aufgelöst.
Spremberg , 6. Auguft. Gestern fand hier eine öffent liche Volksversammlung im Kirchhoff'schen Saale statt. Die Tagesordnung lautete: Der Regierungswechsel und die Ars beiterbewegung". Das Referat hatte der sächsische Landtags abgeordnete F. Geyer( Großenhain ) übernommen. Der Referent sprach zunächst über die Regierungszeit Kaiser Wilhelms I. und über die bekannte kaiserliche Botschaft. Redner erörterte dann das Krankenkaffen- und Unfallversicherungsgesetz und wies nach, daß die Arbeiterbewegung der wichtigste Fattor war, welcher die Regierung veranlaßte, Stellung zur sozialen Frage zu nehmen. Redner fritifitte dann die Vorgänge bei den legten Wahlen zum Deutschen Reichstage und warnte vor fernerer Ueberrumpelung durch die Reaktion. In längeren Auss führungen behandelte Referent Das scheinbar liberale Regiment des Kaisers Friedrich und meinte daf wenn selbst Raiser Friedrich die besten liberalen Abfichten gehabt hätte, er dieselben bei den jezt herrschenden Parteien nicht durchgesezt haben würde, denn diese wären nicht geneigt, jezt, wo die Wogen der Arbeiterbewegung hoch schlagen, der Arbeiterbewegung eine freiheitliche Entwidelung zu gestatten, was doch bei einer liberalen Regierung erwartet werden müßte. Redner besprach hierauf die bekannte Versammlung beim Grafen Waldersee. Den Sturz Buttkamers bezeichnete Redner als einen wohlverdienten. Seine( Redners) Partei habe dem System Butt famer in der bekannten Reichstagsfigung den ersten tödtlichen Sieb verseßt, welchem ein zweiter im preußischen Abgeordnetenhause folgte. Redner äußerte hierauf seine Meinung über das Ministerium Herrfurth und schloß seinen 1½ stündigen Vortrag mit einem Hins weis auf die jüngste Raiserreise nach Rußland und Dänemark , wobei er der großen Entwickelung der dänischen Arbeiters bewegung gedachte. Nach einer Pause von 10 Minuten trug Herr Geyer der Versammlung die Grundzüge sowohl als den Gefeßentwurf über die Altersversorgung der Arbeiter vor. Die hierauf folgende Diskussion währte über eine Stunde. Es bes theiligten fich daran die Herren Neugebauer, Winterfeld, Geyer, der Vorsitzende Buder u. a. Die Versammlung endigte mit der Annnahme folgenden Protestes: In Erwägung: erstens, daß die regierungsseitig geplante Invaliden und Alter versicherung nach dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes den deutschen Arbeiterverhältnissen feineswegs entspricht und durchaus unzulänglich ist; zweitens, daß das projektirte Quittungs buch eine schwere Schädigung des gesammten Arbeiterstandes in fich schließt, ersuchen die heute im Kirchhoff'schen Saale zu Spremberg zahlreich versammelten Arbeiter die sozialdemokra tischen Reichstagsabgeordneten, diesen Protest im Deutschen Reichstage zum Ausdruck zu bringen."
lich des Umfangs der durch das Unfallversicherungsgesetz den Berufsgenohenschaften auferlegten Entschädigungspflicht, welcher folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Die Wittwe eines bei der Erfurter Straßenbahn- Gesellschaft beschäftigt gewesenen hohen Karenzzeit, welche der Gesezentwurf für die Alters. Stallwärters, welcher infolge eines Rippenbruds an Rippenfell Hochmeißenbahn- Berufsgenossenschaft die Bahlung einer Rente, da Mann den Rippenbruch, durch welchen der Tod veranlaßt ben, durch einen Betriebsunfall, nämlich dadurch erlitten daß er beim Pußen eines Pferdes im Stalle von einem en daneben stehenden Pferde angegriffen, gebiffen und en die Wand gepreßt worden sei. Die Berufsgenossenaft wies den Anspruch ab, da die Entstehung der Verung nicht genügend aufgeklärt, auch der Tod nur dadurch durch eige beigeführt worden sei, daß man es unterlassen habe, rechtelben an gärztliche Hilfe herbeizurufen und den Verlegten in regel unbedeutete Behandlung au geben.
