ne Kugel Berliner Segler" und der Schmödwiger Segler am Restaurant Warten Geglerschlößchen" in Schmödwig bei Grünau ein humoristisches
reicher Ma Schwimmfest, das einen heiteren Verlauf zu nehmen verspricht.
The Smödwig ist am bequemsten zu erreichen vom Görliger BahnIhr tre welche buowoselbst schon früh 5 U. 15 M. und von 6 U. 35 M. iffe gefommündlich ein Bug abgeht, ebenso vom Schlesischen Bahnhof , Des Verbredofelbst die Züge von 5 U. 21 M. früh stündlich mit Umsteigen ufgreifung Johannistbal Verbindung nach Schmödwig haben. Anfang n Geldes des Festes präzise 3 Uhr Nachmittags. zu Mohacs
Zi
Ein Landfriedensbruch versetzte am Dienstag Abend Jahre alt die Anwohner des Weddings in ungebeure Aufregung. Gegen terhandlung 9 Uhr Abend betrat ein Mann das Geschäftslokal des Kolonial hte eingelie waaren Kaufmanns R., Weddingstr. 2, und verlangte von dem bafelbst allein anwesenden Gehilfen H. Zucker; während der g des Rommis das Verlanate verabreichen wollte, begann der Fremde ohne irgend welche Veranlassung das Lokal zu demoliren. Eine wird uns Aufforderung des darüber entrüsteten H., den Laden u vers ich von me laffen, wurde von dem Tumultuanten mit höhnischen Redens olt und lebe vonen beantwortet, worauf der Kommis denselben zur Thür em zehn Sinauswarf. Dies war für die draußen stehenden, anscheinend Die Beauf den Störenfried wartenden Kollegen das Signal zum AnDesen sein, iff; dieselben drangen in den Laden und hinter den Ladenen laffen., riffen. hervor, schleppten ihn auf die Straße aben, und mishandelten denselben auf eine ganz entjeßliche
und
3 nicht der Weise. Mehreren Männern, die in der Nachbarschaft
Meldung ohnen, gelang es, den Blutüberströmten seinen Beinigern zu Doftor entziehen, wobei sich ein regulärer Mefferkampf entspann. In einem verbarrikadirten Keller des Hauses Weddingstraße Nr. 1a usitellte: Bimmer beidigten die Hausbewohner den H. gegen die zahlreichen em Knaben angreifer, welche den Keller stürmen wollten, erfolgreich, bis Sohn fein folizeiliche Hilfe fam; ein Polizeioffizier und eine Abtheilung lgendes zugleute erschienen auf der Kampfesstätte, um Ordnung zu größere ften. Der Tumult hatte inzwischen derartig überhand ge n bat das omnien, daß die nächstgelegenen Läden geschloffen werden mußten und ein Fleischerladen durch Polizeimacht mit Gewalt geräumt wurde. Vier der Rädelsführer wurden verhaftet. S. at schwere innerliche und äußere Verlegungen erlitten und
enommen Der linken Außerdem
Szu fehen wurde mittelst Droschke nach dem Lazarus Krankenhause geschafft.
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15. Augu
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währte längere Beit, bis die Rube unter den Menschenmaffen mieber hergestellt werden konnte.
Verhaftung einer Einbrecherbande. Ueber einen ichtigen Fang, welchen die Berliner Kriminalpolizei gemacht t, meldet eine biefige Korrespondenz folgendes: Vor einigen agen brachten die hiesigen Zeitungen eine Notiz, wonach ein
Baar neinbruchsdiebstahl bei dem Weißwaarenhändler Krisch, Alte Schönhauserstraße, verübt worden war. Die Details über en Diebstahl, Die Qualität der gestohlenen Waaren waren in den Beitungen genau angegeben worden und die Kriminalpolizi awei Malochte eifrigst nach den Einbrechern. Da erhielt am Dienstag Rachmittag der bestohlene Herr Krisch einen anonymen Brief, in Don dem Einbruchsdiebstahl in den Zeitungen gelesen und ihn benachrichtige, daß der Beschreibung nach sich seine Waare bei einer Fehrbellinerstraße 44 wohnenden Wittwe, Handelsfrau
= geöffnet in jüngta es junges Kurfürften ag 6 Uhr befindliche
Lechend, befände.
