selben, die Barnimfiraße, einpaffiren, welche fie bis zur Quer­straße der lezteren, der Büschingstraße, befahren. Durch einen bereits geschehenen, oder noch in Frage stehenden Anlauf des Friedensgartens, eines direkt am Friedrichshain   gelegenen Garten­restaurants, wird die Büschingstraße verlängert werden, um so der Pferdebahn das Einmünden nach der Friedenstraße am Friedrichshain   zu ermöglichen. Es würden also die Berge, bei welchen der Vorspann nöthig, gänzlich vermieden, ja sogar Fahr zeit gesparrt werden, wozu noch fommt, daß der Verkehr in diesem vollsreichen Viertel ein ungleich bedeutenderer ist, als in der einsamen Friedenstraße am Friedrichshain   und auf dem Berge. Vor Anfang nächsten Frühjahres wäre aber, wie unser Gewährsmann mittheilt, die Legung dieser Linie nicht zu ers warten da der Durchbruch der Joftystraße nach dem Prenzlauer Thor abgewartet werden muß.

eurern in die Hände, welche ihnen ihr schweres Geld abnahmen| Königstraße durchkreuzend von da aus in die Nebenstraße der und sie schließlich noch mit Prozeffen beim Reichstammergericht heimsuchten. So erbot fich 1545 der Brunnenmeister Leonhard Reimann aus Neuburg   vorm Walde gegen 200 Thaler Reise­geld, Bezahlung seiner ersten Behrung und Einrichtung und Vorschuß von 3000 Gulden, bei Beliz Soolquellen zu erschließen. Drei Jahre später setzten das von ihm begonnene Werk die Ge­brüder Niklas und Herrmann Hirsch aus Joachimsthal   in Böhmen   fort. Gelänge ihnen das Werk, so sollten sie eine Gratifikation von 8000 Thalern erhalten. In Beliz begannen die Gebrüder Hirsch zunächst zu schlemmen und zu praffen. Der Kurfürst sandte nun im November 1549 eine Untersuchungs­fommission an Ort und Stelle, vor deren Ankunft die beiden Hirsche jedoch verschwanden. Im Januar 1550 ging der Kur­fürst selbst nach Beliz; er fand das angefangene Werk untaug­lich. Jm Juli 1550 verklagten die Brüder Hirsch den Kur fürsten beim Reichstammergericht. Der Prozeß zog sich bis 1569 hin und endete nach vielen Kosten durch einen Vergleich. Kurfürst Johann Georg   wandte neue Summen an das Belizer Wert, aber zu einem entsprechenden Ertrage scheint daffelbe nie gekommen zu sein. Neste des Werkes standen noch um 1795.

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Das Gebahren einer gewissen Art von Geschäfts­leuten wird durch folgenden von der Staatsb. 3tg." mitge theilten Fall treffend gekennzeichnet. Hatte da ein Dienstmäd­chen, welches die leer stehende Wohnung während der Badereise gut bewahrt hatte, von der Herrschaft ein Geldgeschenk be­fommen, um sich einen neuen Mantel zu kaufen. Sie begab fich voll Freude zu einem in der nahen Rosenthalerstraße wohnenden Konfektionär", der ihr mit vielen Komplimenten und großer Zungenfertigkeit ein Exemplar von Mantel auf­schwaste, das äußerlich zwar sehr gut aussah, an dem sich aber bet näherer Besichtigung zu Hause mehrere gestopfte Mottenlöcher zeigten. Der Konfektionär und seine Frau weigerten fich, als das Mädchen traurig zurückkehrte, entschie den, den Mantel zurückzunehmen, und erst als das Mädchen nochmals zurücklam und drohte, der Polizei Anzeige zu machen, bequemte fich das saubere Paar zur Burücknahme, nicht ohne daß von Seiten der Frau die Aeußerung zu ihrem Manne fiel: Nun, da können wir ihn ja einer Anderen an­schmieren!"