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tufungsinstanz das Schiedsgericht. Auf den Rekurs der Klägerin
und Invalidenversicherung in Aussicht stellt, ferner, daß das in dem Gefeßentwurf vorgesehene Quittungsbuch dem Arbeiter von Seiten der Arbeitgeber die größtmöglichen Hindernife in seinem Fortkommen bereiten fann, und zwar daß das Quiteungsbuch schon in seiner regelmäßigen Form den gar nicht abzuleugnenden Charafter eines Arbeitsbuches hat, beschließt die heute in Mundt's Salon tagende öffentliche Maurerversammlung Berlins , da die Gefahr uns durch das Quittungsbuch als eine sehr bedeutende erscheint, auf die ganze gebotene Alters- und Invaliden- Versicherung zu verzichten, selbst dieselbe auch erheblich ver beffert würde." Die Versammlung verfiel furz vor Schluß noch der polizeilichen Auflösung. Zum Buntte Gewerkschaftliches war u. a. Klage darüber geführt worden, daß auf Bauten, die ver
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ach jedoch das Reichsversicherungsamt derselben die geforderte lockende Löhne anböten, Sonnabends nicht bezahlt würde. Je mit folgender Begründung zu: Durch das Ergebniß der Bemeufnahme ist es in hinreichendem Maße wahrscheinlich gemacht, daß fich der Hergang so, wie die Klägerin ihn dar Fällen, wie der vorliegende, die in Ermangelung von Augeneugen eine volle Gewißheit nicht gewinnen laffen, ausreichen. Einwand, daß der tödtliche Ausgang wesentlich auf die
Maurer Grothmann bemerkte dazu, daß es in solchen Fällen durchaus nicht an Geld fehle, sondern daß man es hier nur mit Machinationen Des Großlapitals zur Ausbeutung der Arbeiter zu thun habe. Als Redner nach längeren Ausführungen fortfuhr mit den Worten: Es ist ja der Wunsch der Großlapitalisten, die Arbeiter in der Verdummung zu erhalten, der Arbeiter darf nicht wissen, erhob sich der überwachende § 9 des Sozialistengefeßes für aufgelöst. Abgesehen von einem den Saal. Auch auf den Straßen fam feinerlei Störung vor. Schneiderversammlung. Am Dienstag, den 14. Auguſt cr., Abends 8 Uhr, findet im Louisenstädtischen Konzerthaus, Alte Tagesordnung lautet: Berichterstattung des Delegirten Herrn A. Täterom über die Verhandlungen des Schneiderkongreffes Alle Schneider Berlins find
Teipätete Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zurück zu führen sei, Polizeioffizier und erklärte die Versammlung auf Grund des unerheblich. Das Unfallversicherungsgesetz verfolgt den Zweck, vereinzelten Zwischenruf verließen die Versammelten in Ruhe bie Arbeiter gegen alle Folgen der beim Betriebe erlittenen Uns falle, nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die mittelbaren, fher zu stellen. Auch wenn der Tod nicht direkt durch den Unfall allein, fondern durch das Hinzutreten besonderer äußerer Jafobstr. 37, eine öffentliche Schneiderversammlung statt. Die Umstände veranlaßt ist, tritt die Entschädigungspflicht der Be
wird insbesondere dadurch nicht aufgehoben, daß denselben ein wenn auch schuldbares Versehen in Bezug auf die Herbeis freundlichst eingeladen. fchaffung ärztlicher Hilfe zur Last fällt.
Betroffene
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den Justizsiskus Klage mit dem An
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Gesang-, Turn- und gesellige Vereine etc. am Donnerstag. Männergesangverein Lätitia" Abends 9 Uhr in Bettin's Restaurant, Veteranenstr. 19.- Gefangverein Bregel schluß" Abends 8 Uhr im Restaurant Schumann, Alte Jatob traße 38.- Männergesangverein" Nordstern" Abends 9 Uhr im Restaurant Jacob, Lindowerstr. 26. Schäfer'scher Gefang verein ,, der Elfer". Abends 9 Uhr bei Wolf u. Krüger, Staliger straße 126, Gefang. Gesangverein Blüthenfranz" Abenda 9 Uhr im Restaurant Dresdenerstr. 40. Männergesangverein Alerander" Abends 9 Uhr im Restaurant Rose, Straußberger traße 3. Männergesangverein Liedesfreiheit" Abends 9 Uhr im Restaurant Siemund, Linienſtr. 8.- Gesangverein Männerchor Gesangverein St. Urban" Abends 9 Uhr Ritterstr. 105. " Deutsche Liedertafel" Abends 9 Uhr Köpniderstr. 100.- Turn verein Hasenhaide"( Lehrlings- Abtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstr. 60-61.- Berliner Turngenoffenschaft"( 7. Lehr lings- Abtheilung) Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Brigerstraße 17-18; desgl. 6. Männer- Abtheilung Abends 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Gubener straße 51. Lübeck'scher Turnverein( Männer- Abtheilung) Abends 8 Uhr Elisabethstraße 57.58. Stenographenverein, Abth. Louisenstadt", Restaurant Preuß, Dranienstraße 51. graphenverein Bhalanr" Abends 8 Uhr im Restaurant Bum Budower Garten", Budowerstraße 9. graphen Verein( System Arends) Abends 9 Uhr im Stolze'scher Stenos teftaurant Friedrichstraße 208. graphen- Verein Nord- Berlin " Abends 9 Uhr Schlegelstraße 44. -Verein der Naturfreunde" Abends 9 Uhr im Restaurant Wienerstraße 35. Verein der Unruhstädter Abends 8 Uhr im Königstadt- Kafino", Holzmarktstraße 72.- Nauch flub Kernspize" Abends 8 Uhr im Restaurant, Holz Rauchtlub marktstraße 44. Arcona" Abends 9 Uhr bei Brandt, Forsterstraße, Ecke der Reichenbergerstraße. Rauchklub Dezimalwaage" Abends 9 Uhr im Restau rant Lod, Krautsstraße 48. Rauchflub Vorwärts" Abends 9 Uhr bei Herrn Tempel, Restaurant Bum Ambos", Bres lauerstraße 27. Orientalischer Rauchflub" Abends 9 Uhr im Restaurant Wiechert, Dranienstraße 8.