She verlor thatkräftig
Herr K. fuhr sofort mit diesem Schreiben Herrn Kriminalinspektor von Hülleffem und dieser ein. Der Bestohlene mehrere Bestohlene und Die in eamte begaben ftch zu der Hehlerin in der Fehr Hals gera ellinerstraße und als dieselbe ihnen die Thüre geöffnet,
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bemerkte Heir Krisch
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und gingen durch. Der Kutscher fiel dabei vom Wagen, gerieth| unter die Räder und erlitt außer einigen leichten Berlegungen im Geficht einen Bruch des rechten Beines. Er wurde nach dem Elisabeth Krankenhause gebracht. Gegen Mittag verunglückte Gegen Mittag verunglückte in der Invalidenstraße ein Maurer, indem er beim Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen fiel und fich eine schwere Gehirnerschütterung zuzog. Er wurde nach der Charitee gebracht. Ebenfalls beim Absteigen von einem Pferdebahnwagen fiel auf der Haltestelle in der Lüßowstraße eine Frau zu Boden und erlitt richt unbedeutende Verlegungen am Kopf.
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Nachmittags wurde in der Madaistraße ein 9 Jahr alter Knabe durch ein übermäßig schnell fahrendes Hundefuhrwert umgestoßen und durch Ueberfahren leicht am Kopf verlegt.- Um dieselbe Zeit wurde im Friedrichshain ein unbekannter, etwa 60 Jahre alter Mann an einem Baume erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Abends gegen 10 Uhr stach in der Koppenstraße der Arbeiter Anders den Arbeiter Geißler mit einem Taschenmesser derart in den Hals, daß derselbe auf der Stelle getödtet wurde. Beide waren furz vorher zankend und sich gegenseitig stoßend aus einer An demselben Destillation gekommen. Anders ist verhaftet. Tage fanden mehrere Feuer statt. Es brannten Wallstraße 6 Betten und Möbel in einem Wohnzimmer Plan Ufer 93 Chemikalien Höchstrestr. 13 Kleider und die Schaldecke in der Nähe eines Kochofens und Abends der Inhalt der Ladirerwerkstatt der Lampenfabrik von Brendel u. Löwig, Neuenburgerstr. 27. Nur das lettere Feuer nahm die Thätig feit der Feuerwehr längere Zeit in Anspruch.
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Gerichts- Beitung.
Mit einer Messeraffäre, welche für den Urheber schlimmere Folgen hatte, als für den Betroffenen, mußte fich gestern die Berufungsinstanz beschäftigen. Am 2. April tam Ser Schloffer Pätsch in das Lokal des Schaniwirths Liepe, um feinen Gedanken beim Genuß eines Glas Bieres nachzuhängen. Er sah dort die Herren Osten und Segelbrecht„ trudeln", und weil er ebenfalls ein Freund dieses Spiels war, bat er, wie weiland Dionys, der dritte im Bunde sein zu dürfen. Diese Erlaubniß wurde ihm bereitwilligst ertheilt und das Spiel begann. Eine Weile ging alles gut, nachdem man aber dem edlen Gerstensafte wader zugesprochen hatte, tam es zum Bank, der Damit endete, daß Pätsch von seinen Spielgenoffen sehr unsanft die frische wurde. Luft befördert Der auf diefem nicht mehr ungewöhnlichen Wege Hinausgeworfene war über die ihm zu Theil gewordene Behandlung sehr aufgebracht, und das um so mehr, als er noch einige Kleinig leiten im Lokal zurückgelassen hatte. Deshalb versuchte er, noch einmal hinein zu gelangen. Beim Deffnen der Thür erblickte er den Segebrecht, welcher sich ihm anscheinend entgegenstellen wollte. Es tam nun zwischen den Beiden wiederum zum Streit, in deffen