Der Salzhering ist das nothwendige Korrelat zum Bier, für Deutschland   also seit alten Zeiten ein überaus wichtiger Importartikel. Der frische Hering dagegen, deffen Wohlgeschmac man an den Küsten so sehr zu würdigen weiß, ist in seiner Schüchternheit noch taum ins Innere von Deutschland   vorge­brungen. Seine angebliche Transportunfähigkeit vorschüßend, hat er sich noch nicht zu jenem Massen Einbruch entschließen fönnen, ohne welchen eine vollständige Eroberung und Fest fegung nicht möglich ist. Jezt kommt eine ungeheure Verstär fung von Norden her, und der gesalzene wie der frische Fisch werden fich in unzählbarer Maffe auf Zentraleuropa   stürzen. Mit Ende dieses Monats beginnt an der schwedischen Küfte wieder der Garnheringfang. Mit dem rationellen Fang dieses Sommerherings ist erst im vergangenen Jahre der Anfang ge­macht worden und soll derselbe für die Fischer ein lohnender geworden sein, so daß fich in in dieser Saison die doppelte An­zahl Fischer mit dem Beringsfang beschäftigen will. Die Erpor teure bemühen fich infolge deffen auch, ein größeres Absatzgebiet für diesen Hering zu schaffen und wollen denselben, theilweise mit Salz besprengt, theilweise in Eis verpackt, nach Deutschland  erportiren. Auch der Gothenburger Export des schwedischen Winterherings scheint immer größere Dimensionen anzu­nehmen. Die beiden größten deutschen   Heringsfirmen in Gothen­ burg   bauen zu diesem Zwecke, im Verein mit einer Kopenhagener Firma, einen schnellgehenden Dampfer, speziell zum Transport frischer Heringe von Marstrand   direkt nach Pommern   bestimmt. Der Dampfer wird auf der Kieler Werft Howald ganz aus Eisen und Stahl erbaut, bekommt eine sehr starke Maschine und vorn am Bug fehr starke Eisen- und Stahlplatten, um sich eventuell durch Eisbrechen Eingang in die betreffenden Hären Wolgast   und Swinemünde  , zu verschaffen. Die Fahrgeschwin­digkeit soll derartig sein, daß der Dampfer bei regulärem Wetter in vierundzwanzig Stunden die Reise von Marstrand   nach Swinemünde   oder Wolgast   zurücklegen kann. Außerdem werden bei dem Dampfer Einrichtungen getroffen, daß die Ladung nicht durch Maschinenwärme leidet, vielmehr bei wärmerer Witterung die Räume abgefüolt werden fönnen. Im Falle fich der Be­trieb dieses kostspieligen Dampfers lohnt, wollen die betreffenden Firmen im nächsten Jahre zwei weitere Dampfer bauen. In Gothenburg   wünscht man den Unternehmern, die sich durch den Vertrieb der koloffalen Heringsfänge Verdienste erroorben haben, viel Glück zu dem Dampferbau, der auch ein beredtes Beugniß ablegt von dem Unternehmungsgeist dieser deutschen   Exportfirma in Gothenburg  .

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Eine neue Stöckersche Geschmacklosigkeit. In der Unterhaltungsbeilage zum ,, Deutschen Volksblatt", dem ,, Deutschen Unterhaltungsblatt", findet fich folgender Wig, den wir, um die Höhe der Stöckerschen Geschmacklofigkeiten zu kennzeichnen, niedriger hängen wollen: niedriger hängen wollen: Eine Rechnung für einen schwäbi. schen Pfarrer lautete folgendermaßen: Rechnung vor Herr Pfarrer.

in... vor Schumacherei.