den preußischen Juftigfiskus ist fürzlich bei dem Amtsgericht städtischen Konzerthaus", Alte Jakobstr. 37, einberufen und zahl Mühlhausen i. Thür. von einem Rechtskonsulenten ange bracht worden. Deffen Antrag, ihm als Bevollmächtigten eines Dauseigenthümers die Einsicht in das Grundbuch zu gewähren, versicherung der Arbeiter." Die Altersverficherung soll nach dem Dar von dem Amtsgericht zurückgewiesen und die Kosten dem Bevollmächtigten auferlegt worden. Als Grund der Burüdweifung war die Eigenschaft des Antragstellers als eines intellonfulenten" angeführt. Da letterer, welcher übrigens ausgeworfene Rente von Begen die Zurüdweisung Beschwerde beim Landgericht einges legt hat, diese Kosten nicht bezahlte, wurde wegen der felben ein Sopha bei ihm gepfändet. Nun strengte der ttage an: 1. gemäߧ 231 3. Pr. D. alsbald durch Urs felizustellen, daß das fragliche Kostenschuldverhältniß chen dem Kläger und dem Beklagten Juftizfistus nicht be be, und daß 2. unter Verurtheilung des Beklagten in Aner ennung des Nichtbestehens seines geltend gemachten Schuldver biltnifies die Aufhebung der bei dem Kläger bewirkten Zwangs tredung ausgefprochen wird, 3. pp. Hierauf erhielt der ger von der den Fiskus vertretenden Gerichtstaffe folgende Verhältniffe nicht entrichten; in diesem Falle solle er aber seine machrichtigung:" Sie werden hierdurch benachrichtigt, daß der brer Klage gegen den Justizfisfus vorgetragene Thatbestand
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erfolgter Brüfung als richtig anerkannt wird und daß wir ächst den Gerichtsvollzieher angewiesen haben, das wegen Roften pp. bei Ihnen beschlagnahmte Sopha wieder freizus
Die öffentliche Versammlung der Buchbinder und Berufsgenoffen, die zu Montag Abend nach dem„ Louisen reich besucht war, verfiel dem Schicksal der polizeilichen Auflösung. Herr Joft sprach über: Die Alters- und Invalidenvorliegenden Gefeßentwurf mit dem 70. Lebensjahre resp. nach breißigjähriger ununterbrochener Beitragspflicht zahlbar werden und der Beitrag 21 Pfennige pro Woche betragen. Die 120 M. jährlich sei viel zu gering. Ein 70jähriger Arbeiter habe der menschlichen Gesellschaft genug gedient, er verdiene seine Ruhe ebenso wie jeder Beamte. Die Invalidenrente selle nach 5 Jahren Karenzzeit erhoben werden fönnen, aber fte sei ebenfalls ungenügend mit 240 Mart pro Jahr normirt. Da werde von den Arbeiterkaffen mehr geleistet. Bei den Arbeiterkaffen würden die Beamten aber auch nicht bis zu 10 000 Mark pro Jahr, wie es der GesezDer 3wed, welchen das in entwurf wolle, befoldet. werde erfüllen solle, nach Gesetz erfüllen tommende Frage auch nicht im entfernteſten Entwurf erfüllt. dem Ununterbrochen könne der Arbeiter seine Beiträge nach Lage der die
Gefeß nach dem vorliegenden Entwurf wieder zwecklos. Außerdem beschränke derselbe die Theilnahme der Arbeiter an sehr der Beamtenstellen Die start. der Besetzung schlimmste Bumuthung sei das Quittungsbuch. Der Schaden der den Arbeitern dadurch erwachsen würde, sei ein großer.
buch" machen und sich durch die Stellung der Marten u. f. w."