Verlauf Pätsch sein Meffer zog und seinem Gegner einen Stich in den Arm versette. Hierauf wollte er sich ent fernen, wurde aber von seinen Spielgenoffen eingeholt und so jämmerlich, verhauen", daß er drei Aerzte in Anspruch nehmen jämmerlich ,, verbauen", daß er drei Aerzte in Anspruch nehmen mußte und 3 Wochen arbeitsunfähig blieb. Da dieser lette Aft fich auf der Straße abspielte, wurden die drei zunächst Betheiligten, Pätsch Osten und Segebrecht, zur Wache_fistirt, wo der Vorfall zu Protokoll genommen wurde. Das Ende vom Liede war eine Anklage gegen Pätsch wegen Körperverlegung und seine Verurtheilung zu 14 Tagen Gefängniß. Gegen dieses Urtheil des Schöffengerichts hatten sowohl der Angeklagte wie auch der Staatsanwalt, dem das Strafmaß zu niedrig erschien, Berufung eingelegt. Vor der Straffammer stellt Pätsch den Mefferstich in Abrede und macht besonders geltend, daß er von den genannten Personen viel schwerer verlegt worden sei, als wie er nach der Anklage den Segebrecht verlegt haben solle. Dieselben hätten ihn sogar gebeten, er möge doch keine Anzeige gegen sie erstatten. Die Beugenaussagen lauteten dahin, daß von beiden Seiten der Versuch gemacht worden sei, die ganze Angelegenheit gütlich aus der Welt zu schaffen; das sei aber nicht mehr möglich gewesen, nachdem die Sache bereits zur Kenntniß der Behörde gelangt war. Der Staatsanwalt verlangte die Verwerfung der Berufung und beantragte gegen den daß die Mefferstecherei durch eine höhere Strafe gesübnt werden müffe. Falls der Angeklagte in der geschilderten Weise miß betreffenden Personen stellen können. Der Gerichtshof billigte aber dem Angeklagten mildernde Umstände zu, verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 100 M. event. 20 Tagen Gefängniß und sprach die Einziehung des Meffers aus.
in den Haaren der Frau einen genthümlich geformten Kamm, welcher nur aus seinem Waaren
no soll hoffer herrühren fonnte. Nunmehr wurden sämmtliche Waaren
es R. bei der anfänglich Leugnenden gefunden und außerdem Mittelpunn ganzes Lager von Waaren aller Art wie Leinen, Strümpfe, Spitzen, Handschuhe, die sämmtlich von anderen Diebstählen aelitischen en Buchhan erzurühren scheinen. Der wichtigste Fund aber, welcher bei der beblerin gemacht wurde, war ein Korb, in welchem sich nicht Junggefell weniger als 400 Dietriche, die ganze Tantelei" 2c., befanden. großer Mi Die Handelsfrau gestand nun ein, daß sie die Waaren von den es er allein Schlächter Ehlers'fchen Eheleuten in Friedrichsfelde gekauft; diese Helben den ten unverri ener Stunde bereits nach dem Moltenmarkt geschafft; E. fonnte Dienstag eit unter Anwendung von Gewalt aus seiner Wohnung entfernt Verdacht, b werden. Auch zwei Komplizen der E.'schen Eheleute waren bis am Diebstahl Betheiligten gestanden denselben ein. Wie noch Dienstag Abend von der Kriminalpolizei gefaßt und sämmtliche Angeklagten 3 Monate Gefängniß, indem er darauf hinwies, mitgetheilt wird, scheint diese Einbrecherbande systematisch vor
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gegangen zu sein, da die bei der Hehlerin gefundenen Nach- handelt worden sei, hätte er ebenfalls Strafantrag gegen die