1. Aug. Jym durchaus gefold und eingefaßt.. 1 fl. 12 fr. Jungfer Lenchen gefold und eingefaßt.

2. Sept. Den Frig einen Rister aufgesezt.

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gegen mich die Strafanzeige, so bin ich durch eine Stagel Berline und Sie haben weder Geld noch Ihren Hollos. Warten Gegler hingegen ruhig, so fomme ich nach Jahresfrist als reicher Schwim M Somöd zurück und dann werden wir alle glücklich sein. Ihr tre Neffe Stephan Hollos." Frau Elise Wagner, welche but of, wo diesen Gaunerstreich um ihre sämmtlichen Ersparnisse gekommündlich ist, hat trop der Versprechungen und Drohungen des Verbredofelbft in die Strafanzeige erstattet und sogar auf die Aufgreifung Joba Hollos und die Wiedererlangung des entwendeten Geldes des Fest Belohnung ausgesetzt. Stephan Hollos, welcher zu Mohoc Ungarn gebürtig, nach Baja zunändig und 23 Jahre alt die Anm wird nach Durchführung der Auslieferungs. Unterhandlung Uhr A nach Wien   eskortirt und dem dortigen Landesgerichte eingelie waren. S

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Allerliebst für ein Deutsches Familienblatt".

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Von einer barbarischen Ueberschreitung des Zi Rommis tigungsrechtes von Seiten eines Lehrers wird uns gendes geschrieben: Vorgestern Vormittag wurde ich von me Frau von dem Bau Fennfiraße Nr. 27 abgeholt und wegen einer Büchtigung, welche der Reftor Klebe von 167. Gemeindeschule in der Brunnenstraße meinem zehn alten Sohn Georg hatte zu Theil werden laffen. Die Beauf den laffung zu der Mißhandlung soll eine Lüge gewesen sein iff; die fich mein Sohn angeblich hat zu Schulden kommen laffen. Sohn soll nämlich beim Turnunterricht gefehlt haben, und and gleich ihm mehrere Mitschüler bezeugten, daß das nicht der i war, schlug der hier benannte Rettor auf eine Meldung ohnen, Turnlehrers den Knaben so, daß mit der Herr Doktor entziehen länder, Brunnenstraße 33, das folgende Attest ausstellte: beutigen Tage gegen 3 Uhr Nachmittags war der Zimmermer heidig Angreifer Herr Robert Schulz, Strelitzerstraße 51, mit einem Knaben etwa 10 Jahren, der seiner Angabe nach sein Sohn sein Polizeilich statiren. Auf dem Rücken befanden sich eine größere niften. S bei mir. An dem Körper des Knaben war folgendes zu Schugleu blutunterlaufener Striemen; an einzelnen Stellen hat das nommen, extravasat schon einen Stich ins Gelbliche angenommen größte Anzahl dieser Striemen befindet sich auf der linken nach innen, vom linken Schulterblatte aus.

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sind dieselben besonders zahlreich auf dem Gefäß zu sehen wurde mi einzelt finden sie sich am linken Oberschenkel. Außerdem der Knabe über Schmerzen in der linken Schenkelbeu

Knabe behauptet, mit einem Rohrstock geschlagen worde Der von mir vorgefundene Thatbestand läßt diese A

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durchaus wahrscheinlich erscheinen. Berlin  , den 15. Au Dr. med. Friedländer, Arzt." Der entrüftete er mishandelten Knaben wird die Sache natürlich weiter folgen.

Das Postmuseum in der Leipziger Straße  , längere Zeit hindurch behufs Ausführung von Baulichkeite schloffen war, ist nunmehr wieder wöchentlich zwei Ma Montags und Donnerstags, von 11 bis 1 Uhr geöffnet Sammlung ist durch mancherlei Neuerwerbungen in jüng bereichect.