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fandenen Kosten und Schreibgebühren gewilligt. Damit hat Die Unternehmer würden das Quittungsbuch zu einem ,, ArbeitsSozialistenprozeß. Aus Magdeburg , 3. August, wird verständigen. Die Arbeiter würden auf ähnliche Weise jetzt schon gefchrieben: Heute fand vor hieftgem Landgericht als Berufungs - vielfach durch Beugniffe, Entlassungsscheine und dergleichen für glückliche. inftans die Verhandlung gegen Heine und Vater statt. Heine das Eintreten zur Verbesserung der Verhältnisse gemaßregelt. am 5. Dezember v. J. in Staßfurt in einem öffentlichen Für's erste tomme es darauf an, die Lage der Arbeiter zu ver Restaurationszimmer betroffen worden, als er am Tische saß und den Anwesenden etwas erzählte. Es waren etwa 50 Personen übung des Koalitionsrechtes zu richten wäre; sonst sei es nicht
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Allg. Arends'sche Abends 8 Uhr im Arends'scher Steno
Kleine Mittheilungen.
Berbit, 4. Auguft.( Verunglückter Arbeiter.) Gestern Nachmittag verunglückte der Bahnarbeiter Otto Fräßdorf in der Nähe des Gesundbrunnens Leopoldsquell. Er stürzte von einem im Gange befindlichen mit Steinen und Kalt beladenen Güter wagen und wurde überfahren. Im Kreistrantenhause mußten ihm beide Beine abgenommen werden. Infolge der inneren Verlegungen und des großen Blutverlustes verstarb der Un
Lauban( Schleften), 5. Auguft. Ueber die Ueberschwemmung, von welcher das Queisthal soeben heimgesucht wurde, wird aus Nieder Certmannsdorf geschrieben: Am 3. August wurde die hiefige Gegend von einem schrecklichen Unglüd betroffen. Eine
anwesend. Der damals draußen horchende Polizist bekundet möglich, den geseglichen Pflichten nachzukommen, weil die Löhne Ueberschwemmung, wie fte seit Menschengedenken nicht dagewesen, heute eidlich, deutlich das Wort„ Kongreß" gehört zu haben. herabgingen und die Verhältniffe fich immer trauriger gestalteten. suchte die reichgesegneten Fluren des Queisthales heim. Kurz Anwesend waren auch vier auswärtige Männer, Parteigenoffen Ohne weitgehende Aenderungen würde das Alters- und Invaliden nach Mitternacht erhob fich ein orfanartiger Sturm, der von meister als Sozialdemokraten bekannt. Das Gericht nimmt an, daß es fich in dem Restaurant feineswegs um ein bedeutungs. Thiele, Krause und Seele, schloffen sich dem Referenten sämmt
gehabten Kongreß der Sozialdemokraten zu berichten hatte. Jr
Unheil bringen.( Beifall.) Die folgenden Redner, Bannes, lich darin an, daß es ganz besonders darauf ankomme, das Roalitionsrecht auszunußen resp. die Koalitionsfreiheit zu erlangen. Außerdem betonten fte, daß unter ihren Berufs follegen in Berlin feiner im Alter von 70 Jahren und darüber vorhanden sei, fowie daß das Quittungsbuch den Arbeitgebern
umgehen fuchen, indem fie in Form zwangloser Unterhaltung nicht überlassen werden dürfe, wenn die Bedenken gegen das
strömendem Regen begleitet war, und schon am frühen Morgen war das Bett des Quets, eines sonst unscheinbaren Gebirgs= flüßchens, mit einer bedeutenden Waffermenge angefüllt. Plög lich ertönte gegen 8 Uhr die Signalpfeife aus dem Gebirgs städtchen Martliffa, welche den Bewohnern verkündete, daß Hochwasser im Anzuge sei. Ueberschwemmungen find im Queis thale teine ungewöhnliche Erscheinung, da alljährlich das Flüß chen aus den Ufern tritt. Diesmal aber sah man mit beson berem Bangen dem Herannahen des Waffers entgegen, stand
bre Agitation betreiben. Die Strafe gegen Heine, 75 Mart, selbe gehoben werden sollten. Ebenso wurde gewünscht, daß doch das ganze Getreide noch ungeborgen auf dem Felde el feineswegs zu hoch gegriffen, denn derselbe sei ein gebildeter das Empfangen von Armengeld die Versicherungsrente nicht Die schlimmsten Befürchtungen sollten leider übertroffen werden.