Gin feiger hinterlißtiger Todtschlag ist am Mittwoch A vorgerüdter Abendstunde gegen 11 Uhr im Osten der Stadt Detübt worden, welchem ein junges blühendes Menschenleben Jum Opfer gefallen ist. In der Koppenstr. 14 wohnt im Quer gebäude 2 Tr. der etwa 33jährige Bahnarbeiter Geisler mit rau und Kind. G. war an der Schlesischen Bahn( Güterbahnhof) angestellt und nach Feierabend pflegte G. die feiner Bebaufung gegenüber belegene Restauration von Bublib, Koppen fraße 76, aufzusuchen, um dort ein Glas Bier zu trinken. So
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Streites
er dies auch am vorgestrigen Abend und begegnete dort
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dem gleichfalls an der Schlesischen Bahn angestellten 23jährigen Bahnarbeiter Anders, mit welchem G. recht gut befannt war. ieb führen Anders und Geisler plauderten längere Zeit mit einander und Spielten dann Billard, wobei Anders mehrere Partien verlor und etwa 20 Pfennige an Geisler zu bezahlen hatte. Die beiden Arbeiter mochten wohl im Laufe des Abends ziemlich viel ge trunken haben, denn der winzigen Summe wegen entspann fich tem Weinischen beiden ein heftiger Wortstreit, der so ausartete, daß Derr Restaurateur Bubliß den Arbeitern das Lokal verbot, Draußen angelangt, blieben die heiden vor der Thür des Restaurants stehen und run hörten die in der Kneipe Derbleibenden anderen Gäfte der Fortsetzung des Worts Taschenmeffer und versette damit dem G., welcher seinem Begner den Rüden gefehrt hatte und sich anschickte, den Straßen Damm nach seiner vis- à- vis gelegenen Wohnung zu paffiren, einen Stich in das Genick, worauf. taumelnd und dumpf föhnend zusammenbrach und auf das Straßenpflaster niederjant. Auf den Gefallenen kniete nun der Unmensch nieder und die vor Schred gelähmten Buschauer sahen nun, wie Anders noch wiederholt in den Hals seines fläglich um Hilfe rufenden Opfers stach und ein heller Blutstrahl sprizte auf das vom Rond hellbeleuchtete Straßenpflaster nieder. Dann ergriff der feige Mörder die Flucht, Hut und Meffer an der Mordstätte Jurücklaffend. Jezt erst tam Leben unter die zahlreichen Augen eugen, und während ein Theil den noch leise Röchelnden in den Flur des von ihm bewohnten Hauses trug, liefen andere dem Mörder nach und es gelang ihnen nach heißer Jagd, den
Plöglich zog A. ein ziemlich großes spißes
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Arbeitern gegenüber als ,, Meister" gelten, um sich mehr Respekt zu verschaffen. An allen 3 Orten ließen es denn auch seine Untergebenen an pflichtschuldigen Respekts bezeugungen nicht fehlen, allerdings nicht ahnend, daß sie ihre Achtung einem Unwürdigen zollten der mit ihrem sauer verdienten Lohne ein unlauteres Spiel trieb. Die Bauarbeiter der drei Bauten( Maurer) erhielten nämlich von dem Herrn Polier- Meister" pro Stunde fünfundvierzig Pfennige ausgezahlt und nahmen natürlich an, daß Maurermeister Flemming nicht mehr bewilligt habe. Dem war jedoch durchaus nicht so. Herr Flemmig hatte, wie nach meh reren Monaten erst an den Tag tam, 50 Pf. pro Stunde bes willigt und auch dem Polier- Meister" angewiesen, dieser aber hatte zu seinem eigenen Vortheil die Arbeiter nur mit 45 Pf. pro Stunde entlohnt und das also verdiente" Geld in die Tasche gesteckt. Trotzdem er dies monatelang so getrieben, fonnten ihm doch nur 14 Betrugsfälle nachgewiesen werden, für welche er vom Gerichtshofe zu einer Geldstrafe von 320 M. ver urtheilt wurde, während der Staatsanwalt eine zwölfwöchentliche Gefängnißstrafe für angemessen hielt. Wir auch!