Waghalsigem Spiel dürfte ein blühendes junges 30 zum Opfer gefallen sein. Vor dem Echause der Kurfürsten Frobenstraße vergnügte sich vorgestern Nachmittag 6 Uhr jähriger Anabe damit, auf das vor dem Hause befindliche Gitter des Vorgartens zu flettern. Auf der Höhe verlor Gleichgewicht und stürzte so unglücklich auf die in

Das sündhafte Berlin  . Am legten Sonntag hat in dem Dorfe Bornim bei Botsdam ein Missionsfest stattgefunden, bei dem es recht erbaulich zugegangen ist. Die Predigt hielt Pastor Schall   aus Cladow  , bekannt durch seine agitatorische Thätigkeit in Spandau   während der legten Reichstagswahl. Stadtmisfiorar Wegener aus Berlin   schilderte später in einer Versammlung im Horn'schen Lokal die Zustände in Berlin  . Seine Rede gipfelte, wie die Potso. Nachr." berichten, darin, daß alles Uebel von Berlin   käme. Vieles sei aber durch Stöcker's Bemühungen schon beffer geworden. Vor zehn Jahren seien die Berliner   noch zerlumpt umbergelaufen, viele seien nicht ge­tauft resp. getraut gewesen; von ersteren wären es jetzt ein Viertel, von letteren ein Drittel und zwar lediglich durch die Bemühungen der Stadtmission. Herr Wegener theilte dann mit, daß er einen Trauanzug für Männer und einen solchen für Frauen beschafft habe, den er unentgeltlich ausleihe und der vielfach benutzt werde. Weiter führte Redner aus, daß in Berlin  seitens der Stadt seit dem Jahre 1872 teine neue Kirche erbaut sei, dagegen aber ein schönes Rathhaus und viele Schulen. Berlin   sollte es doch so machen wie die Kaiserin Augusta und die regierende Kaiserin Augusta Biftoria, welche alle Bütgesuche, die an fte gelangten, durch die Stadtmission erledigen ließen und derselben dazu Mittel zur Verfügung stellten. Viel Schuld an den Zuständen in Berlin   trage die schlechte Preffe. Pastor Schall   fordert hierauf zu Beiträgen für die Stadtmisfion auf. Das Potsdamer   Blatt bemerkt, daß man es einem Theil der Buhörer ansah, daß fie auf die Zeit warteten, wo im Horn'schen Lokal die Tanzmusif beginnen würde, was um 5 Uhr geschehen sollte, fich durch die Vorträge aber bis um 6 Uhr verzögerte. Daß übrigens bei der osthavelländischen Landbevölkerung die

Einzelne der Erntefeste, die jezt in den Biergärten Berlins   und der Vororte gefeiert werden, bewegen sich leider in Formen, die den jugendlichen Theilnehmern wenig angepaßt er­scheinen. Vor allen Dingen erscheint es mehr als bedenklich, Den Schulmeister" bei dieser Gelegenheit als Hanswurst zu verwenden. Diese Feste find in erster Linie Kinderfeste, und Hu derte von schulpflichtigen Knaben und Mädchen nehmen an jedem derselben Theil. Die Szenen, in denen der devote Hungerleider dargestellt wird, sind ja bekannt. In der wunder­lichsten Ausstattung, mit Buch, Ruthe und Brille versehen, muß er dem Amimann die Hand füffen, von allen Mitwirkenden als Schulmeisterlein" fich hänseln laffen, und außerdem fällt ihm die Aufgabe zu, die anwesenden Kinder in den Bausen zu be luftigen, d. h. auch ihnen als Gegenstand ihres Muthwillens zu dienen. Die Berliner   Jugend hat Wiß genug, diese Dinge zu dem eigenen Schulleben in Beziehung zu bringen. Manchem Kinde mögen nicht nur in den nächsten Tagen die Eindrücke so eines Erntefeftes auf der Schulbant in die Erinnerung kommen. Die Schule hat deswegen ein Recht, derartige Darstellungen vor Kindern als ungehörig und schädlich zu bezeichnen. Die Schule, die den Kindern das Gebot: Du sollst Vater und Mutter ehren" inprägt, darf auch von den Eltern so viel Achtung vor Der Schule und ihren Lehrern fordern, daß fie die Kinder von Vergnügungen fernhalten, die geeignet sind, die Schulzucht zu untergraben. Eine derartige Verspottung und Verächtlich machung der Lehrer auf solch n Kinderfesten ist eine Ungehörig feit, der man in Berlin   nicht mehr begegnen sollte. Die Ver anstalter solcher Beluftigungen würden mit geringer Anstrengung ihres Wizes auch andere Hanswurfifiguren zu finden wissen, die zu dem Kinde in weniger innixen Beziehunuen stehen. Vor allem aber haben die Eltern die Pflicht, die Autorität ihrer Mitarbeiter an der Erziehung ihres Kindes so viel zu wahren, daß fie zu solchen Festen, auf denen der Lehrer das gehänselte Subjeft ist, ihre Kinder nicht hinführen.