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Einen beachtenswerthen Ausweg fand der Vorsitzende der 99. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts, Gerichtsaffeffor Jacobi, um in einer angestrengten Privatklagefache einen Aus gleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Klägerin war eine Frau M., welcher vor einigen Tagen der Mann und Ernährer verstorben ist, Beklagter der Tischler R. Letterer räumte die der Klägerin zugefügte Beleidigung ein, erhob aber Widerklage wegen verschiedener Beleidigungen, welcher sich die Klägerin in den vorhergegangenen Tagen ihm gegenüber schuldig gemacht hatte. Diese gab nun wieder die Klägerin zu, so daß darnach beide Parteien hätten bestraft werden müssen. Unter diesen Verhältnissen empfahl ihnen der Vorsitzende eine gütliche Einigung als als das Erstrebenswertheste, und das mit waren auch beide Theile zufrieden. Dagegen wollte fich die Klägerin zur Uebernahme der Hälfte der Kosten nicht versteben, da ste durch den plöglichen Tod ihres Mannes um ihre Existenzmittel gekommen und auf den Zurückempfang der gezahlten Vorschüsse von 10 M. für das Gericht und 12 M. für die Beugen angewiesen sei. Da aber auch der Angeklagte nicht die vollen Kosten übernehmen wollte, von denen die Gebühren für die Zeugen einen großen Theil ausmachen, kam der Richter auf die Idee, die geladenen zahlreichen Zeugen hineinzurufen und zu befragen, ob ste unter den bewandten Verhältnissen nicht auf ihre Gebühren verzichten wollten. Damit waren sie nun sämmtlich einverstanden, und so konnte diese Sache zur allfeitigen Zufriedenheit durch eine Aussöhnung der Parteien ge= schlichtet wurden.
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" Ich bitte Sie, mich in Zukunft mit dem epitheton ornans Wohlgeboren" verschonen zu wollen. Mein Faffungs vermögen reicht nicht hin, um einzusehen, wie gebildete Menschen überhaupt die foloffale Tattloftgkeit begehen können, jemanden Wohlgeboren zu tituliren, dem das Prädilat, Hochwohlgeboren" aufteht, wie mir, dessen Name mit einem in der althanseatischen Geschichte berühmten Geschlechte unauslöschlich verbunden ist. Ich bin allerdings aufgeklärt und zopflos genug, feinen Werth auf solche Dinge zu legen, aber heute, da jeder unreife Lieutenant von Amtswegen Hochwohl geboren genannt wird, wird dies Prädikat ein Referendor wohl selbstverständlich zu verlangen haben." So ungefähr schrieb ein Dr. jur. und Referendar a. D., der sich in einem Vororte Leipzigs niedergelassen hat, an die Königl. preuß. Regierung zu Schleswig , welche einer Meinung nach die foloffale Tattlosigkeit begangen hatte, ihn, den Herrn Referendar, auf einer Brief adreffe nur Wohlgeboren zu tituliren, statt Hochwohlgeboren! Die preußische Regierung fühlte jedoch durchaus nicht den Beruf in fich, von einem Referendar fich also annießen und hofmeistern zu lassen, und stellte gegen den Herrn Hochwohlgeborenen den Strafantrag wegen Beleidigung. Jüngst spielte sich nun, wie die
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Der
G.- 3." schreibt, dieser Prozeß zur Erheiterung des an wesenden Publikums vor dem Leipziger Schöffengerichte ab. Der hochwohlgeborene Herr Referendar zierte die Anklagebank. Bu seinem Briefwechsel mit der Regierung in Schleswig theilte er mit, er habe s. 3. einmal nach der Schweiz auswandern wollen und dazu seines Heimathsscheines bedurft. Sehr ergözlich waren die Erörterungen über des Herrn Referendar Hochwohl geborenheit. Der Herr Vorfißende wünschte zu wiffen, worauf fich der Angeklagte bei diesem Anspruche ftüße. In einem Beamten staate wie in Preußen der Angeklagte ist preußischer Refe rendar a. D. erhalte doch wohl auch in den Titulaturen Jeder sein bestimmtes Theil zugemeffen und man werde auch den Referendar nicht darüber im Unflaren gelaffen haben, wie er geboren sei, ob hoch oder nur wohlgeboren. Der Ange flagte fonnte jedoch darüber keine Auskunft geben. Herr Vorsitzende erklärte ihm ferner, daß die sächsischen Referendare zweifellos nicht hochwohlgeboren seien, viel leicht noch nicht einmal ein Affeffor. Der Angeklagte erwiderte, er liebe die Titulaturen gar nicht, aber jeder gebildete Mensch habe seiner Meinung nach das Prädikat Hochwohlgeboren" zu beanspruchen. Vors. Von hier aus erhalten Sie ja gar kein Prädikat. Angell.: Das ist mir auch viel angenehmer. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten wegen Beleidi gung der preußischen Regierung in Schleswig zu 120 Mark Geldstrafe ev. zu 12 Tagen Haft. Das inkriminirte Schreiben besonders der Vorwurf der koloffalen Tattloftg teit sei nach Form und Inhalt beleidigend. An dem seitens der Regierung gebrauchten Wohlgeboren" sei gar nichts zu tadeln und der Angeklagte werde wohl mit seiner ansicht allein stehen. Der Angeklagte würde überhaupt am besten thun, fich den Anspruch auf Hochwohlgeboren abzugewöhnen. Mildernd habe man berücksichtigt, daß der Angeklagte, wie es den Anschein habe, vielleicht thatsächlich eigenartige Ansichten darüber habe, was ihm infolge seines alten hanseatischen Geschlechts" für Titulaturen zustehen.
* Wegen öffentlicher Beamtenbeleidigung hatte das Schöffengericht den Schloffer Max Schröter zu einer Geldstrafe von 15 M. event. 3 Tagen Haft verurtheilt. Der Anklage lag folgender Thatbestand zu Grunde: Am Abend des 7. Februar d. J. tam der Genannte mit mehreren Freunden aus einem Lokal in der Friedrichstraße , in dem fie längere Zeit gekneipt hatten. Auf der Straße betrugen fich zwei junge Leute von dieser Gruppe etwas unanständig, was den zufällig anwesenden Polizeilieutenant Kunzen bewog, dieselben zu fistiren. Wie gewöhnlich in solchen Fällen, so wollten auch hier die Kollegen, unter ihnen Schröter, mit zur Wache folgen. Es entwickelte fich infolge defen ein Gedränge um dem Beamten und in der Menge wurden einige Redensarten laut, welche das Mißfallen des Lieutenants erregten. Schröter ging dicht neben dem legteren und soll demselben mehrfach angerempelt haben. Als bald darauf ein Schußmann erschien, wurde Schröter deshalb auf
Befehl des Lieutenants ebenfalls fiftirt. Später wurde daraufbin von dem Beamten gegen ihn die Anzeige wegen groben Unfugs erstattet. Die vorgesetzte Behörde verlangte aber die Bestrafung wegen Beleidigung und das Schöffengericht verurtheilte den Angeklagten diesem Antrage gemäß. Gegen bas verurtheilende Erkenntniß legte Schröter Berufung ein und der Fall unterlag gestern der Prüfung der Berufungskammer des Landgerichts I . Der Angeklagte will den Beamten nicht mit Rebensarten belästigt, ihn auch nicht abfichtlich gestoßen haben. Beuge Polizeilieutenant Kunzen hat sich durch die Worte der ihm folgenden Personen, welche darauf hinzielten, die Ver hafteten doch zu entlaffen, weil sie nichts gethan hätten, nicht beleidigt gefühlt; andererseits war ihm die Gefolgschaft ein wesentliches Hinderniß, weil ihm dadurch die Sistirung sehr er schwert wurde. Ob der Angeklagte ihn abfichtlich angerempelt habe, wiffe er nicht. Der Staatsanwalt ist der Weinung, ba schon in der Handlungsweise des Angeklagten eine Beleidigung läge; dieselbe befunde eine Mißachtung gegen den Beamten, was einer Beleidigung gleich fomme. Der Gerichtshof erachtete weder groben Unfug, noch eine Beleidigung für vorliegend;
daß
felben am Andreasplaz einzuholen. Unterdeffen, etwa fünf auch als versuchte Gefangenenbefreiung qualifizire fich das Bes Minuten nach der That, verschied Geisler, deffen Schlagader nehmen des Angeklagten nicht. Für die behauptete abfichtliche
Ser zuständigen Polizeimache geschafft und Morgens nach dem
Rolfenmarkt gebracht. Rorque überführt.
Die Leiche des G. wurde nach der
sprechung erkannt worden.