Für die Kommunalbesteuerung auf Grund des neuen Kommunalabgaben- Gefeßes vom 27. Juli 1885 find fürzlich Dom Oberverwaltungsgericht in zwei allgemein interesfirenden Fällen prinzipiell bedeutsame Entscheidungen ergangen. In einem dieser Fälle batte fich in einer Fabrit ein Konfumverein gebildet und bestand seit Jahren, beschränkte jedoch seinen Ge schäftsbetrieb nur auf den Ankauf von Waaren für seine Mit­glieder. Eine bestimmte Rechtsform war für das gegenseitige Rechtsverbältniß der Mitglieder sowohl, wie für das Verhältniß des Vereirs dritten gegenüber nicht vereinbart worden, eben weil dies bei dem einfachen Geschäftsbetriebe nicht nöthig er schienen war. Auf die Beschwerde einzelner durch den Verein fich geschädigt glaubender Gewerbetreibender veranlagte der Magistrat den Konsumverein zur Kommunalsteuer. Das Ober­verwaltungsgericht erklärte diese Steuerveranlagung für ungefeßlich, da der Verein nicht zu der Bahl der im§ 1 des Kommunalabgaben­ges Bes bestimmt aufgeführten Rechtssubjekte gehöre und es nicht zulässig sei, die Efeuerpflicht weiter auszudehnen, als durch das Ges. vorgeschrieben set. Unter Hinweis auf denselben ist auch in einem anderen Falle die Veranlagung einer Konkurs m ffe zur Kommunalbesteuerung für unzulässig erklärt worden. Hier führte das Oberverwaltungsgericht aus: die Kontursmaffe gehört gleichotel, ob man diese, was dahin gestellt bleiben fann, als Förderin selbstständiger Vermögensrechte ansehen will -in teinem Falle zu denjenigen Rechtssubjekten, welche nach Vorschrift der Gefeße der Besteuerung unterworfen werden tönnen; am wenigften fann fte zu denjenigen juristischen Personen gered net werden, die im§ 1 des Kommunalabgaben- Gesetzes aufgezählt find, da es an einer gefeßlichen Bestimmung mangelt, welche ihr diese Eigenschaft beilegt.

Ueber die Verlegung der Ringbahnlinie der Großen Berliner   Pferdebahn vom Prenzlauer Thor an durch das neue Stadtviertel auf dem ehemaligen Alten Schüßenplaz erfahren wir Folgendes: Die Ringbahnwagen, welche bis jetzt den so genannten Berg auf der Friedenstraße mittelst Vorspann bis zur Weinstraße hinter dem Neuen Königsthor paffiren, werden nach Beendigung der neu jest projektirten durchgelegten Joſtystraße Die Mendelsohn- und Meyerbeerstraße durchlaufen und die Neue

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endenden Gitterstangen, daß dieselben ihm den Hals gera ellinerstra der Kehlkopfstelle durchbohrten und

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Elisabeth Krankenhause untergebracht; sein Zustand soll hoffer herri Ios sein. Nicht geringes Aufsehen erregt im Mittelpun Stadt der Selbstmord eines namentlich in israelitischen bekannten Mannes des Inhabers der hebräischen Buchhansurühre Ph. Deutsch, Klosterstr. 15. Derselbe, ein alter Junggeleeblerin a schon seit längerer Zeit leidend und nur mit großer lang es ihm, fein ausgebreitetes Geschäft, welches er allein zu verwalten. Am Montag blieb der Laden deffelben den Tag über geschlossen und die Kunden mußten unverri Sache wieder umlehren; als derselbe auch am Dienstag nicht geöffnet wurde, schöpften die Nachbaren Verdacht, b

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fich nach dem ersten Stockwerk, welchen Deutsch all in ben ließen die verriegelte Eingangsthür öffnen und fanden glüdlichen Mann, welcher sich eines trefflichen Rufes fo Der Geschäftswelt als bei Privatleuten erfreute, an de erhängt, als Leiche vor. Wie es scheint, ist Melanch Kummer über seine schlechte Gesundheit der Grund zum mord gewesen. * Die Gattenmörderin Wber wurde gef mittag per Droschte nach der Morgue gebracht, um Gegenwart des Herrn Untersuchungerichters Richter ihres Mannes zu refognosziren. Der Ermordete lag dem Sezittisch, aber das als Mordwerkzeug benutte noch genau so im Kopf des Unglücklichen, wie es am darin vorgefunden war. Der Schlag, durch weld Instrument bis ans Heft in den Schädel des Mann

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Ausführungen der Redner nicht ungetheilten Beifall sanden, drang, muß mit äußerster Kraftanstrengung geführt word

bewiesen zahlreiche Zwischenrufe, namentlich mehrmals der Ruf: Ist Alles nicht wahr!"

Die Bezeichnung der Heidereitergasse schreibt sich aus einer Zeit her, als rings um die Thore Berlins noch Wald und Haide grünten, deren Holz und Aecker von dem Magistrat ver­pachtet wurden. Die behördliche Verwaltung dieses Gemeinde befizes lag in den Händen eines der damaligen vier Bürger­meister, welcher den Titel der Heydeherr" führte. Zur Voll ziehung ziebung und Ueberwachung feiner Anordnungen waren " Forstbedienstete" angestellt, welche, je nachdem sie beritten oder

und man sollte faum glauben, daß eine Frau von schaffenheit der Mörderin einen derartigen Hieb führen Frau Weber ist 28 Jahre alt und von mittleret,

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Statur; das Geficht wird von blonden Haaren eingerab die Leiche ihres Gatten geleitet, bezweifelte fie una ronnene Blut sehr entstellt war; nachdem man aber beunten h etwas gereinigt hatte, bestätigte fie unter lautem Weine Hierauf wurde die Sezirung von dem gerichtlichen

der graufig entstellte Körper der Leichnam thres

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zu Fuß ihre Thätigkeit ausübten, Heyde- Reuther" und ,, Heyde- verständigen, Herrn Medizinalrath Dr. Wolff begonnen

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Läuf r" genannt wurden. Ueber ihre Pflichten sagt das Rath häußliche Reglement der Restdengien Berlin   v. 21. Febr. 1747" im Titel 16: Die Heyde Reuther" und" Heyde- Läufer" sollen auf des Magiftrats und der Stadt Heyden fleißig Acht haben und selbige täglich bereiten und belaufen, damit ohne Erlaubniß Holz

gleich der Transport in aller Stille erfolgte, hatte fich eine große Menschenmenge vor der Morgue angefammell die Mörderin bei der Rückkehr nach dem Untersuchung

niß mit lauten Verwünschungen überschüttete.