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Leipzig , 13. Auguſt. ( Fahrlässige Körperverlegung.) Durch unvorsichtiges Fahren auf der Landstraße hat sich der Pferdeknecht Hofmann in Bunzlau eine empfindliche Strafe zu gezogen. Er begegnete am 14. Januar, als er den Wagen leitete, in einem Dorfe einem Fuhrwerke, deffen Pferd von einem jungen Mädchen geführt wurde. Das Mädchen ging links neben dem Wagen her, während Hofmann auf seinem Wagen faß und schon von weitem das herannahende Gefährt bemerken konnte. Ob gleich das Mädchen nach rechts ausbog und die Straße breit genug war, fuhr Hofmann doch in sehr schneller Gangart gerade auf fte los und bog nicht aus. Das Sattelpferd seines Wagens riß dann die Wagenlenterin um, sodaß ste gegen das Hintertheil ihres Wagens fiel und von den Rädern der beiden Wagen schwer verlegt wurde. Das Mädchen ist inzwischen zwar wieder geheilt, aber es steht noch nicht sicher fest, ob sie nicht lahm bleiben wird. Nach dem Unfalle rief Hofmann herangekommenen Personen in roher Weise zu: Schmeißt fte nur auf den Wagen, da wird fie schon nach Hause kommen." Das Landgericht
getroffen war, an Verblutung. Der Mörder wurde sofort nach Anrempelung liege fein Beweis vor und daher sei auf Frei- Liegnig verurtheilte ihn zu 6 Monaten Gefängniß. Hiermit
begangen.
Bimmermann in seiner Wohnung in der Landgrafenstraße indem Polizeibericht. Am 15. d. M. früh tödtete sich ein fich mit einem Taschenmesser den Hals durschnitt. Offenbar hat er den Selbstmord in einem Anfall von Säuferwahnsinn ftraße 165a der dortselbst beschäftigte Töpfer Lehmann aus dem zweiten Stod in den Vorgarten hinab und erlitt dabei so schwere Berlegungen, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Ebendorthin wurde der bei den Kanalisationsarbeiten in der
Vormittags stürzte auf dem Neubau Müller
15 Meter tiefe Kanalgrube gefallen war und schwere innere Berlegungen erlitten hatte. Ueberführung der Eisenbahn in der Vorfstraße die Pferde eines Arbeitswagens durch das Geräusch eines Eisenbahnzuges scheu
Vormittags wurden unter der
Der Herr Polier- Meister. In den öffentlichen Maurer versammlungen, welche in legterer Beit wieder statthaben durften, wurden des öfteren die im Baugewerbe eingeriffenen Mißstände fritifirt unter Bekanntgabe von Einzelfällen, welche manchmal gelinde Zweifel an deren Glaubwürdigkeit bei unbefangenen Hörern auffommen ließen, indem derartige Vorkommnisse einfach für unmöglich gehalten wurden. Die Meinung solcher Optimisten hätte sich sicher in das gerade Gegentheil verkehrt, bätten diefelben einer Verhandlung beigewohnt, welche sich vor wenigen Tagen vor dem Forum hiesigen Schöffengerichts abspielte. Angeklagt wegen Betruges hatte sich der Zimmermeister Der Maurermeister A. Schulze hierselbst zu verantworten.
Flemming hatte demselben den Vertrauensposten eines Boliers übertragen und waren ihm drei Bauten in verschiedenen Straßen Berlins unterstellt. Obgleich er nur die Stellung eines Poliers bekleidete, sollte Sch. auf Wunsch des Herrn Fl. doch den
nicht zufrieden, wandte sich der Angeklagte an das Reichsgericht. Dieses verwarf indeffen seine Reviston als unbegründet, da fest gestellt sei, daß der Unfall lediglich durch sein fahrlässiges Ver halten geschehen sei.
Soziales und Arbeiterbewegung.
In Erfurt steigt die Benußungsziffer der Volkstüchen, ein Beweis für die Ausbreitung der Maffenarmuth in der altberühmten Gärtnerstadt. Im Jahre 1885-86 wurden 17 230, im Jahre 1886-87 schon 24 990, im Jahre 1887-88 aber bereits 33 927 Portionen Effen verabreicht. Auf daß die bourgeoise Tendenz der ganzen Gründung recht deutlich in die Augen springe, hebt der das Unternehmen patroniftrende Erfurter Verein gegen Hausbettelei in seinem legten Bericht wohlweislich hervor, daß in den Speiseräumen