Blattes berichteten, am Sonntag der Steinbruder Im Teltower   See ertrant, wie wir in Nr. 190 finden, der ohne Erlaubniß Holz hauete oder wegholete, müffen Plesom   beim Baden. Einige Kollegen des Verunglüdte

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fte denselben ohne Ansehen der Personen, wann gleich der Knecht bei Jemand aus dem Rath in Diensten wäre, pfänden, die abgenommenen Pfänder unvorzüglich zur Cämmerey liefern und den Thäter dem Praefidenten( Oberbürgermeister) anzeigen." Weffen man fich ferner bei diesen Forstbediensteten zu gewär tigen hatte, darauf läßt ein weiterer Paragraph deffelben Titels schließen, welcher lautet: Wenn ihnen vom Magistrat in Rathhäuslichen Sache wohin zu reiten oder zu laufen befohlen wird, sollen fte solches unverdroffen bewerkstelligen, insonderheit die ihnen aufgegebenen Exekutiones in den Dörfern nach denen dazu erhaltenen Befehlen getreulich verrichten, und solche nicht überschreiten, noch die Leuthe mit Exekutionsgebühren über setzen, sondern sich mit dem, was ihnen zu nehmen erlaubet, begnügen."

Augenzeugen des Unfalls maren, ersuchen uns um folgenden Schreibens: In Betreff der Notiz über,

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ganzen Kräfte suchten wir unseren Kollegen zu retten; selbe aber schon vollständig leblos war, als wir ihn und er uns durch sein Körpergewicht wiederholt unt zog, so befanden wir uns schließlich in solcher Lebensg wir, als der Körper des Plefow uns unter den San loren ging, ohne überhaupt ein einziges Mal um Sile zu haben, uns selbst kaum unter den größten Anftr ans Land retten fonnten. Dann, mit den polizeili

schriften nicht vertraut, begaben wir uns, unter Baarschaft des Verunglückten, nach Berlin  , un,

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erfuhren wir jedoch, daß die Angelegenheit Sache be Behörde sei. und meldeten demnach pflichtgemäß fri Fall in Teltow   an. Vorstehendes ist auch Au Brotofoll

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Heinrich Prüfer, Steinbruder, Frobenstraße 21; Steindrucker, Wilmersdorf  .

Verhaftung. In Berlin   wurde am Montag der Zeitungsansässig find, die Meldung auch hier zu machen. Expeditor Stephan Hollos aus Wien  , welcher am 29. Mai von dort flüchtig geworden ist, verhaftet. Hollos hatte im Laufe des Monats Mai dieses Jahres der Tante seiner Gattin, der Kaffeeschänkerin Elisabeth Wagner, Alfergrund, Berggaffe Nr. 28 wohnhaft, aus einem Koffer nach Auffprengung des Schloffes 6 Sparkassenbücher, zusammen auf Einlagen von 7000 fl. lautend, dann Pretiofen im Werthe von 150 fl. gestohlen. Die Einlagen der Sparkassenbücher hatte er behoben, den größten Theil des Geldes im Spiele verloren und vergeudet und sich hierauf in den legten Tagen des Monats Mai aus Berlin   geflüchtet. In dem aufgesprengten Koffer hat Hollos einen an die Beschädigte gerichteten Brief zurüdgelaffen, welcher folgendermaßen lautete: Liebe Tante! Ich habe erfahren, wo viel Geld zu verdienen ist, dorthin habe ich mich gewendet. Sie bekommen Ihr Geld fammt sehr guten Intereffen im Laufe eines Jahres zurüd, vorausgesezt, daß Sie geduldig warten. Erstatten Sie aber

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Die elf städtischen Schwimm- und Bad find in der Woche vom 5. bis 11. August ds. J. von insgesammt 34 942 Personen benutzt worden. hörten 23 940 dem männlichen, 11 002 dem weiblichen an. Von dem Besammtverkehr entfielen 29 774 die acht älteren Badeanstalten, der Rest von 5168 die drei neuen Schwimmanstalten an der Waisen und unter der Schillingsbrücke.

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Schwimmklub Secht" unter Mitwirkung

Am Sonntag, den 19. d. M., veran